Mandatsbedingungen 1. Für den Umfang der zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen aller Art sind die Beauftragten nur dann verpflichtet, wenn sie einen darauf gerichteten Auftrag erhalten und angenommen haben. Mögliche Gegenstände eines Auftrages sind alle Arten rechtsanwaltlicher Tätigkeit wie die Erteilung von Rat oder Auskunft, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung. Der Geltungsbereich erstreckt sich ferner auf Aufträge, die keine rechtsanwaltliche Tätigkeit zum Gegenstand haben sowie auf Dienstleistungen und sonstige Tätigkeiten, die im Rahmen eines Auftrages übernommen werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch ohne nochmaligen Hinweis auf sämtliche künftigen Rechtsbeziehungen mit den Mandanten. 2. Der Mandant ist darüber informiert, dass hier eine Zusammenarbeit in Bürogemeinschaft besteht, in dem die Rechtsanwältin / der Rechtsanwalt für die eigene Arbeit ausschließlich alleine haftet. Im Gegensatz zu der Zusammenarbeit in Form einer Sozietät, bei der alle Sozien gemeinsam haften, ist dies bei der Zusammenarbeit in Bürogemeinschaft ausgeschlossen. Der Mandant ist darüber hinaus informiert, dass im Briefkopf durch den Zusatz „in Bürogemeinschaft" im Aussenverhältnis zu den Mandanten deutlich erkennbar gemacht wurde, dass nur die Rechtsanwältin / der Rechtsanwalt haftet, mit dem ein Mandatsverhältnis begründet worden ist. 3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei mündlichen oder fernmündlichen Auskünften und Erklärungen von erheblicher rechtlicher oder wirtschaftlicher Bedeutung eine schriftliche Bestätigung zu verlangen. Andernfalls kann er sich auf die Verbindlichkeit der Auskunft oder Erklärung nicht berufen. 4. Der Mandant ist verpflichtet die Kanzlei über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend zu informieren und ihr sämtliche, mit dem Auftrag zusammenhängende Schriftstücke vorzulegen. Der Mandant verpflichtet sich ferner, während der Dauer des Mandates nur in Abstimmung mit den Rechtsanwälten mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufzunehmen. Die Beauftragten können angemessene Kostenvorschüsse verlangen. Reisekosten, Telefon, Telefax, Fotokopien, Kosten für die Einschaltung externer Datenbanken und Mehrwertsteuer auf alle Gebühren, Vergütungen und Kosten werden zusätzlich berechnet. Der Mandat tritt alle ihm aus dem Mandatsverhältnis entstehenden Erstattungsansprüche gegen den Gegner, die Staatskasse oder sonstige erstattungspflichtige Dritte an die Kanzlei in Höhe der Vergütungsforderung und der Auslagen sowie Mehrwertsteuer sicherungshalber ab mit der Ermächtigung die Abtretung im Namen des Mandanten mitzuteilen. Die Kanzlei wird den Erstattungsanspruch nicht einziehen, solange der Mandant seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, insbesondere nicht die Zahlung verweigert oder in Zahlungsverzug gerät oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen gestellt ist. Die Kanzlei ist befugt, eingehende Erstattungsbeträge uns sonstige dem Mandanten zustehende Zahlbeträge, die bei ihr eingehen, mit offenen Honorarbeträgen oder noch abzurechnenden Leistungen zu verrechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Kanzlei weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die Übernahme der Korrespondenz mit einer Rechtschutzversicherung des Mandanten die Verpflichtung des Mandanten zur Bezahlung der anwaltlichen Vergütung nicht entfällt. 13. Weiterhin erklärt sich der Mandant damit einverstanden, dass die von ihm angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich durch die Kanzlei zu Zwecken der an ihn gerichteten Werbung per Telefon, Fax, SMS oder E-Mail genutzt werden dürfen. Der Mandant kann der Nutzung seiner Daten durch die Kanzlei jederzeit telefonisch +49(0)9112774050, schriftlich an Rechtsanwälte Sürekli und Kollegen, Am Plärrer 8, 90429 Nürnberg oder per Mail [email protected] widersprechen. 14. Der Mandant ist darüber informiert, dass die Kanzlei bei der Datenverarbeitung Cloud-Computing einsetzt. 5. Der Mandant ist zudem verpflichtet, der Kanzlei unverzüglich ihm neu eingehende, wieder gefundene und alle sonstigen mit dem Mandant in Verbindung stehenden Schriftstücke vorzulegen und über neu bekannt gewordene Tatsachen zu informieren. Ferner hat der Mandant die Kanzlei zu unterrichten, wenn er seine Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung etc. wechselt oder über längere Zeit wegen Urlaubs oder aus anderen Gründen nicht erreichbar ist. 15. Schlägt die Kanzlei dem Mandanten eine bestimmte Maßnahme vor (Einlegung von Rechtsmitteln, Abschluss oder Widerruf eines Vergleichs) und nimmt der Mandant dazu binnen einer von der Kanzlei gesetzten Frist oder bis zwei Tage vor Ablauf einer externen gesetzten Frist keine Stellung, obwohl die Kanzlei den Mandanten ausdrücklich auf die Bedeutung des Schweigens hingewiesen hat, so gilt das Schweigen des Mandanten als Zustimmung zu dem Vorschlag der Kanzlei. 6. Mündliche Auskünfte im Rahmen einer Erstberatung und telefonische Auskünfte sind ohne schriftliche Bestätigung grundsätzlich unverbindlich. 16. Sollte eine Rücksprache mit dem Mandanten nicht rechtzeitig möglich sein, so ist die Kanzlei berechtigt, ohne vorherige Rücksprache zu handeln. Der Mandant ist hierüber unverzüglich zu informieren. 7. Der Mandant ist darüber informiert, dass in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten außergerichtlich sowie in der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühr und sonstiger Kosten besteht. In diesem Verfahren trägt unabhängig vom Ausgang jede Partei ihre Kosten selbst. 8. Wenn mehrere Mandanten von der Kanzlei in derselben Angelegenheit vertreten werden, haften sie gesamtschuldnerisch auf Zahlung der gesetzlichen oder vereinbarten Vergütung. 9. Die Kanzlei ist befugt, bei Mitteilung einer E-Mail-Adresse ohne Sicherungsmaßnahmen (Verschlüsselung) dem Mandanten Informationen an diese E-Mail-Adresse zu übermitteln, es sei denn, aus den Umständen wäre eine Gefährdung der Interessen des Mandanten unmittelbar erkennbar oder Mandat widerspricht oder widerruft sein Einverständnis mit dieser Verfahrensweise oder gibt sonst eine Änderung der Kommunikationsdaten bekannt. 10. Sind für den Mandanten mehrere Personen vertretungsberechtigt, so gelten gegenüber der Kanzlei alle von ihnen gleichermaßen als berechtigt zum Empfang von mandatsbezogenen Willenserklärungen und Informationen. Gleiches gilt, wenn in derselben Angelegenheit die Mandantschaft aus mehreren Personen besteht und eine Person als Ansprechpartner benannt wird. 11. Die Haftung der Beauftragten gegenüber dem Auftraggeber aus dem Mandatsverhältnis beschränkt sich bei einfacher Fahrlässigkeit für jeden einzelnen Schadensfall auf 250.000,00 Euro, wenn insoweit Versicherungsschutz besteht. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für Schadensersatzansprüche Dritter aus dem Mandatsverhältnis. Als einzelner Schadensfall ist die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten aus ein und derselben Handlung zu verstehen oder die Summe der Ansprüche, die von demselben Berechtigten aus verschiedenen Handlungen in rechtlichem Zusammenhang geltend gemacht werden. Die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist nicht beschränkt. 12. Die Vergütung der Beauftragten richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dessen Vergütungsverzeichnis, wenn nicht über die Vergütung eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die zu erhebenden anwaltlichen Gebühren aus dem Gegenstandswert des erteilten Auftrages errechnen. 17. Der Mandant ist verpflichtet, sämtliche Schriftstücke der Kanzlei daraufhin zu überprüfen, ob die dort angegebenen Sachverhalte richtig und vollständig wiedergegeben sind. Des Weiteren hat der Mandant die in den Schriftstücken genannten Beweismittel zu überprüfen. Bei Fehlern oder dem Fehlen von möglichen Beweismittel hat der Mandant unter Nennung des Fehlers unverzüglich Kontakt mit der Kanzlei aufzunehmen. 18. Soweit der Mandant der Kanzlei eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass der Kanzlei ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusendet 19. Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass er nach §37 b SGB III verpflichtet ist, sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Ansonsten besteht gemäß §140 SGB III die Möglichkeit, dass das Arbeitslosengeld gemindert wird. 20. Kostenerstattungsansprüche des Auftraggebers werden an die Beauftragten hiermit mit der Ermächtigung abgetreten, die Abtretung im Namen des Auftraggebers dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. 21. Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungsfrist gilt, verjähren die Ansprüche gegen die Beauftragten drei Jahre nach der Beendigung des Auftrags. Der Auftrag gilt spätestens mit der Übersendung der letzten Vergütungsberechnung als beendet. 22. Die Verpflichtung der Beauftragten zur Aufbewahrung und Herausgabe von Handakten erlischt sechs Monate nach der Beendigung des Auftrags. 23. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Auftraggeber und den Beauftragten unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis ist Nürnberg. Eine Zweitschrift dieser Mandatsbedingungen hat der Mandant erhalten. Datum / Ort Unterschrift
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