Praxishandbuch Pflegeprozess Seite 1 Pflegevisite Station: Datum: Name Patient: Psych. PV/PPR1: ...................... Pflegequalitätsstufe nach Fiechter/Meier: siehe Rückseite Dokumentierte Pflegeanamnese vorhanden: O ja O nein Dokumentierte Pflegeplanung vorhanden: O ja O nein PD2 nach NANDA, Anzahl: ........... 3 4 Struktur der PD nach PÄS/PRF /PV : O ja O tlw. O nein PD verständlich beschrieben: O ja O tlw. O nein Ressourcen beschrieben: O ja O tlw. O nein Ziele nach RUMBA Regel : O ja O tlw. O nein Maßnahmen decken Ziele ab: O ja O tlw. O nein Maßnahmen klar beschrieben: O ja O tlw. O nein Bericht verständlich/nachvollziehbar: O ja O tlw. O nein Bericht stimmt mit Planung überein: O ja O tlw. O nein Maßnahmen mit HZ abgezeichnet: O ja O tlw. O nein PatientIn/BewohnerIn ist über Planung informiert: O ja O nein 5 Pflegeplanung stimmt mit dem Zustand des Patienten/Bewohners überein O ja O tlw. O nein Welche PD wurden im Rahmen der Pflegevisite neu angeführt: Pflegeplanung wurde bei der Pflegevisite evaluiert: O ja O nein Gespräch mit dem Patienten/Bewohner findet im Anschluss an die Pflegevisite statt: O ja (wer führt das Gespräch): O nein Begründung: Kommentar: Station ist in hygienischem/geordneten Zustand: O ja O nein Begründung: Beteiligte Pflegende: Stationsleitung Pflege/Unterschrift: Abteilungsleitung Pflege/Unterschrift: 1 PsychPV = Psychiatrie Personalverordnung, PPR-Pflege = Personalberechnung PD = Pflegediagnose 3 PÄS = Pflegediagnosentitel, Ätiologie, Symptom; PRF = Pflegediagnosentitel, Risikofaktoren; 4 PV = Pflegediagnosentitel, Voraussetzungen z.B. bei Gesundheitsdiagnosen 5 RUMBA = relevant, understandable, measurable, behavioral, attainable (dt. wichtig, verständlich, messbar, Verhalten ableitbar, erreichbar) 2 Praxishandbuch Pflegeprozess Seite 2 S t u f e n d e r P f l e g e q u a l i t ä t6 Bereiche Allgemeine Pflege 7 GuKG §14 Spezielle Pflege GuKG §15 Eingehen auf psychische und soziale Bedürfnisse GuKG §14/16 Kommunikation Interaktion GuKG §14/16 Pflegeplanung und Informationslogistik GuKG §14/16 6 Stufe 3 Stufe 2 Optimale Pflege Angemessene Pflege Miteinbeziehung des Patienten dem Patienten angepasst Stufe 1 Sichere Pflege Routineversorgung Patient ist aktiviert, trägt Mitverantwortung an seiner Rehabilitation. Patient ist mit dem Patient erfährt Patient und Berücksichtigung seiner Nötigsten versorgt. Er Vertrauensperson/ erleidet keinen individuellen Angehörige erhalten vermeidbaren Schaden Bedürfnisse sinnvolle Gesundheitserziehung Patient kennt Sinn und Zweck der Behandlung, Patient ist über die ist damit einverstanden, Behandlung informiert, Patient erhält korrekte Behandlungspflege. kooperiert, kann die ist während und nach Er erleidet keinen Behandlung später selbst der Behandlung weiterführen (oder adäquat unterstützt und vermeidbaren Schaden Vertrauensperson/ überwacht Angehörige) Patient muss sich Patient erfährt ein Patient ist so in die überwiegend an den Klima, in dem er seine Pflege miteinbezogen, Bedürfnisse ausdrücken Spitalsalltag anpassen. dass er eine angepasste Er bekommt kaum kann und sich Lebensweise erlernt und Hilfe in der verstanden und Lebenshilfe über die Auseinandersetzung akzeptiert fühlt. Er Spitalsentlassung hinaus mit persönlichen und kann Kontakte nach erfährt außen aufrecht erhalten existentiellen Fragen Stufe 0 Gefährliche Pflege Patient erleidet Schaden Patient erleidet physischen (vermeidbaren) Schaden (Dekubitus, Kontrakturen, Unfall...). Sein Äußeres ist ungepflegt Patient erhält fehlerhafte Behandlungspflege und erleidet (vermeidbare) Komplikationen Patient erleidet psychische Schäden – Angst, Stress, Regression, Isolation Patient erfährt gezielte Beratung, die ihm weiterhilft – therapeutische Beziehung Patient erfährt eine zwischenmenschliche Beziehung, in der Gespräche und Meinungsaustausch möglich sind Patient erfährt stereotype spitalsbezogene Kommunikation Patient ist nicht informiert. Er kann seine Meinung nicht anbringen Patient (inkl. Vertrauensperson/ Angehörige) werden in die Pflegeplanung miteinbezogen. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit8 ist spitalsintern und -extern gewährleistet Es ist ein individueller Pflegeplan vorhanden, der nach Bedarf modifiziert wird. Es findet ein regelmäßiger Informationsaustausch im Pflegeteam statt Sichere Dienstübergaben und schriftliche Berichte sind gewährleistet Das Berichtwesen ist mangelhaft (z. B. Dokumentation) vgl. Fiechter/Meier 1998 Österreichisches Gesundheits- und Krankenpflegegesetz 1997 (GuKG) 8 Interdisziplinär = innerhalb des Pflegeberufes bereichsübergreifend (ambulant, stationär, Hauskrankenpflege) 7
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