Resoconto integrale - Südtiroler Landtag

XV. Legislaturperiode
XV legislatura
WORTPROTOKOLL
DER LANDTAGSSITZUNG
RESOCONTO INTEGRALE
DELLA SEDUTA DEL CONSIGLIO
PROVINCIALE
NR. 14
N. 14
vom 03.04.2014
del 03/04/2014
Präsident
Vizepräsident
Dr. Thomas Widmann
Dr. Roberto Bizzo
Presidente
Vicepresidente
WORTPROTOKOLL
DER LANDTAGSSITZUNG
RESOCONTO INTEGRALE
DELLA SEDUTA DEL CONSIGLIO
PROVINCIALE
NR. 14
N. 14
vom 03.04.2014
del 03/04/2014
Inhaltsverzeichnis
Indice
Landesgesetzentwurf Nr. 5/14: "Bestimmungen über
das Erstellen des Haushaltes für das Finanzjahr
2014 und für den Dreijahreszeitraum 2014-2016
(Finanzgesetz 2014)" – (Fortsetzung) . . . . . . .Seite 1
Disegno di legge provinciale n. 5/14: "Disposizioni
per la formazione del bilancio di previsione per l’anno
finanziario 2014 e per il triennio 2014-2016 (Legge
finanziaria 2014)" – (continuazione) . . . . . . . . .pag. 1
Landesgesetzentwurf
Nr.
6/14:
"Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für das
Finanzjahr 2014 und Dreijahreshaushalt 2014-2016"
– (Fortsetzung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 1
Disegno di legge provinciale n. 6/14: "Bilancio di
previsione della Provincia autonoma di Bolzano per
l’anno finanziario 2014 e per il triennio 2014-2016" –
(continuazione) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 1
Tagesordnung Nr. 3 vom 27.3.2014, eingebracht
vom Abgeordneten Blaas, betreffend das Anrecht auf
kostenlose orthopädische Schuhe. . . . . . . . . .Seite 1
Ordine del giorno n. 3 del 27.3.2014, presentato dal
consigliere Blaas, riguardante le scarpe ortopediche
gratuite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 1
Tagesordnung Nr. 4 vom 27.3.2014, eingebracht
vom
Abgeordneten
Blaas,
betreffend
die
Skibusverbindungen – jährliche Wettbewerbsausschreibungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 3
Ordine del giorno n. 4 del 27.3.2014, presentato dal
consigliere Blaas, riguardante il servizio skibus –
gare annuali . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 3
Tagesordnung Nr. 7 vom 31.3.2014, eingebracht von
der Abgeordneten Artioli, betreffend die Standardkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 5
Ordine del giorno n. 7 del 31.3.2014, presentato
dalla consigliera Artioli, riguardante i costi standard .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 5
Tagesordnung Nr. 12 vom 31.3.2014, eingebracht
vom Abgeordneten Leitner, betreffend Amtsentschädigung – Politikerprivilegien . . . . . . . . Seite 7
Ordine del giorno n. 12 del 31.3.2014, presentato dal
consigliere Leitner, riguardante l’indennità di carica –
privilegi dei politici . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 7
Tagesordnung Nr. 13 vom 1.4.2014, eingebracht von
den Abgeordneten Heiss, Dello Sbarba und Foppa,
betreffend "Neues Wohngeld": Sozial treffsicher
gegen unteren Mittelstand? Bewertung/Reform sind
dringend notwendig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 10
Ordine del giorno n. 13 dell’1.4.2014, presentato dai
consiglieri Heiss, Dello Sbarba e Foppa, riguardante
"Nuovo sussidio casa": mirato ma a tutto svantaggio
del ceto medio-basso? Valutazione e riforma
assolutamente necessarie . . . . . . . . . . . . . . . pag. 10
Tagesordnung Nr. 16 vom 1.4.2014, eingebracht
vom
Abgeordneten
Pöder,
betreffend
das
Seilbahnprojekt Brixen . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 19
Ordine del giorno n. 16 dell’1.4.2014, presentato dal
consigliere Pöder, riguardante il progetto funiviario
da Bressanone alla Plose . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 19
Tagesordnung Nr. 17 vom 1.4.2014, eingebracht von
den Abgeordneten Klotz, Knoll und Zimmerhofer,
betreffend die Schienenverbindung ins Überetsch . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 23
Ordine del giorno n. 17 dell’1.4.2014, presentato dai
consiglieri Klotz, Knoll e Zimmerhofer, riguardante il
collegamento su rotaia verso l’Oltradige . . . . pag. 23
Tagesordnung Nr. 18 vom 2.4.2014, eingebracht
vom Abgeordneten Urzì, betreffend die Bezüge des
Landeshauptmannes . . . . . . . . . . . . . . .. . . .Seite 30
Ordine del giorno n. 18 del 2.4.2014, presentato dal
consigliere Urzì, riguardante l’indennità del
presidente della Provincia . . . . . . . . . . . . . . . pag. 30
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Vorsitz des Präsidenten | Presidenza del presidente: Dr. Thomas Widmann
Ore 10.06 Uhr
Namensaufruf - appello nominale
PRÄSIDENT: Die Sitzung ist eröffnet. Laut Artikel 59 Absatz 3 der Geschäftsordnung wird das Protokoll der
jeweils letzten Landtagssitzung allen Abgeordneten in Papierform zur Verfügung gestellt.
Zum Protokoll können bis Sitzungsende beim Präsidium schriftlich Einwände vorgebracht werden. Sofern
keine Einwände nach der genannten Modalitäten erhoben werden, gilt das Protokoll ohne Abstimmung als genehmigt.
Kopien des Protokolls stehen bei den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, die mit der Abfassung des Protokolls
betraut sind, zur Verfügung.
Wir fahren mit der Behandlung der Tagesordnung fort.
Punkt 3 der Tagesordnung: Landesgesetzentwurf Nr. 5/14: "Bestimmungen über das Erstellen des
Haushaltes für das Finanzjahr 2014 und für den Dreijahreszeitraum 2014-2016 (Finanzgesetz 2014)" –
(Fortsetzung).
Punto 3) all’ordine del giorno: Disegno di legge provinciale n. 5/14: "Disposizioni per la formazione del
bilancio di previsione per l’anno finanziario 2014 e per il triennio 2014-2016 (Legge finanziaria 2014)" –
(continuazione).
Punkt 4 der Tagesordnung: Landesgesetzentwurf Nr. 6/14: "Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für das Finanzjahr 2014 und Dreijahreshaushalt 2014-2016" – (Fortsetzung).
Punto 4) all’ordine del giorno: Disegno di legge provinciale n. 6/14: "Bilancio di previsione della Provincia autonoma di Bolzano per l’anno finanziario 2014 e per il triennio 2014-2016" – (continuazione).
Ich erinnere daran, dass die gestrige Sitzung nach der Replik von Landeshauptmann Kompatscher über die
in Behandlung stehenden Landesgesetzentwürfe geschlossen wurde.
Vor der Abstimmung über den Übergang zur Artikeldebatte kommen wir zur Behandlung der Tagesordnungen, die von den Abgeordneten gemäß Artikel 92 der Geschäftsordnung eingebracht wurden.
Wir kommen zur Behandlung der Tagesordnung Nr. 1.
Das Wort hat die Abgeordnete Artioli, bitte.
ARTIOLI (Team Autonomie): Herr Präsident! Ich möchte nur die Tagesordnung Nr. 7 zur Behandlung
bringen und alle anderen Tagesordnungen zurückziehen.
PRÄSIDENT: Somit sind die Tagesordnungen Nr. 1 und Nr. 2 zurückgezogen.
Tagesordnung Nr. 3 vom 27.3.2014, eingebracht vom Abgeordneten Blaas, betreffend das Anrecht
auf kostenlose orthopädische Schuhe.
Ordine del giorno n. 3 del 27.3.2014, presentato dal consigliere Blaas, riguardante le scarpe ortopediche gratuite.
Laut derzeit geltenden Bestimmungen haben Personen mit ärztlich attestierter starker Gehbehinderung Anrecht auf ein kostenloses Paar orthopädische Schuhe im Jahr. Wie sicherlich jeder nachempfinden kann, ist es äußerst unbequem und schwierig mit lediglich einem Paar Schuhe pro Jahr
auszukommen, zumal der Abnutzungsgrad dieser Sonderanfertigungen besonders für genannte
Kategorien sehr groß ist. Daher
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verpflichtet
der Südtiroler Landtag
die Landesregierung,
sämtliche verwaltungstechnischen Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit starker Gehbehinderung, welche bisher Anrecht auf jährlich ein Paar orthopädische Schuhe haben, zukünftig ein zweites
Paar zuzugestehen.
---------Secondo le norme attualmente in vigore le persone con gravi difficoltà di deambulazione certificate
da un medico hanno diritto ad avere gratuitamente un paio di scarpe ortopediche all'anno. Come sicuramente tutti possono capire, è estremamente scomodo e difficile farsi bastare un solo paio di
scarpe all'anno, anche perché il grado di usura di queste calzature appositamente confezionate è
particolarmente alto. Per questo motivo,
il Consiglio della Provincia
autonoma di Bolzano
impegna
la Giunta provinciale
ad adottare le misure amministrative necessarie affinché alle persone con gravi difficoltà di
deambuazione, che sinora avevano diritto a un paio di scarpe ortopediche all'anno, in futuro venga
fornito un secondo paio di calzature.
Abgeordneter Blaas, ich möchte Sie daran erinnern, dass Ihnen als Einbringer 10 Minuten und jeweils einem Mitglied jeder Fraktion 5 Minuten Redezeit zur Verfügung stehen. Der Regierung steht eine Redezeit von 5
Minuten zu.
Das Wort hat der Abgeordnete Blaas.
BLAAS (Die Freiheitlichen): Eine Frage, Herr Präsident. Ist dies mit dem Verlesen des Beschlussantrages
verbunden?
PRÄSIDENT: Sie können den Beschlussantrag erläutern, verlesen oder auch nur verlesen.
BLAAS (Die Freiheitlichen): "Laut derzeit geltenden Bestimmungen haben Personen mit ärztlich attestierter starker Gehbehinderung Anrecht auf ein kostenloses Paar orthopädische Schuhe im Jahr. Wie sicherlich
jeder nachempfinden kann, ist es äußerst unbequem und schwierig mit lediglich einem Paar Schuhe pro Jahr
auszukommen, zumal der Abnutzungsgrad dieser Sonderanfertigungen besonders für genannte Kategorien sehr
groß ist. Daher verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung, sämtliche verwaltungstechnischen Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit starker Gehbehinderung, welche bisher Anrecht auf jährlich ein Paar orthopädische Schuhe hatten, zukünftig ein zweites Paar zuzugestehen."
Dieses Anliegen wurde mehrmals den zuständigen Mitgliedern der Landesregierung, darunter auch dem
ehemaligen Landesrat Saurer und all seinen Nachfolgern, unterbreitet. Man hat auch Zusicherungen gegeben.
Leider ist es bisher verabsäumt worden, dies dann in die Tat umzusetzen. Daher ist es, glaube ich, für jedermann
nachvollziehbar, dass es besonders bei schlechtem Wetter, im Winter oder auch im Sommer mit einem Paar orthopädische Schuhe - das sind alles Maßanfertigungen - nicht getan ist. Daher bitte ich Sie, diese Tagesordnung
anzunehmen.
STOCKER M. (Landesrätin für Wohlfahrt - SVP): Dieser Antrag ist nicht an alle Nachfolger von Landesrat
Saurer herangetragen worden, aber Sie bringen dieses Ersuchen hier im Landtag ein. Es ist so, wie Sie gesagt
haben. Laut den staatlichen Vorgaben gibt es die Möglichkeit und somit auch die Verpflichtung, jedes Jahr für den
jeweiligen Träger ein Paar angepasste orthopädische Schuhe vorzusehen. Bei dringender Notwendigkeit und
wenn es von den zuständigen Ärzten auch nachgewiesen wird und die Notwendigkeit tatsächlich besteht, gibt es
die Möglichkeit, ein weiteres Paar Schuhe zu bekommen, aber nicht automatisch. Ich denke, wir sollten bei den
Vorgaben bleiben, dass der Grundsatz gilt, nämlich ein Paar Schuhe pro Jahr, aber dass bei nachgewiesener
Notwendigkeit, bei unbedingter Voraussetzung, die jemand erbringen muss, auch die Möglichkeit besteht, ein
zweites Paar Schuhe zu bekommen, aber das muss natürlich entsprechend nachgewiesen werden. Ich würde bei
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dieser Vorgangsweise und bei dieser Unterstützung bleiben und nicht von der bisherigen abweichen. In dem
Sinne spricht sich die Landesregierung gegen diese Tagesordnung aus.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über die Tagesordnung Nr. 3 ab. Ich eröffne die Abstimmung: mit 13 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Tagesordnung Nr. 4 vom 27.3.2014, eingebracht vom Abgeordneten Blaas, betreffend die Skibusverbindungen – jährliche Wettbewerbsausschreibungen.
Ordine del giorno n. 4 del 27.3.2014, presentato dal consigliere Blaas, riguardante il servizio skibus
– gare annuali.
In vielen Südtiroler Skigebieten werden Skibusse eingesetzt. Eine sinnvolle Maßnahme welche den
Individualverkehr einschränkt und von Einheimischen und Gästen gern angenommen wird. Obwohl
mit öffentlichen Mitteln gefördert, wird dieser Dienst nur selten öffentlich ausgeschrieben, ein Umstand der nicht nachvollziehbar und wenig transparent erscheint. Deshalb
verpflichtet
der Südtiroler Landtag
die Landesregierung,
sämtliche verwaltungstechnischen Maßnahmen zu ergreifen, um landesweit alle Skibusverbindungen, welche mit öffentlichen Geldern bezuschusst werden, jährlich neu mittels Wettbewerb verpflichtend auszuschreiben.
---------Numerose aree sciistiche dell'Alto Adige utilizzano un servizio navetta. Si tratta di una misura sensata che limita il traffico individuale e che viene apprezzato sia dai residenti, sia dai turisti. Sebbene
questo servizio sia incentivato con mezzi pubblici, raramente è oggetto di gare pubbliche, e questo è
di difficile comprensione oltre che poco trasparente. Pertanto,
il Consiglio della Provincia
autonoma di Bolzano
impegna
la Giunta provinciale
ad adottare i provvedimenti amministrativi necessari affinché i servizi navetta utilizzati nelle zone
sciistiche e incentivati con mezzi pubblici vengano assegnati solo mediante gara pubblica da indirsi
ogni anno.
Das Wort hat der Abgeordnete Blaas.
BLAAS (Die Freiheitlichen): "In vielen Südtiroler Skigebieten werden Skibusse eingesetzt. Eine sinnvolle
Maßnahme welche den Individualverkehr einschränkt und von Einheimischen und Gästen gern angenommen
wird. Obwohl mit öffentlichen Mitteln gefördert, wird dieser Dienst nur selten öffentlich ausgeschrieben, ein Umstand der nicht nachvollziehbar und wenig transparent erscheint. Deshalb verpflichtet der Südtiroler Landtag die
Landesregierung, sämtliche verwaltungstechnischen Maßnahmen zu ergreifen, um landesweit alle Skibusverbindungen, welche mit öffentlichen Geldern bezuschusst werden, jährlich neu mittels Wettbewerb verpflichtend auszuschreiben."
Natürlich ist es angebracht, gewisse Kriterien bei der Ausschreibung einzubringen. Man kann darüber diskutieren, ob der Dienst jährlich ausgeschrieben werden muss oder für die Ausschreibung ein überschaubarer Zeitraum gelten sollte. Allerdings ist es, finde ich, durchaus richtig, dass wir auch diesbezüglich transparent handeln
und die Dienste öffentlich ausschreiben, zumal auch öffentliches Geld verwendet wird. Danke!
STEGER (SVP): Wir sehen diese Tagesordnung durchaus als nützlich und geeignet an. Auch wir glauben,
dass es in Zukunft bei diesen Diensten noch transparenter zugehen muss und dass eine Ausschreibung auf jeden
Fall zu befürworten ist. Wir unterstützen somit im Kern die Tagesordnung des Abgeordneten Blaas. Wir würden
aber im beschließenden Teil zwei Änderungen vornehmen. Es ist bereits vom Kollegen Blaas kurz angedeutet
worden, und zwar was die Ausschreibungsmodalitäten oder, anders ausgedrückt, die Zeiträume der Ausschrei-
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bung anbelangt. Um bei kleinen Ausschreibungen nicht zu bürokratisch und zu aufwendig zu werden, würden wir
es lieber sehen, wenn man anstatt der jährlichen Ausschreibung mittels Wettbewerb eine dreijährliche Ausschreibung mittels Wettbewerb vorsehen könnte. Diesbezüglich wäre die Transparenz und Klarheit garantiert und es
wäre gerade für kleinere Unternehmen abwickelbar, die sich an dieser Ausschreibung beteiligen würden.
Der zweite Punkt betrifft einen Qualitätsaspekt. Wir glauben, dass beim Wettbewerb ganz bestimmte Qualitätskriterien Berücksichtigung finden müssen. Wir schlagen deshalb im beschließenden Teil vor, dass nach dem
Wort "Wettbewerb" die Worte "unter Berücksichtigung von Qualitätskriterien" eingefügt werden. Es geht vor allem
darum, dass in erster Linie der Fuhrpark modern ist, der zum Einsatz kommt, und dass auch umwelttechnisch sehr
moderne Fahrzeuge zum Einsatz kommen, um nur ein Beispiel zu nennen. Es geht um die Qualität dieses Wettbewerbs und um die Qualität bei der Abwicklung des Dienstes. Wenn Sie mit diesen zwei Änderungsvorschlägen,
und zwar anstatt dem Wort "jährlich" das Wort "dreijährlich" zu verwenden, und mit der Einfügung der Worte "unter
Berücksichtigung von Qualitätskriterien" einverstanden sind, dann würden wir als Südtiroler Volkspartei Ihre Tagesordnung unterstützen und dafür stimmen.
PRÄSIDENT: Sind Sie, Kollege Blaas, mit den Änderungen einverstanden?
BLAAS (Die Freiheitlichen): Ich kann diesem Vorschlag durchaus etwas abgewinnen. Der Zeitraum von
drei Jahren geht in Ordnung. Zum einen ist es ein überschaubarer Zeitraum, zum anderen bin auch ich dafür, dass
gewisse Kriterien eingehalten werden. Deshalb bin ich mit den Änderungsanträgen des Kollegen Steger durchaus
einverstanden.
STEGER (SVP): Ich möchte den Wortlaut verlesen: Der verpflichtende Teil wird folgendermaßen ersetzt:
"verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung, sämtliche verwaltungstechnischen Maßnahmen zu ergreifen, um landesweit alle Skibusverbindungen, welche mit öffentlichen Geldern bezuschusst werden, alle drei
Jahre neu mittels Wettbewerb unter Berücksichtigung von Qualitätskriterien verpflichtend auszuschreiben."
PRÄSIDENT: Ich nehme zur Kenntnis, dass die Landesregierung dem vom Abgeordneten Steger vorgeschlagenen Änderungsantrag zustimmt. Somit gilt die Tagesordnung als genehmigt.
Bevor wir zur Behandlung der nächsten Tagesordnung kommen, möchte ich die Schülerinnen und Schüler
der Landesberufsschule Schlanders Verkäufer mit Prof. Folie begrüßen und im Landtag willkommen heißen.
Der Abgeordnete Leitner hat das Wort zum Fortgang der Arbeiten.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Eine Verständigungsfrage. Wieso muss über die Tagesordnung Nr. 4, auch
wenn die Landesregierung damit einverstanden ist, nicht abgestimmt werden?
PRÄSIDENT: Wenn die Landesregierung, wie in diesem Fall, der Tagesordnung zustimmt, dann entfällt die
Abstimmung.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Die restlichen Kolleginnen und Kollegen stimmen … Diese zählen nicht
oder?
PRÄSIDENT: Artikel 92 Absatz 6 der Geschäftsordnung besagt Folgendes: "Die Diskussion einer Tagesordnung erübrigt sich, wenn der Landeshauptmann/die Landeshauptfrau bzw. der/die zuständige Landesrat/Landesrätin nach dem Aufruf zur Behandlung derselben erklärt, dass die Landesregierung die Tagesordnung
annimmt. Ist die Annahme der Tagesordnung an die Bedingung einer Abänderung derselben geknüpft, steht es
dem Einbringer/der Einbringerin frei, dieser zuzustimmen." Ich habe zwar Landeshauptmann Kompatscher und
Landesrat Mussner nicht das Wort erteilt, aber beide haben mit dem Kopf genickt. Somit habe ich dies als Zustimmung gewertet. Wenn die Landesregierung hingegen der Tagesordnung nicht zustimmt, dann gibt es eine
Diskussion und dann wird darüber abgestimmt.
Das Wort hat der Abgeordnete Urzì zum Fortgang der Arbeiten.
URZÌ (L'Alto Adige nel cuore): Lei ha contribuito con il Suo ultimo intervento a chiarire la situazione, anche perché si era venuta a determinare una condizione che sembrava anomala, nel senso che nel dibattito era
intervenuto solamente il capogruppo della SVP, e mi chiedevo se parlasse a pieno titolo anche per il gruppo del
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Partito Democratico, cosa che nei fatti è, e lo sappiamo. Però io volevo che ci fosse una formalizzazione da parte
della Giunta provinciale, non della Volkspartei, rispetto all'intesa. Lei ha detto che c'è stato un cenno di assenso.
Forse varrebbe la pena che ci fosse una dichiarazione ufficiale da parte della Giunta provinciale all'aula, in modo
da sgombrare l'equivoco per cui il presidente del gruppo Steger parli anche a nome del Partito Democratico, cosa
che è nei fatti ma rispettiamo per lo meno le forme.
PRÄSIDENT: Kollege Urzì, Sie haben vollkommen Recht. Ich werde die richtige Vorgangsweise von nun
an einhalten, wobei ich zur Richtigstellung noch sagen möchte, dass Kollege Steger gesagt hat, dass seine Fraktion diese Änderungen vorgeschlagen habe. Dann hat die Landesregierung mit einem Nicken zugestimmt. Danke
schön für den Hinweis.
Wir kommen nun zur Behandlung der Tagesordnung Nr. 5.
Das Wort hat der Abgeordnete Leitner, bitte.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich ziehe die Tagesordnungen Nr. 5 und Nr. 6 zurück.
PRÄSIDENT: Wir kommen zur Behandlung der Tagesordnung Nr. 7 vom 31.3.2014, eingebracht von
der Abgeordneten Artioli, betreffend die Standardkosten.
Ordine del giorno n. 7 del 31.3.2014, presentato dalla consigliera Artioli, riguardante i costi standard.
Eines der vorrangigen Ziele dieses Landes ist der Bürokratieabbau durch die südtirolweite Einführung des Standardkostenmodells.
Bürokratiekosten entstehen durch komplexe Verfahren sowie das Erfordernis, Formulare auszufüllen
oder Voraussetzungen nachzuweisen, also durch all jene Obliegenheiten, bei denen Schreibereien
anfallen. Seit geraumer Zeit beschäftigt das Thema des Bürokratieabbaus die Bürger und die Unternehmen, denn die Bürokratiekosten sind nur schwer nachvollziehbar und oft untragbar. Zur Senkung
dieser Kosten haben die Landesbehörden in den letzten Jahren versucht, über Pilotprojekte das
Standardkostenmodell einzuführen. Besonders das Finanzressort hat diesbezüglich große Anstrengungen unternommen, aber es bleibt noch viel zu erledigen.
Nach Auskunft der Südtiroler Unternehmen ist es bis jetzt nur zum Teil gelungen, die Bürokratiekosten im Land abzubauen, wie teilweise auch aus verschiedenen Umfragen hervorgeht. Würden die
Landesbehörden das Standardkostenmodell systematisch in ganz Südtirol anwenden, würden die
Kosten für Wirtschaftstreibende und Bürger merklich zurückgehen.
Das Standardkostenmodell ist ein Verfahren zur Ermittlung der Bürokratiekosten, die die Bevölkerung und die Wirtschaft aufgrund der gesetzlichen Informationspflichten belasten. Das Ziel des Standardkostenmodells ist die Entlastung der Bürger und Unternehmen von unnötigen Bürokratiekosten
durch eine effizientere Gestaltung der Verwaltungsverfahren und eine Beschränkung der Ausgaben
auf ein Mindestmaß. Dabei wird ermittelt, welche Verfahren kostenaufwändig, veraltet, sich wiederholend oder übermäßig sind, um sie dann schlanker zu gestalten oder gar abzuschaffen. Dank dieser Rationalisierungen können Zeit und Geld eingespart werden. Die Zusammenlegung von Gemeinden ist ein weiterer Weg zur Verbesserung dieser Reorganisation und zu mehr Einsparungen.
Aus diesen Gründen
fordert
der Südtiroler Landtag
die Landesregierung auf,
konkrete Zielsetzungen und genaue Fristen zur Bewertung der normativen, organisatorischen und
technologischen Maßnahmen zu setzen, die einem Abbau der Bürokratiekosten dienlich sind. Dies
soll unter anderem auch durch eine stärker verbreitete Anwendung des Standardkostenmodells und
eine Zusammenlegung von Gemeinden erfolgen.
---------Uno degli obiettivi primari di questa Provincia è abbattere la burocrazia con l'introduzione del metodo
dei costi standard su tutto il territorio.
I costi della burocrazia derivano da iter complessi, dalla compilazione di modelli o dalla certificazione
di requisiti, ovvero da tutte quelle attività che comportano “scartoffie”. Da tempo l'abbattimento della
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burocrazia è un tema che preoccupa i cittadini e le imprese in quanto gli oneri burocratici risultano
difficilmente comprensibili e spesso insostenibili. Per abbattere il carico burocratico, l'amministrazione provinciale ha cercato negli ultimi anni di introdurre attraverso progetti pilota il metodo dei costi
standard. In particolare il Dipartimento all'economia si è impegnato, ma c'e ancora molto da fare.
Secondo le imprese altoatesine al momento si è riusciti solo in parte a ridurre gli oneri burocratici in
Alto Adige, come emerge anche da vari sondaggi. Con un'applicazione sistematica da parte
dell'amministrazione provinciale del metodo dei costi standard su tutto il territorio si potrebbe ridurre
sensibilmente l'onere a carico degli operatori economici e dei cittadini.
Il metodo dei costi standard è una procedura per rilevare i costi della burocrazia che pesano sulla
popolazione e sull'economia a causa delle normative sull'informazione. L'obiettivo del metodo dei
costi standard è liberare cittadini e imprese da inutili oneri burocratici, gestendo in modo più efficiente
le procedure amministrative e riducendo al minimo gli oneri. A tal fine vengono rilevate le procedure
dispendiose, obsolete, ripetitive o eccessive per poi ridurle o addirittura eliminarle. Queste razionalizzazioni permettono di risparmiare tempo e denaro. L'accorpamento dei Comuni è un ulteriore mezzo
per migliorare la riorganizzazione e il risparmio.
Tutto ciò premesso,
Il Consiglio della provincia
autonoma di Bolzano
invita
la Giunta provinciale
a fissare obiettivi concreti e scadenze precise per la valutazione delle misure normative, organizzative e tecnologiche finalizzate alla riduzione del carico burocratico anche attraverso una maggiore
implementazione del metodo dei costi standard e dell'accorpamento dei Comuni.
Die Abgeordnete Artioli hat das Wort, bitte.
ARTIOLI (Team Autonomie): "Uno degli obiettivi primari di questa Provincia è abbattere la burocrazia con
l'introduzione del metodo dei costi standard su tutto il territorio.
I costi della burocrazia derivano da iter complessi, dalla compilazione di modelli o dalla certificazione di requisiti, ovvero da tutte quelle attività che comportano “scartoffie”. Da tempo l'abbattimento della burocrazia è un
tema che preoccupa i cittadini e le imprese in quanto gli oneri burocratici risultano difficilmente comprensibili e
spesso insostenibili. Per abbattere il carico burocratico, l'amministrazione provinciale ha cercato negli ultimi anni di
introdurre attraverso progetti pilota il metodo dei costi standard. In particolare il Dipartimento all'economia si è
impegnato, ma c'e ancora molto da fare.
Secondo le imprese altoatesine al momento si è riusciti solo in parte a ridurre gli oneri burocratici in Alto
Adige, come emerge anche da vari sondaggi. Con un'applicazione sistematica da parte dell'amministrazione provinciale del metodo dei costi standard su tutto il territorio si potrebbe ridurre sensibilmente l'onere a carico degli
operatori economici e dei cittadini.
Il metodo dei costi standard è una procedura per rilevare i costi della burocrazia che pesano sulla popolazione e sull'economia a causa delle normative sull'informazione. L'obiettivo del metodo dei costi standard è liberare cittadini e imprese da inutili oneri burocratici, gestendo in modo più efficiente le procedure amministrative e
riducendo al minimo gli oneri. A tal fine vengono rilevate le procedure dispendiose, obsolete, ripetitive o eccessive
per poi ridurle o addirittura eliminarle. Queste razionalizzazioni permettono di risparmiare tempo e denaro. L'accorpamento dei Comuni è un ulteriore mezzo per migliorare la riorganizzazione e il risparmio.
Tutto
ciò
premesso,
Il
Consiglio
della
provincia
autonoma
di
Bolzano
invita
la Giunta provinciale a fissare obiettivi concreti e scadenze precise per la valutazione delle misure normative, organizzative e tecnologiche finalizzate alla riduzione del carico burocratico anche attraverso una maggiore implementazione del metodo dei costi standard e dell'accorpamento dei Comuni."
PRÄSIDENT: Danke, Kollegin Artioli. Noch einmal zur Richtigstellung, was in der Geschäftsordnung steht.
Jetzt müsste, falls es gewünschte Änderungen von der Landesregierung gibt, die Landesregierung diese erläutern
und ihnen zustimmen. Wenn diesen zugestimmt wird, dann braucht der Einbringer nicht mehr zu replizieren, sondern nur mehr bestätigen, dass er mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden ist. Wenn die Landesre-
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gierung nicht einverstanden ist, dann gibt es die Erläuterung und jeder Fraktion steht noch einmal die entsprechende Redezeit zur Verfügung.
Das Wort hat Landeshauptmann Kompatscher.
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Die Landesregierung stimmt der Tagesordnung zu.
PRÄSIDENT: Die Tagesordnungen Nr. 8, Nr. 9, Nr. 10, eingebracht von der Abgeordneten Artioli, und die
Tagesordnung Nr. 11, eingebracht vom Abgeordneten Leitner, sind zurückgezogen.
Tagesordnung Nr. 12 vom 31.3.2014, eingebracht vom Abgeordneten Leitner, betreffend Amtsentschädigung – Politikerprivilegien.
Ordine del giorno n. 12 del 31.3.2014, presentato dal consigliere Leitner, riguardante l’indennità di
carica – privilegi dei politici.
Während die Löhne für die arbeitende Bevölkerung seit Jahren auf dem gleichen Stand blieben, real
teilweise sogar sanken, schnellten die Lebenserhaltungskosten in die Höhe. Ein Absinken der Mittelschicht und steigende finanzielle Sozialhilfe sind Folgen dieser Entwicklung. Gleichzeitig wächst die
Kritik gegenüber den Politikern, die "sich selber bedienen können und fernab jeglicher Realität agieren". Dabei muss aber festgestellt werden, dass infolge der Sparpakete italienischer Regierungen
und entsprechender Maßnahmen durch den Regionalrat Trentino/Südtirol spürbare Kürzungen vorgenommen wurden.
Erstmals wurden am 26. Oktober 2003 die Abgeordneten zum Südtiroler Landtag als Landtagsabgeordnete und nicht mehr als Regionalratsabgeordnete gewählt. Daher wäre es nur folgerichtig, dass
der Landtag seine Abgeordneten selber bezahlt und die entsprechende Kompetenz endlich wahrnimmt. Diese Notwendigkeit kann auch von zwei Rechtsgutachten abgeleitet werden, die vom Präsidium des Regionalrates in Auftrag gegeben wurden. Eines wurde von Prof. RA Giandomenico Falcon am 6. Februar 2001 im Hinblick auf die damalige Verfassungsänderung erstellt, das andere von
der Anwaltskanzlei "Studio Legale ROVERSI MONACO – MORELLO – PITTALIS" am 19. Juli 2001
über den juridischen Status der Landtagsabgeordneten der Autonomen Provinzen Bozen und Trient
sowie der Regionalratsabgeordneten von Trentino/Südtirol aufgrund des Artikels 4 des Verfassungsgesetzes Nr. 2/2001.
Dies vorausgeschickt,
verpflichtet
der Südtiroler Landtag
das Präsidium,
die Zuständigkeit für die juridisch-ökonomische Behandlung der Landtagsabgeordneten durch den
Landtag selbst wahrzunehmen und eine entsprechende Regelung innerhalb der laufenden Legislaturperiode umzusetzen, damit sie für die nächste Legislaturperiode wirksam wird .
---------Mentre i salari dei lavoratori sono ormai invariati da anni, e anzi in termini reali sono addirittura diminuiti, abbiamo assistito a una vera impennata del costo della vita. Ne è conseguito un impoverimento
del ceto medio e l'aumento della spesa per l'assistenza economica sociale. Nel contempo aumentano le critiche nei confronti dei politici che agiscono nel proprio interesse e senza tenere conto della
realtà delle cose. Va tuttavia detto che in seguito alle ripetute manovre dei vari Governi italiani, e alle
misure adottate di conseguenza dal Consiglio della Regione Trentino-Alto Adige, sono stati introdotti
tagli significativi.
Il 26 ottobre 2003, per la prima volta, i consiglieri del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano
sono stati eletti come consiglieri provinciali e non più come consiglieri regionali. Pertanto sembrerebbe logico che fossero anche stipendiati dal Consiglio provinciale, il quale così facendo eserciterebbe finalmente la relativa competenza. Tale necessità può essere desunta anche da due pareri
che erano stati commissionati dall'ufficio di presidenza del Consiglio regionale. Uno è stato redatto
dal prof. avv. Giandomenico Falcon il 6 febbraio 2001 in vista della modifica costituzionale, l'altro
dallo Studio Legale ROVERSI MONACO – MORELLO – PITTALIS il 19 luglio 2001 sullo status giuri-
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dico dei consiglieri provinciali delle Province autonome di Trento e di Bolzano nonché dei consiglieri
regionali della Regione Trentino-Alto Adige sulla base dell'articolo 4 della legge costituzionale n.
2/2001.
Ciò premesso,
il Consiglio della Provincia
autonoma di Bolzano
impegna
l'ufficio di presidenza
a provvedere affinché la competenza per il trattamento giuridico-economico dei consiglieri provinciali
sia assunta dallo stesso Consiglio provinciale, e a varare la relativa regolamentazione entro la legislatura in corso in modo che possa essere applicata a partire dalla prossima legislatura.
Der Abgeordnete Leitner hat das Wort.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Nachdem anlässlich der Haushaltsdebatte zur aktuellen Thematik Politikerprivilegien, Rentenvorschüsse usw. sehr viel gesprochen worden ist, möchte ich ein weiteres Mal den Antrag einbringen, den meine Fraktion schon mehrmals hier zur Diskussion gestellt hat, und zwar die Zuständigkeit für die
juridisch-ökonomische Behandlung der Abgeordneten wahrzunehmen. Ich habe zwei Gutachten zitiert, die im
Jahre 2001 anlässlich der Verfassungsänderung, als auch das Autonomiestatut überarbeitet worden ist, vom damaligen Regionalratspräsidenten Mauro Leveghi in Auftrag gegeben worden sind. Ein Gutachten stammt von Prof.
Falcon und das andere vom Studio legale Roversi-Monaco-Morello-Pittalis. Beide Gutachten kommen eindeutig
zum Schluss, dass die Zuständigkeit für die ökonomisch-juridische Behandlung der Abgeordneten nicht mehr beim
Regionalrat liegt, weil wir mit der Verfassungsänderung 2003 erstmals als Landtagsabgeordnete gewählt worden
sind und nicht mehr als Regionalratsabgeordnete. Infolgedessen nehmen wir seit Jahren eine Kompetenz nicht
wahr, die uns eigentlich zusteht. Ich verstehe auch die Volkspartei nicht, die von Vollautonomie spricht und dann
gerade diesen Bereich nicht übernehmen will. Ich wage zu behaupten, dass, wenn diese letzte Regelung im
Landtag gemacht worden wäre, sie wahrscheinlich näher beim Volk diskutiert worden wäre und wir uns vielleicht
einiges hätten ersparen können. Aber was wäre wenn, Politik hilft nichts, wird für die Zukunft, aber ich glaube, wir
tun gut daran, hier auch wirklich diese ureigene Kompetenz wahrzunehmen. Wenn jemand die Gutachten, die
auch beim Landtagspräsidium verfügbar sind, noch einmal lesen möchte, … Sie sind eindeutig, wobei beide Gutachten zum Schluss kommen, dass der Landtag hierfür zuständig ist und nicht mehr der Regionalrat. Ich möchte
erreichen, dass im Laufe dieser Legislaturperiode die Zuständigkeit wirklich wahrgenommen wird.
Ich habe im Vorfeld mit dem Fraktionssprecher der Volkspartei kurz darüber diskutiert, dass man mit dem
Regionalratspräsidium in Kontakt treten muss dahingehend, wie man es abwickelt, das ist schon klar, aber wir
müssen uns die Zeit geben - ich möchte keine Hau-Ruck-Aktion -, dass wir den Gutachten und auch der Verfassung Genüge tun. Die Gutachten bestätigen nur das, was mit der Änderung des Statutes im Jahr 2001 geändert
worden ist. Früher waren wir in erster Linie als Regionalratsabgeordnete gewählt und erst in zweiter Linie als
Landtagsabgeordnete. Jetzt wurde dies umgekehrt, weil die autonomen Provinzen gegenüber der Region aufgewertet worden sind, und das gilt auch für die Abgeordneten selber. Deshalb heißt es im verpflichtenden Teil folgendermaßen: "Der Landtag verpflichtet das Präsidium, die Zuständigkeit für die juridisch-ökonomische Behandlung der Landtagsabgeordneten durch den Landtag selbst wahrzunehmen und eine entsprechende Regelung
innerhalb der laufenden Legislaturperiode umzusetzen, damit sie für die nächste Legislaturperiode wirksam wird."
Dies auch deshalb, weil wir jetzt immer wieder den Vorwurf bekommen haben, wir entscheiden wie auch über
andere, die dann eine Situation vorfinden, in der sie selber so hineinwachsen wie es halt ist. Es braucht immer ein
Datum, ab wann etwas gilt. Das ist jetzt nach vorne geschaut und nicht nach rückwärts. Deshalb ersuche ich die
Kolleginnen und Kollegen, diesem Antrag zuzustimmen.
HEISS (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Wir werden dem Antrag der Freiheitlichen gerne
zustimmen, denn er ermöglicht es, in diesem wichtigen Bereich die Zuständigkeiten auf die jeweiligen Länder hin
zu verlagern. Das ist ein Schritt hin zu mehr Transparenz, das muss man sagen. Dieser sogenannte Rentenskandal wäre sicherlich anders gehändelt worden, wenn er auf der Ebene der jeweiligen Länder verhandelt worden
wäre, natürlich in Abstimmung miteinander, keine Frage, aber dadurch wäre auch die bessere Übersicht über die
Fonds ermöglicht worden. Auch die Öffentlichkeit hätte das Ganze mit größerem Interesse und mit größerer Aufmerksamkeit verfolgt. Die Auslagerung gewissermaßen an eine dritte, natürlich historisch ältere und zuständige
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Gebietskörperschaft wie die Region hat wesentlich dazu beigetragen, diese Situation zu verschärfen, ohne unsere
Verantwortung deshalb vom Tisch nehmen zu wollen, das ist keine Frage, aber diese institutionelle Anlage, diese
institutionelle Situation ist auf jeden Fall nicht dazu geeignet gewesen, die Transparenz entsprechend zu erhöhen.
Aus diesem Grund und auch weil der Antrag bereits von Seiten der Freiheitlichen öfters wiederholt und auch von
uns mitgetragen worden ist, wären wir sehr dafür, dass dieser Antrag akzeptiert wird.
STEGER (SVP): Auch die Südtiroler Volkspartei ist der Meinung, dass die Verlagerung der Zuständigkeiten
nach Bozen zu machen ist. Ich würde diesem Antrag auch zustimmen, wenn im beschließenden Teil die eine und
andere Änderung gemacht würde, die dann Landeshauptmann Kompatscher vorschlagen wird.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Die Bewegung Südtiroler Freiheit hat dies bereits in der letzten Legislatur mehrfach gefordert, vor allem im Regionalrat selber. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir den Antrag
unterstützen, weil auch wir dies von jeher verlangen.
URZÌ (L'Alto Adige nel cuore): In linea astratta si può affermare che la richiesta di un'assunzione di una
competenza da parte del Consiglio provinciale possa essere ragionevole. Scendendo poi nella valutazione sulle
conseguenze, bisognerebbe valutare quelle che potrebbero essere le conseguenze di applicazione di un criterio di
ragionevolezza che potrebbe risiedere anche nei trattamenti differenziati fra consiglieri regionali che operano nel
medesimo Consiglio regionale a seconda del loro luogo di residenza. Purtroppo nel passato una differenziazione
c'è già stata per quanto riguarda gli oneri accessori. Pensiamo per esempio proprio ai trattamenti di sostegno dei
Consigli provinciali per quanto riguarda l'attività dei gruppi consiliari. Ricordiamo che un tema che è stato dibattuto
tantissimo in questi ultimi anni riguarda il personale a Trento assunto a suo tempo, oggi non più, dal Consiglio
provinciale in misura doppia o tripla rispetto a quella del Consiglio provinciale come dotazione, quando però in
Consiglio provinciale erano i gruppi chiamati ad assumere il personale. La stessa cosa riguardava il riconoscimento delle risorse ai gruppi. Questo ha posto dei problemi che poi si sono riverberati anche nel dibattito che ha
toccato argomenti diversi, e temo anche quello dei vitalizi. Per lo meno tutto ciò ha influito sulle sensibilità degli
attori delle decisioni.
Concludo questo ragionamento dicendo che forse va valutato un sistema di armonizzazione su base regionale, perché pensiamo semplicemente a cosa potrebbe accadere in termini di risvolti politici se domani, approvata
la norma, ci trovassimo in Consiglio regionale di fronte ai colleghi eletti in Trentino con un trattamento anche indennitario totalmente diverso, sproporzionato in positivo o in negativo rispetto ai consiglieri di Bolzano. Questo
porrebbe un problema politico estremamente grave. A ciò bisogna porre rimedio con una riforma capace di far
coincidere le diverse esigenze. Per questa ragione, per la necessità di armonizzare questo trattamento su base
regionale, non escludendo ma incentivando un processo di riforma, voterò contro la proposta.
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Wir sind grundsätzlich der Auffassung, dass es richtig ist,
wenn wir diese Zuständigkeiten hier im Südtiroler Landtag wahrnehmen. Im Gegensatz zu Ihnen, Kollege Urzì,
befürchte ich nicht, dass wir hier diese Zuständigkeit nicht verantwortungsvoll wahrnehmen können und irgendwelche Beschlüsse fassen, die dann nicht vertretbar sind, auch weil eine gesamtstaatliche Regelung den Rahmen
inzwischen vorgibt. Ich habe es bereits gestern gesagt. Es gibt Urteile des Verfassungsgerichtshofes, die bestätigen, dass die grundsätzlichen Regelungen ausdrücklich auf die Regionen mit Sonderstatut und genauso auf die
autonomen Provinzen Anwendung finden. Somit ist der Ermessensspielraum ohnehin eingeschränkt, sodass wir in
der Lage sein dürften, und davon gehe ich aus, dass dieses Hohe Haus – ich verwende diesen Begriff noch einmal – eine solche Regelung verantwortungsvoll treffen kann.
Ich hätte einen Vorschlag, mehr zur Präzisierung als zur Abänderung. Kollege Leitner hat es selbst vorausgeschickt. Wir müssen zunächst einmal die Regelung mit Regionalgesetz reformieren, die jetzt zu den Diskussionen geführt hat. Wir können dies nicht mit Landesgesetz machen, denn es wäre rechtlich nicht möglich. Zunächst
muss dies gemacht werden und dann können wir die Zuständigkeiten wahrnehmen. Deshalb schlage ich vor, den
Antrag in folgender Form abzuändern: Der beschließende Teil wird folgendermaßen ersetzt: "verpflichtet der Südtiroler Landtag das Präsidium, unmittelbar nach der anstehenden erneuten Reform der Rentenregelung mit dem
Regionalratspräsidium die notwendigen Arbeiten in die Wege zu leiten, um die Zuständigkeit für die juridisch-ökonomische Behandlung der Landtagsabgeordneten durch den Landtag selbst wahrzunehmen und eine entsprechende Regelung innerhalb der laufenden Legislaturperiode umzusetzen, damit sie für die nächste Legislaturperiode wirksam wird." Warum die "notwendigen" Arbeiten? Es sind dann noch eine Reihe anderer Fragen zu klären.
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Das schmälert nicht den Antrag, sondern ist nur eine Präzisierung, denn die ganze Angelegenheit muss sauber
übergehen, wenn dies von der Vergangenheit noch bei der Region bleiben würde. Die Präzisierung mit dem Präsidium deshalb, um die Zuständigkeit wahrzunehmen. Es bleibt dabei, nur müssen die Arbeiten mit dem Regionalratspräsidium abgestimmt werden. Das ist mein Wunsch.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich bin mit dem Vorschlag selbstverständlich einverstanden. Wie die Abwicklung zu erfolgen hat, ist selbstverständlich in Absprache mit dem Regionalratspräsidium zu klären. Mir ist es
wichtig, dass im Laufe dieser Legislatur die Zuständigkeit wahrgenommen wird. Wie man dazu kommt, dass die
entsprechenden Schritte nach und nach zu setzen sind, ist für mich sekundär und wahrscheinlich notwendig. Somit bin ich damit einverstanden.
PRÄSIDENT: Ich schlage vor, die Behandlung des Änderungsantrages bis zum Eintreffen der entsprechenden Übersetzung auszusetzen.
Das Wort hat der Abgeordnete Urzì.
URZÌ (L'Alto Adige nel cuore): Chiedo solo che, a seguito dell'intervento del presidente che ha dato delle
indicazioni molto precise modificando l'argomento del dibattito, ci possa essere la possibilità di un nuovo intervento. Se cambia il testo su cui si deve votare, forse è legittimo pensare che possa essere riaperto il dibattito.
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Zum Fortgang der Arbeiten! Mir kommt die Interpretation der Geschäftsordnung etwas seltsam vor. Zuerst haben Sie gesagt, dass es, wenn die Landesregierung mit den Änderungen einverstanden ist, keine Diskussion und auch keine Abstimmung braucht. Vorher hatten wir eine andere
Formulierung, bei der dies genau zugetroffen ist. Jetzt wird wieder eine Änderung vorgeschlagen und plötzlich soll
doch eine Abstimmung erfolgen. Es soll eine Abstimmung über die Tagesordnungen mit den Änderungen gemacht
werden, die der Landeshauptmann, so wie in der Geschäftsordnung vorgesehen, erläutert hat. Wenn der Einbringer damit einverstanden ist, dann frage ich mich, wieso jetzt darüber abgestimmt werden muss.
PRÄSIDENT: Wenn Sie es in der Geschäftsordnung genau durchlesen, dann sehen Sie, dass es ein textlicher Fehler ist, weil nicht das Wort "Diskussion", sondern das Wort "Behandlung" hineingeschrieben werden sollte.
Das wäre klar und logisch. Die Geschäftsordnung hat den Sinn gehabt, die Zeiten möglichst zu verkürzen. Normalerweise kommt zu einem solchen Antrag kein Änderungsantrag. Wenn es keinen Änderungsantrag gibt, ist die
Diskussion und Behandlung mit der Zustimmung der Regierung erledigt, weil man damit im Prinzip das Verfahren
verkürzen will. Wenn Sie eine Tagesordnung zum Beispiel einbringen und die Regierung damit einverstanden ist,
dann kommt zwar keiner Ihrer Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten zu Wort, um sich dafür oder dagegen auszusprechen - das ist durch die Geschäftsordnung beschnitten worden -, aber der Antrag ist damit angenommen.
Da es zu dieser Tagesordnung Änderungsvorschläge gibt und am Anfang die Regierung sofort gesagt hat,
dass man die Tagesordnung mit den entsprechenden Änderungen annehme, und der Einbringer damit einverstanden ist, wäre dies in Ordnung. In der Zwischenzeit haben sich aber mehrere Abgeordnete zu Wort gemeldet.
Deshalb müssen wir den geänderten Text zur Abstimmung bringen. Wenn es hingegen der Einbringer und die
Landesregierung untereinander ausmachen, dann braucht darüber nicht abgestimmt werden. Vorher gab es mehrere Wortmeldungen dazu. Somit sind wir schon im zweiten Moment des Verfahrens, dass wir, falls es nicht ein
bilaterales Zustimmen gibt, über die Tagesordnung abstimmen. Wenn Sie wollen, können wir die Sitzung unterbrechen, um dies zu klären.
Wer möchte die Sitzung unterbrechen? Niemand. Dann fahren wir mit der Behandlung der nächsten Tagesordnung fort.
Tagesordnung Nr. 13 vom 1.4.2014, eingebracht von den Abgeordneten Heiss, Dello Sbarba und
Foppa, betreffend "Neues Wohngeld": Sozial treffsicher gegen unteren Mittelstand? Bewertung/Reform
sind dringend notwendig.
Ordine del giorno n. 13 dell’1.4.2014, presentato dai consiglieri Heiss, Dello Sbarba e Foppa, riguardante "Nuovo sussidio casa": mirato ma a tutto svantaggio del ceto medio-basso? Valutazione e riforma
assolutamente necessarie.
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Anfang 2013 wurden das Wohngeld und der Mietbeitrag des Landes, zwei bisher getrennte
Förderungen zugunsten von Mietern, zu einem einzigen Beitrag des Landes zusammen gelegt. Die
zwei Unterstützungsformen wurden bis 2013 durch
a) das Wohnbauinstitut (WOBI) ausbezahlt, welches das "Wohngeld" erlegte, während
b) der Sozialsprengel des Landes den sog. "Mietbeitrag" zuwies.
Ab 1. Jänner 2013 wurden beide Beiträge zu einer einzigen neuen Leistung, dem "Beitrag für Miete
und Wohnnebenkosten", unter Regie des Sozialsprengels, zusammen geführt. Das Wohngeld in der
bisherigen Form ist hingegen ein Auslaufmodell, da es nur mehr für die Dauer laufender Mietverträge
ausbezahlt wird.
Was sich auf den ersten Blick als sinnvolle Rationalisierung ausnimmt, hat bei näherer Betrachtung
bedenkliche Folgen. Mit Einführung des "Neuen Wohngelds" wurden auch die Kriterien drastisch verschärft, sodass sich nach einem Jahr die soziale Härte der Maßnahme deutlich zeigt: Die neuen Beiträge kommen nur mehr Menschen mit Einkommen nahe an oder unter der Armutsgrenze zugute,
während Lohn- und Gehaltsempfänger mit bescheidenen Ersparnissen anders als bisher nicht mehr
zum Zuge kommen. Landesrat Theiner hat dies in einer Beantwortung einer Freiheitlichen-Anfrage
so umschrieben: Es wurde "darauf geachtet, dass vor allem einkommensschwache Personen oder
Familien weiterhin eine angemessene Unterstützung erhalten, bei Einkommensstärkeren können
sich natürlich, je nach Einkommen, Vermögen und Höhe der Miete, Unterschiede zum bisher oftmals
als ‚großzügig’ zu bewertenden Wohngeld ergeben."
Fazit: Die untere Mittelschicht der Südtiroler, die noch bis Ende 2012 auf das "Alte Wohngeld" bauen
konnte, fällt mit der neuen Regelung nun zunehmend "durch den Rost" - mit gravierenden Auswirkungen.
Der Kern des Problems liegt darin, dass die Einkommensgrenzen für den Bezug des "Neuen Wohngelds" einschneidend nach unten verschoben wurden. Zur Gewährung des Mietbeitrags muss die
Einkommens- und Vermögenssituation der Familiengemeinschaft oder der Einzelperson den sog.
"Faktor Wirtschaftliche Lage" (FWL) einhalten, der eine harte Obergrenze aufweist:
- Eine Person darf eine Einkommensgrenze von 1.328,40 € im Monat nicht überschreiten, entsprechend einem Jahreseinkommen von 15.940 €;
- Zwei Personen stoßen an eine monatliche Einkommensgrenze von 1.737,99 €, im Jahr 20.855 €;
- Drei Personen dürfen monatlich maximal 2.258, 28 € im Monat (jährlich 27.099 €);
- Vier Personen 2.723, 22 € in Monat (jährlich 32.678, 63) € erreichen.
Die konkreten Folgen dieser scharf gezogenen Grenzen sind klar: Ein Einkommen einer dreiköpfigen
Familie mit 2300 €, bei dessen Erreichen der Mietbeitrag bereits entfällt, bedeutet für eine Familie mit
drei Personen nach heutigem Stand keinesfalls ein Leben in Wohlstand, sondern in Bedürftigkeit. Bei
einer Miete von geschätzten 600-800 € bleiben nur mehr 1700-1500 € für Lebensunterhalt, Kleidung,
Bildung, Gesundheit, Mobilität und Freizeit, sodass knappes Haushalten erforderlich ist. Die Bildung
von Rücklagen und Ersparnissen, etwa für Zusatzrenten oder das soeben verabschiedete Bausparen, bleibt unter solchen Bedingungen ein schöner Traum.
Unter die Schere dieser Einkommensgrenzen fallen vor allem Facharbeiter und mittlere Angestellte,
die annähernd 1.500 € verdienen und deren Frauen einem Teilzeiterwerb nachgehen. Sie alle finden
sich rasch jenseits der scharf gezogenen Grenzen und fern jeder Möglichkeit, das "Neue Wohngeld"
zu beantragen.
Verschärfend kommt hinzu, dass neben dem Einkommen der Gesuchsteller auch das Vermögen in
der EEVE erfasst und zur Berechnung des "Neuen Wohngelds" heran gezogen wird. Bei der Bewertung des Vermögens wird Einzelpersonen ein Freibetrag von 10.000 € zugestanden, Familiengemeinschaften mit zwei oder mehreren Personen 20.000 €. Die ersten 50.000 € über den Freibetrag hinaus werden zu 20 % in Rechnung gestellt, das weitere, über dieser Schwelle liegende Vermögen zu 50 %. Für "unsere", oben genannte Drei-Personen-Familie heisst dies:
Wenn sich die Familie 50.000 € erspart hat, die (schlecht verzinst) auf der Bank liegen, so kann sie
hiervon 20.000 € als Freibetrag abziehen, sodass noch 30.000 € zur Vermögensbewertung heran
gezogen werden. Davon sind 20 % 6.000 €, die den jährlichen Einkommen hinzu geschlagen werden, also pro Monat 500 €. Dadurch werden Löhne und Gehälter für das "Neue Wohngeld" noch höher bewertet und die Möglichkeit zur Erlangung eines Beitrags wird weiter geschmälert.
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Damit wird deutlich: Der neue Beitrag für "Miete und Wohnnebenkosten" kommt vor allem Geringverdienern mit kleinen Einkommen zugute, während Südtiroler 'Normalverdiener’ kaum mehr zum
Zuge kommen. Das Ziel der Landesregierung ist klar: Radikale Einsparungen beim Wohngeld (2011:
31,8 Mio. €) und beim Mietgeld (2011: 11,1 Mio. €), aber ausgerechnet in einer Phase, in der die Arbeitsplatzsicherheit bedroht ist und Reallöhne stagnieren. Damit wirkt das Versprechen der Landesregierung, eine ausgewogene Sozialpolitik anzustreben wenig glaubwürdig: Die ab Anfang 2014 zugesagte Erhöhung des Landeskindergeldes wird durch Einsparungen beim Wohngeld wieder gekürzt.
Notwendig ist daher, nach Abschluss des ersten Jahres der Anwendung, eine rasche und genaue
Überprüfung der Auswirkungen des "Neuen Wohngelds" und die Öffnung der Kriterien zugunsten der
mittleren Einkommensbezieher.
Daher
beauftragt
der Südtiroler Landtag
die Landesregierung:
- Die Auswirkungen des "Neuen Wohngelds" nach über einem Jahr eingehend zu prüfen, die davon
begünstigten Einkommensgruppen und die nunmehr ausgeschlossenen Gruppen zu vergleichen und
die erzielten "Spareffekte" offen zu legen.
- Die Kriterien für das "Neue Wohngeld" in der Weise neu zu definieren, dass mittlere Einkommensbezieher verstärkt zum Zuge kommen, ohne den finanziellen Rahmen der Förderung übermäßig
auszuweiten.
---------All'inizio del 2013 il sussidio casa e il contributo provinciale alle spese d'affitto – due agevolazioni agli
inquilini finora separate – sono state unificate in un unico contributo provinciale. Fino al 2013 entrambe le agevolazioni sono state
a) versate dall'Istituto per l'edilizia sociale (IPES), che pagava direttamente il sussidio casa, mentre
b) il distretto sociale provinciale pagava il cosiddetto contributo alle spese d'affitto.
Dal 1° gennaio 2013 le due agevolazioni sono state riunite in un'unica "prestazione locazione e
spese accessorie", gestita dal distretto sociale. Il sussidio casa esistito finora va ad esaurimento,
cioè verrà pagato solo per la durata dei contratti d'affitto ancora vigenti.
Ma quella che a prima vista appare un'opportuna razionalizzazione, analizzata nel dettaglio mostra
conseguenze preoccupanti. Infatti con l'istituzione del "nuovo sussidio casa" sono stati resi molto più
restrittivi i criteri, cosicché a un anno di distanza si vede chiaramente la durezza sociale del provvedimento. I nuovi contributi vanno solo a persone con un reddito vicino o inferiore alla soglia di povertà
e, diversamente da quanto accaduto finora, ne sono esclusi i salariati o stipendiati con modesti risparmi. In risposta a un'interrogazione dei Freiheitlichen, l'ass. Theiner ha descritto così la situazione: si è fatto in modo "che soprattutto persone e famiglie a basso reddito continuino ad avere
agevolazioni adeguate; naturalmente per chi ha un reddito maggiore possono esserci – secondo il livello, il patrimonio e l'entità dell'affitto – delle differenze rispetto al sussidio casa finora percepito, che
spesso è stato generoso."
Conclusione: il ceto medio-basso altoatesino, che fino alla fine del 2012 poteva contare sul vecchio
sussidio casa, col nuovo sistema ne è progressivamente escluso, con gravi conseguenze.
Il nodo del problema è che le soglie di reddito per l'accesso al "nuovo sussidio casa" sono state fortemente abbassate. Per avere il contributo all'affitto, la situazione reddituale e patrimoniale del nucleo
familiare o della persona singola deve rientrare nel cosiddetto valore della situazione economica
(VSE), un indicatore con un tetto severo:
- non può essere superato il reddito di 1.328,40 euro mensili a persona, corrispondente a un reddito
annuo di 15.940 euro;
- per due persone il tetto reddituale è di 1.737,99 euro, cioè 20.855 euro l'anno;
- tre persone possono avere un reddito massimo mensile di 2.258,28 euro (27.099 euro l'anno);
- per quattro persone il massimo mensile è di 2.723,22 euro (32.678,63 euro l'anno).
Le conseguenze concrete di limiti talmente severi sono chiare. Al momento attuale, per una famiglia
di tre persone un reddito di 2.300 euro – raggiunto il quale già si perde il contributo all'affitto – non
significa affatto vivere nel benessere ma nelle ristrettezze. Stimando l'affitto fra i 600 e gli 800 euro,
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ne restano solo 1.500-1.700 per sostentamento, vestiario, istruzione, salute, mobilità e tempo libero,
cosicché bisogna stare molto attenti alle spese. In tali condizioni risparmiare, p.es. per pensioni integrative o per l'appena approvato risparmio edilizio, resta solo un sogno.
Le vittime di questi tetti di reddito sono soprattutto operai specializzati e dipendenti medi che guadagnano ca. 1.500 euro e le cui mogli lavorano a tempo parziale. Queste persone superano facilmente
limiti così ridotti, e non possono in alcun modo chiedere il "nuovo sussidio casa".
Ciò è aggravato dal fatto che per l'accesso a questa nuova prestazione, oltre al reddito del richiedente si tiene conto anche della DURP (dichiarazione unificata di reddito e patrimonio). Nella valutazione del patrimonio, alle singole persone è riconosciuto un importo esente di 10.000 euro, aumentato a 20.000 euro per nuclei familiari di due o più persone. I primi 50.000 euro al di sopra dell'importo esente sono calcolati solo al 20%; tutti i beni al di sopra di quest'ultima soglia sono calcolati al
50%. Per la famiglia di tre componenti del nostro esempio, ciò significa che:
se essa ha risparmiato 50.000 euro (depositati in banca con relativi interessi molto bassi) può sottrarvi l'importo esente di 20.000 euro, cosicché per la valutazione del patrimonio si tiene conto dei
restanti 30.000. Il 20% di questi ultimi sono 6.000 euro, che si sommano al reddito annuo in misura di
500 al mese. In conseguenza, per il "nuovo sussidio casa" salari e stipendi sono valutati più che in
passato, restringendo ulteriormente le possibilità di ottenere un contributo.
Dunque è chiaro che la "prestazione locazione e spese accessorie" va soprattutto a vantaggio dei
redditi bassi, mentre i redditi "normali" in Alto Adige quasi non vi accedono più. L'obiettivo della
Giunta provinciale è chiaro: tagli radicali al sussidio casa (2011: 31,8 milioni di euro) e al contributo
alle spese d'affitto (2011: 11,1 milioni). E questo proprio in una fase in cui è minacciata la sicurezza
dei posti di lavoro e i salari reali stagnano. Pertanto è poco credibile la promessa della Giunta di lavorare a una politica sociale equilibrata. Infatti, l'aumento dell'assegno provinciale al nucleo familiare
a partire dall'inizio del 2014 è di fatto ridotto dai tagli al sussidio casa.
Perciò, concluso il primo anno d'applicazione, bisogna esaminare rapidamente e precisamente gli
effetti del "nuovo sussidio casa" e modificarne i criteri a favore dei redditi medi.
Per questi motivi,
il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano
incarica
la Giunta provinciale
- di esaminare a fondo, trascorso ormai oltre un anno, gli effetti del "nuovo sussidio casa", di confrontare le fasce di reddito da esso favorite con quelle ormai escluse e rendere noti i risparmi ottenuti;
- di ridefinire i criteri per il "nuovo sussidio casa" permettendo maggiore accesso ai redditi medi, senza però aumentare eccessivamente il volume finanziario complessivo dell'agevolazione.
Der Abgeordnete Heiss hat das Wort.
HEISS (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Die Thematik ist zwar bekannt, denn es sind
mehrere entsprechende Beschlussanträge bereits von Seiten der Opposition, vor allem der Freiheitlichen in den
letzten Monaten behandelt worden, aber ich möchte trotzdem zur Verlesung der Tagesordnung schreiten, damit
diesbezüglich ein wenig Klarheit herrscht.
"Anfang 2013 wurden das Wohngeld und der Mietbeitrag des Landes, zwei bisher getrennte Förderungen
zugunsten von Mietern, zu einem einzigen Beitrag des Landes zusammengelegt. Die zwei Unterstützungsformen
wurden bis 2013 durch
a) das Wohnbauinstitut (WOBI) ausbezahlt, welches das "Wohngeld" erlegte, während
b) der Sozialsprengel des Landes den sog. "Mietbeitrag" zuwies.
Ab 1. Jänner 2013 wurden beide Beiträge zu einer einzigen neuen Leistung, dem "Beitrag für Miete und
Wohnnebenkosten", unter Regie des Sozialsprengels, zusammengeführt. Das Wohngeld in der bisherigen Form
ist hingegen ein Auslaufmodell, da es nur mehr für die Dauer laufender Mietverträge ausbezahlt wird.
Was sich auf den ersten Blick als sinnvolle Rationalisierung ausnimmt, hat bei näherer Betrachtung bedenkliche Folgen. Mit Einführung des "Neuen Wohngelds" wurden auch die Kriterien drastisch verschärft, sodass
sich nach einem Jahr die soziale Härte der Maßnahme deutlich zeigt: Die neuen Beiträge kommen nur mehr Menschen mit Einkommen nahe an oder unter der Armutsgrenze zugute, während Lohn- und Gehaltsempfänger mit
bescheidenen Ersparnissen anders als bisher nicht mehr zum Zuge kommen. Landesrat Theiner hat dies in einer
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Beantwortung einer Freiheitlichen-Anfrage so umschrieben: Es wurde "darauf geachtet, dass vor allem einkommensschwache Personen oder Familien weiterhin eine angemessene Unterstützung erhalten, bei Einkommensstärkeren können sich natürlich, je nach Einkommen, Vermögen und Höhe der Miete, Unterschiede zum bisher
oftmals als ‚großzügig’ zu bewertenden Wohngeld ergeben."
Fazit: Die untere Mittelschicht der Südtiroler, die noch bis Ende 2012 auf das "Alte Wohngeld" bauen
konnte, fällt mit der neuen Regelung nun zunehmend "durch den Rost" - mit gravierenden Auswirkungen.
Der Kern des Problems liegt darin, dass die Einkommensgrenzen für den Bezug des "Neuen Wohngelds"
einschneidend nach unten verschoben wurden. Zur Gewährung des Mietbeitrags muss die Einkommens- und
Vermögenssituation der Familiengemeinschaft oder der Einzelperson den sog. "Faktor Wirtschaftliche Lage"
(FWL) einhalten, der eine harte Obergrenze aufweist:
- Eine Person darf eine Einkommensgrenze von 1.328,40 € im Monat nicht überschreiten, entsprechend einem Jahreseinkommen von 15.940 €;
- Zwei Personen stoßen an eine monatliche Einkommensgrenze von 1.737,99 €, im Jahr 20.855 €;
- Drei Personen dürfen monatlich maximal 2.258, 28 € im Monat (jährlich 27.099 €);
- Vier Personen 2.723, 22 € in Monat (jährlich 32.678, 63) € erreichen.
Die konkreten Folgen dieser scharf gezogenen Grenzen sind klar: Ein Einkommen einer dreiköpfigen Familie mit 2300 €, bei dessen Erreichen der Mietbeitrag bereits entfällt, bedeutet für eine Familie mit drei Personen
nach heutigem Stand keinesfalls ein Leben in Wohlstand, sondern in Bedürftigkeit. Bei einer Miete von geschätzten 600-800 € bleiben nur mehr 1.700-1.500 € für Lebensunterhalt, Kleidung, Bildung, Gesundheit, Mobilität und
Freizeit, sodass knappes Haushalten erforderlich ist. Die Bildung von Rücklagen und Ersparnissen, etwa für Zusatzrenten oder das soeben verabschiedete Bausparen, bleibt unter solchen Bedingungen ein schöner Traum.
Unter die Schere dieser Einkommensgrenzen fallen vor allem Facharbeiter und mittlere Angestellte, die annähernd 1.500 € verdienen und deren Frauen einem Teilzeiterwerb nachgehen. Sie alle finden sich rasch jenseits
der scharf gezogenen Grenzen und fern jeder Möglichkeit, das "Neue Wohngeld" zu beantragen.
Verschärfend kommt hinzu, dass neben dem Einkommen der Gesuchsteller auch das Vermögen in der
EEVE erfasst und zur Berechnung des "Neuen Wohngelds" herangezogen wird. Bei der Bewertung des Vermögens wird Einzelpersonen ein Freibetrag von 10.000 € zugestanden, Familiengemeinschaften mit zwei oder mehreren Personen 20.000 €. Die ersten 50.000 € über den Freibetrag hinaus werden zu 20 % in Rechnung gestellt,
das weitere, über dieser Schwelle liegende Vermögen zu 50 %. Für "unsere", oben genannte Drei-Personen-Familie heißt dies:
Wenn sich die Familie 50.000 € erspart hat, die (schlecht verzinst) auf der Bank liegen und nicht im FamilyFonds, so kann sie hiervon 20.000 € als Freibetrag abziehen, sodass noch 30.000 € - Kollege Schiefer weiß dies
von seiner langjährigen Tätigkeit in der Bezirksgemeinschaft - zur Vermögensbewertung herangezogen werden.
Davon sind 20 % 6.000 €, die den jährlichen Einkommen hinzugeschlagen werden, also pro Monat 500 €. Dadurch werden Löhne und Gehälter für das "Neue Wohngeld" noch höher bewertet und die Möglichkeit zur Erlangung eines Beitrags wird weiter geschmälert.
Damit wird deutlich: Der neue Beitrag für "Miete und Wohnnebenkosten" kommt vor allem Geringverdienern
mit kleinen Einkommen zugute, während Südtiroler 'Normalverdiener’ kaum mehr zum Zuge kommen. Das Ziel der
Landesregierung ist klar: Radikale Einsparungen beim Wohngeld (2011: 31,8 Mio. €) und beim Mietgeld (2011:
11,1 Mio. €), aber ausgerechnet in einer Phase, in der die Arbeitsplatzsicherheit bedroht ist und Reallöhne stagnieren. Damit wirkt das Versprechen der Landesregierung, eine ausgewogene Sozialpolitik anzustreben wenig
glaubwürdig: Die ab Anfang 2014 zugesagte Erhöhung des Landeskindergeldes wird durch Einsparungen beim
Wohngeld wieder gekürzt.
Notwendig ist daher, nach Abschluss des ersten Jahres der Anwendung, eine rasche und genaue Überprüfung der Auswirkungen des "Neuen Wohngelds" und die Öffnung der Kriterien zugunsten der mittleren Einkommensbezieher.
Daher unser Antrag, um dessen Unterstützung wir ersuchen.
Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:
- Die Auswirkungen des "Neuen Wohngelds" nach über einem Jahr eingehend zu prüfen, die davon begünstigten Einkommensgruppen und die nunmehr ausgeschlossenen Gruppen zu vergleichen und die erzielten
"Spareffekte" offen zu legen.
- Die Kriterien für das "Neue Wohngeld" in der Weise neu zu definieren, dass mittlere Einkommensbezieher
verstärkt zum Zuge kommen, ohne den finanziellen Rahmen der Förderung übermäßig auszuweiten."
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Das ist unser Beschlussantrag, der dem Inhalt nach bereits vielen Kollegen bekannt ist, weil sie eigene
Vorlagen eingebracht haben. Es ist ein Thema, Frau Landesrätin, das auch in den letzten Tagen eingehend erörtert wurde und das jetzt vor allem – so wird es deutlich – auch die Alleinerzieher und Alleinerzieherinnen betrifft,
die massiv getroffen werden. Daher glauben wir schon, dass es ein berechtigter Anspruch besteht, dass dieser
Beschlussantrag wohlwollend, zumindest positiv oder in Teilen positiv geprüft wird. Frau Landesrätin, Sie haben
gestern hierzu – ich war leider nicht anwesend – mit den Fraktionsvorsitzenden ein kurzes Hearing veranstaltet
und dabei auch die einschlägigen Probleme in dieser Situation durchgehend bewertet, wobei herausgekommen
ist, dass die Einspareffekte bisher offenbar nicht sonderlich hoch sind und dass auch ein weiteres Ziel, auf das
diese Maßnahme von Anfang 2013 abgezielt hat, die Mieten zu senken, nicht sonderlich in Erfüllung gegangen ist.
Deswegen ersuchen wir, diesen Beschlussantrag zu prüfen und ihn in ein oder zwei Punkten anzunehmen,
weil es doch ein wichtiges Signal nach außen wäre und weil diese Frage immer wieder quer durch alle Parteien,
von der Südtiroler Volkspartei über die rechte Reichshälfte bis zu uns als Katokommunisten, herangetragen wird.
Aus diesem Grund glauben wir schon, dass dieser Beschlussantrag einen wichtigen sozialen Nerv trifft.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Dieser Antrag ist sicherlich brandaktuell. Wir haben im März bei der Landtagssitzung einen Beschlussantrag meiner Fraktion behandelt, den ich in Erwartung der gestrigen Aussprache
ausgesetzt hatte. Frau Landesrätin Stocker hat bei der Behandlung unseres Beschlussantrages versprochen, eine
Anhörung mit den Fraktionssprechern abzuhalten. Diese Anhörung hat gestern stattgefunden. Kollege Heiss hat
es auch erwähnt. Aufgrund dieser Zusage haben wir die Behandlung unseres Beschlussantrages ausgesetzt. Wir
wollten die Südtiroler Landesregierung verpflichten, die Kriterien beim Mietbeitrag zu überprüfen und anzupassen,
damit Familien und Alleinerziehende nicht in die Armutsfalle geraten. Aufgrund nicht nur der letzten Zuschriften,
die wir alle erhalten haben, vor allem von Alleinerziehenden, haben wir gestern aufgrund der Aussprache mit der
Landesrätin und ihren Beamten festgestellt, dass man diesbezüglich schon bereit ist, etwas zu tun. Die Situation
derzeit kann aber so nicht bleiben, denn Familien und Alleinerziehende bekommen jetzt viel weniger oder gar
nichts mehr, obwohl sie finanziell in derselben Situation sind wie vorher. Das heißt, dass mit dem Übergang der
Zuständigkeit vom Wohnbauinstitut auf die Bezirksgemeinschaften bzw. Sozialdienste auch die Kriterien geändert
wurden, die für die Leute nicht unbedingt nachvollziehbar sind. Ich habe gestern schon den Eindruck gewonnen,
dass man aufgrund der finanziellen Möglichkeiten, die gegeben sind, etwas tut. Die Landesrätin wird uns dies
dann sicher genauer erklären.
Mir ist bei dieser Diskussion wichtig, darauf hinzuweisen – das haben wir seit Jahren getan -, dass das
Mietgeld die ursprüngliche Zweckbestimmung in dieser Form nicht mehr erfüllt. Die Wohnbauexpertin Rosa Franzelin-Werth, auf die das zurückgeht, hat damals als Ausgleich für jene, die nicht selber gebaut haben und eine
Wohnung mieten mussten, irgendeinen Ausgleich gesucht. Südtirol hat auf dem Mietwohnungsmarkt sehr wenig
Tradition. Bei uns ist es üblich, dass jeder ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung hat. Das ist auch gut,
denn dies ist auch eine Anlage, aber aufgrund der neuen Arbeitsmarktsituation müssen die Leute flexibler sein.
Heute fängt man nicht irgendwo zu arbeiten an und geht dort nach 40 Jahren auch in Pension, sondern man muss
vielleicht auch einmal den Wohnort verlassen. Deshalb richten sich viele Menschen danach aus, vielleicht eine
Mietwohnung und nicht unbedingt eine Eigentumswohnung zu haben.
Wir haben vor allem im Zusammenhang mit der Einwanderung in diesem Bereich eine ganz, ganz neue
Situation bekommen, denn von den über 40 Millionen Euro, die als Mietgeld ausgezahlt werden, gehen fast 40
Prozent an Nicht-EU-Bürger. Das haben wir hier im Landtag oft genug gesagt. Die Hauptnutznießer sind die Ausländer. Das muss man in aller Deutlichkeit sagen. Die Zahlen belegen es, die uns die Landesregierung jährlich
genannt hat. Bei den Mietnebenkosten sind es mittlerweile fast 50 Prozent. Ich akzeptiere nicht, wenn gesagt wird,
dass die Südtiroler eh eine Wohnung hätten. Nachdem die Ausländer keine haben, müssen wir sie unterstützen.
Wenn die Südtiroler eine Wohnung haben, dann haben sie dafür sehr, sehr viel bezahlt und sehr große Opfer
gebracht. Deshalb kann man nicht alle über einen Kamm scheren und mit diesen Vergleichen kommen.
Wie gesagt, bei der Übertragung der Zuständigkeit vom Wohnbauinstitut auf die Bezirksgemeinschaften
sind Dinge passiert, dass es jetzt zu diesen Auswirkungen kommt. Leute sind von heute auf morgen in einer Situation, dass sie nicht mehr über die Runden kommen. Sie haben auch mehrjährige Mietverträge, von denen sie
nicht von heute auf morgen aussteigen können, denn sie sind daran auch gebunden. Wenn jemand 900 Euro
verdient und bisher 350 oder 400 Mietbeitrag bekommen hat und jetzt nur mehr 120 oder 180 Euro oder gar nichts
mehr bekommt, dann wird man verstehen, dass die Menschen, die mit einem Beitrag gerechnet haben, ein Problem haben.
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Über die Abschaffung des Mietbeitrages ist auch geredet worden, weil man teilweise der Meinung ist, dass
durch diesen die Mieten hoch bleiben. Dies ist natürlich eine viel umfangreichere Diskussion, aber dass man – das
wird hier verlangt und das ist auch unser Antrag gewesen – die Kriterien überarbeitet, damit diese Leute nicht
durch den Rost fallen, scheint mir sicherlich notwendig und auch möglich. Gestern wurde bei der Aussprache
gesagt, dass es vor allem um Ein- und Zwei-Personen-Haushalte geht, die große Probleme haben, und das betrifft
mittlerweile einen guten Teil der Ansuchenden, denn 31,7 Prozent der Ansuchenden sind Ein-Personen-Haushalte
und 18,6 Prozent Zwei-Personen-Haushalte, das heißt, dass die Hälfte aller Ansuchenden Ein- bzw. Zwei-Personen-Haushalte sind. Deshalb ist dies spezifisch anzuschauen. Wir erwarten schon auch, dass die Landesregierung umgehend tätig wird und die Kriterien, wie gesagt, überprüft, damit jene Menschen, die es auch brauchen,
nicht auf der Strecke bleiben.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Auch ich nehme Bezug auf die Nachfragen, auf die Mitteilungen, die
wir alle bekommen haben. Landesrätin Stocker hat uns die Antwort – es waren mehrere - auf eine konkrete Anfrage weitergeleitet. In diesem Sinne wird die Debatte hier an der Situation sehr wahrscheinlich etwas ändern
können.
Wie die Vorredner schon gesagt haben, geht es um die Planungssicherheit. Viele Familien, die mit bestimmten Zuwendungen, also mit Geld gerechnet hatten und dieses nicht mehr bekommen oder die Förderungen
für das Wohnen nicht mehr in dem Ausmaß wie bisher bekommen, sehen sich plötzlich in einer dramatischen
Situation. Aus den Zahlen, die hier angeführt werden, ist ersichtlich, dass innerhalb kürzester Zeit die Leistungen
beim Wohngeld im Jahr 2011 auf 31,8 Millionen Euro und beim Mietgeld auf 11,1 Millionen Euro zurückgegangen
sind. Davon sind sehr, sehr viele betroffen. Kollege Zimmerhofer hat über die gestrige Sitzung dahingehend berichtet, dass darüber geredet worden sei, dass auch entsprechende Kontrollen notwendig seien. Insgesamt
schließen wir uns dem Anliegen an, dass diesbezüglich schon genauer hinzuschauen ist, dass zwar Missbrauch
auszuschließen ist, aber man sollte dort, wo es um Planungssicherheit geht, etwas unternehmen, um einen Ausgleich zu schaffen und auch dort, wo es um die Erklärungen geht, was jemand an Besitz hat, einen Weg finden
und bei all jenen, die aus Nicht-EU-Ländern stammen und diese Erklärung nicht abzugeben haben, etwas vorsichtiger sein.
ARTIOLI (Team Autonomie): Vorrei ringraziare anch'io l'assessore competente per averci convocato ieri, e
capisco che il suo ruolo sarà veramente difficile, dato che la coperta è corta. Ma, come abbiamo ribadito ieri, bisogna iniziare a fare i controlli, collaborando con l'assessore Tommasini sperando che riusciate a trovare una sinergia riuscendo a fare una valutazione complessiva sia di case Ipes che del sussidio casa. Dobbiamo finalmente
prendere una decisione politica su quale strada vogliamo intraprendere, perché non si può tirare via da una parte,
mettendo le persone alla fame, comunicando loro che nel giro di un mese dovranno vivere con 150 euro anziché
con 500 euro. È durissima per qualsiasi madre single o padre separato. Quando il Partito Democratico nella
scorsa legislatura ha portato la nuova legge che regola il sussidio casa ci hanno garantito che le persone avrebbero ricevuto la stessa cifra come contributo all'affitto, invece siamo qui a discutere del fatto che il contributo è
stato portato ad un terzo. Se prima una mamma separata prendeva 400 euro circa, adesso prende 150 euro.
Questa non può essere la via. Mi auguro che l'assessora competente Martha Stocker riesca a trovare una soluzione, perché le nostre famiglie sono composte al massimo da tre persone. Con questi criteri è veramente difficile
riuscire ad ottenere l'agevolazione e anche quando ci si riesce, si prende al massimo 150 euro al mese. Sappiamo
bene che gli affitti in Alto Adige vanno da un minimo di 800 euro a 1.000 euro al mese. Ben venga se riusciamo a
trovare una soluzione.
PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Die Zusammenlegung war richtig und wurde in der letzten
Legislaturperiode beschlossen. Eine Nachbesserung ist richtig, warum auch nicht? Man hat gesehen, dass irgendwo vielleicht einige Punkte nicht ganz richtig waren. Eine Nachbesserung ist richtig, dies ist alles in Ordnung.
Ich habe auch verstanden, was Sie gestern erklärt haben. Ich finde, dass dies eine gute Nachbesserung ist.
Dennoch möchte ich einen Aspekt, den ich in diesem Zusammenhang immer wieder auch gesagt habe,
nicht außer Acht lassen, auch wenn er vielleicht in diesem Zusammenhang blasphemisch klingen mag. Ich würde
den Gedanken nicht ganz vergessen, dass man den Mietenbeitrag gänzlich abschafft, und zwar mit einer Übergangsphase. Das habe ich schon vor zwei, drei Jahren und dann immer wieder gesagt. Der Mietbeitrag sollte als
soziales Auffanginstrument, wenn es unbedingt notwendig ist, bestehen bleiben, aber mit einer Vorlaufzeit sollte
dessen gänzliche Abschaffung angedacht werden. Wir haben schon darüber diskutiert. Wenn wir der Meinung
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sind, dass auch die Reform nicht dazu angetan ist oder sein kann, die Mieten zu senken, weil immer noch Geld
ausbezahlt wird, dann sollte man auch darüber nachdenken dürfen und sagen, dass, wenn wir beschließen, dass
es, keine Ahnung, ab 1. Jänner 2016 keinen Mietenbeitrag mehr gibt, der Markt, der Vermieter sich darauf einstellen muss, denn irgendwann einmal muss einem klar sein, dass der Mieter, der bisher 300 Euro oder wie viel
auch immer als Beitrag erhalten hat, diesen ab einem bestimmten Datum nicht mehr bekommt. Das mag eine
einfache Rechnung sein. So einfach ist es nicht, das weiß ich auch, dass dann automatisch auch die Mieten sinken, aber mit einer bestimmten Vorlaufzeit. Wenn ich weiß, dass es ab einem bestimmten Datum die Mietenbeitragszahlung nicht gibt mehr, dann muss sich der Markt darauf einstellen, natürlich nicht von heute auf morgen,
das ist schon klar, denn das wäre um einiges schlimmer als die derzeitige Situation. Wenn wir sagen, ab 1. Jänner
2016, ab 1. Jänner 2017, dann müssen sich alle darauf einstellen. Was macht der Vermieter mit seiner Wohnung,
der heute automatisch sozusagen mit diesem Beitrag rechnet? Der Mietenbeitrag ist nicht für die Mieter, sondern
für den Vermieter, das muss man ganz offen so sehen, und dann muss er, wenn er seine Wohnung weiterhin
vermieten will, darauf reagieren. Ob dies der Markt zulässt und ob dies möglich ist, das weiß ich heute nicht. Das
müsste man prüfen, das müsste man untersuchen. Es ist nicht so einfach, um es noch einmal zu sagen, aber
wenn, dann müsste man auch in diese Richtung gehen und den Mietenbeitrag nur mehr für jene Fälle belassen,
bei denen man sagen muss, dass es ein soziales Auffangnetz braucht.
STOCKER M. (Landesrätin für Wohlfahrt - SVP): Ich möchte anmerken, dass das Gesetz bzw. der Artikel, so wie er verabschiedet worden ist, vorher von allen Sozialpartnern begutachtet wurde. Die Sozialpartner, die
Gewerkschaften und die Unternehmerverbände waren der Meinung, dass es eine sinnvolle, eine gute Maßnahme
ist, weil sie es ermöglicht hat, zwei Leistungen, auch vom Bürokratischen her, sicherlich vernünftig zu einer Leistung zusammenzulegen. Es hat damals die volle Zustimmung zu dieser Vereinfachung, zu dieser Zusammenlegung, zu dieser Neuorientierung gegeben. Allerdings auch, und das ist richtig, mit dem Hinweis darauf, dass man
nach einem Jahr das Ganze überprüfen würde, und das tun wir jetzt.
Mir war es wichtig, dass wir in diesem Zusammenhang auch die Fraktionen des Südtiroler Landtages in
diese Diskussion mit einbezogen haben. Dasselbe gilt auch für die Gewerkschaften. Ich werde mich morgen mit
den Gewerkschaften treffen und werde das, was gestern in der Sitzung mit den Fraktionsvorsitzenden als Überlegung angestellt worden ist, wobei wir durchaus auch zum Teil synchron in eine Richtung gehen können, natürlich
mitnehmen und es in die Diskussion mit den Gewerkschaften einfließen lassen. Ich gehe davon aus, dass wir
danach imstande sein werden, eine Lösung zu finden, mit der zwar nicht alle glücklich sein werden, die aber in die
richtige Richtung geht. Wir haben festgestellt – das ist von Ihnen auch unterstrichen worden -, dass diejenigen, die
zu den Benachteiligten dieser neuen Regelung gehören, die Alleinlebenden und Alleinerziehenden sind, wobei
zurecht auch darauf hingewiesen worden ist, dass wir auch die Kontrollen ernst nehmen müssen, damit nicht jene
zu den Benachteiligten gehören, bei denen die Familien aus mehr Personen bestehen.
Ich muss auch darauf hinweisen, dass es jene betroffen hat, die neue Mietverträge eingegangen sind. Ansonsten geht diese Maßnahmen bzw. die Übergangsregelung bis 2016. Insofern ist es ein Übergang von der einen in die andere Form. Kollege Pöder, natürlich ist Ihr Ansatz ein sehr radikaler, aber er hat durchaus auch seine
Logik. Er geht allerdings über die Diskussion, die wir heute führen, etwas hinaus, aber grundsätzlich war angedacht, dass das alte Wohngeld bis 2016 bleiben kann, wenn es nicht einen neuen Mietvertrag gibt. Diejenigen, die
jetzt kommen, haben einen neuen Mietvertrag mit anderen Unterstützungen als jene, die vorher vorgesehen waren.
Ich darf auch noch zu den Zahlen, die richtigerweise Hans Heiss gebracht hat – er hat sie genau aufgelistet
-, innerhalb welchen Einkommensgrenzen noch Beiträge für das Wohnen als Mietbeitrag, aber auch als Nebenspesen gegeben werden, etwas sagen, und zwar dahingehend, wie viel Geld wir nach wie vor für Mietbeiträge
ausgeben. Es ist nicht so, dass wir hier radikale Einsparungen vorgenommen haben, sondern die Zahlen sagen,
dass wir im Grunde nicht wirklich gespart haben. Wir sind im Jahr 2010 von ungefähr 44 Millionen Euro ausgegangen, wobei die Zahlen leider noch nicht vollständig vorhanden sind. Insofern muss ich sehr vage bleiben.
Wenn ich in der Mitte zwischen den Zahlen bleibe, die mir geliefert wurden, dann komme ich in Zukunft auch auf
44 bzw. 45 Millionen Euro, das heißt, dass eigentlich nicht gespart wurde. Es sind möglicherweise – das ist durchaus unsere Erkenntnis – auch mehr Personen, die inzwischen darum ansuchen und diese Unterstützungen notwendig haben.
Ich habe gestern darauf hingewiesen – ich werde es Ihnen präziser vorlegen -, dass wir auf jeden Fall
Maßnahmen vorsehen, die für die Alleinerziehenden, für die Alleinlebenden sind. Allerdings werden wir dann vielleicht in eine Richtung gehen müssen, dass wir auch eine gewisse Deckelung beim Wohngeld vorsehen. Das
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haben wir gestern auch mit den Fraktionssprechern etwas andiskutiert. Früher war es so, dass das Wohngeld nur
bis zu einer Höhe von 500 Euro ausgezahlt worden ist. In diese Richtung, sozusagen als obere Deckelung, könnten wir uns bewegen. Das werden wir noch etwas präzisieren, damit wir dann auch das Geld haben, um es auf
jene Kategorien umzulegen, die es ganz besonders brauchen, nämlich die Alleinerziehenden und die Alleinlebenden, wobei wir für die Alleinlebenden eine Sondermaßnahme vorgesehen haben, die vor allem jene Menschen
betrifft, die über 70 Jahre alt sind. Dort sehen wir eine tatsächliche Erhöhung vor, sodass die Nebenkosten so
angehoben werden und die berühmten 5.000 Menschen, von denen immer die Rede war, tatsächlich in den Genuss von, was wir genannt haben, einer Mindestrente von 700 Euro kommen. Das kostet allerdings sehr viel, das
sei hier zugegeben. Es wird hierfür eine weitere zusätzliche Ausgabe von etwa 6,8 Millionen Euro brauchen. Diese
werden wir in die Hand nehmen, um die sozialen Maßnahmen zu setzen, um diese Abfederungen zu ermöglichen
und jenen Kategorien, die Sie zurecht genannt haben, die zu den Verlierern zu dieser Maßnahme gehören, unter
die Arme zu greifen.
Zum Schluss sei noch eines gesagt. Es wird nicht eine Rückkehr sein zu dem, was wir hatten, aber es wird
ein Ausgleich sein, der gerechtfertigt ist.
PRÄSIDENT: Bevor wir zur Abstimmung kommen, möchte ich die 3. Klasse A und die 3. Klasse B der Mittelschule Ursulinen in Bruneck mit Prof. Leiter recht herzlich begrüßen und im Landtag willkommen heißen.
STOCKER M. (Landesrätin für Wohlfahrt - SVP): Darf ich noch einen Satz sagen?
PRÄSIDENT: Bitte, Frau Kollegin Stocker, auch wenn Sie die Zeit überzogen haben.
STOCKER M. (Landesrätin für Wohlfahrt - SVP): Ich werde mich ein anderes Mal viel kürzer halten. Ich
möchte nur sagen, was wir mit dem Beschlussantrag bzw. der Tagesordnung machen, denn das ist vielleicht in
der Quintessenz das Wichtige.
Wir können den ersten Teil des beschließenden Teils annehmen, wenn Kollege Hans Heiss einverstanden
ist, diesen dahingehend abzuändern, dass man "weiterhin" regelmäßig Überprüfungen macht. Den zweiten Teil
werden wir allerdings ablehnen, weil wir uns schon auf dem Weg des Ausgleiches befinden. Ich denke, es ist nicht
so sinnvoll, wenn wir jetzt einen Beschlussantrag zu etwas machen, was wir gerade laufend schon tun.
PRÄSIDENT: Abgeordneter Heiss, sind Sie damit einverstanden?
HEISS (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Danke, Frau Landesrätin, für die Präzisierung
und die Zusammenfassung der gestern geführten Diskussion. Die Generaltendenz, die Sie angedeutet haben,
dieses neue Wohngeld im Hinblick auf die Alleinerziehenden und Alleinlebenden über 70 Jahre zu justieren, kann
sicher eine wichtige Richtung sein. Die Zahlen, die Sie genannt haben, sind gleichfalls von erheblichem Interesse.
Dass aktuell eigentlich gleich viel Bedarf wie 2010 herrscht, weist darauf hin, dass die soziale Schere sich weiter
öffnet. Deswegen ist diesbezüglich mit besonderer Achtsamkeit vorzugehen. Nachdem die Zeit drängt, würde ich
unserer Vereinbarung zustimmen, dass wir sozusagen den beschließenden Teil in zwei Punkte aufteilen bzw.
getrennt über Prämissen, beschließenden Teil 1 und beschließenden Teil 2 abstimmen und dass der beschließende Teil 1, deren Annahme in Aussicht gestellt ist, so lauten sollte: "Die Auswirkungen des "Neuen Wohngelds"
auch künftig regelmäßig zu prüfen, die davon begünstigten Einkommensgruppen und die nunmehr ausgeschlossenen Gruppen zu vergleichen und die erzielten "Spareffekte" offen zu legen." Ich glaube, das ist sozusagen fast
schon als gehobene sprachliche Änderung zu akzeptieren. Wir können dem so zustimmen, dass wir einfach sagen, dass die Auswirkungen des neuen Wohngeldes, wie Sie vorgeschlagen haben, auch künftig regelmäßig zu
prüfen sind.
PRÄSIDENT: Es ist nicht eine wirklich konsistente Änderung, sondern eine eher sprachliche Änderung.
Wir müssen die Tagesordnung getrennt zur Abstimmung bringen, und zwar stimmen wir zuerst über die
Prämissen und Punkt 1 des verpflichtenden Teils ab. Ich eröffne die Abstimmung: mit 32 Ja-Stimmen genehmigt.
Wir stimmen über Punkt 2 des verpflichtenden Teils ab. Ich eröffne die Abstimmung: mit 11 Ja-Stimmen, 17
Nein-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Wir kehren zur Tagesordnung Nr. 12 zurück, da deren Behandlung in Erwartung der Übersetzung eines
Änderungsantrages ausgesetzt worden war.
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Der beschließende Teil wird folgendermaßen ersetzt: "Unmittelbar nach der anstehenden erneuten Reform
der Rentenregelung durch den Regionalrat mit dem Regionalratspräsidium die notwendigen Arbeiten in die Wege
zu leiten, um die Zuständigkeit für die juridisch-ökonomische Behandlung der Landtagsabgeordneten durch den
Landtag selbst wahrzunehmen und eine entsprechende Regelung innerhalb der laufenden Legislaturperiode umzusetzen, damit sie für die nächste Legislaturperiode wirksam wird."
La parte deliberativa viene sostituita come segue: "ad avviare, subito dopo l'imminente nuova riforma dei
vitalizi da parte del Consiglio regionale, d'intesa con l'ufficio di presidenza del Consiglio regionale, i passi necessari affinché la competenza per il trattamento giuridico-economico dei consiglieri provinciali sia assunta dallo
stesso Consiglio provinciale, e a varare la relativa regolamentazione entro la legislatura in corso in modo che
possa essere applicata a partire dalla prossima legislatura."
Der Abgeordnete Urzì hat das Wort.
URZÌ (L'Alto Adige nel cuore): Essendo modificato il testo, Lei ha già dato autorizzazione affinché si
possa riaprire la discussione. La mia considerazione sarà breve, solo per dire al presidente Kompatscher che non
voglio parlare di incapacità della Giunta provinciale di prevedere una regolamentazione responsabile, anzi sono
convinto che si potrà parlare di una regolamentazione responsabile, giusta ed equa. Sto dicendo una cosa diversa, che si potrà porre un problema di armonizzazione su base regionale delle indennità. Io mi domando se si
riuscirà a raggiungere l'obiettivo di un Consiglio regionale, cioè di un'unica istituzione nella quale operano consiglieri di due province non solo eletti con sistemi elettorali diversi, come già accade oggi, ma addirittura con un'indennità diversa, di 1 euro, 100 euro, 1.000 euro o 10 mila euro, non lo so e non mi importa il quanto, ma anche
con un trattamento giuridico diverso. Questo pone un problema non solo di armonizzazione sul piano dell'equità
del trattamento ma anche sul piano giuridico. Credo che questo dubbio rimanga. Poi starà ai Consigli, laddove si
raggiungesse questa intesa, ad evitare che ciò accada, però dal momento in cui si riconosce l'opportunità di operare in maniera autonoma, la probabilità che si definiscano regolamentazioni differenziate è altissima. Quindi i
consiglieri della prossima legislatura si ritroveranno comunque ancora, sempreché la norma costituzionale non
preveda l'abolizione della Regione Trentino-Alto Adige, in Consiglio regionale a fianco di un collega che è stato
eletto con un sistema elettorale diverso, che ha un'indennità diversa, la cui presenza in quel momento viene riconosciuta in termini economici in maniera differenziata, e questo porrà una serie di problemi politici. Lo dico anche
ai colleghi del Partito Democratico. Va bene così? Pongo il problema, perché credo sia un'analisi seria da sviluppare nel senso della responsabilità, della logica, dell'etica e infine, permettetemi, non è poco, del diritto.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über die so abgeänderte Tagesordnung Nr. 12 ab. Ich eröffne die Abstimmung:
mit 27 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Stimmenthaltungen genehmigt.
Die Tagesordnung Nr. 14 ist vom Abgeordneten Leitner und die Tagesordnung Nr. 15 vom Abgeordneten
Pöder zurückgezogen worden.
Tagesordnung Nr. 16 vom 1.4.2014, eingebracht vom Abgeordneten Pöder, betreffend das Seilbahnprojekt Brixen.
Ordine del giorno n. 16 dell’1.4.2014, presentato dal consigliere Pöder, riguardante il progetto funiviario da Bressanone alla Plose.
Der Südtiroler Landtag beschließt folgende Ausrichtung:
Die Landesregierung wird beauftragt, jegliche Art von finanzieller Entscheidung hinsichtlich des Seilbahnprojektes in Brixen vom Ergebnis einer Volksbefragung zu einem oder mehreren Projekten oder
zur Grundsatzfrage hinsichtlich des Projektes abhängig zu machen.
---------Il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano decide il seguente orientamento:
Si incarica la Giunta provinciale di subordinare ogni decisione di ordine finanziario riguardo al progetto di collegamento funiviario tra Bressanone e la Plose al risultato di una consultazione popolare
che consenta ai cittadini di scegliere tra uno o più progetti oppure di esprimersi sull'opportunità del
progetto stesso.
Der Abgeordnete Pöder hat das Wort.
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PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Nach dem hin und her, Unsinn oder Sinn des Projektes, das
will ich hier nicht beurteilen, geht es auch darum, dass eine beachtliche Summe an Steuergeldern für dieses Projekt seitens des Landes, aber natürlich auch der Privatinvestitionen usw. aufgewendet werden soll. Wir kennen die
Geschichte um die Frage zu einer Volksabstimmung, ja oder nein, die vorläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichtes, das gesagt hat, dass es eine konkretere Formulierung oder was auch immer bräuchte.
Ich denke, weil wir uns hier nicht auf Gemeindeebene, sondern auf Landesebene bewegen, dass die Landesregierung auf jeden Fall sagen sollte, dass man die ganze Geschichte "Projekt Seilbahn Brixen-Plose" nur
dann weiter verfolgen wolle, wenn es eine Volksabstimmung gegeben hat und dort klar zum Ausdruck gekommen
ist, dass die Bevölkerung für ein solches Projekt ist. Ich denke, man sollte die Verwendung von Haushaltsmitteln –
hier geht es um den Haushalt -, des Landes an eine solche Entscheidung bei einem Projekt solcher Tragweite
knüpfen, auch angesichts der Tatsache, dass in Brixen von verschiedenen Seiten, aber mit unterschiedlichen
Ansätzen, vehement über die Volksbefragung, Volksabstimmung diskutiert wurde und wird.
Es hat einen Antrag der Gegner des Projektes vom Bahnhof aus gegeben, der vom Verwaltungsgericht
nicht gänzlich annulliert, sondern vorläufig einmal ausgesetzt wurde, wo man erklärt hat, dass die Fragestellung
konkreter sein müsste und diese sich wennschon auf ein konkretes Projekt beziehen müsste und nicht nur auf die
Frage, ob man das Projekt mit Überflug des Brixner Talkessels will. Das Verwaltungsgericht war der Ansicht, dass
die Volksbestimmungs- bzw. Volksbefragungsregeln in die Richtung gehen sollten, dass sie konkreter sein sollten.
Ich möchte mich nicht einmischen, wie die Formulierung zu sein hat. Das muss auf Gemeindeebene aufgrund der
dort geltenden Regelung entschieden werden, aber das Land sollte, nachdem es um Haushaltsmittel des Landes
geht, den Wunsch vieler respektieren, dass es eine Volksabstimmung, eine Volksbefragung geben sollte. Unsere
Entscheidung sollte, wenn man so will, auf jeden Fall daran geknüpft werden, dass eine Volksbefragung stattfindet
und dass eine klare konkrete Aussage für ein Projekt von Seiten der Bevölkerung erfolgt.
URZÌ (L'Alto Adige nel cuore): Voterò a favore di questo ordine del giorno se si andrà a votarlo, altrimenti
faccio subito una dichiarazione di favore, perché il problema va posto in maniera molto semplice, cioè i cittadini di
Bressanone hanno diritto di potersi esprimere sull'ipotesi di una funivia che attraversi il proprio territorio nel senso
letterale del termine, nel senso che non solo parta dal Comune di Bressanone per collegare il fondo valle con la
località di S. Andrea ma addirittura sorvoli l'abitato, così come è negli intendimenti dell'amministrazione comunale
di Bressanone? Sappiamo che su questo si è rischiata una crisi di amministrazione, si è parlato di elezioni anticipate, che a mio avviso non sono ancora da escludere, le tensioni sono fortissime all'interno della maggioranza. Il
Partito Democratico ha tentato di porvi rimedio proprio nelle ultime ore con una convocazione urgente dei propri
organi a livello cittadino sollecitando la necessità ancora una volta di tornare a consultare la comunità dopo che la
stessa amministrazione comunale aveva deciso di derogare a questa esigenza inviando gli atti in Provincia affinché ci pensasse lei, indipendentemente da quello che i cittadini di Bressanone intendono per la propria città.
Quindi una serie di contraddizioni che si cerca di risolvere con un ruolo peraltro indefinito da parte dell'area dei
Verdi che sono in maggioranza ma di fatto creano in questo momento un problema alla maggioranza. Tutti contro
tutti con il Comune di Bressanone in enorme difficoltà. Come si risolve la questione considerato che l'ultimo atto
consiste nel trasferimento da parte della giunta comunale di Bressanone alla Provincia della competenza sulla
decisione definitiva in merito alla funivia? È giusti rivendicare invece da parte della Provincia, quindi attraverso un
impegno del Consiglio provinciale alla Giunta provinciale, l'impegno affinché ogni atto di contribuzione economica,
finanziaria per la realizzazione dell'opera sia subordinato al referendum, cioè alla possibilità per la comunità di
potersi esprimere. Se si trattasse di un'opera normale, non ci sarebbe forse il bisogno di insistere sul coinvolgimento della partecipazione popolare, ma non si tratta di un'opera normale considerato che il progetto più forte sul
tavolo, per non dire l'unico, è quello che prevede la partenza della funivia dalla stazione ferroviaria e, attraverso
una serie di piloni collocati in mezzo al tessuto residenziale della città, il sorvolo delle cabine su condomini, attività
imprenditoriali, tralicci dell'alta tensione ecc. È una situazione del tutto paradossale per il fortissimo impatto ambientale e impatto sociale che questo tipo di opera avrà sulla città.
Non si può dire in assoluto che si deve essere contrari, si deve dire però che in questo caso specifico così
pesante e importante è giusto che la comunità di Bressanone possa esprimere il proprio parere. Quindi un sì incondizionato all'ordine del giorno e anche l'invito alla Giunta provinciale a chiarire bene la propria posizione anche
in rapporto a queste contraddittorie prese di posizione dell'amministrazione comunale di Bressanone che non si
capisce dove voglia andare a parare con tre partiti che di fatto decidono ciascuno con la sua testa in maniera contraddittoria rispetto alla volontà degli altri.
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BLAAS (Die Freiheitlichen): Die Freiheitliche Landtagsfraktion wird dem Antrag des Kollegen Pöder zustimmen. Zum einen sind mehrere Rekurse, und zwar jener zur Eintragung in den Bauleitplan, anhängig. Zum
anderen ist die Zustimmung der Militärbehörde betreffend den Überflug der sogenannten Brigata und auch noch
die Genehmigung von Seiten RFI ausständig.
Zu dieser Thematik hat die derzeitige SVP-PD-GBL-Koalition in Brixen nicht einmal mehr die einfache
Mehrheit, geschweige denn eine Zweidrittelmehrheit, wie sie für die Einleitung einer Volksbefragung durch den
Gemeinderat nötig wäre. Das allein zeigt schon auf, dass es hier keine Mehrheit gibt.
Wir sind für eine Volksbefragung und gegen eine von der SVP-PD aufgestülpte Fragenstellung, und dagegen sprechen wir uns klar aus. Wir hätten immer gerne eine doppelte Fragestellung gehabt, wo zuerst der Bürger
der Verwaltung mitteilt, ob er überhaupt eine Plose-Seilbahn wünscht und dann, in einem zweiten Moment, wenn
die Frage mit einem Ja beantwortet wird, ob der Standort der Bahnhof sein sollte. Der Bahnhof bringt mehrere
Probleme mit sich, zum einen, wie Kollege Urzì schon gesagt hat, den Überflug, zum anderen geht es auch um
eine ästhetische Frage. Nicht unwesentlich ist auch eine höhere Verkehrsbelastung, die durch die Zufahrt zum
Bahnhof gegeben wäre. Wir sprechen uns deshalb ganz klar für diesen Antrag aus.
HEISS (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Es ist schade, dass die Kollegin Amhof ihre
Wortmeldung nicht mehr aufrecht erhält, sonst hätten wir wirklich das Gefühl gehabt, ein wenig den Brixner Gemeinderat hier in den Landtag zu verlegen. Es wäre mir ein Vergnügen gewesen, mich hier einmal als Mitglied des
Brixner Gemeinderats zu fühlen, wozu ich 2005 berechtigte Aussichten gehabt hätte.
Am gestrigen Abend hat in Brixen wiederum eine Podiumsdiskussion stattgefunden. Kollegin Amhof und
Kollege Blaas kennen, was das Thema Tourismus in Brixen anbelangt, die Problematik, wohin es sich entwickeln
könnte. Es geht also um die Zukunftsfrage. Bei diesem Anlass, der eigentlich nur darauf abgezielt hat, grundsätzlich nach außen hin einmal die Positionen des Tourismus auszuloten, ist wiederum in aller Virulenz die Frage nach
dem Standort der künftigen Seilbahn entbrannt, vom Bahnhof ab oder von anderen Standorten. Die Positionen
sind wieder in aller Härte aufeinandergeprallt, sodass die Grundsatzfrage, wohin der Tourismus in Brixen sich
entwickeln könnte und unter welchen Optionen, eigentlich wiederum unter den Tisch gerückt, gefallen ist. Bei solchen Diskussionen wird deutlich, dass die Konfliktlinien inzwischen sehr tief sind, dass die Gräben – das wissen
die Kollegen aus dem Gemeinderat besser – inzwischen sehr verhärtet sind und dass wir in Brixen eine Situation
der Spaltung der Bürgerschaft erleben, die keine Parallelen hat.
Man muss schon ins ferne Jahr 1971 zurückgehen, als es in Brixen darum ging, einen Industriebetrieb vom
Format der "Continental" aufzuziehen, ja oder nein, um eine ähnliche Spaltung der Bürgerschaft wie jetzt in Brixen
zu erleben. Das ist sehr bedauerlich, denn das ist eine Zukunftsfrage und diese zu lösen, wäre durchaus von allgemeinem Interesse.
Wir stimmen dem Beschlussantrag des Kollegen Pöder selbstverständlich zu. Die Begründungen haben bereits Kollege Blaas und Kollege Urzì mitgeliefert. Ich glaube schon, dass es notwendig sein muss, dass sich die
Landesregierung in Sachen Finanzierung nicht auf eine einzige Option hin festlegen kann, sondern dass Offenheit
da sein muss und dass die Initiative einer Volksbefragung von der Bürgerschaft ausgeht, die in einer offeneren
Fragestellung gehalten ist als dies ursprünglich der Fall war.
Kollege Blaas hat eine Option aufgezählt, eine zweistufige Frage. Es gäbe auch noch andere Fragen in
dieser Hinsicht, aber das Ergebnis einer Volksbefragung ist auf jeden Fall wesentlich und die Freiheit der Bürgerschaft bzw. der Gemeinde in der Hinsicht zu respektieren, dass nicht einer bestimmten Lösung der Vorzug gegeben wird und damit gewissermaßen auch ein Druck zugunsten einer bestimmten Seite ausgeübt wird. Das ist der
springende Punkt. Deswegen unterstützen wir den Beschlussantrag in der Hoffnung, dass es in Brixen gelingt,
diese Differenzen, diese Gräben einer positiven Lösung zuzuführen.
Kollege Tommasini weiß auch, dass nicht nur die Stadtregierung innerlich gespalten ist, sondern dass es
auch innerhalb der einzelnen Parteien, wenn man so will, auch seiner Partei tiefgreifende Differenzen gibt. Das ist
ein Zustand, der die Entwicklung und die Regierungsfähigkeit in Brixen doch sehr lähmt.
PRÄSIDENT: Bevor ich das Wort der Abgeordneten Amhof gebe, möchte ich die Klasse 3C der Mittelschule Vigil Raber von Sterzing mit Prof. Frei recht herzlich begrüßen und im Landtag willkommen heißen.
Das Wort hat die Abgeordnete Amhof.
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AMHOF (SVP): Ich melde mich nun doch zur Seilbahnverbindung über die Stadt Brixen zu Wort. Seit 2010
spricht nicht nur der Brixner Gemeinderat, sondern vielmehr die gesamte Bevölkerung der Stadt Brixen über diese
Verbindung. Für die Gemeindeverwaltung von Brixen ist es auch mit großen Anstrengungen verbunden gewesen,
eine Volksabstimmung zu diesem Seilbahnprojekt durchzuführen. Gescheitert ist diese Maßnahme durch einen
Entscheid des Gemeinderates. Im Gemeinderat hat es nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit gegeben, um die
Volksabstimmung durchzuführen. Gescheitert ist dies an der Formulierung der Fragestellung dahingehend, ob die
Seilbahnverbindung vom Standort Bahnhof zur Plose hin gebaut werden soll oder nicht. Eine andere Fragestellung ist damals für die Gemeinde gar nicht in Frage gekommen, weil alle anderen Standorte in der Bewertung als
nicht für sinnvoll erachtet und durchführbar worden waren. Deshalb wurde die Anberaumung einer Volksabstimmung abgelehnt. Nichtsdestotrotz - das hat der Bürgermeister nach wie vor und immer wieder bekräftigt - wäre er
für eine Entscheidung der Brixner Bürgerinnen und Bürger. Diese sollen entscheiden, ob die Seilbahnverbindung
gebaut werden soll oder nicht. Deshalb bin ich dafür, dass wir den Beschlussantrag ablehnen. Ich glaube, dass es
nicht uns zusteht, zu entscheiden, ob in Brixen eine Volksabstimmung abgehalten werden soll oder nicht, sondern
die Brixnerinnen und Brixner sollen selber entscheiden, ob sie eine Volksabstimmung durchführen wollen oder
nicht. Dies soll die Gemeinde entscheiden und nicht der Südtiroler Landtag. Es soll eine Basisentscheidung und
nicht eine Entscheidung von oben herab sein. Ich bin selbstverständlich eine Befürworterin der Seilbahn von Brixen, aber ich glaube nicht, dass wir hier in diesem Raum darüber zu entscheiden haben.
KÖLLENSPERGER (Movimento 5 Stelle - 5 Sterne Bewegung - Moviment 5 Steiles): Meine Aufforderung an die Landesregierung wäre, dass Rekurse beim Verwaltungsgericht anstehen. Es gibt die sogenannte
"Besier-Studie", die die Technikergruppe "proALTvor" bewiesen hat und in mehreren Punkten mangelhaft ist. Ich
glaube, hier sind für eine Hau-Ruck-Entscheidung für die Seilbahn durch die Provinz nicht die Voraussetzungen
gegeben. Deswegen bin auch ich der Meinung, dass auf jeden Fall die Brixner Bürger darüber zu entscheiden
haben und die Landesregierung sollte ihre Entscheidung vom Entscheid der Brixner Bürger abhängig machen. Ich
werde diesen Beschlussantrag unterstützen.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Unser Gemeinderat in Brixen, Hartmuth Staffler, ist von jeher für direkt-demokratische Maßnahmen. Es handelt sich um ein sehr einschneidendes, sehr wichtiges Projekt, das auch
hohe finanzielle Kosten mit sich bringen wird. Infolgedessen ist hier, unseres Erachtens, die Bevölkerung einzubinden, das heißt im Sinne direkter Demokratie zu befragen.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Nur ganz kurz. Es geht nicht darum, ob wir die Brixner über dieses Projekt
abstimmen lassen oder nicht, sondern hier wird verlangt, die finanziellen Zuwendungen von einer Volksabstimmung abhängig zu machen. Das ist ein großer Unterschied. Niemand nimmt den Brixner Bürgern das Recht und
die Möglichkeit, darüber abzustimmen. Dies nur eine Verständnisfrage in dieser Sache. Inhaltlich ist es nicht dasselbe.
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Das eine ist das Meritorische, die Abstimmung in Brixen
darüber und die Willensbildung in Brixen, ob eine Seilbahn und welche Seilbahn gebaut werden soll. Dafür gibt es
doch eindeutig Zuständigkeiten bei der Stadtgemeinde Brixen. Wir haben ein Regionalgesetz über die Gemeindeordnung, welches regelt, für was der Gemeinderat und für was der Gemeindeausschuss zuständig sind. Dann gibt
es Gemeindesatzungen auf der Grundlage des Regionalgesetzes über die Gemeindeordnung, die regeln wann
Volksabstimmungen stattfinden. Weiters gibt es Gemeindeverordnungen, die immer von diesen Gemeinderäten
genehmigt worden sind und regeln, wie und in welcher Form Referenden, Bürgerbefragungen, Abstimmungen
organisiert werden. Und das ist kein Zufall, denn es liegt in der Debatte – Kollege Leitner hat schon darauf hingewiesen – scheinbar ein bisschen ein Missverständnis vor. Wir im Landtag haben keine Zuständigkeit zu entscheiden, wie in Brixen die Willensbildung erfolgen soll. Der Unterfertigte, die Landesregierung und auch die Regierungskoalition sind alle der Auffassung, dass bei wichtigen Entscheidungen größtmögliche Bürgerbeteiligung zu
gewährleisten ist, das ist unsere Politik. Das haben wir angekündigt und das verfolgen wir auch. Es steht aber
nicht dem Landtag zu, der Stadtgemeinde Brixen vorzuschreiben, wie die Willensbildung zu erfolgen hat. Wir können dies politisch begrüßen und sagen: Schaut es zu machen. Kollegin Amhof hat es vorhin gesagt, erläutert und
es ist auch aus den Medien zu entnehmen gewesen. Es gab ja mehrere Anläufe, Bürgerbefragungen, Volksabstimmungen in Brixen über das Seilbahnprojekt zu machen. Es hat unterschiedliche Auffassungen darüber gegeben, ob die Fragestellung passt oder nicht passt, aber es steht uns nicht zu, uns diesbezüglich einzumischen. Das
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wäre auch verfassungsrechtlich bedenklich. Wir haben es im Land bei den Gemeinden und dem Land, der autonomen Provinz Bozen, mit in der Verfassung vorgesehenen unterschiedlichen Körperschaften zu tun. Hier spricht
auch ein bisschen der ehemalige Gemeindenpräsident: Es wäre wirklich unzulässig, dass wir den Gemeinden
aufzwingen, wie sie ihre Willensbildung zu machen haben. Wir können es begrüßen, wir können es politisch richtig
finden, das ist das eine, aber dies hier zu beschließen, geht nicht, auch nicht in der Form, dass wir sagen, dass
man den Beitrag nur bekomme, wenn man die die Willensbildung in einer bestimmten Form gemacht hat. Die
Willensbildung ist mit Gesetz und mit dem autonomen Statut der Gemeinden geregelt. Wir würden in die statutarischen Befugnisse der Gemeinden eingreifen, wenn wir in Landesgesetzen vorgesehene Beitragsmöglichkeiten
von der Form der Willensbildung in der Gemeinde abhängig machen würden. Ich bitte doch zur Kenntnis zu nehmen, dass dies ein unzulässiger Eingriff in die Gemeindeautonomie wäre.
Das andere ist die politische Wertung, wobei wir alle wissen, dass das Vorhaben am Ende hoffentlich von
einer breiten Basis getragen werden soll. Für das, was in Brixen gemacht wird, ist die Gemeinde zuständig und
nicht der Südtiroler Landtag. Wir werden sowieso keine Hau-Ruck-Entscheidungen treffen, das tun wir in der Landesregierung grundsätzlich nicht, sondern wir werden, wenn Anträge von Seiten der Gemeinde Brixen kommen,
wie auch immer die Willensbildung erfolgt ist – sie muss juridisch korrekt erfolgt sein – diese so behandeln, wie es
die Landesgesetze vorsehen. Das liegt dann wieder in unserer Zuständigkeit.
PRÄSIDENT: Der Abgeordnete Pöder hat das Wort zum Fortgang der Arbeiten.
PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Herr Präsident, ich möchte präzisieren, dass es bei diesem
Antrag nicht um einen Antrag zur Gemeindenfinanzierung, sondern um ein konkretes Projekt und um die Finanzierung durch das Land geht. Ich halte es verfassungsrechtlich nicht für bedenklich, dass der Landtag über die Vergabe von Finanzmitteln aus dem Landeshaushalt für konkrete Projekte mitredet. Diesbezüglich sehe ich verfassungsrechtlich keinerlei Bedenken.
PRÄSIDENT: Der Abgeordnete Blaas hat das Wort zum Fortgang der Arbeiten.
BLAAS (Die Freiheitlichen): Ist es möglich, eine namentliche Abstimmung zu beantragen?
PRÄSIDENT: Der Antrag einer namentlichen Abstimmung wird angenommen. Wir stimmen nun über die
Tagesordnung Nr. 16 ab. Ich eröffne die Abstimmung.
(Namentliche Abstimmung mit elektronischer Abstimmung – Votazione per appello nominale con procedimento elettronico)
Abgelehnt mit 14 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung. Anwesend 35 Abgeordnete, 34
abstimmende Abgeordnete, 1 nicht abstimmender Abgeordneter (Abgeordneter Heiss).
Folgende Abgeordnete haben mit Ja gestimmt: Artioli, Blaas, Dello Sbarba, Klotz, Knoll, Köllensperger,
Leitner, Mair, Oberhofer, Pöder, Stocker Sigmar, Tinkhauser, Urzì, Zimmerhofer.
Folgende Abgeordnete haben mit Nein gestimmt: Achhammer, Amhof, Bizzo, Deeg, Hochgruber Kuenzer,
Kompatscher, Mussner, Noggler, Renzler, Schiefer, Schuler, Steger, Stirner Brantsch, Stocker Martha, Theiner,
Tommasini, Tschurtschenthaler, Widmann, Wurzer.
Folgende Abgeordnete hat sich der Stimme enthalten: Foppa.
Tagesordnung Nr. 17 vom 1.4.2014, eingebracht von den Abgeordneten Klotz, Knoll und Zimmerhofer, betreffend die Schienenverbindung ins Überetsch.
Ordine del giorno n. 17 dell’1.4.2014, presentato dai consiglieri Klotz, Knoll e Zimmerhofer, riguardante il collegamento su rotaia verso l’Oltradige.
Nachdem jahrelang darüber beraten worden war, welche Verbindung das Überetsch braucht, hat die
Landesregierung beschlossen, anstatt einer Schienenlösung der Busverbindung den Vorzug zu geben. Man spricht von Metro-Bus, obwohl das nicht zutrifft, weil der jetzt verkehrende Gelenkbus nicht
durchgehend eine eigene Vorzugsspur hat, sondern nur für ca. ein Fünftel der gesamten Strecke.
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Die zweifellos beste und attraktivste Lösung ist nach Meinung vieler Fachleute die Verbindung auf
der Schiene, weil sie vom Straßenverkehr unabhängig und entsprechend zuverlässig ist. Sie sei teurer als die Buslösung, würde sich langfristig mit entsprechender Leistungsfähigkeit aber mehr als
lohnen. Das Überetsch mit seinen vielen Pendlern in die Stadt Bozen braucht eine moderne, leistungsfähige und zuverlässige Verbindung. Nur dann wird ein großer Teil der mit dem Auto Pendelnden bereit sein, das öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Man spricht von 25.000 Autos, die derzeit täglich vom Überetsch nach Bozen und zurück unterwegs sind.
Vor allem für kleinräumige Mobilität zwischen Rand- und Ballungszentren müsse der öffentliche Personennahverkehr ausgebaut werden, um den Individual-Verkehr einzugrenzen, hatten die Gemeinderäte von Eppan und Kaltern 2006 in entsprechenden Beschlüssen festgehalten. Bereits damals
war man überzeugt, dass letztlich nur ein schienengebundenes Nahverkehrssystem eine attraktive
Alternative zum Individualverkehr ist.
Es gibt konkrete Vorschläge für die Verwirklichung der Eisenbahnverbindung, die ehemalige Bahntrasse, der jetzige Radweg, könnte wieder ihre ursprüngliche Funktion erhalten.
Der Südtiroler Landtag
beauftragt daher
die Landesregierung,
im Einvernehmen mit den Überetscher Gemeinden und der Stadt Bozen so bald als möglich die planerischen und technischen Voraussetzungen für die Schienen-Verbindung von Bozen ins Überetsch
zu schaffen.
---------Dopo aver discusso per anni di quale tipo di collegamento servisse all'Oltradige, la Giunta provinciale
ha deciso di preferire la gomma alla rotaia. Si parla di metrobus, anche se non è corretto chiamarlo
così, perché l'autobus articolato attualmente in circolazione non dispone di una propria corsia preferenziale lungo tutto il tragitto, ma solo per circa un quinto della tratta.
A detta di numerosi esperti la soluzione migliore e più attrattiva sarebbe il collegamento su rotaia,
perché è indipendente dal traffico stradale e di conseguenza affidabile. È vero che rispetto all'autobus comporta costi maggiori, ma a lungo termine, e se adeguatamente sfruttata, questa soluzione risulta più vantaggiosa. Con i numerosi pendolari che quotidianamente si recano a Bolzano, l'Oltradige
ha bisogno di un collegamento moderno, efficiente e affidabile. Solo allora una buona parte di coloro
che fanno i pendolari con la macchina saranno disposti a utilizzare i mezzi pubblici. Si parla di
25.000 veicoli che attualmente circolano quotidianamente tra l'Oltradige e Bolzano.
Nel 2006 i consigli comunali di Appiano e Caldaro avevano già stabilito in relative delibere che, per
limitare il traffico individuale, il trasporto pubblico locale andava ampliato soprattutto nei piccoli spostamenti tra le zone periferiche e gli agglomerati urbani. Già allora si era convinti che in ultima analisi
solo un sistema di trasporto pubblico locale su rotaia costituisse una valida alternativa al traffico individuale.
Esistono proposte concrete per realizzare il collegamento su rotaia: il vecchio tracciato ferroviario,
che è l'attuale pista ciclabile, potrebbe essere riportato alla sua antica funzione.
Pertanto il Consiglio della Provincia
autonoma di Bolzano
incarica
la Giunta provinciale
di creare quanto prima, d'intesa con i comuni dell'Oltradige e con la città di Bolzano, i presupposti
tecnici e progettuali per il collegamento su rotaia tra Bolzano e l'Oltradige.
Frau Abgeordnete Klotz, Sie haben das Wort.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): "Nachdem jahrelang darüber beraten worden war, welche Verbindung
das Überetsch braucht, hat die Landesregierung beschlossen, anstatt einer Schienenlösung der Busverbindung
den Vorzug zu geben. Man spricht von Metro-Bus, obwohl das nicht zutrifft, weil der jetzt verkehrende Gelenkbus
nicht durchgehend eine eigene Vorzugsspur hat, sondern nur für zirka ein Fünftel der gesamten Strecke, wobei
dies vielleicht auch nicht richtig ist, sondern vielleicht nur 5 Prozent die Vorzugsspur haben könnte. Ich weiß es
technisch nicht genau. Das werden Sie uns dann genauer sagen.
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Die zweifellos beste und attraktivste Lösung ist nach Meinung vieler Fachleute die Verbindung auf der
Schiene, weil sie vom Straßenverkehr unabhängig und entsprechend zuverlässig ist. Sie sei teurer als die Buslösung, würde sich langfristig mit entsprechender Leistungsfähigkeit aber mehr als lohnen. Das Überetsch mit seinen vielen Pendlern in die Stadt Bozen braucht eine moderne, leistungsfähige und zuverlässige Verbindung. Nur
dann wird ein großer Teil der mit dem Auto Pendelnden bereit sein, das öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.
Man spricht von zirka 25.000 Autos, die derzeit täglich vom Überetsch nach Bozen und zurück unterwegs sind und
insgesamt von 1,6 Millionen Fahrgästen im Jahr für die öffentlichen Busse.
Vor allem für kleinräumige Mobilität zwischen Rand- und Ballungszentren müsste der öffentliche Personennahverkehr ausgebaut werden, um den Individual-Verkehr einzugrenzen, hatten die Gemeinderäte von Eppan und
Kaltern 2006 in entsprechenden Beschlüssen festgehalten. Bereits damals war man überzeugt, dass letztlich nur
ein schienengebundenes Nahverkehrssystem eine attraktive Alternative zum Individualverkehr ist.
Es gibt konkrete Vorschläge für die Verwirklichung der Eisenbahnverbindung, die ehemalige Bahntrasse,
der jetzige Radweg, könnte wieder ihre ursprüngliche Funktion erhalten.
Der Südtiroler Landtag beauftragt daher die Landesregierung,
im Einvernehmen mit den Überetscher Gemeinden und der Stadt Bozen so bald als möglich die planerischen und technischen Voraussetzungen für die Schienen-Verbindung von Bozen ins Überetsch zu schaffen."
Wir wissen, dass es seit Anfang Jänner, wenn ich mich richtig erinnere, diese Art von Gelenkbus gibt, aber
wir sehen immer wieder auch aus entsprechenden Berichten, Zeitungsberichten nicht nur vom Dezember, sondern
auch aus einer Meldung vom 18. März dahingehend, dass das Thema Tram noch nicht vom Tisch sei, dass es
Versammlungen gebe, dass in diese Richtung etwas unternommen würde, dass Leute tätig seien. Es gibt auch
den Verein für die Überetscher Tram, der sehr rührig ist, dem auch Herr Stefanelli und andere angehören. Es gibt
dann noch eine Zuschrift dazu vom 19. März. Man glaubt, dass im Überetsch viele Leute den Metro-Bus dem
eigenen Auto vorziehen würden. Ohne Schiene wird sich dort nichts ändern, Herr Landeshauptmann! Es wird also
keinen wirklichen Umstieg geben. Deswegen sagt auch Herr Stopper, ein Verkehrsplaner aus der Schweiz, der die
entsprechenden Modelle von Nantes usw. und Vergleiche angestellt hat, dass die billigere Lösung nicht immer die
bessere Lösung sei. Man sollte hier längerfristig denken und planen, denn, wie gesagt, die Vorzugsspur ist nicht
durchgängig, sondern nur auf 5 oder 15 Prozent der Straße gegeben. Alles andere fließt dann, gerade was den
Großteil, sagen wir die Strecke ins Überetsch herein anbelangt, die aus vielen, vielen Gründen keine eigene Spur
hat, ... Die Baugründe sind nicht vorhanden, die Sachen sind entsprechend langwierig. Es gibt Enteignungsverfahren, technische Probleme und was alles noch dazukommt, wobei man von längerfristig spricht, aber man kann
auch mittelfristig den Individualverkehr nur dann drastisch einschränken, wenn das Angebot des öffentlichen Nahverkehrsmittel entsprechend attraktiv ist. Eine schienengebundene Lösung ist, unabhängig vom Individualverkehr,
zuverlässig. Wenn wir wissen, dass es im Jahr 1,6 Millionen Fahrgäste gibt, dann wissen wir, was das bedeutet,
gerade weil es sich um die Nahverbindung zu einem Ballungszentrum wie eben Bozen handelt. Wir wissen alle,
wie viel Verkehr auf der Überetscher Straße jeden Tag läuft.
Deshalb noch einmal: Ohne Schiene wird sich dort längerfristig nichts ändern. Deshalb ersuche ich die
Kolleginnen und Kollegen, dem Antrag zuzustimmen, auch wenn man inzwischen 7 Gelenkbusse oder wie viele
auch immer angekauft hat, aber diese halben Sachen sind bis zum Schluss meistens teurer als wenn man eine
ordentliche Lösung angestrebt und zunächst einmal etwas mehr hineinspendiert hätte. Das würde dann von den
Leuten genützt werden und brächte wirklich eine Veränderung. Das Thema ist ja nicht vom Tisch. Wir sehen, dass
dieser Verein weiter tätig bleiben wird, es ist nur schade, dass man inzwischen eine Menge Ausgaben getätigt hat
ohne Gewähr, dass die Maßnahme entsprechend zielführend sein und eine entsprechende Entlastung auf dieser
viel befahrenen Strecke bringen wird.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Wir werden diesem Antrag selbstverständlich zustimmen, auch weil wir bereits mehrmals ähnliche Anträge hier im Landtag, aber auch in den Gemeinden Eppan und Kaltern über unsere
Gemeinderäte gestellt haben bzw. es waren diese, die uns immer wieder aufgefordert haben, im Landtag für eine
schienengebundene Verkehrsstruktur ins Überetsch zu werben. Auch wir sind überzeugt, dass eine andere Lösung nicht das Ergebnis bringt, das man sich erwartet. Es mag sein, dass diese Lösung bei der Anschaffung kostenintensiver ist, aber auf lange Sicht würde sie sicherlich mehr bringen. In den Gemeinden hat es viele Versammlungen zu diesem Verkehrsprojekt gegeben. Wir haben unlängst gehört, dass die Landesregierung dabei ist,
alle Großprojekte auf den Prüfstand zu legen dahingehend, was man wirklich verwirklichen möchte, nachdem sich
eine Menge davon angesammelt hat. Sie, Herr Landeshauptmann, haben gesagt, dass diese Legislatur für deren
Realisierung nicht ausreichen würde. Das kann ich mir vorstellen. Jetzt kommt es darauf an, dass man die
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Schwerpunkte richtig setzt. Wir sind der Meinung, dass ein Schwerpunkt für diese gesamte Ausgabe gerade diese
Verkehrsstruktur sein sollte, weil davon sehr viele Menschen betroffen sind, die tagtäglich pendeln müssen.
Die Argumente sind, wie gesagt, allen bekannt, denn auch in den Gemeinden sind viele Veranstaltungen
gemacht worden. Es ist mir immer noch ein Rätsel, wie die Landesregierung imstande war, den Gemeinden den
Metro-Bus aufzuschwatzen. Es wird wahrscheinlich so gewesen sein, dass man gesagt hat: Wenn Ihr Geld wollt,
dann müsst Ihr es so machen. In der Vergangenheit ist es oft so gelaufen: Wenn Ihr nicht das tut, was die Landesregierung will, dann gibt es kein Geld. Ich möchte diese Art von Politik in Zukunft nicht mehr hören, sondern man
sollte hergehen und sich anschauen, welches die beste Lösung für die Zukunft ist. Ich glaube, dass eine schienengebundene Struktur die einzig richtige Entscheidung sein wird, um die Problematik zu lösen, die man lösen
will.
Es ist hier schon gesagt worden, und ich möchte nicht alles wiederholen. Nur ein kleiner Teil der Strecke
wäre eine Vorzugsspur, den restlichen Teil müsste sich der Metro-Bus mit allen anderen Verkehrsteilnehmern
teilen. Dies mag für eine bestimmte kurze Strecke gut gehen. In Brixen hat man im Norden auch eine Vorzugsspur
für die Busse eingerichtet. Es ist vielleicht schon eine kleine Erleichterung, aber wenn man eine Verkehrsstruktur
für einen Ballungsraum neu plant, wie es das Überetsch in Anbindung an die Landeshauptstadt Bozen ist, dann
sollte man hier schon ein bisschen mehr Weitblick walten lassen und nicht kurzfristig eine Entscheidung treffen,
nur um etwas zu tun, nur um Aktionismus vorzugeben, wohl wissend, dass man die Problematik nicht wirklich
lösen kann.
Deshalb unterstützen wir diesen Antrag selbstverständlich. Ich erinnere noch einmal daran, dass in den betroffenen Gemeinden auch entsprechende Beschlüsse gefasst worden sind. Ich habe vor wenigen Wochen einen
Antrag zur Abhaltung einer Aktuellen Debatte im Landtag über die Politik zwischen Land und Gemeinde Bozen
gestellt. Ich habe die Behandlung des Antrages dann ausgesetzt, weil hier offensichtlich Gespräche im Gang sind
und die Zeit zu kurz war, weil man das natürlich auch mit der Landeshauptstadt absprechen muss, aber nach
meinem Informationsstand gibt es in der Gemeinde Bozen auch eine starke Stimme, die in diese Richtung geht.
Schlussendlich ist auch die Landeshauptstadt von dieser Verkehrsmaßnahme stark betroffen wie übrigens auch
die Gemeinden Eppan und Kaltern. Deshalb ist es richtig, dass man alles, was man macht, in Zusammenarbeit
und in Abstimmung mit diesen Gemeinden tut und nicht etwas über die Gemeinden hinweg entscheidet, denn die
Menschen dieser Gemeinden sind die Leidtragenden und eventuell auch die Nutznießer dieser künftigen Verkehrsstruktur.
FOPPA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Ich möchte zuerst zum Fortgang der Arbeiten
sprechen und zu Protokoll geben, dass es nicht in der Tradition der Grünen ist, zum Thema Plose-Seilbahn immer
unterschiedlich abzustimmen, sondern dass ich einen Abstimmungsfehler begangen habe und eigentlich für den
Antrag stimmen wollen.
Nun zum Metro-Bus. Ich war drei Jahre in Bozen Vorsitzende der Mobilitätskommission und könnte somit
eigentlich eine Expertin zum Thema Überetscher Tram oder Metro-Bus sein, was ich allerdings nicht bin, denn
man hat wohl überall über dieses Thema gesprochen, nur nicht da, wo es wichtig gewesen wäre und wo es Sinn
ergeben hätte, nämlich im Bozner Gemeinderat und in der zuständigen Bozner Ratskommission.
Wenn ich in dieser sehr unterstützungswerten Tagesordnung die Worte "Einvernehmen mit den Gemeinden" gelesen habe, dann habe ich sehr schmunzeln müssen, denn dieses Einvernehmen hat es wahrscheinlich
mit vielen Gemeinden gegeben, aber mit der Gemeinde Bozen wirklich nur sehr begrenzt.
Was das "Aufschwatzen" anbelangt, müsste man zuerst einmal schwatzen, denn man hat nie geschwatzt.
In den letzten Jahren, wo ich im Bozner Gemeinderat war, war das einfach nie Thema. Ein einziges Mal haben wir
in unserer zuständigen Ratskommission darüber geredet und das war, als unsere Stadträtin vom Maiausflug aus
Nantes zurückkam, wo damals eine Fangemeinde vom Metro-Bus hingefahren ist. Das war alles und das war
wenig. Zu wenig eigentlich für so ein wichtiges Projekt, das auch sehr viele Anhänger und Anhängerinnen nicht
nur in Bozen, sondern auch im Überetsch hat. Das sind nicht alles Bahnnostalgiker, sondern sehr viele Menschen,
die täglich in die Stadt kommen und derzeit täglich im Stau stehen, wogegen immer wieder einzelne Maßnahmen
in der Stadt Bozen getroffen werden, die aber nie einen wirklichen Zusammenhang haben. Es wird eine Ampel
aufgestellt, die famose Ladinser-Ampel, diese wird dann wieder abgeschaltet, dann kippt der ganze Mobilitätsplan,
weil es um die Durchfahrt bei Moritzing geht. Es ist eigentlich immer das gleiche Thema.
Jetzt wird wieder die City-Maut besprochen, immer wieder öffentlich darüber debattiert und dabei gibt es
nicht wirklich eine gute Gegenmaßnahme für jene Menschen, die das Auto nehmen. Es wäre das Um und Auf,
hier eine wirklich attraktive Verbindung ins Überetsch und aus dem Überetsch in die Stadt zu machen. Die Mög-
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lichkeit wäre gegeben, und die Tram wurde lang durchgedacht, durchstudiert und Studien in Auftrag gegeben.
Man hat ausgerechnet, dass es sich auf lange Sicht sehr wohl rechnet, auch wenn die Anfangsinvestition natürlich
größer ist.
Ich glaube, wenn wir das Erfolgskonzept Vinschger Bahn sehen, dann leuchtet es ein, welche unterschiedlichen Attraktivitäten in so einer schönen Verbindung liegen, nicht nur für die Pendlerinnen und Pendler, sondern
auch für den Tourismus, und das Überetsch ist so ein Gebiet. Innsbruck macht es vor. Es gibt unzählige Gelegenheiten. Alternativ zum Maiausflug nach Nantes wurde auch ein Gegenausflug nach Padua organisiert, um verschiedene Modelle anzuschauen.
Es soll nicht um einen Glaubenskrieg gehen, das haben wir immer schon gesagt, dahingehend, ob der
Metro-Bus oder die Tram das einzige ist. Auch der Metro-Bus hat sicher Vorteile. Diese muss man auch ganz
nüchtern zugeben, mehr Flexibilität usw., aber die Tram oder die Schienenverbindung ist einfach zweifelsohne die
viel attraktivere und viel nachhaltigere Lösung, vom Umweltschutz einmal abgesehen.
Von daher stehen wir natürlich hinter diesem Antrag, ein weiteres Mal hinter diesem Thema und würden
uns sehr darüber freuen, wenn er auch hier eine Mehrheit finden würde. Vielen Dank!
KÖLLENSPERGER (Movimento 5 Stelle - 5 Sterne Bewegung - Moviment 5 Steiles): In der Tat wird
über Metro-Bus und Trambahn lange diskutiert. Die Rentabilität einer Trambahn, langfristig gesehen, kann durchaus mit jener eines Metro-Busses mithalten, der natürlich kurzfristig billiger ist, das ist klar. Dass die Trambahn
attraktiver für Touristen ist, liegt ebenso auf der Hand. Wir unterstützen prinzipiell alle Projekte, die den öffentlichen Nahverkehr zugunsten jenes des privaten Verkehrs stärken. Wir sind aber der Meinung, dass diese Maßnahmen immer von weiteren verkehrsberuhigenden Maßnahmen begleitet werden müssen, weil eine Studie, wie
zum Beispiel das Knoflacher Projekt, auch davon ausgeht, dass bei einer Trambahn maximal 50 Prozent des Verkehrs auf die Schiene verlagert werden könnten, und auch das nur in einem Szenario, bei dem die Benzinpreise
stark ansteigen. Wir glauben, dass es hier noch begleitende Maßnahmen braucht, um dieses Gesamtpaket sinnvoll zu machen, wie zum Beispiel ein Ticket für die Einfahrt in die Stadt Bozen oder das CarPooling. Man zahlt
dieses Ticket nicht, wenn man zumindest zu dritt im Auto sitzt. Diese Maßnahmen müssen noch dazu kommen,
um effektiv auch für die Bozner Bürger eine Verkehrsberuhigung zu erzielen. Es gibt hier zwei Gruppen, die an
diesem Projekt direkt interessiert sind. Das sind die Pendler, die aus dem Überetsch fahren, aber auch die Bozner
Bürger, die diese Verkehrsbelastungen erleiden müssen. Ich denke, dass wir demnächst – ich weiß nicht, was
genau im Kalender sein wird – eine Aktuelle Debatte zum Thema Bozen und seine Zukunft haben werden. Es
wäre vielleicht keine schlechte Idee, wenn man diesen Beschlussantrag bis nach dieser Debatte vertagen würde.
Dann könnte man dieses Projekt und auch die begleitenden Maßnahmen, die noch dazukommen würden, eventuell besser ausleuchten. Ansonsten werden wir trotzdem diesen Beschlussantrag im Sinne einer Trambahn unterstützen, die wir für die intelligentere Lösung halten.
SCHIEFER (SVP): Ganz kurz. Nachdem das Überetsch davon sehr betroffen ist, möchte ich sagen, dass
der Antrag auf alle Fälle gerechtfertigt ist. Ich muss gleichzeitig dazu sagen, dass die Bahn nie und nimmer zur
Gänze auf der alten Bahntrasse gebaut werden könnte. Ich wäre auch dagegen, denn dort hat man einen schönen
Radweg gebaut. Wennschon bräuchte es eine alternative Trasse dazu.
Was die ganze Lösung des Problems betrifft, muss man sagen, dass heute nicht nur 25.000, sondern
29.000 Autos vom Überetsch, und zwar genauer gesagt von Eppan nach Bozen fahren. Mit einer Bahn würde man
dieses Problem nie lösen. Dies hat auch Kollege Köllensperger richtigerweise gesagt. Ich glaube, der Metro-Bus
war ein erster Schritt. Der Präsident kennt die ganze Vorgeschichte und der Metro-Bus ist von den Gemeinden –
ich rede vor allem von den Gemeinden Eppan und Kaltern – akzeptiert worden als erste relativ schnelle und billigere Lösung, aber im Hinterkopf haben die Gemeinden Kaltern und Eppan immer noch die definitive Lösung eines
schienengebundenen Verkehrs. Darauf müsste man auch hinaus. Tatsache ist aber, dass im Moment noch keine
Klarheit besteht. Wir haben zwar eine Studie, die in Eppan vorgestellt wurde, die grundsätzlich sicherlich sehr
interessant ist, aber wenn man sowohl in Eppan mit dem Gemeinderat als auch mit der Bevölkerung in Kaltern
redet, dann gibt es ganz unterschiedliche Meinungen. In Eppan ist die Gemeindeverwaltung im Moment für die
Bahn, und zwar so schnell wie möglich. In Kaltern ist man mehrheitlich eher abwartend. Beide gemeinsam haben
allerdings den Wunsch, dass die Vorzugsspuren so schnell wie möglich errichtet werden. Der Bau der Vorzugsspuren wurde zwar, glaube ich, in Auftrag gegeben, aber bisher ist noch wenig passiert. Ich bin überzeugt, dass
jetzt die Landesregierung arg dahinter sein wird, dass diese Vorzugsspuren gebaut werden, denn das ist, glaube
ich, für Bozen und ganz besonders für Eppan und Kaltern wichtig. Wenn man zuerst einmal den Schwerpunkt auf
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die Vorzugsspuren setzt und die Geschichte mit dem Metro-Bus einmal anläuft, dann ist sicherlich auch schon
eine Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs garantiert. Letztendlich sollte man aber die Idee einer Bahn nicht
aus den Augen verlieren. Ich bin überzeugt, dass dies die definitive Lösung sein könnte, weil es beides braucht.
Das eine ist eine verbesserte Busverbindung mit dem Metro-Bus für die normalen Pendler aus den verschiedenen
Ortschaften, nachdem die Dörfer Eppan und Kaltern sehr verteilt sind, während die Schiene nicht nur für die
Pendler, sondern vor allem für den Tourismus von Vorteil sein würde. Noch vor 1900 ist die Bahn zur Mendel als
touristische Attraktion gebaut worden. Ich bin überzeugt, dass gerade eine Bahnverbindung in diesem Sinne für
den Tourismus sehr wichtig wäre und man somit zwei Fliegen auf einen Schlag erwischen würde.
Nachdem aber bisher in den Gemeinden diesbezüglich keine klare Meinung herrscht, Vorprojekte und auch
Wunschvorstellungen da sind, würde ich eher den Vorschlag des Kollegen Köllensperger übernehmen. Die Behandlung dieser Tagesordnung sollte vertagt werden, weil mit den Gemeinden, vor allem mit der Stadt Bozen, wie
Kollegin Foppa gesagt hat, und mit den Gemeinden Kaltern und Eppan noch näher und konkreter zu reden ist
dahingehend, wie das ausschauen soll und wie eventuell ein Bahnprojekt für die Zukunft auszusehen hat. In diesem Sinne beantrage ich die Behandlung der Tagesordnung zu vertagen. Danke schön!
PRÄSIDENT: Zur Richtigstellung. Nachdem es sich um Tagesordnungen zum Finanz- und Haushaltsgesetz handelt, ist eine Vertragung der Tagesordnung laut Geschäftsordnung nicht zulässig. Die einzige Möglichkeit
wäre, dass die Einbringer sie zurückziehen.
Das Wort hat Frau Klotz zum Fortgang der Arbeiten.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ich könnte die Tagesordnung auch zurückziehen. Ich werde dies aber
nicht tun, weil nichts ausgeschlossen ist bzw. kein Zeitrahmen genannt ist, im Gegenteil. Ich finde, dass eine solche Tagesordnung ein Druckmittel sein könnte, damit die entsprechenden Gemeinden sich Gedanken darüber
machen. Wenn der Landtag sich dazu äußert, warum soll ich sie dann zurückziehen? Im beschließenden Teil
steht Folgendes: "… im Einvernehmen mit den Überetscher Gemeinden und der Stadt Bozen so bald als möglich"
– das kann innerhalb von zwei oder drei Jahren auch sein und das hängt von der Bereitschaft der entsprechenden
Gemeinden und von der technischen Entwicklung ab, das hängt aber auch von der Entwicklung des sogenannten
Metro-Busses und von vielen Faktoren ab -, die planerischen und technischen Voraussetzungen für die SchienenVerbindung von Bozen ins Überetsch zu schaffen." Es ist also keinerlei zeitliche Verbindlichkeit gegeben. Es stehen nur die Worte "im Einvernehmen … die Voraussetzungen zu schaffen." Infolgedessen halte ich genau diesen
Zeitpunkt für notwendig, dass man so schnell als möglich etwas tut und diesbezüglich auch eine Äußerung, eine
Stellungnahme des Landtages hat, weshalb ich noch einmal alle Kolleginnen und Kollegen dazu einlade, dem
Beschlussantrag zuzustimmen, weil es nur eine Empfehlung darstellt. Es ist ja kein Zwang. Das würde mir ja fern
liegen. Sie haben es richtig gesagt, dass zuerst einmal ernsthaft mit den verschiedenen Gemeinden, vor allem mit
der Gemeinde Bozen geredet werden muss.
PRÄSIDENT: Es war zwar wieder ein Plädoyer, denn Sie haben nicht zum Fortgang der Arbeiten gesprochen. So eng sind wir aber nicht.
Das Wort hat der Abgeordnete Knoll zum Fortgang der Arbeiten.
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): An das, was Kollege Schiefer gesagt hat, anschließend möchte ich
sagen, dass in diesem Beschlussantrag im Grunde genommen genau das drinnen steht, was Sie fordern oder
ansprechen, nämlich dass die technischen Voraussetzungen geklärt werden, wo die Trasse verlaufen soll und
dass die Planung durchgeführt wird. Es steht nicht drinnen, dass diese so oder so gebaut werden soll, aber dass
im Einvernehmen mit den Gemeinden Eppan und Kaltern und der Stadt Bozen die Planung und technische Details, die es braucht, geklärt werden sollen. Soll diese Schiene auf der Normalspur sein? Ist es eine Schmalspur?
Diese Dinge brauchen auch eine technische und planerische Vorarbeit und diese soll geleistet werden. Ich weiß
nicht, welcher Landesrat darauf antwortet. Im Überetsch ist immer wieder die Rede davon gewesen, dass beispielsweise eine Einbindung, so wie sie früher war, in die bestehende Bahnlinie Meran-Bozen nicht möglich sei.
Könnte jemand darauf antworten, warum dies nicht möglich sein soll? Es ist immer die Variante gewesen, dass
man durch die Stadt Bozen quasi als Straßenbahn über das Krankenhaus-Areal fahren muss. Warum sollte es
nicht auch möglich sein, in Sigmundskron wieder in die bestehende Straße hereinzufahren? Dann wäre man zentral am Bozner Bahnhof. Das ist auch eine Möglichkeit. Man braucht gar nichts neu bauen und man hat die Schie-
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nen und die Struktur schon liegen. Das sind alles Fragen, die zu beantworten wären. Deswegen wäre es, glaube
ich, schon wichtig, dass man hier einmal die technischen und planerischen Voraussetzungen schafft.
Zwei Worte noch zum sogenannten Metro-Bus. Als es um die Diskussion über die Vinschger Bahn ging Landesrat Theiner wird es bestätigen können -, hat man auch überlegt, die ehemalige Bahntrasse für eine Busvorzugsspur zu benützen anstatt wieder eine Bahnverbindung zu errichten. Ich glaube, wir sind heute froh, dass
es nicht getan wurde und die Bahn wieder gebaut wurde.
Ich möchte an etwas erinnern, das jetzt vielleicht die SVP betrifft, und zwar an die Wahlkampfbroschüre aus
den Jahren 2007-2008, die an die Bürger verschickt wurde und auf der sich der Landeshauptmann und diverse
Mitglieder der Landesregierung mit einer Bahnkappe und der Pfeife in der Hand haben ablichten lassen mit dem
Versprechen, dass die Überetscher Bahn kommen werden. An solche Sachen sollte man sich manchmal erinnern!
Heute herzugehen und zu sagen, dass dies eh alles nichts sei, erzeugt manches Mal in der Bevölkerung Enttäuschung. Vor den Wahlen bedient man sich natürlich oft einer eigenen Sprache, an die man sich nach den Wahlen
nicht immer so gerne daran erinnern möchte, aber ich denke, die Bevölkerung …
ABGEORDNETER: (unterbricht)
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Nein, wir haben das Referendum erst nach den Wahlen bekannt gegeben, Herr Kollege, aber unabhängig davon. Ich glaube, einen Punkt sollten wir schon unterstreichen. Es wurde
immer der Kostenpunkt ins Feld gerückt, dass die Überetscher Bahn sehr viel Geld kosten würde. Wir müssen uns
ein bisschen vor Augen führen, welchen Belastungen das Unterland und das Überetsch ausgesetzt sind, sowohl
durch den Flughafen, durch die Autobahn als auch durch die bestehende Eisenbahnstrecke, aber wenn es um den
Flughafen geht, fragt nie jemand, was dieser kostet, sondern man sagt, dass dieses Projekt wichtig sei. Wenn
man bedenkt, dass in Kaltern ein Schießstand hingesetzt wurde, ohne dass man irgendwelche Absprachen mit
den Gemeinden getroffen hat, dann wäre es, glaube ich, schon wichtig, dass genau das, was der Kern dieses
Beschlussantrages oder dieser Tagesordnung ist, angegangen wird, nämlich, dass einmal die technischen und
planerischen Voraussetzungen für die mögliche Errichtung einer Tramverbindung mit den Gemeinden geklärt
werden. Wenn man dann sieht, dass dieses Vorhaben umsetzbar ist, dann kann man immer noch entscheiden, ob
es finanzierbar ist und ob und wann es realisiert wird.
URZÌ (L'Alto Adige nel cuore): Faccio un'osservazione incidentale senza voler entrare nel dibattito più
ampio, che è relativo solamente allo sfruttamento eventuale ipotizzato del tracciato attuale pista ciclabile, ex tracciato ferroviario, che riaffiora nel dibattito, perché si individua quel tracciato dell'antico sedime ferroviario, oggi
destinato in ampia parte a pista ciclabile, come luogo ideale sul quale far correre questa eventuale, nuova ripristinata linea ferroviaria. La domanda che pongo, la lascio così, senza la necessità a aprire un dibattito: ma considerato che il tema è sensibile anche sul piano dei risvolti degli effetti turistici, quanto può essere pesante e condizionante questo tema della sottrazione al territorio della pista ciclabile, perché ovviamente la ricostruzione della pista
ciclabile su un sedime alternativo sarebbe estremamente complessa considerata anche la morfologia del territorio? Quanto costerebbe anche sul piano turistico la rinuncia all'attuale pista ciclabile? Questo è un ragionamento
banale ma che vorrei entrasse nel ragionamento complessivo, perché pensare a soluzioni alternative per una
ciclabile lungo l'Oltradige ha un suo peso anche dal punto di vista progettuale ed economico. Lascio a verbale
questa mia osservazione, poi un giorno avremo tempo e modo di riprendere l'argomento.
MUSSNER (Landesrat für ladinische Bildung und Kultur, Museen und Denkmäler, Vermögen und
Mobilität - SVP): Es stimmt, Frau Klotz, dass, was die Trasse ins Überetsch anbelangt, immer noch viel diskutiert
wird. Vor zirka zwei Wochen bin ich auch mit der Gruppe "Pro Tram" zusammengekommen. Wie bereits hier gesagt wurde, gehört auch Dr. Stefanelli dieser Gruppe an. Über die Bahn wird in jeder Hinsicht sehr viel gesprochen. Man sollte zum Beispiel über die sehr positive Erfahrung nachdenken, die im Vinschgau gemacht worden
ist. Man redet über eine eventuelle Bahn zwischen Bruneck und Sand in Taufers/Ahrntal bzw. über eine Bahnverbindung für die Seiser Alm zwischen den Canazei Pässen und Cortina, aber auch in anderen Orten wird wieder
die Bahn entdeckt. Etwas ist sicher: Die Bahn ist ein Mobilitätshelfer bzw. die Bahn hat Zukunft in jeder Hinsicht.
Diesbezüglich muss man aber sagen, dass wir uns darüber viele Gedanken gemacht haben, denn wir reden darüber bereits seit vielen Jahren. Jeder von uns hat so gedacht wie Frau Kollegin Klotz. Man hat gemeint, warum
nicht eine Verbindung durch die Stadt, die auch ein wichtiger Teil davon wäre, von der Rittner Bahn bis nach Sigmundskron und von dort in Richtung Kaltern über den Radweg. Es gibt wirklich mehrere Gründe dafür. Dies ist
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derzeit einfach nicht möglich, weil die Voraussetzungen technischer bzw. hauptsächlich finanzieller Sicht nicht
gegeben sind.
Wenn wir zum Beispiel daran denken, dass das Überetsch 20.000 Einwohner, davon 7.600 in Kaltern und
14.200 in Eppan, hat, dann muss man sagen, dass diese Gemeinden viele verstreute Fraktionen haben. Alles
würde sich dann über die Zuführung auf eine Trasse, auf eine Linie konzentrieren. Deswegen braucht es auch ein
fließendes Verkehrskonzept. Im Überetsch wird vieles durch Busse abgewickelt und dies stellt auch eine Besonderheit für Südtirol dar. Es gibt ein extrem hohes Verkehrsaufkommen bzw., in Stoßzeiten, Pendlerverkehrsaufkommen, hauptsächlich für drei Stunden in der Früh. Wenn man beide Systeme, nämlich Tram und Metro-Bus
miteinander vergleicht, dann muss man sagen, dass die Tramstrecke fix ist und einen ordentlichen Zubringerdienst für alle Ortschaften bzw. für alle Fraktionen und auch für alle, die nur indirekt die Bahn benützen müssen,
benötigt. Es gibt noch etwas anderes. Die Fahrgäste müssten dann auch vermehrt umsteigen. Was das Umsteigen anbelangt, ist statistisch bewiesen, dass wir dies als Benützer der Tram nicht wollen. Es wäre ein doppeltes
Gleis notwendig, wobei man eine Fläche von acht Metern Breite brauchen würde, und das ist wiederum nicht
möglich oder sehr schwer anzugehen.
Was die Investitionssummen anbelangt, sind diese auch sehr hoch und in diesem Moment sicher nicht zu
finden. Deswegen sind derzeit die Voraussetzungen weder finanziell noch technisch gegeben, aber man sollte im
Leben nie etwas ausschließen. Deswegen ist es, glaube ich, richtig, dass wir auf die Weise vorgehen, die vorgesehen ist, und zwar einen Metro-Bus einzuführen. Wir arbeiten an neuen Bauprojekten, die durch die Abteilungen
Mobilität und Tiefbau erledigt und finanziert werden. Die ersten fangen schon an. Die Busse, die wir bereits haben,
werden demnächst eingesetzt.
Ich möchte es dabei belassen, weil auch Landeshauptmann Kompatscher dazu etwas sagen möchte.
PRÄSIDENT: Da die Landesregierung zwar die fünf Minuten Redezeit aufteilen kann, diese aber leider
schon um sind, ist eine weitere Wortmeldung nicht mehr möglich.
Wir stimmen über die Tagesordnung Nr. 17 ab. Ich eröffne die Abstimmung: mit 14 Ja-Stimmen, 18 NeinStimmen und 2 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Tagesordnung Nr. 18 vom 2.4.2014, eingebracht vom Abgeordneten Urzì, betreffend die Bezüge des
Landeshauptmannes.
Ordine del giorno n. 18 del 2.4.2014, presentato dal consigliere Urzì, riguardante l’indennità del presidente della Provincia.
Die staatlichen Bestimmungen schreiben im Zusammenhang mit den Bezügen des Landeshauptmanns, der Mitglieder der Landes- und Regionalregierung und der Landtags- und Regionalratsabgeordneten einige zwingend einzuhaltende Parameter vor.
In Südtirol wurden die Bezüge der Landesregierungsmitglieder im Gegensatz zum Regionalrat weder
über eine Abänderung des Gesetzes Nr. 50 aus dem Jahre 1975 noch über den vorliegenden Haushaltsgesetzentwurf den oben genannten Parametern angepasst.
Der Landeshauptmann verdient demnach 19.215 Euro brutto im Vergleich zur staatlich festgelegten
Höchstvergütung von 13.800 Euro brutto.
Aus diesen Gründen
verpflichtet
der Südtiroler Landtag
die Landesregierung,
die angekündigte regionale Reform der Politikerrenten vorzuziehen und eine Anpassung der Landesbestimmungen über die Bezüge der Landesregierungsmitglieder vorzunehmen.
---------La disciplina di legge nazionale dispone il rispetto di alcuni parametri inderogabili per quanto riguarda
le indennità di presidente della Provincia, assessori e consiglieri regionali/provinciali.
In Provincia di Bolzano non si è provveduto ad adeguare la determinazione delle indennità dei componenti della Giunta provinciale attraverso revisione della legge 50 del 1975, nemmeno attraverso la
manovra finanziaria attualmente in essere, per allinearla ai parametri a cui si sono già adeguati i
consiglieri regionali.
31
Il presidente della Provincia percepisce cosi 19.215 euro lordi contro i 13.800 massimi previsti dalla
disciplina introdotta a livello nazionale.
Tutto ciò premesso,
il Consiglio della Provincia
autonoma di Bolzano
impegna
la Giunta provinciale
ad adeguare, anticipando l'annunciata riforma regionale sui vitalizi, la normativa provinciale di determinazione dell'indennità dei componenti della Giunta provinciale.
Der Abgeordnete Urzì hat das Wort, bitte.
URZÌ (L'Alto Adige nel cuore): Più che illustrare volevo solo dire che, considerato che ho avuto la possibilità di avere uno scambio di opinioni sull'argomento ieri, credo che ci sia una disponibilità in senso positivo da
parte della presidenza della Giunta provinciale e della Giunta nel suo complesso di affrontare la materia nel suo
complesso in tempi rapidi, così come si conviene, anche per quanto riguarda la riforma sui vitalizi che è un canale
diverso che si svolgerà in Regione, mentre qui si parla di un intervento in ambito provinciale. Prendo atto della
buona disponibilità e volontà. Ovviamente seguiremo con attenzione l'evolversi delle cose, quindi ritengo di ritirare
l'ordine del giorno.
PRÄSIDENT: Somit ist die Tagesordnung Nr. 18 zurückgezogen. Die Tagesordnungen sind erschöpfend
behandelt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Übergang zur Artikeldebatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 5/14.
Ich eröffne die Abstimmung: mit 19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 13 Stimmenthaltungen genehmigt.
Wir stimmen über den Übergang zur Artikeldebatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 6/14 ab. Ich eröffne die
Abstimmung: mit 18 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 14 Stimmenthaltungen genehmigt.
Ich möchte darauf hinweisen, dass nach der Abstimmung über den Übergang zur Artikeldebatte über beide
Gesetzentwürfe nach der Behandlung der letzten Tagesordnung zuerst die Artikeldebatte des Gesetzentwurfes
Nr. 5/14 aufgenommen wird. Ich möchte den Ablauf erklären, denn er ist laut der neuen Geschäftsordnung recht
komplex, und zwar werden die einzelnen Artikel der Reihe nach behandelt. Es erfolgt keine Verlesung der Artikel.
Weiters werden zur Behandlung des aufgerufenen Artikels jeweils 10 Minuten Redezeit zur Verfügung gestellt,
wobei jeder und jede Abgeordnete sich zwei Mal zu Wort melden kann. Dasselbe gilt für die Landesregierung,
welche die Redezeit aufteilen kann. Nach den allfälligen Wortmeldungen erfolgt die Abstimmung. Falls aber Änderungsanträge vorliegen, muss vorher über diese abgestimmt werden. Für die Erläuterung derselben stehen dem
Einbringer und dann allen Abgeordneten jeweils 15 Minuten Redezeit zu. Es wird über alle Änderungsanträge,
falls es mehrere gibt, gesprochen und nicht über jeden einzelnen Änderungsantrag, aber über jeder wird separat
abgestimmt. Jeder und jedem Abgeordneten stehen 15 Minuten Redezeit zur Verfügung. Bei Artikel 2 ist es wichtig, dass – es gibt einen Änderungsantrag der Landesregierung zu den einzelnen Haushaltsgrundeinheiten –die
Haushaltsgrundeinheiten zu behandelt werden, zu denen eine Wortmeldung beantragt worden ist, bevor man zur
Behandlung der einzelnen Änderungsanträge übergeht. Dem Abgeordneten, der eine Wortmeldung beantragt hat,
steht hierfür eine Redezeit von 5 Minuten zur Verfügung und auch jedem einzelnen Abgeordneten/jeder einzelnen
Abgeordneten. Dann kann der zuständige Landesrat/die zuständige Landesrätin zu den zur Haushaltsgrundeinheit
gestellten Fragen Stellung nehmen. Wenn das in Ordnung ist, dann wird sie zurückgezogen oder nicht darüber
abgestimmt. Wenn es nicht in Ordnung ist, dann wird über den eventuellen Änderungsantrag abgestimmt, aber
falls das zu schnell ist und doch zu komplex, dann kann man jeweils auf eventuelle Fragen eingehen.
1. Abschnitt
Bestimmungen im Bereich
der Einnahmen
Art. 1
Änderung des Landesgesetzes vom 11. August 1998, Nr. 9, „Finanzbestimmungen in
Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt
des Landes Südtirol für das Finanzjahr 1998
und für den Dreijahreshaushalt 1998-2000
32
und andere Gesetzesbestimmungen“
1. Artikel 7-quater des Landesgesetzes vom 11. August 1998, Nr. 9, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„Art. 7-quater (Steuererleichterungen für Fahrzeuge mit Hybridantrieb oder für mit Wasserstoff angetriebene Fahrzeuge) - 1. Die Eigentümer von Fahrzeugen, welche mit Wasserstoff angetrieben oder
mit Hybridantrieb mit Elektro-Verbrennungsmotor ausgerüstet sind, sind von der Bezahlung der
Kraftfahrzeugsteuer laut Artikel 7 für drei Jahre nach der Zulassung befreit.”
2. Die Bestimmung laut Absatz 1 wird bei den Fahrzeugen, die nach dem Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes zugelassen werden, angewandt.
3. Die Deckung der Mindereinnahmen in Höhe von geschätzten 4.500 Euro für das Jahr 2014,
13.500 Euro für das Jahr 2015 und 22.500 Euro ab dem Jahr 2016, die aus der Durchführung der
Absätze 1 und 2 hervorgehen, erfolgt gemäß Artikel 6 Absatz 3.
4. Nach Artikel 8-bis Absatz 4 des Landesgesetzes vom 11. August 1998, Nr. 9, in geltender Fassung, wird folgender Absatz hinzugefügt:
„5. Die auch nicht adaptierten Kraftfahrzeuge und Krafträder laut Artikel 8 Absatz 3 des Gesetzes
vom 27. Dezember 1997, Nr. 449, in geltender Fassung, die auf Personen mit Down-Syndrom, oder
auf Familienangehörige, zu deren Lasten sie steuermäßig leben, eingetragen sind, sind unabhängig
von der Zuerkennung des Begleitgeldes von der Bezahlung der Kraftfahrzeugsteuer befreit.“
5. Die Deckung der Mindereinnahmen in Höhe von geschätzten 25.000 Euro für das Jahr 2014, 25.000
Euro für das Jahr 2015 und 25.000 Euro ab dem Jahr 2016, die aus der Durchführung von Absatz 4
hervorgehen, erfolgt gemäß Artikel 6 Absatz 3.
6. Artikel 17-bis Absatz 1 des Landesgesetzes vom 11. August 1998, Nr. 9, in geltender Fassung,
erhält folgende Fassung:
„1. Für die Personenkraftwagen, die Kraftfahrzeuge für den gemischten Transport von Personen und
Gütern und die Krafträder, die für den privaten Personentransport bestimmt sind, wird ab dem Jahr,
in welchem 20 Jahre seit ihrer Herstellung vergangen sind, die Landesumschreibungssteuer im ermäßigten Ausmaß angewandt.“
7. Die Deckung der Mindereinnahmen in Höhe von geschätzten 2.000 Euro für das Jahr 2014, 4.000
Euro für das Jahr 2015 und 4.000 Euro ab dem Jahr 2016, die aus der Durchführung von Absatz 6 hervorgehen, erfolgt gemäß Artikel 6 Absatz 3.
8. Artikel 17-bis Absatz 4 des Landesgesetzes vom 11. August 1998, Nr. 9, in geltender Fassung,
erhält folgende Fassung:
„4. Bei gleichzeitiger Beantragung von Anmerkungen im öffentlichen Automobilregister (PRA) von
aufeinander folgenden Eigentumsübertragungen für ein und dasselbe Fahrzeug ist die Landesumschreibungssteuer nur bezüglich der letzten Eigentumsübertragung zu entrichten, auch wenn diese
nicht in die Zuständigkeit der Autonomen Provinz Bozen fällt.“
9. Die Deckung der Mindereinnahmen in Höhe von geschätzten 5.000 Euro für das Jahr 2014, 10.000
Euro für das Jahr 2015 und 10.000 Euro ab dem Jahr 2016, die aus der Durchführung von Absatz 8
hervorgehen, erfolgt gemäß Artikel 6 Absatz 3.
10. Artikel 17-ter des Landesgesetzes vom 11. August 1998, Nr. 9, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„Art. 17-ter (Steuerbefreiungen) - 1. Die Landesumschreibungssteuer muss für Akte übertragender oder
erklärender Natur, die auch nicht adaptierte Kraftfahrzeuge und Krafträder laut Artikel 8 Absatz 3 des
Gesetzes vom 27. Dezember 1997, Nr. 449, in geltender Fassung, zum Gegenstand haben, die auf
Personen mit Down-Syndrom oder auf Personen mit sensorischen Behinderungen oder auf Familienangehörige, zu deren Lasten sie steuermäßig leben, eingetragen sind, unabhängig von der Zuerkennung des Begleitgeldes, nicht gezahlt werden.
2. Für die Zwecke dieses Artikels gelten als Personen mit sensorischen Behinderungen Blinde laut
Artikel 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 12. März 1999, Nr. 68, in geltender Fassung, und Taube laut
Artikel 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 26. Mai 1970, Nr. 381, in geltender Fassung.“
11. Die Deckung der Mindereinnahmen in Höhe von geschätzten 22.000 Euro für das Jahr 2014,
22.000 Euro für das Jahr 2015 und 22.000 Euro ab dem Jahr 2016, die aus der Durchführung von Absatz 10 hervorgehen, erfolgt gemäß Artikel 6 Absatz 3.
33
12. Artikel 21-bis Absatz 6-ter des Landesgesetzes vom 11. August 1998, Nr. 9, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„6-ter. Ab dem Steuerzeitraum, der auf den am 31. Dezember 2013 ablaufenden folgt, steht den
Rechtssubjekten, die den in Artikel 16 Absatz 1 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 15. Dezember 1997, Nr. 446, genannten Steuersatz anwenden, eine weitere Reduzierung des IRAP-Steuersatzes um 0,1 Prozentpunkte zu. Diese Reduzierung ist mit den anderen in diesem Artikel vorgesehenen Begünstigungen kumulierbar.“
13. Die Deckung der Mindereinahmen in Höhe von geschätzten 5,6 Millionen Euro ab dem Jahr
2014, die sich aus der Durchführung von Absatz 12 ergeben, erfolgt gemäß Artikel 6 Absatz 3.
13-bis. In Artikel 21-bis Absatz 13-bis des Landesgesetzes vom 11. August 1998, Nr. 9, in geltender
Fassung, werden nach den Worten „den auf Landesgebiet“ folgende Worte hinzugefügt „innerhalb
31. Dezember 2015“.
14. Nach Artikel 21-quinquiesdecies des Landesgesetzes vom 11. August 1998, Nr. 9, in geltender
Fassung, wird folgender Artikel hinzugefügt:
„Art. 21-sexiesdecies (Regionalzuschlag auf die Einkommensteuer der natürlichen Personen) - 1. Zur
Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage des Regionalzuschlages auf die Einkommensteuer laut
Artikel 50 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 15. Dezember 1997, Nr. 446, in geltender Fassung,
steht ein zusätzlicher Abzug in Höhe von 20.000,00 Euro zu.
2. Der Abzug laut Absatz 1 wird zur Berechnung des besteuerbaren Einkommens laut Artikel 1 Absatz
2 des Landesgesetzes vom 23. Dezember 2010, Nr. 15, in geltender Fassung, nicht berücksichtigt.
3. Zur Bestimmung des besteuerbaren Einkommens im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 23. Dezember 2010, Nr. 15, in geltender Fassung, werden auch Mieteinnahmen berücksichtigt, die der Ersatzsteuer unterliegen.“
14-bis. Artikel 1 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 23. Dezember 2010, Nr. 15, in geltender Fassung,
wird aufgehoben.
15. Die Deckung der geschätzten Mindereinnahmen von 33 Millionen Euro, welche aufgrund der Umsetzung von Absatz 14 ab dem Jahr 2015 entstehen, erfolgt gemäß Artikel 6 Absatz 3.
---------Capo I
Disposizioni in materia
di entrate
Art. 1
Modifica della legge provinciale 11 agosto 1998,
n. 9, “Disposizioni finanziarie in connessione
con l'assestamento del bilancio di previsione
della provincia per l'anno finanziario 1998
e per il triennio 1998-2000 e norme
legislative collegate”
1. L'articolo 7-quater della legge provinciale 11 agosto 1998, n. 9, e successive modifiche, è così sostituito:
“Art. 7-quater (Agevolazioni fiscali per i veicoli con alimentazione ibrida o a idrogeno) - 1. I proprietari
di veicoli alimentati a idrogeno o con alimentazione ibrida elettrica e termica sono esentati per tre
annualità successive all’immatricolazione dal pagamento della tassa automobilistica prevista dall'articolo 7.”
2. La disposizione di cui al comma 1 si applica ai veicoli immatricolati successivamente all’entrata in
vigore della presente legge.
3. Alla copertura delle minori entrate derivanti dall’attuazione dei commi 1 e 2, stimate in 4.500 euro
per il 2014, in 13.500 euro per il 2015 e in 22.500 euro a decorrere dal 2016, si provvede ai sensi
dell’articolo 6, comma 3.
4. Dopo il comma 4 dell'articolo 8-bis della legge provinciale 11 agosto 1998, n. 9, e successive modifiche, è aggiunto il seguente comma:
“5. Sono esentati dal pagamento della tassa automobilistica gli autoveicoli e i motoveicoli di cui
all’articolo 8, comma 3, della legge 27 dicembre 1997, n. 449, e successive modifiche, anche non
34
adattati, intestati a persone con sindrome di down, oppure ai familiari che le abbiano fiscalmente a
carico e a prescindere dal riconoscimento dell’indennità di accompagnamento.”
5. Alla copertura delle minori entrate derivanti dall’attuazione del comma 4, stimate in 25.000 euro
per il 2014, in 25.000 euro per il 2015 e in 25.000 euro a decorrere dal 2016, si provvede ai sensi
dell’articolo 6, comma 3.
6. Il comma 1 dell'articolo 17-bis della legge provinciale 11 agosto 1998, n. 9, e successive modifiche, è così sostituito:
”1. Alle autovetture, agli autoveicoli per il trasporto promiscuo e ai motoveicoli destinati al trasporto di
persone ad uso privato, a decorrere dall'anno in cui si compie il ventesimo anno dalla loro costruzione, si applica l'imposta provinciale di trascrizione in misura ridotta.”
7. Alla copertura delle minori entrate derivanti dall’attuazione del comma 6, stimate in 2.000 euro per
il 2014, in 4.000 euro per il 2015 e in 4.000 euro a decorrere dal 2016, si provvede ai sensi dell’articolo 6, comma 3.
8. Il comma 4 dell'articolo 17-bis della legge provinciale 11 agosto 1998, n. 9, e successive modifiche, è così sostituito:
”4. In caso di contestuali richieste di trascrizione al pubblico registro automobilistico (PRA) di più
passaggi di proprietà consecutivi per il medesimo veicolo, l'imposta provinciale di trascrizione è dovuta soltanto per l’ultimo passaggio di proprietà, anche qualora esso non sia di competenza della
Provincia autonoma di Bolzano.”
9. Alla copertura delle minori entrate derivanti dall’attuazione del comma 8, stimate in 5.000 euro per
il 2014, in 10.000 euro per il 2015 e in 10.000 euro a decorrere dal 2016, si provvede ai sensi
dell’articolo 6, comma 3.
10. L’articolo 17-ter della legge provinciale 11 agosto 1998, n. 9, e successive modifiche, è così sostituito:
“Art. 17-ter (Esenzioni) - 1. Sono esenti dal pagamento dell’imposta provinciale di trascrizione gli atti
di natura traslativa o dichiarativa aventi per oggetto autoveicoli o motoveicoli di cui all’articolo 8,
comma 3, della legge 27 dicembre 1997, n. 449, e successive modifiche, anche non adattati, intestati
a persone affette da sindrome di down, a prescindere dal riconoscimento dell’indennità di accompagnamento, oppure a persone con disabilità sensoriale, oppure ai familiari che le abbiano fiscalmente
a carico.
2. Ai fini del presente articolo per persone con disabilità sensoriale si intendono il non vedente di cui
all’articolo 1, comma 2, della legge 12 marzo 1999, n. 68, e successive modifiche, ed il sordo così
come individuato dall’articolo 1, comma 2, della legge 26 maggio 1970, n. 381, e successive modifiche.”
11. Alla copertura delle minori entrate derivanti dall’attuazione del comma 10, stimate in 22.000 euro
per il 2014, in 22.000 euro per il 2015 e in 22.000 euro a decorrere dal 2016, si provvede ai sensi
dell’articolo 6, comma 3.
12. Il comma 6-ter dell’articolo 21-bis della legge provinciale 11 agosto 1998, n. 9, e successive modifiche, è così sostituito:
“6-ter. A decorrere dal periodo d’imposta successivo a quello in corso alla data del 31 dicembre 2013
ai soggetti che applicano l’aliquota di cui all’articolo 16, comma 1, del decreto legislativo 15 dicembre
1997, n. 446, è riconosciuta un’ulteriore riduzione dell’aliquota IRAP di 0,1 punti percentuali. Essa è
cumulabile con le altre agevolazioni previste dal presente articolo.”
13. Alla copertura delle minori entrate derivanti dall’attuazione del comma 12, stimate in 5,6 milioni di
euro a decorrere dal 2014, si provvede ai sensi dell’articolo 6, comma 3.
13-bis. Al comma 13-bis dell’articolo 21-bis della legge provinciale 11 agosto 1998, n. 9, e successive
modifiche, dopo le parole: “sul territorio provinciale” sono aggiunte le seguenti: “entro il 31 dicembre
2015”.
14. Dopo l’articolo 21-quinquiesdecies della legge provinciale 11 agosto 1998, n. 9, e successive
modifiche, è aggiunto il seguente articolo:
“Art. 21-sexiesdecies (Addizionale regionale all’imposta sul reddito delle persone fisiche) - 1. Ai fini
della determinazione della base imponibile dell'addizionale regionale all’IRPEF di cui all’articolo 50
del decreto legislativo 15 dicembre 1997, n. 446, e successive modifiche, spetta un’ulteriore deduzione pari a 20.000,00 euro.
35
2. La deduzione di cui al comma 1 non rivela ai fini della determinazione del reddito imponibile di cui
all’articolo 1, comma 2, della legge provinciale 23 dicembre 2010, n. 15, e successive modifiche.
3. Ai fini della determinazione del reddito imponibile di cui all’articolo 1, comma 2, della legge provinciale 23 dicembre 2010, n. 15, e successive modifiche, si tiene conto anche del reddito assoggettato
alla cedolare secca sugli affitti.“
14-bis. Il comma 1 dell’articolo 1 della legge provinciale 23 dicembre 2010, n. 15, e successive modifiche, è abrogato.
15. Alla copertura delle minori entrate derivanti dall’attuazione del comma 14, stimate in 33 milioni di
euro a decorrere dal 2015, si provvede ai sensi dell’articolo 6, comma 3.
Von den Abgeordneten Heiss, Dello Sbarba und Foppa ist ein Änderungsantrag eingebracht worden, der
folgendermaßen lautet: Artikel 1 Absatz 14: Der Absatz erhält folgende Fassung: Nach Artikel 21-quinqiesdecies
des Landesgesetzes vom 11. August 1998, Nr. 9, in geltender Fassung, wird folgender Artikel hinzugefügt:
"Artikel 21-sexiesdecies (Regionalzuschlag auf die Einkommenssteuer der natürlichen Personen) – 1. Zur
Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage des Regionalzuschlages auf die Einkommenssteuer laut Artikel 50
des gesetzesvertretenden Dekretes vom 15. Dezember 1997, Nr. 446, in geltender Fassung, wird ein Freibetrag
bis zu einer Höhe von 35.000 Euro des Brutto-Einkommens festgelegt."
Articolo 1, comma 14: Il comma è così sostituito: Dopo l'articolo 21-quinquiesdecies della legge provinciale
11 agosto 1998, n. 9, e successive modifiche, è aggiunto il seguente articolo:
"Articolo 21-sexiesdecies (Addizionale regionale all'imposta sul reddito delle persone fisiche) – 1. Ai fini della determinazione della base imponibile dell'addizionale regionale dell'RPEF di cui all'articolo 50 del decreto legislativo 15 dicembre 1997, n. 446, e successive modifiche, viene introdotto un importo esente fino a 35.000 euro
del reddito lordo."
Ich erinnere noch einmal daran, dass jedem Abgeordneten eine Redezeit von 15 Minuten zusteht.
Das Wort hat der Abgeordnete Heiss, bitte.
HEISS (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Danke, Herr Präsident, für die ausführlichen Erläuterungen des Vorgehens.
Artikel 1 ist mit sehr vielen Absätzen ausgestattet, die eigentlich verschiedene Steuererleichterungen auf
vielen Gebieten betreffen, die bereits im Zuge der Generaldebatte gründlich und eingehend abgehandelt wurden
und eigentlich keiner weiteren Erläuterung bedürfen. Unser Änderungsantrag zielt auf einen sehr bekannten Passus ab, der hier vom Ursprungsartikel abweicht. Im Absatz 14 des Ursprungsartikels geht es um die bekannte
Befreiung vom Regionalzuschlag auf die Einkommenssteuer der natürlichen Personen. Hier ist vorgesehen, dass
laut dem Wunsch der Regierung eine No-Tax-Area von 20.000 Euro eingeführt wird, die gewissermaßen allen
physischen Personen zugute kommt, die damit eine Steuerentlastung in diesem Bereich genießen sollen. Das ist
nach dem Wunsch der Landesregierung des für Finanzen zuständigen Landeshauptmannes eine generelle Entlastung, die eine gewisse Erleichterung auch in der Abwicklung bringt, aber es sollen unterschiedslos für alle Einkommensklassen und Einkommensgruppen diese 20.000 Euro als Freibetrag eingeführt, also eingezogen werden
und damit eine generelle Entlastung Platz greifen.
Natürlich kommt dieser Vorschlag der Landesregierung vermehrt auch den unteren Einkommensgruppen
zugute, die in diesem Bereich angesiedelt sind, natürlich auch darüber hinaus, aber es profitieren davon auch –
das haben wir öfters in der Generaldebatte mit anderen Kollegen angemerkt – Einkommensgruppen, für die absolut keinerlei Notwendigkeit besteht, eine solche Befreiung beanspruchen zu können. Das sind die Einkommensgruppen, in denen wir rangieren oder auch andere relativ gut situierte und verdienende Gruppen. Wir würden
es eher für zielführend halten, wenn man die Einkommensgruppe bis 35.000 Euro gänzlich befreit und damit sozusagen jene Gruppen positiv ausstatten würde, die durch andere soziale Belastungen bereits hinlänglich getroffen werden. Wir haben dies heute bei der Debatte um das neue Wohngeld gesehen. Aus dem Grund würden wir
es – das ist auch die Position einiger Gewerkschaften - für zielführender halten, in diese Gruppe stärker hineinzugehen. Das sind zusätzliche finanzielle Aufwendungen, das ist uns klar. Von Seiten der zuständigen Ämter, der
zuständigen Abteilung wurde es bereits mehrfach durchgerechnet, dass dies erhebliche Zusatzmittel erfordern
würde, aber wir glauben, dass in der Hinsicht ein deutliches Signal gegeben wird, das auch jener Richtung entspricht, die etwa in der Nachbarprovinz Trient angeschlagen wird, und dass damit eine sehr klarere, wenn man so
will, sozial zielgenauere, wie es Landeshauptmann Kompatscher gestern gesagt hat, Ausrichtung getroffen würde.
Das ist unser grundlegend abweichender Ansatz. Wir begreifen sehr wohl den Ansatz einer generellen No-Tax-
36
Area, aber wir glauben, dass diese von den Kollegen der Opposition vielfach vertretene Position eigentlich die
bessere wäre.
Wir hatten bereits in der Vergangenheit in der dritten Gesetzgebungskommission am Abschluss der vorhergehenden Legislaturperiode einen Antrag des Kollegen Pöder und haben uns auch in diese Richtung grundlegend
geäußert. Und das ist eigentlich die Linie, die wir als Grüne hier vorschlagen und dem Landtag unterbreiten, damit
in dieser insgesamt begrüßenswerten Ausrichtung von Artikel 1 für diese Abweichung plädieren und auch die
Kollegen und Kolleginnen ersuchen, in diese Richtung sich argumentativ oder auch in der Abstimmung entsprechend zu äußern.
URZÌ (L'Alto Adige nel cuore): Dichiaro il nostro voto favorevole all'emendamento presentato dai colleghi
che condivido nella forma e nella sostanza. Il tema abbiamo avuto occasione di affrontarlo in maniera molto organica già nel passato e si cala effettivamente nel tessuto e nella situazione economica che viviamo in questa fase.
Esso dovrebbe collegarsi anche alla necessità di rintracciare le eventuali risorse per far fronte a queste minori
entrate. Questo capitolo meriterebbe un dibattito del tutto particolare. Ho una percezione che deriva dalla conoscenza del dibattito attuale, ossia sulla posizione negativa della Giunta provinciale rispetto a questa misura, e me
ne dispiaccio. Credo sia necessario riproporre il tema sulla base di un piano organico che comprenda, oltre alla
riduzione dell'entrata legata all'alleggerimento della pressione fiscale per i redditi fino ai 35 mila euro, la possibilità
di rintracciare le adeguate risorse per far fronte a queste minori entrate. Il dibattito che è molto ampio, lo sappiamo
perché lo abbiamo affrontato anche in passato, dovrebbe essere riaggiornato sulla base dei fatti nuovi e della
nuova entrata in servizio della Giunta provinciale con la sua filosofia di intervento, che quindi avrà la necessità di
verificare i margini entro i quali potersi attivare nella direzione indicata dall'emendamento.
Voterò a favore auspicando che questo tipo di sensibilità possa essere più ampia.
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Ich weiß auch, dass in der Vergangenheit diese Vorschläge von mehreren Seiten gemacht wurden und darüber im Landtag diskutiert worden ist. Ich bin nicht der Meinung, dass dies
ein gerechter Vorschlag ist. Wenn wir das Beispiel nehmen, dass man vom IRPEF-Zuschlag bis 35.000 Euro befreit ist und jemand 36.000 oder 37.000 Euro verdient, dann schlägt dieser IRPEF-Zuschlag voll zu. Ich bin nicht
der Meinung, dass dies, wie gesagt, ein Ausgleich in der Einkommensbesteuerung ist.
Wenn man darüber diskutiert, ob man eine No-Tax-Area von 20.000 Euro für alle einführt, dann kann man
schon auch darüber diskutieren, ob man diese schon auch anheben kann, wenn damit eine Gegenrechnung einhergeht. Das ist ein anderer Ansatz. Jetzt aber herzugehen und zu sagen, dass alle, die bis 35.000 Euro verdienen, nicht besteuert werden und wenn jemand das Pech hat und eine Steuererklärung von 36.000 Euro hat und
dieser dann voll zahlt, dann bin ich damit nicht einverstanden. Dem derzeitigen Vorschlag von 20.000 Euro können wir schon zustimmen. Wenn man dann für die Zukunft hergeht und sagt, dass man diese auch anheben kann,
dann werden wir nichts dagegen haben, wenn es eine Gegenfinanzierung gibt, aber in diesem Fall, liebe Kollegen
der Grünen, wenn man immer auf Ausgleich und Gerechtigkeit schaut, bin ich dagegen.
PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Ich halte es schon für gerechtfertigt, dass man eine Obergrenze schafft, wenn man einen Freibetrag vorsieht und denselben unabhängig davon vorsieht, ob jemand
200.000 oder 20.000 Euro verdient. Das halte ich für sozial nicht ausgewogen. Ich denke vor allem, dass man mit
dem Vorschlag der Landesregierung in jene Richtung geht, dass die Gering- und Mittelverdiener die Freibeträge
für die Reichen finanzieren, denn würde man den Freibetrag für die Reichen nicht vorsehen, indem man sagt,
dass dieser Freibetrag zum Beispiel – das wäre eine Alternativmöglichkeit – so lange gilt, bis jemand ein Einkommen von 60.000, 70.000, 80.000 oder wie viel auch immer hat, darüber hinaus der Freibetrag, diese No-Tax-Area,
wie Sie sagen, nicht anwendbar ist, dann könnte man, glaube ich, die niedrigeren Einkommen etwas mehr entlasten. Sie haben gestern gesagt, dass es jene sind, die die meisten Steuern bezahlen. Ich denke, sie meinten
damit, dass die Einzelpersonen die höchsten Steuern zahlen, denn die Gruppe der Großverdiener zahlt nicht die
meisten Steuern. Ich habe Sie schon richtig verstanden. Das sind 14.000 Menschen, die, laut Aufstellung des
Amtes für Einnahmen, über 75.000 Euro verdienen. Diese Aufstellung ist zwei Jahre alt. Es kann sein, dass es
mittlerweile auch aufgrund der Rentenauszahlungen mehr sind, aber ich denke, dass 14.500 Leute eine bestimmte Summe zahlen. Es gibt aber immerhin noch zum Schluss 300, 400 Personen, die über 2 Millionen Euro
Einkommen deklarieren. Diese Summe, die von den 14.000 Steuerzahlern bezahlt wird, ist relativ beachtlich. Jetzt
sage ich es einmal, weil Sie gesagt haben, dass dieser Freibetrag ein paar Hundert Euro ausmacht und nicht ins
Gewicht fällt. Bei einem Einkommen von 100.000, 150.000, 200.000 oder 300.000 Euro, weil es nicht ins Gewicht
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fällt, würde ich den Freibetrag ab einem Einkommen von 70.000 oder 75.000 Euro nicht mehr vorsehen. Kollege
Steger hat es einmal "eiskalte Progression" genannt.
Auch der Vorschlag, den die Grünen vorbringen, sieht den Freibetrag bei 35.000 Euro vor. Eine Verständnisfrage: Ist damit die Obergrenze von 35.000 Euro gemeint oder ein Freibetrag, auch ebenfalls eine No-TaxArea? Eine Obergrenze, das passt, wunderbar, damit bin ich einverstanden! Dass dann derjenige, der 36.000
Euro verdient, voll getroffen ist, ist halt so. Wenn ich Leistungen zum Beispiel für Familien mit 2 oder 3 Kindern
vorsehe, dann kann ich auch nicht sagen, dass man Null vorsehe, denn dann hat derjenige Pech gehabt, der nur
ein Kind hat usw. Das ist nun mal so, wenn man Grenzen im Gesetz festlegt. Eine soziale Treffsicherheit hätte
man auf jeden Fall, wenn man eine Obergrenze festlegen würde, wie hier der Vorschlag der Grünen lautet, dem
ich zustimme, oder wenn diese No-Tax-Area, dieser generelle Freibetrag bis hin, sagen wir mal so, zu einem Einkommen von 60.000, 70.000 oder 80.000 Euro gegeben wäre, dann könnte man variieren. Ich denke auf jeden
Fall, dass das gerechtfertigt wäre.
Nachdem wir hier zum Änderungsantrag sprechen, werde ich mich dann auch noch zum gesamten Artikel
zu Wort melden, weil darin noch andere Entlastungsmaßnahmen enthalten sind.
RENZLER (SVP): Ich muss mich über die Stellungnahmen sei es des Kollegen Heiss als auch des Kollegen Pöder schon ein bisschen wundern. Es ist nicht allzu lange her, dass man in diesem Saal beschlossen hat,
mittelfristig die ganze regionale IRPEF-Zusatzsteuer abzuschaffen. Jetzt tue ich mich schwer zu begreifen, wieso
man jetzt plötzlich einen Teil durch die Erhöhung auf die 35.000 Euro abschaffen und für den anderen Teil mit der
Abschaffung gar nicht beginnen soll. Das steht im Widerspruch. Entweder wir schaffen mittelfristig ab, dann fangen wir bei allen an und es passt und wir können das nächste Jahr auf 40.000 oder auf 50.000 Euro erhöhen, bis
man sie in vier oder maximal fünf Jahren ganz weg hat, oder wir kehren zur alten Methode zurück, so wie sie jetzt
vorgeschlagen ist, dass man starre Obergrenzen einführt. Ich gebe zu bedenken, dass bei 35.000 Euro brutto der
größte Teil der einfachen und mittleren Beamten draußen ist. Es kann nicht sein, dass ich, wenn ich 35.010 Euro
verdiene, deswegen 246 Euro Steuern zusätzlich zahle, während der Arbeitskollege, der eine Überstunde weniger
leistet und 34.900 Euro verdient, 246 Euro weniger Steuern zahlt. Das kann es nicht sein!
Ich habe gestern auch den Landeshauptmann darauf hingewiesen, dass, wenn der Staat die Steuern reduziert, dies nicht durch die regionale IRPEF-Zusatzsteuer gegenfinanziert werden darf. Wenn wir eine Steuerreduzierung für alle erreichen wollen - das ist das erklärte Ziel, das man die ganzen Tage über gehört hat -, dann muss
sie ausgewogen sein und es darf keine Bevölkerungsgruppe davon ausgeschlossen werden, vor allem nicht die
Mittelschicht, die die großen Nettozahler sind, und die untere Mittelschicht, die durch die Erhöhung auf die 35.000
Euro nicht bevorteilt, sondern sehr stark benachteiligt und bestraft wäre.
Es kommt auch noch etwas anders dazu. Es muss für jeden einleuchtend sein, dass sich Leistung wieder
lohnen muss. Wenn ich eine Obergrenze von 35.000 Euro habe, dann mache ich keine Überstunden mehr und
versuche meine Arbeitsleistung zu reduzieren, damit ich wieder ein geringeres Einkommen habe und die 246 Euro
Steuervergünstigung beanspruchen kann. Aus diesem Grund und weil es beinahe schon Zeit ist Mittagessen zu
gehen, spreche ich mich entschieden gegen den Vorschlag aus und erkläre auch im Namen unserer Fraktion,
dass wir den Vorschlag, so wie er formuliert ist, ablehnen. Danke!
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Ich kann mich den Ausführungen des Kollegen Renzler nur
anschließen. In dieselbe Kerbe hat auch Kollege Tinkhauser geschlagen. Es wäre dies eine willkürliche Grenze,
die wir hier einziehen würden. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass man jene, die entsprechend ihren Beitrag leisten,
weil sie hohe Einkommen erklären und deren Steuerpflicht entsprechend groß ist, also genau diese Kategorie
wieder ausschließt, noch dazu mit einem Verwaltungsaufwand, der sich wahrscheinlich kaum lohnen würde.
Es ist aber etwas anderes anzumerken, weshalb ich mich noch zu Wort gemeldet habe. Wir haben hier im
Landtag mit einer großen Mehrheit – ich glaube, es war eine sehr breite Mehrheit - einen Beschlussantrag des
Kollegen Leitner angenommen. Die Zielsetzung in dieser Legislaturperiode ist jene, den IRPEF-Zuschlag zur
Gänze abzuschaffen, und daran wollen wir in den nächsten Jahren arbeiten. Es wird nicht leicht sein, denn wir
müssen auch die Gegenfinanzierung ermöglichen. Dazu sollen die Arbeiten im Rahmen der Spending-Review
usw. dienen. Dies ist ein erster und, ich glaube, ein sehr wichtiger Schritt der Entlastung, ein Signal für unsere
Bürger und Bürgerinnen in diesem Land.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über den Änderungsantrag ab. Ich eröffne die Abstimmung: mit 26 Nein-Stimmen, 6 Ja-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen abgelehnt.
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Wer möchte sich zum Artikel 1 zu Wort melden? Abgeordneter Pöder, bitte. Ich möchte daran erinnern,
dass jedem Abgeordneten eine Redezeit von 10 Minuten zusteht.
PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Die einfache Formel, die wir gehört haben – ich sage nicht,
dass sie falsch ist - ist, auf der einen Seite Beiträge kürzen, streichen, stoppen und auf der anderen Seite entlasten. Das war in etwa die Aussage, die Sie als Vorgabe für die Steuerentlastung gegeben haben.
Auch in der Debatte haben wir verschiedene Initiativen zum Beitragsstopp gehört. Es hat diese auch in den
letzten zwanzig Jahren mit mehr oder minder großer Zustimmung von den verschiedenen Kategorien schon öfters
gegeben. So hat es im Handelssektor, im Tourismus, im Bereich Handwerk, in der Landwirtschaft, sogar im
Wohnbausektor hin und wieder Beschlüsse dahingehend gegeben, Beiträge zu kürzen bzw. es hat sogar einen
Beitragsstopp gegeben. Sogar bei den Pendlern hat es einen Beitragsstopp gegeben. Das ist nicht wirklich neu.
Die Neuausrichtung sollte aber generell sein, nämlich weniger Beiträge oder in bestimmten Sektoren keine
Beiträge. Die Landesregierung hat sich heute wieder dagegen ausgesprochen, in Zukunft bei den Mietbeiträgen
eine Radikallösung zu finden, um die Höhe der Mieten irgendwo in den Griff zu bekommen, und zwar durch einen
Beitragsstopp oder durch eine Streichung derselben, aber mit einer Übergangsphase, was letztlich unterm Strich
dem Mieter wohl mehr bringen würde, wenn er weniger Miete bezahlen würde usw. Wir haben auf der einen Seite
einen Beitragsstopp, auf der anderen Seite wird eine Entlastung von über 90 Millionen Euro angesprochen.
Jetzt würde mich interessieren, Herr Landeshauptmann, wie groß die Nettoentlastung für einen Betrieb zum
Beispiel ist. Auf der einen Seite – man hat es durchgerechnet – sage ich, in diesen Bereichen stoppen wir oder
geben wir gar keine Beiträge mehr oder geben reduzierte Beiträge, und auf der anderen Seite entlaste ich. Wie
hoch ist die Nettoentlastung? Wenn ich auf der einen Seite 10.000 Euro Beitrag erhalten habe, dann bekomme ich
diesen nicht mehr, und wenn ich auf der anderen mit 6.000 Euro entlastet werde, dann habe ich keine Nettoentlastung, sondern eine Nettobelastung. Wie schaut das unterm Strich aus? Gibt es hier tatsächlich eine Nettoentlastung für die Betriebe, auch unter dem Aspekt des Beitragsstopps? Gibt es diesen Beitragsstopp tatsächlich?
Es gibt etwas anderes, das man sich vielleicht noch fragen muss. Ich glaube, in diesem Land ist die Vergabe von Beiträgen offiziell und öffentlich einsehbar. Man kann über die Internetseite des Landes, übers Bürgernetz in diese einsehen. Wir haben im Jahr, glaube ich, 50.000 oder 60.000 Beitragsvorfälle. Das ist jetzt anhand
der Zahlen, die wir durch die Veröffentlichung haben, vorsichtig und grob geschätzt. Damit ist eine ganze Verwaltung befasst und beschäftigt. Was passiert mit dieser Verwaltung, die dann nicht mehr befasst und beschäftigt ist,
zumindest ein Teil dieser Verwaltung? Ich rede das Wort, wohlgemerkt, nicht dem Beitragssystem, sondern ich
stelle nur die Fragen, ob, erstens, unterm Strich durch die Streichung der Beiträge eine Nettoentlastung durch die
Steuerentlastung herausschaut und, zweitens, was passiert, wenn ein Teil der Beitragsvorfälle wegfällt. Die Verwaltung bleibt ja, also das Büro mit 5, 10 oder 20 öffentlichen Verwaltern bleibt. Hier muss man auch irgendwo
eine Rechnung machen oder gemacht haben, wenn man in der öffentlichen Verwaltung mittel- oder auch längerfristig plant, dass unterm Strich nicht nur ein Nullsummenspiel, sondern sogar ein Negativposten herausschaut.
Das sollten wir vermeiden.
Insgesamt gesehen halte ich eine Entlastungspolitik für grundsätzlich gut, aber nachdem wir hier noch einmal über das Gesamtpaket abstimmen und auch dieser Bereich noch einmal drinnen ist, dann bin ich – ich bleibe
bei dieser Meinung – nicht der Meinung, dass wir bei einer IRPEF-Entlastung – auch dieser Punkt ist drinnen - die
Reichen entlasten sollten. Dabei bleibe ich, denn diese No-Tax-Area hätte man an eine Obergrenze knüpfen sollen und können. Natürlich kann man damit argumentieren, dass, wenn ich eine Obergrenze habe, wie hier auch
von den Grünen vorgeschlagen oder wie auch immer, … Das ist halt leider immer so, wenn es in bestimmten Bereichen Einkommensgrenzen gibt. Das ist im Wohnbausektor so. Dann kann ich auch damit argumentieren, dass
man dann auch im Wohnbausektor alle Grenzen nach oben hin fallen lässt bis hin zu 2 Millionen Euro Einkommen, denn wenn dort jemand über einem bestimmten Einkommenssektor ist, dann ist er halt auch … Das kann
man natürlich immer machen, aber ob es dann sozial treffsicher ist, weiß ich nicht. Im Umkehrschluss wie Sie
hergehen und auch jene mit 200.000 Euro Einkommen im Jahr sozusagen mit einem Freibetrag beschenken,
kann ich sagen, dass man die Grenzen bei der Wohnbauförderung nach oben hin streicht. Warum soll jemand
nicht eine Wohnbauförderung erhalten? So einfach kann man es sich nicht machen. Wenn wir sagen, wir begünstigen bestimmte Sektoren - ich bin auch dafür, dass wir die Mittelschicht begünstigen -, dann müssen wir allerdings auch noch Grenzen einführen dürfen. Einen Verwaltungsaufwand im Übrigen gäbe es davon nicht, denn ein
Freibetrag wird bei der Steuererklärung geltend gemacht, und das macht immer noch der Betreffende selber und
nicht die öffentliche Verwaltung.
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Ich denke ganz einfach, dass man in diesem Sektor so vorgehen könnte, wie es die Grünen vorgeschlagen
haben. Das wäre eine Möglichkeit und es ist eine gerechte Möglichkeit. Die andere gerechte Möglichkeit wäre
gewesen, wenn Sie schon einen generellen Freibetrag vorsehen, es noch einmal nach oben hin allerdings begrenzen. Wenn das nicht gemacht wird, dann müssten wir, wie gesagt, folgerichtig in allen anderen Bereichen
auch nach oben hin die Grenzen abschaffen, denn dann haben die ganzen Einkommens- und Vermögensberechnungen keinen Sinn mehr. Dann lassen wir nach oben hin alles offen und geben jedem einen Mietbeitrag, eine
Wohnbauförderung usw. So einfach können wir es uns nicht machen, also entweder oder.
Insgesamt gesehen ist eine Nettoentlastung, wenn sie wirklich für die Bevölkerung, auf der einen Seite für
die Arbeitnehmer und auf der anderen Seite für die Betriebe, unterm Strich eine Nettoentlastung ist, positiv. Wenn
es allerdings zum Schluss ein Nullsummenspiel ist, dann weiß ich nicht, ob es gerechtfertigt ist, aber ich lasse
mich gerne eines Besseren belehren und auch überzeugen, dass es kein Nullsummenspiel, sondern tatsächlich
eine Nettoentlastung ist.
STEGER (SVP): Ich werde mich beeilen, damit Kollege Renzler zum Mittagessen gehen kann und Sie alle
mit.
Der Artikel 1, liebe Kollegen, ist ein Beispiel dafür, wie die Schwerpunkte der neuen Landesregierung in Zukunft umzusetzen sind. Er ist das Beispiel für die Zielsetzung, auf der einen Seite Entlastungen zu gewähren,
denn dieser Artikel sieht Entlastungen vor, die im Ausmaß von fast 40 Millionen Euro zu beziffern sind, und auf der
anderen Seite mehr Eigenverantwortung zu geben. Das werden wir auch noch in einigen anderen Artikeln sehen.
Ich halte diese Vorgangsweise für die künftige Legislaturperiode als die einzig richtige. Man muss zuerst
schauen, dass wir den Bürgtern mehr Geld in der Tasche lassen können, anstatt das Geld zuerst herauszuziehen
und dann über komplizierte Vorgänge wieder an die Bevölkerung zu verteilen.
Hier geht es um zwei Prinzipien. In erster Linie sind natürlich andere Steuererleichterungen von der Größenordnung kleinerer Natur her vorgesehen, aber es sind zwei Bereiche, einmal die Einkommenssteuer und dann
die IRAP. Diese Entlastungen führen sicherlich dazu, was die IRAP anbelangt – es sind immerhin fast 6 Millionen
Euro, die im Haushalt wahrscheinlich fehlen werden –, dass die Wettbewerbsfähigkeit steigen wird. Auf der anderen Seite ist es sicher, dass die Abzüge für die Einkommenssteuer auch für die Bevölkerung eine Verbesserung
der Situation darstellen. Ich möchte diesen Artikel als Grundprinzip sehen, das in den nächsten Jahren durchgehalten werden wird, wie wir auch gestern in der Generaldebatte schon gesagt haben. Man wird in Zukunft auf
der einen Seite mehr zu entlasten und auf der anderen Seite der Bevölkerung mehr Eigenverantwortung zu geben
haben. Ich denke, dass wir gut daran tun, dieses Prinzip in den nächsten Jahren auch durch unsere positive Einschätzung zu diesem Artikel 1 zu unterstützen, denn das wird der Weg sein. Dieser Weg ist der einzige, der Südtirol langfristig einerseits wettbewerbsfähig bleiben lässt und auch die Bedürftigkeit unterstützt, auf der anderen
Seite aber die Leistungsfähigkeit und die Leistungsbereitschaft der Bevölkerung - das ist immer die Basis dafür,
dass man als Volkswirtschaft langfristig bestehen kann – und die Leistungskraft auch berücksichtigt. In diesem
Sinne wird die Südtiroler Volkspartei mit Überzeugung den Artikel 1 unterstützen.
PRÄSIDENT: Nachdem es 13 Uhr ist, unterbreche ich die Sitzung bis 14.30 Uhr.
ORE 13.00 UHR
----------ORE 14.33 UHR
Namensaufruf - appello nominale
PRÄSIDENT: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, einen recht herzlichen guten Nachmittag! Die Sitzung ist wieder aufgenommen.
Ich erinnere daran, dass vor der Mittagspause der Artikel 1 des Gesetzentwurfes Nr. 5/14 in Behandlung
war. Gibt es noch weitere Wortmeldungen zum Artikel? Keine. Da auch der Landeshauptmann für eine eventuelle
Replik nicht im Saal anwesend ist, stimmen wir nun darüber ab.
Ich eröffne die Abstimmung: mit 16 Ja-Stimmen und 14 Enthaltungen genehmigt.
Wir gehen zum nächsten Artikel über.
2. Abschnitt
Bestimmungen im Bereich der Ausgaben
40
Art. 2
Ausgabegenehmigungen für das Jahr 2014
Anlagen A und B
1. Für die Anwendung von Landes-, Regional-, Staats- oder EU-Vorschriften, die in den Kapiteln angegeben sind, die den Haushaltsgrundeinheiten angehören, wie diese in der beiliegenden Anlage A
angeführt sind, sind für das Finanzjahr 2014 Ausgaben in der dort vorgesehenen Höhe genehmigt.
2. Für die Durchführung von Maßnahmen oder Bauvorhaben, deren Durchführung sich über mehrere
Haushaltsjahre hinzieht, einschließlich Dienste und Dienstleistungen, die den Abschluss, die vollständige Funktionsfähigkeit sowie die Übereinstimmung mit den von den oben angeführten Bauten
verfolgten Zielen gewährleisten, sind zusätzlich für das Finanzjahr 2014 und für den Vierjahreszeitraum 2015-2018 Ausgaben in dem Ausmaß genehmigt, wie es aus der beiliegenden Anlage B hervorgeht. Die Ausgabenanteile zu Lasten der Finanzjahre von 2015 bis 2018 werden mit dem jeweiligen jährlichen Finanzgesetz festgelegt.
3. Für die Zwecke gemäß Absatz 2 ist die Landesverwaltung gemäß Artikel 8 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, in geltender Fassung, ermächtigt, im Jahre 2014 im Rahmen
der jährlich veranschlagten Ausgaben für den Fünfjahreszeitraum 2014-2018 Verträge abzuschließen und Verpflichtungen, einschließlich der in den vorhergehenden Finanzjahren aufgenommenen,
einzugehen, wobei die Ausgabe zu Lasten der jeweiligen Finanzjahre von 2015 bis 2018 nicht höher
als 80 Prozent der für das Finanzjahr 2014 genehmigten Ausgaben sein darf.
---------Capo II
Disposizioni in materia di spesa
Art. 2
Autorizzazioni di spesa per l’anno 2014
Tabelle A e B
1. Per l’applicazione delle norme provinciali, regionali, statali o comunitarie, indicate nei capitoli appartenenti alle unità previsionali di base riportate nell’allegata tabella A, sono autorizzate per l’anno
finanziario 2014 spese nella misura indicata nella tabella medesima.
2. Per l’attuazione di interventi od opere ad esecuzione pluriennale, ivi inclusi forniture e servizi volti
ad assicurare il completamento, la piena funzionalità dei lavori e la rispondenza alle finalità cui le
opere sono destinate, sono inoltre autorizzate per l’anno finanziario 2014 e per il quadriennio 20152018 spese nella misura indicata nell’allegata tabella B. Le quote di spesa destinate a gravare sugli
esercizi finanziari dal 2015 al 2018 saranno stabilite dalla relativa legge finanziaria.
3. Per le finalità indicate al comma 2 l’amministrazione provinciale è autorizzata, ai sensi dell’articolo
8, comma 2, della legge provinciale 29 gennaio 2002, n. 1, e successive modifiche, a stipulare contratti o comunque ad assumere impegni nell’anno 2014 nei limiti delle spese annualmente previste
per il quinquennio 2014-2018, tenendo conto anche degli impegni assunti negli esercizi finanziari
precedenti. La spesa da impegnare a carico di ciascuno degli esercizi finanziari dal 2015 al 2018 non
dovrà superare l’80 per cento della spesa autorizzata per l’esercizio finanziario 2014.
Zum Artikel 2 wurden zwei Abänderungsanträge vom Landeshauptmann Kompatscher eingebracht, und
zwar zu Absatz 1 Anlage A und zu Absatz 2 Anlage B.
Änderungsantrag Nr. 1, eingebracht von Landeshauptmann Kompatscher: "Die Anlage A, laut Art. 2, Absatz 1, wird wie folgt ersetzt/La tabella A di cui all'art. 2, comma 1 è così sostituita:
ANLAGE A
Fort.Nr./
N.prog.
1
2
3
HGENr./N.UPB
01105
01115
01120
TABELLA A
Funktionen/Ziele – Haushaltsgrundeinheiten – Kapitel
Funzioni/obiettivo – Unità previsionali di base – capitoli
Genehmigte
Ausgabe/Spesa
autorizzata
INSTITUTIONELLE ORGANE UND BEZIEHUNGEN
ORGANI E RELAZIONI ISTITUZIONALI
Euro
Landesregierung
Giunta provinciale
(01105.10 - 01105.15 - 01105.20)
(01105.10 - 01105.15 - 01105.20)
Institutionelle Beziehungen
Relazioni istituzionali
(01115.02)
(01115.02)
Internationale Kooperation
Cooperazione internazionale
(01120.00 - 01120.02 - 01120.05 - 01120.07)
(01120.00 - 01120.02 - 01120.05 - 01120.07)
230.000,00
1.332.688,00
1.846.777,00
41
4
5
01125
01130
Tätigkeiten zugunsten der Heimatfernen
Attività a favore di cittadini emigrati
(01125.00 - 01125.05 - 01125.10)
(01125.00 - 01125.05 - 01125.10)
Konsumentenschutz
Tutela consumatori/utenti
(01130.00 - 01130.02)
(01130.00 - 01130.02)
ALLGEMEINE VERWALTUNGSDIENSTE
6
7
8
02100
02135
02155
272.000,00
391.144,47
SERVIZI AMMINISTRATIVI GENERALI
Führung der Humanressourcen im Verwaltungsbereich
Gestione risorse umane settore amministrativo
(02100.60 - 02100.75 – 02100.95)
(02100.60 - 02100.75 - 02100.95)
Statistischer Dienst
Servizio statistico
(02135.00)
(02135.00)
Zuwendungen an die Agentur für die Verfahren und die
Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und
Lieferaufträge
Assegnazioni all'Agenzia per i procedimenti e la vigilanza
in materia di controlli pubblici di lavori, servizi e forniture
1.664.300,00
745.000,00
1.170.000,00
(02155.00)
(02155.00)
BRAND- UND ZIVILSCHUTZ
9
10
03110
03205
PROTEZIONE CIVILE E ANTINCENDI
Dienste und Maßnahmen für den Zivilschutz
Servizi ed interventi per la protezione civile
(03110.00 - 03110.10 - 03110.22 - 03110.25 - 03110.30)
(03110.00 - 03110.10 - 03110.22 - 03110.25 - 03110.30)
Bauten und Ausstattungen für den Zivilschutz
Opere e attrezzature per la protezione civile
(03205.00 - 03205.10 - 03205.25 - 03205.40 - 03205.45 03205.55)
(03205.00 - 03205.10 - 03205.25 - 03205.40 - 03205.45 03205.55)
BILDUNG
11
12
13
04100
04105
04108
2.541.465,18
4.932.098,78
ISTRUZIONE
Von den Gemeinden verwaltete Landeskindergärten
Scuole materne provinciali gestite dai comuni
(04100.00)
(04100.00)
Tätigkeit, Betrieb und Ausbildung im Schulsektor in
deutscher Sprache
Attività, funzionamento e formazione del settore
scolastico in lingua italiana
(04105.00 - 04105.05 - 04105.20 - 04105.35 - 04105.40 04105.45 - 04105.70 - 04105.75)
(04105.00 - 04105.05 - 04105.20 - 04105.35 - 04105.40 04105.45 - 04105.70 - 04105.75)
Pädagogische Forschung und Entwicklung in deutscher
Sprache
Ricerca e sviluppo pedagogico in lingua tedesca
2.861.400,00
16.087.684,00
1.400.000,00
(04108.00 - 04108.05)
(04108.00 - 04108.05)
14
15
04110
04113
Tätigkeit, Betrieb und Ausbildung im Schulsektor in
italienischer Sprache
Attività, funzionamento e formazione del settore
scolastico in lingua italiana
(04110.20 - 04110.35 - 04110.40 - 04110.45 - 04110.75 04110.80)
(04110.20 - 04110.35 - 04110.40 - 04110.45 - 04110.75 04110.80)
Pädagogische Forschung und Entwicklung in italienischer
Sprache
Ricerca e sviluppo pedagogico in lingua italiana
8.161.613,75
796.000,00
(04113.00)
(04113.00)
16
17
04115
04116
Tätigkeit, Betrieb und Ausbildung im Schulsektor in
ladinischer Sprache
Attività, funzionamento e formazione del settore
scolastico in lingua ladina
(04115.00 - 041115.10 - 04115.25 - 04115.30 - 04115.35
- 04115.50 - 04115.55)
(04115.00 - 04115.10 - 04115.25 - 04115.30 - 04115.35 04115.50 - 04115.55)
Pädagogische Forschung und Entwicklung in ladinischer
Sprache
Ricerca e sviluppo pedagogico in lingua ladina
850.654,46
171.494,00
(04116.00 - 04116.05)
(04116.00 - 04116.05)
18
19
20
04120
04126
04130
Ausbildungs- und Berufsberatung
Orientamento scolastico e professionale
(04120.00 - 04120.05)
(04120.00 - 04120.05)
Führung der Humanressourcen im Schulbereich
Gestione risorse umane settore formazione
(04126.75)
(04126.75)
Hochschuleinrichtungen und wissenschaftliche
Forschung
Studi di alta formazione e ricerca scientifica
194.000,00
22.000,00
64.810.817,00
(04130.00 - 04130.05)
(04130.00 - 04130.05)
21
22
23
24
25
04135
04140
04145
04160
04200
Recht auf Bildung
Diritto allo studio
(04135.00 - 04135.10 - 04135.15 - 04135.20 - 04135.25 04135.27 - 04135.30 - 04135.40)
(04135.00 - 04135.10 - 04135.15 - 04135.20 - 04135.25 04135.27 - 04135.30 - 04135.40)
Schulische Fürsorge
Assistenza scolastica
(04140.00 - 04140.02 - 04140.05 - 04140.10 - 04140.15)
(04140.00 - 04140.02 - 04140.05 - 04140.10 - 04140.15)
Schulische Fürsorge in den Schulen italienischer Sprache
Assistenza scolastica nelle scuole in lingua italiana
(04145.00 - 04145.05 - 04145.10)
(04145.00 - 04145.05 - 04145.10)
Förderung der Zweitsprache und der Fremdsprachen
Promozione del bilinguismo e delle lingue straniere
(04160.00 - 04160.05)
(04160.00 - 04160.05)
Strukturen und Ausstattung für den Schulbereich in
deutscher Sprache
Strutture ed attrezzature per il settore scolastico in lingua
tedesca
(04200.00 - 04200.05 - 04200.10)
(04200.00 - 04200.05 - 04200.10)
46.153.600,61
9.687.800,00
615.400,00
692.500,00
2.200.000,00
42
26
27
04205
04215
Strukturen und Ausstattung für den Schulbereich in
italienischer Sprache
Strutture ed attrezzature per il settore scolastico in lingua
italiana
(04205.00 - 04205.10 - 04205.15)
(04205.00 - 04205.10 - 04205.15)
Strukturen und Ausstattungen für Unterkünfte und
Schülerheime für Studenten
Strutture e attrezzature per alloggi e convitti per studenti
660.000,00
902.300,00
(04215.00 - 04215.10)
(04215.00 - 04215.10)
28
29
04225
04230
Strukturen und Ausstattungen für den Schulbereich in
ladinischer Sprache
Strutture e attrezzature per il settore scolastico in lingua
ladina
(04225.05 - 04225.20)
(04225.05 - 04225.20)
Wissenschaftliche universitäre Forschung
Ricerca scientifica universitaria
(04230.20)
(04230.20)
BERUFSBILDUNG
30
31
32
33
34
35
36
37
05100
05103
05105
05110
05115
05205
05215
05220
46.639,61
FORMAZIONE PROFESSIONALE
Berufsbildung in deutscher Sprache und entsprechende
Unterstützungen
Formazione professionale in lingua tedesca e relative
provvidenze
(05100.00 - 05100.05 - 05100.07 - 05100.10 - 05100.20 05100.25 - 05100.27 - 05100.29 - 05100.45 - 05100.50 05100.55 - 05100.60 - 05100.70 - 05100.75 - 05100.85)
(05100.00 - 05100.05 - 05100.07 - 05100.10 - 05100.20 05100.25 - 05100.27 - 05100.29 - 05100.45 - 05100.50 05100.55 - 05100.60 - 05100.70 - 05100.75 - 05100.85)
Berufsbildung in ladinischer Sprache und entsprechende
Unterstützungen
Formazione professionale in lingua ladina e relative
provvidenze
(05103.00 - 05103.05 - 05103.10 - 05103.20 - 05103.25)
(05103.00 - 05103.05 - 05103.10 - 05103.20 - 05103.25)
Berufsbildung in italienischer Sprache und entsprechende
Unterstützungen
Formazione professionale in lingua italiana e relative
provvidenze
(05105.00 - 05105.05 - 05105.07 - 05105.10 - 05105.25 05105.30 - 05105.32 - 05105.45 - 05105.50 - 05105.57 05105.60 - 05105.70 - 05105.80 - 05105.85)
(05105.00 - 05105.05 - 05105.07 - 05105.10 - 05105.25 05105.30 - 05105.32 - 05105.45 - 05105.50 - 05105.57 05105.60 - 05105.70 - 05105.80 - 05105.85)
Berufsbildung in der Landwirtschaft und entsprechende
Unterstützungen
Formazione professionale in agricoltura e relative
provvidenze
(05110.00 - 05110.02 - 05110.05 - 05110.10 - 05110.15 05110.30)
(05110.00 - 05110.02 - 05110.05 - 05110.10 - 05110.15 05110.30)
Lehrlingswesen und berufliche Qualifikation
Apprendistato e qualificazione professionale
(05115.05 - 05115.15 - 05115.16 - 05115.17 - 05115.25 05115.27 - 05115.35 - 05115.40)
(05115.05 - 05115.15 - 05115.16 - 05115.17 - 05115.25 05115.27 - 05115.35 - 05115.40)
Strukturen für die Berufsbildung in der Landwirtschaft
Strutture per la formazione professionale in agricoltura
(05205.00 - 05205.05)
(05205.00 - 05205.05)
Strukturen für die Berufsbildung in italienischer Sprache
Strutture per la formazione professionale in lingua italiana
(05215.00)
(05215.00)
Strukturen für die Berufsbildung in deutscher Sprache
Strutture per la formazione professionale in lingua
tedesca
(05220.00)
53.350,00
10.173.307,70
34.805,51
5.158.991,73
1.913.789,38
1.375.500,00
411.130,12
130.000,00
1.005.000,00
(05220.00)
38
05225
Strukturen für die Berufsbildung in ladinischer Sprache
Strutture per la formazione professionale in lingua ladina
(05225.00)
(05225.00)
DENKMALPFLEGE UND KULTUR
39
40
41
42
43
44
06100
06105
06110
06115
06120
06130
25.000,00
BENI E ATTIVITÀ CULTURALI
Kulturelle Tätigkeiten in deutscher Sprache
Attività culturali in lingua tedesca
(06100.00 - 06100.05 - 06100.07 - 06100.10 - 06100.15 06100.20 - 06100.22)
(06100.00 - 06100.05 - 06100.07 - 06100.10 - 06100.15 06100.20 - 06100.22)
Kulturelle Tätigkeiten in italienischer Sprache
Attività culturali in lingua italiana
(06105.00 - 06105.05 - 06105.07 - 06105.09 - 06105.10 06105.15 - 06105.20)
(06105.00 - 06105.05 - 06105.07 - 06105.09 - 06105.10 06105.15 - 06105.20)
Kulturelle Tätigkeiten in ladinischer Sprache
Attività culturali in lingua ladina
(06100.00 - 06110.07 - 06110.10 - 06110.15 - 06110.20)
(06110.00 - 06110.07 - 06110.10 - 06110.15 - 06110.20)
Kulturelle Körperschaften von übergreifendem Interesse
Istituzioni culturali di interesse generale
(06115.00 - 06115.05 - 06115.10)
(06115.00 - 06115.05 - 06115.10)
Rundfunk- und Fernsehanstalt (RAS)
Azienda radio-televisiva provinciale (RAS)
(06120.00)
(06120.00)
Tätigkeiten für den Schutz der kulturellen, künstlerischen
und geschichtlichen Güter
Attività per la tutela dei beni storici, artistici e culturali
11.204.643,44
3.795.800,00
876.883,56
1.755.000,00
687.600,00
779.025,00
(06130.05 - 06130.10 - 06130.15
(06130.05 - 06130.10 - 06130.15)
45
46
06135
06140
Weiterbildung, Zweit- und Fremdsprachenförderung für
die deutsche und ladinische Sprachgruppe
Educazione permanente, promozione del bilinguismo e
lingue straniere per i gruppi linguistici tedesco e ladino
(06135.05 - 06135.10 - 06135.11 - 06135.12 - 06135.15 06135.20 - 06135.22)
(06135.05 - 06135.10 - 06135.11 - 06135.12 - 06135.15 06135.20 - 06135.22)
Weiterbildung, Zweit- und Fremdsprachenförderung für
die italienische Sprachgruppe
Educazione permanente, promozione del bilinguismo e
lingue straniere per il gruppo linguistico italiano
(06140.00 - 06140.05 - 06140.07 - 06140.10 - 06140.15 06140.17 - 06140.20 - 06140.22 - 06140.25)
(06140.00 - 06140.05 - 06140.07 - 06140.10 - 06140.15 06140.17 - 06140.20 - 06140.22 - 06140.25)
7.279.546,00
3.279.445,35
43
47
48
49
50
51
52
53
06145
06150
06155
06160
06165
06170
06200
Bibliotheken, Lese- und Medienförderung in deutscher
und ladinischer Sprache
Biblioteche e promozioni della lettura e dei mezzi
audiovisivi in lingua tedesca e ladina
(06145.00 - 06145.05 - 06145.10 - 06145.15 - 06145.17 06145.20)
(06145.00 - 06145.05 - 06145.10 - 06145.15 - 06145.17 06145.20)
Bibliotheken, Lese- und Medienförderung in italienischer
Sprache
Biblioteche e promozioni della lettura e die mezzi
audiovisivi in lingua italiana
(06150.00 - 06150.05 - 06150.10 - 06150.15 - 06150.17 06150.19 - 06150.20)
(06150.00 - 06150.05 - 06150.10 - 06150.15 - 06150.17 60150.19 - 06150.20)
Förderung der Museumstätigkeit
Promozione dell'attività museale
(06155.05 - 06155.07 - 06155.10 - 06155.15 - 06155.17 06155.20)
(06155.05 - 06155.07 - 06155.10 - 06155.15 - 06155.17 06155.20)
Jugendarbeit in deutscher Sprache
Servizio giovani in lingua tedesca
(06160.00 - 06160.05)
(06160.00 - 06160.05)
Jugendarbeit in italienischer Sprache
Servizio giovani in lingua italiana
(06165.00 - 06165.05 - 06165.07)
(06165.00 - 06165.05 - 06165.07)
Jugendarbeit in ladinischer Sprache
Servizio giovani in lingua ladina
(06170.00 - 06170.05)
(06170.00 - 06170.05)
Strukturen und Ausstattung für kulturelle Tätigkeiten in
deutscher Sprache, sowie für Weiterbildung, Bibliotheken
und audiovisuelle Medien in deutscher und ladinischer
Sprache
Strutture e attrezzature per attività culturali in lingua
tedesca e per l'educazione permanente, biblioteche e
mezzi audiovisivi in lingua tedesca e ladina
(06200.00 - 06200.05 - 06200.07 - 06200.08 - 06200.15 06200.17 - 06200.20 - 06200.25)
54
06205
Strukturen, Ausstattung und andere Investitionen für
kulturelle Tätigkeiten sowie für Weiterbildung,
Bibliotheken und audiovisuelle Medien in italienischer
Sprache
(06205.00 - 06205.03 - 06205.05 - 06205.07 - 06205.10 06205.12 - 062205.15 - 06205.17)
55
56
57
58
06210
06215
06220
06225
59
60
06230
06240
Strutture, attrezzature e altri investimenti per attività
culturali e per l'educazione permanente, biblioteche e
mezzi audiovisivi in lingua italiana
62
07100
07200
Strutture e attrezzature per il servizio giovani in lingua
tedesca
(06210.05 - 06210.07)
(06210.05 - 06210.07)
Strukturen und Ausstattungen für die Jugendarbeit in
italienischer Sprache
Strutture e attrezzature per il servizio giovani in lingua
italiana
(06215.07)
(06215.07)
Strukturen und Ausstattung für kulturelle Tätigkeiten und
die Jugendarbeit in ladinischer Sprache
Strutture e attrezzature per attività culturali e il servizio
giovani in lingua ladina
(06220.05 - 06220.07 - 06220.10 - 06220.17)
(06220.05 - 06220.07 - 06220.10 - 06220.17)
Schutz und Aufwertung der geschichtlichen,
künstlerischen und kulturellen Vermögensgüter
Tutela e valorizzazione dei beni storici artistici e culturali
08100
64
08105
65
08200
Strukturen und Ausstattungen für die Museen
Strutture e attrezzature per i musei
(06230.05 - 06230.10 - 06230.20)
(06230.05 - 06230.10 - 06230.20)
Landesrundfunk- und Fernsehanstalt (RAS)
Azienda radio-televisiva provinciale (RAS)
(06240.00)
(06240.00)
66
09100
2.146.000,80
339.288,17
2.564.545,00
376.750,00
326.690,00
37.000,00
177.742,66
6.435.485,30
254.302,70
305.600,00
SPORT E TEMPO LIBERO
Förderung der Sport- und Freizeittätigkeiten
Promozione delle attività sportive e ricreative
(07100.00 - 07100.10 - 07100.20 - 07100.25 - 07200.30)
(07100.00 - 07100.10 - 07100.20 - 07100.25 - 07100.30)
Strukturen für die Sport- und Freizeitaktivitäten
Strutture per le attività sportive e ricreative
(07200.05 - 07200.30 - 07200.40)
(07200.05 - 07200.30 - 07200.40)
4.120.508,93
1.155.328,00
EDILIZIA ABITATIVA AGEVOLATA
Einheitsfonds für den Wohnbau: Maßnahmen für
laufende Ausgaben
Fondo unitario per l'edilizia abitativa: interventi di parte
corrente
(08100.00)
(08100.00)
Zuwendungen an die Agentur für Wohnbauaufsicht
Assegnazioni all'Agenzia di vigilanza sull'edilizia
(08105.00)
(08105.00
Einheitsfonds für den Wohnbau: Maßnahmen für die
Wohnpolitik
Fondo unitario per l'edilizia abitativa: interventi per la
politica della casa
(08200.00)
(08200.00)
FAMILIE UND SOZIALWESEN
5.893.650,00
(06225.00 - 06225.03 - 06225.05 - 06225.07 - 06225.15 06225.20 - 06225.30 - 06225.35 - 06225.40 - 06225.42)
GEFÖRDERTER WOHNBAU
63
6.154.800,00
(06205.00 - 06205.03 - 06205.05 - 06205.07 - 06205.10 06205.12 - 06205.15 - 06205.17)
SPORT UND FREIZEIT
61
1.538.000,00
(06200.00 - 06200.05 - 06200.07 - 06200.08 - 06200.15 06200.17 - 06200.20 - 06200.25)
Strukturen und Ausstattungen für die Jugendarbeit in
deutscher Sprache
(06225.00 - 06225.03 - 06225.05 - 06225.07 - 06225.15 06225.20 - 06225.30 - 06225.35 - 06225.40 - 06225.42)
4.153.900,00
18.400.000,00
50.000,00
80.777.372,50
FAMIGLIA E POLITICHE SOCIALI
Sozialdienste und gemeinsame Maßnahmen für die
öffentliche Fürsorge
Servizi sociali e interventi comuni per l'assistenza
pubblica
(09100.00 - 09100.05 - 09100.10 - 09100.15 - 09100.25 09100.30)
(09100.00 - 09100.05 - 09100.10 - 09100.15 - 09100.25 09100.30)
156.188.989,33
44
67
68
69
70
71
09102
09105
09115
09120
09130
Förderung der Pflegebedürftigen
Sostegno ai non autosufficienti
(09102.00 - 09102.05 - 09102.10)
(09102.00 - 09102.05 - 09102.10)
Förderung von Sozialhilfemaßnahmen
Sostegno di attività socio-assistenziali
(09105.05 - 09105.10 - 09105.12 - 09105.20 - 09105.25 09105.27 - 09105.50 - 09105.52 - 09105.54 - 09105.55 09105.65 - 09105.70)
(09105.05 - 09105.10 - 09105.12 - 09105.20 - 09105.25 09105.27 - 09105.50 - 09105.52 - 09105.54 - 09105.55 09105.65 - 09105.70)
Maßnahmen für die Chancengleichheit
Interventi per le pari opportunità
(09115.00 - 09115.05)
(09115.00 - 09115.05)
Familiengelder
Assegni a favore delle famiglie
(09120.00 - 09120.05 - 09120.15)
(09120.00 - 09120.05 - 09120.15)
Maßnahmen zugunsten des Ehrenamtes und der
freiwilligen Dienste
Interventi a favore del volontariato e dei servizi volontari
(09130.00 - 09130.05 - 09130.07 - 09130.09 - 09130.10 09130.15 - 09130.25 - 09130.27)
72
73
74
75
76
77
09140
09145
09150
09200
09205
09210
10100
79
10105
80
10110
81
10115
28.953.000,00
219.195,36
21.200.000,00
500.356,56
(09130.00 - 09130.05 - 09130.07 - 09130.09 - 09130.10 09130.15 - 0913025 - 09130.27)
Maßnahmen für die Familienförderung
Interventi per il sostegno alle famiglie
(0914015 - 09140.20 - 09140.25)
(09140.15 - 09140.20 - 09140.25)
Maßnahmen für den Betreuungsdienst
Interventi per il servizio di sorveglianza
(09145.00 - 09145.01 - 09145.03 - 09145.10)
(09145.00 - 09145.02 - 09145.03 - 09145.10)
Gebarung der ergänzenden Sozialvorsorge
Gestione servizio previdenza integrativa
(09150.00
(09150.00)
Strukturen und Ausstattung für die Sozialdienste und für
die öffentliche Fürsorge
Strutture e attrezzature per i servizi sociali e per
l'assistenza pubblica
(09200.00)
(09200.00)
Strukturen und Ausstattung für die Sozialhilfetätigkeit
Strutture e attrezzature per le attività socio-assistenziali
(09205.00 - 09205.02 - 09205.12 - 09205.20 - 09205.22 09205.30 - 09205.32 - 09205.35)
(09205.00 - 09205.02 - 09205.12 - 09205.20 - 09205.22 09205.30 - 09205.32 - 09205.35)
Strukturen und Ausstattung im Bereich der
Familienförderung
Strutture ed attrezzature nel settore della promozione
delle famiglie
(09210.00 - 09210.05)
(09210.00 - 09210.05)
SCHUTZ DER GESUNDHEIT
78
114.050.000,00
2.950.000,00
4.581.626,17
700.000,00
3.415.000,00
13.299.000,00
560.000,00
TUTELA DELLA SALUTE
Vom Sanitätsbetrieb verwaltete Dienste für die
gesundheitliche Betreuung: unbestimmte Zuwendungen
Servizi di assistenza sanitaria gestiti dall'azienda
sanitaria: assegnazioni indistinte
(10100.00)
(10100.00)
Vom Sanitätsbetrieb verwaltete Dienste für die
gesundheitliche Betreuung: für spezifische Projekte und
für die Entwicklung der Dienste
Servizi di assistenza sanitaria gestiti dall'azienda
sanitaria: assegnazioni per progetti specifici e per lo
sviluppo dei servizi
(10105.00)
(10105.00)
Vom Sanitätsbetrieb verwaltete Ausbildung des
Gesundheitspersonals
Formazione del personale sanitario gestito dall'azienda
sanitaria
(10110.00)
(10110.00)
Vom Land verwaltete Ausbildung des
Gesundheitspersonals
Formazione personale sanitario gestita dalla Provincia
1.033.969.400,00
6.000.000,00
2.288.900,00
12.751.600,00
(10115.00 - 10115.05 - 10115.10 - 10115.30)
(10115.00 - 10115.05 - 10115.10 - 10115.30)
82
83
10120
10125
84
10145
85
10150
Maßnahmen des Landes im Bereich des öffentlichen
Gesundheitsdienstes
Interventi diretti della Provincia nell'ambito del servizio
sanitario pubblico
(10120.15 - 10120.20 - 10120.25 - 10120.45 - 10120.65 10120.75 - 10120.80)
(10120.15 - 10120.20 - 10120.25 - 10120.45 - 10120.65 10120.75 - 10120.80)
Sozial-gesundheitliche Maßnahmen
Interventi socio-sanitari
(10125.05 - 10125.10)
(10125.05 - 10125.10)
Nicht von öffentlichen Strukturen verwaltete Dienste für
die gesundheitliche Betreuung
Servizi di assistenza sanitaria non gestiti da strutture
pubbliche
(10145.00)
(10145.00
Zusätzliche, an den Sanitätsbetrieb delegierte
Gesundheitsmaßnahmen
Interventi sanitari aggiuntivi delegati all'azienda sanitaria
(10150.00 - 10150.05 - 10150.10 - 10150.15 - 10150.25 10150.30)
86
10155
Maßnahmen für die Chancengleichheit im
Gesundheitswesen
3.661.800,00
2.424.450,00
2.212.850,00
20.000.000,00
(10150.00 - 10150.05 - 10150.20 - 10150.15 - 10150.25 10150.30)
Interventi per le pari opportunità in ambito sanitario
752.000,00
(10155.00 - 10155.05)
(10155.00 - 10155.05)
87
88
10165
10200
Forschungsaktivität
Ricerca scientifica
(10165.04 - 10165.06)
(10165.04 - 10165.06)
Strukturen und Ausstattungen für den öffentlichen
Gesundheitsdienst zu Lasten des Sanitätsbetriebs
Strutture e attrezzature per il Servizio sanitario pubblico a
carico dell'azienda sanitaria
(10200.00 - 10200.05 - 10200.10)
(10200.00 - 102100.05 - 10200.10)
189.000,00
16.550.000,00
45
89
90
10205
10210
Vom Land verwaltete Strukturen und Ausstattungen für
den öffentlichen Gesundheitsdienst
Strutture e attrezzature per il servizio sanitario pubblico a
carico della Provincia
(10205.07 - 10205.12)
(10205.07 - 10205.12)
Von anderen privaten und öffentlichen Körperschaften
verwaltete Gesundheitsstrukturen
Strutture sanitarie gestite da altri enti pubblici e privati
2.246.749,46
1.250.000,00
(10210.00 - 10210.02 - 10210.05 - 10210.07)
(10210.00 - 10210.02 - 10210.05 - 10210.07)
ARBEIT UND BESCHÄFTIGUNG
91
11100
92
11105
93
11120
94
11200
LAVORO E OCCUPAZIONE
Durchführung der Arbeitspolitik
Attuazione politiche del lavoro
(11100.10 - 11100.12 - 11100.14 - 11100.20 - 11100.25 11100.30 - 11100.40 - 11100.45 - 11100.50 - 11100.52)
(11100.10 - 11100.12 - 11100.14 - 11100.20 - 11100.25 11100.30 - 11100.40 - 11100.45 - 11100.50 - 11100.52)
Förderung und Betreuung der Arbeitnehmer und ihrer
Arbeitsvereinigungen
Promozione e assistenza dei lavoratori e loro
associazioni
(11105.05 - 11105.10)
(11105.05 - 11105.10)
Maßnahmen betreffend der Arbeitssicherheit und -schutz
Interventi nell'ambito della sicurezza e tutela di lavoro
(11120.00 - 11120.10)
(11120.00 - 11120.10)
Investitionsförderung von Arbeitnehmervereinigungen
Sostegno agli investimenti di associazioni di lavoratori
(11200.05
(11200.05)
TRANSPORT- UND KOMMUNIKATIONSWESEN
95
96
97
98
12100
12105
12110
12115
3.067.574,41
320.000,00
25.000,00
100.000,00
TRASPORTI E COMUNICAZIONI
Öffentlicher Personennahverkehr
Trasporto pubblico locale di persone
(12100.00 - 12100.05 - 12100.07 - 12100.15 - 12100.20 12100.25)
(12100.00 - 12100.05 - 12100.07 - 12100.15 - 12100.20 12100.25)
Entwicklung und Verbesserung des Beförderungswesens
Sviluppo e miglioramento dei trasporti
(12105.05)
(12105.05)
Sonderbeförderungsdienste
Servizi speciali di trasporto
(12110.05 - 12110.10 - 12110.15)
(12110.05 - 12110.10 - 12110.15)
Dienste der Beförderungen auf dem Landwege und der
Straßensicherheit
Servizi per trasporti terrestri e per la sicurezza stradale
150.502.625,40
5.835.759,39
5.656.000,00
700.000,00
(12115.00 - 12115.10 - 1211.15)
(12115.00 - 12115.10 - 12115.15)
99
12200
Maßnahmen für den Nahverkehr von Personen und
Gütern und für die Straßensicherheit und Dienste der
Motorisierung
(1220.15 - 12200.20 - 1220.23 - 12200.24 - 12200.25 12200.30 - 12200.32 - 12200.35 - 12200.60 - 12200.65 12200.70)
Interventi per il trasporto locale di persone e merci e per
la sicurezza stradale e servizi della motorizzazione
(12200.15 - 12200.20 - 12200.23 - 12200.24 - 12200.25 12200.30 - 12200.32 - 12200.35 - 12200.60 - 12200.65 12200.70)
LANDWIRTSCHAFT
100
101
102
103
104
105
106
13100
13105
13110
13115
13200
13205
13210
13.437.334,98
AGRICOLTURA
Beratung, technische Assistenz und allgemeine Dienste
in der Landwirtschaft
Consulenza, assistenza tecnica e servizi generali in
agricoltura
(13100.00 - 13100.02 - 13100.05 - 13100.10 - 13100.15 13100.20 - 13100.35 - 13100.40 - 13100.45)
(13100.00 - 13100.02 - 13100.05 - 13100.10 - 13100.15 13100.20 - 13100.35 - 13100.40 - 13100.45)
Landwirtschaftliches Versuchswesen
Sperimentazione agraria
(13105.00)
(13105.00)
Notstandsmaßnahmen und Unwetterschäden
Interventi di emergenza e per danni da eventi climatici
(13110.00 - 13110.15 - 13110.40)
(13110.00 - 13110.15 - 13110.40)
Viehwirtschaft, tierärztlicher Dienst und Tierschutz
Zootecnia, servizio veterinario e protezione animali
(13115.00 - 13115.10 - 13115.15 - 13115.20 - 13115.30 13115.35)
(13115.00 - 13115.10 - 13115.15 - 13115.20 - 13115.30 13115.35)
Entwicklung des bäuerlichen Eigentums
Sviluppo della proprietà agraria
(13200.25)
(13200.25)
Beihilfe zu Investitionen für Einzelbetriebe
Sostegno agli investimenti di imprese singole
(13205.00 - 13205.05 - 13205.15 - 13205.20 - 13205.45)
(13205.00 - 13205.05 - 13205.15 - 13205.20 - 13205.45)
Beihilfe zu Investitionen für zusammengeschlossene
Unternehmen
Sostegno agli investimenti di imprese associate
4.301.180,00
4.330.728,55
1.205.000,00
12.820.000,00
2.500.000,00
12.796.932,62
6.500.000,00
(13210.15 - 13210.20)
(13210.15 - 13210.20)
107
108
109
110
13215
13220
13230
13235
Förderung für das ländliche Bauwesen
Agevolazioni per l'edilizia rurale
(13215.00)
(13215.00)
Maßnahmen mit Finanzierungen der EU
Interventi con finanziamento dell'UE
(13220.05)
(13220.05)
Tierärztlicher Dienstag
Servizio veterinario
(13230.00)
(13230.00)
Laimburg
Laimburg
(13235.00)
(13235.00)
22.198.854,34
5.000.000,00
2.000,00
312.493,36
46
FORST- UND BERGWIRTSCHAFT
111
112
113
114
14100
14110
14200
14205
FORESTE ED ECONOMIA MONTANA
Dienste für die Forst- und Bergwirtschaft
Servizi nell'ambito dell'economia montana e foreste
(14100.00 - 14100.05 - 14100.10 - 14100.15 - 14100.20 14100.35 - 14100.45 - 14100.47 - 14100.50 - 14100.55)
(14100.00 - 14100.05 - 14100.10 - 14100.15 - 14100.20 14100.35 - 14100.45 - 14100.17 - 14100.50 - 14100.55)
Bewirtschaftung des Wild- und Fischbestandes
Gestione del patrimonio faunistico ed ittico
(14110.00 - 14110.05 - 14110.10)
(14110.00 - 14110.05 - 14110.10)
Maßnahmen für die Forst- und Bergwirtschaft
Interventi nell'ambito foreste ed economia montana
(14200.00 - 14200.06 - 14200.10 - 14200.12 - 14200.13 14200.14 - 14200.16 - 14200.20 - 14200.15 - 14200.30 14200.40)
(14200.00 - 14200.06 - 14200.10 - 14200.12 - 14200.13 14200.14 - 14200.16 - 14200.20 - 14200.25 - 14200.30 14200.40)
Maßnahmen mit Finanzierung der EU
Interventi con finanziamento dell'UE
(14205.10 - 14205.15)
(14205.10 - 14205.15)
WIRTSCHAFT
115
116
117
118
119
120
15100
15105
15110
15115
15200
15210
121
15225
122
15240
123
15250
124
125
126
18100
18105
18110
Assistenza, sviluppo dei servizi, promozione dell'attività
commerciale ed espositiva
(15100.00 - 15100.05 - 15100.25 - 15100.27 - 15100.30 15100.40 - 15100.50 - 15100.55 - 015100.60 - 15100.65 15100.67 - 15100.69)
(15100.00 - 15100.05 - 15100.25 - 15100.27 - 15100.30 15100.40 - 15100.50 - 15100.55 - 15100.60 - 15100.65 15100.67 - 15100.69)
Assistenz und Förderung der industriellen Tätigkeit
Assistenza e promozione dell'attività industriale
(15105.00 - 15105.07 - 15105.20)
(15105.00 - 15105.07 - 15105.20)
Studien, Forschungen und Förderung der Schürftätigkeit
Studi, ricerche e promozione di attività minerarie
(15110.00)
(15110.00)
Assistenz und Förderung der Handwerkstätigkeit
Assistenza e promozione dell'attività artigianale
(15115.05 - 15115.10 - 15115.12 - 15115.14 - 15115.30)
(15115.05 - 15115.10 - 15115.12 - 15115.14 - 15115.30)
Förderung für Investitionen an Handelsunternehmen,
Dienstleistungsbetriebe und Handelsorganisationen
Sostegno agli investimenti di imprese commerciali e di
servizi e di organizzazioni del commercio
(15200.15 - 15200.20)
(15200.15 - 15100.20)
Förderung für Investitionen an Industriebetriebe
Sostegno agli investimenti di imprese industriali
(15210.20)
(15210.20)
Förderungen an Handwerksbetriebe und -organisationen
sowie an die Gemeinden
Sostegno alle imprese ed organizzazioni dell'artigianato e
dei Comuni
(15225.00 - 15225.05 - 15225.12 - 15225.15 - 15225.30)
(15225.00 - 15225.05 - 15225.12 - 15225.15 - 15225.30)
Business Location Südtirol
Bussiness Location Alto Adige
(15240.00 - 15240.05 - 15240.10)
(15240.00 - 15240.05 - 15240.10)
Förderung für die Kreditaufnahme (Rotationsfond)
Promozione dell'accesso al credito (fondi di rotazione)
(15250.00)
(15250.00)
127
18120
Förderung der touristischen Nachfrage und Dienste
Promozione della domanda e di servizi turistici
(18100.02 - 18100.05 - 18100.10 - 18100.12 - 18100.14 18100.20)
Südtirol Marketing
Alto Adige Marketing
(18105.00)
(18105.00)
Berufliche Tätigkeiten im Bereich des Alpinsports
Attività professionali nel campo degli sport della
montagna
Tätigkeit betreffend die Einstufung der
Beherbergungsbetriebe
28.615.508,66
3.300.000,00
17.255.406,67
2.888.230,00
24.825,00
4.804.300,00
2.332.500,00
5.009.685,00
20.578.705,00
10.450.900,00
16.100.000,00
TURISMO E INDUSTRIA ALBERGHIERA
(18100.02 - 18100.05 - 18100.10 - 18100.12 - 1810014 18100.20)
(18110.00 - 18110.05 - 18110.10 - 18110.15 - 18110.25 18110.30)
1.010.000,00
ECONOMIA
Assistenz, Entwicklung der Dienste und Förderung der
Handels- und Ausstellungstätigkeit
FREMDENVERKEHR UND GASTGEWERBE
3.587.907,60
12.850.000,00
14.000.000,00
605.000,00
(18110.00 - 18110.05 - 18110.10 - 18110.15 - 18110.25 18110.30)
Attività per la classificazione degli esercizi ricettivi
20.000,00
(18120.00)
(18120.00)
128
18200
Förderungen für die Strukturen des touristischen
Angebots
Sostegno delle strutture dell'offerta turistica
7.200.000,00
(18200.00 - 18200.07 - 18200.10 - 18200.20 - 18200.25)
(18200.00 - 18200.07 - 18200.10 - 18200.20 - 18200.25)
INNOVATION
129
19105
130
19115
131
132
19125
19130
Tätigkeiten für Innovation, Forschung und Entwicklung im
Bereich der Wirtschaft
INNOVAZIONE
Attività per innovazione, ricerca e sviluppo in campo
economico
(19105.00 - 19105.05 - 19105.15 - 19105.25)
(19105.00 - 19105.05 - 19105.15 - 19105.25)
Betriebliche Kindertagesstätten
Microstrutture interaziendali
(19115.00)
(19115.00)
Unterstützung des Genossenschaftswesens
Assistenza alla cooperazione
(19125.15 - 19125.25)
(19125.15 - 19125.25)
Landesrundfunk- und Fernsehanstalt (RAS)
Azienda radio-televisiva provinciale (RAS)
(19130.00)
(19130.00)
950.000,00
350.000,00
242.500,00
1.241.398,50
47
133
134
135
136
19215
19220
19250
19255
Maßnahmen für Innovation, Forschung und Entwicklung
Interventi per innovazione, ricerca e sviluppo
(19215.00 - 19215.03 - 19215.05 - 19215.10 - 19215.20 19215.35 - 19215.40 - 19215.45 - 19215.50)
(19215.00 - 19215.03 - 19215.05 - 19215.10 - 19215.20 19215.35 - 19215.40 - 19215.45 - 19215.50)
Förderungen für die Konsortialkredite
Sostegno al credito consortile
(19220.00 - 19220.10)
(19220.00 - 19220.10)
Maßnahmen für das Genossenschaftswesen
Interventi per la cooperazione
(19250.00 - 19250.02)
(19250.00 - 19250.02)
Landesrundfunk- und Fernsehanstalt (RAS)
Azienda radio-televisiva provinciale (RAS)
(19255.00)
(19255.00)
STRASSENNETZ
137
20100
138
20105
139
140
20200
20205
141
142
143
21100
21105
21210
Manutenzione ordinaria, servizi e gestione della rete
viaria
(20100.00 - 20100.15 - 20100.20)
(20100.00 - 20100.15 - 20100.20)
Tätigkeiten für die Entwicklung des Straßennetzes
Attività per lo sviluppo della rete viaria
(20105.00)
(20105.00)
Außerordentliche Instandhaltung des Straßennetzes
Manutenzione straordinaria della rete viaria
(20200.05 - 20200.10 - 20200.15 - 20200.20)
(20200.05 - 20200.10 - 10200.15 - 20200.20)
Straßenbauten und Infrastrukturen
Opere e infrastrutture stradali
(20205.05 - 20205.25)
(20205.05 - 20205.25)
1.142.500,00
551.795,00
16.786.000,00
260.000,00
18.974.847,56
3.788.824,44
OPERE PUBBLICHE ED INFRASTRUTTURE
Technische Dienste für den Tiefbau
Servizi tecnici per le infrastrutture
(21100.00 - 21100.05)
(21100.00 - 21100.05)
Technische Dienste für den Hochbau
Servizi tecnici per l'edilizia
(21105.00 - 21105.05 - 21105.10 - 21105.15)
(21105.00 - 21105.05 - 21105.10 - 21105.15)
Bauten und entsprechendes Zubehör für Landesdienste
Opere immobiliari e relativi accessori per servizi
provinciali
(21210.05 - 21210.15)
1.600.000,00
VIABILITÀ
Ordentliche Instandhaltung-, Straßendienste und
Straßennetzverwaltung
ÖFFENTLICHE BAUARBEITEN UND
INFRASTRUKTUREN
28.119.520,00
153.073,97
1.700.000,00
8.100.000,00
(21210.05 - 21210.15)
144
145
146
21220
22100
22200
Kläranlagen für die Behandlung der Abwässer,
Abfallsammlungs- und Beseitigungseinrichtungen
Impianti di depurazione e trattamento acque, raccolta e
smaltimento di rifiuti
(21220.03 - 21220.05 - 21220.06 - 21220.15 - 21220.16 21220.17 - 21220.20)
(21220.03 - 21220.05 - 21220.06 - 21220.15 - 21220.16 21220.17 - 21220.20)
WASSERBAUTEN UND BODENSCHUTZ
OPERE IDRAULICHE E DIFESA DEL SUOLO
Instandhaltung der Wasserbauten und damit verbunden
Dienste
Manutenzione ordinaria opere idrauliche e servizi
connessi
(22100.00 - 22100.10 - 22100.15 - 22100.20)
(22100.00 - 22100.10 - 22100.15 - 22100.20)
Wasserbauten und Maßnahmen für den Bodenschutz
Opere idrauliche e interventi di difesa del suolo
(22200.05 - 22200.25 - 22200.35)
(22200.05 - 22200.25 - 22200.35)
GEWÄSSERRESSOURCEN UND ENERGIE
147
23100
Verwaltung der Gewässer-, Mineral- und
Thermalressourcen
8.541.526,96
352.750,00
4.060.000,00
RISORSE IDRICHE E ENERGIA
Gestione risorse idriche, idrotermali ed idrominerali
15.000,00
(23100.00 - 23100.05)
(23100.00 - 23100.05)
148
23105
Förderung der Energieeinsparung und der alternativen
Energiequellen
Promozione del risparmio energetico e di fonti alternative
260.000,00
(23105.00 - 23105.05 - 23105.07)
(23105.00 - 23105.05 - 23105.07)
149
23205
Maßnahmen im Bereich Gewässerressourcen und
Energie
Interventi in materia di risorse idriche ed energia
5.000.000,00
(23205.00)
(23205.00)
150
23210
Förderungen der Energieeinsparung
Sostegno del risparmio energetico
(23210.00 - 23210.02 - 23210.03)
(23210.00 - 23210.02 - 23210.03)
RAUMORDNUNG
151
24100
153
25100
25105
PIANIFICAZIONE DEL TERRITORIO
Raumordnung
Ordinamento urbanistico
(24100.00)
(24100.00)
UMWELTSCHUTZ
152
20.437.500,00
85.338,96
DIFESA DELL'AMBIENTE
Dienst und Maßnahmen für den Umweltschutz
Servizi ed interventi per la tutela dell'ambiente
(25100.00 - 25100.05 - 25100.10 - 25100.12 - 25100.15 25100.20 - 25100.25 - 25100.30 - 25100.40 - 25100.55)
(25100.00 - 25100.05 - 25100.10 - 25100.12 - 25100.15 25100.20 - 25100.25 - 25100.30 - 25100.40 - 25100.55)
Dienste und Maßnahmen für die Natur, Landschaft und
Raumentwicklung
Servizi e interventi per la natura, paesaggio e sviluppo
del territorio
(25105.00 - 25105.15 - 25105.20 - 25105.22 - 25105.23 25105.25 - 25105.35 - 25105.45)
(25105.00 - 25105.15 - 25105.20 - 25105.22 - 25105.23 25105.25 - 25105.35 - 25105.45)
4.012.358,11
5.340.186,47
48
154
25205
155
25210
Maßnahmen und Ausstattungen für den Umweltschutz
Interventi ed attrezzature per la tutela dell'ambiente
(25205.05 - 25205.20)
(25205.05 - 25205.20)
Maßnahmen und Ausstattungen für die Natur, Landschaft
und Raumentwicklung
Interventi ed attrezzature per la natura, paesaggio e
sviluppo del territorio
(25210.00 - 25210.35)
(25210.00 - 25210.35)
LOKALFINANZEN
156
26100
1.010.000,00
1.535.500,00
FINANZA LOCALE
Finanzierung der Tätigkeit der örtlichen Körperschaften
und deren Konsortien
Finanziamento attività degli enti locali e loro consorzi
15.007.800,00
(26100.00 - 26100.15 - 26100.25 - 26100.30 - 26100.40)
(26100.00 - 26100.15 - 26100.25 - 26100.30 - 26100.40)
157
26200
158
26215
Förderung für öffentliche Bauten örtlicher Körperschaften
und deren Konsortien
Sostegno per le opere pubbliche degli enti locali e loro
consorzi
(26200.00 - 26200.25)
(26200.00 - 26200.25)
Abtretung von Anteilen der Landesabgaben
Devoluzione di quote di tributi provinciali
(26215.00)
(26215.00)
FINANZIELLE DIENSTE UND RESERVEN
159
27220
31122
161
31125
15.972.000,00
SERVIZI FINANZIARI E RISERVE
Zuwendungen an die Agentur für soziale und
wirtschaftliche Entwicklung
Assegnazioni all'Agenzia per lo sviluppo sociale ed
economico
(27220.00)
(27220.00)
NICHT ZUTEILBARE DIENSTE
160
4.500.000,00
13.218.572,76
SERVIZI NON ATTRIBUIBILI
Info Point Europa
Info Point Europa
(31122.00 - 31122.05 - 31122.10)
(31122.00 - 31122.05 - 31122.10)
370.000,00
Ergänzende Finanzierung von Tätigkeiten von
europäischem Interesse
Finanziamenti integrativi per attività di interesse europeo
2.489.064,77
(31125.00)
(31125.00)
162
31135
163
31200
164
31210
Technische Assistenz und Evaluierung mit der
Finanzierung des Staates
Assistenza tecnica e valutazione con cofinanziamento
statale
(31135.05)
(31135.05)
Ausstattungen für die Landeszahlstelle
Attrezzature per l'organismo pagatore provinciale
(31200.00)
(31200.00)
Ergänzende Finanzierung von Maßnahmen von
europäischem Interesse
Finanziamenti integrativi per interventi di interesse
europeo
(31210.00)
(31210.00)
Gesamtsumme
Totale
Anmerkung:
Nota
Die Jahresraten der neuen Ausgabenhöchstbeträge, die
in dieser Beilage angeführt sind, werden im Haushalt des
Landes ab dem Jahr 2014 wie folgt eingeschrieben:
Le annualità relative ai nuovi limiti d'impegno indicati
nella presente tabella saranno iscritte nel bilancio della
Provincia, a decorrere dall'anno 2014 per la durata
seguente:
Nr. in der Anlage
308.358,00
200.000,00
7.500.000,00
2.403.919.942,07
Kapitel
Betrag der Jahresrate
Ablauf
N. nella tabella
Capitolo
Importo annualità
Ultimo anno
99
12200.23
93.257,68
2022
99
12200.24
2.164.174,14
2024
133
19215.50
7.598.646,00
2016
144
21220.05
1.550.000,00
2015
144
21220.15
1.644.171,00
2015
144
21220.17
1.300.000,00
2015
14.350.248,82
Änderungsantrag Nr. 2, eingebracht von Landeshauptmann Kompatscher: "Die Anlage B, laut Art. 2, Absatz 2, wird wie folgt ersetzt/La tabella B di cui all'art. 2, comma 2 è così sostituita:
ANLAGE B
TABELLA B
AUSGABEN FÜR MASSNAHMEN ODER BAUARBEITEN
SPESE PER INTERVENTI OD OPERE
MIT MEHRJÄHRIGER FÜHRUNGSDAUER (Art. 2 Abs. 2 des Gesetzes)
Funktionen/Ziele –
Haushaltsgrundeinheiten – Kapitel
Funzioni/ obiettivo – Unità previsionali
di base – Capitoli
AD ESECUZIONE PLURIENNALE (Art. 2, comma 2, della legge)
Nr.
HGE Nr.
ABT.
n.
N. UPB
SCHUTZ DER GESUNDHEIT
DIFESA DELLA SALUTE
1
10200
Vom Land verwaltete Strukturen und
Ausstattungen für den öffentlichen
Gesundheitsdienst zu Lasten des
Sanitätsbetriebes (10200.15)
Strutture e attrezzature per il servizio
sanitario pubblico a carico della
Azienda sanitaria (10200.15)
23
18.000.000,00
14.400.000,00
14.400.000,00
14.400.000,00
14.400.000,00
75.600.000,00
2
10205
Vom Land verwaltete Strukturen und
Ausstattungen für den öffentlichen
Strutture e attrezzature per il servizio
sanitario pubblico a carico della
23
6.803.250,54
5.442.600,43
5.442.600,43
5.442.600,43
5.442.600,43
28.573.652,27
RIP.
2014
2015
2016
2017
2018
Summe-Totale
2014-2018
49
Gesundheitsdienst
10205.10)
(10205.05
-
Provincia (10205.05 - 10205.10)
STRASSENNETZ
3
20205
VIABILITÀ
Straßenbauten und Infrastrukturen
(20205.00 - 20205.15)
Opere
e
infrastrutture
(20205.00 - 20205.15)
ÖFFENTLICHE BAUARBEITEN UND
INFRASTRUKTUREN
stradali
10
90.645.000,00
72.516.000,00
72.516.000,00
72.516.000,00
72.516.000,00
380.709.000,00
OPERE PUBBLICHE E
INFRASTRUTTURE
4
21200
Infrastrukturen
für
(21200.00 - 21200.05)
Breitbandnetz
Infrastrutture per rete a banda larga
(20200.00 - 21200.05)
10
8.990.000,00
7.192.000,00
7.192.000,00
7.192.000,00
7.192.000,00
37.758.000,00
5
21210
Bauten und entsprechendes Zubehör
für
Landesdienste
(21210.00
21210.25)
Opere immobiliari e relativi accessori
per servizi provinciali (21210.00 21210.25)
11
78.852.057,07
63.081.645,66
63.081.645,66
63.081.645,66
63.081.645,66
331.178.639,69
6
21215
Ankauf
von
Immobilien
und
Infrastrukturen des Landes (21215.05)
Acquisto immobili per servizi
infrastrutture provinciali (21215.05)
e
06
5.782.283,30
4.625.826,64
4.625.826,64
4.625.826,64
4.625.826,64
24.285.589,86
7
21220
Kläranlagen für die Behandlung der
Abwässer, Abfallsammlungs- und
Beseitigungseinrichtungen (21220.00 21220.10)
Impianti di depurazione e trattamento
acque, raccolta e smaltimento di rifiuti
(21220.00 - 21220.10)
29
3.899.000,00
3.119.200,00
3.119.200,00
3.119.200,00
3.119.200,00
16.375.800,00
WASSERBAUTEN UND
BODENSCHUTZ
OPERE IDRAULICHE E DIFESA DEL
SUOLO
30
11.715.000,00
9.372.000,00
224.686.590,91
179.749.272,73
170.377.272,73
170.377.272,73
170.377.272,73
894.480.681,82
8
22200
Sicherungsarbeiten
Autobahnabschnittes (22200.00)
Gesamtsumme
des
Sicurezza dell'arteria
(22200.00)
Totale
autostradale
Bevor wir über diese beiden Änderungsanträge abstimmen, müssen wir noch die Haushaltsgrundeinheiten
(HGE) behandeln, zu welchen die Abgeordneten gemäß Artikel 101 Absatz 5 der Geschäftsordnung das Wort
verlangt haben und die mit den derzeit in Behandlung stehenden Änderungsanträgen zusammenhängen.
Wir kommen zur HGE 04105. Frau Abgeordnete Klotz, Sie haben das Wort.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Herr Landesrat Tommasini kann auch gleich mithören, denn es betrifft
nicht minder auch ihn. Er weiß, um was es geht. Landesrat Achammer weiß es noch nicht oder er hat es in der
letzten Legislatur vielleicht aus den Zeitungen gelesen, dass wir aufgrund einer Studie, einer genaueren Überprüfung durch einen Landesbeamten, ein besonderes Augenmerk auf die Ausstattung für Tätigkeit, Betrieb und Ausbildung im Schulsektor in deutscher Sprache und dann, im Vergleich dazu, für Tätigkeit, Betrieb und Ausbildung
im Schulsektor in italienischer Sprache gelegt haben.
Wir sehen, dass immer noch dasselbe Verhältnis besteht. Es hat sich also nichts daran geändert, dass die
Mittel für die Ausstattung für den italienischen Schulbetrieb im Verhältnis weitaus höher liegen, denn sie macht die
Hälfte aus. Wir kennen die genauen Zahlen, denn ich habe diese in Beschlussanträgen und Eingaben an den
Rechnungshof aufgelistet. Im Verhältnis wird sich nicht sehr viel geändert haben. Aber auch hier ändert sich wiederum nichts. Nach den Maßgaben von Effizienz und guter Verwaltungsführung ist dies nicht gerechtfertigt.
Wir haben es hier schon des Öfteren vorgebracht. Landesrat Tommasini hatte letztes Mal gesagt: "Ja, es ist
genau die Hälfte!" Das entspricht aber nicht dem Verhältnis, denn die Maßnahmen in der italienischen Schule
machen ein Drittel des Gesamten aus. Wie damals errechnet worden ist, werden in der italienischen Schule für
jeden Schüler an die 700 Euro ausgegeben, während in der deutschen Schule für jeden Schüler 400 Euro ausgegeben werden. Es besteht diese Diskrepanz.
Wir sehen jetzt zwar in den Abänderungsanträgen kleinere Abweichungen, aber es macht nicht sehr viel
aus. Es handelt sich nämlich nur um eine Verminderung von zirka 100.000 Euro. Das ist aber nicht die Hauptfrage, sondern sie lautet, Herr Landesrat Tommasini, ob Sie da nicht einmal genauer hinschauen wollen? Letztes
Mal hat sich Ihre Vorgängerin geweigert genauer hinzuschauen. Sie, Herr Landesrat Tommasini, sind dann mit
dieser Milchmädchenrechnung gekommen, dass es sich genau um die Hälfte handelt. Das ist aber nicht das richtige Verhältnis, noch immer nicht! Auf der einen Seite stehen 16 Millionen und etwas Euro 8 Millionen und etwas
Euro auf der anderen Seite gegenüber. Das ist genau die Hälfte. Dieses Verhältnis stimmt aber nicht.
Wie steht es mit der Effizienz und der guten Verwaltungsführung? An den Zuständigkeiten bzw. Tätigkeiten
hat sich seitdem nichts geändert.
ACHAMMER (Landesrat für deutsche Bildung und Kultur, Integration - SVP): Sehr geehrte Abgeordnete, liebe Kollegin Klotz! Das Thema war im Zuge der Koalitionsverhandlungen zwischen der Südtiroler Volkspartei und dem Partito Democratico sehr wohl auf dem Tisch. Es hat innerhalb des Koalitionsvertrages seinen
Niederschlag gefunden, indem eine Finanzierungsreform angekündigt worden ist. Dadurch soll, ich zitiere, "eine
Angleichung der Kosten und eine Effizienzsteigerung der verschiedenen Bildungssysteme erreicht werden, wobei
die für den gleichwertigen Zugang zur Bildung notwendigen Mittel, wie zum Beispiel für die Integration von Kindern
mit Migrationshintergrund oder Lern- und Funktionsschwächen, eigens zu berücksichtigen sind."
50
Das heißt also, dass wir auch gemeinsam mit dem Kollegen Tommasini vereinbart haben, dass wir die Finanzierung sicherlich überdenken müssen. Es ist aber nicht möglich, dies bereits im Zuge des heurigen Haushaltes zu tun. Dieses Thema soll und muss als Reform angegangen werden, auch was die gleichwertigen Mittel für
die verschiedenen Schulämter und die entsprechenden Zuweisungen betrifft. Es ist aber nicht möglich, dies bereits innerhalb des heurigen Haushaltes zu tun, da wir jetzt schon am Anfang des Monats April stehen. Wir werden
uns, wie bereits erwähnt, mit Sicherheit innerhalb des heurigen Jahres mit diesem Thema im Detail auseinandersetzen.
Einige Punkte dazu sind noch zu klären. Diese Klärung hat zuallererst aber zwischen den Schulverwaltungen zu passieren. Dementsprechend werden wir dieses Thema sicherlich innerhalb der kommenden Monate bzw.
des heurigen Jahres noch einmal aufwerfen. Das kann ich zum jetzigen Zeitpunkt dazu sagen. Da wir uns jetzt
aber schon im Monat April befinden, ist es nicht möglich, dieses Thema bereits im Detail innerhalb des heurigen
Haushaltes zu berücksichtigen. Es ist kein Detail, sondern eine Reform, die anzugehen ist.
PRÄSIDENT: Wir kommen jetzt zur HGE 04110. Herr Landesrat Tommasini, Sie haben das Wort.
TOMMASINI (Assessore alla scuola, formazione professionale e cultura italiana, edilizia e cooperative, opere pubbliche - Partito Democratico - Demokratische Partei): Nel confermare quanto ha detto il collega, faccio presente che bisogna prendere il complesso delle risorse, che non sono solo risorse finanziarie ma
riguardano anche il personale. Proprio in queste settimane stiamo ragionando sulle risorse di personale e lì vediamo un rapporto invertito, collega Klotz. Quindi nel complesso delle risorse della scuola ci sono sia le risorse a
disposizione della scuola che quelle del personale scolastico. Questo lavoro lo stiamo già facendo, lo abbiamo già
impostato, alcuni servizi potrebbero essere gestiti in futuro insieme, questa è la direzione in cui vogliamo andare e
alla fine la comparazione la faremo su tutto. Non so se ha ascoltato quando dicevo che la faremo sia sulla parte
che riguarda le risorse a disposizione delle scuole che sul rapporto fra insegnanti e alunni. Ci stiamo lavorando, e
su questo ci impegniamo.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Zum Fortgang der Arbeiten, Herr Präsident. Ich ersuche um die Abstimmung über dieses Kapitel 04110, weil wir in der vergangenen Legislatur so häufig darauf verwiesen haben. Ich
verstehe schon, dass für Landesrat Achammer jetzt wenig Zeit zur Verfügung stand, aber mit der Abstimmungen
würden wir als Landtag auch ein Zeichen setzen. So weiß man dann, dass das Problem schnell anzugehen ist. Ich
bitte um eine Abstimmung!
PRÄSIDENT: Auf Antrag der Kollegin Klotz wird diese Haushaltsgrundeinheit zur Abstimmung gebracht.
Ich eröffne die Abstimmung: mit 12 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen genehmigt.
Wir kommen zur HGE 04115. Frau Abgeordnete Klotz, Sie haben das Wort.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Damit Kollege Mussner in diesem Landtag hier auch einmal zu Wort
kommt, möchte ich Folgendes zur Ausstattung für die ladinische Sprachgruppe wissen: Während im deutschen
und italienischen Schulsektor eine Verminderung vorgesehen ist, sehen wir hier, dass es eine Erhöhung von fast
80.000 Euro gibt. Wie ist das zu erklären? Bei diesem Kapitel ersuche ich um keine Abstimmung.
MUSSNER (Landesrat für ladinische Bildung und Kultur, Museen und Denkmäler, Vermögen und
Mobilität - SVP): Liebe Kolleginnen und Kollegen, es stimmt, dass es eine Differenz von 75.000 Euro gibt, in diesem Fall in Erhöhung. Wir führen aber immer gemeinsame Konten. Das Kleinsein hat auch seine Vorteile, muss
man sagen. Klein und fein! Was die Schule, die Kultur und die Jugendarbeit anbelangt, führen wir diese Konten
immer gemeinsam. Heuer gibt es eine Verschiebung von 75.000 Euro, die gewollt ist. Deshalb haben wir im Kapitel für die Schule mehr Geld zur Verfügung. Diese Gelder wurden aber von den Kapiteln für die Jugend und die
Kultur weggenommen. Insgesamt gesehen, ist man bei der Verteilung der Mittel jedoch genau so wie bei der italienischen und der deutschen Schule vorgegangen.
PRÄSIDENT: Wir kommen jetzt zur HGE 04126. Frau Abgeordnete Klotz, Sie haben das Wort.
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KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Es geht um die Führung der Humanressourcen im Schulbereich. Da
gibt es ein Minus von fast zehn Millionen Euro. Mit der neuen Veranschlagung wären es dann … Das ist eine eigenartige Bilanz.
DEEG (SVP): (unterbricht)
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Plus! Entschuldigung, es handelt sich um einen Mehrbetrag. Im Änderungsantrag sind jetzt aber nur mehr 22.000 Euro vermerkt. Was ist hier passiert? Wahrscheinlich handelt es sich
um ein weiteres Plus von 22.000 Euro, oder? Es ist nicht genau ersichtlich, was damit gemeint ist. Wird diese
Haushaltsgrundeinheit bis auf 22.000 Euro vermindert oder was passiert hier?
PRÄSIDENT: Frau Kollegin Klotz, ich möchte Ihnen zur Richtigstellung sagen, dass der von der Regierung
eingebrachte Änderungsantrag Nr. 1 eine ellenlange Liste ist und einen vollkommenen Ersetzungsantrag zu jener
Liste darstellt, die Sie vielleicht als Vorlage haben. Wir müssen laut Geschäftsordnung vorher die Haushaltskapitel
diskutieren und erst dann kommt es zur Erläuterung des Änderungsantrages von Seiten der Regierung. Daher
kann es unter Umständen zu Verwirrungen kommen. Sie haben vielleicht eine Unterlage, auf der Sie sich eingelesen bzw. die sie einstudiert haben, die aber nicht der entspricht, die die Regierung jetzt vorgelegt hat. Einige
Punkte darin sind abgeändert worden. Ich kann auf diese Änderungen jedoch nicht hinweisen oder die Regierung
jetzt schon bitten, diese zu erläutern, da dies laut Geschäftsordnung nicht vorgesehen ist. Es ist aber auch nicht
immer so, dass ganz zum Schluss noch ein Änderungsantrag von Seiten der Regierung eingereicht wird, sondern
meistens bleibt es beim ursprünglichen Vorschlag.
Frau Abgeordnete Klotz, bitte.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Herr Präsident, zum Fortgang der Arbeiten. Ich habe dieses Kapitel
deswegen angemerkt, weil ich das verstehen und die Erklärung dazu vorab haben möchte. Ich muss zum Artikel
selbst dann nicht mehr unbedingt sprechen. Diese Haushaltsgrundeinheit erfährt eine besonders drastische Entwicklung. Im ursprünglichen Voranschlag geht es um einen Betrag von 293 Millionen und etwas Euro, im Änderungsantrag sehen wir unter diesem Posten jetzt aber nur mehr 22.000 Euro.
PRÄSIDENT: Frau Kollegin Klotz, Sie haben vollkommen Recht. Es geht zu allen angemerkten Punkten bei
den Haushaltsgrundeinheiten, die mit Sternchen gekennzeichnet sind, dass Sie das Recht haben, diese geklärt
zu haben. Das ist vollkommen richtig! Deshalb unterstreiche ich Ihre Forderung, denn sie ist auch rechtens. Ich
wollte Ihnen nur sagen, dass es sein kann – das ist mehr ein Hinweis für Sie von der Arbeitsweise her –, dass es
Unterschiede gibt. Es liegt ein vollkommener Ersetzungsantrag der Regierung auf, der unter Umständen anders
lautet als die Unterlagen, die Sie haben. Wenn Sie die Anlage des Ersetzungsantrages bereits haben, dann passt
es. Dankeschön!
Ich bitte jetzt Frau Landesrätin Deeg um ihre Stellungnahme zur Frage.
DEEG (Landesrätin für Familie und Verwaltungsorganisation - SVP): Ich habe eine Verständnisfrage:
Zu welchen HGE sind Fragen ergangen? Zu den HGE 04125 und 04126?
PRÄSIDENT: Nein, nur zur HGE 04126.
DEEG (Landesrätin für Familie und Verwaltungsorganisation - SVP): Gut, dann gehe ich also nur auf
diese HGE ein. Die HGE 04126 betrifft die Gehälter des Lehrpersonals im Bereich Bildung und umfasst auch die
Berufsschullehrer, die Musikschullehrer, das Kindergartenpersonal und alle Verwaltungsmitarbeiter in Schulen im
Bereich Bildung. Die Erhöhung dieses Kapitels um neun Millionen Euro ist auch im Zusammenhang mit den anderen Kapiteln zu sehen. Meine Frage von vorhin hat deshalb darauf abgezielt.
Von 2013 auf 2014 hat es in den Bilanzen zwei Entwicklungen gegeben. Ein Teil betrifft eine Anpassung
bzw. eine Verschiebung. Wenn wir die Bilanz von 2013 anschauen, sind diese Mittel alle auf der HGE 02100 gelegen. Diese sind nun verschoben worden. Der zweite Teil – und darauf ist ein Großteil der Erhöhung in diesem
Bereich zurückzuführen – hängt mit dem neuen Kollektivvertrag für das Personal zusammen, der 2013 abgeschlossen wurde und laut dem auch eine Anpassung der Gehälter nach oben hin vorgesehen ist.
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Mir geht es in diesem Zusammenhang darum – ich werde heute vielleicht noch einmal die Gelegenheit haben darauf hinzuweisen –, dass die Gesamtausgabe für den Bereich Personal in der Bilanz um über sechs Millionen Euro reduziert worden ist. Auch gerade im Bereich Verwaltungspersonal des Landes spüren wir jetzt schon
die Entwicklungen der Verwaltungsreorganisation bzw. des Personalabbaus. Wir haben hier insgesamt ein Minus
von über 18 Millionen und etwas Euro, die wir an Kosten einsparen. Ich denke, dass man sich das Ganze anschauen muss. In diesem speziellen Bereich hat es aufgrund der vorangegangenen Erklärung jedoch effektiv eine
Erhöhung gegeben. Allerdings wurde anderswo um etliches mehr eingespart.
Diese 22.000 Euro, auf die Sie Bezug nehmen, betreffen das Kapitel 04126.75. Meines Wissens hat es im
Ansatz dieses Kapitels keine Veränderungen gegeben. Diese Mehrkosten von neun Millionen Euro sind richtig. Im
Jahr 2013 waren für diesen Bereich 283.461.035 Euro veranschlagt. Aus den Gründen, die ich vorher angeführt
habe, haben wir einen Zuwachs von 9.733.815 Euro.
PRÄSIDENT: Wir kommen zur HGE 04130. Wer meldet sich zu Wort? Herr Abgeordneter Leitner, bitte.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident! Ich möchte die beiden HGE 04130 und 04230 gemeinsam behandeln, weil sie sich gegenseitig bedingen. Von der HGE 04130 betreffend Hochschuleinrichtungen
und wissenschaftliche Forschung ist der Betrag dazugekommen, den man von der wissenschaftlichen universitären Forschung, also der HGE 04230, weggenommen hat. Wenn ich es richtig verstehe, wird jetzt nicht mehr in der
Universität geforscht, sondern nur mehr grundsätzlich wissenschaftlich. Aber wo denn? Beim TIS?
PRÄSIDENT: Wir behandeln somit gleichzeitig auch die HGE 04230. Herr Landeshauptmann Kompatscher, bitte.
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Nein, die Meldung sollte nicht diese sein. Diese beiden
HGE werden zusammengezogen. Die HGE 04230 wird auf Null gesetzt und die Mittel werden in der HGE 04130
eingesetzt, bei dem es um Hochschuleinrichtungen und wissenschaftliche Forschung geht. Diese wissenschaftliche Forschung kann überall stattfinden, sowohl an Universitäten als auch in außeruniversitären Einrichtungen.
Zum einen heißt es Hochschuleinrichtung, mit der natürlich auch die Universität gemeint ist, und zum anderen
geht es um die wissenschaftliche Forschung generell. Man interpretiert das jetzt so. Das ist die Auflösung dieses
kleinen Grips.
PRÄSIDENT: Danke, Kollege Kompatscher! Wir kommen zur HGE 04160. Frau Abgeordnete Artioli, bitte.
ARTIOLI (Team Autonomie): Dopo aver detto che non avreste tagliato niente all'istruzione, volevo capire
come mai sono stati tolti 115 mila euro alla promozione linguistica.
ACHAMMER (Landesrat für deutsche Bildung und Kultur, Integration - SVP): Die 115.000 Euro, die
hier weniger veranschlagt werden, sind im Grunde genommen eine Verschiebung. Es betrifft die Studienbeihilfen
für die Förderung von Fremdsprachen. Da wir im Bereich Bildungsförderung und auch in anderen Bereichen große
Notwendigkeiten haben und im vergangenen Jahr die veranschlagten Mittel nicht aufgebraucht worden sind, haben wir diese Mittel deshalb schlichtweg verschoben. Bedauerlicherweise, muss man sagen, wurden sie nicht
verwendet, denn wir haben das Interesse, dass solche Stipendien für Fremdsprachen auch ausgeschüttet werden.
Wie schlussendlich aber der Abschluss für das Jahr 2013 gezeigt hat, wurden im vergangenen Jahr deutlich weniger Mittel gebraucht, sodass wir diese für das Jahr 2014 reduzieren konnten. Diese Mittel werden in anderen Bereichen eingesetzt. Sollte es sich erweisen, dass die Ausgaben heuer höher sind, werden wir den Ansatz dieser
HGE dann für das kommende Jahr wieder entsprechend erhöhen.
PRÄSIDENT: Danke, Kollege Achammer! Wir kommen nun zu den HGE 05100 und 05105. Frau Abgeordnete Klotz, bitte.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Es geht um die Berufsbildung in deutscher Sprache, die wir
zusammen mit der Berufsbildung in italienischer Sprache behandeln können. Auch hier hat man bereits in der
letzten Legislatur versprochen, dass es eine genauere Überprüfung geben werde. Da es auch diesbezüglich
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wieder eine Änderung gibt, möchte ich jetzt Sie, Herr Achammer, und dann auch Herrn Tommasini fragen, was
hier geändert wird und wo die Mittel hingehen.
PRÄSIDENT: Danke, Kollegin Klotz! Somit bitte ich zuerst Herrn Landesrat Achammer und dann Herrn
Landesrat Tommasini um die jeweilige Stellungnahme.
ACHAMMER (Landesrat für deutsche Bildung und Kultur, Integration - SVP): Wenn ich jetzt die richtige HGE angehe, Kollegin Klotz, nämlich die HGE 05100, kann ich sagen, dass hier einige Verschiebungen stattgefunden haben. Es handelt sich um verschiedene interne Verschiebungen in der Höhe von insgesamt 879.000
Euro. Diese sind notwendig geworden, weil zum einen heuer die Landesmeisterschaft der Berufe stattfindet, die
wir finanzieren werden. Zum anderen wird aus dem Budget der Berufsbildung auch die Ausstattung der Berufsschulen finanziert. Wir müssen im heurigen Jahr für die Ausstattung der Hotelfachschule Bruneck und die Erweiterung der Landesberufsschule Savoy zirka 600.000 Euro ausgeben. Wir mussten dieses Kapitel somit reduzieren
und die Mittel auf andere Kapitel verschieben. Das Minus von 879.000 Euro, das jetzt wie eine Kürzung ausschaut, ist im Grunde genommen also eine Verschiebung auf verschiedene andere Haushaltsgrundeinheiten, falls
dies der Punkt war, den Sie wissen wollten.
TOMMASINI (Assessore alla scuola, formazione professionale e cultura italiana, edilizia e cooperative, opere pubbliche - Partito Democratico - Demokratische Partei): In questo caso, come si può vedere dalle
due UPB, sono stati spostati 50 mila euro dall'UPB per le strutture, la UPB 05215, all'UPB 05105 che riguarda la
formazione professionale, cioè sull'attività delle scuole perché c'era bisogno di potenziare l'attività, mentre per
quanto riguarda le strutture avevamo un minore bisogno. La cosa positiva è che complessivamente non abbiamo
abbassato, nonostante le difficoltà, gli investimenti in formazione, ed è importante. Faccio presente le difficoltà
strutturali che la formazione professionale in lingua italiana ha, come tutte le nostre scuole, avendo circa il 40%
dell'utenza di ragazzi con background migratorio, che sono una ricchezza e sono importanti. Costituiscono una
sfida pedagogica formativa molto importante rispetto alla quale servono risorse particolari aggiuntive.
PRÄSIDENT: Wir kommen zu den HGE 05215 und 05220. Frau Abgeordnete Artioli, Sie haben das Wort.
ARTIOLI (Team Autonomie): Anche in questo caso chiedo se i due assessori rispondono assieme, visto
che abbiamo le UPB 05215 e 05220 che ci fanno capire la differenza. Per la formazione in lingua italiana abbiamo
tagliato 50 mila euro, mentre per la formazione in lingua tedesca sono stati aggiunti 180 mila euro. Vorrei sapere
come mai, visto che le nostre strutture in lingua italiana sono in condizioni precarie.
TOMMASINI (Assessore alla scuola, formazione professionale e cultura italiana, edilizia e cooperative, opere pubbliche - Partito Democratico - Demokratische Partei): Provo a ripetere quanto ho testé detto, e
cioè che non c'è una diminuzione complessiva dei fondi nella formazione professionale in lingua italiana. È chiaro
che si vorrebbe aumentare sempre di più, ma la Giunta ha proposto di mantenere le risorse. Si tratta di spostamenti interni. È vero, quei 50 mila euro che sono a di meno su questa UPB, sono a di più sulla UPB 05105, che
riguarda le attività. È vero che tutti avremmo esigenza di investire sempre di più, però i nostri funzionari hanno
calcolato che era importante rafforzare le attività.
Per quanto riguarda le strutture, non sta in questa UPB, ma ci tengo a sottolineare che uno dei progetti più
importanti in questo momento di ristrutturazione e ampliamento che sta facendo la Provincia come lavori pubblici è
proprio la ristrutturazione e la nuova costruzione dei laboratori della scuola professionale Einaudi. Quindi per
quanto riguarda investimenti nelle strutture c'è sicuramente un segnale molto positivo.
ACHAMMER (Landesrat für deutsche Bildung und Kultur, Integration - SVP): Bei der HGE 05220 gibt
es ein Plus von 155.000 Euro. Dieser Betrag betrifft eine jener Umbuchungen, die ich vorher bei der Beantwortung
der Frage von Kollegin Klotz angesprochen habe. Es betrifft unter anderem die Ausstattung der Berufsschulen, die
finanziert werden muss. Wir haben heuer auch in der deutschen Berufsbildung, aufgrund der Eröffnung einer
neuen Berufsschule in Bruneck, höhere Ansprüche. Ich erkläre noch einmal, dass die Mittel für die Berufsbildung
insgesamt gleich geblieben sind. In den vorhergehenden Jahren mussten wir diese Mittel leider kürzen. Es ist,
glaube ich, ein großer Fortschritt, dass innerhalb des heurigen Haushaltes nicht nur die Bildungsmittel, sondern
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auch die Mittel für die Berufsbildung gleichbleibend sind. Wir mussten die Mittel also intern zwischen verschiedenen HGE verschieben, um den Mehrbedarf an Investitionen in der Ausstattung abdecken zu können.
PRÄSIDENT: Wir kommen nun zur HGE 06120. Herr Abgeordneter Heiss, bitte.
HEISS (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Danke, Herr Präsident! Ich habe mich mit Kollegin Stocker schon grundsätzlich darauf verständigt, dass hier eine Umbuchung vorgenommen wird. Das Kulturkapitel ist dadurch insgesamt weniger vermindert worden, als man ursprünglich vermeinen mochte. Ich möchte trotzdem wissen, Frau Kollegin Stocker, ob Sie mir als Landesrätin zufällig sagen können, warum trotz der Umbuchung
noch dieser Restbestand an Mitteln vorhanden ist?
STOCKER M. (Landesrätin für Wohlfahrt - SVP): Ich gebe die Frage an den Landeshauptmann weiter.
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Sie möchten wissen, wieso noch ein Restbestand von
600.000 Euro besteht und nicht die ganzen zwei Millionen Euro umgebucht worden sind? Diese betreffen Teile
von Tätigkeiten, die sehr wohl bei dieser HGE bleiben müssen, denn unter meine Kompetenz fällt nur der technische Teil der RAS und der Rest betrifft … Nein, Entschuldigung! Dieser Restbestand betrifft die bereits verbrauchten vier Zwölftel dieses Jahres. Diese müssen natürlich auf dieser HGE bleiben, da sie dort verbucht worden sind. Es gibt dann noch eine andere HGE, die auch Teile beinhaltet, die nicht in meine Kompetenz übergegangen sind, weil diese effektiv keine technischen Dienste betreffen. Das sage ich jetzt einmal vorweg. Diese
600.000 Euro hier sind die vier Zwölftel.
PRÄSIDENT: Nun kommen wir zur den HGE 06135 und 06140. Frau Abgeordnete Artioli, bitte.
ARTIOLI (Team Autonomie): Anche per quanto riguarda queste due UPB vorrei una risposta da ambedue
gli assessori competenti. Si parla di nuovo di bilinguismo italiano e bilinguismo tedesco. Sono stati tagliati 93 mila
euro nel bilinguismo in lingua italiana e 220 mila euro nel bilinguismo in lingua tedesca. Non riesco quindi a capire,
perché prima per quanto riguarda la promozione linguistica, dite che questa non viene usufruita, quella relativa al
bilinguismo nemmeno. Avevamo detto che questi erano cavalli di battaglia per la convivenza e per far capire
quanto è importante imparare le lingue, mi dovete spiegare questa scelta.
ACHAMMER (Landesrat für deutsche Bildung und Kultur, Integration - SVP): Es stimmt, dass wir bei
der HGE 06135 leider eine Kürzung vornehmen mussten. Es betrifft den Bereich Weiterbildung innerhalb der Abteilung Kultur. Wir mussten eine Kürzung von zirka drei Prozent umsetzen. Als Zahl bedeutet das eine Einsparung
von insgesamt zirka einer Million Euro. Wir mussten diese im Bereich der Zuwendungen vornehmen, da wir da für
das heurige Jahr noch einigermaßen flexibel sind. Wir können diese Mittel nicht bei den Fixkosten wegnehmen,
die die Weiterbildungseinrichtungen betreffen, denn sonst würden diese für das restliche Jahr wirklich in Schwierigkeiten geraten.
Wir mussten dieses Kapitel leider reduzieren. Es stimmt, dass wir diese Kürzung mit drei Prozent umlegen
mussten. Es ist bedauerlich, dass für das heurige Jahr insgesamt weniger Zweisprachigkeitskurse finanziert werden können. Ich kann Ihnen aber ankündigen, dass wir dabei sind, eine Reorganisation vorzunehmen, um im Bereich der Zweisprachigkeit innerhalb der Abteilung noch stärker investieren zu können. Ich möchte aber noch einmal sagen, dass wir uns schon Anfang April befinden. Für heuer war es nicht mehr möglich, diese Umbuchung so
vorzunehmen, dass wir dieses Programm intensivieren konnten, ohne dass es zu Lasten der fixen Kosten der
Weiterbildungseinrichtungen gegangen wäre. Sie haben aber meine Zusicherung, dass wir die Mittel im Bereich
der Zweisprachigkeit mit Sicherheit erhöhen werden, um auch dort stärker arbeiten zu können.
TOMMASINI (Assessore alla scuola, formazione professionale e cultura italiana, edilizia e cooperative, opere pubbliche - Partito Democratico - Demokratische Partei): In questo caso c'è una diminuzione del
capitolo, ed è una diminuzione delle Ripartizioni culture di circa il 6%. In questo caso si tratta di diminuzioni attentamente studiate, come già diceva il collega. In questo capitolo non c'è solo la promozione linguistica, c'è anche
l'educazione permanente. Non mi dilungo a dare le cifre, voi sapete che la legge prevede il finanziamento del
personale stipendiato secondo parametri provinciali. Noi abbiamo una quindicina di agenzie formative che operano regolarmente a favore della comunità italiana. Di queste, sette sono riconosciute, e finanziamo 16 persone
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qualificate secondo gli standard provinciali. Siamo in grado comunque con questa cifra di mantenere i finanziamenti per il personale alle Agenzie.
Per quanto riguarda la promozione linguistica a cui sono estremamente sensibile, sottolineo come anche
noi stiamo pensando ad un ragionamento complessivo dopo che in questi anni si è investito sempre di più, e volevo sottolineare alla collega che so essere altrettanto sensibile, che il ragionamento che stiamo cercando di fare è
che questo settore si coordini sempre di più con il settore scuola. Quindi dal coordinamento fra il settore scuola, il
settore promozione linguistica ed educazione permanente riusciamo a gestire questa leggera diminuzione, anche
per quanto riguarda le certificazioni ecc. Quindi non è una diminuzione drammatica e ci consente di continuare a
lavorare per la promozione del plurilinguismo nell'educazione permanente.
PRÄSIDENT: Wir kommen zur HGE 06155. Herr Abgeordneter Heiss, Sie haben das Wort.
HEISS (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Danke! Ich habe eine Frage an den neuen Museumslandesrat Mussner. Es handelt sich um einen Sektor, der mir besonders ans Herz gewachsen ist, der hier
aber, trotz seines relativ überschaubaren Umfangs, doch eine spürbare Senkung erfährt. Aus der Globalschau
mögen die 400.000 Euro nichts Besonderes sein. Worauf aber, Herr Landesrat Mussner, beziehen sich diese
Kürzungen in einem ohnehin fakirartigen Bereich?
MUSSNER (Landesrat für ladinische Bildung und Kultur, Museen und Denkmäler, Vermögen und
Mobilität - SVP): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht hier um 6.557.000 Euro, die für diese
Tätigkeit zur Verfügung stehen. Im Jahr 2014 werden wir mit 6,5 Prozent weniger auskommen müssen. Diese
HGE zählt zu jenen, bei denen diese angekündigte Kürzung von 6,5 Prozent zur Gänze angewandt wurde.
PRÄSIDENT: Wir kommen zur HGE 07100. Herr Abgeordneter Leitner, bitte.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Aus meiner Sicht wird hier zu stark gekürzt, und zwar um fast zwanzig Prozent. Es geht um die Förderung der Sport- und Freizeittätigkeiten. Ich glaube, dass es gerade in der heutigen Zeit
wichtig ist, wenn wir an die Jugend denken und in diesem Bereich keine Kürzungen in dem Ausmaß vornehmen.
Es ist grundsätzlich auch ein Beitrag zur Volksgesundheit! Ich finde die Reduzierung in diesem Ausmaß als übertrieben. Warum ist die Kürzung so hoch?
STOCKER M. (Landesrätin für Wohlfahrt - SVP): Die Kürzung auf dieser HGE beträgt insgesamt 6,5
Prozent. Es ist richtig, dass sich die Kürzungen besonders drastisch auf die HGE 07100 auswirken. Wir konnten
nicht bei den Investitionen kürzen, weil es dort schon eine Reihe von Verpflichtungen gibt, die durch Darlehen
gebunden sind. Insofern hat sich die Kürzung sehr stark auf das von Ihnen genannte Kapitel ausgewirkt. Mir ist es
ganz wichtig darauf hinzuweisen, dass wir für den ganzen Bereich des Sports, der Freizeittätigkeiten und der Prävention – denn letztendlich geht es auch darum – natürlich sicher auch auf andere Möglichkeiten innerhalb des
Ressorts zurückgreifen werden. Wir werden diese Tätigkeiten unter anderem auch über jene Kapitel unterstützen,
die für die Stiftung Vital vorgesehen sind. Vielleicht können wir das Ganze dadurch etwas ausgleichen. Es ist in
der Tat so, dass diese Kürzungen bei den Tätigkeiten auch uns sehr zu schaffen machen. Ich bedanke mich für
Ihre grundsätzliche Zustimmung zu dem, dass wir alles versuchen müssen, um diese Förderung in Zukunft wieder
etwas zu erhöhen.
PRÄSIDENT: Wir kommen zur HGE 06225. Herr Abgeordneter Heiss, Sie haben das Wort.
HEISS (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Auch hier im Bereich der geschichtlichen, künstlerischen und kulturellen Vermögensgüter, Herr Landesrat Mussner, ist eine spürbare Einsparung da. Es betrifft
natürlich die Denkmalpflege, das Archivwesen und anderes mehr.
Ich möchte in diesem Zusammenhang eine Frage an Sie richten, aber nicht zur ummittelbaren Beantwortung, jedoch zur Erinnerung. Ich darf daran erinnern, dass die Landesregierung vor zwei Jahren für den Stift
Stams – also auch ein Vermögensgut, das allerdings im Bundesland Tirol gelegen ist – zu dessen Erhaltung und
Sicherung einen Betrag von zwei Millionen Euro gewidmet hat. Es handelt sich also um einen erheblichen Betrag,
der durch das Denkmalgesetz abgedeckt ist, laut dem im Gesamtinteresse des Landes liegende Vermögens- und
Kulturgüter auch mit Landesmitteln finanziert werden können.
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Vor ihrem Ausscheiden aus dem Amt hat uns Landesrätin Kasslatter mitgeteilt, dass von diesen zwei Millionen Euro bis dato erst 280.000 Euro in Anspruch genommen worden sind. In diesem Zusammenhang möchte ich
die nicht jetzt zu beantwortende Frage stellen, Herr Landesrat: Könnten Sie sich gelegentlich kundig machen, ob
Stift Stams gedenkt, diese restlichen 1,7 Millionen Euro abzurufen? Oder sollte man versuchen, diese Mittel zu
einem erheblichen Teil für die eigenen künstlerischen und kulturellen Vermögensgüter zu gewinnen? Wir kennen
Stams natürlich als die Grableger der Tiroler Grafen und auch als Jagdrevier unserer einheimischen Potentaten,
aber trotzdem wäre es wichtig zu wissen, ob man vielleicht einen Teil dieser Mittel "rekuperieren" kann, wenn sie
Stams nicht mehr benötigt.
Zu diesem Kapitel hätte ich nur die Frage, ob sich diese Kürzung auf den Denkmalbereich bezieht.
MUSSNER (Landesrat für ladinische Bildung und Kultur, Museen und Denkmäler, Vermögen und
Mobilität - SVP): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, was die Frage zur Kürzung anbelangt, kann ich
sagen, dass die Beträge um 6,13 Prozent vermindert worden sind. Das sind ein bisschen weniger als die üblichen
6,5 Prozent, was wir auch als sehr positiv ansehen.
Als Antwort auf die zweite Frage zur "Operation" Stams kann ich nur sagen, dass es stimmt, dass diese
gemacht worden ist. Ich werde Ihnen noch eine schriftliche Antwort zur Frage, ob es möglich ist, noch etwas zu
holen, zukommen lassen. Wenn aber einmal etwas versprochen worden ist, glaube ich, wird man es wahrscheinlich auch zu Ende bringen müssen, so wie es auch ausgemacht worden ist. Ich werde Sie aber darüber informieren.
PRÄSIDENT: Danke, Kollege Mussner. Herr Abgeordneter Blaas, wenn Sie wollen, können wir die HGE
08100, 08105 und 08200 gemeinsam behandeln, da es sich um ähnliche HGE handelt. Falls Sie jedoch eine Abstimmung beantragen, müssen wir über jede HGE einzeln abstimmen. Kollege Blaas, Sie haben das Wort.
BLAAS (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident! Ich hätte gern zur HGE 08100 nähere Erläuterungen,
da es sich um laufende Ausgaben handelt und diese Summe prozentmäßig doch beträchtlich angestiegen ist. Ich
würde vom zuständigen Landesrat gern erfahren, wo in dieser HGE der Schwerpunkt dieser zukünftigen Mehrausgaben liegt.
Zur HGE 08105, "Zuwendungen an die Agentur für Wohnbauaufsicht", möchte ich vom Landesrat wissen,
welche Rechtsform diese Agentur hat, wo diese Agentur angesiedelt ist und ob schon alle nötigen Durchführungsmodalitäten erlassen worden sind.
Zur HGE 08200, "Einheitsfond für den Wohnbau: Maßnahmen für die Wohnungspolitik", habe ich folgende
Fragen: Gibt es hier schon die nötigen Durchführungsbestimmungen? Mit welchen Modalitäten werden diese geregelt? Welches Amt und welche Abteilungen sind konkret dafür zuständig? Welche Unterschiede und welche
Vorteile ergeben sich für die Bürger, die Zuwendungen oder Beiträge dieser Art erhalten? Welche Fristen sind
einzuhalten?
Diese Fragen beziehen sich konkret auf die Förderungsmaßnahmen, die eine vorgestreckte Förderung für
Wohnungssanierungen vorsehen. Es handelt sich um die ominösen 96.000 Euro pro Wohnung, bei welchen angeblich schon 48.000 Euro vorgestreckt werden könnten.
TOMMASINI (Assessore alla scuola, formazione professionale e cultura italiana, edilizia e cooperative, opere pubbliche - Partito Democratico - Demokratische Partei): Per quanto riguarda l'UPB 08100 sono le
spese correnti per il sussidio casa, il contributo alle associazioni e alle cooperative che si occupano anche di reperire alloggi tipo la "Temporary Home", a cui diamo per legge dei contributi. Voi sapete che le spese correnti per il
sussidio casa passano progressivamente ai Servizi sociali, però c'è una fase di transizione, per cui alcuni, fino al
termine del contratto, mantengono la richiesta di contributo rispetto all'Ipes. Quindi abbiamo circa 16 milioni di euro
per il vecchio sussidio casa che andrà ad esaurimento.
L'UPB 08105 riguarda la nuova Agenzia di vigilanza sull'edilizia, la cui costituzione è stata deliberata a larghissima maggioranza da questo Consiglio. Si tratta di un'Agenzia indipendente nel senso che ha una sua struttura e un suo direttore. Essa dipende dall'edilizia abitativa agevolata e ha il compito di fare controlli sia per quanto
riguarda il vincolo sociale, quindi il vincolo ventennale di edilizia abitativa agevolata, sia per quanto riguarda il
vincolo urbanistico. Quindi riguarda tutti e due assessori. L'Agenzia sta iniziando a lavorare concretamente, dovrà
fare questi controlli e bisogna dotarla di un minimo di budget per lavorare. Riferirà poi, essendo un'Agenzia, su tutti
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i controlli che verranno effettuati, in accordo anche con i comuni, che prima dovevano fare essi stessi questi controlli.
Per quanto riguarda la UPB 08200, esso riguarda i contributi ai cittadini per l'agevolazione edilizia e contributi all'Ipes e ai comuni. Siamo passati da 13 milioni dell'anno scorso a 100 milioni di quest'anno, perché l'anno
scorso abbiamo "consumato" i cosiddetti fondi che avevamo nel bilancio, fondi che erano cresciuti un po' negli
anni, perché l'edilizia abitativa agevolata aveva da decenni un fondo fuori bilancio con cui dare contributi agli stati
di avanzamento dell'Ipes o alle costruzioni. Questo fondo si è deciso di mandarlo ad esaurimento anche per una
questione legislativa nazionale e locale, e progressivamente si sono consumati questi fondi, per cui l'anno scorso
non c'era tanto bisogno di immettere nuove risorse. Però dobbiamo sapere che impieghiamo circa 70, 80 o 90
milioni a seconda degli anni per contributi ai cittadini per l'acquisto, ristrutturazione o costruzione di case. Questo
significa che se un cittadino fa domanda e ha i requisiti, questo contributo gli è dovuto. Questi sono per larga parte
contributi che vogliamo mantenere per agevolare l'accesso alla casa.
C'è poi una parte di contributi per la costruzione e ristrutturazione Ipes. Attenzione che una parte delle ristrutturazioni vengono finanziate anche con gli introiti dell'Ipes stesso, quindi a seconda dei progetti che vengono
approvati c'è una parte di risorse che vanno all'Ipes stessa.
La terza UPB riguarda le risorse che vanno ai comuni per l'acquisto di aree da destinare all'edilizia abitativa
agevolata, che sono mutui che per il 50% diventano a fondo perduto. Abbiamo stanziato 100 milioni perché,
avendo esaurito per larga parte i fondi per il bilancio, essi vanno inseriti. In più c'è un fondo di rotazione in cui ci
sono rientri di parte di questi mutui che vanno ad aggiungersi a questi fondi.
Per quanto riguarda il capitolo 0205, sono mutui del fondo di rotazione per cittadini e per i comuni e il cap.
0210 sono impegni pluriennali pregressi su mutui agevolati. Una volta i cittadini chiedevano di più mutui a tasso
agevolato, oggi chiedono in maggior parte il contributo.
PRÄSIDENT: Nun kommen wir zur HGE 09102. Herr Abgeordneter Leitner, bitte.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Insgesamt gesehen geht es hier um den Bereich Familie und Soziales. Das
Kapitel für die Förderung der Pflegebedürftigen weist eine Verminderung von mehr als zwanzig Prozent auf. Insgesamt gibt es zwar eine Verminderung von drei Komma irgendwas Prozent, aber auf dieser Grundeinheit ist sie
erstaunlich hoch und auch nicht verständlich. Meine Frage lautet deshalb: Wie wird dieses Minus von 40 Millionen
Euro begründet?
STOCKER M. (Landesrätin für Wohlfahrt - SVP): Es gibt in der Tat eine Verminderung. Diese ist, denke
ich, nicht von allen nachvollziehbar, weil wir auf der anderen Seite wissen, dass für die Pflegesicherung dieses
Jahr mit ziemlicher Sicherheit 188 Millionen Euro ausgegeben werden. Die Kosten sind enorm angestiegen und
wir werden für die Pflegesicherung diesen Betrag ausgeben müssen. Es scheint eine Verminderung auf, die aber
ausgeglichen wird, und zwar auf der einen Seite durch eine Rückstellung vom ASWE in der Höhe von 30 Millionen
Euro, die dazukommen. Weitere 30 Millionen Euro steuert die Region bei, die sich in Durchlaufposten befinden.
Nachdem wir die Pflegesicherung auf alle Fälle garantieren werden, werden wir auch die entsprechende Notwendigkeit haben. Der Landeshauptmann hat diese schon angemerkt bekommen, sodass wir dafür noch einiges vom
Reservefond, von den 40 Millionen Euro, verwenden müssen.
PRÄSIDENT: Danke, Kollegin Stocker! Das Wort hat Kollege Leitner zur HGE 09145. Nachdem er auf die
Wortmeldung verzichtet, erteile ich Kollegin Klotz das Wort zur HGE 10100.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Auch ich verzichte auf eine Wortmeldung.
PRÄSIDENT: Zur HGE 10205 bitte ich nun Herrn Abgeordneten Heiss um sein Wort.
HEISS (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Dankeschön, Herr Präsident! Es geht um die
HGE 10205 "Vom Land verwaltete Strukturen und Ausstattungen für den öffentlichen Gesundheitsdienst". Wenn
man so quer durch die einzelnen Ausgabegenehmigungen blickt, muss ich sagen, dass wir eine erstaunliche
Achterbahn sehen. Bereits im gesamten Haushaltsvoranschlag sind deutliche Abnahmen sichtbar, und zwar in der
Höhe von 9.050.000 Euro. Im ersten uns vorliegenden Anhang des Finanzgesetzes ist der bereits geschrumpfte
Betrag dieses Kapitels nochmals auf 300.000 Euro hinuntergeschnürt worden. Im gestern bzw. heute vorgelegten
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Ansatz sind wir dann von 300.000 Euro wieder auf einem Betrag von 2.246.000 Euro gelandet. Das ist – ich darf
mich noch einmal wiederholen – wirklich eine Achterbahn der Verschiebungen!
Meine Frage, Frau Landesrätin, lautet deshalb: Inwieweit stellt dieses Kapitel im ohnehin an allen Ecken
und Enden gezerrten Gesundheits- und Sanitätshaushalt ein wenig auch eine Art von Reservefonds dar? Vielleicht übt sie für die Sanität auch diese Funktion aus. Wenn man durch die einzelnen Ausgabegenehmigungen
blickt, so sieht man wirklich eine ständige Veränderung der Positionen. Ich möchte einfach auch generell wissen,
worum es hier geht.
STOCKER M. (Landesrätin für Wohlfahrt - SVP): Kolleginnen und Kollegen, es handelt sich um Beträge,
die von meinen HGE direkt an meinen nebenan sitzenden Kollegen Tommasini verschoben worden sind. Es betrifft zu einem großen Teil das Krankenhaus Bozen.
PRÄSIDENT: Wir kommen zur HGE 11125. Herr Abgeordneter Leitner, bitte.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Es geht um die HGE des Europäischen Sozialfonds, die ein Plus von 15
Millionen Euro aufweist. Ich denke, dass es wahrscheinlich um Überschüsse der vergangenen Jahre geht. Ich
weiß nicht, wie das sonst zu erklären wäre, nachdem aus der Sicht der Bürger der Europäische Sozialfond teilweise ein bisschen ein Eigenleben führt. Die Transparenz war vielleicht auch nicht immer gegeben. In der Vergangenheit haben dazu auch Untersuchungen stattgefunden.
Wir haben immer wieder Mitteilungen erhalten, dass man hier näher hinschauen soll. Allerdings ist es äußerst schwer, diesen Europäischen Sozialfonds wirklich zu kontrollieren. Das muss ich hier auch deshalb einmal
feststellen, weil zu uns immer wieder Bürger kommen, die fragen, was eigentlich mit diesen Geldern wirklich geschieht. Dieser Fonds hat sozusagen ein Eigenleben. Die Transparenz in der ganzen Geschichte der Handhabung
dieses Europäischen Sozialfonds könnte man aus unserer Sicht sicherlich verbessern. Warum hier diese Mehrsumme entstanden ist, hätte ich gerne erklärt.
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Das lässt sich einfach erklären. Es hat nichts mit den Problemen bei der Abrechnung des Europäischen Sozialfonds zu tun, die zugestandenermaßen tatsächlich vorhanden
sind. Das wissen wir und da gilt es auch nichts zu beschönigen. Es geht ganz einfach darum, dass noch Projekte
zulässig sind, die zur vorhergehenden Programmperiode gehören und nachlaufen. Die diesbezüglichen Finanzierungen fließen noch in diesen Haushalt ein, beziehen sich aber auf die vorhergehende Programmperiode. Es handelt sich um Projekte, die mit diesen Mitteln noch finanziert werden müssen und deshalb natürlich auch entsprechend durch diesen Haushalt laufen.
Umgekehrt – ich darf das jetzt vielleicht schon vorwegnehmen – ist es dann bei der HGE 31125, bei der
eine Reduzierung der Mittel stattgefunden hat. Da die Förderperiode 2014 im Rückstand ist, haben die Projekte
noch nicht zu laufen begonnen. Deshalb scheint dort eine Reduzierung der Mittel auf. Das ist die einfache Erklärung dafür. Ich weiß, dass dies zwar eine Anfrage zur anderen Haushaltsgrundeinheit betrifft, aber im Prinzip sind
das zwei Seiten derselben Medaille. Eine Förderperiode läuft nach und die andere beginnt später.
PRÄSIDENT: Wir kommen zur HGE 12100. Da Kollegin Klotz auf die Wortmeldung verzichtet, kommen wir
jetzt zur HGE 12200. Herr Abgeordneter Leitner, Sie haben das Wort.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Es geht um die Maßnahmen zum Nahverkehr von Personen und Gütern
und für die Straßensicherheit und Dienste der Motorisierung. Hier hat eine beachtliche Zunahme von 4,5 Millionen
Euro stattgefunden. Wenn man diese Investitionen gegenüberstellt, … Ich habe zwar auf eine Wortmeldung zum
vorherigen Kapitel verzichtet, muss aber noch einmal darauf verweisen. Bei den laufenden Ausgaben gibt es eine
Steigerung um 15 Millionen Euro und bei den Investitionen lediglich eine um 4,5 Millionen Euro. Das heißt, dass
ich eine unverhältnismäßige Diskrepanz zwischen laufenden Ausgaben und Investitionen feststelle. Das widerspricht ein bisschen der Ausrichtung des Haushaltes in dem Sinn, dass man versucht, mehr zu investieren und
weniger laufende Ausgaben zu haben. In diesem Bereich "Transport- und Kommunikationswesen" haben wir ein
umgekehrtes bzw. ein nicht gesundes Verhältnis, wie ich finde. Wie ist das zu erklären?
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PRÄSIDENT: Danke, Kollege Leitner! Bevor ich Kollegen Mussner das Wort übergebe, möchte ich die
fünften Klassen AB und BB der Wirtschaftsfachoberschule Meran mit Professor Pircher recht herzlich begrüßen.
Willkommen im Landtag!
Ich bitte nun Herrn Landesrat Mussner um seine Stellungnahme.
MUSSNER (Landesrat für ladinische Bildung und Kultur, Museen und Denkmäler, Vermögen und
Mobilität - SVP): Dankeschön, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es stimmt, Kollege Leitner, dass
wir eigentlich die gesamte HGE sehen müssen, um leichter und besser zu verstehen, was hier passiert ist. Ich
möchte deshalb zu allen drei HGE 12100, 12200 und 12205, Stellung nehmen.
Da wir im heurigen Jahr ein Plus von 15 Millionen Euro verbuchen können, waren Umschichtungen notwendig. Der Gesamtbetrag, der der Mobilität zur Verfügung steht, ist von 180 auf 185 Millionen Euro angestiegen.
Die drei HGE wurden mit einem Plus von 11,23 Prozent bzw. einem Plus von 20,25 Prozent und letztere mit einem Minus von 33,42 Prozent ausgeglichen. Diese Umschichtungen helfen uns, gut weiterzukommen.
Insgesamt gesehen brauchen wir mehr Geld für die laufenden Ausgaben, weil jährlich immer mehr Leute
die öffentlichen Dienste beanspruchen. Das ist sehr positiv. Auch die Pendlergelder sind, die bis zum Jahr 2012
ausbezahlt werden, sind aufgestockt worden. Wir haben 5,4 Millionen Euro dafür vorgesehen, die alle heuer ausbezahlt werden müssten. Die Landesregierung beschließt demnächst die Einreichfrist zu verlängern, damit man
auch für das Jahr 2013 ansuchen kann. Wir arbeiten auch an einer neuen Tarifgestaltung und suchen nach neuen
Regelungen für die Vergütung der Kilometergelder für Konzessionäre.
PRÄSIDENT: Danke, Kollege Mussner! Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die HGE 12100 und 12200
Teile dieses Gesetzentwurfes sind, die HGE 12205 jedoch einen Teil des nächsten zur Behandlung stehenden
Gesetzentwurfes darstellt. Sie haben zwar jetzt schon eine Stellungnahme dazu abgegeben, falls aber bei der
Behandlung des Gesetzentwurfes Nr. 6/14 Erläuterungen zu dieser HGE gefragt werden, müssen wir sie noch
einmal behandeln. Diese HGE ist nicht Teil dieses Gesetzes.
Zur HGE 15240 bitte ich nun um die Wortmeldung des Kollegen Heiss.
HEISS (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Danke, Herr Präsident! Herr Landeshauptmann,
gestern hat Kollege Wurzer einen interessanten Vorschlag zum künftigen Schicksal der BLS eingebracht. Er war
für eine Art von Fusion, Einfügung oder Auflösung. Hierzu kommt nun meine Frage. Natürlich sind die Mittel deutlich zurückgefahren worden. Können Sie mir aber trotzdem sagen, wie sich grundsätzlich die BLS im kommenden
Jahr ausrichtet bzw. in welche Richtung sie sich mit diesen Mitteln bewegen will? Ich möchte es nur in ganz groben Zügen wissen, angeregt durch den gestrigen Beitrag von Albert Wurzer zur Haushaltsdebatte.
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Nun, es ist ein bisschen verfrüht über die Neuausrichtung
der BLS zu reden. Wir sind mitten in der Diskussion, bei der es um die Neuorganisation unserer vier Körperschaften BLS, TIS, EOS und SMG geht. Das eine ist die Struktur der Körperschaften und das andere sind die Aufgabenfelder. Tatsache ist, dass diese eigentlich durchaus klar definierte Aufgabenfelder hätten, sich dann aber in
ihrer Tätigkeit doch überschneiden. Es kommt häufig vor, dass Unternehmen, die ihre Tätigkeit aufnehmen und
beginnen, dann bei allen anklopfen müssen oder können. Das ist nicht unbedingt sehr effizient. Es muss Absprachen zwischen den Körperschaften geben. Es muss geklärt werden: Was macht ihr und was machen wir? Die
Frage ist, ob man das nicht besser zusammenfügen kann. Das ist die Grundausrichtung.
In diesem Zusammenhang, auch ganz präzise bezogen auf die Business Location Südtirol, stellt sich die
Frage, ob es Sinn macht, dass hoheitliche Aufgaben zwar weiterhin von der BLS vorbereitet werden, dann aber,
weil es sich eben um hoheitliche Aufgaben handelt, letztendlich von den Landesämtern abgesegnet werden müssen. Die Verantwortung, quasi die Unterschrift, liegt dann wieder beim Amts- oder Abteilungsdirektor. Das ist eine
ungute Zweiteilung. Deshalb stellt sich die Frage, ob man entweder das Ganze in diese neue Struktur gibt, wie
auch immer sie dann aussehen mag, oder umgekehrt sagt, dass man die hoheitlichen Aufgaben in die Landesverwaltung zurückholt. Alle anderen Aufgaben belässt man dort und organisiert diese zusammen mit den anderen
Körperschaften neu.
Inzwischen liegen für beide Vorschläge Grundsatzpapiere auf meinem Schreibtisch. Diese Diskussion findet zurzeit statt und in diesem Zusammenhang wird auch über den Einsatz dieser Mittel diskutiert. An den Zielsetzungen ändert sich aber nichts. Es geht nach wie vor darum, Gewerbetreibenden die Möglichkeit zu geben, in
Südtirol ihr Unternehmen aufzubauen, auszubauen und erfolgreich zu wirtschaften, entsprechende Flächen und in
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Zukunft vor allem immer mehr Bestandsflächen zu vermitteln. Das ist ja eine Zielsetzung der Regierung. Es geht
also um Bestandsvolumina. Daran ändert aber die Neuausrichtung nichts. Die Frage ist nur, wer es morgen macht
und in welcher Struktur. Wir werden in der Landesregierung dann auch relativ bald über die Vorschläge diskutieren und entsprechende Entscheidungen treffen.
PRÄSIDENT: Wir kommen zur HGE 15250. Herr Abgeordneter Leitner, bitte.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident! Es geht um den Rotationsfonds, der um drei Viertel
gekürzt wird. Wie wird dieses Minus aufgefangen bzw. wie werden die Mittel umgeschichtet? Wie erklärt sich das?
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Der Rotationsfonds wird in Zukunft hauptsächlich von Mitteln aus dem regionalen Haushalt, und zwar über die Südtirol Finance finanziert werden. Beim Rotationsfond handelt es sich um Mittel, die zurückfließen. Es sind keine Verlustbeiträge, sondern diese Gelder müssen zurückgezahlt werden. Dieser Finanzierungsfonds eignet sich deshalb auch dafür, denn die Mittel müssen natürlich auch
wieder in den Haushalt von Südtirol Finance zurückfließen. Wir haben aus diesem Grund die Entscheidung getroffen, für die Dotierung des Rotationsfonds zum Teil auf die Mittel von Südtirol Finance zurückzugreifen.
PRÄSIDENT: Nun kommen wir zur HGE 18105. Frau Abgeordnete Klotz, Sie haben das Wort.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Es geht um die Südtirol Marketing Gesellschaft. Bei dieser HGE
wurde keine Änderung vorgenommen, denn die 14 Millionen Euro sind gleich geblieben. Gemessen an 2011, an
2012 und auch an 2013 hat aber immer eine Steigerung stattgefunden. Von 2013 auf 2014 gibt es eine Steigerung
von 1.858.000 Euro. Wir haben jetzt gehört, dass so manche Kapitel gekürzt werden, und zwar in vielen Bereichen, auch im sozialen Bereich. Wie ist es dann zu vertreten, dass bei diesem Kapitel eine laufende Steigerung zu
verbuchen ist? Ein Plus von 1.858.000 Euro ist sehr viel. Worin ist dieser Betrag begründet? Weshalb gibt es,
gemessen am vorigen Jahr, diese Mehrausgabe?
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Sehr geehrte Kollegin Klotz, ich bin Ihnen für diese Frage
dankbar. Auch beim Bereich Tourismus gab es eine Kürzung, aber nicht bei der SMG. Wir haben die Mittelzuweisung an die Tourismusvereine und -organisationen gekürzt. Dies ist auch mit Zustimmung der Vertreter derselben
geschehen, denn wir haben es mit dem LTS, dem HGV usw. besprochen. Durch die Einführung der Ortstaxe stehen zusätzliche Mittel zur Verfügung, damit diese Organisationen arbeiten können. Wir haben mit Zustimmung
dieser, wohlgemerkt, dort sogar mehr gekürzt, als wir bei der HGE betreffend die SMG erhöht haben.
Insgesamt hat aber eine Kürzung stattgefunden, das ist ganz klar. Auch im Bereich Tourismus ist, wie bei
anderen Kapiteln, eine Kürzung vorgenommen worden. Beim Kapitel der SMG gab es zu Lasten der Vereine dann
noch einmal eine Erhöhung, weil alle der Ansicht waren, dass das die richtige Strategie sei. Wir müssen die Südtirol-Begehrlichkeit zunächst in Europa, wenn nicht weltweit, herstellen, sodass die Leute einmal auf den Gedanken
kommen, in Südtirol Urlaub zu machen. Dann erst geht es um Ortsmarketing usw. Wir müssen auf dem Markt
noch stärker präsent sein und die Mittel deshalb noch stärker auf diese Südtirolwerbung und etwas weniger auf
die Kirchtürme konzentrieren.
PRÄSIDENT: Nun zur HGE 20205. Herr Abgeordneter Heiss, bitte.
HEISS (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Danke, Herr Präsident! Herr Landesrat Tommasini, die HGE 20205 betrifft die Straßenbauten und Infrastrukturen, also ein sehr weitläufiges Feld. Leider bekommen wir nie mehr den Haushaltsplan übermittelt, denn ansonsten könnte man die einzelnen Einheiten etwas besser betrachten. Wir wissen natürlich, dass es in der Absicht der Landesregierung liegt, hier außerordentliche Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen. Ich bin aber doch daran interessiert zu wissen, worauf sich diese Erhöhung
von 10 Millionen Euro in diesem Bereich "Straßenbauten und Infrastrukturen" bezieht. Es handelt sich immerhin
um eine kräftige Zunahme!
TOMMASINI (Assessore alla scuola, formazione professionale e cultura italiana, edilizia e cooperative, opere pubbliche - Partito Democratico - Demokratische Partei): Si tratta di un aumento connesso all'esigenza di portare avanti opere che sono già state in larga parte progettate, che sono in fase di esecuzione e quindi
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vanno completate. Ne cito alcune: i lavori sulla strada di Fiè, sulla strada della val d'Ega, la galleria paravalanghe
di Lappago. Vi sono lavori in progettazione come gli impianti tecnici della galleria di Sarentino. Una grande importanza è data alla sicurezza. Nel 2014 avremo tante opere di sicurezza, in particolare Campodazzo, Malles, Salorno, San Pancrazio Ultimo sono previsti interventi concreti. Inoltre abbiamo 1700 ponti, che sono tanti, e cercheremo di programmare la ristrutturazione e il risanamento di essi. Questo non significa che faremo tutto. Il presidente ha già detto che ci sono opere che sono già state discusse, attese dalla popolazione per il quadruplo di
questa cifra. Nelle prossime settimane faremo una revisione per priorità.
Queste sono le opere già appaltate o comunque già avviate.
PRÄSIDENT: Ich bitte nun Herrn Abgeordneten Leitner um sein Wort zur HGE 21210.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident! Bei dieser HGE geht es um die Investitionsausgaben für Bauten und entsprechendes Zubehör für Landesdienste. Es ist erfreulich, dass dafür beachtliche Geldmittel zur Verfügung gestellt werden, und zwar rund 40 Millionen Euro zusätzlich für öffentliche Bauten. Angesichts
der Krise, die wir gerade durchleben, ist das sicherlich erfreulich. Meine Frage lautet: Welches sind die wichtigsten
Projekte, die hier verwirklicht werden sollen?
TOMMASINI (Assessore alla scuola, formazione professionale e cultura italiana, edilizia e cooperative, opere pubbliche - Partito Democratico - Demokratische Partei): Premesso che anche in questo caso la
Giunta provinciale si occuperà nelle prossime settimane di riprogrammare tutti gli interventi che sono in discussione, perché tutto non si potrà fare in futuro, queste cifre tengono conto di opere già iniziate in alcuni casi o di
opere che vogliamo portare avanti, citavo prima la scuola professionale dell'Einaudi, ma c'è anche una scuola di
Silandro che ha bisogno di una ristrutturazione abbastanza urgente. In più ci sono 35 milioni per il primo lotto dell'ospedale di Bolzano. La cifra così alta in aumento dipende anche dai soldi per quest'opera che durerà fino al
2017, e poi ci sarà una seconda fase. In più ci sono tutte le manutenzioni di edifici. In ogni caso in futuro ci sarà
questa riprogrammazione degli interventi.
PRÄSIDENT: Wir kommen zur HGE 22200. Frau Abgeordnete Artioli, bitte.
ARTIOLI (Team Autonomie): Interventi di difesa del suolo – 1.250.000 euro. Con tutti i problemi che abbiamo avuto adesso con le frane dovute alla pioggia noi tagliamo così tanto? Vorrei una spiegazione.
SCHULER (Landesrat für Land- und Forstwirtschaft, Zivilschutz und Gemeinden - SVP): Ich glaube,
dass hier ein Missverständnis vorliegt. Wir reden bei dieser HGE von den Arbeiten der Wildbachverbauung im
Generellen. Auch diese HGE mussten wir um 6,5 Prozent kürzen, und zwar im Bereich der Programme für die
Wildbachverbauung. Wenn wir jetzt von den Unwetterschäden reden, kann ich sagen, dass diese in erster Linie
über das Gesetz Nr. 34 betreffend den Zivilschutz finanziert werden. Dieses Kapitel hier ist unbetroffen. Wir haben
in der Landesregierung auch vereinbart, dass, sollten die Programme nicht ausreichen, um die Schäden zu beheben bzw. die nötigen Vorsichtsmaßnahmen für die nächste Zukunft treffen zu können, auch von den einzelnen
Abteilungen Anträge gestellt werden können, um Behebungen aus dem Reservefonds vorzunehmen. Damit wird
gewährleistet, dass, erstens, die entstandenen Schäden behoben werden können und, zweitens, dass auch die
nötigen Schutzmaßnahmen finanziert werden können.
PRÄSIDENT: Wir kommen nun zur HGE 31125. Herr Abgeordneter Heiss, Sie haben das Wort.
HEISS (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Dankschön, Herr Präsident! Diese HGE betrifft
die ergänzende Finanzierung von Tätigkeiten im europäischem Interesse. Wie in den ganzen EU-Kapiteln sehen
wir auch hier einen bedeutenden Rückgang der Mittel. Hängt dies damit zusammen, dass die neue Förderperiode
dann entsprechende Aufstockungen mit sich bringt? Ich bitte einfach um eine kurze Erläuterung, wie diese heftigen Abwärtsbewegungen hier zu erklären sind.
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Wie ich schon vorhin dem Kollegen Leitner erläutert habe,
ist es bei den Förderprogrammen so, dass es, wenn eine alte Förderperiode aufhört und eine neue beginnt, eine
Übergangszeit gibt. Zum einen haben wir aus dem Grund, dass noch Projekte nachlaufen, Aufstockungen in der
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HGE 11125. Umgekehrt gibt es hier in der HGE 31125 eine Reduzierung, weil die neue Periode im Rückstand ist
und deshalb auch noch keine entsprechenden Mittel Verwendung finden und angefragt werden können. Aus diesem Grund ist die Reduzierung durchaus gerechtfertigt. Wir brauchen die Mittel noch nicht. Wir sind mit der neuen
Förderperiode in Verzug. Sie heißt zwar "2014-2020", wird effektiv dann aber wohl 2015-2021 betreffen, defacto.
PRÄSIDENT: Wir haben die Haushaltsgrundeinheiten erschöpfend behandelt, welche den Artikel 2 dieses
Gesetzes betreffen. Ich bitte jetzt noch die Landesregierung darum, die beiden eingebrachten Abänderungsanträge bzw. Ersetzungsanträge zu erläutern. Herr Landeshauptmann Kompatscher, Sie haben das Wort.
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Zum einen handelt es sich um nichts anderes als das Herunterbrechen der einzelnen Einheiten, die Spezifizierung der einzelnen Positionen. Es sind keine substantiellen
Änderungen enthalten. Ich beziehe mich jetzt auf Artikel 2 Absatz 1. Es handelt sich am Ende um elf Seiten, die
Ihnen verteilt worden sind. Es macht keinen Sinn, dass ich diese jetzt einzeln erläutere. Es ist nichts Einfacheres
als das Arbeitsprogramm dazu.
Artikel 2 Absatz 2 betrifft noch einmal Änderungen, die hier zum Teil bereits Gegenstand von Fragen waren
und auch schon kommentiert worden sind. Die Notwendigkeit dieser Änderungen ergibt sich aufgrund der von den
Abteilungen durchgeführten Kontrollen. Der Haushalt wird in mehreren Phasen erstellt. Zum einen haben wir zunächst einmal die Meldungen aus den Abteilungen dahingehend, welcher Bedarf für das nächste Jahr gegeben
ist. Dann haben wir die Rückmeldung von der Regierung, wie wir uns das vorstellen und wo wir die Schwerpunkte
setzen wollen. Danach gibt es die Rückmeldungen aus den Abteilungen. In der Regel heißt es dann, dass das so
nicht geht, weil es sich um Kürzungen handelt. Zuletzt gibt es die Rückmeldung der Regierung, wie der Haushalt
definitiv ausschaut. Wir sind in der Zeit dann sehr knapp gewesen, sodass es passiert ist, dass das Dokument,
das bereits im Landtag aufgelegen ist, noch einmal korrigiert werden musste. Größtenteils handelt es sich aber um
Umbuchungen innerhalb derselben Abteilungen, wo man dann eben versucht hat, mit den Mitteln zurechtzukommen.
Wenn es jetzt dazu noch einzelne Fragen gibt, stehe ich gerne zur Verfügung. Ich glaube aber, dass es
keinen Sinn machen würde, die Ziffern noch einmal herunterzulesen. Die Änderungen betreffen technische
Mitteilungen, die aus den Abteilungen gekommen sind. Es handelt sich um notwendige Präzisierungen und
Umstellungen.
PRÄSIDENT: Danke, Herr Landeshauptmann Kompatscher! Gibt es noch Wortmeldungen zu den Abänderungsanträgen? Frau Abgeordnete Artioli, bitte.
ARTIOLI (Team Autonomie): Sulla tabella di 11 pagine vedo nell'ultima pagina che avete tagliato 40 milioni per "devoluzione di quote di tributi provinciali", alla UPB 26215. Nella prima tabella che ci avete mandato
c'erano 40 milioni in più. Chiedo una spiegazione.
PRÄSIDENT: Danke, Kollegin Artioli! Das Wort hat nun Abgeordneter Pöder. Entschuldigung, das Wort
bitte noch einmal an Kollegin Artioli, damit Sie dem Landeshauptmann besser erklären kann, um was es geht.
ARTIOLI (Team Autonomie): Leggo: Unità previsionale di base 26215 a pag. 11.
PRÄSIDENT: Danke, Kollegin Artioli, das ist geklärt. Herr Abgeordneter Pöder, Sie haben das Wort.
PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Auch wenn es sich um eine Änderung zum Haushaltsgesetz
handelt und falls Sie mir jetzt nicht antworten können, könnten wir es vielleicht in Evidenz behalten? Ich bin nämlich gerade fieberhaft dabei, diese HGE 26220 zu suchen. Ist das eine neue Haushaltsgrundeinheit? In Ordnung,
danke!
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Ich darf feststellen, dass beide Fragen zusammenhängen.
Es geht um eine neue HGE, die mit einem Änderungsantrag geschaffen wird, den wir dann noch ganz am Ende
mit dem Landesgesetzentwurf Nr. 6/14 behandeln müssen. Damit hängt auch die Änderung zusammen, zur der
Kollegin Artioli ihre Frage gestellt hat.
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Die Verhandlungen mit den Gemeinden, die inzwischen jedes Jahr stattfinden, haben wir im letzten Moment noch geführt. Diese betreffen natürlich einen großen Brocken. Der Rat der Gemeinden gibt immer eine Stellungnahme ab. In seinem Gutachten heißt es dann, dass sie mit dem Haushalt einverstanden sind, vorausgesetzt
– uns betreffend – es kommen die Zahlen hinein, die das Ergebnis der Verhandlungen widerspiegeln.
Heuer war es besonders spannend, darf ich einmal sagen, weil wir folgende Situation haben: Letztes Jahr
haben die Bürger die IMU auf die Katasterkategorie D an den Staat bezahlt. Jetzt haben wir vom Staat uns gegenüber zwar dieselbe Forderung, aber der Staat stellt diese an das Land. Die Bürger zahlen heuer diese Steuer
an die Gemeinden, und zwar in dem Ausmaß, wie wir sie dann hier im Gemeindeimmobiliensteuergesetz festlegen werden. Die Gemeinden werden also aus der Gemeindeimmobiliensteuer, auch wenn wir die Steuer auf die
Gewerbeimmobilien reduzieren, eine Mehreinnahme haben.
Auch wenn es letztes Jahr einen niedereren Steuersatz gab, ist dieser zu hundert Prozent an den Staat gegangen. Wenn auch wir jetzt den Steuersatz heruntersetzen, wird es jedoch immer eine Mehreinnahme geben.
Deshalb fahren wir die Abtretungen an die Gemeinden zurück. Wir gleichen das damit aus, denn dem Staat müssen wir trotzdem das Geld der Katasterkategorie D geben. In Bezug auf den Staat ändert sich also nichts. Das ist
auch immer gesagt worden. Bei der Behandlung des Gesetzes zur Gemeindeimmobiliensteuer wird dieser Aspekt
noch einmal zur Sprache kommen, aber vielleicht erläutere ich es hier noch einmal.
Wir haben nichts dafür bezahlt, dass wir diese Kompetenz erhalten haben. Umgekehrt verzichtet der Staat
aber nicht auf seine Einnahme. Er hat gesagt: "Das ist o. k. Letztes Jahr habe ich aus Südtirol 180 Millionen Euro
erhalten. Diese will ich aber wieder haben, dann könnt ihr eure Steuern regeln, wie ihr wollt!" Deshalb betrifft das
nun natürlich den Landeshaushalt, denn um diese Mittel haben wir weniger. Wir sagen zu den Gemeinden natürlich: "Ihr habt jetzt mehr Einnahmen, somit geben wir euch weniger."
Das ist der Grund und betrifft zum einen die HGE 26100, 26200 und 26215. Das sind dieselben
200.448.710 Euro, die im Kapitel 26220 neu geschaffen werden. Auf der einen Seite gibt es die Mehreinnahme
aus der GIS, die wir den Gemeinden praktisch abziehen und die deshalb bei uns als Einnahme aufscheint, und auf
der anderen Seite haben wir die Ausgaben an die Gemeinden. Deshalb gibt es hier diese Umverteilung. Das ist
die Antwort auch auf Ihre Frage, Kollege Pöder.
PRÄSIDENT: Danke, Kollege Kompatscher! Nachdem es keine Wortmeldungen mehr gibt, kommen wir zur
Abstimmung.
Wir stimmen über den Änderungsantrag Nr. 1 ab. Ich eröffne die Abstimmung: mit 19 Ja-Stimmen, 4 NeinStimmen und 10 Enthaltungen genehmigt.
Wir stimmen über den Änderungsantrag Nr. 2 ab. Ich eröffne die Abstimmung: mit 19 Ja-Stimmen, 5 NeinStimmen und 9 Enthaltungen genehmigt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den so abgeänderten Artikel 2. Ich eröffne die Abstimmung: mit 19
Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen genehmigt.
Es folgt die Behandlung des nächsten Artikels.
Art. 3
Änderung des Landesgesetzes vom 11. August 1998, Nr. 9, „Finanzbestimmungen in
Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt
des Landes Südtirol für das Finanzjahr 1998
und für den Dreijahreshaushalt 1998-2000
und andere Gesetzesbestimmungen“
1. In Artikel 11-bis des Landesgesetzes vom 11. August 1998, Nr. 9, in geltender Fassung, sind folgende Worte gestrichen: „laut Artikel 5 des Dekretes des Präsidenten des Ministerrates vom 25. Januar 1999, Nr. 11, in geltender Fassung,“.
2. Die Deckung der Kosten in Höhe von geschätzten 87.500 Euro für das Jahr 2014, 175.000 Euro
für das Jahr 2015 und 175.000 Euro ab dem Jahr 2016, die aus der Durchführung von Absatz 1 hervorgehen, erfolgt gemäß Artikel 6 Absatz 3.
---------Art. 3
Modifica della legge provinciale 11 agosto 1998,
n. 9, “Disposizioni finanziarie in connessione
con l'assestamento del bilancio di previsione
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della provincia per l'anno finanziario 1998
e per il triennio 1998-2000 e norme
legislative collegate”
1. Nell'articolo 11-bis della legge provinciale 11 agosto 1998, n. 9, e successive modifiche, sono
soppresse le seguenti parole: “di cui all’articolo 5 del decreto del Presidente del Consiglio dei ministri
25 gennaio 1999, n. 11, e successive modifiche,”.
2. Alla copertura degli oneri derivanti dall’attuazione del comma 1, stimati in 87.500 euro per il 2014,
in 175.000 euro per il 2015 e in 175.000 euro a decorrere dal 2016, si provvede ai sensi dell’articolo
6, comma 3.
Zu diesem Artikel liegen keine Änderungsanträge vor. Gibt es Wortmeldungen? Keine. Somit stimmen wir
über den Artikel ab. Ich eröffne die Abstimmung: mit 19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 13 Enthaltungen genehmigt.
Wir kommen zum Artikel 4.
Art. 4
Fonds für die Lokalfinanzen
1. Die Dotierung der in Artikel 1 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 14. Februar 1992, Nr. 6, in geltender Fassung, vorgesehenen Fonds zugunsten der Lokalfinanzen ist für das Finanzjahr 2014 im
folgenden Ausmaß festgelegt:
ordentlicher Fonds:
213.438.038,00 Euro (Haushaltsgrundeinheit 26100),
Investitionsfonds:
134.784.284,00 Euro (HGE 26200),
Fonds zur Amortisierung der Darlehen:
0,00 Euro (HGE 26205),
Ausgleichsfonds:
0,00 Euro (HGE 26100),
Rotationsfonds für Investitionen:
50.000.000,00 Euro (HGE 26200).
---------Art. 4
Fondi per la finanza locale
1. La dotazione dei fondi per la finanza locale di cui all’articolo 1, comma 2, della legge provinciale 14
febbraio 1992, n. 6, e successive modifiche, è stabilita per l’anno finanziario 2014 come segue:
fondo ordinario:
213.438.038,00 euro (Unità Previsionale di Base 26100);
fondo per investimenti:
134.784.284,00 euro (UPB 26200);
fondo ammortamento mutui:
0,00 euro (UPB 26205);
fondo perequativo:
0,00 euro (UPB 26100);
fondo di rotazione per investimenti:
50.000.000,00 euro (UPB 26200).
Änderungsantrag Nr. 1 (Ersetzungsantrag), eingebracht von Landeshauptmann Kompatscher: "Artikel 4
erhält folgende Fassung:/L'articolo 4 è così sostituito:
'Art. 4
Fonds für Lokalfinanzen
1. Die Dotierung der in Artikel 1 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 14. Februar 1992, Nr. 6, in geltender
Fassung, vorgesehenen Fonds zugunsten der Lokalfinanzen ist für das Finanzjahr 2014 in folgendem Ausmaß
festgelegt:
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a) ordentlicher Fonds: 143.551.036,34 Euro (Haushaltsgrundeiheit 26100), davon 45.000.000,00 Euro
Rückerstattung IMU
b) Investitionsfonds: 48.962.796,340 Euro (HGE 26200)
c) Fonds zur Amortisierung der Darlehen: 0,00 Euro (HGE 26205)
d) Ausgleichsfonds: 0,00 Euro (HGE 26100)
e) Rotationsfonds für Investitionen: 50.000.000,00 Euro (HGE 26200)
f) Beteiligung der Lokalfinanzen am Ausgleich der öffentlichen Finanzen: 46.724.095,10 Euro (HGE 26220)
g) Fonds, welcher aus dem Mehraufkommen der Immobiliensteuer "IMU" herrührt: 153.724.615,16 Euro
(HGE 26220)
----------Art. 4
Fondi per la finanza locale
1. La dotazione dei fondi per la finanza locale di cui all'articolo 1, comma 2, della legge provinciale 14 febbraio 1992, n. 6, e successive modifiche, è stabilita per l'anno finanziario 2014 come segue:
a) fondo ordinario: 143.551.036,34 euro (Unità previsionale di Base 26100), di cui 45.000.000 euro restituzione IMU
b) fondo per investimenti: 48.962.796,40 euro (UPB 26200)
c) fondo ammortamento mutui: 0,00 euro (UPB 26205)
d) fondo perequativo: 0,00 euro (UPB 26100)
e) fondo di rotazione per investimenti: 50.000.000,00 euro (UPB 26200)
f) concorso della finanza locale al riequilibrio della finanza pubblica: 46.724.095,10 euro (UPB 26220)
g) fondo derivante da maggior gettito "IMU": 153.724.615,16 euro (UPB 26220).
Gibt es Wortmeldungen zu diesem Ersetzungsantrag? Landeshauptmann Kompatscher, bitte.
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Im Prinzip habe ich es vorher schon gesagt. Hier geht es
um den Fonds für Lokalfinanzen, also um die Finanzierung der Gemeinden. Die Beträge entsprechen dem, was
wir mit den Gemeinden vereinbart haben. Auch die Gemeinden werden im Haushaltsjahr 2014 weniger Mittel zur
Verfügung haben als im letzten Jahr, was im Prinzip etwas weniger Abhängigkeit vom Land bedeutet. Es gibt
deutlich weniger Mittel aus dem Landeshaushalt. Dafür gibt es aber etwas mehr wieder an eigenen Mitteln, weil
die neue Gemeindeimmobiliensteuer kommen wird. Den Gemeindenverband hat natürlich vor allem interessiert,
was wir in Sachen Gemeindeimmobiliensteuer vor haben. Diese Dotierungen gehen davon aus, dass es ungefähr
in die Richtung gehen wird, die wir öffentlich schon mehrmals kommentiert haben. Die Erstwohnung wird mehr
oder weniger von der Gemeindeimmobiliensteuer befreit sein, für die gewerblich genutzten Immobilien wird es
eine Reduzierung von knapp einem Viertel gehen und der Rest wird mehr oder weniger so bleiben wie bisher. Bei
den Zweitwohnungen besteht die Möglichkeit, noch einmal etwas nach oben zu gehen. Das System bleibt dasselbe. Es gibt einen ordentlichen Fonds, der für die laufenden Ausgaben der Gemeinden verwendet wird. Es gibt
auch einen Investitionsfonds, der nur für Investitionen verwendet werden darf. Die Gemeinden unterliegen genauso wie wir dem Stabilitätspakt.
ABGEORDNETE: (unterbrechen)
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Das ist eine Tatsache. Ich habe nicht gesagt, dass wir das
gerne tun, sondern, dass wir das tun müssen. Es würde wesentlicher leichter sein, wenn der Stabilitätspakt anders
aufgebaut wäre. Diesbezüglich gibt es in Rom aber Ankündigungen, dass bestimmte Investitionen, insbesondere
jene, die aus EU-Mitteln finanziert werden, aus dem Stabilitätspakt herausgenommen werden. Meiner Meinung
nach wäre es sinnvoll, die Mittel für Investitionen komplett herauszunehmen. Vielmehr sollte man bei den laufenden Ausgaben sparen.
PRÄSIDENT: Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, stimmen wir über den Ersetzungsantrag ab. Ich eröffne die Abstimmung: mit 18 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 11 Enthaltungen genehmigt.
66
Art. 5
Höchstausmaß der Verschuldung
1. Für das Finanzjahr 2014 beträgt das Höchstausmaß der Tilgungsraten aus der Aufnahme von Anleihen für die Finanzierung von Investitionsausgaben, einschließlich jener aus bereits aufgenommenen
Krediten, sowie der geleisteten Haupt- und Zusatzgarantien des Landes zugunsten von Körperschaften
und anderen Subjekten 560 Millionen Euro.
---------Art. 5
Livello massimo di indebitamento
1. Per l’esercizio finanziario 2014 il livello massimo delle annualità di ammortamento derivanti
dall’assunzione di prestiti per il finanziamento di spese in conto capitale, comprese quelle relative a
prestiti già contratti, nonché delle garanzie principali e sussidiarie emesse dalla Provincia a favore di
enti e altri soggetti, è fissato in 560 milioni di euro.
Zu diesem Artikel liegen keine Änderungsanträge vor. Gibt es Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Pöder,
bitte.
PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Vielen Dank, Herr Präsident! Ich möchte nur eine Anregung
machen, und zwar jene, dass wir in Zukunft im Zuge der Haushaltsdebatte eine Auflistung der Verbindlichkeiten,
Investitionsausgaben, Tilgungsraten usw. erhalten.
PRÄSIDENT: In Ordnung.
Nachdem ich keine weiteren Wortmeldungen sehe, kommen wir zur Abstimmung über Artikel 5. Ich eröffne
die Abstimmung: mit 19 Ja-Stimmen und 13 Enthaltungen genehmigt.
Art. 6
Finanzielle Deckung
1. Die Deckung der Ausgaben von insgesamt 3.070.959.628,85 Euro zu Lasten des Finanzjahres
2014, die von Artikel 2 Absätze 1 (Anlage A) und 2 (Anlage B) und von Artikel 4 dieses Gesetzes
herrühren, erfolgt durch Verwendung eines entsprechenden Anteils der Einnahmen, die im Haushaltsvoranschlag des Landes für das Jahr 2014 eingetragen sind.
2. Die Deckung der Ausgaben von insgesamt 376.196.017,96 Euro zu Lasten der Finanzjahre 2015
und 2016, die von Artikel 2 Absatz 1 (Anlage A) in Bezug auf die zweite und dritte Jahresrate der genehmigten Ausgabenhöchstbeträge und von Artikel 2 Absatz 2 (Anlage B) herrühren, erfolgt durch
einen entsprechenden Anteil an den Bereitstellungen, welche für den Zweijahreszeitraum 2015-2016
im Dreijahreshaushalt 2014-2016 vorgesehen sind.
3. Die Deckung der Ausgaben, die von Artikel 1 Absätze 3, 5, 7, 9, 11, 13 und 14 und Artikel 3 Absatz 2 herrühren, erfolgt durch das vorgesehene Steueraufkommen für das Jahr 2014 und für folgende Jahre von der HGE 120 der Einnahmen.
---------Art. 6
Copertura finanziaria
1. Alla copertura degli oneri per complessivi 3.070.959.628,85 euro a carico dell'esercizio finanziario
2014, derivanti dall’articolo 2, commi 1 (tabella A) e 2 (tabella B), e dall’articolo 4 della presente
legge, si provvede con una corrispondente quota delle entrate iscritte nel bilancio di previsione della
Provincia per l'anno 2014.
2. Alla copertura degli oneri per complessivi 376.196.017,96 euro a carico degli esercizi finanziari
2015 e 2016, derivanti dall’articolo 2, comma 1 (Tabella A), relativamente alla seconda e terza annualità dei limiti d’impegno autorizzati, e dall’articolo 2, comma 2 (Tabella B), si provvede con una
corrispondente quota delle disponibilità finanziarie previste per il biennio 2015-2016 nel bilancio
triennale 2014-2016.
3. Alla copertura degli oneri di cui all’articolo 1, commi 3, 5, 7, 9, 11, 13 e 14, e all’articolo 3, comma
2, si provvede con il gettito previsto per gli anni 2014 e seguenti all’UPB di entrata 120.
67
Änderungsantrag Nr. 1 (Ersetzungsantrag), eingebracht von Landeshauptmann Kompatscher: "Artikel 6
erhält folgende Fassung:/L'articolo 6 è così sostituito:
Art. 6
Finanzielle Deckung
1. Die Deckung der Ausgaben von insgesamt 3.071.569.075,98 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2014, die
von den Artikeln 2 Absätze 1 (Anlage A) und 2 (Anlage B) und 4 dieses Gesetzes herrühren, erfolgt durch Verwendung eines entsprechenden Anteils der Einnahmen, die im Haushaltsvoranschlag des Landes für das Jahr
2014 eingetragen sind.
2. Die Deckung der Ausgaben von insgesamt 374.332.872,10 Euro zu Lasten der Haushaltsjahre 2015 und 2016,
die von Artikel 2 Absatz 1 (Anlage A) in Bezug auf die zweite und dritte Jahresrate der genehmigten Ausgabenhöchstbeträge und von Artikel 2 Absatz 2 (Anlage B), herrühren, erfolgt durch einen entsprechenden Anteil an den
Bereitstellungen, welche für den Zweijahreszeitraum 2015-2016 im Dreijahreshaushalt 2014-2016 vorgesehen
sind.
3. Die Deckung der Ausgaben, die von Artikel 1, Absätze 3, 5, 7, 9, 11, 13 und 15 und Artikel 3 Absatz 2 herrühren, erfolgt durch das vorgesehene Steueraufkommen für das Jahr 2014 und für folgende Jahre von der HGE 120
der Einnahmen.
---------Art. 6
Copertura finanziaria
1. Alla copertura degli oneri per complessivi 3.071.569.075,98 euro a carico dell'esercizio finanziario 2014, derivanti dall’articolo 2, commi 1 (tabella A) e 2 (tabella B), e dall’articolo 4 della presente legge, si provvede con una
corrispondente quota delle entrate iscritte nel bilancio di previsione della Provincia per l'anno 2014.
2. Alla copertura degli oneri per complessivi 374.332.872,10 euro a carico degli esercizi finanziari 2015 e 2016,
derivanti dall’articolo 2, comma 1 (Tabella A), relativamente alla seconda e terza annualità dei limiti d’impegno
autorizzati, e dall’articolo 2, comma 2 (Tabella B), si provvede con una corrispondente quota delle disponibilità
finanziarie previste per il biennio 2015-2016 nel bilancio triennale 2014-2016.
3. Alla copertura degli oneri di cui all’articolo 1, commi 3, 5, 7, 9, 11, 13 e 17 e all’articolo 3, comma 2, si provvede
con il gettito previsto per gli anni 2014 e seguenti all’UPB di entrata 120.
Gibt es Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir über den Ersetzungsantrag ab. Ich eröffne die Abstimmung: mit 19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 12 Enthaltungen genehmigt.
3. Abschnitt
Andere Bestimmungen
Art. 7
Änderung des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, „Bestimmungen über den Haushalt
und das Rechnungswesen des Landes“
1. Artikel 37 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, in geltender Fassung, erhält
folgende Fassung:
„2. Die Einhebung der Einnahmen wird vom zuständigen Amt der Landesabteilung Finanzen mittels
Einhebungsanweisungen verfügt.”
2. Artikel 44-bis Absatz 4 dritter Satz des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, erhält folgende Fassung: „Die Gesellschaft arbeitet mit Landespersonal, mit Personal der örtlichen Verwaltungen bzw. mit eigenem Personal.“
3. Artikel 49 Absatz 8 des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, in geltender Fassung, erhält
folgende Fassung:
„8. Die Ausgabentitel sind vom Direktor des zuständigen Amtes der Landesabteilung für Finanzen
unterzeichnet.“
4. Artikel 63 Absatz 5 des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, erhält folgende Fassung:
„5. Dem Haushaltsvoranschlag des Landes ist ein Verzeichnis der in Absatz 1 erwähnten Anstalten
beizulegen; für jede Anstalt ist das Ausmaß der Ausschüttung zu Lasten des Landeshaushaltes anzugeben. Diese Beträge können sich innerhalb des Höchstausmaßes der entsprechenden Haushaltsgrundeinheit (HGE) ändern. In der Anlage zur allgemeinen Rechnungslegung des Landes ist
eine zusammenfassende Abschlussrechnung über ihre Ausgaben darzulegen.“
68
---------Capo III
Altre disposizioni
Art. 7
Modifica della legge provinciale 29 gennaio 2002, n. 1, “Norme in materia di bilancio e contabilità
della Provincia Autonoma di Bolzano”
1. Il comma 2 dell’articolo 37 della legge provinciale 29 gennaio 2002, n. 1, e successive modifiche, è
così sostituito:
“2. La riscossione delle entrate è riscontrata dall’ufficio competente della Ripartizione provinciale Finanze mediante ordinativi di incasso.“
2. Il terzo periodo del comma 4 dell'articolo 44-bis della legge provinciale 29 gennaio 2002, n. 1, è
così sostituito: “La società opera con personale provinciale, di amministrazioni locali o mediante personale proprio.”
3. Il comma 8 dell’articolo 49 della legge provinciale 29 gennaio 2002, n. 1, è così sostituito:
“8. I titoli di spesa sono firmati dal direttore dell’ufficio competente della Ripartizione provinciale Finanze.”
4. Il comma 5 dell’articolo 63 della legge provinciale 29 gennaio 2002, n. 1, è così sostituito:
“5. Al bilancio di previsione della Provincia è allegato un elenco degli enti di cui al comma 1, con l'indicazione per ciascuno di essi dell'ammontare dell'erogazione a carico del bilancio della Provincia.
Tali importi possono variare nei limiti della corrispondente unità previsionale di base (UPB). In allegato al rendiconto generale della Provincia è esposto un rendiconto riassuntivo delle spese dei medesimi.”
Zu diesem Artikel liegen keine Änderungsanträge vor. Gibt es Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir
darüber ab. Ich eröffne die Abstimmung: mit 19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 11 Enthaltungen genehmigt.
Art.7-bis
Änderung des Landesgesetzes vom 20. Dezember 2012, Nr. 22, „Bestimmungen über das Erstellen
des Haushaltes für das Finanzjahr 2013 und für den Dreijahreszeitraum 2013-2015 (Finanzgesetz
2013)“
1. Artikel 20-bis des Landesgesetzes vom 20. Dezember 2012, Nr. 22, ist aufgehoben.
---------Art. 7-bis
Modifica della legge provinciale 20 dicembre 2012, n. 22, “Disposizioni per la formazione del bilancio
di previsione per l’anno finanziario 2013 e per il triennio 2013-2015 (Legge finanziaria 2013)”
1. L’articolo 20-bis della legge provinciale 20 dicembre 2012, n. 22, è abrogato.
Zu diesem Artikel liegen keine Änderungsanträge vor. Gibt es Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir
darüber ab. Ich eröffne die Abstimmung: mit 19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 11 Enthaltungen genehmigt.
Art. 7-ter
Änderung des Landesgesetzes vom
22. Oktober 1993, Nr. 17, „Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Rechts
auf Zugang zu Verwaltungsunterlagen“
1. Artikel 6-ter Absatz 2 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, in geltender Fassung,
erhält folgende Fassung:
„2. Die Rechtssubjekte laut Artikel 6-bis Absatz 3 sind verpflichtet, die Vereinbarungen laut Absatz 1
dieses Artikels anzuwenden oder sich auf die von denselben Vereinbarungen vorgegebenen Preis- und
Qualitätsparameter, welche im Erwerb von vergleichbaren Gütern und Dienstleistungen als nicht
überschreitbare Schwelle fungieren, zu berufen. Diese unabhängigen Beschaffungsverfahren werden
über das telematische System gemäß Artikel 6-bis Absatz 1 abgewickelt.“
---------Art. 7-ter
Modifica della legge provinciale
69
22 ottobre 1993, n. 17, “Disciplina del procedimento amministrativo e del diritto
di accesso ai documenti amministrativi”
1. Il comma 2 dell’articolo 6-ter della legge provinciale 22 ottobre 1993, n. 17, e successive modifiche, è così sostituito:
“2. I soggetti di cui all’articolo 6-bis, comma 3, sono obbligati a utilizzare le convenzioni di cui al
comma 1 del presente articolo, ovvero ne utilizzano i parametri di prezzo-qualità come limiti massimi
per l'acquisto di beni e servizi comparabili oggetto delle stesse. Tali autonome procedure di acquisto
sono svolte mediante il sistema telematico di acquisto di cui all’articolo 6-bis, comma 1.”
Änderungsantrag Nr. 1, eingebracht von Landeshauptmann Kompatscher: "Vor Artikel 7-ter Absatz 1 wird
folgender Absatz 01 eingefügt: '01. Nach Artikel 6-bis des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, in geltender Fassung, wird folgender Absatz 1-bis eingefügt: '1-bis. Das telematische System kann in folgenden Fällen
fakultativ genutzt werden:
a) Verfahren in Regie, welche in Eigenregie abgewickelt werden;
b) Ökonomatsausgaben von mäß9gem Betrag, unter welchen man Dienstleistungen und Lieferungen von
Gütern versteht, die nach Abzug der Mehrwertsteuer den Wert von 1.500,00 Euro erreichen oder darunter liegen'."
"Prima del comma 1 dell'articolo 7-ter è inserito il seguente comma 01: '01. Dopo il comma 1 dell'articolo 6bis della legge provinciale 22 ottobre 1993, n. 17, e successive modifiche, è aggiunto il seguente comma 1-bis: '1bis. L'utilizzo del sistema telematico è facoltativo nei seguenti casi:
a) procedure in economia mediante amministrazione diretta;
b) spese economali di modico valore, con ciò intendendosi i servizi e le forniture di beni di valore pari o
inferiore a 1.500,00 euro, al netto di I.V.A.'."
Gibt es Wortmeldungen? Landeshauptmann Kompatscher, bitte.
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Eine kurze Erläuterung. Mit diesem Änderungsantrag wird
es ermöglicht, dass man für kleine Anschaffungen von der telematischen Abwicklung des Verfahrens abgehen
kann. Dieselbe hat insbesondere bei kleinen Anschaffungen in Gemeinden für große Schwierigkeiten gesorgt.
Wenn es sich um Anschaffungen mit einem Wert von weniger als 1.500 Euro ausmacht, dann können die Verfahren auch einfach abgewickelt werden.
STEGER (SVP): Ich halte diese Maßnahme für sinnvoll, denn sie unterstützt die Nahversorgung und den
ländlichen Raum und stellt sicher, dass die Wertschöpfung im eigenen Gebiet bleiben kann. Deshalb unterstützen
wir diesen Änderungsantrag.
PRÄSIDENT: Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag. Ich eröffne die Abstimmung: mit 28 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen genehmigt.
Gibt es Wortmeldungen zum so geänderten Artikel? Keine. Dann stimmen wir darüber ab. Ich eröffne die
Abstimmung: mit 26 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen genehmigt.
Art. 7-quater
Änderung des Landesgesetzes
vom 12. Oktober 2007, Nr. 9, „Maßnahmen zur Sicherung der Pflege“
1. Nach Artikel 8 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 12. Oktober 2007, Nr. 9, in geltender Fassung,
wird folgender Absatz eingefügt:
„3-bis. Für langfristig in Alters- und Pflegeheimen untergebrachte Personen, welche Anrecht auf das
Begleitungsgeld für Zivilinvaliden laut Landesgesetz vom 21. August 1978, Nr. 46, in geltender Fassung, haben, erfolgt die Auszahlung zu Lasten des Pflegefonds mit den gleichen Modalitäten, wie sie
von Absatz 3 für das Pflegegeld vorgesehen sind.“
---------Art. 7-quater
Modifica della legge provinciale 12 ottobre 2007, n. 9, “Interventi per
l’assistenza alle persone non autosufficienti”
70
1. Dopo il comma 3 dell’articolo 8 della legge provinciale 12 ottobre 2007, n. 9, e successive modifiche, è inserito il seguente comma:
“3-bis. Per persone ospitate a lungo termine nelle case di riposo e nei centri di degenza e aventi diritto all'indennità di accompagnamento per invalidi civili di cui alla legge provinciale 21 agosto 1978,
n. 46, e successive modifiche, il pagamento ha luogo, a carico del fondo per la non autosufficienza,
con le medesime modalità previste dal comma 3 per l’assegno di cura.“
Zu diesem Artikel liegen keine Änderungsanträge vor. Gibt es Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir
darüber ab. Ich eröffne die Abstimmung: mit 19 Ja-Stimmen und 15 Enthaltungen genehmigt.
Art. 7-quinquies
Maßnahmen zur Eindämmung
der Personalausgaben
1. Die Bestimmungen laut Artikel 13 Absatz 6 Buchstabe c) des Landesgesetzes vom 23. Dezember
2010, Nr. 15, werden bis 31. Dezember 2014 verlängert. Solange nicht anders bestimmt wird, bleibt
die Entschädigung für die vertragslose Zeit in dem ab dem Jahre 2010 bestimmten Ausmaß aufrecht.
2. Der in Artikel 13 Absatz 6 des Landesgesetzes vom 23. Dezember 2010, Nr. 15, vorgesehene
Personalabbau ist für das unterrichtende und diesem gleichgestellte Personal innerhalb des Jahres
2018 umzusetzen.
3. Um die Eindämmung der Personalausgaben und die Gleichbehandlung der Entlohnung der Führungskräfte des Landes und der vom Land abhängigen öffentlichen Körperschaften zu gewährleisten, sind die Bestimmungen in der ursprünglichen Fassung des Artikels 22 des Landesgesetzes vom
23. April 1992, Nr. 10, sowie die entsprechende nachfolgende Regelung so zu verstehen, dass eine
Häufung der Funktionszulage mit dem entsprechenden Anteil der in ein persönliches Lohnelement
umgewandelten Funktionszulage ausgeschlossen bleibt.
---------Art. 7-quinquies
Misure per il contenimento
delle spese per il personale
1. Le disposizioni di cui all’articolo 13, comma 6, lettera c), della legge provinciale 23 dicembre 2010,
n. 15, sono prorogate fino al 31 dicembre 2014. Fino a quando non sarà diversamente disposto, rimane salva l’erogazione dell’indennità di vacanza contrattuale nella misura stabilita a decorrere
dall’anno 2010.
2. La riduzione del personale prevista al comma 6 dell’articolo 13 della legge provinciale 23 dicembre
2010, n. 15, è da realizzare per il personale docente ed equiparato entro l’anno 2018.
3. Al fine di contenere le spese e di garantire un trattamento economico omogeneo del personale dirigenziale della Provincia e degli enti pubblici da essa dipendenti, le originarie disposizioni
dell’articolo 22 della legge provinciale 23 aprile 1992, n. 10, nonché la corrispondente successiva disciplina sono intese nel senso che rimane escluso il cumulo dell’indennità di funzione con la parte
della relativa indennità trasformata in assegno personale, anche se maturata in seguito ad incarichi
dirigenziali di diverso livello o di diversa posizione gerarchica.
Änderungsantrag Nr. 1, eingebracht von Landesrätin Deeg: "Im deutschen Wortlaut des Artikels 7-quinquies Absatz 3 wird der Text ab 'dass eine Häufung der Funktionszulage' wie folgt ersetzt: 'dass eine Häufung der
Funktionszulage mit dem in ein persönliches Lohnelement umgewandelten Anteil derselben auch dann ausgeschlossen bleibt, wenn dieser Anteil auf Führungsaufträge in verschiedenen Ebenen oder hierarchischen Positionen zurückzuführen ist'."
"Nel testo tedesco del comma 3 dell'articolo 7-quinquies lo stesso è sostituito a partire dalle parole 'dass
eine Häufung der Funktionszlage' come segue: 'dass eine Häufung der Funktionszulage mit dem in ein persönliches Lohnelement umgewandelten Anteil derselben auch dann ausgeschlossen bleibt, wenn dieser Anteil auf
Führungsaufträge in verschiedenen Ebenen oder hierarchischen Positionen zurückzuführen ist'."
Gibt es Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir über den Änderungsantrag ab. Ich eröffne die Abstimmung: mit 19 Ja-Stimmen und 16 Enthaltungen genehmigt.
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Gibt es Wortmeldungen zum so geänderten Artikel? Keine. Dann stimmen wir darüber ab: mit 19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 15 Enthaltungen genehmigt.
Art. 7-sexies
Umsetzung des Generationenpaktes im öffentlichen Dienst
1. Mit den Bestimmungen dieses Artikels wird das Ziel verfolgt, die Arbeitslosigkeit zu verringern und
die Aufnahme in den Dienst beim Land und bei den öffentlichen Körperschaften, die ihm unterstellt
sind oder deren Ordnung unter seine Gesetzgebungsbefugnis fällt oder ihm übertragen ist, zu fördern. Davon betroffen sind arbeitslose Jugendliche bis zu einem Alter von 35 Jahren und andere
Kategorien, die aufgrund der allgemeinen Vorgaben des Mehrjahresplanes für die Beschäftigungspolitik des Landes ausfindig gemacht werden.
2. Die Aufnahme gemäß Absatz 1 ist an die Reduzierung der Arbeitszeit jenes Personals gebunden,
das vor der Versetzung in den Ruhestand steht. Die entsprechenden Voraussetzungen und Modalitäten werden mittels Kollektivvertragsverhandlungen bestimmt.
3. Die Abdeckung der Kosten für die Aufnahme des Personals gemäß Absatz 1 und für die Übernahme durch die jeweilige Körperschaft der Beitragskosten für die Fürsorge und das Ruhegehalt für
den entsprechenden Zeitraum erfolgt in der Größenordnung der Kosteneinsparungen, die insgesamt
aus den in Absatz 2 vorgesehenen Maßnahmen hervorgehen.
---------Art. 7-sexies
Attuazione del patto generazionale nel pubblico impiego
1. Con le disposizioni del presente articolo si intende ridurre la disoccupazione e favorire
l’assunzione nell’impiego presso la Provincia e gli enti pubblici da essa dipendenti o il cui ordinamento rientra nella competenza legislativa propria o delegata di giovani disoccupati fino all’età di 35
anni nonché di altre categorie da individuarsi sulla base degli indirizzi generali stabiliti dal piano pluriennale per l’occupazione della Provincia.
2. L’assunzione di cui al comma 1 è subordinata alla riduzione dell’orario di lavoro del personale in
procinto di essere collocato a riposo secondo i requisiti e le modalità stabiliti dalla contrattazione
collettiva.
3. Le spese per l’assunzione del personale di cui al comma 1 e per l’assunzione per intero da parte
dell’ente di appartenenza dei contributi di previdenza e di quiescenza, corrispondenti al periodo di
riduzione dell’orario di lavoro, sono effettuate nei limiti dei risparmi di spesa derivanti complessivamente dalle misure di cui al comma 2.
Zu diesem Artikel liegen keine Änderungsanträge vor. Gibt es Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir
darüber ab. Ich eröffne die Abstimmung: mit 26 Ja-Stimmen und 9 Enthaltungen genehmigt.
Art. 7-septies
Änderung des Landesgesetzes
vom 23. April 1992, Nr.10,
„Neuordnung der Führungsstruktur der Südtiroler Landesverwaltung“
1. Die Ziffer 14, Deutsche Kultur, der Anlage A des Landesgesetzes vom 23. April 1992, Nr. 10, in
geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„14 Deutsche Kultur
- Bibliotheken und audiovisuelle Medien
- Kultur, Kunst
- Weiterbildung, Zweit- und Fremdsprachförderung
- Jugend“.
---------Art. 7-septies
Modifica della legge provinciale
23 aprile 1992, n. 10, “Riordinamento della struttura dirigenziale della
Provincia Autonoma di Bolzano”
72
1. Il punto 14, Cultura tedesca, dell’allegato A della legge provinciale 23 aprile 1992, n. 10, e successive modifiche, è così sostituito:
“14 Cultura tedesca
- biblioteche e mezzi audiovisivi
- attività culturali e artistiche
- educazione permanente, promozione dell’apprendimento della seconda lingua e delle lingue straniere
- giovani”.
Änderungsantrag Nr. 1, eingebracht von Landeshauptmann Kompatscher: "Artikel 7-septies ist aufgehoben."
"L'articolo 7-septies è abrogato."
Gibt es Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir über den Streichungsantrag ab. Ich eröffne die Abstimmung: mit 26 Ja-Stimmen und 9 Enthaltungen genehmigt.
Art. 7-octies
Anpassung der Führungsstruktur der Landesverwaltung
1. Die Artikel 3, 4 und 5 des Landesgesetzes vom 23. April 1992, Nr. 10, in geltender Fassung, erhalten folgende Fassung:
„Art. 3 (Gliederung der Führungsstruktur) - 1. Die Führungsstruktur der Landesverwaltung gliedert
sich in
a) Generalsekretariat,
b) Generaldirektion,
c) Ressorts,
d) nicht mehr als 25 Abteilungen
e) nicht mehr als 160 Ämter.
2. Für besonders komplexe Bereiche können im Rahmen der einzelnen Ressorts oder Abteilungen eigene Funktionsbereiche geschaffen und vorwiegend mit bereits im Dienst stehenden Führungskräften
besetzt werden.
3. Den Führungsstrukturen ist das Führungspersonal vorgesetzt, das den entsprechenden Führungspositionen entspricht.
4. Die spezifische Gliederung der Verwaltungsstruktur, die Benennung und die Aufgaben der einzelnen
Führungsstrukturen, die Bereiche sowie die Richtlinien für die entsprechende in den Kollektivverträgen
vorgesehene Entlohnung werden mit Durchführungsverordnung festgelegt.
5. Zwecks Rationalisierung der Führungsstruktur des Landes und der wie auch immer benannten Hilfskörperschaften und Betriebe des Landes sowie um die Klarheit und Transparenz der Verwaltungstätigkeit im weiteren Sinne zu gewährleisten, können mit Durchführungsverordnung die Hilfskörperschaften,
die Betriebe, die Agenturen, die Stiftungen und die verschiedenen Einrichtungen, die auf Grund der Zuständigkeiten des Landes errichtet wurden, abgeschafft, zusammengelegt und reorganisiert werden. In
diesem Zusammenhang können die Führungsstrukturen und das Personalkontingent des Landes im
notwendigen Ausmaß angepasst werden.
6. Die den Abteilungen und Ämtern vorgesetzten Führungskräfte sind befugt, den Erlass von Maßnahmen, die in ihre Zuständigkeit fallen, den Bereichsdirektoren/Bereichsdirektorinnen und Koordinatoren/Koordinatorinnen von Diensten zu übertragen.
Art. 4 (Generalsekretariat) - 1. Der Generalsekretär/die Generalsekretärin ist direkt dem Landeshauptmann/der Landeshauptfrau unterstellt. Er/sie
a) wacht über die Rechtmäßigkeit und die finanzielle Deckung der Maßnahmen, die von der Landesregierung zu erlassen sind,
b) sorgt für die Beziehungen mit dem Rechnungshof, mit den staatlichen Institutionen und den Institutionen der Europäischen Union,
c) bearbeitet die Aufsichtsbeschwerden,
d) nimmt die Beurkundung der Verträge, in denen die Landesverwaltung Partei ist, sowie die Beglaubigung der Privaturkunden und einseitigen Rechtsakte im Interesse der Landesverwaltung vor,
73
e) übt außerdem die Funktion eines Ressortdirektors/einer Ressortdirektorin gegenüber den ihm/ihr
zugeteilten Abteilungen aus sowie jene eines Abteilungsdirektors/einer Abteilungsdirektorin gegenüber den Ämtern oder den Bereichen, die gegebenenfalls im Rahmen des Generalsekretariates eingerichtet werden.
2. Der Generalsekretär/die Generalsekretärin wird bei Abwesenheit oder Verhinderung durch den Vizegeneralsekretär/die Vizegeneralsekretärin vertreten.
Art. 4-bis (Die Generaldirektion) - 1. Der Generaldirektor/die Generaldirektorin ist dem für die Reorganisation der Landesverwaltung und für die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren zuständigen
Regierungsmitglied unterstellt, dem er/sie periodisch über seine/ihre Tätigkeit berichtet.
2. Der Generaldirektor/die Generaldirektorin
a) sorgt für die Überprüfung der Führungsstruktur und der Tätigkeiten der Verwaltung sowie der entsprechenden Verfahren,
b) überprüft den Einsatz der Finanz- und Humanressourcen,
c) sorgt für die Supervision der Führungskräfte und deren Auswahlverfahren.
3. Der Generaldirektor/die Generaldirektorin übt die Funktionen des Ressortdirektors/der Ressortdirektorin und soweit vereinbar, des Abteilungs- und Amtsdirektors/der Abteilungs- und Amtsdirektorin
gegenüber den Abteilungen, Ämtern und Funktionsbereichen die ihm oder ihr zugeordnet sind, im
Zusammenhang mit den vorgesehenen Befugnissen aus.
4. Der Generaldirektor/die Generaldirektorin beruft die Ressortdirektoren- bzw. die Abteilungsdirektorenkonferenz ein, um sie, im Beisein des Generalsekretärs/der Generalsekretärin, im Rahmen ihrer
Zuständigkeiten in organisatorische, strukturelle und verfahrensmäßige Fragen allgemeiner Natur
miteinzubeziehen.
Art. 5 (Das Ressort) - 1. Das Ressort umfasst die Abteilungen, die Funktionsbereiche sowie die Ämter, die aufgrund von Artikel 52 Absatz 3 des Autonomiestatutes und von Artikel 2 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 8. Mai 2013, Nr. 5, einem Landesregierungsmitglied zugeordnet sind. Der Landeshauptmann oder die Landeshauptfrau kann für die ihm oder ihr unterstellten Abteilungen, die nicht
dem Generalsekretariat zugeordnet werden, ein eigenes Ressort errichten.
2. Bei besonderer Notwendigkeit oder wenn dies wegen der Ähnlichkeit der Aufgaben angezeigt ist,
legt die Landesregierung besondere Modalitäten der Koordinierung zwischen Abteilungen verschiedener Ressorts fest.
3. Die Benennung der Ressorts wird mit dem Dekret festgelegt, mit welchem die Sachbereiche den
Mitgliedern der Landesregierung zugeordnet werden.“
2. Artikel 14 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 23. April 1992, Nr.10, in geltender Fassung,, erhält
folgende Fassung:
„1. Die Landesregierung ernennt den Generalsekretär/die Generalsekretärin, den Generaldirektor/
die Generaldirektorin und die Ressort-, Abteilungs- und Amtsdirektoren/direktorinnen auf Zeit.“
3. Artikel 14 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 23. April 1992, Nr. 10, erhält folgende Fassung:
„3. Der Generalsekretär/die Generalsekretärin wird auf Vorschlag des Landeshauptmanns oder der
Landeshauptfrau für die Dauer von fünf Jahren ernannt, der Ressortdirektor/die Ressortdirektorin auf
Vorschlag des vorgesetzten Landesregierungsmitgliedes, und zwar für dessen Amtsdauer, die Abteilungs- und Amtsdirektoren/direktorinnen auf Vorschlag des zuständigen Landesregierungsmitgliedes im Einvernehmen mit dem Landeshauptmann oder der Landeshauptfrau und nach Anhören
des/der vorgesetzten Generalsekretärs/Generalsekretärin, General- oder Ressortdirektors/direktorin,
und zwar für die Dauer von vier Jahren.“
4. Nach Artikel 14 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 23. April 1992, Nr. 10, wird folgender Absatz
eingefügt:
„3-bis. Der Generaldirektor oder die Generaldirektorin wird auf Vorschlag des zuständigen Landesregierungsmitgliedes für die Dauer von fünf Jahren ernannt.“
5. Artikel 14 Absatz 6 des Landesgesetzes vom 23. April 1992, Nr. 10, erhält folgende Fassung:
„6. Die Funktion des Vizegeneralsekretärs/der Vizegeneralsekretärin und jene des Vizegeneraldirektors/der Vizegeneraldirektorin wird auf Vorschlag des Landeshauptmanns oder der Landeshauptfrau bzw. des zuständigen Landesregierungsmitgliedes und nach Anhören des Generalsekretärs/der
Generalsekretärin bzw. des Generaldirektors/der Generaldirektorin einem/einer Ressort- oder Abteilungsdirektor/direktorin übertragen.“
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6. Artikel 7 des Landesgesetzes vom 23. April 1992, Nr. 10, ist aufgehoben.
---------Art. 7-octies
Adeguamento della struttura dirigenziale dell’amministrazione provinciale
1. Gli articoli 3, 4 e 5 della legge provinciale 23 aprile 1992, n. 10, e successive modifiche, sono così
sostituiti:
“Art. 3 (Articolazione della struttura dirigenziale) - 1. La struttura dirigenziale dell’amministrazione
provinciale è articolata in:
a) Segreteria generale;
b) Direzione generale;
c) dipartimenti;
d) non più di 25 ripartizioni;
e) non più di 160 uffici.
2. Per settori di particolare complessità possono essere previste nell’ambito dei singoli dipartimenti o
delle singole ripartizioni apposite aree funzionali, cui viene preposto in prevalenza personale dirigente
in servizio.
3. Alle strutture dirigenziali è preposto il personale dirigenziale delle corrispondenti posizioni dirigenziali.
4. La specifica articolazione della struttura amministrativa, la denominazione e le competenze delle singole strutture dirigenziali, le aree nonché le direttive per l’individuazione del connesso trattamento economico previsto dai contratti collettivi sono determinati con regolamento di esecuzione.
5. Ai fini della riorganizzazione e razionalizzazione della struttura dirigenziale e degli enti ed aziende
strumentali comunque denominati della Provincia, nonché ai fini della chiarezza e trasparenza
dell’attività amministrativa in senso lato, con regolamento di esecuzione possono essere soppressi, accorpati o riorganizzati gli enti strumentali, le aziende, le agenzie, le fondazioni e gli organismi vari costituiti nell’ambito delle materie di competenza della Provincia. In tale contesto il numero delle strutture
dirigenziali e il contingente del personale della Provincia possono essere adeguati nella misura strettamente necessaria.
6. Il personale dirigenziale preposto alle ripartizioni e agli uffici ha la facoltà di delegare l’adozione di
provvedimenti di propria competenza ai direttori /alle direttrici d’area e ai coordinatori/alle coordinatrici di servizio.
Art. 4 (Segreteria generale) - 1. Il segretario/la segretaria generale opera alle dipendenze funzionali
del/della Presidente della Provincia. Esso/essa:
a) vigila sulla correttezza giuridica e la copertura finanziaria dei provvedimenti da adottarsi dalla
Giunta provinciale;
b) cura i rapporti con la Corte dei Conti, le istituzioni statali e l’Unione europea;
c) istruisce i ricorsi gerarchici;
d) provvede al rogito dei contratti nei quali l’amministrazione provinciale è parte e all’autentica delle
scritture private e degli atti unilaterali nell’interesse dell’amministrazione provinciale stessa;
e) esercita le funzioni di direttore/direttrice di dipartimento nei confronti delle ripartizioni collocate alle
sue dipendenze e di direttore/direttrice di ripartizione nei confronti degli uffici o delle aree eventualmente costituite nell’ambito della Segreteria generale.
2. In caso di assenza o impedimento del segretario generale/della segretaria generale le sue funzioni
sono esercitate dal vice segretario generale/dalla vice segretaria generale.
Art. 4-bis (Direzione generale) - 1. Il direttore generale/la direttrice generale opera alle dipendenze funzionali del/della componente della Giunta provinciale competente per la riorganizzazione dell’amministrazione provinciale e per la semplificazione delle procedure amministrative, cui relaziona periodicamente sull’attività svolta.
2. Il direttore/la direttrice generale:
a) provvede alla verifica della struttura dirigenziale e delle attività dell’amministrazione e delle connesse procedure;
b) verifica l’impiego delle risorse finanziarie e umane;
c) provvede alla supervisione della dirigenza e alle relative procedure di selezione.
75
3. Il direttore/La direttrice generale esercita le funzioni di direttore/di direttrice di dipartimento e, in
quanto compatibile, di direttore/di direttrice di ripartizione e d’ufficio nei confronti delle ripartizioni, uffici ed aree funzionali posti alle sue dipendenze per lo svolgimento dei compiti assegnatigli/assegnatele.
4. Il direttore/la direttrice generale convoca la conferenza dei direttori di dipartimento nonché dei direttori di ripartizione per coinvolgerli, con la partecipazione del segretario generale/della segretaria
generale, in aspetti organizzativi, strutturali e procedurali di natura generale.
Art. 5 (Il Dipartimento) - 1. Il dipartimento raggruppa le ripartizioni, le aree funzionali nonché gli uffici
posti alle dipendenze di ciascun/ciascuna componente di Giunta in ragione della ripartizione degli
affari ai sensi dell’articolo 52, comma 3, dello Statuto di autonomia e dell’articolo 2, comma 2, della
legge provinciale 8 maggio 2013, n. 5. Il/la Presidente della Provincia può istituire un apposito dipartimento per le strutture dirigenziali di sua competenza e non collocate nella segreteria generale.
2. Ove sussistano particolari esigenze o affinità di compiti, la Giunta provinciale determina specifiche
modalità di coordinamento tra le strutture dirigenziali.
3. La denominazione dei dipartimenti è determinata con il decreto di ripartizione degli affari tra i/le
componenti della Giunta provinciale.”
2. Il comma 1 dell’articolo 14 della legge provinciale 23 aprile 1992, n. 10, e successive modifiche, è
così sostituito:
“1. La Giunta provinciale nomina a tempo determinato il segretario/la segretaria generale, il direttore/la direttrice generale nonché i direttori/le direttrici di dipartimento, di ripartizione e di ufficio.”
3. Il comma 3 dell’articolo 14 della legge provinciale 23 aprile 1992, n. 10, è così sostituito:
“3. La nomina del segretario generale/della segretaria generale avviene su proposta del/della Presidente della Provincia, per la durata di cinque anni; la nomina a direttore o direttrice di dipartimento avviene su proposta del/della componente di Giunta competente, per un periodo pari alla durata in carica
del/della proponente; la nomina a direttore o direttrice di ripartizione e di ufficio avviene, su proposta
del/della componente di Giunta competente, d’intesa con il/la Presidente della Provincia, sentito il segretario generale/sentita la segretaria generale, il direttore/la direttrice generale o di dipartimento preposto/preposta, per un periodo di quattro anni.”
4. Dopo il comma 3 dell’articolo 14 della legge provinciale 23 aprile 1992, n. 10, è inserito il seguente
comma:
“3-bis. La nomina del direttore/della direttrice generale avviene, su proposta del/della componente di
Giunta competente, per la durata di cinque anni.”
5. Il comma 6 dell’articolo 14 della legge provinciale 23 aprile 1992, n. 10, è così sostituito:
“6. La funzione di vice segretario generale/vice segretaria generale e quella di vice direttore/vice direttrice generale è assegnata a un direttore/una direttrice di dipartimento o a un direttore/una direttrice di ripartizione su proposta del/della Presidente della Provincia o del/della componente di Giunta
competente, sentito/sentita rispettivamente il segretario/la segretaria generale o il direttore/la direttrice generale.”
6. L’ articolo 7 della legge provinciale 23 aprile 1992, n. 10, è abrogato.
Änderungsantrag Nr. 1, eingebracht von Landesrätin Deeg: "Im neuen Artikel 4 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 23. April 1992, Nr. 10, nach Buchstabe e) wird folgender Buchstabe hinzugefügt: 'f) übt die Funktion
des Generalsekretärs/der Generalsekretärin der Landesregierung aus und überprüft die Umsetzung der Entscheidungen'."
"Al comma 1 del nuovo articolo 4 della legge provinciale 23 aprile 1992, n. 10, dopo la lettera e) è aggiunta
la seguente lettera: 'f) esercita le funzioni di segretario/segretaria della Giunta provinciale e ne verifica l'attuazione
delle decisioni'."
Änderungsantrag Nr. 2, eingebracht von Landeshauptmann Kompatscher: "Nach Artikel 7-octies Absatz 6
wird folgender Absatz 7 eingefügt: '7. Die Deckung der sich aus diesem Artikel ergebenden Ausgaben in Höhe von
geschätzten 60.000,00 Euro pro Jahr erfolgt durch die Ausgabenbereitstellung auf der Haushaltsgrundeinheit
02100 des Voranschlags der Ausgaben des Haushaltes 2014 und der folgenden Haushalte'."
"Dopo il comma 6 dell'articolo 7-octies è inserito il seguente comma 7: '7. Alla copertura degli oneri derivanti
dal presente articolo, stimati in 60.000,00 euro annui, si provvede con lo stanziamento dell'unità previsionale di
base 02100 dello stato di previsione della spesa del bilancio 2014 e seguenti'."
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Gibt es Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir über die Änderungsanträge ab.
Änderungsantrag Nr. 1. Ich eröffne die Abstimmung: mit 19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 14 Enthaltungen genehmigt.
Änderungsantrag Nr. 2. Ich eröffne die Abstimmung: mit 19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 12 Enthaltungen genehmigt.
Gibt es Wortmeldungen zum so geänderten Artikel? Keine. Dann stimmen wir darüber ab. Ich eröffne die
Abstimmung: mit 19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 12 Enthaltungen genehmigt.
Art. 7-novies
Änderung des Landesgesetzes vom 23. April 1992, Nr. 10, „Neuordnung der Führungsstruktur
der Südtiroler Landesverwaltung“
1. Nach Artikel 24 des Landesgesetzes vom 23. April 1992, Nr. 10, in geltender Fassung, wird folgender Artikel eingefügt:
„Art. 24-bis (Ausschuss zur Überprüfung der öffentlichen Ausgaben) - 1. Um das Erreichen der Ziele
im Bereich der Überprüfung der öffentlichen Ausgaben des Landes zu gewährleisten, wird bei dem
für die Organisation der Verwaltung zuständigen Ressort der Ausschuss zur Überprüfung der öffentlichen Ausgaben errichtet.
2. Der Ausschuss zur Überprüfung der öffentlichen Ausgaben ist ein Kollegialorgan, welches aus fünf
Mitgliedern besteht. Die Mitglieder werden unter Personen, auch außerhalb der öffentlichen Verwaltung ausgesucht, welche nachgewiesene Erfahrungen und Fähigkeiten im wirtschaftlichen Bereich
und in der Organisation der Verwaltung aufweisen, mit besonderem Bezug auf folgende Bereiche:
Management, Planung und Controlling, Organisation des Personals, Messung und Bewertung der
Leistungen und der Ergebnisse, verwaltungsmäßige und buchhalterische Führung im Bereich der
öffentlichen Verwaltung. Eine besondere kulturelle und wissenschaftliche Spezialisierung, welche
aus einer universitären oder postuniversitären Ausbildung, aus eventuellen Publikationen und aus
Professuren in den angeführten Fachbereichen ableitbar ist, stellt einen Vorzugstitel dar. Die Mitglieder werden vom Landeshauptmann unter Berücksichtigung der geschlechtsbezogenen Chancengleichheit für einen Zeitraum von fünf Jahren, welcher erneuert werden kann, ernannt. Ein Mitglied
wird aufgrund einer Dreinamensliste, welche von den Gewerkschaftsorganisationen vorgeschlagen
wird, ernannt. Ein Mitglied wird aufgrund einer Dreinamensliste, welche von den Arbeitgeberverbänden vorgeschlagen wird, ernannt. Die übrigen drei Mitglieder werden aufgrund eines Vorschlags des
Landtags ernannt, zwei davon auf Empfehlung der politischen Mehrheit und eines auf Empfehlung
der Opposition.
3. Den Mitgliedern des Ausschusses wird eine nach der Einstufung bemessene Vergütung ausgezahlt.“
2. Die Deckung der sich aus der Durchführung dieses Artikels ergebenden Ausgaben in Höhe von
maximal 400.000,00 Euro erfolgt durch die Ausgabenbereitstellung auf der Haushaltsgrundeinheit
02110 des Voranschlags der Ausgaben des Haushaltes 2014 und der folgenden Haushalte.
---------Art. 7-novies
Modifica della legge provinciale 23 aprile 1992,
n. 10, “Riordinamento della struttura dirigenziale della Provincia autonoma di Bolzano”
1. Dopo l’articolo 24 della legge provinciale 23 aprile 1992, n. 10, e successive modifiche, è aggiunto
il seguente articolo:
“Art. 24-bis (Comitato di revisione della spesa pubblica) - 1. Al fine di assicurare il raggiungimento
degli obiettivi di revisione della spesa pubblica provinciale, è istituito presso il dipartimento competente in materia di organizzazione amministrativa il Comitato di revisione della spesa pubblica.
2. Il Comitato di revisione della spesa pubblica è un organo collegiale, composto da cinque componenti, scelti tra persone, anche estranee alla pubblica amministrazione, dotate di comprovata esperienza e capacità in materia economica e di organizzazione amministrativa, con particolare riferimento ai seguenti settori: management, pianificazione e controllo di gestione, organizzazione del
personale, misurazione e valutazione delle performance e dei risultati, gestione amministrativa e
contabile nell’ambito della pubblica amministrazione. Costituisce titolo di preferenza una particolare
specializzazione culturale e scientifica, desumibile dalla formazione universitaria e postuniversitaria,
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da eventuali pubblicazioni e da docenze svolte nell’ambito delle materie richieste. I/Le componenti
sono nominati/nominate dal Presidente della Provincia, nel rispetto delle pari opportunità di genere,
per un periodo di cinque anni, rinnovabile. Un/Una componente è nominato/nominata sulla base di
una terna di nominativi proposta dalle organizzazioni sindacali dei lavoratori, un/una componente è
nominato/nominata sulla base di una terna di nominativi proposta dalle associazioni dei datori di lavoro e tre componenti sono nominati/nominate su proposta del Consiglio provinciale, dei/delle quali
due su indicazione della maggioranza politica e uno/una dell’opposizione.
3. Ai/Alle componenti del comitato è corrisposto un compenso commisurato all’inquadramento.”
2. Agli oneri derivanti dall’applicazione del presente articolo si provvede, entro un massimo di
400.000,00 euro, con lo stanziamento dell’unità previsionale di base 02110 dello stato di previsione
della spesa del bilancio 2014 e seguenti.
Änderungsantrag Nr. 1, eingebracht von der Abgeordneten Artioli: "Artikel 24-bis Absatz 3 des Landesgesetzes vom 23. April 1992, Nr. 10, wird wie folgt ersetzt: '3. Die Mitglieder des Ausschusses üben ihre Tätigkeit
ehrenamtlich aus'."
"Il comma 3 dell'articolo 24-bis della legge provinciale 23 aprile 1992, n. 10, è così sostituito: '3. I/Le componenti del comitato corrispondono la propria prestazione su base volontaria'."
Änderungsantrag Nr. 2, eingebracht von der Abgeordneten Artioli: "Absatz 2 wird gestrichen."
"Il comma 2 è soppresso."
Gibt es Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir über die Änderungsanträge ab.
Änderungsantrag Nr. 1. Ich eröffne die Abstimmung: mit 5 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen und 15 Enthaltungen abgelehnt.
Änderungsantrag Nr. 2. Ich eröffne die Abstimmung: mit 3 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.
Gibt es Wortmeldungen zum Artikel? Keine. Dann stimmen wir darüber ab. Ich eröffne die Abstimmung: mit
19 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen genehmigt.
Art. 7- decies
Änderung des Landesgesetzes
vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, „Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Rechts
auf Zugang zu Verwaltungsunterlagen“
1. Artikel 1-bis Absatz 1-bis des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, in geltender Fassung, ist aufgehoben.
---------Art. 7- decies
Modifica della legge provinciale 22 ottobre 1993, n. 17, “Disciplina del procedimento amministrativo e
del diritto di accesso ai documenti amministrativi”
1. Il comma 1-bis dell’articolo 1-bis della legge provinciale 22 ottobre 1993, n. 17, e successive modifiche, è abrogato.
Zu diesem Artikel liegen keine Änderungsanträge vor. Gibt es Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir
darüber ab. Ich eröffne die Abstimmung: mit 18 Ja-Stimmen und 16 Enthaltungen genehmigt.
Art. 7-undecies
Änderung des Landesgesetzes vom 23. April 1992, Nr. 10, „Neuordnung der Führungsstruktur der
Südtiroler Landesverwaltung“
1. Artikel 24 Absatz 5 des Landesgesetzes vom 23. April 1992, Nr. 10, in geltender Fassung, erhält
folgende Fassung:
„5. Was die Landesverwaltung und die von ihr abhängigen Körperschaften angeht, prüft die genannte Stelle außerdem anhand einer Kosten-Nutzen-Rechnung die Erreichung der Ziele, die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Verwaltung der Ressourcen sowie die Gesetzmäßigkeit, die Unparteilichkeit und die reibungslose Abwicklung der Verwaltungstätigkeit. Zu diesem Zweck unternimmt sie allgemein jede Tätigkeit zur internen Kontrolle, wie sie von der geltenden Rechtsordnung
definiert ist.“
78
---------Art. 7-undecies
Modifica della legge provinciale 23 aprile 1992, n. 10, “Riordinamento della struttura dirigenziale della
Provincia autonoma di Bolzano”
1. Il comma 5 dell’articolo 24 della legge provinciale 23 aprile 1992, n. 10, e successive modifiche, è
così sostituito:
“5. Relativamente all’amministrazione provinciale e agli enti da essa dipendenti, l’organismo di valutazione verifica altresì, mediante valutazione comparativa dei costi e dei rendimenti, il conseguimento degli obiettivi, la corretta ed economica gestione delle risorse, la legittimità, l'imparzialità e il
buon andamento dell'azione amministrativa; a tal fine esso compie, in generale, ogni attività relativa
al controllo interno, come definito dall’ordinamento vigente.”
Zu diesem Artikel liegen keine Änderungsanträge vor. Gibt es Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir
darüber ab. Ich eröffne die Abstimmung: mit 1 Ja-Stimme, 19 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen abgelehnt.
Art. 7-duodecies
Änderung des Landesgesetzes
vom 21. Mai 1981, Nr. 11, „Neuordnung der Ämter und des Personalwesens
der autonomen Provinz Bozen“
1. In Artikel 15 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 21. Mai 1981, Nr. 11, in geltender Fassung, werden nach den Worten „bis zu drei persönliche Referenten“ folgende Worte hinzugefügt: „, sowie ein
persönlicher Sekretär,“.
2. Artikel 15 Absatz 6 des Landesgesetzes vom 21. Mai 1981, Nr. 11, erhält folgende Fassung:
„6. Die persönlichen Referenten und der persönliche Sekretär gemäß Absatz 1 haben, zusätzlich zur
Besoldung laut Besoldungsstufe, Anspruch auf eine Zulage, die in jeder Hinsicht der Funktionszulage für Amtsdirektoren entspricht und auch wie diese gehandhabt wird.“
3. Die Deckung der sich aus diesem Artikel ergebenden Ausgaben in Höhe von geschätzten
13.000,00 Euro pro Jahr erfolgt durch die Ausgabenbereitstellung auf der Haushaltsgrundeinheit
02100 des Voranschlags der Ausgaben des Haushaltes 2014 und der folgenden Haushalte.
---------Art. 7- duodecies
Modifica della legge provinciale
21 maggio 1981, n. 11, “Nuovo ordinamento degli uffici e del personale della
Provincia autonoma di Bolzano”
1. Al comma 1 dell’articolo 15 della legge provinciale 21 maggio 1981, n. 11, e successive modifiche,
dopo le parole: “fino a tre segretari particolari” sono aggiunte le seguenti: “, oltre ad un segretario
personale,”.
2. Il comma 6 dell’articolo 15 della legge provinciale 21 maggio 1981, n. 11 è così sostituito:
„6. Ai segretari di cui al comma 1 spetta, in aggiunta al trattamento economico di livello, l’indennità di
funzione, con il relativo regime, attribuita ai direttori d’ufficio per l’esercizio delle funzioni dirigenziali.”
3. Alla copertura degli oneri derivanti dal presente articolo, stimati in 13.000,00 euro annui, si provvede con lo stanziamento dell’unità previsionale di base 02100 dello stato di previsione della spesa
del bilancio 2014 e seguenti.
Änderungsantrag Nr. 1, eingebracht von der Abgeordneten Artioli: "Der Artikel wird gestrichen."
"L'articolo è soppresso."
Gibt es Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir über den Änderungsantrag ab. Ich eröffne die Abstimmung: mit 1 Ja-Stimme, 19 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen abgelehnt.
Gibt es Wortmeldungen zum Artikel? Keine. Dann stimmen wir darüber ab. Ich eröffne die Abstimmung: mit
19 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen genehmigt.
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Art. 7-terdecies
Änderung des Landesgesetzes vom 16. November 2007, Nr. 12,
„Lokale öffentliche Dienstleistungen“
1. Artikel 1 Absatz 6 Buchstabe e) des Landesgesetzes vom 16. November 2007, Nr. 12, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„e) festzulegen, dass in Vertretung der Verwaltungen laut Absatz 2 sowie der von diesen kontrollierten und beteiligten Gesellschaften von ein und derselben Person höchstens drei Ämter und für nicht
mehr als drei aufeinanderfolgende Amtsperioden in derselben Gesellschaft, in Verwaltungsund/oder Aufsichtsorganen der genannten Gesellschaften bekleidet werden können.”
---------Art. 7-terdecies
Modifica della legge provinciale 16 novembre 2007, n. 12,
“Servizi pubblici locali”
1. La lettera e) del comma 6 dell’articolo 1 della legge provinciale 16 novembre 2007, n. 12, e successive modifiche, è così sostituita:
“e) stabilire che in rappresentanza delle amministrazioni di cui al comma 2 nonché delle società da
queste controllate e partecipate, la stessa persona possa ricoprire, negli organi di amministrazione
e/o di vigilanza delle medesime, al massimo tre cariche e per non più di tre mandati consecutivi nella
stessa società.”
Zu diesem Artikel liegen keine Änderungsanträge vor. Gibt es Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir
darüber ab. Ich eröffne die Abstimmung: mit 26 Ja-Stimmen und 9 Enthaltungen genehmigt.
Art. 7-quaterdecies
Änderung des Landesgesetzes vom
21. Jänner 1987, Nr. 2, „Verwaltung des Vermögens des Landes Südtirol“
1. Artikel 17 Absatz 5 des Landesgesetzes vom 21. Jänner 1987, Nr. 2, in geltender Fassung, erhält
folgende Fassung:
„5. Der Ertrag aus dem Verkauf von Immobilien kann für den Ankauf von gleichartigen Gütern oder
für andere Investitionen für Liegenschaften wieder verwendet werden.“
---------Art. 7-quaterdecies
Modifica della legge provinciale 21 gennaio 1987, n. 2, “Norme per l'amministrazione del patrimonio
della Provincia autonoma di Bolzano”
1. Il comma 5 dell’articolo 17 della legge provinciale 21 gennaio 1987, n. 2, e successive modifiche, è
cosí sostituito:
“5. Il ricavo dall'alienazione di immobili puó essere reimpiegato per l'acquisto di beni di natura analoga oppure per altri investimenti immobiliari.”
Zu diesem Artikel liegen keine Änderungsanträge vor. Gibt es Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir
darüber ab. Ich eröffne die Abstimmung: mit 19 Ja-Stimmen und 9 Enthaltungen genehmigt.
Art. 7-quinquiesdecies
Änderung des Landesgesetzes vom 19. August 1991, Nr. 24, „Klassifizierung der Straßen
im Interessenbereich des Landes“
1. Nach Artikel 15 des Landesgesetzes vom 19. August 1991, Nr. 24, wird folgender Artikel eingefügt:
„Art. 15-bis (Veräußerung oder Tausch von Straßenrelikten) - 1. Der Ertrag aus der von der Landesregierung beschlossenen Veräußerung oder dem Tausch von Grundstücken, die Straßenrelikte bilden und deren Verwaltung dem Straßendienst des Landes anvertraut sind, ist für den Ankauf von
gleichartigen Gütern, für andere Investitionen für Liegenschaften des Straßennetzes im Interessenbereich des Landes oder für deren Instandhaltung wieder zu verwenden.“
----------
80
Art. 7-quinquiesdecies
Modifica della legge provinciale 19 agosto 1991,
n. 24, “Classificazione delle strade di interesse provinciale”
1. Dopo l’articolo 15 della legge provinciale 19 agosto 1991, n. 24, è inserito il seguente articolo:
“Art. 15-bis (Alienazione o permuta di relitti stradali) - 1. Il ricavo dall’alienazione o dalla permuta di
terreni costituenti relitti stradali amministrati dal Servizio strade provinciale, deliberata dalla Giunta
provinciale, è reimpiegato per l’acquisto di beni di natura analoga, per altri investimenti immobiliari
sulla rete stradale d’interesse provinciale o per la manutenzione della stessa.”
Zu diesem Artikel liegen keine Änderungsanträge vor. Gibt es Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir
darüber ab. Ich eröffne die Abstimmung: mit 19 Ja-Stimmen und 16 Enthaltungen genehmigt.
Art. 8
Inkrafttreten
1. Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.
Dieses Gesetz ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es
als Landesgesetz zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.
---------Art. 8
Entrata in vigore
1. La presente legge entra in vigore il giorno successivo a quello della sua pubblicazione sul Bollettino Ufficiale della Regione.
La presente legge sarà pubblicata nel Bollettino Ufficiale della Regione. È fatto obbligo a chiunque
spetti di osservarla e di farla osservare come legge della Provincia.
Zu diesem Artikel liegen keine Änderungsanträge vor. Gibt es Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir
darüber ab. Ich eröffne die Abstimmung: mit 19 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen genehmigt.
Wir kommen nun zur Artikeldebatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 6/14.
Art. 1
Voranschlag der Einnahmen
1. Der Voranschlag der Einnahmen für das Finanzjahr 2014, der diesem Gesetz beigelegt ist, ist für
einen Betrag von 5.184.194.020,70 Euro genehmigt.
---------Art. 1
Stato di previsione dell’entrata
1. Lo stato di previsione dell’entrata per l’anno finanziario 2014, allegato alla presente legge, è approvato in 5.184.194.020,70 euro.
Änderungsantrag Nr. 1, eingebracht von Landeshauptmann Kompatscher: "1. Der Betrag von
5.184.194.020,70 Euro ist mit dem Betrag von 5.184.751.671,85 Euro ersetzt. 2. Am beigelegten Voranschlag der
Einnahmen werden folgende Änderungen vorgenommen:
Haushaltsgrundeinheit Nr.
Betrag
005
557.651,15
"1. L'importo di 5.184.194.020,70 di euro è sostituito con l'importo di 5.184.751.671,85 euro. 2. All'annesso stato di previsione delle entrate sono apportate le seguenti variazioni:
N. Unità previsionale di base
importo
005
557.651,15
Gibt es Wortmeldungen zu diesem Änderungsantrag? Keine. Dann stimmen wir darüber ab: mit 19 JaStimmen, 1 Nein-Stimme und 15 Enthaltungen genehmigt.
Vor der Debatte und Abstimmung über den Artikel kommen die Haushaltsgrundeinheiten zur Behandlung,
zu denen Abgeordnete gemäß Artikel 101 Absatz 5 der Geschäftsordnung das Wort verlangt haben.
HGE 114. Abgeordnete Artioli, bitte.
81
ARTIOLI (Team Autonomie): Ho visto che ci sono "imposte su attività produttive: meno 65.600.000 Euro".
Chiedo una spiegazione.
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Es handelt sich hier um die Einnahmen aus der IRAP, wobei wir Mindereinnahmen im Ausmaß von 65.600.000 Euro sehen. Manche werden da ins Staunen kommen, denn
wir haben ja angekündigt, dass die IRAP-Reduzierung in etwa eine Steuererleichterung von 5 Millionen Euro mit
sich bringen würde. Das ist auch so. Hinzu kommen Steuererleichterungen, die jetzt endlich greifen werden, weil
die EU das Ganze jetzt frei gegeben hat. Die bereits vor mehr als einem Jahr hier im Landtag beschlossenen
Steuererleichterungen im Bereich IRAP sind ja an die Europäische Union notifiziert worden. Es hat sehr lange
gedauert, bis die Europäische Union ihre Zustimmung signalisiert hat.
PRÄSIDENT: Wir kommen zur HGE 118. Kollegin Artioli, bitte.
ARTIOLI (Team Autonomie): Vorrei sapere cosa si intende con la dizione "altri tributi". Anche la cifra non è
esorbitante come la precedente, sono meno 200.000.000 Euro.
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Das sind einerseits die Einnahmen aus der Gebühr für die
Universität, andererseits die Abgaben für die Ablagerung des Mülls auf der Mülldeponie. Dort sind die Einnahmen
zurückgegangen, was darauf zurückzuführen ist, dass weniger Müll abgelagert wird.
PRÄSIDENT: Wir kommen zur HGE 330. Kollegin Artioli, bitte.
ARTIOLI (Team Autonomie): Alla voce "proventi speciali" è segnato meno 4.698.000". Vorrei che mi spiegasse cosa sono i "proventi speciali" e perché sono calati così tanto.
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Das ist eine rein buchhalterische Aktion. Die Katastergebühren werden jetzt auf eine andere Art und Weise in Durchlaufposten gebucht. Deshalb gibt es diese Reduzierung.
PRÄSIDENT: Gibt es Wortmeldungen zu Artikel 1? Keine. Dann stimmen wir darüber ab. Ich eröffne die
Abstimmung: mit 17 Ja-Stimmen und 15 Enthaltungen genehmigt.
Art. 2
Voranschlag der Ausgaben
1. Der Voranschlag der Ausgaben für das Finanzjahr 2014, der diesem Gesetz beigelegt ist, ist für
einen Betrag von 5.184.194.020,70 Euro genehmigt.
---------Art. 2
Stato di previsione della spesa
1. Lo stato di previsione della spesa per l’anno finanziario 2014, allegato alla presente legge, è approvato in 5.184.194.020,70 euro.
Änderungsantrag Nr. 1, eingebracht von Landeshauptmann Kompatscher: "1. Der Betrag von
5.184.194.020,70 Euro ist mit dem Betrag von 5.184.751.681,85 Euro ersetzt. 2. Am beigelegten Voranschlag der
Ausgaben werden folgende Änderungen vorgenommen:
Haushaltsgrundeinheit Nr.
Betrag
04230
46.639,61
06155
25.000,00
25105
250.000,00
25210
- 250.000,00
26100
- 69.627.222,66
26200
- 85.821.487,60
26215
- 45.000.000,00
26220
220.448.710,26
82
27105
486.011,54
"1. L'importo di 5.184.194.020,70 di euro è sostituito con l'importo di 5.184.751.671,84 di euro. 2. All'annesso stato di previsione delle spese sono apportate le seguenti variazioni.
N. Unità Previs. di Base
Importo
04230
46.639,61
06155
25.000,00
25105
250.000,00
25210
- 250.000,00
26100
- 69.627.222,66
26200
- 85.821.487,60
26215
- 45.000.000,00
26220
220.448.710,26
27105
486.011,54
Gibt es Wortmeldungen zu diesem Änderungsantrag? Herr Landeshauptmann Kompatscher, bitte.
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Einmal geht es um Umbuchungen, was also rein buchhalterische Operationen sind. Dann ist genau das enthalten, was ich vorher schon erläutert habe, nämlich die Verrechnung zwischen den GIS -Mehreinnahmen der Gemeinden und der Gemeindenfinanzierung. Wir geben den Gemeinden um 200.484.000,00 Euro weniger an Mitteln, geben aber gleichzeitig 45.000.000,00 Euro dazu, als Ersatz dafür, dass wir ja nicht vorhaben, die Steuersätze für die Gemeindeimmobiliensteuer im selben Ausmaß zu
belassen wir im letzten Jahr. Wir haben ja 20 Millionen Steuererleichterung für gewerbliche Immobilien und noch
einmal 35 Millionen Euro Steuererleichterung im Bereich der Erstwohnung angekündigt. Das sind insgesamt 55
Millionen Euro. Zehn Millionen Euro sollen zu Lasten der Gemeinde gehen, denn wenn wir uns als Landesverwaltung anstrengen, die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, dann sollen auch die Gemeinden ihren Beitrag dazu
leisten. Ich habe bereits vorher gesagt, dass das Ganze natürlich von der Genehmigung des entsprechenden
Gesetzes hier im Landtag abhängt. Das ist auch den Gemeinden bewusst. Die HGE 26100 und 26200 betreffen
die Dotierungen für die ordentlichen Zuweisungen und für die Investitionszuweisungen an die Gemeinden.
PRÄSIDENT: Gibt es weitere Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir über den Änderungsantrag ab.
Ich eröffne die Abstimmung: mit 19 Ja-Stimmen und 16 Enthaltungen genehmigt.
Vor der Debatte und Abstimmung über den Artikel kommen die Haushaltsgrundeinheiten zur Behandlung,
zu denen Abgeordnete gemäß Artikel 101 Absatz 5 der Geschäftsordnung das Wort verlangt haben.
HGE 02130 und HGE 02200. Herr Abgeordneter Leitner, bitte.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Es geht um laufende Ausgaben und um Investitionsausgaben. Ich stelle
fest, dass die Informatikdienste im Bereich der laufenden Ausgaben eine Erhöhung von 2,3 Millionen Euro erfahren, während es bei Investitionsausgaben lediglich 634.000 Euro sind. Wir haben vor den Landtagswahlen gehört,
dass innerhalb des Jahres 2014 alle Gemeinden mit den Informatikdiensten versorgt sein sollen. Jetzt sind wir
schon fast bei Halbzeit angelangt und sind bei weitem noch nicht so weit. Ich möchte fragen, für was der große
Teil bei den laufenden Ausgaben steht, nachdem bei den Investitionen verhältnismäßig wenig ausgegeben wird.
DEEG (Landesrätin für Familie und Verwaltungsorganisation - SVP): Die HGE 02130 und 02200
betreffen die Abteilung 9. Die laufenden Ausgaben werden dazu verwendet, um die zunehmenden komplexen
System in diesem Bereich aufrecht erhalten zu können. Die Informatikabteilung des Landes ist jene Abteilung, die
im Prinzip die gesamte Landesverwaltung mit den Dienstleistungen in diesem Bereich versorgt. Um diese Qualität
auch zukünftig sichern und gewährleisten zu können, war diese Aufstockung notwendig. Weiters wurden und werden auch neue Anwendungen in diesem Bereich in Betrieb genommen, die natürlich auch instand gehalten werden müssen. In den letzten drei Jahren hat es in diesem Bereich nur eine Steigerung von 2,7 Prozent gegeben.
Der Kollege Leitner geht wahrscheinlich davon aus, dass sich unter den Investitionsausgaben auch jene für
das Breitband befinden. Dem ist nicht so. Die Erhöhungen, die hier vorgesehen sind, betreffen den Ausbau der
digitalen Verwaltung im Sinne einer Effizienzsteigerung und den Ausbau der Portale der Landesverwaltung für die
Nutzerfreundlichkeit. Die öffentliche Verwaltung möchte sich auch im Netz bürgerfreundlicher darstellen und auch
die diesbezüglichen Dienste verbessern. Wir möchten auch neue Dienste im Bereich E-Government anbieten.
83
PRÄSIDENT: Wir kommen zur HGE 04107. Kollege Leitner, bitte.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Bei dieser HGE geht es um die Musikerziehung in deutscher und ladinischer Sprache, wobei eine Verminderung fast um die Hälfte aufscheint. Nachdem wir wissen, dass es in diesem
Bereich eine große Nachfrage gibt, widerspricht das dem, was sich die Menschen erwarten. Warum gibt es hier so
große Kürzungen?
ACHAMMER (Landesrat für deutsche Bildung und Kultur, Integration - SVP): Es gibt hier keine Kürzungen, denn das ist nur eine Umbuchung, die ich Ihnen aufgrund der Unterlagen nachher noch genauer erklären
werde. Im Jahr 2013 hat es auf dieser HGE eine falsche Einbuchung gegeben. Im Bereich der Musikschulen werden also keine Mittel reduziert.
PRÄSIDENT: Wir kommen zur HGE 04125. Abgeordnete Klotz, bitte.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Hier geht es um das Personal der Volks- und Sekundarschulen. Wir
sehen, dass es, gemessen am letzten Jahr, ein Minus von 7,5 Millionen Euro gibt. Ich ersuche um eine Erklärung.
DEEG (Landesrätin für Familie und Verwaltungsorganisation - SVP): Diese HGE betrifft die Gehälter
der sogenannten Staatslehrer, also der Lehrpersonen in den Grund-, Mittel- und Oberschulen. Es hat in diesem
Zusammenhang nicht eine Verminderung gegeben, sondern einen Zuwachs, und zwar im Ausmaß von 6 Millionen
Euro. Derselbe ist darauf zurückzuführen, dass der Staat für seine Bediensteten bereits im Jahr 2009 eine Erhöhung der Gehälter vorgesehen hat und wir diese erst im heurigen Haushaltsjahr rückwirkend vorsehen, immer mit
entsprechender Reduzierung der Landeszulage.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): (unterbricht)
DEEG (Landesrätin für Familie und Verwaltungsorganisation - SVP): Wir erhöhen das Grundgehalt
aufgrund der staatlichen Bestimmungen, gleichzeitig wird die Landeszulage anteilsmäßig gekürzt. Der Ansatz im
Jahr 2013 war 477.190.000 Euro, der Ansatz im Jahr 2014 ist 483.190.000 Euro.
PRÄSIDENT: Wir kommen zur HGE 04127. Abgeordnete Klotz, bitte.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Hier geht es um das Personal im Ruhestand. Es dürfte sich hier also
um dieselbe Begründung handeln. Vielleicht können Sie uns das erklären, denn auch hier gibt es laut Haushaltsplan eine wesentliche Verminderung.
DEEG (Landesrätin für Familie und Verwaltungsorganisation - SVP): Diese HGE betrifft die Abfertigung
des Lehrpersonals. Hier ist eine Reduzierung von 2.175.000 Euro vorgesehen, was vor allem damit zusammenhängt, dass durch das höhere Renteneintrittsalter weniger Austritte aus dem Landesdienst erfolgen und sich die
entsprechenden Ansuchen somit vermindert haben oder voraussichtlich vermindern werden, weil die Menschen
später in Pension gehen können.
PRÄSIDENT: Wir kommen zur HGE 06180. Abgeordnete Klotz, bitte.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Es geht um die Ausgaben für das Projekt "Kulturhauptstadt", die für
sehr viel Wirbel gesorgt haben. Ich ersuche den zuständigen Landesrat, uns die genauen Zahlen zu nennen. Der
Kollege Knoll hat eine ganze Reihe von Unterlagen herausgesucht. Was ist mit dem "gelben Container", der eine
Viertelmillion Euro gekostet hat, passiert? Man hat das Projekt "Kulturhauptstadt" zu unserer großen Genugtuung
nicht durchziehen können, weil Venedig wieder einmal klüger war. Gilt "außer Spesen nichts gewesen" oder wird
man diesen gelben Container oder andere Materialen verkaufen können, sodass der Schaden nicht so groß ist?
84
TOMMASINI (Assessore alla scuola, formazione professionale e cultura italiana, edilizia e cooperative, opere pubbliche - Partito Democratico - Demokratische Partei): Siamo in sede di bilancio e in questo
capitolo la cifra che investiamo quest'anno è zero, quindi dovrei commentare la cifra del bilancio. Se sul resto
volete gentilmente farmi un'interrogazione, darò tutte le spiegazioni su ogni singolo capitolo.
In generale, in realtà quella cifra era stata in parte impiegata non per capitoli della cultura ma per capitoli riguardanti la promozione territoriale. Una parte è stata usata anche per il progetto del container che, se non sbaglio, era stato dato a titolo gratuito ed utilizzato, ma devo verificare, ed era stato messo a disposizione da una ditta
locale, così come altro materiale, più altri progetti che sono stati fatti. Credo che in questo senso abbiamo pubblicato tutto e le faccio avere molto volentieri il relativo articolo.
Quest'anno noi mettiamo "zero", ma in realtà stiamo tenendo i contatti con quest'area per collaborazioni
future. Abbiamo però deciso che ulteriori progetti che faremo anche come scambio a livello giovanile saranno
finanziati dai singoli assessorati alla cultura, non più con un capitolo specifico. Nel dettaglio Le risponderò volentieri.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Wir ersuchen darum, dass Sie uns diese Aufstellung geben, ohne
dass wir darum noch einmal schriftlich anfragen müssen. Ich würde über diese HGE abstimmen, denn wir wollen
noch einmal daran erinnern, dass es sich hier um eine große Verschwendung handelt. Wir haben uns in der letzten Legislatur dagegen gewehrt, dass man Südtirol in dieses Kulturhauptstadt-Projekt miteinbezieht.
PRÄSIDENT: Kollegin Klotz, nachdem sich auf dieser HGE keine finanziellen Mittel befinden, glaube ich
nicht, dass es sinnvoll wäre, darüber abzustimmen.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): In Ordnung.
PRÄSIDENT: Danke für Ihr Entgegenkommen!
Wir kommen zu den HGE 08205 und 08210. Abgeordnete Artioli, bitte.
ARTIOLI (Team Autonomie): Vorrei capire bene una cosa, perché qua scriviamo "Edilizia sociale agevolata" e in tutto tagliamo di altri 800 mila euro. Se sommiamo 100 mila euro di edilizia sociale ai 696 mila euro di
edilizia agevolata, quando proprio ieri abbiamo sentito il "pianto del morto" che non abbiamo neppure un euro per
dare il contributo sull'affitto, volevo capire meglio cosa sta succedendo.
BLAAS (Die Freiheitlichen): Ich habe Herrn Landesrat Tommasini eine E-Mail geschickt und ihn auch bei
der letzten Landtagssitzung darauf angesprochen, bis heute aber noch keine Antwort erhalten. Da erwarte ich mir
schon ein bisschen mehr Seriosität.
Auf die Frage bezüglich der vorgestreckten Förderungen pro Wohneinheit – die ominösen 96.000 Euro –
haben Sie mir nicht geantwortet. Gibt es hierfür Durchführungsbestimmungen? Welches Amt ist dafür zuständig
und welche Modalitäten müssen die Antragsteller beachten?
TOMMASINI (Assessore alla scuola, formazione professionale e cultura italiana, edilizia e cooperative, opere pubbliche - Partito Democratico - Demokratische Partei): Mi scusi innanzitutto se non Le è ancora
pervenuta la risposta che ho sollecitato più volte da parte degli uffici. Trattandosi di un caso specifico, probabilmente stavano valutando la situazione e non mi hanno ancora girato tutte le informazioni.
Per quanto riguarda questa UPB specifica, si tratta in realtà di impegni pluriennali pregressi sui mutui agevolati, come spiegavo prima. È cambiata progressivamente la domanda, ci sono più cittadini che fanno domanda
per un contributo e meno cittadini che fanno domanda negli anni per il mutuo a tasso agevolato, per cui sono UPB
diverse. Noi abbiamo l'altra UPB molto grande, complessivamente sono decine di milioni di euro di euro per contributi acquisto di casa, ristrutturazione, acquisto prima casa e costruzione, perché sempre più cittadini scelgono
quella modalità di contributo una tantum, mentre sempre meno cittadini hanno scelto in questi anni l'opzione del
mutuo agevolato che comunque è riservata alla prime fasce di reddito. Questa è la ragione per la quale progressivamente il fabbisogno su queste UPB diminuisce. Tenete poi presente che alcuni di questi capitoli vengono, durante il corso dell'anno, rimpinguati dai rientri dei fondi di rotazione, in particolare per quello che riguarda i mutui
sui comuni.
85
Per quanto riguarda invece la terza domanda, che non centra in senso stretto con il bilancio, noi abbiamo
previsto la possibilità di fare una sorta di prestito ai cittadini che intraprendono una ristrutturazione edilizia. Lo
Stato prevede la detrazione fiscale fino al 50% per un massimale di importo di 96.000 euro, noi abbiamo pensato
di contribuire anticipando il prestito, facendo una sorta di mutuo. Abbiamo detto che questo dovrà essere finanziato attraverso un fondo di rotazione i cui fondi dovranno arrivare da Südtirol Finance. Stiamo attendendo il via
libera dall'Agenzia delle Entrate, perché c'è un problema contrattuale, perché si tratta comunque di contratti che
noi faremo che saranno indipendenti dalla restituzione dato che non ci possiamo legare a quello. Noi daremo il
contributo e in 10 anni il cittadino restituirà alla Provincia indipendentemente dalla restituzione fiscale o meno,
perché diventava troppo complicato altrimenti. Dovremo contattare l'Agenzia delle Entrate per avere il loro via
libera e poi avere da Südtirol Finance questi fondi che andranno trasferiti in questo fondo di rotazione. La misura
credo sia utile, per cui cercheremo di perseguirla.
PRÄSIDENT: Wir kommen zur HGE 12205. Abgeordneter Leitner, bitte.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Hier geht es um die Seilbahnen, wobei es eine Verminderung der entsprechenden Mittel um ein Drittel gibt. Nachdem diese Mittel zweckgebunden sind, möchte ich fragen, um welche
Projekt es sich handelt und wie es mit den Projekten ausschaut, die schon in der Luft herumschwirren. In Mühlbach soll es ja eine Volksabstimmung bezüglich der Seilbahn Meransen geben. In Brixen wird es wahrscheinlich
noch einige Jahre dauern. Gibt es derzeit keine anderen Seilbahnprojekte?
MUSSNER (Landesrat für ladinische Bildung und Kultur, Museen und Denkmäler, Vermögen und
Mobilität - SVP): Wir haben den Betrag von 9.986.000 Euro rückgestellt, der den Zweckbindungen entspricht, die
bisher notwendig waren. Im heurigen Jahr werden wir keine Seilbahnen unterstützen, weil wir zuerst diese Raten
auszahlen möchten. Die Projekte, die Sie genannt haben, befinden sich auf der Liste, aber sie betreffen die
nächsten drei Jahre.
PRÄSIDENT: Wir kommen zur HGE 25215. Abgeordnete Artioli, bitte
ARTIOLI (Team Autonomie): È una UPB nuova che non esisteva. Vorrei sapere cosa vuol dire: Grandi derivazioni: 1.475.000 euro". Sono per la SEL?
THEINER (Landesrat für Umwelt und Energie - SVP): Kollegin Artioli, hier handelt es sich um Umweltgelder, wobei ein Drittel an das Land und zwei Drittel an die Gemeinden gehen. Ein Drittel konnte im letzten Jahr
teilweise noch nicht zugewiesen werden. Es ging nicht in Erhausung, sondern wurde zweckbestimmt und wird im
Laufe des Jahres an die betroffenen Gemeinden ausbezahlt.
PRÄSIDENT: Gibt es Wortmeldungen zu Artikel 2? Keine. Dann stimmen wir darüber ab. Ich eröffne die
Abstimmung: mit 3 Nein-Stimmen und 16 Enthaltungen genehmigt.
Art. 3
Allgemeine zusammenfassende Übersicht
1. Die allgemeine zusammenfassende Haushaltsübersicht für das Finanzjahr 2014, die diesem Gesetz beigelegt ist, ist genehmigt.
---------Art. 3
Quadro generale riassuntivo
1. È approvato il quadro generale riassuntivo del bilancio per l’anno finanziario 2014, allegato alla resente legge.
Zu diesem Artikel liegen keine Änderungsanträge vor. Gibt es Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir
darüber ab. Ich eröffne die Abstimmung: mit 17 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen genehmigt.
86
Art. 4
Pflichtausgaben
1. Die Ausgaben, für welche der Landesrat für Finanzen die in Artikel 18 des Landesgesetzes vom
29. Jänner 2002, Nr. 1, vorgesehene Befugnis hat, sind in der Anlage Nr. 1 zum Haushaltsvoranschlag beschrieben.
---------Art. 4
Spese obbligatorie
1. Le spese per le quali l’assessore provinciale alle Finanze può esercitare la facoltà prevista
dall’articolo 18 della legge provinciale 29 gennaio 2002, n. 1, sono descritte nell’allegato n. 1 al bilancio.
Zu diesem Artikel liegen keine Änderungsanträge vor. Gibt es Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir
darüber ab. Ich eröffne die Abstimmung: mit 18 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen genehmigt.
Art. 5
Unvorhergesehene Ausgaben
1. Die Ausgaben, für welche der Landesrat für Finanzen die in Artikel 20 des Landesgesetzes vom
29. Jänner 2002, Nr. 1, vorgesehene Befugnis hat, sind in der Anlage Nr. 2 zum Haushaltsvoranschlag beschrieben.
---------Art. 5
Spese impreviste
1. Le spese per le quali l’assessore provinciale alle Finanze può esercitare la facoltà prevista
dall’articolo 20 della legge provinciale 29 gennaio 2002, n. 1, sono descritte nell’allegato n. 2 al bilancio.
Zu diesem Artikel liegen keine Änderungsanträge vor. Gibt es Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir
darüber ab. Ich eröffne die Abstimmung: mit 18 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 14 Enthaltungen genehmigt.
Art. 6
Ausgleichende Haushaltsänderungen für Personalausgaben
1. Die Haushaltsgrundeinheiten und die diesbezüglichen Kapitel, die Ausgaben für das Personal
betreffen, für welche der Landesrat für Finanzen ausgleichende Haushaltsänderungen zwischen den
Bereitstellungen gemäß Artikel 23 Absatz 4 des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, vornehmen kann, sind in der Anlage Nr. 5 zum Haushaltsvoranschlag beschrieben.
---------Art. 6
Variazioni di bilancio compensative per spese di personale
1. Le unità previsionali di base e i relativi capitoli riguardanti spese per il personale, per i quali
l’assessore provinciale alle Finanze può effettuare variazioni compensative tra gli stanziamenti ai
sensi dell’articolo 23, comma 4, della legge provinciale 29 gennaio 2002, n. 1, sono indicati
nell’allegato n. 5 al bilancio.
Zu diesem Artikel liegen keine Änderungsanträge vor. Gibt es Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir
darüber ab. Ich eröffne die Abstimmung: mit 19 Ja-Stimmen und 16 Enthaltungen genehmigt.
Art. 7
Ausgleichende Haushaltsänderungen für die Neuklassifizierung der Ausgaben
in Durchführung von SIOPE
1. Der Landesrat für Finanzen ist ermächtigt, mit eigenem Dekret ausgleichende Haushaltsänderungen zwischen den Bereitstellungen des Haushaltes, auch mittels Errichtung neuer Haushaltsgrundeinheiten, für eine - auch teilweise - Neuklassifizierung der Ausgabenbereitstellungen nach Titeln
und wirtschaftlichen Kategorien in Übereinstimmung mit der Kodifizierung des SIOPE im Sinne des
87
Dekretes des Ministers für Wirtschaft und Finanzen Nr. 64868 vom 31. August 2012, in geltender
Fassung, vorzunehmen.
----------Art. 7
Variazioni compensative di bilancio per la riclassificazione di spese
per l’attuazione del SIOPE
1. L’assessore provinciale alle Finanze è autorizzato ad apportare con proprio decreto variazioni
compensative tra gli stanziamenti del bilancio, anche mediante l’istituzione di nuove unità previsionali
di base, per una riclassificazione anche parziale di stanziamenti di spesa, secondo titoli e categorie
economiche, compatibile con la codificazione del SIOPE ai sensi del decreto del Ministro
dell’economia e delle finanze n. 64868 del 31 agosto 2012, e successive modifiche.
Zu diesem Artikel liegen keine Änderungsanträge vor. Gibt es Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir
darüber ab. Ich eröffne die Abstimmung: mit 19 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen genehmigt.
Art. 8
Rückständegebarung
1. Für die Zwecke gemäß Artikel 12 Absatz 4 des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, erhalten die am 31. Dezember 2013 bestehenden Kapitel der aktiven und passiven Rückstände die
Nummerierung der entsprechenden Kapitel, die im Gebarungsplan des Haushaltes für das Jahr 2014
angeführt sind. Sollte kein entsprechendes Kapitel vorhanden sein oder sollte das Herkunftskapitel in
mehrere Kapitel aufgeteilt worden sein, können die Rückstände in die Buchführung des Gebarungsplanes mit einer neuen Kapitelnummer übertragen werden, die mit Verfügung des Direktors der Abteilung Finanzen festzulegen ist, und zwar, nach Möglichkeit, mit derselben Benennung des Herkunftskapitels, um die Klassifizierung gemäß Artikel 16 und 17 des genannten Landesgesetzes, auch
auf Grund der erforderlichen Neuklassifizierung gemäß der SIOPE-Kodifizierung, welche mit Dekret
des Ministers für Wirtschaft und Finanzen Nr. 64868 vom 31. August 2012, in geltender Fassung,
festgesetzt wurde, zu gewährleisten.
----------Art. 8
Gestione dei residui
1. Per le finalità di cui all’articolo 12, comma 4, della legge provinciale 29 gennaio 2002, n. 1, i capitoli dei residui attivi e passivi risultanti al 31 dicembre 2013 assumono la numerazione dei corrispondenti capitoli indicati nel piano di gestione del bilancio per l’anno 2014. Qualora non esista il capitolo
corrispondente o si sia diviso il capitolo di origine in più capitoli, i residui possono essere riportati
nelle scritture contabili del piano di gestione con un nuovo numero di capitolo, da stabilirsi con provvedimento del direttore della Ripartizione Finanze e, possibilmente, con la stessa denominazione del
capitolo di provenienza, nel rispetto delle classificazioni di cui agli articoli 16 e 17 della citata legge
provinciale, tenuto anche conto delle esigenze di riclassificazione ai sensi della codificazione SIOPE
stabilita con decreto del Ministro dell’economia e delle finanze n. 64868 del 31 agosto 2012, e successive modifiche.
Zu diesem Artikel liegen keine Änderungsanträge vor. Gibt es Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir
darüber ab. Ich eröffne die Abstimmung: mit 19 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen genehmigt.
Art. 9
Verzicht auf die Einhebung geringer Einnahmen
1. Die Befugnis gemäß Artikel 45 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, wird bis
zum Höchstbetrag von 150 Euro ausgeübt.
---------Art. 9
Rinuncia alla riscossione di entrate
di modesta entità
88
1. La facoltà di cui all’articolo 45, comma 1, della legge provinciale 29 gennaio 2002, n. 1, è esercitata entro il limite di 150 euro.
Zu diesem Artikel liegen keine Änderungsanträge vor. Gibt es Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir
darüber ab. Ich eröffne die Abstimmung: mit 24 Ja-Stimmen und 11 Enthaltungen genehmigt.
Art. 10
Dreijahreshaushalt 2014-2016
1. Der Haushaltsvoranschlag des Landes für den Dreijahreszeitraum 2014-2016, der diesem Gesetz
beigelegt ist, ist im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr. 1,
genehmigt.
---------Art. 10
Bilancio triennale 2014-2016
1. È approvato ai sensi dell'articolo 1, comma 2, della legge provinciale 29 gennaio 2002, n. 1, il bilancio della Provincia per il triennio 2014-2016, allegato alla presente legge.
Änderungsantrag Nr. 1, eingebracht von LH Kompatscher:
"VORANSCHLAG DER AUSGABEN
Zeitraum 2015-2016
Funktion/Ziel 20
Buchstabe a.2
Buchstabe b. 2
+ 1.500.000,00
- 1.500.000,00
Funktion/Ziel 21
Buchstabe a.2
Buchstabe b.2
+ 31.500.000,00
- 31.500.000,00
Funktion/Ziel 22
Buchstabe a.2
Buchstabe b.2
+ 1.300.00,00
- 1.300.000,00
Funktion/Ziel 27
Buchstabe a.2
Buchstabe b.1
Buchstabe b.2
+ 256.065.719,83
- 100.000.000,00
- 156.065.719,83
STATO DI PREVISIONE DELLE SPESE
Periodo 2015-2016
Funzione/Obiettivo 20
lettera a.2
lettera b. 2
+ 1.500.000,00
- 1.500.000,00
Funzione/Obiettivo 21
lettera a.2
lettera b.2
+ 31.500.000,00
- 31.500.000,00
Funzione/Obiettivo 22
lettera a.2
lettera b.2
+ 1.300.00,00
- 1.300.000,00
Funzione/Obiettivo 27
Buchstabe a.2
+ 256.065.719,83
89
Buchstabe b.1
Buchstabe b.2
- 100.000.000,00
- 156.065.719,83
Gibt es Wortmeldungen zu diesem Änderungsantrag? Keine. Dann stimmen wir darüber ab. Ich eröffne die
Abstimmung: mit 18 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen genehmigt.
Gibt es Wortmeldungen zum so geänderten Artikel? Keine. Dann stimmen wir darüber ab. Ich eröffne die
Abstimmung: mit 19 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen genehmigt.
Art. 11
Inkrafttreten
1. Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Kundmachung im Amtsblatt der Region in Kraft.
---------Art. 11
Entrata in vigore
1. La presente legge entra in vigore il giorno successivo a quello della sua pubblicazione nel Bollettino Ufficiale della Regione.
Zu diesem Artikel liegen keine Änderungsantrag vor. Gibt es Wortmeldungen. Keine. Dann stimmen wir
darüber ab. Ich eröffne die Abstimmung: mit 19 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen genehmigt.
Wir kommen zu den Stimmabgabeerklärungen. Abgeordneter Leitner, bitte
LEITNER (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident! Die Freiheitliche Landtagsfraktion wird sich bei diesem Haushalt der Stimme enthalten, was auch in unserer Geschichte ein Novum ist. Das heißt aber nicht, dass
wir mit allem einverstanden sind, was hier vorgelegt worden ist. Ich habe bereits in der Generaldebatte gesagt,
dass wir anerkennen, dass eine grundsätzliche Neuausrichtung erkennbar ist. Gerade in dieser Zeit möchten wir
der Bevölkerung signalisieren, dass uns Mitarbeit wichtig ist. Wir sind nicht in die Landesregierung gekommen,
weil der Partito Democratico in diesem Land ein großes Gewicht hat, obwohl er zahlenmäßig nicht so stark ist. Wir
sind aber wie alle anderen hier im Landtag dazu gewählt worden, um das Beste für das Land zu tun und mitzuarbeiten. Das soll durch diese Stimmabgabe erkennbar sein. Wir werden genau hinschauen, was die Landesregierung macht. Ein bestimmter Vertrauensvorschuss ist notwendig, damit die Landesregierung überhaupt zum Arbeiten kommt. Wir wissen auch, dass dieser Haushalt vor dem Hintergrund einer Diskussion verabschiedet wird,
die sich aufgrund von Ereignissen im Regionalrat ergeben hat. Die Dinge sollen aber auseinandergehalten werden, und es freut mich, dass der Landtag unserer seit Jahren vorgebrachten Forderung, endlich die Kompetenzen
für die juridisch-ökonomische Behandlung der Abgeordneten zu übernehmen, zugestimmt hat. Dann ist das
Ganze näher beim Volk und es wird näher hingeschaut. Jetzt ist es an der Zeit zu arbeiten und die Herausforderungen – Jugendarbeitslosigkeit, Belastungen usw. – anzugehen. Einiges ist schon auf den Weg gebracht worden,
wobei es aus unserer Sicht durchaus mehr hätte sein können. Man kann nicht hoch genug einschätzen, dass der
Landtag die grundsätzliche Willensäußerung zum Ausdruck gebracht hat, den IRPEF-Zuschlag im Laufe der Jahre
gänzlich abzuschaffen. Das ist die gerechteste Lösung, denn je mehr Geld wir den Bürgern in der Tasche lassen,
desto weniger brauchen wir mit Beiträgen auszugleichen. Die Subventionitis, die Südtirol in den letzten beiden
Jahrzehnten gekennzeichnet hat, ist zurückzubauen. Wir setzen auf die Eigenverantwortung der Menschen. Die
öffentliche Hand soll dort unterstützend eingreifen, wo es aus struktureller Sicht notwendig ist.
Ein Thema, das mir besonders am Herzen liegt, sind die Mietbeiträge. Auch diesbezüglich haben wir uns in
Vergangenheit immer wieder darum bemüht, eine gerechtere Lösung zu finden. Man soll über alles nachdenken,
eventuell auch darüber, die Mietbeiträge abzuschaffen. Dafür müssen natürlich die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden. Es kann auf alle Fälle nicht sein, dass Bürger von heute auf morgen solche Kürzungen hinnehmen müssen, wie es derzeit der Fall ist. Bei den Sozialleistungen muss mehr kontrolliert werden. Es
geht um Gerechtigkeit. Wir geben sehr viel Geld für den sozialen Bereich aus. Stellt sich die Frage, ob immer die
Richtigen die Gelder bekommen. Die Agentur, die geschaffen worden ist, um die konventionierten Wohnungen zu
kontrollieren, ist eine Bankrotterklärung der Gemeinden. Obwohl diese Aufgabe den Gemeinden zugestanden
hätte, haben sie sie nie wahrgenommen.
Insgesamt wurden einige Schwerpunkte neu gesetzt. Wir werden das Ganze aufmerksam beobachten.
Deshalb eine Stimmenthaltung von Seiten der Freiheitlichen.
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PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Ich werde gegen den Haushalt stimmen, weil ich nicht von
dessen sozialer Treffsicherheit und Ausgewogenheit nicht überzeugt bin. Im Gegenteil, so viel Neues gibt es in
diesem Haushalt wirklich nicht. Wenn zum Beispiel vom Beitragsstopp die Rede ist, so hat es das in den vergangenen 20 Jahren in den verschiedenen Bereichen immer wieder gegeben. Ich erwähne nur den Beitragsstopp bei
der Pendlerzulage oder in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen. Ich bin nicht davon überzeugt, dass es unterm Strich eine Nettoentlastung geben wird. Wenn man etwas Positives erreichen will, dann müsste es eine Nettoentlastung geben. Es kann nicht sein, dass man auf der einen Seite 10.000 Euro streicht und auf der anderen
Seite 5.000 Euro entlastet. Dann gibt es eine Nettobelastung und nicht eine Nettoentlastung. Auch was den IRPEF-Zuschlag anbelangt, hätte ich mir eine Obergrenze gewünscht. Es muss nicht sein, dass wir die Großverdiener entlasten. Eher sollten wir die Gering- und Mittelverdiener mehr entlasten.
Nichts Neues gibt es auch bei den verschiedenen Projekten. Wir haben gehört, dass das Gießkannenprinzip über Bord geworfen werden soll. Das ist nichts Neues. Man hat mit der Rasenmähermethode überall gleich
gekürzt, außer bei den öffentlichen Bauarbeiten. Man hat zwar gesagt, mit den Altlasten aufzuräumen, aber gerade bei der Altlast Flughafen hat man nicht aufgeräumt. Wennschon, dann soll man solche Projekte der früheren
Administration über Bord werfen, vor allem wenn man weiß, dass sie, volkswirtschaftlich gesehen, nichts bringen.
Das hätte zumindest in die Erklärungen Eingang finden sollen. Der Haushalt ist in dieser Form zumindest für mich
nicht zustimmungswürdig.
Ich möchte noch einmal sagen, dass es im Südtiroler keine Vertrauensabstimmung und auch keine Vertrauensfrage zu Gesetzen gibt. Dieser Haushalt könnte theoretisch mit 34 Enthaltungen und 1 Ja-Stimme genehmigt werden. Man hätte eine andere Methode finden können oder sollen. Auf jeden Fall wurde vom Landtagspräsidenten und auch von den Fraktionssprechern ganz klar unterstrichen, dass es um die Abstimmung über ein
Gesetz geht. Wie gesagt, es ist nicht sehr wahrscheinlich, dass es bei der Abstimmung irgendwelche Probleme
geben wird. Deshalb betrachte ich eine solche Vertrauensabstimmung als Farce und als sehr weitgehende Strapazierung der Geschäftsordnung.
Unterm Strich hätte noch viel mehr herausschauen müssen, auch aufgrund der Tatsache, dass es sich um
den ersten Haushalt der neuen Legislaturperiode handelt. Eine grundsätzlich neue Ausrichtung kann ich nicht
erkennen. Deshalb stimme ich dagegen.
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Stellen wir uns vor, dass wir über den Haushalt abstimmen und niemand weiß es. Herr Landeshauptmann, ich habe gestern in meinen Ausführungen davor gewarnt, dass die
Stimme der Abgeordneten, wenn Sie weiterhin darauf bestehen, die Vertrauensfrage mit der Abstimmung über
den Haushalt zu verknüpfen, in der öffentlichen Wahrnehmung anders interpretiert werden könnte. Ich habe mich
ein bisschen in den Internetmedien – STOL, RMI usw. – umgeschaut und möchte Ihnen die Schlagzeilen derselben kurz vorlesen. Es gibt nirgends Hinweise auf den Haushalt, sondern lediglich Schlagzeilen wie "Tag der
Wahrheit – der Landtag entscheidet über die Zukunft der Landesregierung", "Kompatscher stellt die Vertrauensfrage – hier sehen Sie das Video" oder "Abstimmung im Landtag – Kompatscher will es wissen". Darunter erscheinen dann Kommentare wie "Was glaubt Ihr, wie die abstimmen? Niemand will seinen Platz räumen oder "Die
stimmen ja sowieso für sich selber" oder "Ist denen überhaupt zu trauen, die selbst über sich und über ihre eigene
Zukunft entscheiden" usw.. Genau davor habe ich gestern gewarnt! Ich könnte es mir jetzt einfach machen und
sagen, dass ich gegen den Haushalt bin, und nach außen hin den feinen Max spielen und sagen: "Ich habe gegen
den Haushalt gestimmt, denn ich möchte, dass der Regierung das Misstrauen ausgesprochen wird. Die Bösen
sitzen in der Landesregierung, die an ihrer Macht und an ihrem Stuhl festhalten und sich selber das Vertrauen
aussprechen." Das wäre wirklich billiger Populismus und an einer solchen Politik kann und will ich mich nicht
beteiligen. Ich spreche hier für mich, denn in meiner Fraktion steht es jedem Abgeordneten frei, zu tun und zu
lassen, was er will. Deshalb werde ich an dieser Abstimmung nicht teilnehmen. Es tut mir leid, dass der Landeshauptmann nicht von seiner Haltung abweicht. Das ist nämlich der Versuch, die Abstimmung des Landtages für
die persönliche politische Legitimation zu nutzen.
URZÌ (L'Alto Adige nel cuore): Io invece parteciperò al voto, e con grande chiarezza voterò no a questo
bilancio, no alla fiducia nei confronti di questa Giunta. Voterò con assoluto rispetto per le scelte politiche adottate,
rispetto per i contenuti della manovra, rispetto anche per l'iniziativa del presidente della Giunta che aveva pieno
titolo di cercare di utilizzare questa occasione per garantirsi una forza politica che richiederà ad un Consiglio che si
troverà quindi di fronte al bivio di dover fare delle scelte, condizionate però dalla posizione che è stata assunta nel
corso della relazione del nostro presidente. Voterò no per chiarezza, perché credo sia necessaria nel senso che
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esiste sempre una maggioranza ed una opposizione che fanno le proprie rispettive scelte. La maggioranza ha
fatto la propria solo pochissimi mesi fa. Ormai ci sembra l'età della pietra, è vero, ma ricordiamoci che questo bilancio è figlio di un accordo di Giunta. È sostanzialmente il primo passo di un governo provinciale e non potrebbe
essere altrimenti. È frutto di una scelta politica. Poi vedremo nel tempo crescere questo bambino. E a questo riguardo, presidente, mi creda, e uso ancora il pluralis majestatis perché sono fortemente convinto di dover rappresentare una sensibilità diffusa in provincia di Bolzano di una comunità lacerata sul piano politico, che cerca riferimenti in Consiglio provinciale e credo cerchi anche all'esterno di questo Consiglio una nuova ragione di unità: il
centrodestra italiano, quindi colpa di una parte del centrodestra italiano se non è stato capace di esprimere una
pluralità di rappresentanti in questo Consiglio in modo più articolato rispetto a quanto non sia accaduto, ma io
avverto il dovere di rappresentanza di una comunità e dico che questo governo provinciale ha fatto delle scelte di
fondo sulle quali non siamo stati coinvolti, e abbiamo il diritto e dovere di essere dall'altra parte. Ecco una delle
ragioni di fondo per segnare una linea di distinzione che non è pregiudiziale, è fondata su un'analisi delle scelte
fatte e di come questo governo ha incominciato a muovere i primi passi. Nel concreto questo bilancio, su cui non
voglio soffermarmi perché è stato detto già nelle dichiarazioni che abbiamo svolto all'inizio di questo percorso, è di
gestione pressoché ordinaria quando invece avrebbe dovuto essere un bilancio di grande slancio innovatore, di
grande rottura in termini di significato politico del tipo: qui iniziamo un percorso nuovo. Non era il periodo giusto
per compiere questo slancio? Non lo so, lo verificheremo, presidente. Di certo questo è un bilancio che gestisce
l'ordinario e non riesce ancora, se non attraverso la politica degli annunci, a disegnare un futuro chiaro. Voglio
riconoscere ai colleghi e fra questi al presidente della Giunta provinciale il diritto di poter avere il suo tempo per
disegnare un percorso, però è un bilancio che non contiene quelle innovazioni che ci si era aspettati. Invece c'è
stata la politica degli annunci nel campo della cultura, con i quiz "vedrete cosa vi riserveremo", ma non è chiaro
che cosa sia, con qualche annuncio sulla politica di rilancio dell'economia, con l'annuncio dell'intenzione di aprire
una fase di contrattazione sull'autonomia del tipo: riempiremo di contenuti. A questo riguardo voglio ribadire la
piena lealtà politica della mia parte e credo anche della comunità che mi sento in parte di rappresentare e l'impegno a sostenere, qualunque sarà l'occasione in cui il nostro impegno non solo sarà richiesto, ma necessario le
misure giuste per la nostra terra. E lo faremo con convinzione perché l'interesse è della nostra comunità, della
popolazione, non è un interesse di parte della maggioranza o dell'opposizione. Certo, la maggioranza e l'opposizione si delineano sulla base delle scelte di fondo e sulle scelte che poi si articolano in corso d'opera, ma poi in
ultima analisi conta l'interesse generale della popolazione. In questo momento la nostra comunità si aspetta qualcosa di più. Noi saremo leali nell'offrire il nostro sostegno nei passaggi che rappresenteranno punti di impegno in
termini di equità di ragionevolezza delle scelte. Saremo avversari leali quando questo sarà richiesto.
Voglio concludere sulla questione della fiducia. Il collega Knoll è stato impietoso in questo ma anche molto
schietto, e non si può che dargli ragione. È un dato oggettivo come questo momento politico che dovrebbe essere
l'approvazione di un bilancio, peraltro piccolo, di una legislatura che inizia quindi l'accensione del motore, di fatto si
è trasformato in un momento politico di verifica. Non è mai successo che ci fossero i fotografi per fotografare l'espressione del presidente della Giunta provinciale nel momento in cui si vota un bilancio, da quando sono qua io.
Si sta attribuendo a questo momento un valore diverso, che è un valore di fiducia politica alla Giunta provinciale.
Ed ecco la seconda ragione del mio no. Io non posso votare quando questo mio voto viene letto in maniera diversa da quella che io magari vorrei che potesse essere attribuito a questo voto, quindi il valore di un appoggio ad
una maggioranza che non è la mia, una maggioranza che non ha voluto l'apporto di una parte importante della
comunità dell'Alto Adige, che non ha voluto la concertazione, che non ha voluto allargare le maglie del proprio
ambito per cercare di definire prospettive realmente nuove di crescita del nostro territorio.
Voterò no alla fiducia, ma non è un no personale nei confronti del presidente della Giunta e dei singoli assessori che stimo tutti nella medesima misura, è un no al valore politico della fiducia nei confronti di una Giunta
provinciale. Attribuisco quindi a questo mio voto questo significato che non vuole essere frainteso e che vuole
essere in un certo qual modo l'auspicio ad una nuova fase che la Giunta provinciale riesca a cogliere come esigenza di relazionarsi con questa nostra assemblea con un rapporto diverso rispetto a quello della rappresentazione verso l'esterno, ma l'esigenza di trovare nella condivisione la forza di un allargamento della base di consenso che sia utile a garantire un progresso alla nostra comunità.
ARTIOLI (Team Autonomie): Ringrazio il presidente per aver accolto il mio ordine del giorno nonostante
sapesse che avrei votato contro questo bilancio. È un bel segnale perché vuol dire che ascolta anche l'opposizione dura che dice no non per la sua persona. Come Lei sa, io sono stata una delle poche che l'ho pregata di
iniziare a lavorare, ma non ce la posso fare a dare la fiducia, visto che la gente pensa che stiamo dando la fiducia,
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anziché votare un bilancio, all'assessore Tommasini. Il collega che mi ha preceduto ha detto che lui stima tutti gli
assessori. Scusatemi ma io non ci riesco a stimarlo, non la sua persona ma ciò che rappresenta per la sua immobilità, per questo suo non prendere mai in mano le cose. Abbiamo una politica veramente disastrosa. Mi auguro
che Lei, presidente, riesca a farlo cambiare, in modo da poter avere una politica vera della casa, ma se non vedo
non credo più, dopo questi 5 anni e con tutte le interrogazioni che ho presentato. Difatti lui non è in aula, ha sicuramente qualcosa di più importante da fare in questo momento in cui noi approviamo il bilancio!
Per quanto riguarda il resto, per esempio l'avere il coraggio di tagliare gli stipendi ai manager pubblici, di ridurre il numero dei dirigenti pubblici anche solo del 10% recuperando un sacco di soldi che ci servono per finanziare il sociale e la sanità, ho ritirato gli ordini del giorno. Però non La lascerò in pace, li riporterò in aula strada
facendo e mi auguro che riusciremo a trovare una soluzione anche a questo.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Es gibt in diesem Haushalt einen Artikel, dem wir zugestimmt haben,
nämlich jenen, der die Umsetzung des Generationenpaktes im öffentlichen Dienst betrifft. Bereits in der letzten
Legislatur wurde ein entsprechender Beschlussantrag angenommen, und deshalb ist es lobenswert, dass nun die
ersten konkreten Maßnahmen gesetzt werden. In der Zeit, in der ich hier im Landtag sitze, habe ich noch nie einem Haushalt zugestimmt, und zwar aus folgendem Grund: Von jeher habe ich mich für einen anderen politischen
Weg eingesetzt. Ich sehe, dass sich die Südtiroler Volkspartei gemeinsam mit dem PD weiterhin auf die Versprechungen Roms einlässt, also dem x-ten Freund in Rom vertraut und nicht den Weg geht, den die Schotten und
Katalanen gehen. Man verbleibt weiterhin dabei, dass die Autonomie alles ist, was wir anstreben, und bemüht sich
nicht, einen Schritt weiterzugehen. Landeshauptmann Kompatscher hat zwar gesagt, dass er die Entwicklung in
Rom genau verfolgen würde, aber bisher hat man nicht eine einzige Stellungnahme von Seiten der regierenden
Mehrheitspartei zu den Abstimmungen in Venetien vernommen. Ich bedauere natürlich, dass das Ganze jetzt
durch Verhaftungen und Dinge, die wir in keiner Weise teilen können, überschattet wird. Aus diesen Gründen
kommt mein ausdrückliches Nein zum Haushalt. Es mögen zwar positive Ansätze enthalten sein, aber wenn die
politische Ausrichtung insgesamt nicht stimmt, kann ich einem solchen Haushalt nicht zustimmen. Das würde
nämlich die Zustimmung auch zu den politischen Maßnahmen und zur politischen Ausrichtung bedeutet, und die
haben mir noch nie gepasst. Ich spreche vom Haushalt und selbst, wenn die Vertrauensabstimmung vorgesehen
wäre, könnte ich der Regierung das Vertrauen nicht aussprechen. Meiner Meinung nach genügen sieben Landesregierungsmitglieder. Ich habe die Landesregierung nicht gewählt. Wieso also sollte ich ihr jetzt plötzlich das Vertrauen aussprechen? Ich trenne und sage, dass meine Bewertung dem Haushalt gilt. Deshalb ein klares Nein
meinerseits.
KÖLLENSPERGER (Movimento 5 Stelle - 5 Sterne Bewegung - Moviment 5 Steiles): Ich habe mich bei
der Abstimmung über die einzelnen Artikel generell fast immer der Stimme enthalten. Die politische Valenz, die
durch die Vertrauensdebatte hinzukommt, erzielt mir bei leider den gegenteiligen Effekt. Ich hätte mich auch gerne
bei der Schlussabstimmung der Stimme enthalten. Ich habe bereits gesagt, dass ich, sollte der Landeshauptmann
bei den zukünftigen Haushalten sein Versprechen wahrmachen, ein Zero-Base-Budgeting umzusetzen, mir durchaus vorstellen könnte, dafür zu stimmen. Heute aber fehlen mir noch Zeichen und Öffnungen in die Richtungen,
die für uns von der 5-Sterne-Bewegung wichtig sind. Wir möchten eine Öffnung in Richtung direkte Demokratie,
zur Lösung des Problems der Leibrenten, des Autonomiekonvents usw. Ich sehe mich heute also gezwungen, mit
Nein zu stimmen. Das ist ein symbolisches und kein inhaltliches Nein und kein Misstrauen gegenüber dem Landeshauptmann, dem ich durchaus zutraue, dass er all das, was er so positiv begonnen hat, auch umsetzt. Ein
definitives Urteil werde ich dann in einem Jahr fällen.
HEISS (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Wir haben uns bereits vor mehreren Wochen im
Gesetzgebungsausschuss der Stimme enthalten. Wir schätzen es, dass uns der Landeshauptmann, der auch für
die Finanzen zuständig ist, bereits im Vorfeld über die Ausrichtung des Haushalt informiert hat. Wir haben auch
die Darlegung des Haushalts als sehr transparent empfunden und das Finanzgesetz in einer überschaubaren
Form präsentiert bekommen. Das sind Elemente, die wir sehr geschätzt haben und die uns nach zehn Jahren
einer andersartigen Tradition doch sehr positiv überrascht haben. Wir haben uns, wie bereits gesagt, im Gesetzgebungsausschuss der Stimme enthalten, gegen unsere bisherige Tradition. Der Haushalt ist in seinen Inhalten
relativ klar. Die Regierungserklärung und der Haushalt sind weitgehend kompatibel, und es ist auch wenig versucht worden, irgendwelche Positionen zu verstecken. Wir wissen natürlich, dass es sich um einen Übergangshaushalt handelt. Deshalb erwarten wir uns für den kommenden Herbst/Winter eine grundlegende Neuausrich-
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tung. Wir haben diese Umstellung wohlwollend zur Kenntnis genommen und inhaltlich unsere Positionen klar markiert. Wir sehen, dass der Haushalt mit Entlastungen arbeitet, dass im sozialen Bereich aber bestimmte Defizite
feststellbar sind. Ich beziehe mich vor allem auf die Pflege und auf andere Defizite, die nur bedingt ausgeräumt
worden sind. Hier sehen wir durchaus noch Handlungsbedarf. Die Frage der Entlastung vom Regionalzuschlag
auf die IRPEF war für uns auch eine Art Ausrichtungsfrage. Wir teilen nicht oder nur bedingt die Position der no
tax area, sondern sind der Auffassung, dass es doch soziale Gruppen gibt, die nachdrücklich geschützt werden
müssen.
Wir bleiben also bei unserer Linie und werden uns der Stimme enthalten. Für meinen Kollegen Dello
Sbarba und mich ist das nach zehn Jahren gemeinsam erlebter Ära Durnwalder das erste Mal, und deshalb glauben wir, dass das ein deutliches Entgegenkommen ist. Auch die Kollegin Foppa teilt diese Grundausrichtung. Wir
sind der Überzeugung, dass ein Ja zum Haushalt doch ein Eintritt in die Grundüberzeugungen der Regierung
wäre, was nicht geht. Wir betrachten diese Enthaltung auch als Anreiz dahingehend, dass die Ansätze der Politik
positiv weitergestaltet und –geführt werden und sind bereit, in dieser Hinsicht zu kooperieren. Wir wünschen uns,
dass neben einer ordoliberalen Ausrichtung des Haushalts eine stärkere ökosoziale Ausrichtung tritt. Dann werden
wir die Ausrichtung der Landesregierung auch zukünftig mit Sympathie begleiten.
STEGER (SVP): Wir sehen eine neue Handschrift in der Haushaltsgebarung und eine neue Handschrift
des Landeshauptmannes im Stil, aber auch im Inhalt. Es wurde das erste Mal bereits im Vorfeld versucht, mit
Ihnen gemeinsam die Schwerpunkte und Grundsätze des Haushaltes zu diskutieren. Wir haben einen Haushalt,
der Entlastungen vorsieht. In wenigen Tagen werden wir im Landtag über das Gemeindeimmobiliensteuer-Gesetz
diskutieren, und auch zu diesem Thema mussten mit diesem Haushalt bereits Entscheidungen getroffen werden,
weil Gegenfinanzierungen an die Gemeinden vorzusehen sind. Es gibt weniger Gießkanne und klare Prioritäten,
die da heißen Bildung, Forschung und Entwicklung, Familie, moderne Infrastrukturen wie Breitband usw. Weiters
gibt es eine Entscheidung, die ganz wichtig für die Zukunft sein wird. Wenn ein Betrieb weiterentwickelt werden
soll, dann braucht es eine gewisse Zeit, um das Schiff in eine neue Richtung zu bewegen. Das wird gemacht,
indem man den Haushalt auf neue Füße stellt und eine sogenannte Spending Review macht. Landeshauptmann
Kompatscher hat die Entscheidung getroffen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, in der Mitglieder der politischen
Mehrheit, Mitglieder der politischen Minderheit und Mitglieder der Sozialpartner und der Öffentlichkeit mitarbeiten
werden, um den Haushalt zu analysieren und neu zu schreiben. Sie alle wissen, dass das nicht bereits im Jahr
2014 passieren kann. Die Spending Review wird in zwei, drei Jahren wirklich greifen. Dann werden wir noch
strukturiertere und mehr auf Schwerpunkte ausgerichtete Haushalte haben. In diese Richtung wird es mit der Regierung unter Arno Kompatscher in den nächsten Jahren gehen. Die Südtiroler Volkspartei wird diesen Weg mit
Überzeugung mitgehen. Ich bin davon überzeugt, dass alle 17 SVP-Abgeordnete von diesem Weg überzeugt sein.
Da braucht es keinen Fraktionszwang. Wir werden auch ein klares Zeichen des Vertrauens in Richtung Arno
Kompatscher und seine Regierungsmannschaft setzen.
PRÄSIDENT: Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, kommen wir nur zur Abstimmung über die
beiden Gesetzentwürfe.
PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Ich ersuche um namentliche Abstimmung.
PRÄSIDENT: In Ordnung. Dem Antrag auf namentliche Abstimmung wird stattgegeben. Ich eröffne die Abstimmung:
(Namentliche Abstimmung mit elektronischer Abstimmung – Votazione per appello nominale con procedimento elettronico)
Genehmigt mit 19 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen. 35 anwesende Abgeordnete, 34 abstimmende Abgeordnete, 1 nicht abstimmender Abgeordneter (Abgeordneter Knoll).
Folgende Abgeordnete haben mit Ja gestimmt: Achammer, Amhof, Bizzo, Deeg, Hochgruber Kuenzer,
Kompatscher, Mussner, Noggler, Renzler, Schiefer, Schuler, Steger, Stirner, Stocker M., Theiner, Tommasini,
Tschurtschenthaler, Widmann und Wurzer.
Folgende Abgeordnete haben mit Nein gestimmt: Artioli, Klotz, Köllensperger, Pöder, Urzì und Zimmerhofer.
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Folgende Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten: Blaas, Dello Sbarba, Foppa, Heiss, Leitner, Mair,
Oberhofer, Stocker S. und Tinkhauser.
Wir stimmen über Landesgesetzentwurf Nr. 6/14 ab. Ich eröffne die Abstimmung.
(Namentliche Abstimmung mit elektronischer Abstimmung – Votazione per appello nominale con procedimento elettronico)
Genehmigt mit 19 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen. 35 anwesende Abgeordnete, 34 abstimmende Abgeordnete, 1 nicht abstimmender Abgeordneter (Abgeordneter Knoll).
Folgende Abgeordnete haben mit Ja gestimmt: Achammer, Amhof, Bizzo, Deeg, Hochgruber Kuenzer,
Kompatscher, Mussner, Noggler, Renzler, Schiefer, Schuler, Steger, Stirner, Stocker M., Theiner, Tommasini,
Tschurtschenthaler, Widmann und Wurzer.
Folgende Abgeordnete haben mit Nein gestimmt: Artioli, Klotz, Köllensperger, Pöder, Urzì und Zimmerhofer.
Folgende Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten: Blaas, Dello Sbarba, Foppa, Heiss, Leitner, Mair,
Oberhofer, Stocker S. und Tinkhauser.
Vor Beendigung der heutigen Sitzung teile ich Ihnen noch mit, dass gegen das Protokoll der letzten Landtagssitzung, welches zu Beginn der heutigen Sitzung zur Verfügung gestellt wurde, während der laufenden Sitzung keine schriftlichen Einwände vorgebracht wurden und dass dasselbe deshalb im Sinne von Artikel 59 Absatz
3 der Geschäftsordnung als genehmigt gilt.
Die Sitzung ist geschlossen.
Ore 17.31 Uhr
Es haben folgende Abgeordnete gesprochen:
Sono intervenuti i seguenti consiglieri/le seguenti consigliere:
ACHAMMER (49, 52, 53, 54, 83)
AMHOF (22)
ARTIOLI (1, 6, 16, 52, 53, 54, 61, 62, 81, 84, 85, 91)
BLAAS (2, 3, 4, 21, 23, 56, 84)
DEEG (51, 82, 83)
FOPPA (26)
HEISS (8, 13, 18, 21, 35, 54, 55, 57, 59, 60, 61, 92)
KLOTZ (9, 16, 22, 24, 28, 49, 50, 51, 52, 57, 60, 83, 84, 92)
KNOLL (10, 28, 90)
KÖLLENSPERGER (22, 27, 92)
KOMPATSCHER (7, 9, 22, 37, 52, 54, 58, 59, 60, 61, 62, 65, 69, 81, 82)
LEITNER (4, 5, 8, 10, 15, 22, 25, 52, 55, 57, 58, 60, 61, 82, 83, 85, 89)
MUSSNER (29, 50, 55, 56, 59, 85)
PÖDER (16, 20, 23, 36, 38, 62, 66, 90, 93)
RENZLER (37)
SCHIEFER (27)
SCHULER (61)
STEGER (3, 4, 9, 39, 69, 93)
STOCKER M. (2, 17, 18, 54, 55, 57, 58)
TINKHAUSER (36)
TOMMASINI (50, 53, 54, 56, 60, 61, 84)
URZÌ (4, 9, 10, 19, 20, 29, 31, 36, 90)