Mandatsbedingungen - Rechtsanwälte / Avukatlar* Sürekli und

Mandatsbedingungen
1. Für den Umfang der zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag
maßgebend. Zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen aller Art sind
die Beauftragten nur dann verpflichtet, wenn sie einen darauf gerichteten
Auftrag erhalten und angenommen haben. Mögliche Gegenstände eines
Auftrages sind alle Arten rechtsanwaltlicher Tätigkeit wie die Erteilung von Rat
oder Auskunft, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung. Der
Geltungsbereich erstreckt sich ferner auf Aufträge, die keine rechtsanwaltliche
Tätigkeit zum Gegenstand haben sowie auf Dienstleistungen und sonstige
Tätigkeiten, die im Rahmen eines Auftrages übernommen werden. Der
Geltungsbereich erstreckt sich auch ohne nochmaligen Hinweis auf sämtliche
künftigen Rechtsbeziehungen mit den Mandanten.
2. Der Mandant ist darüber informiert, dass hier eine Zusammenarbeit in
Bürogemeinschaft besteht, in dem die Rechtsanwältin / der Rechtsanwalt für die
eigene Arbeit ausschließlich alleine haftet. Im Gegensatz zu der Zusammenarbeit
in Form einer Sozietät, bei der alle Sozien gemeinsam haften, ist dies bei der
Zusammenarbeit in Bürogemeinschaft ausgeschlossen. Der Mandant ist darüber
hinaus informiert, dass im Briefkopf durch den Zusatz „in Bürogemeinschaft" im
Aussenverhältnis zu den Mandanten deutlich erkennbar gemacht wurde, dass
nur die Rechtsanwältin / der Rechtsanwalt haftet, mit dem ein Mandatsverhältnis
begründet worden ist.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei mündlichen oder fernmündlichen
Auskünften und Erklärungen von erheblicher rechtlicher oder wirtschaftlicher
Bedeutung eine schriftliche Bestätigung zu verlangen. Andernfalls kann er sich
auf die Verbindlichkeit der Auskunft oder Erklärung nicht berufen.
4. Der Mandant ist verpflichtet die Kanzlei über alle mit dem Auftrag
zusammenhängenden Tatsachen umfassend zu informieren und ihr sämtliche,
mit dem Auftrag zusammenhängende Schriftstücke vorzulegen. Der Mandant
verpflichtet sich ferner, während der Dauer des Mandates nur in Abstimmung
mit den Rechtsanwälten mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder
sonstigen Beteiligten Kontakt aufzunehmen.
Die Beauftragten können angemessene Kostenvorschüsse verlangen.
Reisekosten, Telefon, Telefax, Fotokopien, Kosten für die Einschaltung externer
Datenbanken und Mehrwertsteuer auf alle Gebühren, Vergütungen und Kosten
werden zusätzlich berechnet.
Der Mandat tritt alle ihm aus dem Mandatsverhältnis entstehenden
Erstattungsansprüche gegen den Gegner, die Staatskasse oder sonstige
erstattungspflichtige Dritte an die Kanzlei in Höhe der Vergütungsforderung
und der Auslagen sowie Mehrwertsteuer sicherungshalber ab mit der
Ermächtigung die Abtretung im Namen des Mandanten mitzuteilen.
Die Kanzlei wird den Erstattungsanspruch nicht einziehen, solange der Mandant
seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, insbesondere nicht die Zahlung
verweigert oder in Zahlungsverzug gerät oder Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen gestellt ist.
Die Kanzlei ist befugt, eingehende Erstattungsbeträge uns sonstige dem
Mandanten zustehende Zahlbeträge, die bei ihr eingehen, mit offenen
Honorarbeträgen oder noch abzurechnenden Leistungen zu verrechnen, soweit
dies gesetzlich zulässig ist.
Die Kanzlei weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die Übernahme der
Korrespondenz mit einer Rechtschutzversicherung des Mandanten die
Verpflichtung des Mandanten zur Bezahlung der anwaltlichen Vergütung nicht
entfällt.
13. Weiterhin erklärt sich der Mandant damit einverstanden, dass die von ihm
angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich durch die Kanzlei zu
Zwecken der an ihn gerichteten Werbung per Telefon, Fax, SMS oder E-Mail
genutzt werden dürfen. Der Mandant kann der Nutzung seiner Daten durch die
Kanzlei jederzeit telefonisch +49(0)9112774050, schriftlich an Rechtsanwälte
Sürekli und Kollegen, Am Plärrer 8, 90429 Nürnberg oder per Mail
[email protected] widersprechen.
14. Der Mandant ist darüber informiert, dass die Kanzlei bei der
Datenverarbeitung Cloud-Computing einsetzt.
5. Der Mandant ist zudem verpflichtet, der Kanzlei unverzüglich ihm neu
eingehende, wieder gefundene und alle sonstigen mit dem Mandant in
Verbindung stehenden Schriftstücke vorzulegen und über neu bekannt
gewordene Tatsachen zu informieren. Ferner hat der Mandant die Kanzlei zu
unterrichten, wenn er seine Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung etc.
wechselt oder über längere Zeit wegen Urlaubs oder aus anderen Gründen nicht
erreichbar ist.
15. Schlägt die Kanzlei dem Mandanten eine bestimmte Maßnahme vor
(Einlegung von Rechtsmitteln, Abschluss oder Widerruf eines Vergleichs) und
nimmt der Mandant dazu binnen einer von der Kanzlei gesetzten Frist oder bis
zwei Tage vor Ablauf einer externen gesetzten Frist keine Stellung, obwohl die
Kanzlei den Mandanten ausdrücklich auf die Bedeutung des Schweigens
hingewiesen hat, so gilt das Schweigen des Mandanten als Zustimmung zu dem
Vorschlag der Kanzlei.
6. Mündliche Auskünfte im Rahmen einer Erstberatung und telefonische
Auskünfte sind ohne schriftliche Bestätigung grundsätzlich unverbindlich.
16. Sollte eine Rücksprache mit dem Mandanten nicht rechtzeitig möglich sein,
so ist die Kanzlei berechtigt, ohne vorherige Rücksprache zu handeln. Der
Mandant ist hierüber unverzüglich zu informieren.
7. Der Mandant ist darüber informiert, dass in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
außergerichtlich sowie in der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der
Anwaltsgebühr und sonstiger Kosten besteht. In diesem Verfahren trägt
unabhängig vom Ausgang jede Partei ihre Kosten selbst.
8. Wenn mehrere Mandanten von der Kanzlei in derselben Angelegenheit
vertreten werden, haften sie gesamtschuldnerisch auf Zahlung der gesetzlichen
oder vereinbarten Vergütung.
9. Die Kanzlei ist befugt, bei Mitteilung einer E-Mail-Adresse ohne
Sicherungsmaßnahmen (Verschlüsselung) dem Mandanten Informationen an
diese E-Mail-Adresse zu übermitteln, es sei denn, aus den Umständen wäre eine
Gefährdung der Interessen des Mandanten unmittelbar erkennbar oder Mandat
widerspricht oder widerruft sein Einverständnis mit dieser Verfahrensweise oder
gibt sonst eine Änderung der Kommunikationsdaten bekannt.
10. Sind für den Mandanten mehrere Personen vertretungsberechtigt, so gelten
gegenüber der Kanzlei alle von ihnen gleichermaßen als berechtigt zum
Empfang von mandatsbezogenen Willenserklärungen und Informationen.
Gleiches gilt, wenn in derselben Angelegenheit die Mandantschaft aus mehreren
Personen besteht und eine Person als Ansprechpartner benannt wird.
11. Die Haftung der Beauftragten gegenüber dem Auftraggeber aus dem
Mandatsverhältnis beschränkt sich bei einfacher Fahrlässigkeit für jeden
einzelnen Schadensfall auf 250.000,00 Euro, wenn insoweit Versicherungsschutz
besteht. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für
Schadensersatzansprüche Dritter aus dem Mandatsverhältnis.
Als einzelner Schadensfall ist die Summe der Schadensersatzansprüche aller
Anspruchsberechtigten aus ein und derselben Handlung zu verstehen oder die
Summe der Ansprüche, die von demselben Berechtigten aus verschiedenen
Handlungen in rechtlichem Zusammenhang geltend gemacht werden. Die
Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist nicht beschränkt.
12. Die Vergütung der Beauftragten richtet sich nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dessen Vergütungsverzeichnis,
wenn nicht über die Vergütung eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die zu erhebenden anwaltlichen Gebühren
aus dem Gegenstandswert des erteilten Auftrages errechnen.
17. Der Mandant ist verpflichtet, sämtliche Schriftstücke der Kanzlei daraufhin
zu überprüfen, ob die dort angegebenen Sachverhalte richtig und vollständig
wiedergegeben sind. Des Weiteren hat der Mandant die in den Schriftstücken
genannten Beweismittel zu überprüfen. Bei Fehlern oder dem Fehlen von
möglichen Beweismittel hat der Mandant unter Nennung des Fehlers
unverzüglich Kontakt mit der Kanzlei aufzunehmen.
18. Soweit der Mandant der Kanzlei eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er
jederzeit widerruflich ein, dass der Kanzlei ihm ohne Einschränkungen per E-Mail
mandatsbezogene Informationen zusendet
19. Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass er nach §37 b SGB III verpflichtet
ist, sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes bei der
Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Ansonsten besteht gemäß §140
SGB III die Möglichkeit, dass das Arbeitslosengeld gemindert wird.
20. Kostenerstattungsansprüche des Auftraggebers werden an die Beauftragten
hiermit mit der Ermächtigung abgetreten, die Abtretung im Namen des
Auftraggebers dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen.
21. Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungsfrist gilt, verjähren die
Ansprüche gegen die Beauftragten drei Jahre nach der Beendigung des
Auftrags. Der Auftrag gilt spätestens mit der Übersendung der letzten
Vergütungsberechnung als beendet.
22. Die Verpflichtung der Beauftragten zur Aufbewahrung und Herausgabe von
Handakten erlischt sechs Monate nach der Beendigung des Auftrags.
23. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Auftraggeber und den Beauftragten
unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis ist
Nürnberg.
Eine Zweitschrift dieser Mandatsbedingungen hat der Mandant erhalten.
Datum / Ort Unterschrift