EKZ Tarifsammlung 2016

EKZ Tarifsammlung
Gültig ab 1. Januar 2016
Inhaltsverzeichnis
Preisübersicht EKZ Naturstrom
EKZ Naturstrom solar
3
EKZ Elektrizitätstarife für Privatkunden – Übersicht und Berechnung
Preisübersicht Privatkunden
Energielieferung
Privatkunden
EKZ Mixstrom Privat
Netznutzung
5
EKZ Naturstrom basic Privat
6
EKZ Naturstrom star Privat
7
EKZ Netz 400
Privat- und Gewerbekunden mit
Wärme­anwendungen (z. B. Wärmepumpen)
EKZ Mixstrom WP
8
9
EKZ Naturstrom basic WP
10
EKZ Naturstrom star WP
11
EKZ Netz 400WP
12
EKZ Elektrizitätstarife für Geschäftskunden – Übersicht und Berechnung
Preisübersicht Geschäftskunden
Energielieferung
Netznutzung
Gewerbekunden
(Energiekonsum unter 100 MWh pro Jahr)
EKZ Mixstrom Gewerbe
14
EKZ Naturstrom basic Gewerbe
15
EKZ Naturstrom star Gewerbe
16
EKZ Netz 400
(Energiekonsum über 100 MWh pro Jahr)
EKZ Mixstrom Business
17
18
EKZ Naturstrom basic Business
19
EKZ Naturstrom star Business
20
Netznutzung im Niederspannungsnetz
Kunden mit unregelmässigem Leistungsbezug und tiefer Gebrauchsdauer
EKZ Netz 400LS
21
Kunden mit gleichmässigem Leistungsbezug und hoher Gebrauchsdauer
EKZ Netz 400L
22
Netznutzung im Mittelspannungsnetz
Kunden mit unregelmässigem Leistungsbezug und tiefer Gebrauchsdauer
EKZ Netz 16LS
23
Kunden mit gleichmässigem Leistungsbezug und hoher Gebrauchsdauer
EKZ Netz 16L
24
Netznutzung für nachgelagerte Verteilnetzbetreiber
EKZ Netz EVU
25
Diverse Tarife
Beleuchtung: öffentliche Beleuchtung
von Staats- und Gemeindestrassen
EKZ Mixstrom B
26
EKZ Naturstrom basic B
27
EKZ Naturstrom star B
28
EKZ Netz 400B
29
EKZ Öffentliche Beleuchtung
Lampenersatz und Unterhalt für die öffentliche Beleuchtung
Rücklieferungstarife
Vergütung für Energie aus Anlagen unter 150 kVA
31
Vergütung für Energie aus Anlagen ab 150 kVA
32
Vergütung für erneuerbare Energie von Altanlagen
30
33
Lastgangmessung und Datenaustausch
34
Eigenverbrauchsregelung
35
Pauschaltarife
36
Miete für Zähler und Zusatzapparate
37
Bundesabgaben und Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen
38
Ökostrom-Zertifikate der EKZ 2016
EKZ Naturstrom solar
1. Produktbeschrieb
Ökologischer Mehrwert
Mit der Lieferung dieses Produkts erhält der Kunde die Gewissheit, dass der gewählte Teilmengenbezug
seiner verbrauchten elektrischen Energie aus neuen erneuerbaren Ressourcen hergestellt wird: reine
Solarenergie, welche vor allem durch die Anlagen der EKZ Solarstrombörse im Versorgungsgebiet der EKZ
produziert und ins Netz eingespeist wird. Alle Anlagen sind «naturemade star»-zertifiziert.
Zertifizierung
Das Produkt EKZ Naturstrom solar ist unter der naturemade-Zertifikatsnummer 061-Ls registriert und
erfüllt die strengen Anforderungen des Vereins für umweltgerechte Energie (VUE) für Ökostrom. In einem
unabhängigen Audit wird jährlich die Einhaltung der Kriterien überprüft und kontrolliert, dass die verkaufte
Menge in der entsprechenden Qualität produziert und ins Stromnetz eingespeist wird.
Förder- und Börsenmodell
Mit dem Bezug von EKZ Naturstrom solar wird der Bau neuer Solaranlagen unterstützt. Der Verkaufspreis
für EKZ Naturstrom solar richtet sich nach den durchschnittlichen Gestehungskosten der EKZ Solarstrombörse. Mit zunehmendem technologischem Fortschritt wird dieser immer günstiger.
2. Preisinformationen
Verbrauchspreise Teilversorgung
Aufpreis zusätzlich zum normalen Stromtarif pro kWh.
EKZ Naturstrom solar ist erhältlich für einen Aufpreis von 25 Rp./ kWh inkl. MwSt. (23,15 Rp./ kWh
exkl. MwSt.) ab CHF 50.00 oder einem Mehrfachen davon pro Jahr.
[Menge in kWh]
inkl. MwSt.
exkl. MwSt.
Teilbetrag 50
[200 kWh]
CHF 50.00
CHF 46.30
Teilbetrag 100
[400 kWh]
CHF 100.00
CHF 92.59
Teilbetrag 150
[600 kWh]
CHF 150.00
CHF 138.89
Auf die Preise gewähren die EKZ ab 1. Januar 2016 eine Reduktion in Form eines Bonus. Dieser beträgt für
Kunden im Niederspannungsnetz 8 %, für Kunden im Mittelspannungsnetz 4 %.
3. Gültigkeit
Diese Angaben treten ab 1. Januar 2016 in Kraft und sind auf unbestimmte Dauer bis auf Widerruf gültig.
4. Weitere Bestimmungen
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen EKZ Naturstrom.
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
4
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
f Inhaltsverzeichnis
3
EKZ Elektrizitätstarife 2016 für Privatkunden
Total
Energieprodukt
Hochtarif
Rp./ kWh
Niedertarif
Rp./ kWh
Netzprodukt
Hochtarif
Rp./ kWh
Niedertarif
Rp./ kWh
SDL
Rp./ kWh
Förderung
Energieeffizienz
Rp./ kWh
Bundesabgaben
Rp./ kWh
0,49
0,17
1,40
Hochtarif
Rp./ kWh
Niedertarif
Rp./ kWh
Grundpreis
CHF / Mt.
Elektrizitätstarife für feste Endkunden in Niederspannung ohne Leistungsmessung
EKZ Mixstrom Privat
8,75
6,64
EKZ Naturstrom basic Privat
9,83
7,72
12,53
10,42
EKZ Mixstrom WP
7,56
6,64
EKZ Naturstrom basic WP
8,64
7,72
11,34
10,42
EKZ Naturstrom star Privat
EKZ Naturstrom star WP
+
+
Inkl. 8 % MwSt.; auf die Hoch- und Niedertarife (Energie- und
Netzprodukt) sowie auf den Grundpreis wird ein Bonus von 8 %
gewährt.
SDL: Tarif für allgemeine Systemdienstleistungen der Swissgrid.
Bundesabgaben: Abgabe zur Förderung erneuerbarer Energien
(z. B. KEV) sowie zum Schutz der Gewässer und Fische.
EKZ Netz 400
10,37
4,05
EKZ Netz 400
10,37
4,05
EKZ Netz 400
10,37
4,05
0,49
0,17
EKZ Netz 400WP
7,13
4,05
0,49
0,17
EKZ Netz 400WP
7,13
4,05
EKZ Netz 400WP
7,13
4,05
+
+
0,49
0,49
0,49
+
+
0,17
0,17
0,17
+
+
21,18
12,75
5.40
22,26
13,83
5.40
1,40
24,96
16,53
5.40
1,40
16,75
12,75
5.40
17,83
13,83
5.40
20,53
16,53
5.40
1,40
1,40
=
=
1,40
Förderung Energieeffizienz: Für vergünstigte Energieberatungsleistungen und Förderprogramme.
Weitere Bestimmungen: Die Allgemeinen Bestimmungen und
die detaillierten, verbindlichen Tarife für die oben aufgeführten
Netznutzungs- und Energielieferprodukte finden Sie auf den
jeweiligen Tarifblättern und im Internet unter www.ekz.ch / tarife.
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
f Inhaltsverzeichnis
4
Energiepreise der EKZ 2016
EKZ Mixstrom Privat
1. Produktbeschrieb
Energielieferungen an Haushalte / Privatkunden und allgemeine Räume in Wohnbauten mit einem jährlichen
Energiekonsum von weniger als 100 000 kWh pro Messstelle.
Ökologischer Mehrwert
Mit der Lieferung dieses Produkts erhält der Kunde die Gewissheit, dass der gesamte Bezug (Vollversorgung) seiner verbrauchten elektrischen Energie zu 100% aus erneuerbaren Ressourcen hergestellt
wird, mehrheitlich aus Schweizer Wasserkraft.
2. Preisinformationen
Verbrauchspreise
inkl. MwSt.
exkl. MwSt.
Hochtarif (HT)
8,75 Rp./ kWh
8,10 Rp./ kWh
Niedertarif (NT)
6,64 Rp./ kWh
6,15 Rp./ kWh
Auf den Preisen gewähren die EKZ ab 1. Januar 2016 eine Reduktion in Form eines Bonus von 8 %.
Alle Preise verstehen sich ohne gesetzliche Abgaben.
Tarifzeiten
Hochtarif (HT)
Niedertarif (NT)
Montag bis Freitag
07:00 – 20:00 Uhr
Samstag
07:00 – 13:00 Uhr
übrige Zeiten
3. Gültigkeit
Dieses Preisblatt tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ist auf unbestimmte Dauer bis auf Widerruf,
mindestens aber bis 31. Dezember 2016, gültig.
4. Weitere Bestimmungen
Dieser Energieliefertarif ist nur in Zusammenhang mit dem Netznutzungstarif EKZ Netz 400 erhältlich.
Der Kunde kann die Energie für diesen bestimmten Zweck, nicht aber für den Wiederverkauf verwenden.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für
Endverbraucher mit Grundversorgung und für Produzenten.
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
7
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
f Inhaltsverzeichnis
5
Energiepreise der EKZ 2016
EKZ Naturstrom basic Privat
1. Produktbeschrieb
3. Gültigkeit
Energielieferungen an Haushalte / Privatkunden und allgemeine Räume in Wohnbauten mit einem jährlichen
Energiekonsum von weniger als 100 000 kWh pro Messstelle.
Dieses Preisblatt tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ist auf unbestimmte Dauer bis auf Widerruf,
mindestens aber bis 31. Dezember 2016, gültig.
Ökologischer Mehrwert
Mit der Lieferung dieses Produkts erhält der Kunde die Gewissheit, dass der gesamte Bezug (Vollversorgung) seiner verbrauchten elektrischen Energie zu 100% aus erneuerbaren Ressourcen hergestellt
wird: Maximal 95% stammen aus «naturemade basic»-zertifizierten Wasserkraftwerken, mindestens 2,5%
aus «naturemade star»-zertifizierten Wasserkraftwerken und mindestens 2,5% aus neuen erneuerbaren
Energien wie Biomasse-, Wind- oder Solarenergie, die «naturemade star»-zertifiziert sind.
Zertifizierung
Das Produkt EKZ Naturstrom basic ist unter der naturemade-Zertifikatsnummer 0101-Lb registriert und
erfüllt die strengen Anforderungen des Vereins für umweltgerechte Energie (VUE) für Strom aus erneuerbaren Energien. In einem unabhängigen Audit wird jährlich die Einhaltung der Kriterien überprüft und
kontrolliert, dass die verkaufte Menge in der entsprechenden Qualität produziert und ins Stromnetz eingespeist wird.
4. Weitere Bestimmungen
Dieser Energieliefertarif ist nur in Zusammenhang mit dem Netznutzungstarif EKZ Netz 400 erhältlich.
Der Kunde kann die Energie für diesen bestimmten Zweck, nicht aber für den Wiederverkauf verwenden.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für
Endverbraucher mit Grundversorgung und für Produzenten sowie die Allgemeinen Bedingungen für EKZ
Naturstrom.
Fördermodell
Mit dem Bezug von «naturemade»-zertifiziertem Strom der EKZ wird der Bau neuer Anlagen wie Solarstrom-, Biomasse- oder Windanlagen sowie ökologischer Wasserkraftwerke gefördert. EKZ Naturstrom
basic erfüllt das naturemade-Fördermodell. Dieses sieht vor, dass mindestens 5% des Stroms aus
ökologischer, «naturemade star»-zertifizierter Produktion stammen und mindestens die Hälfte davon
(2,5%) von neuen Solar-, Wind- oder Biomassekraftwerken produziert wird.
2. Preisinformationen
Verbrauchspreise
inkl. MwSt.
exkl. MwSt.
Hochtarif (HT)
9,83 Rp./ kWh
9,10 Rp./ kWh
Niedertarif (NT)
7,72 Rp./ kWh
7,15 Rp./ kWh
Auf den Preisen gewähren die EKZ ab 1. Januar 2016 eine Reduktion in Form eines Bonus von 8 %.
Alle Preise verstehen sich ohne gesetzliche Abgaben.
Tarifzeiten
Hochtarif (HT)
Niedertarif (NT)
Montag bis Freitag
07:00 – 20:00 Uhr
Samstag
07:00 – 13:00 Uhr
übrige Zeiten
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
8
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
f Inhaltsverzeichnis
6
9
Energiepreise der EKZ 2016
EKZ Naturstrom star Privat
1. Produktbeschrieb
3. Gültigkeit
Energielieferungen an Haushalte / Privatkunden und allgemeine Räume in Wohnbauten mit einem jährlichen
Energiekonsum von weniger als 100 000 kWh pro Messstelle.
Dieses Preisblatt tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ist auf unbestimmte Dauer bis auf Widerruf,
mindestens aber bis 31. Dezember 2016, gültig.
Ökologischer Mehrwert
Mit der Lieferung dieses Produkts erhält der Kunde die Gewissheit, dass der gesamte Bezug (Vollversorgung) seiner verbrauchten elektrischen Energie zu 100% aus erneuerbaren Ressourcen hergestellt wird:
Maximal 90% stammen aus ökologischer Wasserkraft, mindestens 8 % aus Biomasse- und mindestens
2 % aus Solarenergie. Der Strom wird in «naturemade star»-zertifizierten Kraftwerken hauptsächlich im
Kanton Zürich produziert.
Zertifizierung
Das Produkt EKZ Naturstrom star ist unter der naturemade-Zertifikatsnummer 0100-Ls registriert und
erfüllt die strengen Anforderungen des Vereins für umweltgerechte Energie (VUE) für Ökostrom. In einem
unabhängigen Audit wird jährlich die Einhaltung der Kriterien überprüft und kontrolliert, dass die verkaufte
Menge in der entsprechenden Qualität produziert und ins Stromnetz eingespeist wird.
4. Weitere Bestimmungen
Dieser Energieliefertarif ist nur in Zusammenhang mit dem Netznutzungstarif EKZ Netz 400 erhältlich.
Der Kunde kann die Energie für diesen bestimmten Zweck, nicht aber für den Wiederverkauf verwenden.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für
Endverbraucher mit Grundversorgung und für Produzenten sowie die Allgemeinen Bedingungen für EKZ
Naturstrom.
Fördermodell
Mit dem Bezug von «naturemade»-zertifiziertem Strom der EKZ wird der Bau neuer Anlagen wie Solarstrom-, Biomasse- oder Windanlagen sowie ökologischer Wasserkraftwerke gefördert. EKZ Naturstrom
star übertrifft das naturemade-Fördermodell. Dieses sieht vor, dass mindestens 5% des Stroms aus
ökologischer, «naturemade star»-zertifizierter Produktion stammen und mindestens die Hälfte davon
(2,5%) von neuen Solar-, Wind- oder Biomassekraftwerken produziert wird.
2. Preisinformationen
Verbrauchspreise
inkl. MwSt.
exkl. MwSt.
Hochtarif (HT)
12,53 Rp./ kWh
11,60 Rp./ kWh
Niedertarif (NT)
10,42 Rp./ kWh
9,65 Rp./ kWh
Auf den Preisen gewähren die EKZ ab 1. Januar 2016 eine Reduktion in Form eines Bonus von 8 %.
Alle Preise verstehen sich ohne gesetzliche Abgaben.
Tarifzeiten
Hochtarif (HT)
Niedertarif (NT)
Montag bis Freitag
07:00 – 20:00 Uhr
Samstag
07:00 – 13:00 Uhr
übrige Zeiten
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
10
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
f Inhaltsverzeichnis
7
11
Netznutzungstarife der EKZ 2016
EKZ Netz 400
1. Produktbeschrieb
3. Gültigkeit
Netznutzung für Endkunden mit einem Übergabepunkt im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung
bis zu einem Verbrauch von 100 000 kWh pro Jahr. Dieser Tarif gilt auch für temporäre Anlagen (z. B. Baustellen) mit einer zeitlichen Beschränkung von maximal drei Jahren.
Dieses Preisblatt tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ist bis 31. Dezember 2016 gültig.
2. Preisinformationen
Diese Bestimmungen gelten für temporäre Anschlüsse, z. B. für Baumaschinen, Baubaracken, Karussells,
Schaubuden, Festhütten und dergleichen. Für Raumheizungen in Wohnbaracken sind besondere
Bedingungen vorbehalten.
Der Netznutzungstarif beinhaltet die Netzkosten der EKZ inklusive der Kosten für Systemdienstleistungen,
der Kosten des vorgelagerten Netzes und der Kosten für das Mess- und Informationswesen und exklusive
der Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen. Der Netznutzungstarif setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
a) Grundpreis
Je Messstelle, pro Monat
inkl. MwSt.
exkl. MwSt.
CHF
CHF
5.40
4. Bestimmungen für temporäre Anschlüsse
1. Die Schausteller bzw. die Veranstalter des Anlasses haben ihren Energiebedarf in der betreffenden
Eltop Installationsfiliale der EKZ Netzregion rechtzeitig anzumelden und dabei als Sicherstellung eine
Geldhinterlage in der Höhe des mutmasslichen Rechnungsbetrags für Anschluss und Netznutzung
zu leisten. Die Abrechnung erfolgt sofort nach Schluss des Energiebezugs durch die betreffende Filiale.
2. Im Allgemeinen werden nur Zähler der EKZ eingesetzt. Die Ergebnisse eventuell vorhandener Zähler
von Schaustellern werden von den EKZ anerkannt. Die EKZ behalten sich hingegen die Kontrolle dieser
Fremdzähler vor allem hinsichtlich der Einhaltung der Normen und Vorschriften, im Besonderen der
Eichvorschriften, vor.
5.00
Bei temporären Anlagen wird hauptsächlich aufgrund des erhöhten Abrechnungsaufwands zusätzlich eine
Pauschale von CHF 45.00 (exkl. MwSt.) pro Monat erhoben.
3. Einfachzähler werden nur als Ausnahme und ohne Präjudiz akzeptiert. Der Gesamtverbrauch wird als
HT-Verbrauch verrechnet.
b) Arbeitspreise
4. Müssen die EKZ einem Kunden elektrische Energie an mehr als einer Stelle abgeben, wird jede
Messstelle einzeln tarifgemäss abgerechnet.
inkl. MwSt.
Hochtarif (HT)
Niedertarif (NT)
exkl. MwSt.
10,37 Rp./ kWh
9,60 Rp./ kWh
4,05 Rp./ kWh
3,75 Rp./ kWh
5. Die Kosten für Erstellung und Abbruch der Zuleitung, abzüglich des Werts des Altmaterials, sowie
allfällige Anlageverstärkungen der EKZ werden dem Kunden verrechnet.
6. Der Kunde ist verpflichtet, die Grösse der Motoren so zu wählen, dass die EKZ nicht unverhältnismässig viel Blindenergie liefern müssen. Für eine allfällig vermehrte Inanspruchnahme der Transformatoren
und Leitungen durch Blindenergie werden angemessene Zuschläge zum Verbrauchspreis erhoben.
c) Preise für allgemeine Systemdienstleistungen SDL (Swissgrid)
7. Vorbehalten bleiben in allen Fällen:
• die Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen des Bundes (NIV)
• die Werkvorschriften und Weisungen der EKZ sowie die technischen Normen des SEV
• für Neuanschlüsse die Festsetzung des zulässigen Höchstwerts der Belastung nach Massgabe der
Leistungsfähigkeit des Netzes
Die EKZ erheben bei den Endkunden die von Swissgrid in Rechnung gestellten Kosten der allgemeinen
Systemdienstleistungen für das Übertragungsnetz. Gemäss Preisblatt Swissgrid (www.swissgrid.ch)
betragen diese:
inkl. MwSt.
Je verbrauchte kWh im Hoch- und Niedertarif
0,49 Rp./ kWh
exkl. MwSt.
8. In besonderen Fällen, ohne Präjudiz, kann die Anwendung dieses Tarifs für temporäre Anlagen auch
über die Zeitspanne von drei Jahren hinaus bewilligt werden.
0,45 Rp./ kWh
Auf den Preisen a) und b) gewähren die EKZ ab 1. Januar 2016 eine Reduktion in Form eines Bonus von 8%.
5. Weitere Bestimmungen
Alle Preise verstehen sich ohne gesetzliche Abgaben und ohne Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen.
Bei Anwendung der Eigenverbrauchsregelung kann dieser Tarif für die Verrechnung des Gesamtbezugs aus
dem Netz (Überschusszähler) angewendet werden.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für
Endverbraucher mit Grundversorgung und für Produzenten.
Für Marktteilnehmer gelten die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für
freie Endverbraucher und für Produzenten sowie gegebenenfalls zusätzliche Bestimmungen und Verträge.
Für diese Kunden fallen zusätzliche Kosten gemäss Tarifblatt «Lastgangmessung und Datenaustausch» an.
Tarifzeiten
Hochtarif (HT)
Niedertarif (NT)
Montag bis Freitag
07:00 – 20:00 Uhr
Samstag
07:00 – 13:00 Uhr
übrige Zeiten
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
12
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
f Inhaltsverzeichnis
8
13
Energiepreise der EKZ 2016
EKZ Mixstrom WP
1. Produktbeschrieb
Energielieferungen an Haushalte, Gewerbe und Industrie, deren Raumwärme durch Wärmepumpen
erzeugt wird. Die Energielieferungen müssen durch die EKZ zeitlich unterbrechbar sein.
Ökologischer Mehrwert
Mit der Lieferung dieses Produkts erhält der Kunde die Gewissheit, dass der gesamte Bezug (Vollversorgung) seiner verbrauchten elektrischen Energie zu 100% aus erneuerbaren Ressourcen hergestellt
wird, mehrheitlich aus Schweizer Wasserkraft.
2. Preisinformationen
Verbrauchspreise
inkl. MwSt.
exkl. MwSt.
Hochtarif (HT)
7,56 Rp./ kWh
7,00 Rp./ kWh
Niedertarif (NT)
6,64 Rp./ kWh
6,15 Rp./ kWh
Auf den Preisen gewähren die EKZ ab 1. Januar 2016 eine Reduktion in Form eines Bonus von 8 %.
Alle Preise verstehen sich ohne gesetzliche Abgaben.
Tarifzeiten
Hochtarif (HT)
Niedertarif (NT)
Montag bis Freitag
07:00 – 20:00 Uhr
Samstag
07:00 – 13:00 Uhr
übrige Zeiten
3. Gültigkeit
Dieses Preisblatt tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ist auf unbestimmte Dauer bis auf Widerruf,
mindestens aber bis 31. Dezember 2016, gültig.
4. Tarifanwendung
Dieser Tarif gilt für unterbrechbare Energielieferungen für fest angeschlossene Geräte und Anlagen
(z. B. Wärmepumpen) ab einer Nennleistung (Kompressor) grösser als 4 kW.
Die Freigabe- und Sperrzeiten können dem Tarifblatt EKZ Netz 400WP entnommen werden.
5. Weitere Bestimmungen
Dieser Energieliefertarif ist nur in Zusammenhang mit dem Netznutzungstarif EKZ Netz 400WP erhältlich.
Der Kunde kann die Energie für diesen bestimmten Zweck, nicht aber für den Wiederverkauf verwenden.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für
Endverbraucher mit Grundversorgung und für Produzenten.
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
14
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
f Inhaltsverzeichnis
9
Energiepreise der EKZ 2016
EKZ Naturstrom basic WP
1. Produktbeschrieb
3. Gültigkeit
Energielieferungen an Haushalte, Gewerbe und Industrie, deren Raumwärme durch Wärmepumpen
erzeugt wird. Die Energielieferungen müssen durch die EKZ zeitlich unterbrechbar sein.
Dieses Preisblatt tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ist auf unbestimmte Dauer bis auf Widerruf,
mindestens aber bis 31. Dezember 2016, gültig.
Ökologischer Mehrwert
Mit der Lieferung dieses Produkts erhält der Kunde die Gewissheit, dass der gesamte Bezug (Vollversorgung) seiner verbrauchten elektrischen Energie zu 100% aus erneuerbaren Ressourcen hergestellt
wird: Maximal 95% stammen aus «naturemade basic»-zertifizierten Wasserkraftwerken, mindestens 2,5%
aus «naturemade star»-zertifizierten Wasserkraftwerken und mindestens 2,5% aus neuen erneuerbaren
Energien wie Biomasse-, Wind- oder Solarenergie, die «naturemade star»-zertifiziert sind.
4. Tarifanwendung
Dieser Tarif gilt für unterbrechbare Energielieferungen für fest angeschlossene Geräte und Anlagen
(z. B. Wärmepumpen) ab einer Nennleistung (Kompressor) über 4 kW.
Die Freigabe- und Sperrzeiten können dem Tarifblatt EKZ Netz 400WP entnommen werden.
Zertifizierung
Das Produkt EKZ Naturstrom basic ist unter der naturemade-Zertifikatsnummer 0101-Lb registriert und
erfüllt die strengen Anforderungen des Vereins für umweltgerechte Energie (VUE) für Strom aus erneuerbaren Energien. In einem unabhängigen Audit wird jährlich die Einhaltung der Kriterien überprüft und
kontrolliert, dass die verkaufte Menge in der entsprechenden Qualität produziert und ins Stromnetz eingespeist wird.
5. Weitere Bestimmungen
Dieser Energieliefertarif ist nur in Zusammenhang mit dem Netznutzungstarif EKZ Netz 400WP erhältlich.
Der Kunde kann die Energie für diesen bestimmten Zweck, nicht aber für den Wiederverkauf verwenden.
Fördermodell
Mit dem Bezug von «naturemade»-zertifiziertem Strom der EKZ wird der Bau neuer Anlagen wie Solarstrom-, Biomasse- oder Windanlagen sowie ökologischer Wasserkraftwerke gefördert. EKZ Naturstrom
basic erfüllt das naturemade-Fördermodell. Dieses sieht vor, dass mindestens 5% des Stroms aus
ökologischer, «naturemade star»-zertifizierter Produktion stammen und mindestens die Hälfte davon
(2,5%) von neuen Solar-, Wind- oder Biomassekraftwerken produziert wird.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für
Endverbraucher mit Grundversorgung und für Produzenten sowie die Allgemeinen Bedingungen für EKZ
Naturstrom.
2. Preisinformationen
Verbrauchspreise
inkl. MwSt.
exkl. MwSt.
Hochtarif (HT)
8,64 Rp./ kWh
8,00 Rp./ kWh
Niedertarif (NT)
7,72 Rp./ kWh
7,15 Rp./ kWh
Auf den Preisen gewähren die EKZ ab 1. Januar 2016 eine Reduktion in Form eines Bonus von 8 %.
Alle Preise verstehen sich ohne gesetzliche Abgaben.
Tarifzeiten
Hochtarif (HT)
Niedertarif (NT)
Montag bis Freitag
07:00 – 20:00 Uhr
Samstag
07:00 – 13:00 Uhr
übrige Zeiten
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
15
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
f Inhaltsverzeichnis
10
16
Energiepreise der EKZ 2016
EKZ Naturstrom star WP
1. Produktbeschrieb
3. Gültigkeit
Energielieferungen an Haushalte, Gewerbe und Industrie, deren Raumwärme durch Wärmepumpen
erzeugt wird. Die Energielieferungen müssen durch die EKZ zeitlich unterbrechbar sein.
Dieses Preisblatt tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ist auf unbestimmte Dauer bis auf Widerruf,
mindestens aber bis 31. Dezember 2016, gültig.
Ökologischer Mehrwert
Mit der Lieferung dieses Produkts erhält der Kunde die Gewissheit, dass der gesamte Bezug (Vollversorgung) seiner verbrauchten elektrischen Energie zu 100% aus erneuerbaren Ressourcen hergestellt wird:
Maximal 90% stammen aus ökologischer Wasserkraft, mindestens 8 % aus Biomasse- und mindestens
2 % aus Solarenergie. Der Strom wird in «naturemade star»-zertifizierten Kraftwerken hauptsächlich im
Kanton Zürich produziert.
4. Tarifanwendung
Dieser Tarif gilt für unterbrechbare Energielieferungen für fest angeschlossene Geräte und Anlagen
(z. B. Wärmepumpen) ab einer Nennleistung (Kompressor) über 4 kW.
Die Freigabe- und Sperrzeiten können dem Tarifblatt EKZ Netz 400WP entnommen werden.
Zertifizierung
Das Produkt EKZ Naturstrom star ist unter der naturemade-Zertifikatsnummer 0100-Ls registriert und
erfüllt die strengen Anforderungen des Vereins für umweltgerechte Energie (VUE) für Ökostrom. In einem
unabhängigen Audit wird jährlich die Einhaltung der Kriterien überprüft und kontrolliert, dass die verkaufte
Menge in der entsprechenden Qualität produziert und ins Stromnetz eingespeist wird.
5. Weitere Bestimmungen
Dieser Energieliefertarif ist nur in Zusammenhang mit dem Netznutzungstarif EKZ Netz 400WP erhältlich.
Der Kunde kann die Energie für diesen bestimmten Zweck, nicht aber für den Wiederverkauf verwenden.
Fördermodell
Mit dem Bezug von «naturemade»-zertifiziertem Strom der EKZ wird der Bau neuer Anlagen wie Solarstrom-, Biomasse- oder Windanlagen sowie ökologischer Wasserkraftwerke gefördert. EKZ Naturstrom
star übertrifft das naturemade-Fördermodell. Dieses sieht vor, dass mindestens 5% des Stroms aus
ökologischer, «naturemade star»-zertifizierter Produktion stammen und mindestens die Hälfte davon
(2,5%) von neuen Solar-, Wind- oder Biomassekraftwerken produziert wird.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für
Endverbraucher mit Grundversorgung und für Produzenten sowie die Allgemeinen Bedingungen für EKZ
Naturstrom.
2. Preisinformationen
Verbrauchspreise
inkl. MwSt.
exkl. MwSt.
Hochtarif (HT)
11,34 Rp./ kWh
10,50 Rp./ kWh
Niedertarif (NT)
10,42 Rp./ kWh
9,65 Rp./ kWh
Auf den Preisen gewähren die EKZ ab 1. Januar 2016 eine Reduktion in Form eines Bonus von 8 %.
Alle Preise verstehen sich ohne gesetzliche Abgaben.
Tarifzeiten
Hochtarif (HT)
Niedertarif (NT)
Montag bis Freitag
07:00 – 20:00 Uhr
Samstag
07:00 – 13:00 Uhr
übrige Zeiten
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
17
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
f Inhaltsverzeichnis
11
18
Netznutzungstarife der EKZ 2016
EKZ Netz 400WP
1. Produktbeschrieb
3. Tarifanwendung
Netznutzung für Wärmepumpen für die Erzeugung von Raumwärme für Haushalt, Industrie und Gewerbe.
Die Netznutzung muss durch die EKZ zeitlich unterbrechbar sein.
Dieser Tarif gilt für unterbrechbare Netznutzung für fest angeschlossene Geräte und Anlagen
(z. B. für Wärmepumpen, bewilligte Elektroheizungen und Produktionseinrichtungen).
2. Preisinformationen
Der Netznutzungstarif beinhaltet die Netzkosten der EKZ inklusive der Kosten für Systemdienstleistungen,
der Kosten des vorgelagerten Netzes und der Kosten für das Mess- und Informationswesen und exklusive
der Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen. Der Netznutzungstarif setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
inkl. MwSt.
exkl. MwSt.
CHF
CHF
5.40
5.00
b) Arbeitspreise
inkl. MwSt.
exkl. MwSt.
Hochtarif (HT)
7,13 Rp./ kWh
6,60 Rp./ kWh
Niedertarif (NT)
4,05 Rp./ kWh
3,75 Rp./ kWh
c) Preise für allgemeine Systemdienstleistungen SDL (Swissgrid)
5. Gültigkeit
Die EKZ erheben bei den Endkunden die von Swissgrid in Rechnung gestellten Kosten der allgemeinen
Systemdienstleistungen für das Übertragungsnetz. Gemäss Preisblatt Swissgrid (www.swissgrid.ch)
betragen diese:
inkl. MwSt.
Je verbrauchte kWh im Hoch- und Niedertarif
0,49 Rp./ kWh
4. Freigabe- und Sperrzeiten
a) Die Netznutzung für die angeschlossenen Anlagen und Geräte unterliegt folgenden Einschränkungen:
• Die Netznutzung kann von den EKZ täglich maximal vier Stunden unterbrochen werden,
davon höchstens drei Stunden während der Hochtarifzeit.
• Die Sperrzeiten können variabel festgelegt werden und richten sich nach den Belastungsverhältnissen im EKZ Netz.
• Eine einzelne Sperrung dauert maximal zwei Stunden.
• Zwischen zwei Sperrungen dauert die Freigabe mindestens gleich lang wie die vorausgegangene
Sperrung.
b) Für Elektroheizungen können von den EKZ längere Sperrzeiten (im Rahmen der Anschlussbedingungen
für Elektroheizungen) festgelegt werden.
a) Grundpreis
Je Messstelle, pro Monat
Dieses Netznutzungsprodukt ist ausschliesslich über eine eigene Zähl- und Messeinrichtung möglich. Die
Kosten für die erforderlichen Installationsänderungen gehen zu Lasten des Kunden. Dieser Tarif wird nur
für Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung über 4 kW (z. B. Leistung Kompressor der Wärmepumpe
> 4 kW) vergeben.
Dieses Preisblatt tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ist bis 31. Dezember 2016 gültig.
6. Weitere Bestimmungen
exkl. MwSt.
0,45 Rp./ kWh
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für
Endverbraucher mit Grundversorgung und für Produzenten.
Auf den Preisen a) und b) gewähren die EKZ ab 1. Januar 2016 eine Reduktion in Form eines Bonus von 8%.
Alle Preise verstehen sich ohne gesetzliche Abgaben und ohne Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen.
Tarifzeiten
Hochtarif (HT)
Niedertarif (NT)
Montag bis Freitag
07:00 – 20:00 Uhr
Samstag
07:00 – 13:00 Uhr
Für Marktteilnehmer gelten die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ)
für freie Endverbraucher und für Produzenten sowie gegebenenfalls zusätzliche Bestimmungen und
Verträge. Für diese Kunden fallen zusätzliche Kosten gemäss Tarifblatt «Lastgangmessung und Datenaustausch» an.
übrige Zeiten
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
19
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
f Inhaltsverzeichnis
12
20
EKZ Elektrizitätstarife 2016 für Geschäftskunden
Total
Niedertarif
Rp./kWh
SDL
Rp./kWh
Förderung
Energieeffizienz
Rp./ kWh
Bundesabgaben
Rp./ kWh
9,60
3,75
0,45
0,16
1,30
Sommer
Hochtarif
Rp./kWh
Niedertarif
Rp./kWh
Winter
Sommer
Netzprodukt
Sommer
Hochtarif
Rp./kWh
Winter
Niedertarif
Rp./ kWh
Winter
Winter
Energieprodukt
Sommer
Hochtarif
Rp./kWh
Leistungspreis
CHF/kW /
Mt.
11,81
11,81
0.00
Grundpreis
CHF/Mt.
5.00
Niederspannung ohne Leistungsmessung bis 100 000 kWh/a
EKZ Mixstrom Gewerbe
EKZ Naturstrom basic Gewerbe
EKZ Naturstrom star Gewerbe
8,10
8,10
6,15
6,15
9,10
9,10
7,15
7,15
11,60
11,60
9,65
9,65
+
EKZ Netz 400
+
+
+
=
19,61 19,61
EKZ Netz 400
9,60
3,75
20,61 20,61 12,81 12,81
0.00
5.00
EKZ Netz 400
9,60
3,75
0,45
0,16
1,30
23,11
0.00
5.00
0,45
0,16
1,30
16,86 14,56 10,41
8,56
3.05
60.00
17,86 15,56
9,56
3.05
60.00
0,45
0,16
1,30
23,11 15,31 15,31
Niederspannung mit Leistungsmessung, unregelmässiger Bezug, ab 100 000 kWh/a
EKZ Mixstrom Business
8,05
5,75
6,10
4,25
EKZ Naturstrom basic Business
9,05
6,75
7,10
5,25
11,55
9,25
9,60
7,75
EKZ Naturstrom star Business
+
EKZ Netz 400LS
6,90
2,40
EKZ Netz 400LS
6,90
2,40
EKZ Netz 400LS
6,90
2,40
0,45
0,16
1,30
20,36 18,06 13,91 12,06
3.05
60.00
1,50
0,45
0,16
1,30
12,96 10,66
8.00
60.00
+
0,45
+
0,16
+
1,30
=
11,41
Niederspannung mit Leistungsmessung, regelmässiger Bezug, ab 100 000 kWh/a
EKZ Mixstrom Business
EKZ Naturstrom basic Business
EKZ Naturstrom star Business
8,05
5,75
6,10
4,25
9,05
6,75
7,10
5,25
11,55
9,25
9,60
7,75
+
EKZ Netz 400L
3,00
EKZ Netz 400L
3,00
1,50
EKZ Netz 400L
3,00
1,50
+
0,45
+
0,45
0,16
+
0,16
1,30
=
9,51
7,66
13,96
11,66 10,51
8,66
8.00
60.00
1,30
16,46
14,16 13,01
11,16
8.00
60.00
1,30
16,66 14,36 10,26
8,41
2.90
60.00
17,66 15,36
11,26
9,41
2.90
60.00
11,91
2.90
60.00
7,51
7.80
60.00
Mittelspannung mit Leistungsmessung, unregelmässiger Bezug, ab 100 000 kWh/a
EKZ Mixstrom Business
8,05
5,75
6,10
4,25
EKZ Naturstrom basic Business
9,05
6,75
7,10
5,25
11,55
9,25
9,60
7,75
EKZ Naturstrom star Business
+
EKZ Netz 16LS
6,70
2,25
EKZ Netz 16LS
6,70
2,25
EKZ Netz 16LS
6,70
2,25
0,45
0,16
1,30
20,16
17,86 13,76
1,35
0,45
0,16
1,30
11,91
9,61
+
0,45
0,45
+
0,16
0,16
+
1,30
=
Mittelspannung mit Leistungsmessung, regelmässiger Bezug, ab 100 000 kWh/a
EKZ Mixstrom Business
EKZ Naturstrom basic Business
EKZ Naturstrom star Business
8,05
5,75
6,10
4,25
9,05
6,75
7,10
5,25
11,55
9,25
9,60
7,75
+
Exkl. 8 % MwSt.; auf die Hoch- und Niedertarife (Energie- und
Netzprodukt) sowie auf den Leistungs- und Grundpreis wird ein
Bonus gewährt. Dieser liegt für Kunden der Niederspannung bei
8 %, für Kunden der Mittelspannung bei 4 %.
SDL: Tarif für allgemeine Systemdienstleistungen der Swissgrid.
Bundesabgaben: Abgabe zur Förderung erneuerbarer Energien
(z. B. KEV) sowie zum Schutz der Gewässer und Fische.
EKZ Netz 16L
1,95
EKZ Netz 16L
1,95
1,35
EKZ Netz 16L
1,95
1,35
+
0,45
+
0,45
Förderung Energieeffizienz: Für vergünstigte Energieberatungsleistungen und Förderprogramme.
Für Kunden mit einem Jahresverbrauch bis zu 500 MWh
pro Messstelle: 0,16 Rp./kWh
Für Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 500 MWh
pro Messstelle: CHF 66.67/Monat
Blindenergiepreise: Bei Unterschreitung des Sollwerts
(Leistungsfaktor cos φ ) sind für mehrbezogene Blindenergie
4,1 Rp./kvarh zu bezahlen. Sollwert, Leistungsfaktor cos φ = 0,92.
Die Blindenergie wird nur während der Hochtarifzeit berücksichtigt.
0,16
0,16
+
1,30
=
1,30
9,36
12,91 10,61 10,36
15,41
13,11 12,86
8,51
7.80
60.00
11,01
7.80
60.00
Weitere Bestimmungen: Die Allgemeinen Bestimmungen und
die detaillierten, verbindlichen Tarife für die oben aufgeführten
Netznutzungs- und Energielieferprodukte finden Sie auf den jeweiligen Tarifblättern und im Internet unter www.ekz.ch / tarife.
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich
Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
f Inhaltsverzeichnis
13
Energiepreise der EKZ 2016
EKZ Mixstrom Gewerbe
1. Produktbeschrieb
Energielieferungen an Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe aller Branchen mit einem jährlichen Energiekonsum von weniger als 100 000 kWh pro Messstelle. Dieser Tarif gilt auch für temporäre Anlagen (z. B.
Baustellen), die nach dem 1. Januar 2013 angemeldet wurden, mit einer zeitlichen Beschränkung von
maximal drei Jahren.
Ökologischer Mehrwert
Mit der Lieferung dieses Produkts erhält der Kunde die Gewissheit, dass der gesamte Bezug (Vollversorgung) seiner verbrauchten elektrischen Energie zu 100% aus erneuerbaren Ressourcen hergestellt
wird, mehrheitlich aus Schweizer Wasserkraft.
2. Preisinformationen
Verbrauchspreise
Hochtarif (HT)
8,10 Rp./ kWh
Niedertarif (NT)
6,15 Rp./ kWh
Auf den Preisen gewähren die EKZ ab 1. Januar 2016 eine Reduktion in Form eines Bonus von 8 %.
Alle Preise verstehen sich exklusive 8 % Mehrwertsteuer und ohne gesetzliche Abgaben.
Tarifzeiten
Hochtarif (HT)
Niedertarif (NT)
Montag bis Freitag
07:00 – 20:00 Uhr
Samstag
07:00 – 13:00 Uhr
übrige Zeiten
3. Gültigkeit
Dieses Preisblatt tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ist auf unbestimmte Dauer bis auf Widerruf,
mindestens aber bis 31. Dezember 2016, gültig.
4. Weitere Bestimmungen
Dieser Energieliefertarif ist nur in Zusammenhang mit den Netznutzungstarifen EKZ Netz 400 / 400L / 400LS
erhältlich und findet für Anlagen mit eigener Transformatorenstation keine Anwendung.
Der Kunde kann die Energie für diesen bestimmten Zweck, nicht aber für den Wiederverkauf verwenden.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für
Endverbraucher mit Grundversorgung und für Produzenten.
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
25
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
f Inhaltsverzeichnis
14
Energiepreise der EKZ 2016
EKZ Naturstrom basic Gewerbe
1. Produktbeschrieb
3. Gültigkeit
Energielieferungen an Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe aller Branchen mit einem jährlichen Energiekonsum von weniger als 100 000 kWh pro Messstelle.
Dieses Preisblatt tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ist auf unbestimmte Dauer bis auf Widerruf,
mindestens aber bis 31. Dezember 2016, gültig.
Ökologischer Mehrwert
Mit der Lieferung dieses Produkts erhält der Kunde die Gewissheit, dass der gesamte Bezug (Vollversorgung) seiner verbrauchten elektrischen Energie zu 100% aus erneuerbaren Ressourcen hergestellt
wird: Maximal 95% stammen aus «naturemade basic»-zertifizierten Wasserkraftwerken, mindestens 2,5%
aus «naturemade star»-zertifizierten Wasserkraftwerken und mindestens 2,5% aus neuen erneuerbaren
Energien wie Biomasse-, Wind- oder Solarenergie, die «naturemade star»-zertifiziert sind.
4. Weitere Bestimmungen
Dieser Energieliefertarif ist nur in Zusammenhang mit den Netznutzungstarifen EKZ Netz 400 / 400L / 400LS
erhältlich und findet für Anlagen mit eigener Transformatorenstation keine Anwendung.
Der Kunde kann die Energie für diesen bestimmten Zweck, nicht aber für den Wiederverkauf verwenden.
Zertifizierung
Das Produkt EKZ Naturstrom basic ist unter der naturemade-Zertifikatsnummer 0101-Lb registriert und
erfüllt die strengen Anforderungen des Vereins für umweltgerechte Energie (VUE) für Strom aus erneuerbaren Energien. In einem unabhängigen Audit wird jährlich die Einhaltung der Kriterien überprüft und
kontrolliert, dass die verkaufte Menge in der entsprechenden Qualität produziert und ins Stromnetz eingespeist wird.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für
Endverbraucher mit Grundversorgung und für Produzenten sowie die Allgemeinen Bedingungen für EKZ
Naturstrom.
Fördermodell
Mit dem Bezug von «naturemade»-zertifiziertem Strom der EKZ wird der Bau neuer Anlagen wie Solarstrom-, Biomasse- oder Windanlagen sowie ökologischer Wasserkraftwerke gefördert. EKZ Naturstrom
basic erfüllt das naturemade-Fördermodell. Dieses sieht vor, dass mindestens 5% des Stroms aus
ökologischer, «naturemade star»-zertifizierter Produktion stammen und mindestens die Hälfte davon
(2,5%) von neuen Solar-, Wind- oder Biomassekraftwerken produziert wird.
2. Preisinformationen
Verbrauchspreise
Hochtarif (HT)
9,10 Rp./ kWh
Niedertarif (NT)
7,15 Rp./ kWh
Auf den Preisen gewähren die EKZ ab 1. Januar 2016 eine Reduktion in Form eines Bonus von 8 %.
Alle Preise verstehen sich exklusive 8 % Mehrwertsteuer und ohne gesetzliche Abgaben.
Tarifzeiten
Hochtarif (HT)
Niedertarif (NT)
Montag bis Freitag
07:00 – 20:00 Uhr
Samstag
07:00 – 13:00 Uhr
übrige Zeiten
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
26
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
f Inhaltsverzeichnis
15
27
Energiepreise der EKZ 2016
EKZ Naturstrom star Gewerbe
1. Produktbeschrieb
3. Gültigkeit
Energielieferungen an Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe aller Branchen mit einem jährlichen Energiekonsum von weniger als 100 000 kWh pro Messstelle.
Dieses Preisblatt tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ist auf unbestimmte Dauer bis auf Widerruf,
mindestens aber bis 31. Dezember 2016, gültig.
Ökologischer Mehrwert
Mit der Lieferung dieses Produkts erhält der Kunde die Gewissheit, dass der gesamte Bezug (Vollversorgung) seiner verbrauchten elektrischen Energie zu 100% aus erneuerbaren Ressourcen hergestellt wird:
Maximal 90% stammen aus ökologischer Wasserkraft, mindestens 8 % aus Biomasse- und mindestens
2 % aus Solarenergie. Der Strom wird in «naturemade star»-zertifizierten Kraftwerken hauptsächlich im
Kanton Zürich produziert.
4. Weitere Bestimmungen
Dieser Energieliefertarif ist nur in Zusammenhang mit den Netznutzungstarifen EKZ Netz 400 / 400L / 400LS
erhältlich und findet für Anlagen mit eigener Transformatorenstation keine Anwendung.
Der Kunde kann die Energie für diesen bestimmten Zweck, nicht aber für den Wiederverkauf verwenden.
Zertifizierung
Das Produkt EKZ Naturstrom star ist unter der naturemade-Zertifikatsnummer 0100-Ls registriert und
erfüllt die strengen Anforderungen des Vereins für umweltgerechte Energie (VUE) für Ökostrom. In einem
unabhängigen Audit wird jährlich die Einhaltung der Kriterien überprüft und kontrolliert, dass die verkaufte
Menge in der entsprechenden Qualität produziert und ins Stromnetz eingespeist wird.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für
Endverbraucher mit Grundversorgung und für Produzenten sowie die Allgemeinen Bedingungen für EKZ
Naturstrom.
Fördermodell
Mit dem Bezug von «naturemade»-zertifiziertem Strom der EKZ wird der Bau neuer Anlagen wie Solarstrom-, Biomasse- oder Windanlagen sowie ökologischer Wasserkraftwerke gefördert. EKZ Naturstrom
star übertrifft das naturemade-Fördermodell. Dieses sieht vor, dass mindestens 5% des Stroms aus
ökologischer, «naturemade star»-zertifizierter Produktion stammen und mindestens die Hälfte davon
(2,5%) von neuen Solar-, Wind- oder Biomassekraftwerken produziert wird.
2. Preisinformationen
Verbrauchspreise
Hochtarif (HT)
11,60 Rp./ kWh
Niedertarif (NT)
9,65 Rp./ kWh
Auf den Preisen gewähren die EKZ ab 1. Januar 2016 eine Reduktion in Form eines Bonus von 8 %.
Alle Preise verstehen sich exklusive 8 % Mehrwertsteuer und ohne gesetzliche Abgaben.
Tarifzeiten
Hochtarif (HT)
Niedertarif (NT)
Montag bis Freitag
07:00 – 20:00 Uhr
Samstag
07:00 – 13:00 Uhr
übrige Zeiten
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
28
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
f Inhaltsverzeichnis
16
29
Netznutzungstarife der EKZ 2016
EKZ Netz 400
1. Produktbeschrieb
3. Gültigkeit
Netznutzung für Endkunden mit einem Übergabepunkt im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung
bis zu einem Verbrauch von 100 000 kWh pro Jahr. Dieser Tarif gilt auch für temporäre Anlagen (z. B. Baustellen) mit einer zeitlichen Beschränkung von maximal drei Jahren.
Dieses Preisblatt tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ist bis 31. Dezember 2016 gültig.
2. Preisinformationen
Diese Bestimmungen gelten für temporäre Anschlüsse, z. B. für Baumaschinen, Baubaracken, Karussells,
Schaubuden, Festhütten und dergleichen. Für Raumheizungen in Wohnbaracken sind besondere
Bedingungen vorbehalten.
Der Netznutzungstarif beinhaltet die Netzkosten der EKZ inklusive der Kosten für Systemdienstleistungen,
der Kosten des vorgelagerten Netzes und der Kosten für das Mess- und Informationswesen und exklusive
der Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen. Der Netznutzungstarif setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
a) Grundpreis
Je Messstelle, pro Monat
inkl. MwSt.
exkl. MwSt.
CHF
CHF
5.40
4. Bestimmungen für temporäre Anschlüsse
1. Die Schausteller bzw. die Veranstalter des Anlasses haben ihren Energiebedarf in der betreffenden
Eltop Installationsfiliale der EKZ Netzregion rechtzeitig anzumelden und dabei als Sicherstellung eine
Geldhinterlage in der Höhe des mutmasslichen Rechnungsbetrags für Anschluss und Netznutzung
zu leisten. Die Abrechnung erfolgt sofort nach Schluss des Energiebezugs durch die betreffende Filiale.
2. Im Allgemeinen werden nur Zähler der EKZ eingesetzt. Die Ergebnisse eventuell vorhandener Zähler
von Schaustellern werden von den EKZ anerkannt. Die EKZ behalten sich hingegen die Kontrolle dieser
Fremdzähler vor allem hinsichtlich der Einhaltung der Normen und Vorschriften, im Besonderen der
Eichvorschriften, vor.
5.00
Bei temporären Anlagen wird hauptsächlich aufgrund des erhöhten Abrechnungsaufwands zusätzlich eine
Pauschale von CHF 45.00 (exkl. MwSt.) pro Monat erhoben.
3. Einfachzähler werden nur als Ausnahme und ohne Präjudiz akzeptiert. Der Gesamtverbrauch wird als
HT-Verbrauch verrechnet.
b) Arbeitspreise
4. Müssen die EKZ einem Kunden elektrische Energie an mehr als einer Stelle abgeben, wird jede
Messstelle einzeln tarifgemäss abgerechnet.
inkl. MwSt.
Hochtarif (HT)
Niedertarif (NT)
exkl. MwSt.
10,37 Rp./ kWh
9,60 Rp./ kWh
4,05 Rp./ kWh
3,75 Rp./ kWh
5. Die Kosten für Erstellung und Abbruch der Zuleitung, abzüglich des Werts des Altmaterials, sowie
allfällige Anlageverstärkungen der EKZ werden dem Kunden verrechnet.
6. Der Kunde ist verpflichtet, die Grösse der Motoren so zu wählen, dass die EKZ nicht unverhältnismässig
viel Blindenergie liefern müssen. Für eine allfällig vermehrte Inanspruchnahme der Transformatoren und
Leitungen durch Blindenergie werden angemessene Zuschläge zum Verbrauchspreis erhoben.
c) Preise für allgemeine Systemdienstleistungen SDL (Swissgrid)
7. Vorbehalten bleiben in allen Fällen:
• die Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen des Bundes (NIV)
• die Werkvorschriften und Weisungen der EKZ sowie die technischen Normen des SEV
• für Neuanschlüsse die Festsetzung des zulässigen Höchstwerts der Belastung nach Massgabe der
Leistungsfähigkeit des Netzes
Die EKZ erheben bei den Endkunden die von Swissgrid in Rechnung gestellten Kosten der allgemeinen
Systemdienstleistungen für das Übertragungsnetz. Gemäss Preisblatt Swissgrid (www.swissgrid.ch)
betragen diese:
inkl. MwSt.
Je verbrauchte kWh im Hoch- und Niedertarif
0,49 Rp./ kWh
exkl. MwSt.
8. In besonderen Fällen, ohne Präjudiz, kann die Anwendung dieses Tarifs für temporäre Anlagen auch
über die Zeitspanne von drei Jahren hinaus bewilligt werden.
0,45 Rp./ kWh
Auf den Preisen a) und b) gewähren die EKZ ab 1. Januar 2016 eine Reduktion in Form eines Bonus von 8%.
Alle Preise verstehen sich ohne gesetzliche Abgaben und ohne Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen.
Bei Anwendung der Eigenverbrauchsregelung kann dieser Tarif für die Verrechnung des Gesamtbezugs aus
dem Netz (Überschusszähler) angewendet werden.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für Endverbraucher mit Grundversorgung und für Produzenten.
Für Marktteilnehmer gelten die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für
freie Endverbraucher und für Produzenten sowie gegebenenfalls zusätzliche Bestimmungen und Verträge.
Für diese Kunden fallen zusätzliche Kosten gemäss Tarifblatt «Lastgangmessung und Datenaustausch» an.
Tarifzeiten
Hochtarif (HT)
Niedertarif (NT)
Montag bis Freitag
07:00 – 20:00 Uhr
Samstag
07:00 – 13:00 Uhr
übrige Zeiten
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
5. Weitere Bestimmungen
30
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
f Inhaltsverzeichnis
17
31
Energiepreise der EKZ 2016
EKZ Mixstrom Business
1. Produktbeschrieb
4. Weitere Bestimmungen
Energielieferungen der Grundversorgung an Industrie- und Dienstleistungsbetriebe aller Branchen, die
auf den Netzzugang gemäss StromVG, Artikel 6, Absatz 1, verzichten. Der jährliche Energiekonsum pro
Messstelle muss dabei über 100 000 kWh liegen.
Der jährliche Energiekonsum wird rollierend über die vergangenen 12 Monate ermittelt. Liegt der Energiekonsum während des Jahres mehr als 20% unter 100 000 kWh, wird das Energieprodukt auf das
folgende Quartal durch die EKZ angepasst (EKZ Mixstrom Gewerbe).
Ökologischer Mehrwert
Mit der Lieferung dieses Produktes erhält der Kunde die Gewissheit, dass der gesamte Bezug (Vollversorgung) seiner verbrauchten elektrischen Energie zu 100% aus erneuerbaren Ressourcen hergestellt
wird, mehrheitlich aus Schweizer Wasserkraft.
Dieser Energieliefertarif ist nur in Zusammenhang mit den Netznutzungstarifen EKZ Netz 400L / 400LS/
16L / 16LS erhältlich.
Der Kunde kann die Energie für diesen bestimmten Zweck, nicht aber für den Wiederverkauf verwenden.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für
Endverbraucher mit Grundversorgung und für Produzenten.
2. Preisinformationen
Verbrauchspreise
in den Wintermonaten
Oktober bis März
in den Sommermonaten
April bis September
Hochtarif (HT)
8,05 Rp./ kWh
5,75 Rp./ kWh
Niedertarif (NT)
6,10 Rp./ kWh
4,25 Rp./ kWh
5. Unterspannungsseitige Messung
Erfolgt die Energiemessung (bei EKZ Netz 16L oder 16LS) abweichend vom Übergabepunkt auf der
Niederspannungsseite, so muss sichergestellt werden, dass die Transformationsverluste auf der Oberspannungsseite bilanziert werden. Diese Transformationsverluste werden als Zuschlag von 2 % auf die
Arbeit (Hoch- und Niedertarif) in Rechnung gestellt.
Auf die Preise gewähren die EKZ ab 1. Januar 2016 eine Reduktion in Form eines Bonus. Dieser beträgt für
Kunden im Niederspannungsnetz 8 %, für Kunden im Mittelspannungsnetz 4 %.
Alle Preise verstehen sich exklusive 8 % Mehrwertsteuer und ohne gesetzliche Abgaben.
Tarifzeiten
Hochtarif (HT)
Niedertarif (NT)
Montag bis Freitag
07:00 – 20:00 Uhr
Samstag
07:00 – 13:00 Uhr
übrige Zeiten
3. Gültigkeit
Dieses Preisblatt tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ist auf unbestimmte Dauer bis auf Widerruf,
mindestens aber bis 31. Dezember 2016, gültig.
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
32
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
f Inhaltsverzeichnis
18
33
Energiepreise der EKZ 2016
EKZ Naturstrom basic Business
1. Produktbeschrieb
Tarifzeiten
Energielieferungen der Grundversorgung an Industrie- und Dienstleistungsbetriebe aller Branchen, die auf
den Netzzugang gemäss StromVG, Artikel 6, Absatz 1, verzichten. Der jährliche Energiekonsum pro Messstelle muss dabei über 100 000 kWh liegen.
Ökologischer Mehrwert
Mit der Lieferung dieses Produkts erhält der Kunde die Gewissheit, dass der gesamte Bezug (Vollversorgung) seiner verbrauchten elektrischen Energie zu 100% aus erneuerbaren Ressourcen hergestellt
wird: Maximal 95% stammen aus «naturemade basic»-zertifizierten Wasserkraftwerken, mindestens 2,5%
aus «naturemade star»-zertifizierten Wasserkraftwerken und mindestens 2,5% aus neuen erneuerbaren
Energien wie Biomasse-, Wind- oder Solarenergie, die «naturemade star»-zertifiziert sind.
Hochtarif (HT)
Niedertarif (NT)
Montag bis Freitag
07:00 – 20:00 Uhr
Samstag
07:00 – 13:00 Uhr
übrige Zeiten
3. Gültigkeit
Dieses Preisblatt tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ist auf unbestimmte Dauer bis auf Widerruf,
mindestens aber bis 31. Dezember 2016, gültig.
4. Weitere Bestimmungen
Zertifizierung
Das Produkt EKZ Naturstrom basic ist unter der naturemade-Zertifikatsnummer 0101-Lb registriert
und erfüllt die strengen Anforderungen des Vereins für umweltgerechte Energie (VUE) für Strom aus
erneuerbaren Energien. In einem unabhängigen Audit wird jährlich die Einhaltung der Kriterien überprüft
und kontrolliert, dass die verkaufte Menge in der entsprechenden Qualität produziert und ins Stromnetz
eingespeist wird.
Der jährliche Energiekonsum wird rollierend über die vergangenen 12 Monate ermittelt. Liegt der Energiekonsum während des Jahres mehr als 20% unter 100 000 kWh, wird das Energieprodukt auf das folgende
Quartal durch die EKZ angepasst (EKZ Naturstrom basic Gewerbe).
Dieser Energieliefertarif ist nur in Zusammenhang mit den Netznutzungstarifen EKZ Netz 400L / 400LS /
16L / 16LS erhältlich.
Der Kunde kann die Energie für diesen bestimmten Zweck, nicht aber für den Wiederverkauf verwenden.
Fördermodell
Mit dem Bezug von «naturemade»-zertifiziertem Strom der EKZ wird der Bau neuer Anlagen wie Solarstrom-, Biomasse- oder Windanlagen sowie ökologischer Wasserkraftwerke gefördert. EKZ Naturstrom
basic erfüllt das naturemade-Fördermodell. Dieses sieht vor, dass mindestens 5% des Stroms aus
ökologischer, «naturemade star»-zertifizierter Produktion stammen und mindestens die Hälfte davon
(2,5%) von neuen Solar-, Wind- oder Biomassekraftwerken produziert wird.
2. Preisinformationen
Verbrauchspreise
in den Wintermonaten
Oktober bis März
in den Sommermonaten
April bis September
Hochtarif (HT)
9,05 Rp./ kWh
6,75 Rp./ kWh
Niedertarif (NT)
7,10 Rp./ kWh
5,25 Rp./ kWh
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für
Endverbraucher mit Grundversorgung und für Produzenten sowie die Allgemeinen Bedingungen für EKZ
Naturstrom.
5. Unterspannungsseitige Messung
Erfolgt die Energiemessung (bei EKZ Netz 16L oder 16LS) abweichend vom Übergabepunkt auf der
Niederspannungsseite, so muss sichergestellt werden, dass die Transformationsverluste auf der Oberspannungsseite bilanziert werden. Diese Transformationsverluste werden als Zuschlag von 2 % auf die
Arbeit (Hoch- und Niedertarif) in Rechnung gestellt.
Auf die Preise gewähren die EKZ ab 1. Januar 2016 eine Reduktion in Form eines Bonus. Dieser beträgt für
Kunden im Niederspannungsnetz 8 %, für Kunden im Mittelspannungsnetz 4 %.
Alle Preise verstehen sich exklusive 8 % Mehrwertsteuer und ohne gesetzliche Abgaben.
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
34
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
f Inhaltsverzeichnis
19
35
Energiepreise der EKZ 2016
EKZ Naturstrom star Business
1. Produktbeschrieb
Tarifzeiten
Energielieferungen der Grundversorgung an Industrie- und Dienstleistungsbetriebe aller Branchen, die auf
den Netzzugang gemäss StromVG, Artikel 6, Absatz 1, verzichten. Der jährliche Energiekonsum pro Messstelle muss dabei über 100 000 kWh liegen.
Ökologischer Mehrwert
Mit der Lieferung dieses Produkts erhält der Kunde die Gewissheit, dass der gesamte Bezug (Vollversorgung) seiner verbrauchten elektrischen Energie zu 100% aus erneuerbaren Ressourcen hergestellt wird:
Maximal 90% stammen aus ökologischer Wasserkraft, mindestens 8 % aus Biomasse- und mindestens
2 % aus Solarenergie. Der Strom wird in «naturemade star»-zertifizierten Kraftwerken hauptsächlich im
Kanton Zürich produziert.
Zertifizierung
Das Produkt EKZ Naturstrom star ist unter der naturemade-Zertifikatsnummer 0100-Ls registriert und
erfüllt die strengen Anforderungen des Vereins für umweltgerechte Energie (VUE) für Ökostrom. In einem
unabhängigen Audit wird jährlich die Einhaltung der Kriterien überprüft und kontrolliert, dass die verkaufte
Menge in der entsprechenden Qualität produziert und ins Stromnetz eingespeist wird.
Hochtarif (HT)
Niedertarif (NT)
Montag bis Freitag
07:00 – 20:00 Uhr
Samstag
07:00 – 13:00 Uhr
übrige Zeiten
3. Gültigkeit
Dieses Preisblatt tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ist auf unbestimmte Dauer bis auf Widerruf,
mindestens aber bis 31. Dezember 2016, gültig.
4. Weitere Bestimmungen
Der jährliche Energiekonsum wird rollierend über die vergangenen 12 Monate ermittelt. Liegt der Energiekonsum während des Jahres mehr als 20% unter 100 000 kWh, wird das Energieprodukt auf das folgende
Quartal durch die EKZ angepasst (EKZ Naturstrom star Gewerbe).
Dieser Energieliefertarif ist nur in Zusammenhang mit den Netznutzungstarifen EKZ Netz 400L / 400LS /
16L / 16LS erhältlich.
Fördermodell
Mit dem Bezug von «naturemade»-zertifiziertem Strom der EKZ wird der Bau neuer Anlagen wie Solarstrom-, Biomasse- oder Windanlagen sowie ökologischer Wasserkraftwerke gefördert. EKZ Naturstrom
star übertrifft das naturemade-Fördermodell. Dieses sieht vor, dass mindestens 5% des Stroms aus
ökologischer, «naturemade star»-zertifizierter Produktion stammen und mindestens die Hälfte davon
(2,5%) von neuen Solar-, Wind- oder Biomassekraftwerken produziert wird.
Verbrauchspreise
in den Wintermonaten
Oktober bis März
Niedertarif (NT)
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für
Endverbraucher mit Grundversorgung und für Produzenten sowie die Allgemeinen Bedingungen für EKZ
Naturstrom.
5. Unterspannungsseitige Messung
2. Preisinformationen
Hochtarif (HT)
Der Kunde kann die Energie für diesen bestimmten Zweck, nicht aber für den Wiederverkauf verwenden.
in den Sommermonaten
April bis September
11,55 Rp./ kWh
9,25 Rp./ kWh
9,60 Rp./ kWh
7,75 Rp./ kWh
Erfolgt die Energiemessung (bei EKZ Netz 16L oder 16LS) abweichend vom Übergabepunkt auf der
Niederspannungsseite, so muss sichergestellt werden, dass die Transformationsverluste auf der Oberspannungsseite bilanziert werden. Diese Transformationsverluste werden als Zuschlag von 2 % auf die
Arbeit (Hoch- und Niedertarif) in Rechnung gestellt.
Auf die Preise gewähren die EKZ ab 1. Januar 2016 eine Reduktion in Form eines Bonus. Dieser beträgt für
Kunden im Niederspannungsnetz 8 %, für Kunden im Mittelspannungsnetz 4 %.
Alle Preise verstehen sich exklusive 8 % Mehrwertsteuer und ohne gesetzliche Abgaben.
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
36
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
f Inhaltsverzeichnis
20
37
Netznutzungstarife der EKZ 2016
EKZ Netz 400LS
1. Produktbeschrieb
Tarifzeiten
Hochtarif (HT)
Netznutzung für Endkunden mit einem Übergabepunkt im Niederspannungsnetz mit Leistungsmessung
bei unregelmässigem Leistungsbezug und tiefer Gebrauchsdauer ab einem Verbrauch von 100 000 kWh
pro Jahr.
Niedertarif (NT)
Montag bis Freitag
07:00 – 20:00 Uhr
Samstag
07:00 – 13:00 Uhr
übrige Zeiten
2. Preisinformationen
3. Gültigkeit
Der Netznutzungstarif beinhaltet die Netzkosten der EKZ inklusive der Kosten für Systemdienstleistungen,
der Kosten des vorgelagerten Netzes und der Kosten für das Mess- und Informationswesen und exklusive
der Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen. Der Netznutzungstarif setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
Dieses Preisblatt tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ist bis 31. Dezember 2016 gültig.
a) Grundpreis
Für Anlagen mit Anmeldedatum bis 31.12.2015: Sofern der Kunde für eine Zählerfernauslesung nach
Vorgabe und auf Wunsch der EKZ einen entsprechenden Kommunikationsanschluss zur Verfügung stellt,
erhält der Kunde einen Abzug auf seine Netznutzungsrechnung von monatlich CHF 25.00.
Je Messstelle, pro Monat
CHF
60.00
Bei voraussehbaren oder eingetretenen Bezugsänderungen kann der Kunde jeweils per Ende Kalenderjahr (31. Dezember), unter Einhaltung einer 30-tägigen Ankündigungsfrist, einen Antrag auf Änderung der
Zuteilung stellen.
b) Leistungspreis
Als Monatsmaximum gilt die während einer 15-minütigen Messperiode gemittelte höchste Leistung.
Es werden nur Leistungsbezüge während der Hochtarifzeit berücksichtigt.
Pro kW des Monatsmaximums
CHF
4. Weitere Bestimmungen
3.05
Bei Anwendung der Eigenverbrauchsregelung kann dieser Tarif für die Verrechnung des Gesamtbezugs aus
dem Netz (Überschusszähler) angewendet werden.
c) Arbeitspreise
Hochtarif (HT)
6,90 Rp./ kWh
Niedertarif (NT)
2,40 Rp./ kWh
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für
Endverbraucher mit Grundversorgung und für Produzenten.
Für Marktteilnehmer gelten die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ)
für freie Endverbraucher und für Produzenten sowie gegebenenfalls zusätzliche Bestimmungen und
Verträge.
d) Blindenergiepreise
Bei Unterschreitung des Grenzwerts (Leistungsfaktor cos φ) sind für die mehrbezogene Blindenergie
4,1 Rp./ kvarh zu bezahlen.
Grenzwert, Leistungsfaktor cos φ = 0,92
Die Blindenergie wird nur während der Hochtarifzeit berücksichtigt.
e) Preis für allgemeine Systemdienstleistungen SDL (Swissgrid)
Die EKZ erheben bei den Endkunden die von Swissgrid in Rechnung gestellten Kosten der allgemeinen
Systemdienstleistungen für das Übertragungsnetz. Gemäss Preisblatt Swissgrid (www.swissgrid.ch)
betragen diese:
Je verbrauchte kWh im Hoch- und Niedertarif
0,45 Rp./ kWh
Auf den Preisen a) bis d) gewähren die EKZ ab 1. Januar 2016 eine Reduktion in Form eines Bonus von 8 %.
Alle Preise verstehen sich exklusive 8 % Mehrwertsteuer, ohne gesetzliche Abgaben und Abgaben
und Leistungen an Gemeinwesen.
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
38
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
f Inhaltsverzeichnis
21
39
Netznutzungstarife der EKZ 2016
EKZ Netz 400L
1. Produktbeschrieb
Tarifzeiten
Netznutzung für Endkunden mit einem Übergabepunkt im Niederspannungsnetz mit Leistungsmessung
bei regelmässigem Leistungsbezug und hoher Gebrauchsdauer ab einem Verbrauch von 100 000 kWh pro
Jahr.
Hochtarif (HT)
Niedertarif (NT)
Montag bis Freitag
07:00 – 20:00 Uhr
Samstag
07:00 – 13:00 Uhr
übrige Zeiten
2. Preisinformationen
3. Gültigkeit
Der Netznutzungstarif beinhaltet die Netzkosten der EKZ inklusive der Kosten für Systemdienstleistungen,
der Kosten des vorgelagerten Netzes und der Kosten für das Mess- und Informationswesen und exklusive
der Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen. Der Netznutzungstarif setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
Dieses Preisblatt tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ist bis 31. Dezember 2016 gültig.
a) Grundpreis
Für Anlagen mit Anmeldedatum bis 31.12.2015: Sofern der Kunde für eine Zählerfernauslesung nach
Vorgabe und auf Wunsch der EKZ einen entsprechenden Kommunikationsanschluss zur Verfügung stellt,
erhält der Kunde einen Abzug auf seine Netznutzungsrechnung von monatlich CHF 25.00.
Je Messstelle, pro Monat
CHF
60.00
Bei voraussehbaren oder eingetretenen Bezugsänderungen kann der Kunde jeweils per Ende Kalenderjahr (31. Dezember), unter Einhaltung einer 30-tägigen Ankündigungsfrist, einen Antrag auf Änderung der
Zuteilung stellen.
b) Leistungspreis
Als Monatsmaximum gilt die während einer 15-minütigen Messperiode gemittelte höchste Leistung.
Es werden nur Leistungsbezüge während der Hochtarifzeit berücksichtigt.
Pro kW des Monatsmaximums
CHF
4. Weitere Bestimmungen
8.00
Bei Anwendung der Eigenverbrauchsregelung kann dieser Tarif für die Verrechnung des Gesamtbezugs aus
dem Netz (Überschusszähler) angewendet werden.
c) Arbeitspreise
Hochtarif (HT)
3,00 Rp./ kWh
Niedertarif (NT)
1,50 Rp./ kWh
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für
Endverbraucher mit Grundversorgung und für Produzenten.
Für Marktteilnehmer gelten die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ)
für freie Endverbraucher und für Produzenten sowie gegebenenfalls zusätzliche Bestimmungen und
Verträge.
d) Blindenergiepreise
Bei Unterschreitung des Grenzwerts (Leistungsfaktor cos φ) sind für die mehrbezogene Blindenergie
4,1 Rp./kvarh zu bezahlen.
Grenzwert, Leistungsfaktor cos φ = 0,92
Die Blindenergie wird nur während der Hochtarifzeit berücksichtigt.
e) Preis für allgemeine Systemdienstleistungen SDL (Swissgrid)
Die EKZ erheben bei den Endkunden die von Swissgrid in Rechnung gestellten Kosten der allgemeinen
Systemdienstleistungen für das Übertragungsnetz. Gemäss Preisblatt Swissgrid (www.swissgrid.ch)
betragen diese:
Je verbrauchte kWh im Hoch- und Niedertarif
0,45 Rp./ kWh
Auf den Preisen a) bis d) gewähren die EKZ ab 1. Januar 2016 eine Reduktion in Form eines Bonus von 8 %.
Alle Preise verstehen sich exklusive 8 % Mehrwertsteuer, ohne gesetzliche Abgaben und Abgaben
und Leistungen an Gemeinwesen.
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
40
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
f Inhaltsverzeichnis
22
41
Netznutzungstarife der EKZ 2016
EKZ Netz 16LS
1. Produktbeschrieb
Tarifzeiten
Netznutzung für:
1. Endkunden mit einem Übergabepunkt im Mittelspannungsnetz mit unregelmässigem Leistungsbezug
und tiefer Gebrauchsdauer.
2. Eigenbedarf von Stromproduzenten (keine Kraftwerke) mit Übergabepunkt im Mittelspannungsnetz.
Hochtarif (HT)
Niedertarif (NT)
Montag bis Freitag
07:00 – 20:00 Uhr
Samstag
07:00 – 13:00 Uhr
übrige Zeiten
3. Gültigkeit
2. Preisinformationen
Dieses Preisblatt tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ist bis 31. Dezember 2016 gültig.
Der Netznutzungstarif beinhaltet die Netzkosten der EKZ inklusive der Kosten für Systemdienstleistungen,
der Kosten des vorgelagerten Netzes und der Kosten für das Mess- und Informationswesen und exklusive
der Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen. Der Netznutzungstarif setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
4. Weitere Bestimmungen
a) Grundpreis
Für Anlagen mit Anmeldedatum bis 31.12.2015: Sofern der Kunde für eine Zählerfernauslesung nach
Vorgabe und auf Wunsch der EKZ einen entsprechenden Kommunikationsanschluss zur Verfügung stellt,
erhält der Kunde einen Abzug auf seine Netznutzungsrechnung von monatlich CHF 25.00.
Je Messstelle, pro Monat
CHF
60.00
Bei voraussehbaren oder eingetretenen Bezugsänderungen kann der Kunde jeweils per Ende Kalenderjahr
(31. Dezember), unter Einhaltung einer 30-tägigen Ankündigungsfrist, einen Antrag auf Änderung der
Zuteilung stellen.
b) Leistungspreis
Als Monatsmaximum gilt die während einer 15-minütigen Messperiode gemittelte höchste Leistung.
Es werden nur Leistungsbezüge während der Hochtarifzeit berücksichtigt.
Pro kW des Monatsmaximums
CHF
2.90
Bei Anwendung der Eigenverbrauchsregelung kann dieser Tarif für die Verrechnung des Gesamtbezugs aus
dem Netz (Überschusszähler) angewendet werden.
Dieser Tarif kann auch bei Endkunden in Arealnetzen mit Mittelspannungsanschluss angewendet werden.
c) Arbeitspreise
Hochtarif (HT)
6,70 Rp./ kWh
Niedertarif (NT)
2,25 Rp./ kWh
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für
Endverbraucher mit Grundversorgung und für Produzenten.
Für Marktteilnehmer gelten die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ)
für freie Endverbraucher und für Produzenten sowie gegebenenfalls zusätzliche Bestimmungen und
Verträge.
d) Blindenergiepreise
Bei Unterschreitung des Grenzwerts (Leistungsfaktor cos φ) sind für die mehrbezogene Blindenergie
4,1 Rp./kvarh zu bezahlen.
Grenzwert, Leistungsfaktor cos φ = 0,92
Die Blindenergie wird nur während der Hochtarifzeit berücksichtigt.
5. Unterspannungsseitige Messung
e) Preise für allgemeine Systemdienstleistungen SDL (Swissgrid)
Die EKZ erheben bei den Endkunden die von Swissgrid in Rechnung gestellten Kosten der allgemeinen
Systemdienstleistungen für das Übertragungsnetz. Gemäss Preisblatt Swissgrid (www.swissgrid.ch)
betragen diese:
Erfolgt die Energiemessung abweichend vom Übergabepunkt auf der Niederspannungsseite, so wird für
Transformationsverlust ein Zuschlag von 2 % auf Arbeit (Hoch- und Niedertarif) und Leistung in Rechnung
gestellt.
Je verbrauchte kWh im Hoch- und Niedertarif
0,45 Rp./ kWh
Auf den Preisen a) bis d) gewähren die EKZ ab 1. Januar 2016 eine Reduktion in Form eines Bonus von 4 %.
Alle Preise verstehen sich exklusive 8 % Mehrwertsteuer, ohne gesetzliche Abgaben und Abgaben
und Leistungen an Gemeinwesen.
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
42
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
f Inhaltsverzeichnis
23
43
Netznutzungstarife der EKZ 2016
EKZ Netz 16L
1. Produktbeschrieb
Tarifzeiten
Hochtarif (HT)
Netznutzung für Endkunden mit einem Übergabepunkt im Mittelspannungsnetz mit regelmässigem
Leistungsbezug und hoher Gebrauchsdauer.
Niedertarif (NT)
2. Preisinformationen
Der Netznutzungstarif beinhaltet die Netzkosten der EKZ inklusive der Kosten für Systemdienstleistungen,
der Kosten des vorgelagerten Netzes und der Kosten für das Mess- und Informationswesen und exklusive
der Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen. Der Netznutzungstarif setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
a) Grundpreis
Je Messstelle, pro Monat
CHF
60.00
b) Leistungspreis
Als Monatsmaximum gilt die während einer 15-minütigen Messperiode gemittelte höchste Leistung.
Es werden nur Leistungsbezüge während der Hochtarifzeit berücksichtigt.
Pro kW des Monatsmaximums
CHF
7.80
Montag bis Freitag
07:00 – 20:00 Uhr
Samstag
07:00 – 13:00 Uhr
übrige Zeiten
3. Gültigkeit
Dieses Preisblatt tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ist bis 31. Dezember 2016 gültig.
4. Weitere Bestimmungen
Für Anlagen mit Anmeldedatum bis 31.12.2015: Sofern der Kunde für eine Zählerfernauslesung nach
Vorgabe und auf Wunsch der EKZ einen entsprechenden Kommunikationsanschluss zur Verfügung stellt,
erhält der Kunde einen Abzug auf seine Netznutzungsrechnung von monatlich CHF 25.00.
Bei voraussehbaren oder eingetretenen Bezugsänderungen kann der Kunde jeweils per Ende Kalenderjahr
(31. Dezember), unter Einhaltung einer 30-tägigen Ankündigungsfrist, einen Antrag auf Änderung
der Zuteilung stellen.
Bei Anwendung der Eigenverbrauchsregelung kann dieser Tarif für die Verrechnung des Gesamtbezugs aus
dem Netz (Überschusszähler) angewendet werden.
c) Arbeitspreise
Hochtarif (HT)
1,95 Rp./ kWh
Niedertarif (NT)
1,35 Rp./ kWh
Dieser Tarif kann auch bei Endkunden in Arealnetzen mit Mittelspannungsanschluss angewendet werden.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für
Endverbraucher mit Grundversorgung und für Produzenten.
d) Blindenergiepreise
Bei Unterschreitung des Grenzwerts (Leistungsfaktor cos φ) sind für die mehrbezogene Blindenergie
4,1 Rp./ kvarh zu bezahlen.
Für Marktteilnehmer gelten die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ)
für freie Endverbraucher und für Produzenten sowie gegebenenfalls zusätzliche Bestimmungen und
Verträge.
Grenzwert, Leistungsfaktor cos φ = 0,92
Die Blindenergie wird nur während der Hochtarifzeit berücksichtigt.
5. Unterspannungsseitige Messung
e) Preise für allgemeine Systemdienstleistungen SDL (Swissgrid)
Die EKZ erheben bei den Endkunden die von Swissgrid in Rechnung gestellten Kosten der allgemeinen
Systemdienstleistungen für das Übertragungsnetz. Gemäss Preisblatt Swissgrid (www.swissgrid.ch)
betragen diese:
Je verbrauchte kWh im Hoch- und Niedertarif
Erfolgt die Energiemessung abweichend vom Übergabepunkt auf der Niederspannungsseite, so wird für
Transformationsverlust ein Zuschlag von 2 % auf Arbeit (Hoch- und Niedertarif) und Leistung in Rechnung
gestellt.
0,45 Rp./ kWh
Auf den Preisen a) bis d) gewähren die EKZ ab 1. Januar 2016 eine Reduktion in Form eines Bonus von 4 %.
Alle Preise verstehen sich exklusive 8 % Mehrwertsteuer, ohne gesetzliche Abgaben und Abgaben
und Leistungen an Gemeinwesen.
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
44
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
f Inhaltsverzeichnis
24
45
Netznutzungstarife der EKZ 2016
EKZ Netz EVU
1. Produktbeschrieb
Tarifzeiten
Hochtarif (HT)
EKZ Netznutzung für nachgelagerte Verteilnetzbetreiber.
Niedertarif (NT)
2. Preisinformationen
Der Netznutzungstarif beinhaltet die Netzkosten der EKZ inklusive der Kosten des vorgelagerten Netzes
und der Kosten für das Mess- und Informationswesen. Die Systemdienstleistungen des Übertragungsnetzes sind nicht enthalten, diese werden direkt von Swissgrid erhoben. Der Netznutzungstarif setzt sich
aus den folgenden Komponenten zusammen:
Montag bis Freitag
07:00 – 20:00 Uhr
Samstag
07:00 – 13:00 Uhr
übrige Zeiten
3. Gültigkeit
Dieses Preisblatt tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ist bis 31. Dezember 2016 gültig.
a) Grundpreis
Pro Messstelle / Übergabestelle, pro Monat
CHF
60.00
CHF
7.10
b) Leistungspreis
Pro kW des Monatsmaximums
Die Verrechnung erfolgt auf Basis der gemessenen (bzw. bei fehlender Messung der berechneten) Nettoleistung an den Übergabestellen. Als Monatsmaximum gilt die während einer 15-minütigen Messperiode
gemittelte, höchste Leistung. Es werden die Leistungswerte wie folgt berücksichtigt:
Hochtarifzeit
100 %
Niedertarifzeit
90 %
c) Arbeitspreise
Hochtarif (HT)
1,55 Rp./ kWh
Niedertarif (NT)
1,10 Rp./ kWh
Die Verrechnung erfolgt auf Basis der Bruttoenergie.
d) Blindenergiepreise
Bei Unterschreitung des Grenzwerts (Leistungsfaktor cos φ) sind für die mehrbezogene Blindenergie
4,1 Rp./ kvarh zu bezahlen.
Grenzwert, Leistungsfaktor cos φ = 0,92
Die Blindenergie wird nur während der Hochtarifzeit berücksichtigt.
Auf den Preisen a) bis d) gewähren die EKZ ab 1. Januar 2016 eine Reduktion in Form eines Bonus von 2 %.
Alle Preise verstehen sich exklusive 8 % Mehrwertsteuer und ohne Abgaben.
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
46
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
f Inhaltsverzeichnis
25
47
Energiepreise der EKZ 2016
EKZ Mixstrom B
1. Produktbeschrieb
Energielieferungen für die öffentliche Beleuchtung von Staats- und Gemeindestrassen.
Ökologischer Mehrwert
Mit der Lieferung dieses Produkts erhält der Kunde die Gewissheit, dass der gesamte Bezug (Vollversorgung) seiner verbrauchten elektrischen Energie zu 100% aus erneuerbaren Ressourcen hergestellt
wird, mehrheitlich aus Schweizer Wasserkraft.
2. Preisinformationen
Verbrauchspreise
Hochtarif (HT)
6,15 Rp./ kWh
Niedertarif (NT)
6,15 Rp./ kWh
Auf den Preisen gewähren die EKZ ab 1. Januar 2016 eine Reduktion in Form eines Bonus von 8 %.
Alle Preise verstehen sich exklusive 8 % Mehrwertsteuer und ohne gesetzliche Abgaben.
Tarifzeiten
Hochtarif (HT)
Niedertarif (NT)
Montag bis Freitag
07:00 – 20:00 Uhr
Samstag
07:00 – 13:00 Uhr
übrige Zeiten
3. Gültigkeit
Dieses Preisblatt tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ist auf unbestimmte Dauer bis auf Widerruf,
mindestens aber bis 31. Dezember 2016, gültig.
4. Weitere Bestimmungen
Dieser Energieliefertarif ist nur in Zusammenhang mit dem Netznutzungstarif EKZ Netz 400B erhältlich.
Wenn ein Zähler nicht zwischen HT und NT differenziert, wird der gesamte Verbrauch über NT abgerechnet.
Der Kunde kann die Energie nur für diesen bestimmten Zweck, nicht aber für den Wiederverkauf
verwenden.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für
Endverbraucher mit Grundversorgung und für Produzenten.
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
48
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
f Inhaltsverzeichnis
26
Energiepreise der EKZ 2016
EKZ Naturstrom basic B
1. Produktbeschrieb
3. Gültigkeit
Energielieferungen für die öffentliche Beleuchtung von Staats- und Gemeindestrassen.
Dieses Preisblatt tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ist auf unbestimmte Dauer bis auf Widerruf,
mindestens aber bis 31. Dezember 2016, gültig.
Ökologischer Mehrwert
Mit der Lieferung dieses Produkts erhält der Kunde die Gewissheit, dass der gesamte Bezug (Vollversorgung) seiner verbrauchten elektrischen Energie zu 100% aus erneuerbaren Ressourcen hergestellt
wird: Maximal 95% stammen aus «naturemade basic»-zertifizierten Wasserkraftwerken, mindestens 2,5%
aus «naturemade star»-zertifizierten Wasserkraftwerken und mindestens 2,5% aus neuen erneuerbaren
Energien wie Biomasse-, Wind- oder Solarenergie, die «naturemade star»-zertifiziert sind.
Zertifizierung
Das Produkt EKZ Naturstrom basic ist unter der naturemade-Zertifikatsnummer 0101-Lb registriert und
erfüllt die strengen Anforderungen des Vereins für umweltgerechte Energie (VUE) für Strom aus erneuerbaren Energien. In einem unabhängigen Audit wird jährlich die Einhaltung der Kriterien überprüft und
kontrolliert, dass die verkaufte Menge in der entsprechenden Qualität produziert und ins Stromnetz eingespeist wird.
4. Weitere Bestimmungen
Dieser Energieliefertarif ist nur in Zusammenhang mit dem Netznutzungstarif EKZ Netz 400B erhältlich.
Wenn ein Zähler nicht zwischen HT und NT differenziert, wird der gesamte Verbrauch über NT abgerechnet.
Der Kunde kann die Energie für diesen bestimmten Zweck, nicht aber für den Wiederverkauf verwenden.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für
Endverbraucher mit Grundversorgung und für Produzenten sowie die Allgemeinen Bedingungen für
EKZ Naturstrom.
Fördermodell
Mit dem Bezug von «naturemade»-zertifiziertem Strom der EKZ wird der Bau neuer Anlagen wie Solarstrom-, Biomasse- oder Windanlagen sowie ökologischer Wasserkraftwerke gefördert. EKZ Naturstrom
basic erfüllt das naturemade-Fördermodell. Dieses sieht vor, dass mindestens 5% des Stroms aus
ökologischer, «naturemade star»-zertifizierter Produktion stammen und mindestens die Hälfte davon
(2,5%) von neuen Solar-, Wind- oder Biomassekraftwerken produziert wird.
2. Preisinformationen
Verbrauchspreise
Hochtarif (HT)
7,15 Rp./ kWh
Niedertarif (NT)
7,15 Rp./ kWh
Auf den Preisen gewähren die EKZ ab 1. Januar 2016 eine Reduktion in Form eines Bonus von 8 %.
Alle Preise verstehen sich exklusive 8 % Mehrwertsteuer und ohne gesetzliche Abgaben.
Tarifzeiten
Hochtarif (HT)
Niedertarif (NT)
Montag bis Freitag
07:00 – 20:00 Uhr
Samstag
07:00 – 13:00 Uhr
übrige Zeiten
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
49
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
f Inhaltsverzeichnis
27
50
Energiepreise der EKZ 2016
EKZ Naturstrom star B
1. Produktbeschrieb
3. Gültigkeit
Energielieferungen für die öffentliche Beleuchtung von Staats- und Gemeindestrassen.
Dieses Preisblatt tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ist auf unbestimmte Dauer bis auf Widerruf,
mindestens aber bis 31. Dezember 2016, gültig.
Ökologischer Mehrwert
Mit der Lieferung dieses Produkts erhält der Kunde die Gewissheit, dass der gesamte Bezug (Vollversorgung) seiner verbrauchten elektrischen Energie zu 100% aus erneuerbaren Ressourcen hergestellt wird:
Maximal 90% stammen aus ökologischer Wasserkraft, mindestens 8 % aus Biomasse- und mindestens
2 % aus Solarenergie. Der Strom wird in «naturemade star»-zertifizierten Kraftwerken hauptsächlich im
Kanton Zürich produziert.
Zertifizierung
Das Produkt EKZ Naturstrom star ist unter der naturemade-Zertifikatsnummer 0100-Ls registriert und
erfüllt die strengen Anforderungen des Vereins für umweltgerechte Energie (VUE) für Ökostrom. In einem
unabhängigen Audit wird jährlich die Einhaltung der Kriterien überprüft und kontrolliert, dass die verkaufte
Menge in der entsprechenden Qualität produziert und ins Stromnetz eingespeist wird.
4. Weitere Bestimmungen
Dieser Energieliefertarif ist nur in Zusammenhang mit dem Netznutzungstarif EKZ Netz 400B erhältlich.
Wenn ein Zähler nicht zwischen HT und NT differenziert, wird der gesamte Verbrauch über NT abgerechnet.
Der Kunde kann die Energie für diesen bestimmten Zweck, nicht aber für den Wiederverkauf verwenden.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für
Endverbraucher mit Grundversorgung und für Produzenten sowie die Allgemeinen Bedingungen für
EKZ Naturstrom.
Fördermodell
Mit dem Bezug von «naturemade»-zertifiziertem Strom der EKZ wird der Bau neuer Anlagen wie Solarstrom-, Biomasse- oder Windanlagen sowie ökologischer Wasserkraftwerke gefördert. EKZ Naturstrom
star übertrifft das naturemade-Fördermodell. Dieses sieht vor, dass mindestens 5% des Stroms aus
ökologischer, «naturemade star»-zertifizierter Produktion stammen und mindestens die Hälfte davon
(2,5%) von neuen Solar-, Wind- oder Biomassekraftwerken produziert wird.
2. Preisinformationen
Verbrauchspreise
Hochtarif (HT)
9,65 Rp./ kWh
Niedertarif (NT)
9,65 Rp./ kWh
Auf den Preisen gewähren die EKZ ab 1. Januar 2016 eine Reduktion in Form eines Bonus von 8 %.
Alle Preise verstehen sich exklusive 8 % Mehrwertsteuer und ohne gesetzliche Abgaben.
Tarifzeiten
Hochtarif (HT)
Niedertarif (NT)
Montag bis Freitag
07:00 – 20:00 Uhr
Samstag
07:00 – 13:00 Uhr
übrige Zeiten
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
51
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
f Inhaltsverzeichnis
28
52
Netznutzungstarife der EKZ 2016
EKZ Netz 400B
1. Produktbeschrieb
Netznutzung mit einem Übergabepunkt im Niederspannungsnetz für die öffentliche Beleuchtung
von Staats- und Gemeindestrassen.
2. Preisinformationen
Der Netznutzungstarif beinhaltet die Netzkosten der EKZ inklusive der Kosten für Systemdienstleistungen,
der Kosten des vorgelagerten Netzes und der Kosten für das Mess- und Informationswesen und exklusive
der Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen. Der Netznutzungstarif setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
a) Arbeitspreise
Hochtarif (HT)
6,40 Rp./ kWh
Niedertarif (NT)
6,40 Rp./ kWh
b) Preise für allgemeine Systemdienstleistungen SDL (Swissgrid)
Die EKZ erheben bei den Endkunden die von Swissgrid in Rechnung gestellten Kosten der allgemeinen
Systemdienstleistungen für das Übertragungsnetz. Gemäss Preisblatt Swissgrid (www.swissgrid.ch)
betragen diese:
Je verbrauchte kWh im Hoch- und Niedertarif
0,45 Rp./ kWh
Auf den Arbeitspreisen a) gewähren die EKZ ab 1. Januar 2016 eine Reduktion in Form eines Bonus von 8%.
Alle Preise verstehen sich exklusive 8 % Mehrwertsteuer, ohne gesetzliche Abgaben und Abgaben und
Leistungen an Gemeinwesen.
3. Gültigkeit
Dieses Preisblatt tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ist bis 31. Dezember 2016 gültig.
4. Weitere Bestimmungen
Wenn ein Zähler nicht zwischen HT und NT differenziert, wird der gesamte Verbrauch über NT abgerechnet.
Die Verrechnung erfolgt pro Abgabe- respektive Messstelle.
Für den Betrieb und den Unterhalt der öffentlichen Beleuchtung gelten die EKZ Richtlinien.
Die Baukosten gehen zulasten des Strasseneigentümers.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für
Endverbraucher mit Grundversorgung und für Produzenten.
Für Marktteilnehmer gelten die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ)
für freie Endverbraucher und für Produzenten sowie gegebenenfalls zusätzliche Bestimmungen und Verträge.
Für diese Kunden fallen zusätzliche Kosten gemäss Tarifblatt «Lastgangmessung und Datenaustausch» an.
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
53
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
f Inhaltsverzeichnis
29
Preise der EKZ 2016
EKZ Öffentliche Beleuchtung
1. Produktbeschrieb
Produkt für Lampenersatz und Unterhalt für die öffentliche Beleuchtung von Staats- und Gemeindestrassen.
2. Preisinformationen
Dieser Preis beinhaltet die Kosten für Lampenersatz und Unterhalt für die öffentliche Beleuchtung
von Staats- und Gemeindestrassen und setzt sich wie folgt zusammen:
a) Unterhaltspreise
Lampenersatz und Unterhalt
13,20 Rp./ kWh
Der Preis für Lampenersatz und Unterhalt von Staats- und Gemeindestrassen unterliegt dem Landesindex
der Konsumentenpreise und wird jährlich angepasst. Die Anpassung erfolgt, sofern die Preisänderung seit
der letzten Änderung mehr als 0,2 Rp./kWh beträgt.
Stand Teuerungsindex April 2008.
Alle Preise verstehen sich exklusive 8 % Mehrwertsteuer und ohne gesetzliche Abgaben.
3. Gültigkeit
Dieses Preisblatt tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ist bis 31. Dezember 2016 gültig.
4. Weitere Bestimmungen
Die Verrechnung erfolgt pro Abgabe- respektive Messstelle.
Für den Betrieb und den Unterhalt der öffentlichen Beleuchtung gelten die EKZ Richtlinien.
Die Baukosten gehen zulasten des Strasseneigentümers. Dieser Tarif wird über die Stromrechnung
verrechnet.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für
Endverbraucher mit Grundversorgung und für Produzenten.
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
54
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
f Inhaltsverzeichnis
30
Rücklieferungstarife der EKZ 2016
Vergütung für Energie aus Anlagen
unter 150 kVA
1. Produktbeschrieb
Einspeisung von elektrischer Energie in das Netz der EKZ aus Anlagen mit Anschlussleistung unter
150 kVA, die von Produzenten durch die Nutzung erneuerbarer sowie nicht erneuerbarer Energie gewonnen wurde (gemäss Artikel 7 des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998). Gilt insbesondere für Anlagen mit
Einspeisung von erneuerbarer Energie, die ab dem 1. Januar 2006 in Betrieb genommen und/oder erheblich erweitert oder erneuert wurden und keine Vergütung aus der kostendeckenden Einspeisevergütung
(KEV) erhalten.
2. Preisinformationen
Vergütungspreise
Hochtarif (HT)
7,50 Rp./ kWh
Niedertarif (NT)
5,70 Rp./ kWh
Alle Preise verstehen sich exklusive 8 % Mehrwertsteuer und ohne gesetzliche Abgaben.
Tarifzeiten
Hochtarif (HT)
Niedertarif (NT)
Montag bis Freitag
07:00 – 20:00 Uhr
Samstag
07:00 – 13:00 Uhr
übrige Zeiten
3. Gültigkeit
Dieses Preisblatt tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ist bis 31. Dezember 2016 gültig.
4. Weitere Bestimmungen
Im Übrigen gelten die zwischen den EKZ und dem unabhängigen Produzenten abgeschlossenen Vertragsbestimmungen sowie die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ)
für Endverbraucher mit Grundversorgung und für Produzenten bzw. für freie Endverbraucher und für
Produzenten.
Die EKZ nehmen gemäss dem Energiegesetz die Energie in einer für das Netz geeigneten Form ab.
Für Rücklieferungen elektrischer Energie, die aus fossilen Energieträgern gewonnen wird, ist der Tarif nur
anwendbar, wenn die Elektrizität regelmässig produziert und gleichzeitig die erzeugte Wärme genutzt wird.
Bei Anlagen mit einer Anschlussleistung über 30 kVA sind gemäss Energieverordnung das Erfassen der
Anlage und der eingespeisten Elektrizität sowie der Herkunftsnachweis obligatorisch.
Anlagen mit einer Anschlussleistung über 30 kVA müssen mit einer Lastgangmessung mit automatischer
Datenübermittlung ausgestattet werden (gemäss StromVV Art. 8 Abs. 5). Die Produzenten tragen die dadurch verursachten Anschaffungskosten und wiederkehrenden Kosten (siehe Tarifblatt «Lastgangmessung
und Datenaustausch»).
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
58
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
f Inhaltsverzeichnis
31
Rücklieferungstarife der EKZ 2016
Vergütung für Energie aus Anlagen
ab 150 kVA
1. Produktbeschrieb
4. Weitere Bestimmungen
Einspeisung von elektrischer Energie in das Netz der EKZ aus Anlagen mit Anschlussleistung über oder
von 150 kVA, die von Produzenten durch die Nutzung von erneuerbarer sowie nicht erneuerbarer Energie
gewonnen wurde (gemäss Artikel 7 des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998). Gilt insbesondere für
Anlagen mit Einspeisung von erneuerbarer Energie, die ab dem 1. Januar 2006 in Betrieb genommen
und/oder erheblich erweitert oder erneuert wurden und keine Vergütung aus der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) erhalten.
Im Übrigen gelten die zwischen den EKZ und dem unabhängigen Produzenten abgeschlossenen Vertragsbestimmungen sowie die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ)
für Endverbraucher mit Grundversorgung und für Produzenten bzw. für freie Endverbraucher und für
Produzenten.
2. Preisinformationen
Die EKZ nehmen gemäss dem Energiegesetz die Energie in einer für das Netz geeigneten Form ab.
Vergütungspreise
in den Wintermonaten
Oktober bis März
in den Sommermonaten
April bis September
Spitzentarif (ST)
8,60 Rp./ kWh
6,10 Rp./ kWh
Hochtarif (HT)
7,50 Rp./ kWh
5,30 Rp./ kWh
Niedertarif (NT)
5,70 Rp./ kWh
4,00 Rp./ kWh
Anlagen mit einer Anschlussleistung über 30 kVA müssen mit einer Lastgangmessung mit automatischer
Datenübermittlung ausgestattet werden (gemäss StromVV Art. 8 Abs. 5). Die Produzenten tragen die
dadurch verursachten Anschaffungskosten und die wiederkehrenden Kosten (siehe Tarifblatt «Lastgangmessung und Datenaustausch»).
Tarifzeiten
in den Wintermonaten
Oktober bis März
in den Sommermonaten
April bis September
Montag bis Freitag
11:00 – 12:00 Uhr
18:00 – 20:00 Uhr
11:00 – 12:00 Uhr
Hochtarif (HT)
Montag bis Freitag
07:00 – 11:00 Uhr
12:00 – 18:00 Uhr
07:00 – 11:00 Uhr
12:00 – 20:00 Uhr
Samstag
07:00 – 13:00 Uhr
07:00 – 13:00 Uhr
Niedertarif (NT)
Für Rücklieferungen elektrischer Energie, die aus fossilen Energieträgern gewonnen wird, ist dieser
Tarif nur anwendbar, wenn die Elektrizität regelmässig produziert und gleichzeitig die erzeugte Wärme
genutzt wird.
Bei Anlagen mit einer Anschlussleistung über 30 kVA sind gemäss Energieverordnung das Erfassen der
Anlage und der eingespeisten Elektrizität sowie der Herkunftsnachweis obligatorisch.
Alle Preise verstehen sich exklusive 8 % Mehrwertsteuer und ohne gesetzliche Abgaben.
Spitzentarif (ST)
Für Rücklieferungen elektrischer Energie mit einer Leistung von mehr als 1 MVA ist der Tarif nicht anwendbar. Die Energie aus Anlagen ab 1 MVA wird zu Marktpreisen für gleichwertige Energie vergütet.
übrige Zeiten
3. Gültigkeit
Dieses Preisblatt tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ist bis 31. Dezember 2016 gültig.
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
59
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
f Inhaltsverzeichnis
32
60
Rücklieferungstarife der EKZ 2016
Vergütung für erneuerbare Energie
von Altanlagen
1. Produktbeschrieb
4. Weitere Bestimmungen
Einspeisung von elektrischer Energie in das Netz der EKZ, die von unabhängigen Produzenten durch die
Nutzung erneuerbarer Energie gewonnen wurde. Für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2006 in Betrieb genommen und ab dem 1. Januar 2006 nicht erheblich erweitert oder erneuert wurden (gemäss Übergangsbestimmungen, Artikel 28a des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998).
Für Rücklieferungen elektrischer Energie, die nicht von unabhängigen Produzenten gemäss Art. 1, Abs. a
der Energieverordnung stammt oder die aus Wasserkraftwerken mit einer Leistung von mehr als 1 MW
gewonnen wird, ist der Tarif nicht anwendbar.
Die EKZ nehmen gemäss dem Energiegesetz die Energie in einer für das Netz geeigneten Form ab.
2. Preisinformationen
Die EKZ nehmen gemäss dem Energiegesetz die Überschussenergie ab, das heisst Bruttoproduktion
abzüglich Eigenbedarf der Produktionsanlage und Energiebedarf am selben Standort.
Vergütungspreise
in den Wintermonaten
Oktober bis März
in den Sommermonaten
April bis September
Für die Einspeisung aus Produktionsanlagen, die zwischen 1992 und 1999 in Betrieb genommen wurden,
wird auf Verlangen des unabhängigen Produzenten ein Zuschlag von 1 Rp. / kWh vergütet.
Hochtarif (HT)
22,00 Rp./ kWh
15,00 Rp./ kWh
Niedertarif (NT)
15,00 Rp./ kWh
10,00 Rp./ kWh
Im Übrigen gelten die zwischen den EKZ und dem unabhängigen Produzenten abgeschlossenen Vertragsbestimmungen sowie die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ)
für Endverbraucher mit Grundversorgung und für Produzenten bzw. für freie Endverbraucher und für
Produzenten.
Alle Preise verstehen sich exklusive 8 % Mehrwertsteuer und ohne gesetzliche Abgaben.
Dieser Tarif ist nur für Anlagen anwendbar, bei denen die Verträge für die Abnahme von Elektrizität
zwischen unabhängigen Produzenten und Netzbetreibern vor dem 30. April 2008 abgeschlossen wurden.
Tarifzeiten
Hochtarif (HT)
Niedertarif (NT)
Montag bis Freitag
07:00 – 20:00 Uhr
Samstag
07:00 – 13:00 Uhr
Für diese Anlagen können Kosten für eine anfällige Lastgangmessung und für Datenaustausch anfallen
(siehe Tarifblatt «Lastgangmessung und Datenaustausch»).
übrige Zeiten
3. Gültigkeit
Dieses Preisblatt tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ist bis 31. Dezember 2016 gültig.
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
61
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
f Inhaltsverzeichnis
33
62
Netznutzungstarife der EKZ 2016
Lastgangmessung und Datenaustausch
1. Produktbeschrieb
Die Leistungen umfassen eine Lastgangmessung mit automatischer Datenübermittlung für:
1. alle Erzeuger mit einer Anschlussleistung über 30 kVA¹
2. alle Erzeuger, die ihre Energie an Dritte abgeben²
3. alle Endverbraucher mit Netzzugang¹; davon ausgenommen sind Anlagen mit einem
Netznutzungsprodukt mit Leistungstarif
4. alle Erzeuger und Endverbraucher, die auf eigenen Wunsch eine Lastgangmessung haben
5. Überschussmessungen mit Lastgangmessung; davon ausgenommen sind Anlagen mit
einem Netznutzungsprodukt mit Leistungstarif
Dieser Tarif findet auch Anwendung, wenn bei Überschussmessungen ein zusätzlicher Lastgangzähler für
die Erfassung der Herkunftsnachweise der Erzeugungsanlage installiert wird.
2. Preisinformationen
Der Preis beinhaltet die Kosten für den Lastgangzähler, das tägliche Messen (Fernablesung) der Viertelstundenwerte, die Plausibilisierung und Datenaufbereitung sowie die Datenübermittlung an die entsprechende Bilanzgruppe gemäss den VSE-Branchendokumenten.
Lastgangmessung und Datenaustausch, pro Monat
CHF 25.00
Auf diesen Preis gewähren die EKZ eine Reduktion in Form eines Bonus. Dieser beträgt für Kunden im
Niederspannungsnetz 8 %, für Kunden im Mittelspannungsnetz 4 %.
Alle Preise verstehen sich exklusive 8 % Mehrwertsteuer und ohne gesetzliche Abgaben und Abgaben
und Leistungen an das Gemeinwesen.
3. Gültigkeit
Dieses Preisblatt tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ist bis 31. Dezember 2016 gültig.
4. Weitere Bestimmungen
Die Verrechnung erfolgt pro Abgabe- respektive Messstelle.
Für Anlagen mit Anmeldedatum bis 31.12.2015: Sofern der Kunde für die Zählerfernauslesung nach Vorgabe
und auf Wunsch der EKZ einen entsprechenden Kommunikationsanschluss zur Verfügung stellt, erhält der
Kunde/Erzeuger eine Gutschrift von monatlich CHF 25.00 (es ist kein Doppelabzug möglich im Zusammenhang mit der gleichlautenden Bestimmung bei den Netznutzungstarifen).
Für Betrieb und Unterhalt der Messstelle gelten die EKZ Richtlinien.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für Endverbraucher mit Grundversorgung und für Produzenten bzw. für freie Endverbraucher und für Produzenten
sowie die einschlägigen Gesetze und Verordnungen in der jeweils in Kraft stehenden Fassung.
¹ StromVV Art. 8 (5) und Art. 29
² Metering Code Schweiz, Ausgabe 2012, 1.4. (10)
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
63
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
f Inhaltsverzeichnis
34
Netznutzungstarife der EKZ 2016
Eigenverbrauchsregelung
Dieser setzt sich zusammen aus:
• Energiepreis EKZ Mixstrom Privat
• Netznutzungstarif EKZ Netz 400
• Bundesabgaben zur Förderung erneuerbarer Energien (z. B. KEV) und zum Schutz der Gewässer
und Fische
• Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen
1. Produktbeschrieb
Produkte für die Anwendung der Eigenverbrauchsregelung gemäss Energiegesetz (EnG) und Energieverordnung (EnV). Eine oder mehrere Verbrauchsstätten mit einem oder mehreren Endverbrauchern und
einer oder mehreren Energieerzeugungsanlagen (EEA) sind am gleichen Netzanschlusspunkt an das EKZ
Verteilnetz angeschlossen und liegen hinter einer Überschussmessung. Die produzierte Energie wird ganz
oder teilweise von diesen Verbrauchsstätten verbraucht (Eigenverbrauch). Jede Verbrauchsstätte wird
separat gemessen und abgerechnet. Die Überschussmessung erfasst den Gesamtbezug aus dem Netz und
die Einspeisung der Überschussproduktion separat. Die überschüssige Produktion und der Eigenverbrauch
werden dem Betreiber der EEA vergütet.
Der Grundpreis des Netznutzungstarifs EKZ Netz 400 wird verrechnet.
2. Preisinformationen
Vertragliche Festlegung je nach individueller Gegebenheit.
a) Eigenverbrauchsregelung für eine Verbrauchsstätte
3. Weitere Bestimmungen
Der Betreiber der EEA und der Endverbraucher bilden eine Verbrauchsstätte (wirtschaftliche und örtliche
Einheit nach Art. 11 StromVV).
• Der Bezug aus dem Netz wird mit einem Produkt entsprechend der Verbrauchscharakteristik
verrechnet.
• Sofern die EKZ der Abnehmer der Rücklieferung sind, wird die Überschussproduktion mit
einem EKZ Rückliefertarif entsprechend der Anlagengrösse und dem Anlagentyp vergütet.
Für EEA mit einer Anschlussleistung über 30 kVA ist die Installation einer Lastgangmessung mit automatischer Datenübermittlung obligatorisch. Für EEA bis 30 kVA wird die Installation eines Produktionszählers
empfohlen. Wenn der Eigenbedarf (Hilfsspeisung) der EEA separat ausgewiesen werden muss, ist die
Installation einer Zweirichtungsmessung für die EEA erforderlich.
Der EKZ Bonus für Niederspannung wird bei den oben genannten Tarifen entsprechend berücksichtigt.
Vergütung für die Überschussproduktion
Die Vergütung erfolgt mit dem EKZ Rücklieferungstarif «Vergütung für Energie aus Anlagen unter
150 kVA».
c) Eigenverbrauchsregelung für mehrere Verbrauchsstätten mit EEA mit Anschlussleistung ab
150 kVA und / oder Anschluss in der Mittelspannung
Der Eigenverbrauch hat zeitgleich mit der Produktion zu erfolgen. Für die Überschussmessung ist ein
Lastgangzähler oder ein bidirektionaler Zähler erforderlich, der die ermittelten Werte für Abgabe und Bezug
in separaten Registern speichert. Die Überschussmessung kann auch als virtueller Messpunkt betrieben
werden, wenn die Feststellung der Zeitgleichheit zwischen Erzeugung und Verbrauch durch die Art der
Messgeräte der Erzeugungs- und Verbrauchsstätten gewährleistet ist (Lastgangmessung). Bei Lastgangmessungen können zusätzliche Kosten gemäss Tarifblatt «Lastgangmessung und Datenaustausch»
anfallen.
Die EKZ sind der Energielieferant aller Verbrauchsstätten. Fremdbelieferte Verbrauchsstätten sind
messtechnisch von der Überschussmessung zu trennen.
b) Eigenverbrauchsregelung in der Niederspannung für mehrere Verbrauchsstätten und EEA mit
einer Anschlussleistung unter 150 kVA
Jede Verbrauchsstätte ist separat zu messen. Die EKZ als Netzbetreiber sind für diese Messung und
die damit verbundenen Datenprozesse verantwortlich.
Alle EEA und Verbrauchsstätten sind am gleichen Netzanschlusspunkt an das EKZ Niederspannungsnetz
angeschlossen.
Für die Vergütung und Vermarktung des ökologischen Mehrwerts der Überschussproduktion gelten
die Tarife und Bestimmungen der Rücklieferungsprodukte der EKZ.
Die Installation eines Zählers für die Nettoproduktion der EEA ist unabhängig von der Anlagengrösse erforderlich. Mehrere EEA sind messtechnisch zusammenzulegen, damit die zeitgleiche Produktion gemessen
wird. Für EEA über 30 kVA ist die Installation einer Lastgangmessung mit automatischer Datenübermittlung obligatorisch.
Bei der Anwendung der Eigenverbrauchsregelung für mehrere Verbrauchsstätten ist ein Zusatzvertrag
zwischen Anlagenbetreiber (Produzent) und EKZ erforderlich.
Der Eigenverbrauch der Verbrauchsstätten (gesamt) wird ermittelt durch Abzug der Überschussproduktion
von der Nettoproduktion (Bruttoproduktion abzüglich Eigenbedarf) der EEA.
Der Betreiber der EEA erhält
• eine Gutschrift für den Eigenverbrauch und
• die Vergütung für die Überschussproduktion (sofern die EKZ der Abnehmer der Rücklieferung sind)
Gutschrift für den Eigenverbrauch
Basis für die Berechnung der Gutschrift ist jeweils die ermittelte Menge des Eigenverbrauchs im Hochtarif
und im Niedertarif. Die Berechnung dieser Gutschrift erfolgt mit den Arbeitstarifen des EKZ Elektrizitätstarifs Mixstrom für Privatkunden.
Um den Eigenverbrauch zu optimieren, können Warmwasserspeicher auf Wunsch des Kunden mit einer
24-Stunden- Tagesfreigabe eingerichtet werden. Die Freigabe erfolgt über ein EKZ Steuersignal. Der Betrieb
des Warmwasserspeichers muss über eine private Steuerung geregelt werden. Die EKZ behalten sich vor,
die Freigabe für höchstens drei Stunden während der Hochtarifzeit zu unterbrechen.
Im Übrigen gelten die zwischen den EKZ und dem unabhängigen Produzenten abgeschlossenen
Vertragsbestimmungen sowie die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich
(EKZ) für Endverbraucher mit Grundversorgung und für Produzenten bzw. für freie Endverbraucher und
für Produzenten.
4. Gültigkeit
Dieses Preisblatt tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ist bis 31. Dezember 2016 gültig.
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
64
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
f Inhaltsverzeichnis
35
65
Pauschaltarife
1. Produktbeschrieb
3. Sonstiges
Der Pauschaltarif dient in Ausnahmefällen als Ersatz für die Verrechnung nach Zählerergebnis bei örtlich
abgelegenen einzelnen Anlagen, wenn die Anbringung eines Zählers verhältnismässig grosse Kosten
verursachen würde. Die EKZ entscheiden über die Anwendung des Pauschaltarifs.
Bei den Endkunden erheben die EKZ die von swissgrid in Rechnung gestellte allgemeine Systemdienstleistung für das Übertragungsnetz. Im Pauschaltarif sind der Preis der allgemeinen Systemdienstleistungen,
die Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen und die Bundesabgabe zur Förderung der erneuerbaren
Energien (z. B. KEV) sowie zum Schutz der Gewässer und Fische enthalten.
2. Preisinformationen
4. Gültigkeit
Dieses Preisblatt tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ist bis 31. Dezember 2016 gültig.
Pauschaltarife
Anschlussleistung
Energie
Temporäranschlüsse
bis 200 Watt
CHF
5.00 CHF
Netznutzung
10.50
Temporäranschlüsse
von 201 bis 2000 Watt
CHF
34.60 CHF
41.50
Lampen 60
bis 60 Watt
CHF
0.80 CHF
6.20
Lampen 150
von 61 bis 150 Watt
CHF
1.50 CHF
7.00
Alarmsirenen
CHF
0.20 CHF
5.60
Billettautomaten
CHF
9.90 CHF
15.80
Verkehrsspiegel-Heizung
CHF
2.85 CHF
8.00
Wasserentkeimer
bis 200 Watt
CHF
2.45 CHF
7.90
Antennenverstärker 100
bis 100 Watt
CHF
5.00 CHF
10.50
Antennenverstärker 300
von 101 bis 300 Watt
CHF
12.40 CHF
18.20
Antennenverstärker 500
von 301 bis 500 Watt
CHF
24.50 CHF
30.60
Sonstige Anlagen
bis 150 Watt
CHF
1.50 CHF
6.90
5. Weitere Bestimmungen
Bei Missbrauch des Pauschalanschlusses für nicht tarifgemässe Anwendungen behalten sich die EKZ
Nachforderungen für die unrechtmässig bezogene Energie vor.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für
Endverbraucher mit Grundversorgung und für Produzenten.
Auf den Preisen gewähren die EKZ eine Reduktion in Form eines Bonus von 8 %.
Preise monatlich pro Anlage exklusive 8 % Mehrwertsteuer.
2.1. Tarifanwendung
Die Höhe des Pauschalbetrags ist von der Anschlussleistung abhängig und wird vom Aussendienst der
EKZ vor Ort ermittelt bzw. festgelegt.
Der Personalaufwand der EKZ wird separat in Rechnung gestellt.
2.1.1. Temporäranschlüsse
Zeitlich befristeter Stromanschluss (z. B. für Chilbistände, Baustellen, Wohnwagen der Schausteller usw.).
2.1.2. Lampen
Zwei umschaltbare Lampen werden wie eine Lampe gerechnet, wobei der höhere Betrag berechnet wird.
Es dürfen keine Steckdosen installiert werden.
2.1.3. Sonstige Anlagen
Sonstige Anlagen sind unter anderem: Klappensteuerungen, Dükerschächte, Radarüberwachungsanlagen
und Geräte zur Verkehrszählung, Plakatwandbeleuchtungen und Telefonkabinen.
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
66
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
f Inhaltsverzeichnis
36
67
Preise der EKZ 2016
Miete für Zähler und Zusatzapparate
1. Produktbeschrieb
Zähler und Zusatzapparate für eine Verwendung durch den Kunden (z. B. als Unterzähler).
Preise beinhalten reine Gerätemiete ohne Zusatzleistungen.
2. Preisinformationen
Mietpreise pro Monat
inkl. MwSt.
Einfachtarif
CHF
3.02 CHF
exkl. MwSt.
2.80
Doppeltarif
CHF
4.97 CHF
4.60
Dreifachtarif
CHF
4.97 CHF
4.60
Prepaidzähler (Münzzähler)
CHF
9.18 CHF
8.50
Wandlerzähler
CHF
12.10 CHF
11.20
3. Gültigkeit
Dieses Preisblatt tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ist bis 31. Dezember 2016 gültig.
4. Weitere Bestimmungen
Die Miete für alle oben nicht erwähnten Zähler und Zusatzapparate beträgt pro Jahr 10 % der Anschaffungskosten, für temporäre Unterzähler 20 %.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für
Endverbraucher mit Grundversorgung und für Produzenten sowie die Bestimmungen des zwischen den
EKZ und dem unabhängigen Produzenten abgeschlossenen Vertrags.
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
68
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
f Inhaltsverzeichnis
37
Abgaben der EKZ 2016
Bundesabgaben und Abgaben und
Leistungen an Gemeinwesen
Die EKZ erheben Abgaben zur Finanzierung verschiedener Förderinstrumente.
1. Bundesabgaben zur Förderung erneuerbarer Energien sowie
zum Schutz der Gewässer und Fische
Die EKZ erheben bei den Endkunden mit Netznutzung eine Abgabe zur Finanzierung der kostendeckenden
Einspeisevergütung (z. B. KEV), der Gewässerschutzmassnahmen und anderer Förderinstrumente gemäss
Art. 15b EnG.
Je verbrauchte kWh im Hoch- und Niedertarif
inkl. MwSt.
exkl. MwSt.
1,40 Rp./kWh
1,30 Rp./kWh
2. Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen
Die EKZ erheben bei den Endkunden mit Netznutzung gemäss Art. 15a der Allgemeinen Bedingungen der
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für Endverbraucher mit Grundversorgung und für Produzenten
und Art. 17a der Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für freie
Endverbraucher und für Produzenten eine Abgabe zur Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Leistungen wie
Energieberatungsangebote und Programme zur Förderung energieeffizienter Anwendungen.
Massgebend für die Höhe der Abgabe ist der Verbrauch der Messstelle.
Für Kunden mit einem Jahresverbrauch bis zu 500 MWh pro Messstelle gilt:
Je verbrauchte kWh im Hoch- und Niedertarif
inkl. MwSt.
exkl. MwSt.
0,17 Rp./kWh
0,16 Rp./kWh
Für Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 500 MWh pro Messstelle gilt:
Je Messstelle, pro Monat
inkl. MwSt.
exkl. MwSt.
CHF 72.00
CHF 66.67
3. Gültigkeit
Dieses Preisblatt tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ist bis 31. Dezember 2016 gültig.
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
69
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
f Inhaltsverzeichnis
38
Elektrizitätswerke
des Kantons Zürich
Dreikönigstrasse 18
Postfach 2254
8022 Zürich
Tel. 058 359 51 11
Fax 058 359 51 00
www.ekz.ch
DV38244/0116
DV38244/0116
Elektrizitätswerke
des Kantons Zürich
Dreikönigstrasse 18
Postfach 2254
8022 Zürich
Tel. 058 359 51 11
Fax 058 359 51 00
www.ekz.ch