Fallbeispiel Bauleitplanung: Erweiterung der Stadt Y Kurzversion + grafische Darstellung X 10 1. Der Eingriff Legende: / / / / / vorhandene Bebauung \ \ \ \ \ geplantes Wohngebiet (Eingriff) ACL ... Lehmacker, intensiv genutzt ABO °° Ackerbrache ohne Magerkeitszeiger RHU Ruderale Staudenflur BFX Feldgehölz, überwiegend heimische Arten W21so Soll SYS Standgewässer, naturfern PKA Kleingartenanlage, strukturarm Geltungsbereich des B.plans - WZ--- Grenze der Wirkzonen (WZ) WZ 1 bis in 50 m vom geplanten Baugebiet WZ 2 50 – 200 m vom geplanten Baugebiet Am Rande einer Bebauung soll ein neues Wohngebiet entstehen. Der betroffene Naturraum ist geprägt durch Ackerflächen und darin eingestreute Sölle und Feldgehölze. Aufgrund der Randlage zum neuen Wohngebiet werden einzelne Biotope mittelbar beeinträchtigt. „Hinweise zur Eingriffsregelung“, Anlage 15 A 1. „Kurzbeschreibung der eingriffsrelevanten Vorhabensbestandteile“ A 2. „Abgrenzung von Wirkzonen“ 1.1 Die Lage im landschaftlichen Freiraum -FBG- Vorbelastung (Bebauung alt) Projektflächen (Bebauung neu) FreiraumBeeinträchtigungsgrad FBG 1 bis 50 m von der Vorbelastung FBG 2 bis 200 m von der Vorbelastung FBG 3 bis 800 m von der Vorbelastung Der landschaftliche Freiraum wird durch das Projekt vergleichsweise gering beansprucht, da sich das geplante Wohngebiet direkt an eine vorhandene Bebauung anschließt. Die Beanspruchung des landschaftlichen Freiraums geht über die Bildung von FreiraumBeeinträchtigungsgraden (FBG) in Abhängigkeit von der Entfernung der Projektflächen zur Vorbelastung des Raumes (vorhandene Bebauung) in die Bilanzierung mit ein. „Hinweise zur Eingriffsregelung“, Anlage 15 A 3. „Ermittlung des FreiraumBeeinträchtigungsgrades“ Seite -2-
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