Arbeitsgemeinschaft Institut für Geodäsie, GIS und Landmanagement Lehrstuhl für Bodenordnung und Landentwicklung Centre of Land, Water and Environmental Risk Management Ordinarius: Univ.-Prof. Dr.-Ing. Holger Magel Forschungsvorhaben Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Auftraggeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, vertreten durch den Bereich Zentrale Aufgaben der Bayerischen Verwaltung für Ländliche Entwicklung Auftragnehmer: Projektteam, vertreten durch: Lehrstuhl für Bodenordnung und Landentwicklung der TU München, Arcisstraße 21, 80290 München Projektteam: O.Univ.-Prof. Dr.-Ing. Holger Magel, Ordinarius des Lehrstuhls für Bodenordnung und Landentwicklung Prof. Dipl.-Ing. Fritz Auweck, Grontmij auweck GmbH Dr.-Ing. Michael Klaus, Lehrstuhl für Bodenordnung und Landentwicklung Dipl.-Ing. Klaus Spreng, Lehrstuhl für Bodenordnung und Landentwicklung Dipl.-Geogr. Christian Fechter, Grontmij auweck GmbH Dipl.-Ing. Ines Niedziella, Grontmij auweck GmbH Stand: 21.07.2010 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Denn die Dinge, die wir erst lernen müssen, bevor wir sie tun, lernen wir beim Tun. Aristoteles Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 GLIEDERUNG I EINFÜHRUNG................................................................................................................................ 3 1 ZIEL DES FORSCHUNGSAUFTRAGES ............................................................................................... 3 2 DEFINITION UND AKTUALITÄT DES BEGRIFFES LANDMANAGEMENT (LM) IM RAHMEN DES FORSCHUNGSAUFTRAGES ...................................................................................................................... 5 3 METHODISCHES VORGEHEN......................................................................................................... 11 3.1 ABLEITUNG DER AUFGABENBEREICHE DES LANDMANAGEMENTS IN DEN RELEVANTEN HANDLUNGSFELDERN ........................................................................................................................... 13 3.2 ÜBERPRÜFUNG DER AUFGABENBEREICHE IM HINBLICK AUF DIE ZUSTÄNDIGKEITEN UND FÖRDERGRUNDLAGEN DER VERWALTUNG FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG ....................................... 14 3.3 INSTRUMENTE DES LANDMANAGEMENTS IM EIGENEN / IM AKTIVIERENDEN HANDLUNGSAUFTRAG ........................................................................................................................... 17 II ABLEITUNG DER RELEVANTEN HANDLUNGSFELDER UND DAMIT VERBUNDENEN AUFGABENBEREICHE.................................................................................... 19 1 HANDLUNGSFELDER DES LANDMANAGEMENTS - DEFINITION .................................................. 21 2 HANDLUNGSFELD DORF UND SIEDLUNG MIT INFRASTRUKTUR (TECHNISCH UND SOZIAL)..... 25 2.1 RAHMENBEDINGUNGEN UND ZUKUNFTSTRENDS ........................................................................ 25 2.1.1 Demographischer und sozialer Wandel .................................................................................... 25 2.1.2 Siedlungsstrukturwandel im Stadt-Umland / im ländlichen Raum........................................... 27 2.1.3 Flächeninanspruchnahme.......................................................................................................... 29 2.1.4 Zusammenfassung..................................................................................................................... 32 2.2 AUFGABENBEREICHE DES LANDMANAGEMENTS......................................................................... 35 3 HANDLUNGSFELD WIRTSCHAFT (LANDWIRTSCHAFT, GEWERBE UND DIENSTLEISTUNG)...... 40 3.1 RAHMENBEDINGUNGEN UND ZUKUNFTSTRENDS ........................................................................ 40 3.1.1 Wirtschaftsstrukturelle Rahmenbedingungen ........................................................................... 41 3.1.2 Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft ............................................................................. 45 3.1.3 Zusammenfassung..................................................................................................................... 49 3.2 AUFGABENBEREICHE DES LANDMANAGEMENTS......................................................................... 53 4 HANDLUNGSFELD LANDSCHAFT UND LANDNUTZUNG ................................................................ 58 4.1 RAHMENBEDINGUNGEN / ZUKUNFTSTRENDS .............................................................................. 58 4.1.1 Multifunktionalität und Landnutzungskonflikte ....................................................................... 59 4.1.2 Auswirkungen des Klimawandels und der agrarpolitischen Rahmenbedingungen auf die Landnutzung.......................................................................................................................................... 62 4.1.3 Zusammenfassung..................................................................................................................... 64 4.2 AUFGABENBEREICHE DES LANDMANAGEMENTS......................................................................... 68 5 HANDLUNGSFELD GROßINFRASTRUKTUR ................................................................................... 73 5.1 RAHMENBEDINGUNGEN / ZUKUNFTSTRENDS .............................................................................. 73 5.1.1 Verkehrsentwicklung ................................................................................................................ 74 5.1.2 Landschaftszerschneidung und –fragmentierung...................................................................... 75 5.1.3 Ausgewählte Trends im Bereich Ver- und Entsorgung ............................................................ 77 5.1.4 Zusammenfassung..................................................................................................................... 80 5.2 AUFGABENBEREICHE DES LANDMANAGEMENTS......................................................................... 82 6 HANDLUNGSFELD ERHOLUNG UND TOURISMUS ......................................................................... 87 6.1 RAHMENBEDINGUNGEN / ZUKUNFTSTRENDS .............................................................................. 87 6.1.1 Erholungs- und Tourismustrends .............................................................................................. 87 6.1.2 Konflikte durch Erholungsnutzung ........................................................................................... 91 6.1.3 Zusammenfassung..................................................................................................................... 93 6.2 AUFGABENBEREICHE DES LANDMANAGEMENTS......................................................................... 96 7 QUERSCHNITTHANDLUNGSFELD KULTUR, SOZIALES, BILDUNG UND INFORMATION ............ 103 7.1 RAHMENBEDINGUNGEN UND ZUKUNFTSTRENDS ...................................................................... 103 1 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 7.1.1 Kultur ...................................................................................................................................... 103 7.1.2 Soziales ................................................................................................................................... 105 7.1.3 Bildung und Information......................................................................................................... 106 7.2 VERSCHRÄNKUNG MIT DEN ÜBRIGEN HANDLUNGSFELDERN .................................................... 115 III ZUSTÄNDIGKEITEN UND UMSETZUNG DER AUFGABENBEREICHE................... 116 1 HANDLUNGSFELDBEZOGENE ANALYSE DER ZUSTÄNDIGKEITEN UND FILTERUNG IM KONTEXT EUROPÄISCHER UND NATIONALER PROGRAMME ............................................................................ 116 1.1 HANDLUNGSFELDBEZOGENE „ZUSTÄNDIGKEITS- UND SCHNITTSTELLENPROFILE“ – KURZFASSUNG..................................................................................................................................... 116 1.2 HANDLUNGSFELDBEZOGENE „ZUSTÄNDIGKEITS- UND SCHNITTSTELLENPROFILE“ – AUSFÜHRLICHE DARSTELLUNG .......................................................................................................... 129 2 ELEMENTARLEISTUNG DER BISHERIGEN AKTIVITÄTEN .......................................................... 152 IV LANDMANAGEMENT 2020 IN VERANTWORTUNG DER VERWALTUNG FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG .................................................................................................... 159 1 ROLLENVERSTÄNDNIS DER VERWALTUNG FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG IM LICHTE DER EUROPÄISCHEN AGENDA UND BAYERISCHER REFORMZWÄNGE .................................................... 159 2 KERNAUFGABEN UND KERNKOMPETENZEN DES LANDMANAGEMENTS IM KONTEXT EINER (NEUEN) VERANTWORTUNGSGEMEINSCHAFT ................................................................................. 165 2.1 KERNAUFGABEN ........................................................................................................................ 165 2.2 KERNKOMPETENZEN .................................................................................................................. 167 2.3 VERANTWORTUNGSGEMEINSCHAFT .......................................................................................... 169 3 ALTE UND NEUE KUNDEN UND PARTNER ................................................................................... 175 3.1 KUNDEN- UND PARTNERBEZIEHUNGEN ..................................................................................... 175 3.2 BESTÄTIGUNG BESTEHENDER UND DETEKTION NEUER KUNDEN UND PARTNER ...................... 179 4 (NEUE UND ALTE) PRODUKTE IM VOLLZUG DER PENTAPHONIE DES LANDMANAGEMENTS .. 185 V STRATEGIEN UND HANDLUNGSKATALOG ................................................................... 199 1 2 3 4 VORBEMERKUNG ......................................................................................................................... 199 ABLEITUNG DER STRATEGIEN .................................................................................................... 201 STRATEGIEN ................................................................................................................................. 202 HANDLUNGSKATALOG („TO DO LIST“) ...................................................................................... 210 VI SCHLUSSBEMERKUNG ....................................................................................................... 212 VII DANK....................................................................................................................................... 213 ABBILDUNGSVERZEICHNIS....................................................................................................... 214 QUELLENVERZEICHNIS ............................................................................................................. 215 2 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 I Einführung 1 Ziel des Forschungsauftrages „Der Staat muss Entwicklungsmöglichkeiten schaffen und dafür einen Ordnungsrahmen bieten“ (Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel – Interview mit der Süddeutschen Zeitung am 20. Mai 2006) Genau darum geht es im Landmanagement der Verwaltung für Ländlichen Entwicklung – neue Entwicklungsmöglichkeiten und Spielräume schaffen durch die Gleichbehandlung aller (Teil-) Räume, (Aktivierendes) Beraten, Planen, Bauen und konfliktminderndes Ordnen in Zusammenarbeit mit Kommunen, Landnutzern, Landeigentümern, Bürgern und (Fach)Verwaltungen als gleichberechtigten und Verantwortung übernehmenden Partnern. Neben der bisherigen, aber künftig eingeschränkten Möglichkeit, eigene Projekte und Vorhaben zu initiieren und zu finanzieren, muss mehr hinzukommen, nämlich die Rolle einer „Agentur und Partnerrolle für ländliche Kommunen“. Die Kommunen sind schließlich der Ort, an dem alles letztlich zusammenläuft (life is local): „Sie ist die Instanz, die qua Verfassung für ihren Lebenskreis und ihre Bürger und Wirtschaftenden, somit auch Landwirte, verantwortlich ist – auch für die (überwiegende noch landwirtschaftlich betriebene) Landnutzung, für Infrastruktur, Siedlungs-, Landschafts- und Forstplanung etc.“ (MAGEL 2006). Auch die Bayerische Verwaltung für Ländliche Entwicklung hat bei ihrer Fachtagung 2006 zum Thema „integrierte ländliche Entwicklung“ diese Ausrichtung auf die Kommunen klar bekräftigt. Dies kann nicht ohne Folgen bleiben, denn: Durch die Reform und Neuausgestaltung der Förderung zur Entwicklung der ländlichen Räume innerhalb der Europäischen Union, haben sich neue Rahmenbedingungen für den ländlichen Raum ergeben. Grundlegender Kernbaustein ist dabei die Integrierte ländliche Entwicklung (ILE) auf der Basis eines gemeindlichen Integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK). ILE ist viel, aber nicht alles! Vor allem schon deshalb nicht, weil die Mittel sehr begrenzt und überaus „landwirtschaftsnah“ eingesetzt werden solle, wie auch der wis3 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 senschaftliche Beirat für Agrarpolitik beim BMELV 2006 in seinen „Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Politik für die ländlichen Räume“ (BMELV 2008) feststellt.. Wenn die Mittel aber begrenzt sind, erhält eine andere Leistung eine höhere Bedeutung: Die Landentwicklungsverwaltungen müssen mehr auf Beratung und Aktivierung setzen! Der ländliche Raum braucht mehr denn je das Zusammenwirken und eine künftig verstärkte (Eigen-) Beteiligung von Bürgern, Gewerbetreibenden und anderen Verwaltungen. Dazu soll eine neu verstandene Rolle und Aufgabenwahrnehmung der Landentwicklungsverwaltung dienen. Sie wird mit Landmanagement als „Pentaphonie von Gleichbehandlung, Aktivierendem Beraten, Planen, Bauen und Ordnen“ bezeichnet. Landmanagement ist wie Landentwicklung eine Aufgabe vieler. Die Verwaltung für Ländliche Entwicklung kann also nur Beiträge zu Landmanagement leisten, aber wesentliche! Dies begründet sich aus ihrer einzigartigen Möglichkeit, Landmanagement von der Beratung bis hin zur eigentümer-, sozial- und umweltfreundlichen Umsetzung zu betreiben. Im Forschungsvorhaben geht es darum, diese Rolle einer „Förderung von Landmanagement“ anhand von kommunalen Kernhandlungsfeldern im Kontext der erwünschten Beiträge anderer Verwaltungen und Partner detailliert zu beschreiben. 4 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 2 Definition und Aktualität des Begriffes Landmanagement (LM) im Rahmen des Forschungsauftrages Basierend auf Magel (2010a), Schmid (2006), Magel (2006), Magel et al. (2002), Larsson (1997) und UN (1995) ergibt sich für den Begriff Landmanagement folgende Definition: Der Begriff Landmanagement ist im Kontext geänderter gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen sowie verstärkt aufkommender Forderungen nach Good Governance, selbstbewusster Zivilgesellschaft, Subsidiarität und mehr Eigenverantwortung zu sehen. Es handelt sich um einen Sammelbegriff für alle Aktivitäten, die sich mit der nachhaltigen Entwicklung ländlicher und städtischer Räume auseinandersetzen; d. h. es geht um eine Bündelung von zielgerichteten Aktivitäten mit sozialer, ökonomischer und ökologischer Ausrichtung, die einen nachhaltigen Umgang mit der knappen Ressource Land und allem, was darauf steht und stattfindet zum Ziel haben. Nachhaltiges Landmanagement bündelt und kanalisiert alle diesbezüglichen Tätigkeiten, die aus der „Quadrophonie von Aktivierendem Beraten, Planen, Bauen und Ordnen“ besteht, im Rahmen eines partizipativen iterativen Prozesses. Er stellt also grundsätzlich eine Wertschöpfungskette von der Idee bis zur Realisierung dar, kann aber auch nur aus Teilelementen bestehen. Landmanagement hat eine zeitlose und (zunächst) projektungebundene Beratungs-, VernetzungsKoordinierungs-, Kooperations-, Aktivierungs-, anstiftende und ermöglichende Funktion. Sie ist eine Aufgabe von Staat und Kommunen. Landmanagement als systemischer Begriff gilt mittlerweile in Deutschland im politischen Diskurs als anerkannt und akzeptiert. Gleichwohl bedingen einerseits eine wachsende gesellschaftspolitische Diskussion über die (notwendigsten) Grundaufgaben des Staates (z. B. HUBER 2005) vor dem Hintergrund einer internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise und andererseits eine in zunehmend kürzeren Zyklen stattfindenden Deutungsexegese (z. B. KÖHLER 2004) über die grundgesetzliche Garantie der gleichwertigen Lebensbedingungen, wie sie auch in die für das Landma5 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 nagement einschlägigen Rechtsnormen eingeht, die Definition des Landmanagements. Neben der Zielrichtung in Hinblick auf zukünftige Entwicklung beinhaltet Landmanagement auch Strategien zur Sicherung bestehender funktionierender Strukturen und deren Grundlagen (vgl. MAGEL 2010A, MAGEL 2010B). Abbildung 1 Von der Quadrophonie zur Pentaphonie des Landmanagements Quelle: MAGEL, H. (2010a), Vortrag auf der Fachtagung des Verbandes der Teilnehmergemeinschaften Rheinland-Pfalz, Emmelshausen, 12. April 2010 Die o. a. Quadrophonie wird also zur Pentaphonie aus Gleichbehandlung aller (Teil-) Räume – Aktivierendes Beraten und Vernetzen – Planen und Koordinieren – (Boden)ordnen und Konfliktlösen 6 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Bedeutung und Aktualität für das Forschungsvorhaben und die Verwaltungen für Landentwicklung: Die Landentwicklungsverwaltungen haben auf Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes und verschiedener politischer Aufträge (z. B. in expliziter Weise durch Ministerratsbeschluss vom 22.07.1996) ein „Alleinstellungsmerkmal“ bezüglich der wertgleichen Neugestaltung und Veränderung von Grund und Boden ohne enteignenden Charakter. Eigene und Fachplanungen Dritter zur Entwicklung und Steuerung ländlicher Räume (aber auch städtischer Bereiche) lassen sich besonders eigentums- und sozialverträglich umsetzen. Aufgrund der langjährigen Planungs-, Diskussions- und Koordinierungserfahrungen im Umgang mit Bürgern, Gemeinden und anderen Fachverwaltungen im Zuge komplexer und realitätsnaher Planungs- und Umsetzungsprozesse (z. B. ILE) liegen die Stärken der Verwaltung für Ländliche Entwicklung im konsensorientierten bzw. konfliktmindernden Handeln, in der Quervernetzung von Fachplanungen, der Partizipation von Gemeinden, Bürgern und anderen Fachverwaltungen sowie in der Gewährung von Rechtssicherheit bei Planungs- und Umsetzungsprozessen und bei Gestaltung und Erhaltung von Grundeigentum. Landmanagement im oben angeführten Sinne kann von den Landentwicklungsverwaltungen wegen des erwähnten Alleinstellungsmerkmals besonders vorteilhaft praktiziert und gefördert werden. Es bedeutet eine Weiterentwicklung der bisherigen Landentwicklungspraxis, da ein Landmanagement im obigen Sinne zunächst projektunabhängig zu handhaben ist und weil viel stärker als bisher ein aktives Mittun und Mitfinanzieren (und nicht nur Koordinieren) anderer Partner (Verwaltung und Bürger) angestrebt werden muss. Landmanagement in Verantwortung der Verwaltung für Ländliche Entwicklung hat also eine Facilitator- (Ermöglicher) und Trigger- (Auslöser) funktion und kann zur landespolitisch und wirtschaftlich hochwillkommenen Netzwerk- und Clusterbildung beitragen. Hierzu sollen und müssen mehr als bisher Beratung und Aktivierung beitragen. Bei der Realisierung von Planungen und Maßnahmen kommen die verschiedenen langjährig erprobten Instrumente des FlurbG und der GAK zum Einsatz. Landmanagement ist somit auch Innovation: Durch neuartige Nutzung und Zusammenstellung bereits vorhandenen Wissens, von Kompetenzen und Lösungen anderer neuer Partner kommt man zu innovativen Ideen und Lösungen! 7 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Gerade das Innovationspotenzial des Landmanagements prädestiniert es, eine tragende Rolle in der Zukunftsfähigkeit der Landentwicklungsbehörden einzunehmen. Im Zuge der sich dynamisch entwickelnden weltweiten Herausforderungen an die ländlichen Räume hat die EU-Kommission (EU 2007B) vier wesentliche Aufgabenprioritäten der Zukunft benannt – das Wechselspiel des Klimawandels (Anpassung und Beeinflussung), die verträgliche Ausgestaltung eines Bioenergiesektors, ein nachhaltiger Schutz von Wasserressourcen in Bezug auf Menge und Qualität sowie den Erhalt der biologischen Vielfalt, die mit der Landnutzung eine Kausalkette bildet. Diese Aufgaben formen zusammen mit weiteren, wie etwa der Veränderungen im demographischen Aufbau (weniger und älter!), den wachsenden auch überregionalen Warenströmen in einem zunehmend liberalisierten Handel, einem gestiegenem Mobilitätsbedürfnis oder den größer gewordenen Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologie einen globales Anforderungsprofil, dem sich das Landmanagement stellen muss. Von Fall zu Fall treten daneben noch weitere regionale und lokale Spezifikationen an das Landmanagement hinzu. Ein zukunftsfähiges Landmanagement zeichnet sich also sowohl durch eine hohe Reaktionsfähigkeit als auch durch eine große Adaptivität hinsichtlich der vorzufindenden Fallkonstellation aus. 8 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 -------------------------------Literatur und Quellen: BUNDESMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (BMELV) (2008): Weiterentwicklung der Politik für die ländlichen Räume, Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik beim BMELV EU (2007B): Mitteilung der Europäischen Kommission „Vorbereitung auf den GAPGesundheitscheck“ vom 20. November 2007 HUBER, E. (2005): Regierungserklärung des Leiters der Bayerischen Staatskanzlei, Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Verwaltungsreform Erwin Huber am 4. März 2005 KÖHLER, H. (2004): Interview mit Bundespräsident Horst Köhler, in Focus 38/2004, S. 20 - 25 MAGEL, H. ET AL (2002): Forschungsvorhaben „Zukunftsorientiertes Landmanagement in der Ländlichen Entwicklung“ für die Bayerische Verwaltung für Ländliche Entwicklung, unveröffentlicht MAGEL, H. (2006): „Landmanagement -- das rätselhafte Wesen? Deutsche Betrachtungen aus internationaler Sicht“, in: Flächenmanagement und Bodenordnung (fub), Zeitschrift für Liegenschaftswesen, Planung und Vermessung, 68. Jg., Heft 4/2006, S. 154-158 MAGEL, H. (2010A): „Was sind Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung (in) unserer Gesellschaft und Politik wert? Oder: Welche Wertschöpfungen sollen denn erbracht werden?“, Vortrag auf der Fachtagung des Verbandes der Teilnehmergemeinschaften Rheinland-Pfalz, Emmelshausen, 12. April 2010 MAGEL, H. (2010B): „Die Zusammenlegung bleibt weiter wichtig – aber die Aufgaben für die Ländliche Entwicklung werden noch umfassender“, Interview in: Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, Nr. 26 / 2010, S. 36 9 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 LARSSON, G. (1997): „Land Management, Public Policy, Control and Participation“ – Swedish Council for Building Research, Stockholm SCHMID, W. A. (2006): „Das Magische Dreieck: Nachhaltigkeit, Wohlfahrt und Good Governance“, in: Geomatik Schweiz, Heft 4/2006, S. 212 – 214 UNITED NATIONS (UN) (1995): Resolution 1995/4 (44th plenary Meeting of Economic and Social Council „Landmanagement“), S.2 10 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 3 Methodisches Vorgehen Das Forschungsvorhaben umfasst im Wesentlichen drei methodische Bausteine / Arbeitsschritte (vgl. Abbildung 2 Methodik): I Ableitung der relevanten Handlungsfelder des Landmanagements und der damit verbundenen Aufgabenbereiche (siehe Kapitel I 3.1) II Überprüfung der Aufgabenbereiche im Hinblick auf die Zuständigkeiten und Fördergrundlagen der Verwaltung für Ländliche Entwicklung (siehe Kapitel I 3.2) III Instrumente des Landmanagements im eigenen / im aktivierenden Handlungsauftrag (siehe Kapitel I 3.3) 11 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Abbildung 2 Methodik I Definition der Handlungsfelder des Landmanagements Aufgabenbereiche Landmanagement II “Filterung”: Zuständigkeiten und Förderungen der VLE III Instrumente Koordinierte und konzentrierte Stärkung des ländlichen Raumes Landschaft und Landnutzung Kulturlandschaftsentwicklung, Regionale Ausgleichsflächenpools,... ......................... ......................... ......................... ......................... weitere Handlungsfelder (soweit grund- und bodenbezogen) ......................... ........................... ......................... Quelle: eigene Darstellung (MAGEL, AUWECK, KLAUS, SPRENG ET AL. 2010) 12 VLE: Eigener Handlungsauftrag LM VLE: Aktivierender Handlungsauftrag LM VLE: Eigener Handlungsauftrag LM VLE: Aktivierender Handlungsauftrag LM VLE: Eigener Handlungsauftrag LM VLE: Aktivierender Handlungsauftrag LM VLE: Eigener Handlungsauftrag LM VLE: Aktivierender Handlungsauftrag LM VLE: Eigener Handlungsauftrag LM VLE: Aktivierender Handlungsauftrag LM Sektorübergreifende Hilfen für ländliche Kommunen und deren Bürger und Wirtschaft Dorf und Siedlung mit Infrastruktur Gemeindliche Siedlungsentwicklung, Innenentwicklung,... VLE: Aktivierender Handlungsauftrag LM Initiierung und Aktivierung von Beiträgen anderer Akteure Infrastruktur, regionale Standortentwicklungsstrategie, ... Zukünftig: ELER - Programmplanung (Achsen 1, 2, 3 und LEADER-Achse) Wirtschaft (Landwirtschaft, Gewerbe u. Dienstleistungen) Integrierte Ländliche Entwicklung “ILE” gem. GAK-Rahmenplan (Art. 33 EU-VO 1257/99) (ILEK, Umsetzungsbegleitung, Umsetzungsinstrumente) Ziel: Erhalt und Entwicklung der Lebensqualität im ländlichen Raum (LR) unter Berücksichtigung der neuen Herausforderungen im LR VLE: Eigener Handlungsauftrag LM Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 3.1 Ableitung der Aufgabenbereiche des Landmanagements in den relevanten Handlungsfeldern Untersuchungsgegenstand des Forschungsvorhabens sind zunächst alle im ländlichen Raum relevanten Handlungsfelder einer nachhaltigen Kommunal- und Landentwicklung. Diese werden in einem ersten Arbeitsschritt auf ihren Bezug zu Grund und Boden sowie zu der allgemeinen Zielstellung des Landmanagements überprüft. Als Ergebnis werden die zu vertiefenden Handlungsfelder des Landmanagements definiert. Die Betrachtung bezieht sich dabei schwerpunktmäßig, aber nicht ausschließlich auf lokale Handlungsfelder. Für jedes Handlungsfeld werden als nächster Schritt die wesentlichen Rahmenbedingungen und Zukunftstrends definiert. Diese bilden die Grundlage für die Ableitung der Aufgaben des Landmanagements. Hier wird aufgezeigt, welche Aufgabenbereiche das Landmanagement potenziell umfassen kann und ob diese Aufgaben im alleinigen Zuständigkeitsbereich der Verwaltung für Ländliche Entwicklung liegen bzw. über diesen hinausgehen. Ein weiteres Kriterium ist der Eigentumsbezug der Aufgaben. Darauf aufbauend wird aus Sicht der Verwaltung für Ländliche Entwicklung das mögliche Aufgabenspektrum des Landmanagements grob umrissen. Damit wird im ersten methodischen Baustein der inhaltliche Rahmen des Forschungsvorhabens im Hinblick auf die zukünftigen Herausforderungen im ländlichen Raum möglichst weit abgesteckt und kann in den folgenden Bausteinen dann einer Überprüfung unterzogen werden. 13 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 3.2 Überprüfung der Aufgabenbereiche im Hinblick auf die Zuständigkeiten und Fördergrundlagen der Verwaltung für Ländliche Entwicklung Auf der Basis der derzeit geltenden Fördergrundlagen der ländlichen Entwicklung (insbesondere integrierte ländliche Entwicklung gem. GAK-Rahmenplan) sowie im Hinblick auf die Fördergrundlagen im Rahmen der EU Agrar- und Strukturpolitik in der Programmperiode 2007 – 2013 (insbesondere ELER-Verordnung) erfolgt eine Überprüfung der Aufgabenbereiche des Landmanagements auf die Zuständigkeiten der Verwaltung für Ländliche Entwicklung. Im Einzelnen wird erörtert: • welche Aufgaben im eigenen Handlungsauftrag der Verwaltung für Ländliche Entwicklung stehen, • welche Aufgaben im aktivierenden Handlungsauftrag der Verwaltung für Ländliche Entwicklung stehen und • welche Schnittstellen zwischen den Ressorts jeweils zu berücksichtigen sind. Dabei werden im Rahmen des Forschungsvorhabens die im Folgenden erläuterten Schwerpunkte gesetzt: Die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU ist in eine 1. Säule, welche die Grundsicherung der Einkommen der Landwirtschaft zum Ziel hat, sowie in eine 2. Säule – Entwicklung des ländlichen Raumes – zu unterscheiden. Durch die Reform der EU Agrar- und Strukturpolitik in der Programmperiode 2007 – 2013 veränderten sich die förderpolitischen Rahmenbedingungen für die Ländliche Entwicklung. 14 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Abbildung 3 Förderpolitische Rahmenbedingungen der ländlichen Entwicklung EU-Ebene GAP 1. Säule Grundsicherung der landwirtschaftl. Einkommen 2. Säule Entwicklung des ländlichen Raumes Art. 33 EU-VO 1257/99 GAP-Reform 2003 Bundes-Ebene ELER-VO GAK-Rahmenplan (Fördergrundsätze u. a. Integrierte Ländliche Entwicklung) Nationaler Strategieplan ELER Ländlicher Entwicklungsplan Programme VLE BY-Ebene Programmplanung ELER FNO (FinR-LE, FlurbG) Landnutzung DE (DorfR, FlurbG) ILE (FlurbG) Handlungsfelder zur Entwicklung im Ländlichen Raum Sonstige Förderprogramme und Verordnungen Quelle: eigene Darstellung (MAGEL, AUWECK, KLAUS, SPRENG ET AL. 2010) Die Reform der 1. Säule (kurz als „GAP-Reform 2003“ bezeichnet) bezieht sich im Wesentlichen auf die Neuregelung der Direktzahlungen an die Landwirtschaft und ist seit 2005 in Kraft. Als Folge der GAP-Reform (u. a. Entkoppelung, cross compliance) sind Veränderungen in der Flächenbewirtschaftung und somit in Art und Intensität der Landnutzung zu erwarten. Im Rahmen des Forschungsvorhabens erfolgt jedoch keine vertiefte Auseinandersetzung mit diesen Auswirkungen im Rahmen der 1. Säule. Dagegen ist die Ausgestaltung der 2. Säule (Entwicklung des ländlichen Raumes) eine entscheidende Einflussgröße. Derzeit bildet der GAK-Rahmenplan 2009 - 2012 mit den „Grundsätzen für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung“ auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 in der letzten geänderten Fassung die maßgebliche Grundlage für das Verwaltungshandeln (GAK-RAHMENPLAN 15 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 2009 – 2012, FÖRDERGRUNDSÄTZE SCHLOSSENEN FÜR 2010 IN DER VOM PLANAK IM MAI 2009 BE- FASSUNG). Diese Grundsätze fließen auf bayerischer Ebene in die gel- tenden Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung und Dorferneuerungsrichtlinien ein (BAYSTMLF, FINR-LE VOM 04.01.2008 und DORFR VOM 05.05.2009). Sie bil- den den Schwerpunkt der Betrachtung im Rahmen des Forschungsvorhabens. Die ELER-VO umfasst die vier thematischen Schwerpunktachsen „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft“, „Umwelt und Landschaft“, „Verbesserung der Lebensqualität und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft“ sowie das „LEADER-Element“ (Durchführung von lokalen Entwicklungsstrategien durch lokale Aktionsgruppen). Auf Bundesebene wird die ELER-VO im nationalen Strategieplan hinsichtlich thematischer und gebietsbezogener Prioritäten für jede Schwerpunktachse konkretisiert. Die Inhalte fließen in den GAK-Rahmenplan als Rahmenregelung auf Bundesebene ein. Mit dem "Bayerischen Zukunftsprogramm Agrarwirtschaft und Ländlicher Raum" (BayZAL) setzt Bayern die VO (EG) Nr. 1698/2005 (ELER-Verordnung) in den Jahren 2007 - 2013 mit einer breit angelegten Palette von Maßnahmen und Projekten um. 16 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 3.3 Instrumente des Landmanagements im eigenen / im aktivierenden Handlungsauftrag Bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen agiert die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in enger Beziehung mit dem Handeln der Gemeinden sowie anderer Fachverwaltungen und -behörden. Um das Instrumentarium des Landmanagements wirkungsvoll und effektiv zu gestalten, ist daher zunächst das eigene Instrumentarium der Verwaltung für Ländliche Entwicklung zu betrachten und im Weiteren sind die relevanten Schnittstellen zum Instrumentarium der Gemeinden und sonstigen Fachbehörden und –verwaltungen zu untersuchen. Diese sind bei der Ausformulierung der Umsetzungsinstrumente des Landmanagements so zu gestalten, dass Synergien und Bündelungseffekte erreicht werden. Ausgehend von diesen Synergie- und Bündelungseffekten können aufbauend auf den Elementarleistungen in den bisherigen Aktivitäten der Verwaltung für Ländliche Entwicklung neue Produkte erarbeitet werden, die den Anforderungen der gefundenen Aufgabenbereiche des Landmanagements gerecht werden. Besonderes Augenmerk soll dabei einem geänderten Kunden- und Partnerverhältnis, aber auch Selbstverständnis für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung gelten. Nachdem Landmanagement die Aufgabe vieler (vgl. Kapitel I 1) ist, ist das Zusammenspiel aller Akteure in Hinblick auf die erwünschte Fortentwicklung der Verwaltung für Ländliche Entwicklung zu einer Landmanagementbehörde von hoher Bedeutung. Dabei gilt es zu klären, wer wann welche Rollen einnimmt und welche Handlungen daraus abzuleiten sind. Methodisch erfolgt die Bearbeitung in Teilschritten. 17 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 -------------------------------- Literatur und Quellen: BUND-LÄNDER-ARBEITSGEMEINSCHAFT NACHHALTIGE LANDENTWICKLUNG (ARGE LANDENTWICKLUNG) (1998): „Leitlinien Landentwicklung – Zukunft im ländlichen Raum ge- meinsam gestalten“ BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN (BAY STMLF) (HG.) (2004): GAP-Reform 2005, Europäische Agrarreform 2005, Nationale Umsetzung MAGEL, H. ET AL. (2002): Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern, Forschungsbericht Teil 1, unveröffentlicht, S. 74 KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT (2005): Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20.09.2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) mit den Änderungsverordnungen 18 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 II Ableitung der relevanten Handlungsfelder und damit verbundenen Aufgabenbereiche Nach der Definition der im Rahmen des Forschungsauftrages relevanten Handlungsfelder (Kapitel II 1), erfolgt für jedes Handlungsfeld ausgehend von den jeweils wirksamen Zukunftstrends und Rahmenbedingungen die Ableitung der Aufgabenbereiche des Landmanagements. Für diese kann das mögliche Aktivitätsspektrum aufgezeigt werden. Dies erfolgt zunächst aus Sicht der Verwaltung für Ländliche Entwicklung und umfasst daher die möglichen Aufgabenbereiche, grob gegliedert nach Beratende Aktivierung, Planung, Bauen und Ordnen (Umsetzung). Dabei werden jeweils drei räumlich-funktionale Bezugsebenen unterschieden: • Die zentrale räumlich-funktionale Bezugsebene bildet dabei die Gemeinde sowohl als Gebietskörperschaft als auch als Trägerin bestimmter Funktionen und Aufgaben. • Relevanz besitzt ferner eine über den Aufgaben- und Einzugsbereich der Gemeinde hinausgehende Bezugsebene. Diese kann – je nach Handlungsfeld den räumlichen Umgriff sowie die definierten Kooperationszwecke von interkommunalen Zusammenschlüssen umfassen oder auch aus über die Gemeindeebene hinausreichende naturräumliche Einheiten mit bestimmten Aufgabenstellungen (z.B. Gewässerentwicklung in einem Gewässereinzugsgebiet) bestehen. • Unterhalb der Gemeindeebene ist die Ebene des Einzelvorhabens bzw. – im Handlungsfeld Dorf und Siedlung mit Infrastruktur – die Dorf- oder Ortsteilebene zu unterscheiden. Insbesondere die Dorf- oder Ortsteilebene ist zwar eine Einheit mit komplexen Aufgaben und Funktionen, sie ist dabei aber funktional Teil der Gemeindeebene: bestimmte Zieldefinitionen, welche die Dorf- oder Ortsteilebene maßgeblich beeinflussen, können nur auf Gemeindeebene (vgl. kommunale Bauleitplanung) vorgenommen werden. 19 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Damit wird für die darauf folgende Überprüfung der Zuständigkeiten (Kapitel III) und der Ableitung des Instrumentariums (Kapitel IV) ein möglichst breiter, zukunftsorientierter Rahmen abgesteckt. 20 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 1 Handlungsfelder des Landmanagements - Definition Die Definition der relevanten Handlungsfelder des Landmanagements erfolgt ausgehend von den im Rahmen des „Handlungsleitfadens integrierte ländliche Entwicklung“ definierten Handlungsfeldern (MAGEL ET AL. 2005). Darin wurde eine Differen- zierung vorgenommen in sog. • Kernhandlungsfelder: Dorf und Siedlung, Landschaft und Landnutzung, Wirtschaft, Gewerbeentwicklung und Landwirtschaft, Grund- und Nahversorgung (Infrastruktur) und Erholung (Tourismus) • Ergänzende Handlungsfelder: Kultur und Soziales, Wasser- und Energieversorgung, Schule und Bildung sowie Freizeit und Sport • Querschnittsbezogene Handlungsfelder: Bildung und Qualifizierung, Informations- und Erfahrungsaustausch sowie Kultur. Im Rahmen des Forschungsvorhabens LM II werden die o. g. Handlungsfelder anhand des Kriteriums „Bezug zu Grund und Boden“ überprüft und inhaltlich gestrafft. Darüber hinaus wurde der besonderen Bedeutung des Aspektes „Verantwortung“ beim Umgang mit Grund und Boden Rechnung getragen: „Bei der Nutzung des Grund und Bodens sind wegen seiner Unvermehrbarkeit und Unentbehrlichkeit die Interessen der Allgemeinheit in weit stärkerem Maße zur Geltung zu bringen als bei anderen Vermögensgütern“ (KÖTTER 2004). Auf dieser Grundlage können fünf fachliche Handlungsfelder des Landmanagements im Rahmen einer nachhaltigen Kommunal- und Landentwicklung sowie ein querschnittsorientiertes Handlungsfeld definiert werden (vgl. Abbildung 4 Handlungsfelder des Landmanagements zur weiteren Vertiefung im Forschungsvorhaben): Fachliche Handlungsfelder: • Dorf und Siedlung mit Infrastruktur (technisch und sozial) • Wirtschaft (Landwirtschaft, Gewerbe und Dienstleistung) • Landschaft und Landnutzung • Großinfrastruktur • Erholung und Tourismus 21 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Querschnittsorientiertes Handlungsfeld: • Kultur, Soziales, Bildung und Information Letzteres hat im Allgemeinen keinen direkten Bezug zu Grund und Boden und ist damit kein prioritäres Handlungsfeld des Landmanagements. Das Aufgabenspektrum des Landmanagements wird daher ausgehend von den fünf fachlichen Handlungsfeldern definiert (vgl. Kapitel II 2). Als querschnittsorientierte Handlungsfeld wirkt es jedoch in die flächenbezogenen Handlungsfelder mit hinein und ist daher jeweils mit zu berücksichtigen. Allen Handlungsfelder des Landmanagements ist die Einbindung in die Verantwortungsgemeinschaft der wesentlichen Akteure im ländlichen Raum gemeinsam: Die Verwaltung für Ländliche Entwicklung, die Gemeinden/Gemeindeverbände, die sonstigen Grundstückseigentümer und Landnutzer sowie sonstige Fachverwaltungen, Bürger, Planer und Interessensvertreter (insbesondere Nichtregierungsorganisationen). Die Verantwortungsgemeinschaft Bürger – Gemeinde – Verwaltungen bildet daher den institutionellen Handlungsrahmen des Landmanagements. 22 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Abbildung 4 Handlungsfelder des Landmanagements zur weiteren Vertiefung im Forschungsvorhaben Verwaltung für Ländliche Entwicklung Dorf und Siedlung mit Infrastruktur (technisch und sozial) Landschaft und Landnutzung Sonstige Fachverwaltungen, Bürger, NRO, Planer etc. Wirtschaft (Landwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistung) Großinfrastruktur Erholung und Tourismus Kultur und Soziales, Bildung/Qualifizierung, Informations-/ Erfahrungsaustausch Verantwortungsgemeinschaft Bürger - Gemeinde - Verwaltungen Grundstückseigentümer, Landnutzer etc. Quelle: eigene Darstellung (MAGEL, AUWECK, KLAUS, SPRENG ET AL. 2010) 23 Gemeinden, Gemeindeverbände Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 -------------------------------- Literatur und Quellen: MAGEL, H., AUWECK, F., RAAB, A., BOCK, H., (2005): Handlungsleitfaden Integrierte ländliche Entwicklung 24 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 2 Handlungsfeld Dorf und Siedlung mit Infrastruktur (technisch und sozial) 2.1 Rahmenbedingungen und Zukunftstrends Die Raum- und Siedlungsstruktur ist geprägt durch die räumliche Verteilung von Bevölkerung, Arbeitsplätzen und Infrastrukturen: Deren räumliche Verteilung schlägt sich konkret in der Inanspruchnahme von Flächen für Wohnzwecke, Betriebe und Produktionsanlagen sowie für Infrastruktureinrichtungen wie z.B. Verkehrs- und Energienetze nieder (BUNDESAMT FÜR BAUWESEN UND RAUMORDNUNG 2005). Auf dieser Grundlage lassen sich folgende Trends und Rahmenbedingungen der Raum- und Siedlungsstrukturentwicklung identifizieren, die im Folgenden vertieft werden sollen: • Demographischer und sozialer Wandel • Siedlungsstrukturwandel • Flächeninanspruchnahme 2.1.1 Demographischer und sozialer Wandel Der demographische Wandel setzte mit der kontinuierlichen Absenkung der Geburtenrate bereits in den frühen 70er Jahren ein. Begleitet wurde dieser Prozess vom kontinuierlichen Anstieg der Lebenserwartung und mehr oder weniger starken Zuzügen aus dem Ausland. Folgen sind eine Veränderung der Bevölkerungsentwicklung sowie eine deutliche Erhöhung des Anteils älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung (sog. „Überalterung“). So wird sich zwar laut Prognosen bis 2028 die bayerische Bevölkerung insgesamt beim derzeitigen Stand von rd. 12,5 Millionen Einwohner stabilisieren, danach jedoch mit erwarteten Abnahmeraten von rd. 1% p. a. abnehmen (BAYSTMWIVT 2009). Die noch vor einigen Jahren prädizierte stärkere und frühzeitiger eintretende Bevölkerungsabnahme konnte aufgrund aktueller Zahlen nicht länger aufrecht erhalten werden. Trotz eines neutralen bzw. leicht negativen Geburtenüberschuss profitiert 25 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Bayern von der wirtschaftlich besseren Ausgangsituation, die binnendeutsche und geringfügig externe Wanderungsbewegungen nach Bayern auslöst. Abbildung 5 Natürliche Bevölkerungsentwicklung 1998– 2008 in Bayern Quelle: BayStMWVIT, Daten zur Raumbeobachtung, 2009 Diese Trends wirken sich jedoch regional sehr unterschiedlich aus, was die Darstellung der natürlichen Bevölkerungsentwicklung in den verschiedenen Regionen belegt (vgl. Abbildung 5): Insbesondere in den Grenzland- und strukturschwachen Regionen sowie in den ländlichen Regionen ist die natürliche Bevölkerungsentwicklung im Zeitraum 1998 bis 2008 bereits stark rückläufig, während die Regionen mit großen Verdichtungsräumen noch einen leichten Anstieg verzeichneten, der jedoch wie oben angeführt im großem Ausmaß auf Zuzug basiert.. Das Fortschreiten des demographischen Alterungsprozesses ist damit vorprogrammiert, wirkt sich aber je nach Region deutlich unterschiedlich aus. Wichtige Folgeerscheinung des demographischen Alterns ist die Veränderung der Struktur der Haushalte und damit die Veränderung der Bauland- und Wohnungsnachfrage. Während die durchschnittliche Haushaltsgröße kontinuierlich rückläufig ist - zwischen 1950 und 2007 sank die Anzahl der Personen je Haushalt in Bayern von 3 auf 2,1 Personen (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG, 2008) – nimmt der Anteil der Single-Haushalte weiter zu. Die Folge ist ein veränder26 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 tes Nachfrageverhalten auf dem Wohnungsmarkt sowie ein kontinuierlicher Anstieg der Wohnfläche pro Einwohner von 19 m2 im Jahr 1960 auf bis über 44 m2 im Jahr 2008 (www.stmug.bayern.de 2010). Zusammenfassend kann man diesen Trend mit der „Zunahme alter Einpersonenhaushalte und der Abnahme junger Familienhaushalte“ beschreiben (vgl. BUNDESAMT FÜR BAUWESEN UND RAUMORDNUNG 2005). Der demographische Wandel wird dabei durch Wanderungsbewegungen überlagert. Derzeit profitiert Bayern noch von Zuzügen v .a. aus anderen Teilen Deutschlands: In 11 der 18 bayerischen Regionen (überwiegend im südlichen und zentralen Landesbereich) ist zuzugsbedingt eine Bevölkerungszunahme zu verzeichnen, wobei die Regionen mit großen Verdichtungsräumen und entlang überregionaler Verkehrsachsen wiederum die höchsten Gewinne zu verzeichnen haben (vgl. Abb. 6). Abbildung 6 Wanderung 1998 – 2008 in Bayern Quelle: BayStMWVIT, Daten zur Raumbeobachtung, 2009 2.1.2 Siedlungsstrukturwandel im Stadt-Umland / im ländlichen Raum Binnenwanderungen zwischen Regionen und sogar einzelnen Gemeinden gewinnen aufgrund ihrer hohen Selektivität nach Alters- oder Bildungsgruppen zunehmend an Bedeutung (vgl. Abbildung 7). Diese kleinräumigen oder regionalen „Ar27 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 beitsplatz- oder Lebensstilwanderungen“ finden häufig in Form von Stadt-UmlandWanderungen statt. Folge ist ein Suburbanisierungsprozess mit einem Nebeneinander von schrumpfenden und wachsenden Gemeinden. Dieser ist gekennzeichnet durch Funktionsverluste im Stadtinnenbereich / in der Kernstadt (Immobilienleerstände, Infrastrukturunterauslastung, Perforierung der Siedlungsflächen) und gleichzeitiger Erhöhung des Siedlungsdruckes mit einhergehender Überalterung im meist ländlich geprägten Umland der Städte (vgl. KÖTTER 2004, NATIONALE AKADEMIE SENSCHAFTEN LEOPOLDINA 2009). DER WIS- Durch die Zunahme regionaler und funktionaler Ver- flechtungen ergeben sich zudem erhöhte Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur. Abbildung 7 Innerbayerische Wanderung – Salden 1970 – 2008 nach Regionsgruppen Quelle: BayStMWVIT, Daten zur Raumbeobachtung, 2009 Der geschilderte Trend der Suburbanisierung wurde in der Vergangenheit durch ökonomische Anreizsysteme, insbesondere steuerliche Vergünstigungen, zusätzlich verstärkt. So begünstigt die von 2001 bis 2006 geltende und durch Urteil des BVerfG 2008 veranlasste rückwirkend ab 2007 wieder eingeführte „Entfernungspauschale“ das Pendeln zwischen Wohn- und Arbeitsort, unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel. Darüber hinaus wurden bis einschließlich 2005 Steuersubventio28 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 nen für den Neubau in Form der sog. Eigenheimzulage gewährt, was die disperse Siedlungsstruktur insbesondere im Stadtumland zusätzlich befördert hat. Zum 01.01.2006 wird die Eigenheimzulage abgeschafft, in der Folge werden günstigere steuerrechtliche Konditionen für die Sanierung von Altbauten eingeführt. Dies trägt u. a. den veränderten demographischen Rahmenbedingungen einer sog. „schrumpfenden und alternden Bevölkerung“ Rechnung. In welchem Ausmaß dadurch (auch in Kombination mit steigenden Transport- und Pendelkosten) die erwartete Trendumkehr – Anstieg der Lebensstilwanderungen zurück in die Stadt – beeinflusst wird, ist derzeit – aufgrund bis ins Jahr 2013 wirkender Übergangsregelungen - noch nicht genau absehbar. Darüber hinaus schlägt sich der soziale Strukturwandel auch außerhalb des StadtUmland-Raumes und unabhängig vom oben beschriebenen Suburbanisierungsprozess in einer Veränderung der Siedlungsstruktur innerhalb der Gemeinden des ländlichen Raumes nieder. In einem Forschungsvorhaben zur Innenentwicklung wird diese Veränderung als Trend zur Zwei- und Mehrfachteilung der Dörfer beschrieben. Der Ortskern (Altort) verliert zunehmend an Funktionen und ist von Leerstand bedroht, dagegen weisen die Neubaugebiete häufig eine konträre Entwicklung auf, die Einheit des Dorfes löst sich nach außen auf (RAAB, AUWECK 2005). 2.1.3 Flächeninanspruchnahme Als Flächenverbrauch bzw. Flächeninanspruchnahme bezeichnet man das Umwidmen von vorwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzter Fläche zu Siedlungs- und Verkehrsfläche. Täglich werden in Bayern 16,4 ha (Stand 2008) Freifläche zu Siedlungs- und Verkehrsfläche umgewandelt. Die Flächeninanspruchnahme hat sich in den letzten Jahren zwar tendenziell stabilisiert, alle Prognosen gehen aber mittel- bis langfristig von einer weiteren Zunahme aus. Bayern hat dabei bundesweit einen der höchsten Anteile an in Anspruch genommener Fläche. Bezogen auf die Flächeninanspruchnahme pro Einwohner bewegt sich Bayern mit 4,8 m2 / Einwohner im Mittelfeld (www.stmug.bayern.de 2010). 29 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Abbildung 8 Entwicklung der Flächeninanspruchnahme 1981 - 2008 Quelle: www.stmug.bayern.de, Daten und Fakten zum Flächenverbrauch Die relative größte zusätzliche Flächenbeanspruchung geht dabei nicht von Gewerbe- und Verkehr-, sondern von den Siedlungsflächen und insbesondere Handelsund Dienstleistungsflächen aus. Die Zunahme der Ein- und Zweipersonenhaushalte (s. o.), der Wunsch großer Bevölkerungsteile nach Wohneigentum sowie der Trend nach mehr Wohnfläche und großflächigen Einzelhandelsstandorten und die zunehmende Flächenintensität der Arbeitsplätze (Standorte „auf der grünen Wiese“) führen zu verstärktem Siedlungsdruck auf den Boden (vgl. LEP 2006). Trotz stagnierender Einwohnerentwicklung nimmt also die Siedlungs- und Verkehrsfläche zu (vgl. Abbildung 9). 30 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Abbildung 9 Flächennutzungs- und Einwohnerentwicklung in Bayern 1980 – 2008 Quelle: www.stmug.bayern.de, Daten und Fakten zum Flächenverbrauch Die Flächeninanspruchnahme in Bayern weist regionale Unterschiede auf: Räumliche Schwerpunkte der Flächeninanspruchnahme waren im Zeitraum 19972008 die Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen mit einer Zunahme von bis zu 14,4 ha / Tag (Zeitraum 1997 - 2000) gefolgt von den sonstigen ländlichen Regionen (7,4 ha / Tag). Am geringsten fällt die Zunahme in Regionen mit großen Verdichtungsräumen aus, hier beträgt sie nur 6,5 ha / Tag (www.stmug.bayern.de 2010). 31 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Abbildung 10 Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche nach Regionsgruppen 1980 - 2008 Quelle: www.stmug.bayern.de, Daten und Fakten zum Flächenverbrauch Dieser Trend der Siedlungsdispersion ist mit einer höheren spezifischen Flächeninanspruchnahme je Einwohner verbunden (s. o.) und geht einher mit geringeren Siedlungsdichten, was in der Folge zu einer geringeren Auslastung sowohl technischer als auch sozialer Infrastrukturen beiträgt und damit steigende Infrastrukturkosten verursacht (BUNDESAMT FÜR BAUWESEN UND RAUMORDNUNG 2005). 2.1.4 Zusammenfassung Auf der Basis der geschilderten Zukunftstrends ergibt sich eine Reihe von Herausforderungen bei der nachhaltigen Entwicklung des Handlungsfeldes Dorf / Siedlung mit Infrastruktur. Im Rahmen des Forschungsvorhabens Landmanagement 2 sind daher folgende Themenstellungen auf den verschiedenen Bezugsebenen Region – politische Gemeinde – Dorf bzw. Ortsteil zu berücksichtigen: • Der geschilderte demographische Wandel wird sich in den einzelnen Regionen und Gemeinden sehr unterschiedlich ausprägen: Als Folge ist zumindest in den nächsten 20 Jahren von einem Nebeneinander von wachsenden und 32 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 schrumpfenden Regionen und Gemeinden auszugehen. Die Regionen und Gemeinden stehen so in einer Konkurrenz um die Ansiedlung von Einwohnern und einen Erhalt gewachsener Funktionalitäten. In diesem Wettbewerb stellt sich auf allen Bezugsebenen die Herausforderung einer Positionierung: Der Regionen untereinander, der Gemeinden - z.B. in Form einer funktionalen Arbeitsteilung im Rahmen interkommunaler Kooperation - bis hinunter zur Ausrichtung der einzelnen Ortsteile/Dörfer innerhalb einer Gemeinde. • Eine langfristig tragfähige Gemeindeentwicklung muss die Folgen der jeweiligen demographischen bzw. sozialen Entwicklung stärker als bisher berücksichtigen. Diese manifestieren sich ganz konkret in Folgekosten für soziale und technische Infrastruktur, welche bei unzureichender Auslastung die finanziellen Mittel der Gemeinden übersteigen. „Schrumpfende“ Gemeinden sind so mit dem Problem der Tragfähigkeit / des Erhalts ihrer sozialen und technischen Infrastruktur konfrontiert. Darüber hinaus ergibt sich für viele Gemeinden aufgrund der Alterung der Einwohner eine Verschiebung der Nachfrage insbesondere im Bereich sozialer Infrastruktur weg von Einrichtungen für die Bildung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen hin zu seniorenbezogenen Infrastruktureinrichtungen. • Eine langfristig tragfähige Gemeindeentwicklung steht vor der Herausforderung einer möglichst flächensparenden Siedlungsentwicklung sowohl auf Ebene der Gemeinde als auch innerhalb der Ortsteile / Dörfer. Der ungebrochene Trend zur Flächeninanspruchnahme sowohl im Stadt-Umland als auch im peripheren ländlichen Raum verursacht neben dem Verlust von landwirtschaftlichen Flächen in der Folge häufig eine disperse Siedlungsstruktur mit hohen Folgekosten für Erschließung und Infrastruktur. Die Gemeinden sind somit gefordert, vorrangig ihre innerörtlichen Potenziale zu aktivieren und alle Möglichkeiten der Innenentwicklung vorrangig zu nutzen. 33 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 -------------------------------Literatur und Quellen: BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG (HG.) (2009): Mikrozensus 2008 BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, INFRASTRUKTUR, VERKEHR UND TECHNOLOGIE (BAYSTMWIVT) (HG.) (2009): Daten zur Raumbeobachtung 2009 BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND GESUNDHEIT (BAYSTMUG) (2010): www.stmug.bayern. de: Daten und Fakten zum Flächenverbrauch BUNDESAMT FÜR BAUWESEN UND RAUMORDNUNG (BBR) (HG.) (2005): Raumordnungs- bericht 2005 (ROB 2005), Berichte Bd. 21, Bonn, 2005 KÖTTER, TH. (2004): Herausforderungen an die Inter-Disziplin Bodenordnung und Landentwicklung im 21. Jahrhundert aus Sicht von Lehre und Forschung in Geodäsie und Geoinformation, in: Magel, H. (Hg.) Lehrstuhl für Bodenordnung und Landentwicklung, Materialiensammlung Heft 32/2004 NATIONALE AKADEMIE DER WISSENSCHAFTEN LEOPOLDINA (2009): Akademiengruppe Altern in Deutschland der nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften: Nova Acta Leopoldina N. F. Bd. 103, Nr. 367 (2009) – Altern in Deutschland Band 5 – Altern in Gemeinde und Region RAAB, A., AUWECK, F. (2005): Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Innenentwicklung in ländlichen Gemeinden im Rahmen der Dorferneuerung, im Auftrag der Bayerischen Verwaltung für Ländliche Entwicklung, Bereich zentrale Aufgaben, 2005, unveröffentlicht 34 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 2.2 Aufgabenbereiche des Landmanagements Im Handlungsfeld Dorf und Siedlung mit Infrastruktur sind hinsichtlich der Aufgaben und des möglichen Aktivitätsspektrums des Landmanagements verschiedene räumlich-funktionale Bezugsebenen (vgl. Kapitel II) zu differenzieren: „übergemeindliche / interkommunale Ebene“, „Gemeindeebene“ (d.h. politische Gemeinde) sowie die „Dorf- oder Ortsteilebene bzw. die Ebene des Einzelvorhabens“. HF Dorf und Siedlung mit Infrastruktur – Aufgaben LM, räumlich-funktionaler Bezug und Zuständigkeit Aufgaben Landmanagement im räumlichfunktionalen Bezug Unterstützung der Gemeinden bei der nachhaltigen Siedlungs (flächen) entwicklung , d.h. Siedlungsentwicklung unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und unter der Zielstellung des Flächensparens sowie zukunftsfähiger sozialer und technischer Infrastrukturausstattung Zuständigkeitsbereiche Kommune, kommunale Zusammenschlüsse Eigentums- und Nutzungsbezug Kommune mit ländlichem Grundbesitz (§ 1 FlurbG), Grundstückseigentümer, Bewirtschafter / Nutzer auf übergemeindlicher Ebene Strategische Unterstützung bei der übergemeindlichen Planung und Abstimmung auf Gemeindeebene strategische Unterstützung bei der gemeindlichen Planung, Unterstützung bei der Umsetzung auf Dorfebene (Ortsteilebene), Ebene des Einzelvorhabens eigenständige Planung und Umsetzung (DE) mit konkreten Hilfestellungen zu Zukunftsthemen (vgl. Innenentwicklung) Die folgende Tabelle stellt das mögliche Aktivitätsspektrum LM im Handlungsfeld Dorf und Siedlung mit Infrastruktur aus Sicht der Verwaltung für Ländliche Entwicklung dar. 35 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 HF Dorf und Siedlung mit Infrastruktur – Mögliche Aufgabenbereiche LM auf den verschiedenen räumlich-funktionalen Bezugsebenen Aktivierendes Beraten Übergemeindliche Ebene Gemeindeebene Dorf-/ Ortsteilebene, Ebene des Einzelvorhabens Strategische Unterstützung bei der Positionierung im Rahmen interkommunaler Kooperation (z.B. Bestimmung der vorrangigen Handlungsfelder und Ziele für die Positionierung im regionalen Kontext) Sensibilisierung/Bewusstseinsbildung für die Notwendigkeit des Flächensparens bzw. der Innenentwicklung Unterstützung bei der Schwerpunktsetzung bzw. der Ausrichtung auf bestimmte Funktionen auf Dorf- oder Ortsteilebene Strategische Unterstützung bei der gemeindlichen Bauleitplanung u. a. bei Bewusstseinsbildung für nachhaltiges Bauen im Rahmen von Einzelvorhaben (u. a. Energieeffizienz, funktionale Gestaltung etc.) Sensibilisierung/Bewusstseinsbildung für die Notwendigkeit des Flächensparens − Entwicklung langfristiger Zielvorstellungen für die gemeindliche Siedlungsentwicklung unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und der übergemeindlichen Positionierung (s. übergemeindliche Ebene) − Entwicklung einer kommunalen Baulandstrategie (unter Berücksichtigung der langfristigen Zielvorstellungen für die Siedlungsentwicklung s. o.) − Abstimmung der Funktionen einzelner Ortsteile untereinander bzw. der Funktion des Ortskernes im Verhältnis zu den Ortsteilen (insbesondere bei großen Flächengemeinden) − Ermittlung/Entwicklung von Innenentwicklungspotenzialen auf gemeindlicher Ebene Planen Planerische Unterstützung bei der interkommunalen Abstimmung u. a. im Bereich − Siedlungsflächenentwicklung insbesondere Wohnsiedlungsentwicklung / Rückund Umbauerfordernissen unter Berück- Im Bereich der Planung hat das LM auf Gemeindeebene keinen eigenständigen Auftrag, die Zuständigkeit liegt hier bei der kommunalen Bauleitplanung Eigenständige Planung im Rahmen von Verfahren der Ländlichen Entwicklung und Abstimmung mit der gemeindlichen Bauleitplanung (§ 187, 188 BauGB) Auf der Basis einer integrierten interkommuna- − mit besonderer Planungsunterstützung 36 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 sichtigung der demographischen Entwicklung − Siedlungsflächenentwicklung insbesondere von gewerblichen Siedlungsflächen unter Berücksichtigung der regionalen wirtschaftlichen Positionierung (vgl. HF Wirtschaft) − Nachnutzung/Rückbau von großflächigen Konversionsflächen − nachhaltiger Sicherung (Tragfähigkeit) von technischer Infrastruktur len Entwicklungsplanung (z.B. ILEK) kann aber eine Beratung bei der gemeindlichen Planung erfolgen u. a. zu − Arrondierung von ländlichem Grundbesitz auf gemeindlicher Ebene für die bauliche Entwicklung im Bereich Innenentwicklung / Dorfumbau (=> vgl. Hilfestellung zur Erfassung und Bewertung von Innenentwicklungspotenzialen, Dorf vital) − Standortsuche für gemeindlich bedeutsame Einrichtungen des sozialen und kulturellen Lebens sowie der Grund- und Nahversorgung − nachhaltiger Sicherung von sozialer Infrastruktur (kulturelle und soziale Einrichtungen) − übergemeindlich bedeutsamer Einrichtungen des Tourismus, der Wirtschaft, der Kultur und Bildung Ordnen Unterstützung bei der Umsetzung auf regionaler Ebene durch − Bodenbevorratung, -erwerb und – verwertung z.B. im Rahmen regionaler Flächen- und Maßnahmenpools − Gebäudebevorratung, –erwerb und – vermarktung z.B. im Rahmen von regionalen Gebäudebörsen Unterstützung bei der Umsetzung der Bauleitplanung und anderer gemeindlicher Planungen u. a. im Bereich − Flächen- und Baulandbereitstellung insbesondere auch Mobilisierung innerörtlicher Brach- und Freiflächen − Abgleich von Nutzungsansprüchen und – konflikten sowie Nutzungsvereinbarungen − Bodenbevorratung, –erwerb und – verwertung z.B. im Rahmen einer gemeindlichen Baulandstrategie oder gemeindlicher Flächen- und Maßnahmenpools − Gebäudebevorratung, –erwerb und Ver- 37 Eigenständige Umsetzung im Rahmen von Verfahren der Ländlichen Entwicklung (Abstimmung mit der gemeindlichen Bauleitplanung §187/188 BauGB) möglich u. a. im Bereich − Boden und Grundstückserwerb und – verwertung − Abgleich von Nutzungsansprüchen und – konflikten sowie Nutzungsvereinbarungen Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 marktung z.B. im Rahmen von Gebäudebörsen − Neueinteilung von Grundbesitz incl. technischer Unterstützung/Dienstleistungen (=> Abmarkung, Vermessung, Erstellung der Katasterund Grundbuchunterlagen) Eigenständige Umsetzung im Rahmen von Verfahren der Ländlichen Entwicklung (Abstimmung mit der gemeindlichen Bauleitplanung §187/188 BauGB) möglich u. a. Bauen − Gebäudeumnutzung, -sanierung im Zusammenhang mit privater und gemeinschaftlicher Nutzung − Gemeinschaftseinrichtungen (u. a. zur Nahversorgung, des sozialen und kulturellen Lebens) − Gestaltung funktionsfähiger, identitätsstiftender Ortskerne − Infrastruktur im Bereich Freizeit und Erholung, gemeinschaftlicher Ver- und Entsorgung − Wegebau, Straßenraumgestaltung 38 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Zusammenfassung: mögliche Aufgabenbereiche LM im HF Dorf und Siedlung mit Infrastruktur • Im Handlungsfeld Dorf und Siedlung hat die strategische Unterstützung (= aktivierendes Beraten) eine besondere Bedeutung auf interkommunalerund Gemeindeebene, da nur auf diesen Ebenen eine Positionierung und Ausrichtung der gemeindlichen Siedlungsentwicklung erfolgen kann. Auf Dorfoder Ortsteilebene kann dagegen eine solche Ausrichtung nicht eigenständig, d.h. ohne Berücksichtigung der gemeindlichen oder übergemeindlichen Ebene (z.B. Baulandausweisungen, -preise der Gemeinde / benachbarter Gemeinden), erfolgen. • Im Rahmen integrierter Entwicklungen unter Beteiligung der Verwaltung für Ländliche Entwicklung kann darüber hinaus konkrete Planungsunterstützung insbesondere bei der interkommunalen Abstimmung gegeben werden. Auf gemeindlicher Ebene liegt dagegen die Verantwortung für das flächenbezogene „Planen“ bei der kommunalen Bauleitplanung und ist damit kein originäres Aktivitätsfeld des LM. Allerdings kann die kommunale Bauleitplanung zu bestimmten Themenstellungen strategisch unterstützt werden. Darüber hinaus ist die Unterstützung der konkreten Umsetzung von Planungszielen ein wichtiges Aktivitätsfeld des LM. • Die auf Gemeinde- bzw. interkommunaler Ebene formulierten Zielstellungen stellen eine Richtungsvorgabe für die Siedlungsentwicklung auf Dorf/ Ortsteilebene dar. Darauf aufbauend ist die eigenständige planerische Konkretisierung und Umsetzung im Rahmen der Dorferneuerung eine Aufgabe des Landmanagements. Dabei können konkrete planerische Hilfestellungen zu Zukunftsaufgaben wie z.B. der vorrangigen Innenentwicklung gegeben werden. 39 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 3 Handlungsfeld Wirtschaft Dienstleistung) (Landwirtschaft, Gewerbe und Soweit nicht explizit dargestellt, beziehen sich die im nachfolgenden getroffenen Aussagen zur Landwirtschaft auf den Gesamtkomplex der Land- und Forstwirtschaft! 3.1 Rahmenbedingungen und Zukunftstrends Die Land- und Forstwirtschaft ist zwar nach wie vor ein in der öffentlichen Wahrnehmung prägender Faktor im ländlichen Raum, die Sozial- und Wirtschaftsstruktur wird allerdings schon lange nicht mehr von ihr dominiert. So hat sich der Anteil der Landund Forstwirtschaft sowie der Fischerei an der Bruttowertschöpfung Bayerns im Zeitraum von 1990 auf 2007 nahezu halbiert. (BAYERISCHES LANDESAMT UND FÜR STATISTIK DATENVERARBEITUNG 2009) und stabilisiert sich derzeit auf rd. 1%. „Der ‚ländliche Raum’ ist heute weniger denn je eine einheitliche Raumkategorie. Die Unterschiede in der Wirtschafts- und Beschäftigtenstruktur und den zukünftigen Entwicklungschancen sind zwischen einzelnen ländlichen Räumen dabei vielfach stärker ausgebildet als zwischen städtisch geprägten Gebieten und ländlichen Räumen“ (BUNDESAMT FÜR BAUWESEN UND RAUMORDNUNG, 2005; vgl. auch AKADEMIE FÜR RAUMFORSCHUNG UND LANDESPLANUNG 2008). Ländliche Räume befinden sich sowohl im wirtschaftsstarken Umland von großen Städten und in Gebieten mit einer starken agrarwirtschaftlichen Basis als auch in peripheren Räumen ohne Verdichtungskerne. Suburbanisierungsdruck, zentrennahe attraktive Wohnstandorte, Entstehung neuer Wirtschaftscluster etc. zählen somit ebenso zu den typischen Merkmalen ländlicher Räume wie niedrige Bevölkerungsdichte, Abwanderungstendenzen und geringe Durchschnittseinkommen (BUNDESAMT FÜR BAUWESEN UND RAUMORDNUNG 2005). Auf dieser Grundlage lassen sich folgende Trends und Rahmenbedingungen für das Handlungsfeld Wirtschaft im ländlichen Raum benennen, die im Folgenden vertieft werden: • Wirtschaftsstrukturelle Rahmenbedingungen • Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft 40 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 3.1.1 Wirtschaftsstrukturelle Rahmenbedingungen Im bundesweiten Vergleich war die Beschäftigtenentwicklung der 1970er und 1980er Jahre geprägt vom „Aufholen ländlicher Regionen“(MAGEL 1999). Bezüglich des regionalwirtschaftlichen Entwicklungsstandes weisen die südlichen Regionen im bundesweiten Vergleich ein überdurchschnittliches Niveau auf (BUNDESAMT FÜR BAUWE- SEN UND RAUMORDNUNG 2005, GÄRTNER 2007). Die aktuelle Beschäftigtenentwicklung stellt sich dagegen sehr differenziert da: Ähnlich wie bei der Bevölkerungsentwicklung stehen die Regionen und Gemeinden im Wettbewerb um knappe Investitionen und Arbeitsplätze. Als Folge liegen selbst innerhalb einer Region Gemeinden mit Zuwächsen und Abnahmen dicht beieinander. Tendenziell besteht in den alten Bundesländern ein positiver Zusammenhang zwischen der Beschäftigtenentwicklung der Kernstädte und ihres Umlandes. Auf bayerischer Ebene spiegelt sich dies im Regionsvergleich im Zeitraum 1998 – 2008 (vgl. Abbildung 11). Abbildung 11 Beschäftigtenentwicklung 1998-2008 in Bayern Quelle: BayStMWVIT, Daten zur Raumbeobachtung, 2009 Seit Jahren nimmt zudem die Bedeutung des Dienstleistungsbereichs auf Kosten des produzierenden Gewerbes kontinuierlich zu (BAYERISCHES LANDESAMT UND FÜR STATISTIK DATENVERARBEITUNG 2009). In Folge dieses sektoralen Strukturwandels entfal41 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 len in Deutschland inzwischen ca. zwei Drittel aller Arbeitsplätze auf den Dienstleistungsbereich. Auf Bayern bezogen bildet sich dies analog im Anteil der Sektoren an der Bruttowertschöpfung ab: im Jahr 2008 entfielen 66,9 % auf Dienstleistungen, 32,1 % auf das Produzierende Gewerbe und 1,1 % auf die Land- und Forstwirtschaft. Dabei ist in den ländlichen Räumen der Dienstleistungsbesatz im Vergleich zu städtischen Gebieten immer noch unterdurchschnittlich. Die jeweilige Bedeutung der Wirtschaftssektoren und –zweige ist jedoch kleinräumiger bzw. regional zu differenzieren. Die ländlichen Räume nehmen verschiedene wirtschaftliche Funktionen wahr (vgl. BUNDESAMT FÜR BAUWESEN UND RAUMORDNUNG 2005): • Prosperierende ländliche Räume finden sich zum einen in der Nähe von Agglomerationen, wo die wirtschaftliche Dynamik auf Beschäftigungswachstum im verarbeitenden Gewerbe zurückzuführen ist. Zum anderen finden sich dynamische ländliche Räume, die ihre ökonomische Basis guten Einkommensmöglichkeiten in der Landwirtschaft oder hochwertigen Potenzialen im Tourismus verdanken • in peripheren, dünn besiedelten ländlichen Räumen kumulieren oftmals die wirtschaftsstrukturellen Problemlagen (niedrige Bevölkerungsdichte, unzureichende technische/soziale Infrastrukturausstattung, schlechte Verkehrserschließung, geringe Investitionstätigkeit etc.). Diese Räume weisen dagegen oftmals eine hohe Bedeutung für den Naturschutz/Naturhaushalt sowie die Nutzung der landschaftlichen Potenziale für Tourismus und Erholung auf. Handwerk und handwerkähnliches Gewerbe Aufgrund seiner dezentralen Strukturen spielt das Handwerk eine bedeutende Rolle im ländlichen Raum und birgt aufgrund seiner strukturimmanenten Anpassungsfähigkeit auch in Zukunft Entwicklungschancen. Wenngleich die Ausbildungsquote des Handwerks auch unter der der übrigen Volkswirtschaft liegt, ist es in diesem Bereich eine wichtige Größe (Ausbildungsquote von 10 % zu 12 % in der gesamten Volkswirtschaft ohne den öffentlichen Dienst (MIRBACH2003)). 42 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Das Handwerk trägt mit ca. 9% zum Bruttoinlandsprodukt bei, von 1000 Einwohner sind in Bayern 69 im Handwerk beschäftigt (auf Bundesebene 59 Beschäftigte je 1000 Einwohner) (BAYERISCHER HANDWERKSTAG 2009). Das Handwerk reagiert schneller und flexibler auf Marktveränderungen oder technologische Entwicklungen als Großbetriebe, was am Vergleich der Entwicklung der Betriebe abzulesen ist. Dabei befinden sich die Gesundheitshandwerke schon seit Jahren in einem Aufwärtstrend, was u. a. auf die demographische Entwicklung sowie das steigende Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung zurück zu führen ist, das Nahrungsmittelgewerbe zeigt dagegen einen leichten Abwärtstrend, der sich aber umzukehren scheint. Abbildung 12 Betriebsentwicklung des bayerischen Handwerks 1998 – 30.06.2009 Quelle: Bayerischer Handwerkstag, 2009 Im Gegensatz zur Betriebsentwicklung ist die Zahl der Beschäftigten nach Jahren der Rückläufigkeit wieder zunehmend (wobei jedoch die Datenbasis aufgrund der seit 2001 erfolgten schrittweisen Veränderungen im Handwerksrecht (u. a. Einführung der zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe und des damit verbundenen Wegfalls der Pflichtmitgliedschaft in der Handwerkskammer) keine detaillierteren Aussagen zulässt). 43 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Abbildung 13 Entwicklung der Beschäftigten im bayerischen Handwerk 1998 bis 2009 Quelle: Bayerischer Handwerkstag, 2009 Die beschriebenen Trends sind jedoch wiederum regional, bezogen auf die Kammerbezirke, zu differenzieren: So zeigte die Betriebsentwicklung der Kammerbezirke in Altbayern eine überdurchschnittliche Entwicklung, die Kammerbezirke in Franken und Schwaben dagegen unterdurchschnittliche Zahlen. Dies belegt einerseits die Korrelation des Handwerks zu gesamtwirtschaftlichen Trends und andererseits die Bedeutung konjunkturförderlicher Maßnahmen gerade auch für die ländlichen Räume in größerer Entfernung zu den großen Agglomerationen. Abbildung 14 Betriebsverteilung auf die bayerischen Kammerbezirke Quelle: Bayerischer Handwerkstag, 2009 44 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 3.1.2 Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft Strukturwandel Der Anteil der insgesamt in der Land- und Forstwirtschaft Erwerbstätigen ist mit insgesamt 2,9 % in Bayern im Jahr 2007 zwar relativ gering, die land- und forstwirtschaftliche Nutzung prägt aber nach wie vor mit 85 % der Gesamtfläche maßgeblich unsere Kulturlandschaft (BAYSTMLF 2008). Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte war auch in Bayern vom starken Strukturwandel der landwirtschaftliche Betriebsstrukturen geprägt: Gegenüber 1975 hat sich die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe mehr als halbiert, die durchschnittliche Flächenausstattung der verbliebenen Betriebe hat sich jedoch laufend erhöht (1990 verfügte der durchschnittliche Betrieb über 16,9 ha, 2007 waren es 27,3 ha). Begleitend hat sich das Verhältnis zwischen Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben verschoben: Seit 1987 gibt es mehr Nebenerwerbs- als Haupterwerbsbetriebe (2007: 54% Nebenerwerb und 46 % Haupterwerb). Die Bewirtschaftung im Nebenerwerb war bisher u. a. für den Erhalt von ökologisch wertvollen Grünlandflächen bedeutsam. 45 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Abbildung 15 Entwicklung d. Zahl d. Betriebe in Bayern Abbildung 16 Entwicklung der Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe in Bayern Abbildung 17 Verteilung der Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe in Bayern 46 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Abbildung 18 Anteil an Pachtflächen in Bayern Quelle: alle: BayStMLF, Land- und Forstwirtschaft in Bayern - Daten und Fakten 2008 Darüber hinaus ist eine kontinuierliche Zunahme des Pachtflächenanteils zu verzeichnen, der im Jahr 2007 bei 45 % lag In den letzten Jahren hat zudem der Ökologische Landbau (nach EG-Öko-VO) eine Steigerung bei Betrieben und bewirtschafteten Flächen verzeichnen können (im letzten Jahrzehnt mit jährlich jeweils zweistelligen Zuwachsraten). Der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Flächen an der LF in Bayern belief sich 2007 auf 47 % (BAYSTMLF 2008). Darüber hinaus gewinnt der Anbau nachwachsender Rohstoffe (v. a. zur energetischen Nutzung) insbesondere auf bisherigen (bis 2009) Stilllegungsflächen und Grenzertragsflächen zunehmend an Bedeutung. Im Jahr 2007 wurden auf ca. 250 000 ha nachwachsende Rohstoffe angebaut (BAYSTMLF 2008). Die Erwartungen liegen in einer Zunahme im zweistelligen Prozentbereich für die kommenden Jahre. Agrarpolitische Rahmenbedingungen (GAP-Reform 2003) Wie unter Kapitel I 3.2 dargelegt, steht die Betrachtung der 1. Säule der GAP und damit die einzelbetriebliche Ebene nicht im Fokus des Forschungsvorhabens. Im Zuge der GAP-Reform ergaben sich jedoch Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei der Landbewirtschaftung, die bei der Aufgabenstellung für das 47 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Landmanagement zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus wird sich die Art und Intensität der Landnutzung in der Folge verändern (siehe hierzu HF Landschaft und Landnutzung). „Die gegenwärtige Situation der Landwirtschaft ist geprägt von Schutzmaßnahmen, die vor 125 Jahren in Form von Getreidezöllen begonnen wurden“. Mit der Agrarreform von 1992 („Agrarwende“) erfolgte die Trennung zwischen Markt- und Einkommenspolitik (HEISSENHUBER 2005). Die GAP-Reform 2003 setzte den 1992 begonnenen Prozess fort. Hauptelemente der Reform sind: • Entkopplung der (einzelbetrieblichen) Direktzahlungen von der Produktion; dies kam seit dem 01.01.2005 in Form der sog. Betriebsprämienregelung zum Tragen • Cross compliance: Verknüpfung der Direktzahlungen mit der Einhaltung von Standards in den Bereichen Umwelt- und Tierschutz sowie Lebens- und Futtermittelsicherheit • Modulation: Bereitstellung von Mitteln für Maßnahmen zur Förderung der ländlichen Entwicklung durch Kürzung der Direktzahlungen Für die Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktion ist insbesondere die Entkoppelung der Direktzahlungen maßgeblich. Die Entscheidung für oder gegen eine Aufrechterhaltung der Produktion hängt dabei vom Preis-Kosten-Verhältnis des jeweiligen Betriebes ab. Die Kostenseite wird zum einen von den Pachtpreisen bestimmt zum anderen von den Möglichkeiten zur Kosteneinsparung. Dabei tritt die Bedeutung der Betriebsgröße zunehmend in den Hintergrund, die Bewirtschaftungseinheit (als bestimmende Größe der Auslastung von Maschinen / der Einsparung von Arbeitszeit) gewinnt an Bedeutung. Die Herstellung kostengünstiger, d.h. großer zusammenhängender Bewirtschaftungseinheiten ist daher auch in Zukunft eine Themenstellung für das Landmanagement. Im stadtnahen zersiedelten Bereich wird dies zunehmend erschwert sein, so dass andere außerlandwirtschaftliche Nutzungsformen (z.B. Erholungsnutzung) an Bedeutung gewinnen. 48 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Die Erwartung, dass es durch die frei handelbaren Prämienberechtigungen zu einer erhöhten Dynamik im Grundstücks- und Pachtflächenmarkt mit entsprechenden Auswirkungen auf die Kauf- und Pachtpreise kommt, ist bislang nicht nachweisbar eingetreten. Generell führen die Tendenz zur Liberalisierung und die Entkoppelung der Direktzahlungen dazu, dass die Standort- und Betriebsbedingungen wieder ein stärkeres Gewicht erlangen und sich die Unterschiede regional sehr unterschiedlich auswirken. Ertragsschwächere Standorte geraten zunehmend unter Druck. Dabei sind die ungünstigen Standortbedingungen nicht nur von der Ertragsfähigkeit der Böden sondern ganz besonders von der Flurstruktur bestimmt (Die Auswirkungen auf die Landnutzung werden an dieser Stelle nicht vertieft und sind unter Kapitel II 4 Landschaft und Landnutzung dargestellt.) 3.1.3 Zusammenfassung Auf der Basis der geschilderten Entwicklungstrends ergibt sich eine Reihe von Herausforderungen bei der nachhaltigen Entwicklung des Handlungsfeldes Wirtschaft (Landwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen). Im Rahmen des Forschungsvorhabens Landmanagement sind daher folgende Themenstellungen auf den verschiedenen Bezugsebenen Region – politische Gemeinde – betriebliche Ebene zu berücksichtigen: • Die Regionen und Gemeinden stehen im Wettbewerb um die Ansiedlung von Investitionen und Arbeitsplätzen. Dabei benötigen sie Unterstützung bei einer gezielten Positionierung im Hinblick auf ihre jeweiligen Schwerpunktfunktionen. Zudem kommt der Förderung des Dienstleistungssektors in den ländlichen Räumen - aufgrund seiner gesamtwirtschaftlichen Bedeutung – erhöhte Bedeutung zu. • Auf der Basis einer regionalen Standortentwicklungsstrategie benötigen sowohl die Gemeinden als auch private Vorhabensträger und Betriebe Unterstützung bei der konkreten Investitionsvorbereitung (insbesondere bezogen auf Grund und Boden). • Das Handwerk hat aufgrund seiner dezentralen Strukturen gerade im peripheren ländlichen Raum auch in Zukunft eine wichtige Bedeutung. Hier müssen in 49 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 der Zukunft der Bestand gesichert und verstärkt innovative Ansätze verfolgt und unterstützt werden, um Flexibilitätsvorteile des Handwerks für den ländlichen Raum nutzbar zu machen. • Für die Zukunft ist sowohl eine verstärkte regionale Differenzierung in der Art und Intensität der Landwirtschaft sowie eine Umstellung auf andere Landnutzungssysteme - wie z.B. den ökologischen Landbau oder den verstärkten Anbau nachwachsender Rohstoffe - zu erwarten. Dadurch werden zunehmend Landnutzungskonflikte auftreten (z. B. Benachbarung ökologisch und konventionell bewirtschafteter Flächen, Arrondierung großer Flächen für den Anbau nachwachsender Rohstoffe, große Flächeneinheiten mit „Mindestnutzung“ etc.). Dies stellt erhöhte Anforderungen an das Landmanagement auf regionaler Ebene (vgl. EWALD 2003). • Aufgrund des erhöhten Kostendrucks in der Landwirtschaft stellt sich auf betrieblicher Ebene zunehmend die Anforderung große, zusammenhängende Bewirtschaftungseinheiten zu erreichen. Dies verursacht erhöhte Anforderungen an die Neuordnung der Bewirtschaftungseinheiten. 50 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 -------------------------------Literatur und Quellen: AKADEMIE FÜR RAUMFORSCHUNG UND LANDESPLANUNG (HG.) (2008): Herausforderung Vielfalt – Ländliche Räume im Struktur- und Politikwandel, Hannover BAYERISCHER HANDWERKSTAG (2010): Handwerk 2009 aktuell – Daten über Handwerk und Wirtschaft in Bayern und in der Bundesrepublik Deutschland, München BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG (2009): Statistische Berichte 2007 BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN (BAYSTMLF) (HG.) (2008): Bayerischer Agrarbericht 2008, München BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, INFRASTRUKTUR, VERKEHR UND TECHNOLOGIE (BAYSTMWIVT) (HG.) (2009A): Daten zur Raumbeobachtung, München, 2009 BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, INFRASTRUKTUR, VERKEHR UND TECHNOLOGIE (BAYSTMWIVT) (HG.) (2009B): Bayerns Wirtschaft in Zahlen, 2009 BUNDESAMT FÜR BAUWESEN UND RAUMORDNUNG (BBR) (HG.) (2005): Raumordnungs- bericht 2005 (ROB 2005), Berichte Bd. 21, Bonn, 2005 EWALD, W.-G. (2003): Utopie oder Vision: Landentwicklung auf dem Weg zum nachhaltigen Landmanagement? – aus der Sicht Bayerns, in: Magel, H. (Hg.) Lehrstuhl für Bodenordnung und Landentwicklung, Materialiensammlung Heft 28/2003 HEISSENHUBER, A. (2005): Landbewirtschaftung von morgen – Visionen für 2015, in: KTBL-Schrift 438, S. 18-32 51 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 MIRBACH, H. (2003): „Die ‚Schein-Facharbeiter’ des Handwerks“, veröffentlicht auf den Seiten des Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (www.buhev.de) 52 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 3.2 Aufgabenbereiche des Landmanagements Im Handlungsfeld Wirtschaft (Landwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen) erscheint hinsichtlich der Aufgaben und des möglichen Aktivitätsspektrums des Landmanagements eine Differenzierung in folgende räumlich-funktionale Bezugsebenen (vgl. Kapitel II) sinnvoll: übergemeindliche / interkommunale Ebene – Gemeindeebene (politische Gemeinde inklusive der einzelnen Ortsteile) – betriebliche Ebene bzw. privater Vorhabensträger / Investor. HF Wirtschaft (Landwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistung) – Aufgaben LM, räumlichfunktionaler Bezug und Zuständigkeit Aufgaben Landmanagement im räumlichZuständigkeitsfunktionalen Bezug bereiche Unterstützung der verschiedenen Akteure bei der wirtschaftlichen Entwicklung des ländlichen Raumes unter Berücksichtigung der jeweiligen wirtschaftlichen Funktionen und Entwicklungschancen sowie der veränderten Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft Eigentums- und Nutzungsbezug Kommunen mit ländlichem Grundbesitz (§ 1 FlurbG), private Grundstückseigentümer, Betriebseigentümer, Bewirtschafter/Nutzer auf übergemeindlicher Ebene Strategische Unterstützung bei der übergemeind- Kommunale Zusammenschlüsse, zustänlichen Abstimmung und Planung dige Wirtschaftsförderungsstellen auf gemeindlicher Ebene Strategische Unterstützung bei der gemeindlichen Positionierung, Unterstützung bei der gemeindlichen Planung und Umsetzung, eigenständige Planung und Umsetzung im Bereich Flurneuordnung Kommune, Wirtschaftsförderungsstellen auf betrieblicher Ebene, Ebene des Einzelvorhabens/Projekts Unterstützung bei der Planung und Umsetzung bzw. eigenständige Planung und Umsetzung im Bereich Flurneuordnung Private, öffentliche Investoren / Vorhabensträger + Landwirtschaftliche Landnutzer Die folgende Tabelle stellt das mögliche Aktivitätsspektrum LM im Handlungsfeld Wirtschaft (Landwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistung) aus Sicht der Verwaltung für Ländliche Entwicklung dar. 53 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 HF Wirtschaft (Landwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistung) – Mögliche Aufgabenbereiche LM auf den verschiedenen räumlich-funktionalen Bezugsebenen Aktivierendes Beraten Übergemeindliche Ebene Gemeindeebene Betriebliche Ebene, Ebene des Einzelvorhabens/Projektes Strategische Unterstützung bei der wirtschaftlichen Positionierung im Rahmen einer interkommunalen/regionalen Standortentwicklungsstrategie (unter Einbeziehung der zuständigen Wirtschaftsförderungsstellen) Strategische Unterstützung bei der wirtschaftlichen Entwicklung auf Gemeindeebene (unter Einbeziehung der zuständigen Wirtschaftsförderungsstellen), u. a. bei Strategisch Unterstützung von Vorhabensträgern / Investoren bei der Projektentwicklung z.B. durch Unterstützung bei ressortübergreifender Abstimmung/Bündelung verschiedener Fördermittel? − Definition von wirtschaftlichen Schwerpunktfunktionen der Gemeinde − Aufstellen einer kommunalen Standortentwicklungsstrategie, d.h. Entwicklung langfristiger Zielvorstellungen für die kommunale Gewerbeflächenentwicklung (dabei u. a. Berücksichtigung von langfristigem Ausgleichsflächenbedarf) − Beratung der Gemeinde zu konkreten Ansiedlungsvorhaben von Investoren / Vorhabensträgern − „Bestandspflege“ / Erleichterung von Existenzgründungen ortsansässiger Unternehmen, Gewerbe-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe durch Absicherung von Bleibe- oder Entwicklungsperspektiven z.B. Erweiterungsmöglichkeiten im Bestand im Zusammenhang mit Innenentwicklung (vgl. HF Dorf und Siedlung: Ermittlung von Innenentwicklungspotenzialen) Planen Planerische Unterstützung bei der interkommunalen Abstimmung u. a. im Bereich − Gewerbeflächenentwicklung unter Berücksichtigung der regionalen wirtschaft- Im Bereich der Planung zur baulichen Entwicklung hat das LM auf Gemeindeebene keinen eigenständigen Auftrag. Die Zuständigkeit liegt hier bei der Kommunalen Bauleitplanung. 54 Strategische Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe bei der Diversifizierung (durch Beratung auf Basis einer regionalen Standortentwicklungsstrategie) und Erleichterung von Existenzgründungen ortsansässiger Unternehmen im Bereich Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung z.B. durch Beratung zu Erweiterungsmöglichkeiten im Bestand (im Zusammenhang mit Innenentwicklung) und daher Beitrag zu einer Reduzierung von Investitionskosten bei der Existenzgründung Eigenständige Planung im Rahmen von Verfahren der Ländlichen Entwicklung und Abstimmung mit der gemeindlichen Bauleitplanung (§ 187, 188 BauGB) Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Übergemeindliche Ebene lichen Positionierung sowie vorhandener Flächen- und Gebäudepotenziale (z.B. in Form interkommunaler Gewerbegebiete) (vgl. HF Dorf und Siedlung mit Infrastruktur) − Konzipierung von regionalen Ausgleichsflächenpools − Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft unter Berücksichtigung der veränderten Rahmenbedingungen im Zuge der GAPReform u. a. durch Arrondierung von Flächen für einzelne landwirtschaftliche Nutzungsformen zur Vermeidung von Landnutzungskonflikten z.B. Flächen für extensive Beweidungssysteme, für den Anbau nachwachsender Rohstoffe, den ökologischen Anbau etc. − übergemeindlich bedeutsamer Einrichtungen des Tourismus der Wirtschaft, der Bildung (vgl. HF Dorf und Siedlung mit Infrastruktur) Gemeindeebene Auf der der Basis einer integrierten interkommunalen Entwicklungsplanung (z.B. ILEK) kann jedoch eine Beratung bei der gemeindlichen Planung in folgenden Bereichen erfolgen: − Arrondierung von ländlichem Grundbesitz auf gemeindlicher Ebene z.B. für Ausgleichsflächenpools oder besondere Landbewirtschaftungsformen (Anbau von NawaRo’s etc.) (vgl. HF Landschaft und Landnutzung) − Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaftskraft auf gemeindlicher Ebene z.B. Standortsuche für Einrichtungen der regionalen Wirtschaft Darüber hinaus ist auf gemeindlicher Ebene eigenständige Planung im Rahmen von Verfahren der Ländlichen Entwicklung (Abstimmung mit der gemeindlichen Bauleitplanung § 187/188 BauGB) möglich zur: Betriebliche Ebene, Ebene des Einzelvorhabens/Projektes − Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft unter Berücksichtigung der veränderten Rahmenbedingungen im Zuge der GAPReform auf einzelbetrieblicher Ebene (u. a. im Hinblick auf betriebliche Neuausrichtung z.B. Landwirt => Energiewirt) − Verbesserung der Infrastruktur, u. a. Wegebaumaßnahmen Unterstützung von privaten Vorhabensträgern / Investoren bei der Standortsuche − Suche nach geeigneten, konfliktarmen Entwicklungsflächen sowie notwendigen Ausgleichs- und Ersatzflächen − Suche nach geeigneten Immobilien zur Umnutzung − Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft unter Berücksichtigung der veränderten Rahmenbedingungen im Zuge der GAPReform − Verbesserung der Infrastruktur, u. a. Wegebaumaßnahmen Ordnen Unterstützung bei der Umsetzung auf regionaler Ebene durch − Bodenbevorratung, –erwerb und verwertung z.B. im Rahmen einer regionalen Standortentwicklungsstrategie oder regionaler Flächen- und Maßnahmenpools Unterstützung bei der Umsetzung der Bauleitplanung und anderer gemeindlicher Planungen u. a. im Bereich − Flächen- und Baulandbereitstellung insbesondere auch Mobilisierung innerörtlicher Brach- und Freiflächen 55 Unterstützung von Vorhabensträgern bei der Umsetzung bzw. eigenständige Umsetzung im Rahmen von Verfahren der Ländlichen Entwicklung (Abstimmung mit der gemeindlichen Bauleitplanung § 187/188 BauGB) u. a. im Bereich Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Übergemeindliche Ebene − Gebäudebevorratung, –erwerb und – vermarktung z.B. im Rahmen von regionalen Gebäudebörsen Gemeindeebene − Abgleich von Nutzungsansprüchen und – konflikten sowie Nutzungsvereinbarungen Bodenbevorratung und –erwerb z.B. im Rahmen einer gemeindlichen Standortentwicklungsstrategie oder gemeindlicher Flächen- und Maßnahmenpools Betriebliche Ebene, Ebene des Einzelvorhabens/Projektes − Neustrukturierung von Bewirtschaftungseinheiten (insbesondere auch von Pachtflächen) − Boden und Grundstückserwerb und – verwertung − Gebäudebevorratung, –erwerb und – vermarktung z.B. im Rahmen von Gebäudebörsen − Neueinteilung von Grundbesitz incl. technischer Unterstützung/Dienstleistungen (=> Abmarkung, Vermessung, Erstellung der Kataster- und Grundbuchunterlagen) − technische Unterstützung bei der Verwaltung von Gewerbeflächen oder Gebäuden (GIS-basiert) Bauen Unterstützung bei der Umsetzung der Bauleitplanung und anderer gemeindlicher Planungen u. a. im Bereich − Infrastrukturmaßnahmen (insbesondere Wegebau) − Gebäudeumnutzung landwirtschaftlicher Bausubstanz für die Entwicklung alternativer Erwerbsmöglichkeiten im Bereich Gewerbe, Handwerk, Dienstleistung 56 Eigenständige Umsetzung im Rahmen von Verfahren der Ländlichen Entwicklung (Abstimmung mit der gemeindlichen Bauleitplanung § 187/188) u. a. im Bereich − Infrastrukturmaßnahmen (insbesondere Wegebau) − Gebäudeumnutzung landwirtschaftlicher Bausubstanz für die Entwicklung alternativer Erwerbsmöglichkeiten im Bereich Gewerbe, Handwerk, Dienstleistung Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Zusammenfassung: mögliche Aufgabenbereiche LM im HF Wirtschaft (Landwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistung) • Die strategische Unterstützung (= aktivierendes Beraten) ist im HF Wirtschaft eine zentrale Aufgabe des Landmanagements auf allen Bezugsebenen. Auf interkommunaler Ebene steht dabei die wirtschaftliche Positionierung im Rahmen einer interkommunalen Standortentwicklungsstrategie im Vordergrund (z.B. Inhalt des ILEK), welche auf gemeindlicher Ebene in eine entsprechende Schwerpunktsetzung sowie eine kommunale Standortentwicklungsstrategie umgesetzt werden kann. Auf dieser Grundlage ist auch eine Beratung zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe denkbar. • Im Rahmen der ILE kann konkrete Planungsunterstützung bei der interkommunalen Abstimmung von gewerblicher Siedlungsentwicklung sowie zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft im regionalen Kontext erfolgen. • Auf gemeindlicher Ebene besteht im Bereich der baulichen Entwicklung keine eigene Planungszuständigkeit des LM (stattdessen kommunale Bauleitplanung). Es kann aber eine Aufgabe des LM sein, im Hinblick auf Arrondierung bestimmter Flächennutzungen oder auch hinsichtlich Maßnahmen zur allgemeinen Stärkung der regionalen Wirtschaft zu beraten. Darüber hinaus ist auf gemeindlicher- wie auf Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe eigenständige Planung und Umsetzung im Rahmen der Flurneuordnung möglich. • Bezogen auf private Vorhabensträger/Investoren sind Aktivitäten des LM sowohl bei der strategischen Unterstützung zur Projektentwicklung, bei der Standort- oder Immobiliensuche sowie bei der konkreten Projektumsetzung möglich. 57 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 4 Handlungsfeld Landschaft und Landnutzung Soweit nicht explizit dargestellt, beziehen sich die im nachfolgenden getroffenen Aussagen zur Landwirtschaft auf den Gesamtkomplex der Land- und Forstwirtschaft! 4.1 Rahmenbedingungen / Zukunftstrends Prägendes Kennzeichen des Ländlichen Raumes ist seine Funktionenvielfalt bzw. „Multifunktionalität“ (EUROPÄISCHE KOMMISSION 1999). Der Flächenanspruch der verschiedenen Funktionen ist die Grundlage für eine Reihe von Landnutzungskonflikten. Die durch die GAP-Reform geänderten agrarpolitischen Rahmenbedingungen lassen eine Änderung in den Landbewirtschaftungsstrategien erwarten, die im Rahmen des Forschungsvorhabens zwar nicht vertieft behandelt werden können, durch die aber Aufgaben für das Landmanagement entstehen können. Darüber hinaus sind durch die Auswirkungen des Klimawandels weiteren Veränderungen in der Landnutzung absehbar: Der Klima-Report 2009 des Deutschen Wetterdienstes prognostiziert, dass durch steigende Temperaturen längere Vegetationsperioden zu erwarten sind, die – eine entsprechende, eventuell künstliche Wasserversorgung vorausgesetzt - mehrere Ernten pro Jahr erlauben. Höhere Kohlendioxidkonzentrationen in der Atmosphäre begünstigen stärkere Pflanzenwachstumsphasen. Gleichzeitig sinkt aber die Eindringtiefe des winterlichen Bodenfrosts, was dessen Boden auflockernde Wirkung reduziere (DEUTSCHER WETTERDIENST 2010). Die nord- und mitteleuropäische Landwirtschaft wird bei entsprechenden Anpassungsstrategien als Profiteur des Klimawandels gesehen. Obgleich die konkreten Auswirkungen im Rahmen des Forschungsvorhabens nicht vertieft behandelt werden können, ist aber offensichtlich, dass dadurch Aufgaben für das Landmanagement entstehen können. Auf dieser Basis sollen folgende Rahmenbedingungen und Zukunftstrends im Handlungsfeld Landschaft/Landnutzung umrissen werden: • Multifunktionalität und Landnutzungskonflikte • Auswirkungen des Klimawandels und der geänderten agrarpolitischen Rahmenbedingungen auf die Landnutzung 58 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 4.1.1 Multifunktionalität und Landnutzungskonflikte Die „Multifunktionalität“ des ländlichen Raumes bildet sich in folgenden Funktionen zur Befriedigung gesellschaftlicher und ökologischer Anforderungen ab (BUNDESAMT FÜR BAUWESEN UND RAUMORDNUNG 2005): • Wohnfunktion • Wirtschafts- und Arbeitsplatzfunktion • Ökotop- und Naturschutzfunktion • Erholungs- und Tourismusfunktion • Ressourcenbereitstellungsfunktion • Standortfunktion für Infrastrukturen Alle diese Funktionen beanspruchen Fläche (bzw. ländlichen Grundbesitz). Die ländlichen Räume sehen sich daher zunehmend mit Landnutzungskonflikten konfrontiert. Diese treten im Umfeld von Agglomerationen / in suburbanen Räumen mit hohem Nutzungsdruck massiver auf als in dünn besiedelten ländlichen Räumen. Die jeweiligen spezifischen Herausforderungen und regionalen Disparitäten im Nutzungsdruck, die sich aus der Wohn-, Wirtschafts- bzw. Arbeitsplatz- oder auch Standortfunktion für Infrastrukturen ergeben, sind in den jeweiligen Fachkapiteln dargestellt. Für alle damit verbundenen baulichen Eingriffe, ist seit dem 01.01.2001 die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung verbindlich anzuwenden. Diese sieht Ausgleichsmaßnahmen für nicht vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft vor, was wiederum Grund und Boden beansprucht. Das Baugesetzbuch ermöglicht dabei auch eine räumliche und zeitliche Trennung von Eingriff und Ausgleich unter dem Stichwort „Ökokonto“. Darunter wird das frühzeitige Sichern von Ausgleichsflächen und – Maßnahmen („Pooling“) bereits vor Durchführung des eigentlichen Eingriffs verstanden. Durch die von der Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung („Föderalismusreform I“) vorbereitete umfangreiche Änderung des Grundgesetzes gehört das Naturschutzrecht seit dem 01. September 2006 zur konkurrierenden Gesetzgebung mit Abweichungsbefugnis der Länder. Der Bund hat mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes zum 01. März 2010 erste Schritte unternommen, zukünftig auch in anderen Bereichen eine stärkere Flexibilisierung der Eingriffsregelung 59 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 und der damit verbundnen räumlichen und zeitlichen Trennung von Maßnahmen und Kompensation zuzulassen. Darüber hinaus treten zunehmend „klassische“ Landnutzungskonflikte durch Flächen beanspruchende Planungen zum Schutz der Naturhaushaltsfunktionen – insbesondere Naturschutz und Wasserwirtschaft - auf (vgl. EWALD, 2003). Im Bereich des Naturschutzes entstehen Flächenansprüche u. a. aus der Verpflichtung zum Biotopverbund sowie auf Landes- als auch auf europäischer Ebene. Der landesweite Biotopverbund soll nach Bundesnaturschutzgesetz sowie dem Bayerischen Naturschutzgesetzt mindestens 10 % der Landesfläche umfassen (BNatSchG 2010, BAYNATSCHG 2005). Auf europäischer Ebene besteht mit den Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzrichtlinien (FFH- und SPA-Richtlinien) ebenfalls die Verpflichtung zum Aufbau des europaweiten Schutzgebietssystems NATURA 2000. Die vom bayerischen Ministerrat am 28.09.2004 verabschiedete NATURA 2000-Kulisse hat auf Bayern bezogen einen Gebietsanteil von 11,3 % (www.bayern.de/lfu/natur/natura2000/). Nach dem Hochwasserereignis von 1999 („Pfingsthochwasser“) wurde von der Bayerischen Staatsregierung ein Aktionsprogramm zum nachhaltigen Hochwasserschutz – Aktionsprogramm 2020 für das Donau-Maingebiet – verabschiedet. Die Hochwasserereignisse der Sommer 2002 und 2005 haben die Bedeutung der Hochwasserschutzstrategie bestätigt. Diese basiert auf den drei Säulen: Vorbeugender Hochwasserschutz – Rückhalt in der Fläche, technischer Hochwasserschutz sowie weitergehende Hochwasservorsorge. Dabei beansprucht insbesondere der vorbeugende Hochwasserschutz, also die Wasserrückhaltung in der Fläche im gesamten Gewässereinzugsgebiet, große Flächen (STMLU 2002). Mit der Novellierung des (damaligen) Bayerischen Wassergesetzes am 1.08.2003 wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) umgesetzt. Operatives Ziel der EU-WRRL ist es, alle Wasserkörper – Oberflächengewässer und Grundwasser – in spätestens 15 Jahren in einen „guten Zustand“ zu versetzen. Dabei wird nach einem einheitlichen Zeitplan vorgegangen, beginnend mit der Bestandsaufnahme (2004 abgeschlossen) über die Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen. Neu ist die Betrachtung und Bewirtschaftung in funktionalen Einheiten, d.h. Flussgebietseinheiten. Zur Umsetzung der Maß- 60 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 nahmenprogramme entstehen in den einzelnen Einzugsgebieten wiederum Flächenansprüche. Darüber hinaus ergeben sich Flächen- und Bewirtschaftungsansprüche im Bereich des Grundwasserschutzes. Die öffentliche Trinkwasserversorgung ist in Bayern Pflichtaufgabe der Kommunen (Art. 57 GO). Die kommunalen Wasserversorger sahen sich in der Vergangenheit wiederholt mit einer „Liberalisierungsdiskussion“ konfrontiert, d.h. der Bestrebung zur Verstärkung des Wettbewerbs im Wassermarkt mit dem Ziel der Effizienzsteigerung, niedrigeren Wasserpreisen oder höherem Kundenservice (STMLU 2001). Im Europäischen Parlament wurde Anfang 2004 ein Beschluss gegen eine Liberalisierung der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung gefasst. Das Thema der Effizienzsteigerung in der Wasserversorgung ist aber nach wie vor aktuell. Im Prozess der ständigen Optimierung der Wasserversorgung entstehen zudem immer wieder Anforderungen an die Neuordnung von Flächen, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausweisung von Wasserschutzgebieten. Besonders in Landesteilen, wo aufgrund der geologischen Verhältnisse (Verkarstung) die Trinkwassergewinnung nicht lokal, sondern raumübergreifend (Franken, Bayerischer Wald; Bodenseeregion) durch Fernwasserversorgung und Oberflächenwassergewinnung organisiert werden muss, sind weitreichende und flächengroße Schutzgebiete notwendig, die bei der ortsansässigen Bevölkerung, insbesondere den Landeigentümern stellenweise massive und koordinierte Widerstände auslösen (BUND DER SCHUTZGEBIETSBETROFFENEN O. J.). 61 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 4.1.2 Auswirkungen des Klimawandels und der agrarpolitischen Rahmenbedingungen auf die Landnutzung Die Landnutzung hat in der Vergangenheit eine Vielzahl von Funktionen erfüllt, was mit dem Begriff der „multifunktionalen Landwirtschaft“ zusammengefasst wurde. Darunter wird u. a. eine flächendeckende, umweltorientierte Landwirtschaft, die sich dem Schutz natürlicher Ressourcen, der Erhaltung der Kulturlandschaft, der Erzeugung nachwachsender Rohstoffe und der Bereitstellung von Dienstleistungen für die Gesellschaft verpflichtet fühlt, verstanden (vgl. SALZBURGER ERKLÄRUNG, STMLF 2002). Als Folge der GAP-Reform ist eine Veränderung von Art und Intensität der landwirtschaftlichen Landnutzung zu erwarten, was wiederum die zukünftige Kulturlandschaftsentwicklung entscheidend prägen wird. Im Kapitel 3.1.2 wurden die Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Zuge der GAP-Reform umrissen. Von den drei Hauptelementen der Reform – Entkoppelung, cross compliance, Modulation – ist die Entkoppelung der entscheidende Einflussfaktor aus wirtschaftlicher Sicht. Dabei wurden bereits einige zu erwartende Folgewirkungen in der Landbewirtschaftung aufgezeigt. Hierbei ist v. a. die verstärkte Polarisierung bzw. regionale Differenzierung der Landnutzung relevant, mit • einer Verschärfung des Wettbewerbsdrucks in begünstigten Lagen sowie der Umstellung auf neue Landnutzungssystem und • einer Zunahme von extensiven Bewirtschaftungsformen in weniger begünstigen Lagen Darüber hinaus ist die Cross-compliance-Regelung eine entscheidende Einflussgröße auf die Landnutzung. Diese umfasst Regelungen zu: • Grundanforderungen an die Betriebsführung (auf der Basis von rd. 20 EUVerordnungen u. a. zu NATURA 2000, Wasserschutz) • Erhalt von Dauergrünland sowie • Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand 62 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Letztere Regelung enthält Auflagen für die Betriebsführung (u. a. Erosions- und Bodenschutz) und macht Vorgaben zum Erhalt von definierten Landschaftselementen (STMLF, STMUGV 2005). Nach Heissenhuber sind u. a. folgende Entwicklungen zu erwarten (HEISSENHUBER 2005): • Je nach Ausgestaltung der energiepolitischen Rahmenbedingungen, wird die Produktion nachwachsender Rohstoffe deutlich zunehmen. • Aufgrund der Aushöhlung der Quotenregelung in der Milchviehhaltung und des stark unter Druck gekommenen Preisgefüges am Milchmarkt erfolgt eine regionale Ausdifferenzierung in der Milcherzeugung. Diese wird sich aus einigen Regionen gänzlich zurückziehen und in anderen Regionen dagegen konzentrieren. Diese Bestimmungen könnten sich sowohl nivellierend als auch stärker segregierend auf bisher verschieden intensive Landnutzungsformen auswirken. Veränderungen der Kulturlandschaft sind insbesondere aber auch durch den Klimawandel zu erwarten: Ertragssteigernde Faktoren • längere Vegetationsperioden (durch insgesamt wärmere Duchschnittstemperaturen) • höherer Kohlendioxidanteil in der Luft und ertragsmindernde Faktoren • höherer Trockenstress • größere Bedeutung einer erosisonsmindernderen Bewirtschaftung (in Reaktion auf zunehmende Starkregenereignisse) • porenärmeres, kompakteres und scharfkantigeres Bodengefüge (aufgrund geringeren frostbedingten Bodenaufbruchs) 63 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 • höherer Bewässerungsbedarf werden zu veränderten Anbaumethoden mit bislang im heimischen Kontext nicht eingesetzten Nutzpflanzenarten und –sorten führen. Zusammen mit den unter Kapitel 3.1.2 beschriebenen Effekten der GAP-Reform ist durch Anpassungsstrategien an den Klimawandel eine Veränderung der bisherigen Kulturlandschaft zu erwarten. Dies wirft für die Zukunft die Frage nach der Definition von Kulturlandschaft bzw. einem tragfähigen Leitbild für Kulturlandschaftsentwicklung neu auf. Diese Frage sprengt jedoch den Rahmen dieses Forschungsvorhabens und kann nicht vertieft werden. 4.1.3 Zusammenfassung Auf der Basis der geschilderten Entwicklungstrends ergibt sich eine Reihe von Herausforderungen bei der nachhaltigen Entwicklung des Handlungsfeldes Landschaft und Landnutzung. Im Rahmen des Forschungsvorhabens Landmanagement sind daher folgende Themenstellungen auf den verschiedenen Bezugsebenen: interkommunale Ebene bzw. naturräumliche/funktionale Einheiten – politische Gemeinde – Einzelbetrieb/Vorhabensträger zu berücksichtigen: • Die „Multifunktionalität“ ist zum Einen ein prägendes Merkmal des ländlichen Raumes, das sich in der Struktur der Kulturlandschaft abbildet. Der Erhalt und die Entwicklung dieser Struktur stellt eine Zukunftsanforderung dar. Die Multifunktionalität ist aber auch die Basis für diverse Landnutzungskonflikte. Diese entstehen nicht nur durch bauliche Eingriffe in Natur und Landschaft, sondern vielfach gerade durch die Verpflichtung zur Bereitstellung von Kompensationsflächen oder das Poolen von Kompensationsflächen und – maßnahmen („Ökokonto“). • „Klassische Landnutzungskonflikte“ sind oftmals mit der Erfüllung von Flächen beanspruchenden kommunalen/staatlichen Aufgaben u. a. im Bereich kommunaler Infrastruktur verbunden sowie mit Flächen beanspruchenden Fachplanungen des Naturschutzes (landesweiter Biotopverbund, NATURA 64 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 2000) und der Wasserwirtschaft (EU-WRRL, vorbeugender Hochwasserschutz, Trinkwasserschutz). • Insbesondere der Gewässer- und Grundwasserschutz erfordern eine die administrativen Grenzen übergreifende Ausrichtung auf funktionale Einheiten (Gewässer- bzw. Flusseinzugsgebiete). Dies bedingt erhöhte Anforderungen an die interkommunale bzw. regionale Abstimmung, z. B. in Form von integrierten Landnutzungskonzeptionen. • Für die Zukunft ist – regional unterschiedlich - mit einer weiteren Differenzierung der Landnutzung sowie einer großflächigen Veränderung von Landnutzungsintensitäten (z. B. großflächige „Instandhaltungssysteme“) zu rechnen. Dies wird zu einer weiteren Zunahme von Landnutzungskonflikten führen und wirft die Frage nach einem Kulturlandschaftsleitbild für die Zukunft auf. 65 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 -------------------------------Literatur und Quellen: BAYERISCHE AKADEMIE LÄNDLICHER RAUM E.V. (2008): Dokumentation zur Herbsttagung 2007 „Gefährdet der Klimawandel unsere heimatliche Kulturlandschaft“ Heft 46/2008 BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN (BAYSTMLU) (HG.) (2001): Daten + Fakten + Ziele - Wasserversorgung in Bayern, München BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN (BAYSTMLU) (HG.) (2002): Daten + Fakten + Ziele – Hochwasserschutz in Bayern Aktionsprogramm 2020, München BAYERISCHE STAATSMINISTERIEN FÜR LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN (BAYSTMLF)(HG.) (2002): Josef Miller „Salzburger Erklärung“ – Eckpfeiler für eine zukunftsfähige Landbewirtschaftung BAYERISCHE STAATSMINISTERIEN FÜR LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN SOWIE UMWELT, GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (BAYSTMLF, BAYSTMUGV) (HG.) (2005): Cross Compliance 2005, München BUND DER SCHUTZGEBIETSBETROFFENEN (O. J.): www.schutzgebietsbetroffene.de DEUTSCHER WETTERDIENST (2010):, Pressemeldung vom 27. April 2010 zur Vorstellung des Klimareports 2009, Offenbach EWALD, W.-G. (2003): Utopie oder Vision: Landentwicklung auf dem Weg zum nachhaltigen Landmanagement? – aus der Sicht Bayerns, in: Magel, H. (Hg.) Lehrstuhl für Bodenordnung und Landentwicklung, Materialiensammlung Heft 28/2003 66 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 EUROPÄISCHE KOMMISSION (1999): on the Multifunctional Character of Agriculture, Brüssel HEISSENHUBER, A. (2005): Landbewirtschaftung morgen - Visionen für 2015, KTBLSchrift 438 "Landwirtschaft - Visionen 2015", S. 18-32 KNICKEL, K. (2004): Multifunktionale Landwirtschaft: Welche Funktionen sind eigentlich gemeint und was hat die Landwirtschaft tatsächlich zu bieten? in: DLKG (Hrsg.) Integrierte ländliche Entwicklung – wirtschaftlicher und landeskultureller Standortfaktor mit regionalem und lokalem Bezug, Müncheberg 67 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 4.2 Aufgabenbereiche des Landmanagements Im Handlungsfeld Landschaft und Landnutzung erscheint hinsichtlich der Aufgaben und des möglichen Aktivitätsspektrums des Landmanagements eine Differenzierung in folgende räumlich-funktionale Bezugsebenen (vgl. Kapitel II) sinnvoll: übergemeindliche Ebene/Ebene naturräumlicher bzw. funktionaler Raumeinheiten – Gemeindeebene – betriebliche Ebene/Ebene des Einzelvorhabens oder Projektes insbesondere auch anderer Fachverwaltungen. HF Landschaft und Landnutzung – Aufgaben LM, räumlich-funktionaler Bezug und Zuständigkeit Aufgaben Landmanagement im räumlichfunktionalen Bezug Unterstützung nachhaltiger, klimaangepasster Landnutzung und Kulturlandschaftsentwicklung sowie Unterstützung bei der Bewältigung von Landnutzungskonflikten Zuständigkeitsbereiche auf übergemeindlicher Ebene/auf Ebene naturräumlicher bzw. funktionaler Raumeinheiten Strategische Unterstützung bei der übergemeind- Kommunale Zusammenschlüsse, Verwallichen Abstimmung und Planung im Rahmen tung für Ländliche Entintegrierter Landnutzungskonzeptionen wicklung, sonstige Fachverwaltungen (Landwirtschaft/Naturschutz/ Wasserwirtschaft, etc.), Landnutzer auf gemeindlicher Ebene Strategische Unterstützung bei der KulturlandKommune schaftsentwicklung, Unterstützung bei der gemeindlichen Planung und Umsetzung, eigenständige Planung und Umsetzung im Bereich Flurneuordnung Eigentums- und Nutzungsbezug Kommunen mit ländlichem Grundbesitz (§ 1 FlurbG), private Grundstückseigentümer, Betriebseigentümer, Bewirtschafter/Nutzer auf betrieblicher Ebene, Ebene des Einzelvorhabens/Projektes (insbesondere auch anderer Fachverwaltungen) Strategische Unterstützung bei der ProjektentPrivate, öffentliche Vorwicklung, Unterstützung bei der Planung und habensträger + LandUmsetzung bzw. eigenständige Planung und wirtschaftliche LandUmsetzung im Bereich Flurneuordnung nutzer Die folgende Tabelle stellt das mögliche Aktivitätsspektrum LM im Handlungsfeld Landschaft und Landnutzung aus Sicht der Verwaltung für Ländliche Entwicklung dar. 68 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 HF Landschaft und Landnutzung – mögliche Aufgabenbereiche LM auf den verschiedenen räumlich-funktionalen Bezugsebenen Aktivierendes Beraten Übergemeindliche Ebene / naturräumliche bzw. funktionale Raumeinheit Gemeindeebene Ebene des landwirtschaftl. Einzelbetriebs sowie des Einzelvorhabens/Projektes (insbesondere auch anderer Fachverwaltungen) Strategische Unterstützung bei der Bewältigung von Landnutzungsanforderungen und -konflikten Strategische Unterstützung bei der nachhaltigen Entwicklung der Kulturlandschaft auf Gemeindeebene auf der Basis integrierter Entwicklungskonzeptionen (z.B. ILEK?) bzw. bei der Lösung von Landnutzungsanforderungen u. a. durch: Beratung landwirtschaftlicher Betriebe bei Fragen der Kulturlandschaftsentwicklung / nachhaltiger klimaangepasster Landnutzung auf Basis integrierter Entwicklungskonzeptionen (z.B. ILEK?) und ggfs. bei der Entwicklung von ableitbaren integrierten Landnutzungskonzeptionen mit teilräumlichen Funktionszuweisungen (im Rahmen von ILEK nur zum Teil leistbar) − ressortübergreifende Abstimmung/Bündelung von Fördermitteln Strategische Unterstützung von Vorhabensträgern bei der Projektentwicklung (insbesondere von Fachplanungen) u. a. − durch Unterstützung bei ressortübergreifender Abstimmung/Bündelung von Fördermitteln Planen Planerische Unterstützung bei der interkommunalen Abstimmung (unter Berücksichtigung der planerischen Vorgaben durch die Landschaftsplanung) u. a. im Bereich − Kulturlandschaftsentwicklung unter Berücksichtigung neuer Landnutzungsanforderungen und –systeme (z.B. großflächiger Anbau nachwachsender Rohstoffe etc.) sowie bei der Lösung großflächiger Landnutzungskonflikte − Konzipierung von regionalen Ausgleichsflächenpools − regionaler und europäischer Biotopverbund (BNatSchG / BayNatSchG, NATURA 2000) − Entwicklung naturräumlicher / funktiona- Im Bereich der Planung zur grundsätzlichen Bodennutzung hat das LM auf Gemeindeebene keinen eigenständigen Auftrag. Die Zuständigkeit liegt hier bei der kommunalen Bauleitplanung bzw. der kommunalen Landschaftsplanung. Zu spezifischen Fragestellungen der Landnutzung kann aber eine weitergehende Vertiefung sinnvoll sein. Auf der der Basis einer integrierten interkommunalen Entwicklungsplanung (z.B. ILEK) kann daher eine Beratung bei der gemeindlichen Planung in folgenden Bereichen erfolgen: − Arrondierung von ländlichem Grundbesitz auf gemeindlicher Ebene z.B. für Ausgleichsflächenpools oder besondere Landbewirtschaftungsformen (Anbau von 69 Eigenständige Planung im Rahmen von Verfahren der Ländlichen Entwicklung und Abstimmung mit der gemeindlichen Bauleitplanung (§ 187, 188 BauGB) − Landschaftsplanung Unterstützung von Vorhabensträgern insbesondere im Rahmen von Fachplanungen bei − der Suche nach geeigneten, konfliktarmen Entwicklungsflächen sowie notwendigen Ausgleichs- und Ersatzflächen − der ressortübergreifenden Abstimmung Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft (unter Berück- Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Übergemeindliche Ebene / naturräumliche bzw. funktionale Raumeinheit ler Raumeinheiten unter verschiedenen Themenstellungen z.B. Hochwasserschutz, Gewässer- und Trinkwasserschutz (EU-WRRL) − Ressortübergreifender Abstimmung und Koordinierung verschiedener Fachplanungen in naturräumlichen / funktionalen Gebietseinheiten Gemeindeebene NawaRo’s etc.) (vgl. HF Wirtschaft) Ebene des landwirtschaftl. Einzelbetriebs sowie des Einzelvorhabens/Projektes (insbesondere auch anderer Fachverwaltungen) sichtigung der neuen Rahmenbedingungen) − Lösung von Landnutzungskonflikten Darüber hinaus ist auf gemeindlicher Ebene eigenständige Planung im Rahmen von Verfahren der Ländlichen Entwicklung (Abstimmung mit der gemeindlichen Bauleitplanung § 187/188 BauGB) möglich zur: − Landschaftsplanung Ordnen Unterstützung bei der Umsetzung auf regionaler Ebene / in funktionalen Raumeinheiten − Unterstützung bei der ressortübergreifenden Maßnahmenkoordinierung − Abgleich von Nutzungsansprüchen und – konflikten sowie Nutzungsvereinbarungen − Bodenbevorratung und –erwerb z.B. im Rahmen regionaler Flächen- und Maßnahmenpools Unterstützung bei der Umsetzung der gemeindlichen Planung (Bauleitplanung, Landschaftsplanung) bzw. von integrierten Entwicklungskonzeptionen auf gemeindlicher Ebene u. a. durch − Unterstützung bei der ressortübergreifenden Maßnahmenkoordinierung − Flächenbereitstellung für Maßnahmen des Biotopverbunds, zur Sicherung von Naturschutzflächen (BNatSchG, NATURA 2000), zur Gewässerentwicklung, zum Wasserschutz etc. − Abgleich von Nutzungsansprüchen und – konflikten sowie Nutzungsvereinbarungen − Bodenbevorratung und –erwerb z.B. im Rahmen gemeindlicher Flächen- und Maßnahmenpools − Neueinteilung von Grundbesitz incl. technischer Unterstüt- 70 Unterstützung von Vorhabensträgern bei der Umsetzung bzw. eigenständige Umsetzung im Rahmen von Verfahren der Ländlichen Entwicklung (Abstimmung mit der gemeindlichen Bauleitplanung & 187/188 BauGB) u. a. durch: − ressortübergreifende Maßnahmenkoordinierung − Flächenbereitstellung für Maßnahmen des Biotopverbunds, zur Sicherung von Naturschutzflächen (BNatSchG, NATURA 2000), zur Gewässerentwicklung zum Wasserschutz etc. − Abgleich von Nutzungsansprüchen und – konflikten sowie Nutzungsvereinbarungen − Bodenbevorratung und –erwerb z.B. im Rahmen von Flächen- und Maßnahmenpools − Neustrukturierung von Bewirtschaftungs- Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Übergemeindliche Ebene / naturräumliche bzw. funktionale Raumeinheit Gemeindeebene zung/Dienstleistungen (=> Abmarkung, Vermessung, Erstellung der Katasterund Grundbuchunterlagen) Bauen eigenständige Umsetzung im Rahmen von Verfahren der Ländlichen Entwicklung (Abstimmung mit der gemeindlichen Bauleitplanung § 187/188 BauGB) möglich zur: − Landschaftsplanung eigenständige Umsetzung im Rahmen von Verfahren der Ländlichen Entwicklung (Abstimmung mit der gemeindlichen Bauleitplanung § 187/188 BauGB) möglich zur: − Landschaftsplanung Ebene des landwirtschaftl. Einzelbetriebs sowie des Einzelvorhabens/Projektes (insbesondere auch anderer Fachverwaltungen) einheiten (insbesondere auch von Pachtflächen) Eigenständige Umsetzung im Rahmen von Verfahren der Ländlichen Entwicklung (Abstimmung mit der gemeindlichen Bauleitplanung § 187/188 BauGB) möglich zur: − Landschaftsplanung − Infrastrukturmaßnahmen (insbesondere Wegebau) 71 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Zusammenfassung: mögliche Aufgabenbereiche LM im HF Landschaft und Landnutzung • Die strategische Unterstützung (= aktivierendes Beraten) ist auch im HF Landschaft und Landnutzung eine zentrale Aufgabe des Landmanagements auf interkommunaler-, gemeindlicher- und betrieblicher Ebene. Dabei spielt die Unterstützung bei der Lösung von Landnutzungskonflikten (z. B. Inhalt ILEK) sowie Beratung bei der Entwicklung der Kulturlandschaft eine wichtige Rolle. Hierzu ist je nach Problemstellung die ressortübergreifende Abstimmung ein wichtiges Aufgabenfeld. • Auf interkommunaler Ebene kann planerische Unterstützung bei der Entwicklung funktionaler/naturräumlicher Einheiten (z.B. Flusseinzugsgebiete) gegeben werden. Dabei steht die Integration von verschiedenen Landnutzungsanforderungen im Vordergrund, z. B. in Form von teilräumlichen integrierten Landnutzungskonzeptionen. Im Rahmen von ILEK können derartige Landnutzungskonzeptionen im Allgemeinen nicht flächendeckend erarbeitet werden. Es ist aber denkbar, Schwerpunkträume für bestimmte Landnutzungsformen auszuweisen. Das ILEK kann so Orientierung für die gemeindliche Planung (Bauleit- bzw. Landschaftsplanung) geben. Zudem besteht mit der Landschaftsplanung im Rahmen von Verfahren der Ländlichen Entwicklung sowie auf gemeindlicher Ebene bereits ein eigenständiges Planungsinstrument. • Bezogen auf Vorhabensträger (private und öffentliche Vorhabensträger, andere Fachverwaltungen) und landwirtschaftliche Einzelbetriebe kann das Aktivitätsspektrum des LM sowohl die aktivierende Beratung als auch eigenständige Planung und Umsetzung im Rahmen der Landschaftsplanung in Verfahren der LE umfassen. Zudem ist die Unterstützung im Rahmen sonstiger Planungen im Bereich ressortübergreifender Abstimmung ein mögliches Aktivitätsfeld. 72 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 5 Handlungsfeld Großinfrastruktur Unter „Großinfrastruktur“ sind – vorwiegend technische - Infrastrukturen zu verstehen, die über die Grundversorgung auf gemeindlicher Ebene deutlich hinausgehen (zur technischen und sozialen Infrastruktur der Daseinsvorsorge s. Handlungsfeld Dorf und Siedlung mit Infrastruktur). 5.1 Rahmenbedingungen / Zukunftstrends Große, „sperrige“ Infrastrukturen (z.B. der Ver- und Entsorgung oder des Verkehrs) beanspruchen nicht nur direkt Grund und Boden, von ihnen gehen auch Störwirkungen auf den Naturhaushalt und den Menschen aus (z.B. Emissionsbelastung in Form von Lärm, Schadstoffen etc.). Um diese Konflikte zu reduzieren, bietet daher in vielen Fällen nur der dünn besiedelte ländliche Raum eine realistische Standortalternative für flächenintensive Anlagen; ein weiteres Kriterium für die Ansiedlung sind die Grundstückpreise. Hinsichtlich der kumulativen Folgewirkungen ist zwischen linienhaften und punktuellen Infrastrukturen zu unterscheiden. Zu den linienhaften Großinfrastrukturen zählen u. a. Straßen- und Bahntrassen, Hochspannungstrassen oder Pipelines. Bei den punktuellen Infrastrukturen sind u. a. Anlagen der Abfallwirtschaft (Deponien etc.) oder Abwasserentsorgung (Kläranlangen etc.), Einrichtungen der Verkehrsabwicklung (Flughäfen, Güterzentren etc.), Einzelhandelsgroßprojekte (z. B. sog. Factory Outlets), industrielle Produktionsanlagen oder auch große Sport- und Freizeitinfrastrukturen zu berücksichtigen. Wichtigste Folgeerscheinung linienhafter Infrastrukturen (insbesondere von Verkehrstrassen) ist die zunehmende Landschaftszerschneidung und –fragmentierung mit Verlust störungsarmer Freiräume. Dagegen tragen die punktuellen Infrastrukturen weniger zur Landschaftszerschneidung bei, sie verursachen aber Störwirkungen und erhöhte Anforderungen an die Raumordnung im Einzugsgebiet. Folgende Trends und Rahmenbedingungen werden vertieft betrachtet: • Verkehrsentwicklung • Landschaftszerschneidung und –fragmentierung • ausgewählte Trends im Bereich Ver- und Entsorgung 73 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 5.1.1 Verkehrsentwicklung In der Verkehrsprognose 2025 (INTRAPLAN CONSULT 2007) wurde in verschiedenen Szenarios eine langfristige Prognose des Personen- und Güterverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland erstellt. Demnach ist im sog. „Trendszenario“ im Zeitraum 2004 bis 2025 mit folgenden Entwicklungen zu rechnen: Im gesamten Personenverkehr nimmt die Verkehrsleistung zu (um ca. 19,4 %). Im Vergleich der Verkehrszweige ist an diesem Wachstum der motorisierte Individualverkehr maßgeblich beteiligt (+16 %), das mit Abstand stärkste Wachstum weist aber der Luftverkehr auf, bei dem mit einer Verdoppelung gerechnet wird (+ 107 %). Im Güterverkehr ist ein Anstieg des Transportaufkommens von 48 % zu erwarten (ohne Straßengüternahverkehr), dabei besteht eine Tendenz zu längeren Transportweiten gekoppelt mit einem starken Anstieg des grenzüberschreitenden Verkehrs (v. a. des Transitverkehrs mit einem Anteil 57 % an der Verkehrsleistung). Dieses Wachstum wird überwiegend im Straßengüterverkehr stattfinden. Das stärkste Wachstum von allen Verkehrssegmenten wird aber beim kombinierten Verkehr der Bahn erwartet. Abbildung 19 Prognose über Entwicklung des Personenverkehrs nach Verkehrszweigen 2004 2025 Quelle: Arbeitsgemeinschaft Verkehrsprognose 2025 74 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Um unter diesen Rahmenbedingungen die notwendige Mobilität für Wirtschaft und Gesellschaft zu gewährleisten, ergeben sich aus Sicht der Landesplanung (LEP Bayern 2006) für die Zukunft verschiedene Bedarfe im Bereich der Flächen beanspruchenden Verkehrsinfrastruktur. Dies sind u. a. Errichtung weiterer Güterverkehrszentren und weiterer Infrastruktureinrichtungen im kombinierten Verkehr, Optimierung der grenzüberschreitenden Verbindungen nach Osteuropa wie insgesamt der besseren Einbindung Bayerns in Europa, Ausbau bestehender Schienenkorridore sowie von Hochgeschwindigkeitsstrecken, Flughafenausbauvorhaben etc. Für besonders immissionsstarke Vorhaben wie z.B. den Flughafenausbau entstehen im Einzugsbereich erhöhte Anforderungen an die Ordnung und Zonierung von Nutzungen (z.B. Bauschutzbereiche) mit entsprechenden Ordnungsbedarfen im Bereich des Grundbesitzes. 5.1.2 Landschaftszerschneidung und –fragmentierung Im Zuge von Suburbanisierungsprozessen ist nicht nur eine Zunahme von Siedlungsflächen sondern auch der Netzdichte linienhafter Verkehrsinfrastrukturen zu verzeichnen. Große unzerschnittene und störungsarme Freiräume finden sich daher nur noch in peripheren ländlichen Räumen, kaum jedoch im Umland von Kernstädten. Dies hat nicht nur ökologische Beeinträchtigungen sondern auch Einbußen der Erholungsfunktion zur Folge. In der Studie „Darstellung und Analyse der Landschaftszerschneidung in Bayern“ im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (ESSWEIN, SCHWARZ-V.RAUMER 2004) wird anhand des Indikators „effektive Maschenweite“ (Flächengröße der unzerschnittenen Räume) der aktuelle Zustand der Landschaftszerschneidung in verschiedenen Szenarien und für verschiedene Teilräume aufgearbeitet. Dabei ist hinsichtlich der indirekten Beeinträchtigungen und Störungen das Szenario 3 aussagekräftig. Dieses betrachtet neben Bahnstrecken, Siedlungen, Flughäfen und Kanälen alle Straßen ab einer Verkehrsbelastung von 1.000 Kraftfahrzeugen pro Tag als Trennelemente und berücksichtigt zudem Lärmkorridore beiderseits der Verkehrswege. Die Ergebnisse belegen die regionalen Unterschiede in der Landschaftsfragmentierung: Im bayerischen Vergleich bilden sich v. a. die Großräume München und Nürnberg als relativ stark zerschnitten ab. Bezogen auf die Regierungsbezirke schneiden die Oberpfalz und Unterfranken aufgrund des relativ gerin75 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 gen Verkehrsaufkommens am besten ab, den höchsten Zerschneidungsgrad weisen Oberfranken gefolgt von Mittelfranken und Oberbayern (aufgrund der Städte München und Nürnberg mit ihrem Umland) auf. Abbildung 20 Zerschneidung - effektive Maschenweite innerhalb der 7 Regierungsbezirke Bayerns Quelle: Esswein, H., Schwarz-v.Raumer, H.-G., 2004. Dargestellt ist die effektive Maschenweite des Ausschneideverfahrens (AsV) im Vergleich zum Mittelpunktverfahren (MpV) Darüber hinaus ist bei den Auswirkungen neuer linienhafter Infrastrukturen zu berücksichtigen, dass die Zerschneidungswirkung umso größer ist, je niedriger das Ausgangsniveau des Siedlungs- und Verkehrsflächenanteils ist (BUNDESAMT FÜR BAUWESEN UND RAUMORDNUNG 2005). Die Vermeidung von zusätzlicher Landschaftsfragmentierung mit Verlust von für die Erholung und den Tourismus relevanten großen störungsarmen Freiräumen ist daher eine wichtige Zielstellung bei der Konzipierung und Umsetzung großer linienhafter Infrastrukturen. 76 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 5.1.3 Ausgewählte Trends im Bereich Ver- und Entsorgung Energieversorgung Die übergeordnete Rahmenbedingung im Energiebereich ist die - gemäß KyotoProtokoll - von Deutschland zugesagte Verpflichtung, die Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2008 bis 2012 um 21 % (bezogen auf 1990) zu senken. Aus dieser Verpflichtung resultiert eine Reihe von politischen Rahmenbedingungen, die auch die Entwicklung der flächenbezogenen Energieinfrastruktur mit beeinflussen. Maßgeblich ist die Förderung des Anteils erneuerbarer Energien an der Energieversorgung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG von 2009). Das Gesetz hat bereits einen deutlichen Anstieg der Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung bewirkt (von ca. 2,9 % im Jahr 2000 auf rund 17 % im Jahr 2008). Windenergie hat sich zur wichtigsten Quelle der Stromerzeugung entwickelt. Das technische und wirtschaftliche Ausbaupotenzial an Land ist aber – u. a. aufgrund verschärfter Abstandsregelungen und Höhenbegrenzungen – weitestgehend erschöpft, so dass hier in der Zukunft keine größeren Entwicklungen mehr möglich sind und auf sog. Off-Shore-Standorte ausgewichen wird. Dagegen weist die Biomassenutzung im ländlichen Raum noch deutliche Wachstumspotenziale auf. Die zur Verfügung stehende Fläche ist aber ein begrenzender Faktor und stellt Anforderungen an die Arrondierung von geeigneten Flächen. Das langfristige Potenzial liegt bei rund 10 % Anteil an der gesamten Stromversorgung. Auch das Baugesetzbuch (BauGB 2004) trägt dem durch seine Neuregelung bezüglich Anlagen zur energetischen Nutzung von Biomasse im Außenbereich Rechung (BauGB §35 (6)). Darüber hinaus können Kraftstoffe aus Biomasse einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Darüber hinaus werden in der Nutzung von geothermischer Energie für die Zukunft Ausbaupotenziale gesehen. Eine weitere Rahmenbedingung ist die europaweite Liberalisierung der Energiemärkte. Die Verantwortung zum bedarfsgerechten Ausbau der Stromversorgungsnetze liegt demnach bei den Netzbetreibern. Im erhöhten Wettbewerbsdruck ist mit einem weiteren Ausbau der Gaswirtschaft mit Erdgas-Fernleitungssystemen (Pi77 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 pelines) zu rechnen. Darüber hinaus ist Flächen Beanspruchung durch den Ausbau von Fern- und Nahwärmeversorgung auf der Basis von Kraft-Wärme-Kopplung denkbar. Großes wirtschaftliches Potenzial wird zudem in der Steigerung der Energieeffizienz (von Gebäuden, Geräten, Fahrzeugen, Kraftwerken und Industrieanlagen) zur Einsparung von Energie gesehen. Dies wird durch förderpolitische Anreizsysteme (z. B. CO2-Gebäudesanierungsprogramm) unterstützt werden. Abfallwirtschaft Im Bereich der Abfallwirtschaft wird sich die Orientierung auf eine „integrierte Abfallwirtschaft“, d. h. Vorrang der Vermeidung und Verwertung von Abfällen vor ihrer Entsorgung, weiter fortsetzen. Ergänzt wird dies durch die Strategie der „integrierten Produktpolitik“. Diese basiert auf dem Verursacherprinzip und der daraus abgeleiteten Produktverantwortung der Hersteller und Vertreiber entlang des gesamten Lebensweges der Produkte. Gemäß des Abfallwirtschaftskonzeptes Bayern hat sich das Gesamtabfallaufkommen von ca. 500 kg/ EW / a stabilisiert, wobei sich der Trend zu ansteigenden Wertstoffmengen und rückläufigen Reststoffmengen fortsetzen wird (www.stmug.bayern.de 2010). Nach In-Kraft-Treten der Deponieverordnung (1. Juni 2005) ist der Anteil des thermisch behandelten Abfalls auf über 98 % angestiegen. Die Erweiterung der thermischen Behandlungsanlagen in Bayern ist jedoch zwischenzeitlich abgeschlossen und beinhaltet genügend Kapazitäten für die in Zukunft zu behandelnden Mengen. Aufgrund dieser Entwicklungen sowie des erreichten Ausbauzustandes der Deponie- und Abfallbehandlungsinfrastruktur ist keine erhöhte Dynamik in der Nachfrage nach Grund und Boden für Anlagen der Abfallbehandlung /-beseitigung zu erwarten. Trinkwasserversorgung (vgl. hierzu auch Kapitel 4.1) Wie bereits im Handlungsfeld Landschaft und Landnutzung (Kapitel 4) ausgeführt, entstehen im Bereich der Wasserversorgungsinfrastruktur nicht nur punktuell, sondern im gesamten Einzugsgebiet der Anlagen Flächenansprüche (u. a. im Zusammenhang mit der Ausweisung von Wasserschutzgebieten). Die Unterstützung bei der 78 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Lösung daraus resultierender Landnutzungskonflikte ist auch in Zukunft ein Aufgabenfeld des Landmanagements. 79 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 5.1.4 Zusammenfassung Auf der Basis der geschilderten Entwicklungstrends ergibt sich eine Reihe von Herausforderungen bei der nachhaltigen Entwicklung des Handlungsfeldes Großinfrastruktur. Im Rahmen des Forschungsvorhabens Landmanagement sind daher folgende Themenstellungen auf den verschiedenen Bezugsebenen: interkommunale Ebene bzw. Projekteinzugsgebiet – politische Gemeinde – Vorhabensträger bzw. Investor zu berücksichtigen: • In Folge der prognostizierten Verkehrsentwicklung ergeben sich auch in der Zukunft Aufgaben für das Landmanagement im Bereich des Ausbaus von Verkehrsinfrastruktur. Dabei bestehen für besonders immissionsintensive Vorhaben (vgl. Flughafenausbau) erhöhte Anforderungen an die Ordnung / Zonierung von Nutzungen. • Die zunehmende Landschaftsfragmentierung durch linienhafte Infrastruktur beeinträchtigt insbesondere im Umfeld der Kernstädte und Agglomerationen den Naturhaushalt und die Erholungsnutzung stark. Die Minimierung von weiterer Landschaftszerschneidung ist daher ein wichtiges Ziel bei der Konzipierung von technischer Infrastruktur. • Als Folge der energiepolitischen Rahmenbedingungen – insbesondere EEG – ist für die Zukunft ein weiterer Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien zu erwarten. Im Zusammenhang mit der Nutzung von Biomasse ergeben sich hierbei Anforderungen an die Arrondierung der zugehörigen Anbauflächen. Darüber hinaus kann das Ziel Steigerung der Energieeffizienz in Beratungsaufgaben und bauliche Umsetzung im Rahmen des Landmanagements einfließen. 80 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 -------------------------------Literatur und Quellen: BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (2005): Bericht der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission entsprechend der RL 2001/77/EG zur Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt INTRAPLAN CONSULT (2007): Verkehrsprognose 2025 für die Bundesverkehrswegeplanung im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, München/Freiburg ESSWEIN, H., SCHWARZ-V.RAUMER, H.-G. (2004): Darstellung und Analyse der Landschaftszerschneidung in Bayern, im Auftrag des Bayerischen Landesamt für Umweltschutz, Endbericht 2004 WWW.STMUG.BAYERN.DE: Abfallwirtschaft in Bayern 81 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 5.2 Aufgabenbereiche des Landmanagements Im Handlungsfeld Großinfrastruktur erscheint hinsichtlich der Aufgaben und des möglichen Aktivitätsspektrums des Landmanagements eine Differenzierung in folgende räumlich-funktionale Bezugsebenen (vgl. Kapitel II) sinnvoll: übergemeindliche Ebene/Ebene des Projekteinzugsgebiets – Gemeindeebene – Ebene des öffentlich/privaten Vorhabens oder Projektes. HF Großinfrastruktur – Aufgaben LM, räumlich-funktionaler Bezug und Zuständigkeit Aufgaben Landmanagement im räumlichfunktionalen Bezug Unterstützung einer „eigentums-, umwelt- und sozialverträglichen Herstellung“ (ARGE Landentwicklung) von Großinfrastrukturen u. a. in den Bereichen Verkehr Ver- und Entsorgung Sport- und Freizeitinfrastruktur Dies bedeutet Interessensausgleich und damit eine Beschleunigung der Umsetzung Zuständigkeitsbereiche Eigentums- und Nutzungsbezug Kommunen mit ländlichem Grundbesitz (§ 1 FlurbG), private Grundstückseigentümer, Bewirtschafter / Nutzer auf übergemeindlicher Ebene / auf Ebene des Projekteinzugsgebiets Strategische Unterstützung bei der übergemeind- Kommunale Zusammenschlüsse, Verwallichen Abstimmung und Planung tung für Ländliche Entwicklung, sonstige Fachverwaltungen (Landwirtschaft / Naturschutz / Wasserwirtschaft, etc.), Landnutzer auf gemeindlicher Ebene Strategische Unterstützung bei der gemeindlichen Planung und Umsetzung vorhabensinduzierter Ziele und Maßnahmen, eigenständige Planung und Umsetzung im Bereich Flurneuordnung auf Ebene des öffentlich/privaten Vorhabens bzw. Projektes Strategische Unterstützung bei der Projektentwicklung, Unterstützung bei der Planung und Umsetzung innerhalb und außerhalb von Verfahren der Flurneuordnung Kommune Private bzw. öffentliche Vorhabensträger / Investoren Die folgende Tabelle stellt das mögliche Aktivitätsspektrum LM im Handlungsfeld Großinfrastruktur aus Sicht der Verwaltung für Ländliche Entwicklung dar. 82 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 HF Großinfrastruktur – mögliche Aufgabenbereiche LM auf den verschiedenen räumlich-funktionalen Bezugsebenen Aktivierendes Beraten Planen Übergemeindliche Ebene / Projekteinzugsgebiet Gemeindeebene Ebene des öffentlichen/privaten Vorhabens bzw. Projektes Strategische Unterstützung beim übergemeindlichen Abgleich von Interessen sowie bei der Minimierung von Konflikten u. a. durch Minimierung von Landschaftsverbrauch, zerschneidung und Beeinträchtigungen / Funktionsverlusten durch Immissionen Strategische Unterstützung bei der Vermeidung bzw. Lösung von vorhabensinduzierten Landnutzungskonflikten u. a. durch: Strategische Unterstützung des Vorhabensträgers/Investors bei der Projektentwicklung u. a. durch: Planerische Unterstützung bei der interkommunalen Abstimmung (unter Berücksichtigung der planerischen Vorgaben) u. a. im Bereich − Standortsuche bzw. Trassenfindung − Konzipierung von regionalen Ausgleichsflächenpools − Bestimmung von Tausch- und Ersatzlandkapazitäten − Ressortübergreifender Abstimmung und Koordinierung verschiedener Fachplanungen im Projektgebiet − Unterstützung bei der ressortübergreifenden Abstimmung − Unterstützung bei ressortübergreifender Abstimmung − Unterstützung bei der Berücksichtigung von Planungsalternativen − Beratung hinsichtlich Berücksichtigung agrarstruktureller Belange Planungen im Bereich der Großinfrastruktur gehen im Allgemeinen über die gemeindliche Planungsebene (der Bauleitplanung) hinaus und erfolgen z.B. im Rahmen von Raumordnungsverfahren (§ 15 ROG). Nach § 1 (4) BauGB sind die kommunalen Bauleitpläne allerdings den Zielen der Raumordnung anzupassen. Das LM hat daher im Bereich Großinfrastruktur auf Gemeindeebene keinen eigenständigen Auftrag. Auf der Basis einer integrierten interkommunalen Entwicklungsplanung (z.B. ILEK) kann aber eine Beratung bei der gemeindlichen Planung in folgenden Bereichen erfolgen: − Arrondierung von ländlichem Grundbesitz auf gemeindlicher Ebene z.B. für vorhabensbezogene Ausgleichsflächenpools, Lösung von Landnutzungskonflikten 83 Unterstützung des Vorhabensträgers/Investors bei − der Suche nach geeigneten, konfliktarmen Standorten bzw. Trassenführungen sowie den notwendigen ökologischen Kompensations- bzw. agrarischen Ersatzflächen − der ressortübergreifenden Abstimmung und Koordinierung verschiedener Fachplanungen Unterstützung des Planungsvorhabens im Rahmen von Verfahren der Ländlichen Entwicklung und Abstimmung mit der gemeindlichen Bauleitplanung (§ 187, 188 BauGB) Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Übergemeindliche Ebene / Projekteinzugsgebiet Gemeindeebene Ebene des öffentlichen/privaten Vorhabens bzw. Projektes Darüber hinaus ist auf gemeindlicher Ebene eigenständige Planung im Rahmen von Verfahren der Ländlichen Entwicklung (Abstimmung mit der gemeindlichen Bauleitplanung § 187/188 BauGB) möglich zur: − Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen der Landwirtschaft unter Berücksichtigung der Folgewirkungen des Großinfrastruktur-Vorhabens − Verbesserung / Anpassung der Infrastruktur u. a. Wegebaumaßnahmen Ordnen Unterstützung bei der Umsetzung vorhabensinduzierter Ziele und Maßnahmen im Projekteinzugsgebiet / auf regionaler Ebene − ressortübergreifende Maßnahmenkoordinierung − Bodenbevorratung und –erwerb z.B. im Rahmen regionaler Flächen- und Maßnahmenpools Unterstützung bei der Umsetzung vorhabensinduzierter Inhalte der gemeindlichen Planung (Bauleitplanung, Landschaftsplanung) bzw. von integrierten Landnutzungskonzeptionen auf gemeindlicher Ebene u. a. durch − Flächenbereitstellung für die Infrastrukturmaßnahmen bzw. ökologische Ausgleichsmaßnahmen − Bodenbevorratung und –erwerb z.B. im Rahmen gemeindlicher Flächen- und Maßnahmenpools − Neueinteilung von Grundbesitz incl. technischer Unterstützung/Dienstleistungen (=> Abmarkung, Vermessung, Erstellung der Kataster- und Grundbuchunterlagen) Unterstützung des Vorhabensträgers bei der Umsetzung bzw. eigenständige Umsetzung im Rahmen von Verfahren der Ländlichen Entwicklung u. a. durch: − Abgleich von Nutzungsansprüchen und – konflikten sowie Nutzungsvereinbarungen − Bodenbevorratung und –erwerb für die Infrastrukturmaßnahmen sowie die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen nach § 52 bzw. § 88 FlurbG − Besitzregelungen von zur Umsetzung notwendigen Flächen im Vorgriff nach § 36 FlurbG − Neustrukturierung von Bewirtschaftungseinheiten (insbesondere auch von Pachtflächen) − Neueinteilung von Grundbesitz incl. tech- 84 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Übergemeindliche Ebene / Projekteinzugsgebiet Gemeindeebene Ebene des öffentlichen/privaten Vorhabens bzw. Projektes nischer Unterstützung / Dienstleistungen (=> Abmarkung, Vermessung, Erstellung der Kataster- und Grundbuchunterlagen) Bauen Eigenständige Umsetzung im Rahmen von Verfahren der Ländlichen Entwicklung (Abstimmung mit der gemeindlichen Bauleitplanung § 187/188 BauGB) möglich zur: − Landschaftsplanung in Verfahren der Ländlichen Entwicklung − Infrastrukturmaßnahmen (insbesondere Wegebau) 85 Eigenständige Umsetzung im Rahmen von Verfahren der Ländlichen Entwicklung möglich zur: − Landschaftsplanung in Verfahren der Ländlichen Entwicklung − Infrastrukturmaßnahmen (insbesondere Wegebau) Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Zusammenfassung: mögliche Aufgabenbereiche LM im HF Großinfrastruktur • Vorhaben der Großinfrastruktur übersteigen im Allgemeinen die gemeindliche Ebene und werden von privaten oder öffentlichen Vorhabensträgern / Investoren initiiert und umgesetzt. Die Gemeinden sind somit im Allgemeinen nicht Initiatoren, sondern müssen sich mit den Folgewirkungen des Infrastrukturvorhabens auseinandersetzen. • Landmanagement Aufgaben in Form von aktivierender Beratung entstehen bei der Unterstützung des Vorhabensträgers bei der Projektentwicklung, beginnend bei der Projektvorbereitung bis zur Unterstützung der Umsetzung. • Mögliche negative Folgewirkungen und Landnutzungskonflikte des Projektes entstehen dagegen im Projekteinzugsgebiet (übergemeindliche Ebene) bzw. auf Ebene der einzelnen, vom Vorhaben betroffenen Gemeinden. Die Gemeinden sind zwar im Allgemeinen nicht Vorhabensträger (s. o.), aber sie sind dazu verpflichtet, ihre Bauleitplanung den Zielen der Raumordnung anzupassen (§1 (4) BauGB), so dass in der Folge bei der Umsetzung der Bauleitplanung für die Gemeinde Handlungsbedarfe entstehen. • Als Aufgabe des Landmanagements steht dabei Konfliktvermeidung bzw. – minimierung auf allen Bezugsebenen im Vordergrund: Beginnend bei der Projektvorbereitung (z.B. Berücksichtigung möglicher Folgewirkungen im Rahmen eines ILEK) bis zur Flächenbereitstellung für die Baumaßnahme und zugehörige Ausgleichsmaßnahmen (vgl. zum einen die vom FlurbG vorgesehenen Instrumente nach § 47 bzw. § 88 wie auch nach § 52 und die im Vorgriff möglichen Regelungen über den Besitz nach § 36 FlurbG, zum anderen die generelle Möglichkeit regionaler Ausgleichsflächenpools). Insbesondere bei großen Projektgebieten bildet dabei die interkommunale Abstimmung ein Hauptaktivitätsfeld des Landmanagements. Die Umsetzung kann durch Verfahren der Flurneuordnung, insbesondere in Verfahren nach § 87 FlurbG erheblich unterstützt und beschleunigt werden. 86 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 6 Handlungsfeld Erholung und Tourismus 6.1 Rahmenbedingungen / Zukunftstrends Die Begleiterscheinungen der modernen Gesellschaft – zunehmende psychische Erkrankungen und abnehmende körperliche Beanspruchung im Beruf, ungünstige Umweltbedingungen v. a. in Verdichtungsräumen sowie ein steigendes Bedürfnis nach individueller Gesundheitsvorsorge - bewirken ein wachsendes Bedürfnis nach Erholung und eine steigende Bedeutung des Handlungsfeldes Erholung und Tourismus (vgl. auch die Bedeutung des Tourismus als Beitrag zur Gesundheit im ganzheitlichen Sinn gemäß „sechster Kondratieff“, in MAGEL 2005). Im Rahmen des Forschungsvorhabens LM II bilden insbesondere die auf Freiraum bezogene Erholung, die sog. landschaftsbezogene Erholung, sowie die damit verbundenen Planungen, Abstimmungen und Einrichtungen den Schwerpunkt der Untersuchung. Dabei sind sowohl die Naherholung im Sinne von Tages- und Wochenenderholung als auch die Urlaubserholung / der Tourismus relevant. Kein Gegenstand der Betrachtung ist jedoch die – nicht flächenbezogene – touristische Vermarktung von Angeboten, die in der Verantwortung der jeweiligen Tourismusverbände, Marketingorganisationen und Destinationen liegt. Die Auseinandersetzung mit dem Handlungsfeld Erholung / Tourismus muss grundsätzlich aus zwei Richtungen erfolgen: Zum einen entstehen im Rahmen der Erholungsvorsorge Ansprüche an die Bereitstellung möglichst störungsfreier Freiräume oder den Zugang zur freien Landschaft, zum anderen ergeben sich gerade durch die Erholungsnutzung in der Landschaft Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes, die es zu minimieren gilt. Folgende Trends und Rahmenbedingungen werden vertieft betrachtet: • Erholungs- und Tourismustrends • Konflikte durch Erholungsnutzung 6.1.1 Erholungs- und Tourismustrends Für die Tages- und Wochenenderholung ist die wohnortnahe Freiraumsituation die entscheidende Größe. Freiraum reduziert sich dort besonders schnell, wo er bereits 87 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 knapp ist: am Rande der Kernstädte und in suburbanen Räumen. Hier führt der Rückgang großer unzerschnittener Freiräume oder die Verlärmung der Landschaft zum Verlust aktiv nutzbarer Freiräume (in Agglomerationsräumen sind nur noch 37 % störungsarme Freiräume vorhanden) (BUNDESAMT FÜR BAUWESEN UND RAUMORDNUNG 2005). Die verbliebene Landschaft steht unter vielfältigen Nutzungsansprüchen. Dabei ist die wohnortnahe Freiraumsituation ein wichtiger Standortfaktor für die Wohnortentscheidung und die beschriebenen Defizite sind oftmals Auslöser für Stadt-Umland-Wanderungen. Auch der Immobilienwert korreliert mit der Freiraumversorgung und –qualität. Die Kommunen sehen sich daher vor der Aufgabe, wohnortnahen Freiraum bereitzustellen sowie einen möglichst guten Zugang zur freien Landschaft zu erhalten. Der Deutsche Tourismusverband nennt in seinem „Leitfaden Naturerlebnisangebote“ (DTV 2005) neun zentrale touristische Nachfrage-Trends. Einige davon bilden wichtige Rahmenbedingungen für die zukünftige landschaftsbezogene Erholung, u. a.: „Die neuen Alten kommen“ – Die Über-50-Jährigen werden den Reisemarkt der Zukunft entscheidend prägen. Sie sind aktiv, schätzen das Naturerlebnis und sind qualitätsbewusst. „Natürlich aktiv und gesund“ – Das Gesundheitsbewusstsein und die Nachfrage nach Gesundheits- und sog. „Wellness“-Urlaub werden weiter zunehmen (u. a. aufgrund der demographischen Entwicklung und der politisch gewollten zunehmenden Eigenverantwortung für die Gesundheit). Insbesondere im Rahmen des „Sekundärurlaubs“ (Kurzurlaub neben dem Hauptjahresurlaub, insbesondere sog. „verlängerte Wochenenden“) steigt der Wunsch nach aktivitätsorientierter Erholung in der regionalen Umgebung. „Das Besondere erleben“ – Als Reaktion auf die Globalisierung und die damit einhergehende Vereinheitlichung und Austauschbarkeit von Erlebnissen wächst das Interesse an regionalen Besonderheiten und authentischen Erlebnissen. Angebote, die das Entdecken und Erleben von Natur und Kultur ermöglichen, haben daher gute Zukunftschancen. 88 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Für Bayern hat der Tourismus generell eine hohe Bedeutung, 18,5 % der gesamten touristischen Wertschöpfung Deutschlands entfallen auf Bayern, das mit über 74 Millionen Übernachtungen an der Spitze im bundesdeutschen Ländervergleich steht (STMWIVT 2008). Dabei erfolgt wiederum eine regionale Differenzierung. Abbildung 21 Verteilung des Übernachtungsaufkommens in Bayern im Jahr 2009 Quelle: Bayern Tourismus Marketing GmbH Für Bayern sind die mit Naturerlebnis verbundenen Trends von großer Bedeutung, 19 % aller Natururlaube führen in den Freistaat (DTV 2005). Vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Megatrends Alterung und individuelle Gesundheitsvorsorge sieht der Deutsche Tourismusverband v. a. gesundheitsorientierte, schnell erlernbare und lebenslang auszuübende Aktivitäten im Aufwind wie z.B. Wandern, Radfahren, Laufen, sog. „Nordic Walking“ oder Skilanglauf. 89 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Abbildung 22 Ausgewählte Sportaktivitäten – Prognosen (Bundesbürger ab 14 Jahren) Quelle: DTV 2005 Viele der o. g. Sportaktivitäten setzen besondere Anforderungen an die landschaftliche Situation, u. a. störungsarme naturnahe Freiräume, sowie eine gewisse Infrastruktur. Hieraus ergeben sich Anforderungen an das Landmanagement bezüglich der Bereitstellung / Sicherung von störungsarmen Freiräumen und erholungsorientierter Infrastruktur (z.B. Wege / Radwege, Wasserflächen etc.) insbesondere in touristisch bedeutsamen Gebieten und im Umfeld der Verdichtungsräume. Darüber hinaus ist der Interessens- oder Konfliktausgleich der verschiedenen Nutzungsansprüche eine Herausforderung. Über den direkten Flächenbezug hinaus ergeben sich generelle Ansprüche an die Organisation und Gestaltung einer touristischen Angebotsstruktur, was insbesondere Aufgabe der touristischen Vermarktungsorganisationen ist. Der ganzheitliche Ansatz einer solchen Angebotsgestaltung spiegelt sich z. B. in der Einführung der Umwelt90 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 dachmarke „Viabono – Reisen natürlich genießen“ wider, an der sich Umwelt-, Verbraucher-, Tourismus- und Kommunalverbände beteiligen. Unter der Zielstellung Gestaltung der touristischen Angebotsstruktur bezogen auf ein bestimmtes touristisches Profil, können jedoch auch für das Landmanagement Aufgabenstellungen entstehen, z. B. im Bereich der Profilierung von Landschaften oder Regionen sowie im Bereich des Landtourismus. Der sog. „Urlaub auf dem Bauernhof“ stellt eine wichtige Ergänzung des touristischen Angebots in Bayern dar (über 11,5 Millionen Übernachtungen / Jahr vgl. LANDESVERBAND „URLAUB BAUERNHOF IN AUF DEM BAYERN 2008). In diesem Zusammenhang können sich Aufgaben bei der Unterstützung einer bedarfsgerechten Umnutzung z.B. von ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden oder Flächen ergeben. 6.1.2 Konflikte durch Erholungsnutzung Natur- und Trendsportarten Sofern Natursportarten sich fest an Wege- oder Trassensystemen orientieren – wie z.B. das Radfahren oder der Skilanglauf – kann mit einer hinsichtlich der Belange des Naturschutzes abgestimmten Trassenwahl und Wegeführung eine relativ konfliktfreie Besucherlenkung erreicht werden. Ebenso entstehen bei der „Erholung in und am Wasser“ Konflikte mit dem Naturschutz, die durch Zonierungs- und Besucherlenkungsmaßnahmen z. T. gelöst werden können. Dagegen sind Sportarten, bei denen die Bewegung durch die „freie Natur“ abseits der Wege Teil des Erholungserlebnisses ist – wie z. T. „Mountainbiken“, Schneeschuhwandern Orientierungsläufe, Klettern, Gleitschirmfliegen o. ä. – schwieriger durch reine Lenkungsmaßnahmen oder die Wegeinfrastruktur zu beeinflussen. Es kommt zu Störungen der Fauna und Schäden an der Vegetation. Hier stehen Aufklärung und Information im Vordergrund. Dies wird in Bayern mit „Pakten“ verfolgt, die mit den verschiedenen Nutzergruppen geschlossen wurden um eine naturverträgliche Ausübung der Natur belastenden Sportarten zu gewährleisten u. a. zu den Bereichen Ski / Wassersport / Modellflugsport / Klettern / Wandern und „Mountainbiken“: 91 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 - Forschungsvorhaben „Audit für Skigebiete“ unter Beteiligung des Deutschen Skiverbandes und des Deutschen Alpenvereins - Informationssystem des Deutschen Alpenvereins über vom Klettersport ausgenommene Felsen (www.dav-felsinfo.de) - Informationssystem des Bundesamtes für Naturschutz zu Auswirkungen von Sport- und Freizeitaktivitäten (www.natursportinfo.de) - Projekt „Natura 2000 und Sport“ unter Beteiligung des BUND, des Deutscher Aeroclub, Deutscher Kanuverband, Deutsche Reiterliche Vereinigung, u. a. m. - … 92 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Belastung durch Erholungsinfrastruktur (vgl. Kapitel 5.1) und -verkehr Gemäß Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006 sollen in Gebieten mit erheblichem Urlaubstourismus sowie mit Ansatzpunkten für entwicklungsfähigen Urlaubstourismus ein weiterer Ausbau vorhandener Freizeiteinrichtungen sowie die Ergänzung durch neue Einrichtungen verfolgt werden. Das LEP schätzt u. a. das Angebot an Freizeitparks in Bayern als „unterentwickelt“ ein. Derartige Einrichtungen tragen aufgrund ihrer saisonverlängernden Wirkung zu einer gleichmäßigeren Kapazitätsauslastung bei. Großer Bedeutung wird auch dem Einsatz künstlicher Beschneiunganlagen beigemessen. So hat der Bayerische Landtag 2004 das Verbot der staatlichen Förderung aufgehoben und in den Folgejahren wiederholt hohe Summen in Aussicht gestellt. Im Bereich der großen Freizeiteinrichtungen sind daher auch in Zukunft Flächenansprüche zu erwarten. Es entstehen daher Aufgaben, wie sie bereits bei den punktuellen Großinfrastrukturen (vgl. Kapitel 5.1) dargestellt wurden. Dabei kommen für Erholungseinrichtungen wie Erholungszentren, Eissporthallen, Sport- und Spielplätze, Tennis- und Reithallen, Hallenbädern, Therapiezentren, medizinische Bäder etc. vor allem Standorte in den bebauten Ortsteilen bzw. im Zusammenhang mit diesen in Betracht. Sie verursachen daher in ihrem Umfeld Ordnungsbedarf und müssen auf der Grundlage einer entsprechenden Bauleitplanung entwickelt werden. Darüber hinaus verursacht der Erholungsverkehr – insbesondere der motorisierte Individualverkehr – Belastungen von Natur und Landschaft sowohl in den Zielgebieten der naturbezogenen Erholung sowie auch im Umfeld großer Freizeitinfrastrukturen (vgl. hierzu auch Kapitel 5.1.1 Verkehrsentwicklung und 5.1.2 Landschaftszerschneidung und –fragmentierung). 6.1.3 Zusammenfassung Auf der Basis der geschilderten Entwicklungstrends ergibt sich eine Reihe von Herausforderungen bei der nachhaltigen Entwicklung des Handlungsfeldes Erholung und Tourismus. Im Rahmen des Forschungsvorhabens Landmanagement sind daher folgende Themenstellungen auf den verschiedenen Bezugsebenen: interkommunale Ebene bzw. touristische Gebietseinheit – politische Gemeinde – betriebliche Ebene, Vorhabensträger / Investor zu berücksichtigen: 93 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 • Das zunehmende Erholungsbedürfnis verbunden mit mehr Freizeit und erhöhter Mobilität führt zu wachsenden Ansprüchen an Erholungsflächen und –einrichtungen. Bei gleichzeitig steigenden Ansprüchen anderer Flächenutzungen besteht eine wichtige Herausforderung des Landmanagements in der Abstimmung der verschiedenen Interessen sowie in der konkreten Konfliktlösung und Umsetzung. • Wohnortnaher, gut zugänglicher Freiraum ist ein Standortfaktor der Kommunen, welcher insbesondere im Umfeld der Agglomerationen knapp ist. Um sich als attraktiver (Wohn-) Standort zu positionieren, stehen die Kommunen vor der Aufgabe, eine gute Freiraumversorgung und –qualität zu gewährleisten. • Aufgrund der weiter wachsenden Bedeutung von Naturerlebnis und Natursport für Erholung und Tourismus ist es eine Herausforderung in der Zukunft, große störungsarme Freiräume hoher landschaftlicher Qualität zu sichern / zu entwickeln. • Um die Vereinbarkeit von Natursportarten und Naturschutz sicher zu stellen, sind oftmals Maßnahmen zur Besucherlenkung oder zur Zonierung von bestimmten Nutzungen notwendig. Hierin besteht in Zukunft ein Aufgabenfeld für das Landmanagement. • Im Bereich Tourismus und Erholung wird in Zukunft der Anspruch an „Qualität“ der Angebote weiter steigen. Im Bereich der landschaftsbezogenen Erholung steigt dadurch auch der Anspruch an die regionsspezifischen landschaftsbezogenen Erholungsangebote. Die Herausforderung besteht hier in einer zielgerichteten Profilierung der Region. • Die Vermarktungschancen heimischer Tourismusdestinationen steigen durch die Besetzung von Nischen mit hochwertigem Angebot, das insbesondere regionale Authentizität beinhaltet. Lokale Produkte nehmen dabei einen hohen Stellenwert ein. Durch die Unterstützung beim Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten kann sowohl die Diversifizierung der Landwirtschaft als auch die Stärkung heimischen Gewerbes gefördert werden. 94 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 -------------------------------Literatur und Quellen: BAYERN TOURISMUS MARKETING GMBH (2010): Tourismus in Zahlen (www.bayern.by) BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, INFRASTRUKTUR, VERKEHR UND TECHNOLOGIE (BAYSTMWIVT) (2006A): Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP), Gesamtfortschreibung, Stand 08.08.2006 BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, INFRASTRUKTUR, VERKEHR UND TECHNOLOGIE (BAYSTMWIVT) (HG.) (2006B): Tourismus in Bayern BUNDESAMT FÜR BAUWESEN UND RAUMORDNUNG (BBR) (HG.) (2005): Raumordnungs- bericht 2005 (ROB 2005), Berichte Bd. 21, Bonn DEUTSCHER TOURISMUSVERBAND E.V. (DTV) (HG.) (2005): Leitfaden Natur – Erlebnis – Angebote – Entwicklung und Vermarktung, 2005, Bonn MAGEL, H. (2005): Tourismus im Ländlichen Raum – Überschätzte Zauberformel oder Impuls für Wertschöpfung in der Region? – Vortrag beim 1. WeintourismusSymposium am 8. Juni 2005 in Iphofen 95 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 6.2 Aufgabenbereiche des Landmanagements Im Handlungsfeld Erholung und Tourismus erscheint hinsichtlich der Aufgaben und des möglichen Aktivitätsspektrums des Landmanagements eine Differenzierung in folgende räumlich-funktionale Bezugsebenen (vgl. Kapitel II) sinnvoll: übergemeindliche Ebene/touristische Gebietseinheit – Gemeindeebene – Ebene des öffentlich / privaten Vorhabens oder Projektes. HF Erholung und Tourismus – Aufgaben LM, räumlich-funktionaler Bezug und Zuständigkeit Aufgaben Landmanagement im räumlichZuständigkeitsfunktionalen Bezug bereiche Unterstützung der verschiedenen Akteure bei der Entwicklung landschaftsbezogener Erholungsqualität und –angebote als Teil des jeweiligen regionalen touristischen Gesamtangebotes sowie als Grundlage der Lebensqualität im ländlichen Raum auf übergemeindlicher Ebene / touristische Gebietseinheit Strategische Unterstützung bei der übergemeindlichen Abstimmung und Planung, Strategische Unterstützung von „regionalen Initiativen“, Kompetenzentwicklung, weiträumige Lösung von Nutzungskonflikten durch Bodenordnung auf gemeindlicher Ebene Strategische Unterstützung bei der gemeindlichen Planung und deren Umsetzung; eigenständige konkrete (Objekt-/Landschafts-) Planungen sowie Umsetzung eigenständiger und gemeindlicher Planung in den Bereichen Dorferneuerung u. Flurneuordnung; Lösung von Nutzungskonkflikten durch Bodenordnung; Realisierung von baulichen Maßnahmen durch Bodenordnung auf betrieblicher Ebene, auf Ebene des Vorhabens/Projektes Strategische Unterstützung bei der Projektentwicklung, Unterstützung bei der Planung und Umsetzung innerhalb und außerhalb von Verfahren der Dorferneuerung und Flurneuordnung Eigentums- und Nutzungsbezug Kommunen mit ländlichem Grundbesitz (§ 1 FlurbG), private Grundstückseigentümer, Bewirtschafter/Nutzer Kommunale Zusammenschlüsse, touristische Vermarktungseinheiten, Verwaltung für Ländliche Entwicklung, sonstige Fachverwaltungen (Landwirtschaft/Naturschutz/ Wasserwirtschaft, etc.), Landnutzer Kommune Private bzw. öffentliche Vorhabensträger / Investoren + landwirtschaftliche Landnutzer Die folgende Tabelle stellt das mögliche Aktivitätsspektrum LM im Handlungsfeld Erholung und Tourismus aus Sicht der Verwaltung für Ländliche Entwicklung dar. 96 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 HF Erholung und Tourismus – Mögliche Aufgabenbereiche LM auf den verschiedenen räumlich-funktionalen Bezugsebenen Aktivierendes Beraten Übergemeindliche Ebene / touristische Gebietseinheit Gemeindeebene Betriebliche Ebene, Ebene des Vorhabens/ Projektes Strategische Unterstützung bei der Entwicklung des landschaftsbezogenen Erholungsangebotes als Teil einer touristischen Gesamtstrategie / eines gemeinsamen Leitbildes (=> Unterstützung der touristischen Destinationen/Vermarktungseinheiten bei der flächenbezogenen Konzipierung z.B. im Rahmen eines ILEK?) Strategische Unterstützung bei der Entwicklung der Naherholungsfunktion als wichtigen kommunalen Standortfaktor sowie bei der gemeindlichen Profilierung auf der Grundlage einer touristischen Gesamtstrategie Strategische Unterstützung des Vorhabensträgers/Investors bei der Projektentwicklung u. a. durch: Initiierung einer übergeordneten (Tourismus-) Strategieentwicklung. Strategische Unterstützung landwirtschaftlicher und sonstiger Betriebe bei der Diversifizierung (durch Beratung auf Basis einer touristischen Gesamtstrategie) Integration von Tourismusentwicklung in den Kontext der ländlichen Entwicklung, um Impulse für eine wirtschaftliche Entwicklung zu setzen Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten Unterstützung beim Aufbau / Initiierung regionaler Wertschöpfungsketten Planen Planerische Unterstützung bei der interkommunalen Abstimmung u. a. bei: − Rad-, Wander-, Erlebniswege sowie Natursporttrassen − Übergemeindlich wirksamer Freizeit- / Erholungs- oder Sporteinrichtungen − touristischer Angebote im Bereich landschaftsbezogener Erholung − touristischer Angebote im Bereich „Landtourismus“ unter Einbeziehung landwirt- Vernetzung verschiedener formeller und informeller Institutionen Beratung bei der Entwicklung und/oder Vermarktung von Tourismusdienstleistungen mit Bezug zum ländlichen Tourismus Einrichtung spezieller Qualifizierungsmaßnahem im Rahmen der Schulen der Dorf- und Landentwicklung oder in Kooperation mit anderen Bildungsträgern. − Unterstützung bei ressortübergreifender Abstimmung Bündelung der Angebote, um Zielgruppen attraktiv anzusprechen Konfliktanalyse von beabsichtigten Landnutzungen Beratung bei der Entwicklung und/oder Vermarktung von Tourismusdienstleistungen mit Bezug zum ländlichen Tourismus Im Bereich der Planung zur Flächennutzung hat das LM auf Gemeindeebene keinen eigenständigen Auftrag, da die Zuständigkeit hier bei der kommunalen Bauleitplanung liegt. Die Gemeinde kann im Zusammenhang mit Verfahren zur Dorf- und Flurentwicklung beraten werden. Auf der gesetzlichen Grundlage des Baugesetzbuches kommt es zu einer Abstimmung der Planung. Unterstützung des Vorhabensträgers/Investors bei Auf der Basis einer touristischen Gesamtstrategie und interkommunalen Entwicklungsplanung Eigenständige Planung im Rahmen von Verfahren der Ländlichen Entwicklung und Abstim- 97 − der Suche nach geeigneten, konfliktarmen Standorten bzw. Trassenführungen sowie den notwendigen Ausgleichs- und Ersatzflächen − der ressortübergreifenden Abstimmung und Koordinierung verschiedener Fachplanungen Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Übergemeindliche Ebene / touristische Gebietseinheit schaftlicher Betriebe − Zonierung und Besucherlenkung in landschaftlich sensiblen Bereichen mit hohem Erholungsdruck Gemeindeebene Betriebliche Ebene, Ebene des Vorhabens/ Projektes (z.B. ILEK) kann zusätzlich eine strategische Beratung bei der gemeindlichen Planung in folgenden Bereichen erfolgen: mung mit der gemeindlichen Bauleitplanung (§ 187, 188 BauGB) − bedarfsgerechte Verbesserung des (Nah)Erholungsangebotes sowie der Zugänglichkeit zur freien Landschaft − Integrierte Siedlungs- und Freiraumentwicklung innerhalb der im Zusammenhang bebauten Bereiche − Lösung von Landnutzungskonflikten − Erhaltung/Entwicklung der Kulturlandschaft (als touristischen Attraktor) Darüber hinaus ist auf gemeindlicher Ebene eigenständige Planung im Rahmen von Verfahren der Ländlichen Entwicklung (Abstimmung mit der gemeindlichen Bauleitplanung § 187/188 BauGB) möglich zur: − Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen der Landwirtschaft unter Berücksichtigung von ergänzenden Funktionen im Bereich Tourismus, Erholung (Diversifizierung der wirtschaftlichen Grundlage) − Verbesserung / Anpassung der Infrastruktur u. a. Wegebaumaßnahmen, und kleineren öffentlichen Anlagen − Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen der Landwirtschaft unter Berücksichtigung von ergänzenden Funktionen im Bereich Landtourismus, Erholung − Verbesserung / Anpassung der Infrastruktur u. a. Wegebaumaßnahmen inkl. der notwendigen bodenordnerischen Maßnahmen. Im Hinblick auf eine touristische attraktive Wirkung (neben der Erhöhung der Lebensqualität der einheimischen Bevölkerung): − (dorfgerechten) Freizeit und Erholungseinrichtungen einschließlich der zugehörigen Ausstattungen − (dorfgerechten) Freiflächen und Plätzen einschließlich ihrer Ausstattung − Gestalterischen Verbesserungen Vernetzung einzelbetrieblicher Maßnahmen (Einbindung in ein Gesamtkonzept) Generell: Akzeptanzsichernde Mitwirkung von Bürgern und gewählten politischen Vertretern Ordnen Unterstützung bei der Umsetzung auf regiona- Unterstützung bei der Umsetzung der gemeindlichen Planung (Bauleitplanung, Landschafts- 98 Unterstützung des Vorhabensträgers bei der Umsetzung bzw. eigenständige Umsetzung im Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Übergemeindliche Ebene / touristische Gebietseinheit Gemeindeebene Betriebliche Ebene, Ebene des Vorhabens/ Projektes ler Ebene / in naturräumlichen Einheiten planung) bzw. von integrierten Entwicklungskonzeptionen auf gemeindlicher Ebene u. a. durch Rahmen von Verfahren der Ländlichen Entwicklung (Abstimmung mit der gemeindlichen Bauleitplanung § 187/188 BauGB) u. a. durch: − ressortübergreifende Maßnahmenkoordinierung − Abgleich von Nutzungsansprüchen und – konflikten sowie Nutzungsvereinbarungen − Unterstützung bei der ressortübergreifenden Maßnahmenkoordinierung, gebündelten Einsatz von Maßnahmen und Finanzmitteln − Bodenbevorratung und –erwerb z.B. im Rahmen regionaler Flächen- und Maßnahmenpools (z.B. Unterstützung bei Aufbau von Wegenetzen oder regionalen Erholungsräumen ) − Flächenbereitstellung durch Bodenordnung für Infrastruktur- und Entwicklungsmaßnahmen im Bereich Erholung/Tourismus bzw. ökologische Ausgleichsmaßnahmen Umsetzung von Landschaftsplanungen auch im Regionalen Kontext − Lösung von Nutzungskonflikten durch umfassende Bodenordnung − Neuordnung von ländlichem Grundbesitz auf gemeindlicher Ebene z.B. für die Entwicklung von spezifischen landschaftsbezogenen Erholungsangeboten sowie im Rahmen von Zonierungs- und Besucherlenkungskonzepten − Realisierung eines flächenintensiven Tourismus und Landschaftskonzeptes unter Beachtung des Prinzips der Privatnützigkeit − Ermöglichung baulicher Maßnahmen durch Bodenordnung − Abgleich von Nutzungsansprüchen und – konflikten sowie Nutzungsvereinbarungen (z.B. Grunddienstbarkeiten) − Bodenbevorratung und –erwerb z.B. im Rahmen gemeindlicher Flächen- und 99 − Abgleich von Nutzungsansprüchen und – konflikten sowie Nutzungsvereinbarungen − Bodenbevorratung und –erwerb für die Infrastrukturmaßnahmen sowie die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen − Neustrukturierung von Bewirtschaftungseinheiten (insbesondere auch von Pachtflächen) − Neueinteilung von Grundbesitz incl. technischer Unterstützung / Dienstleistungen (=> Abmarkung, Vermessung, Erstellung der Kataster- und Grundbuchunterlagen) Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Übergemeindliche Ebene / touristische Gebietseinheit Gemeindeebene Betriebliche Ebene, Ebene des Vorhabens/ Projektes Maßnahmenpools − Neueinteilung von Grundbesitz incl. technischer Unterstützung / Dienstleistungen (=> Abmarkung, Vermessung, Erstellung der Kataster- und Grundbuchunterlagen) Bauen Realisierung in Rahmen von (Gruppen-) Verfahren (Regelverfahren und Vereinfachte Flurbereinigung): − Rad-, Wander-, Erlebniswege sowie Natursporttrassen − Übergemeindlich wirksamer Freizeit- / Erholungs- oder Sporteinrichtungen Eigenständige Umsetzung im Rahmen der von Verfahren der Ländlichen Entwicklung (Abstimmung mit der gemeindlichen Bauleitplanung § 187/188 BauGB) möglich zur: − Landschaftsplanung in Verfahren der Ländlichen Entwicklung Unterstützung bei der Umsetzung der Bauleitplanung und anderer gemeindlicher Planungen u. a. im Bereich − Infrastrukturmaßnahmen (insbesondere Wegebau) Erhaltung , Umnutzung und Gestaltung von Bausubstanz im öffentlichen Bereich für − Gemeindliche und gemeinschaftliche Zwecke − Denkmalpflegerisch oder kulturhistorisch besonders wertvoller Gebäude Informationszentren /-tafeln und Ausschilderung von Tourismusstätten 100 Eigenständige Umsetzung im Rahmen von Verfahren der Ländlichen Entwicklung (Abstimmung mit der gemeindlichen Bauleitplanung § 187/188 BauGB) möglich zur: − Landschaftsplanung in Verfahren der Ländlichen Entwicklung − Infrastrukturmaßnahmen (insbesondere Wegebau) − Gebäudeumnutzung landwirtschaftlicher Bausubstanz für die Entwicklung alternativer Erwerbsmöglichkeiten im Bereich Erholung und Tourismus − Gestalterische Verbesserungen − (dorfgerechten) Freizeit und Erholungseinrichtungen einschließlich der zugehörigen Ausstattungen Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Zusammenfassung: Mögliche Aufgabenbereiche LM im HF Erholung und Tourismus • Im Handlungsfeld Erholung/Tourismus ist die strategische Unterstützung eine zentrale Aufgabe des Landmanagements auf allen Bezugsebenen. Dabei liegt die Verantwortung für die touristische Entwicklung in erster Linie bei den jeweiligen Vermarktungsorganisationen und –verbänden, die Träger der touristischen Gesamtstrategie sind und eng mit den Gemeinden kooperieren. Basierend auf einer Gesamtstrategie ist zum einen eine gezielte Unterstützung interkommunaler Zusammenschlüsse bei der Entwicklung landschaftsbezogener Angebote möglich sowie zum anderen eine gezielte Verbesserung des jeweiligen Naherholungsangebotes auf einzelkommunaler Ebene. Ergänzend hierzu können bedarfsgerechte Ausstattungen geplant werden (z.B. im Rahmen eines ILEK). Darüber hinaus ist auch eine Beratung landwirtschaftlicher Betriebe zur Diversifizierung hinsichtlich eines abgestimmten Tourismusangebotes durch den Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten denkbar. • Das Potenzial von Flurneuordnung und Dorfentwicklung ist vor allem im Bereich der Realisierung von Landschaftsplanungen und der Erhaltung der Kulturlandschaft zu sehen, die zu einer Attraktivitätssteigerung des landschaftsbezogenen touristischen Potentials beitragen können. Das Prinzip der Privatnützigkeit gewährleistet eine sinnvolle Kombination mit einzelbetrieblichen Maßnahmen. • Im Rahmen von Verfahren der Flurneuordnung und Dorferneuerung können zudem landwirtschaftliche und sonstige Betriebe bei der konkreten Maßnahmenumsetzung unterstützt werden. Maßnahmen zur Verbesserung der landschaftsbezogenen Erholungsangebote der Kommunen können sowohl innerhalb und außerhalb von Verfahren der Flurneuordnung und Dorferneuerung unterstützt werden. • Überörtliche große Vorhaben der Freizeit- und Erholungsinfrastruktur übersteigen die gemeindliche Ebene und werden von privaten oder öffentlichen Vorhabensträgern/Investoren initiiert und umgesetzt. Dabei steht die Konfliktvermeidung bzw. –minimierung im Vordergrund: Beginnend bei 101 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 der Projektvorbereitung (z. B. Berücksichtigung möglicher Folgewirkungen im Rahmen eines ILEK) bis zur Flächenbereitstellung für die Baumaßnahme und zugehörige Ausgleichsmaßnahmen. Die Umsetzung kann durch Bodenordnung, konkrete Planungen und Maßnahmen im Rahmen von Verfahren der Flurneuordnung unterstützt werden. 102 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 7 Querschnitthandlungsfeld Kultur, Soziales, Bildung und Information 7.1 Rahmenbedingungen und Zukunftstrends Standortqualitäten werden in der vergleichenden Raumforschung in aller Regel durch sog. „harte“ und „weiche“ Standortfaktoren gemessen. Während sich harte Standortfaktoren (Infrastrukturausstattung, Steuern und Subventionen, Ressourcenverfügbarkeit) durchgehend als quantifizierbare Größen in vordefinierten Gebietskulissen darstellen lassen, sind weiche Faktoren häufig nur „gefühlte“ Größen, die wenn, dann nur qualitativ umschrieben werden können. Insbesondere ist es vielfach schwierig, ihnen einen konkreten Raumbezug zuzuordnen, da sie eher transzendenten Charakter besitzen. 7.1.1 Kultur Kultur und der Umfang und das Ausmaß kultureller Aktivitäten werden mannigfach verschieden interpretiert und definiert. Die Europäische Union wendet einen weitgefassten Kulturbegriff in Anlehnung an Definitionen der UNESCO an, der z.B. im Vergleich zum eng gefassten Kulturbegriff in der Haushaltssystematik der statistischen Ämter in der Bundesrepublik Deutschland auch das Theaterwesen, die Musik- und die Denkmalpflege, die Museen oder die nichtwissenschaftlichen Bibliotheken, insbesondere aber den sog. „kulturnahen Bereich“ (mit Festivals, Volkshochschulen, Brauchtums- und Traditionspflege und kirchlichen Angelegenheiten u. v. m.) einschließt. Gerade dieser kulturnahe Bereich ist häufig eher lose organisiert und verstärkt auch im ländlichen Raum zu finden (STATISTISCHE ÄMTER DES BUNDES UND DER LÄNDER 2008). Somit ist eine Übernahme dieser umfassenderen Kulturdefinition für die weiteren Betrachtungen gerechtfertigt. Kulturelle Belange in ihrer Gänze sind ein großer Teil des Selbstverständnisses im ländlichen Raum und genießen hohe staatliche und gesellschaftliche Beachtung. Die Bayerische Verfassung definiert Bayern als Kulturstaat (Art. 3 Abs. 1. BV). Dem Staat kommt dabei die Aufgabe zu, die kulturelle Überlieferung zu schützen (Art.3 103 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Abs. 2 BV). Den Gemeindeverbänden (Kommunen, Kreise und Bezirke) kommt wird dabei der Erhalt, die Pflege und Weitergabe des „kulturellen Eigenlebens“ als eigener Wirkungskreis zugewiesen (Art. 10, 83 BV). Das kulturelle Leben ist insgesamt vom Staat und den Gemeinden zu fördern (Art. 140 BV). Neben den öffentlichen und öffentlichkeitsnahen Einrichtungen der Kulturpflege (Schulen, Volkshochschulen, neben- und hauptamtliche Stadt- / Kreis- / Bezirksheimatpfleger, Museen, usw.) und den kirchlichen Einrichtungen (gleichermaßen lokal (z.B. in der Pfarrei) und überregional (z.B. diözesane oder landeskirchliche Einrichtungen)) sind aber insbesondere auch bürgerschaftliche und zivilgesellschaftliche Gruppierungen wesentliche Träger des Kulturlebens. Der Organisationsgrad ist dabei sehr unterschiedlich und reicht von losen Interessensgemeinschaften bis zu mehrgliedrig und hierarchisch aufgebauten Verbänden. Die Ausstrahlungsweite des nichtstaatlichen Kulturbetriebes kann allerdings in weitgehender Loslösung vom Organisationsgrad (lose / straff organisiert) und örtlicher Verankerung (lokal / überregional) von punktuell lokal bis langandauernd regional reichen, d.h. Ausstrahlung und Organisationsgrad korrelieren nur schwach. Im Widerspruch hierzu steht aber die finanzielle Förderung durch öffentliche Stellen, die den weitaus größten Teil der Mittel in den institutionalisierten Kulturbetrieb lenken. Gerade diese Empfänger konzentrieren sich jedoch im verstädterten Bereich (STATISTISCHE ÄMTER DES BUNDES UND DER LÄNDER 2008). „Ländliches“ Kulturschaffen ist in der letzten Dekade verstärkt in den Fokus geraten, so zum Beispiel durch Einrichtung des Kulturfonds Bayern im Jahre 1996, der jedoch aktuell aufgrund der wirtschaftlichen Schieflage der Bayerischen Landesbank keine Zuflüsse erhält (vgl. ARTIKEL IN DER AUGSBURGER ALLGEMEINE VOM 05.05.2010 – „MÜNCHEN: GELD FÜR KULTUR VOR ORT WIRD KNAPP“). Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass der Kulturbetrieb im ländlichen Raum in einer großen Bandbreite auftritt, was den Organisationsgrad und die Ausstrahlung anbetrifft. Gleichwohl die Pflege und der Erhalt kulturellen Lebens staatliche und insbesondere auch kommunale Aufgabe ist und daher finanzielle Zuwendung erfährt, ist die Förderung in absoluten Zahlen stark unterentwickelt (rd. 1 – 6 € je Einwohner in Gemeinden unter 10.000 Einwohner im Vergleich zu über 70 – über 100 € bei Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern – KULTURFINANZBERICHT 2008). Dennoch ist kulturelles Leben in zweifacher Weise von hoher Bedeutung 104 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 (auch) für den ländlichen Raum. Zum einen ist es wesentliches Bindemittel des regionalen sozialkulturellem Milieus („Wir-Gefühl“ - Sozialer Kitt ) (MARTIN 2006), zum anderen ist es entscheidender weicher Standortfaktor in Hinblick auf Gewerbeansiedlung und Einwohnerentwicklung (GRABOW ET. AL 1995) und somit in seiner Gesamtheit Handlungsfeld im ländlichen Raum. 7.1.2 Soziales Der Begriff „Soziales“ umschreibt in den Gesellschaftswissenschaften allgemein alle Aspekte, die sich aus dem Zusammenleben in der Gemeinschaft ergeben, insbesondere das System sozialer Verflechtungszusammenhänge. Der politische Diskurs engt diese Terminologie häufig auf den Bereich der Transferleistungen ein, die das Gemeinwesen gegenüber einzelnen erbringt, insbesondere gegenüber Angehörigen von Randgruppen, die zeitweilig oder dauerhaft nicht (mehr) in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise zu sorgen. Zu diesen Gruppen werden im Kontext ländlicher Räume Personen gezählt, die aufgrund ihrer geistigen Disposition (Kinder und Jugendliche), körperlichen Konstitution (Senioren, Kranke) oder materiellen Situation (Arbeitslose) besondere Fürsorge aus der Mitte der Gesellschaft bedürfen. Über-Kreuz-Konstellationen sind dabei eher die Regel als die Ausnahme. Durch die in Kapitel 2.1.1 beschriebenen demographischen Entwicklungen erhält diese Gemengelage im ländlichen Raum zusätzliche Dynamik: Jüngere wirtschaftliche Leistungsträger verlassen periphere ländliche Räume aufgrund mangelnder Erwerbsmöglichkeiten und nachlassender Attraktivität im sozialen, kulturellen und Bildungsbereich. Sie sammeln und konzentrieren sich in den Kernstädten oder im ländlichen Verdichtungsbereich. Zurückbleiben überwiegend ältere oder wirtschaftlich schwache (aber immobile) Bevölkerungsteile. Weiterhin sind Tendenzen zu beobachten, dass etablierte Leistungsträger gegen Ende ihres Erwerbslebens in die ländlichen Verdichtungsräume streben, da sie dort bessere bzw. aufgrund erwarteter altersbedingter Abnahme der Mobilität leichter erreichbare Dienstleistungsangebote im medizinischen Bereich erhoffen. In einer Art Gegenbewegung ist erkennbar, dass wirtschaftlich weniger Leistungsfähige, zunehmend auch mit Migrationshintergrund aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten in den ländlichen Raum ausweichen. Die Folge sind sich binnen relativ kurzer Zeiträume verschiebende Anforde105 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 rungen an die soziale Infrastruktur, deren wesentliche Träger v. a. die Gebietskörperschaften sind. Diese Veränderungen wurzeln in bestehenden Disparitäten im wirtschaftlichen und sozialen Bereich und verstärken überdies diese in einer Art Teufelskreis noch. Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass der ländliche Raum nicht minder stark von Veränderungen im Gefüge der sozialen Infrastruktur betroffen ist als städtische Räume. Je nach Lage wirken sich diese Veränderungen sehr unterschiedlich aus. In ländlichen Verdichtungsräumen ist der Bedarf an sozialer Infrastruktur in absoluten Zahlen durch den Zuzug von Familien mit Kindern bzw. wirtschaftlich wohlsituierten Senioren erhöht, in peripheren Räumen kippt hingegen die relative Sozialleistungsbilanz durch die Abnahme von wirtschaftlichen Leistungsträgern, während bislang eher unbekannte Phänomene (z.B. Integration von Migranten) hinzutreten. 7.1.3 Bildung und Information Die Möglichkeiten der modernen IuK-Technologien haben viele Bereiche menschlichen Zusammenlebens seit Einsetzen dieser Entwicklung mit Anfang der 1990er Jahre grundlegend verändert. Im Kontext der von der „Münchner Schule der Sozialgeographie“ entwickelten Grunddaseinsfunktionen wird die Kommunikation (neben dem Verkehr) als ein Trägermedium betrachtet, die alle anderen Funktionen erst ermöglicht (vgl. LESER 2005). Jüngere Veröffentlichungen der Volkswirtschaftlehre weisen der IuK-Technologie sogar eine herausragende Bedeutung im Sinne eines fünften Kondratjew * -Zyklus (vgl. BSI 2003) zu. So haben die Weltgipfel zur Informationsgesellschaft der Vereinten Nationen in Genf 2003 und Tunis 2005 festgestellt, dass die uneingeschränkte Teilhabe an den Errungenschaften einer digital vernetzten Welt die Chance bietet, Standortnachteile und Entwicklungsgefälle zwischen den verschieden entwickelten Gegenden der Welt einzuebnen. * Die Schreibweise „Kondratjew“ ist die wissenschaftliche Transliteration, die Schreibweise „Kondratieff“ ist die wissenschaftliche Transkription des Namens Hиколай Дмитриевич Кондратьев – die moderne Sprachwissenschaft bevorzugt die buchstabengetreuere Transliteration. 106 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Abbildung 23 Kondratjew-Zyklen Quelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Jahresbericht 2003 Gleiches gilt auch im nationalen Kontext zu vermuten: die Verfügbarkeit von Zugängen zu schnellen und leistungsfähigen Informationsnetzen kann die Entwicklung und Konkurrenzfähigkeit bislang technologisch abgehängter Regionen im ländlichen Raum enormen Auftrieb verleihen. Bislang mangelt es aber gerade in den peripheren Räumen an den technischen Voraussetzungen. 107 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Abbildung 24 DSL-Verfügbarkeit (> 1MBit) in Bayern Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie 2009 Seit 2008 werden deshalb im Rahmen öffentlicher Förderprogramme des Bundes und der Länder (sog. „Deutsche Breitbandinititative“) intensiv Bemühungen unternommen, auch bislang nicht versorgte oder unterversorgte Gebiete im ländlichen Raum an diese neue Infrastruktur anzuschließen. Die Umstellung der Fernsehübertragungsfrequenzen auf Digitalstandard und die damit freiwerdenden analogen Frequenzbänder (sog. „digitale Dividende“) ermöglichen hier neue Chancen. 108 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Neben der rein wirtschaftlichen Bedeutung als harter Standortfaktor gerade für die im ländlichen Raum so dominierenden kleinen und mittleren Unternehmen, als Attraktor für einen bislang eher mäßig entwickelten Dienstleistungssektor bzw. neue Formen des Fernabsatzhandels (sog. „Internet-Shops“), stellt die Versorgung mit Information eine völlig neue Form eines Bürgerrechtes dar. Der Bewohner ländlicher Gebiete kann nicht nur mit seinem städtischen Pendant hinsichtlich Schnelligkeit der Informationsbeschaffung gleichziehen, sondern es eröffnet sich ein sehr viel tieferes und breiteres Feld der Informationsverfügbarkeit als bisher, da der reale Standort der Information nebensächlich wird und die virtuelle Kondensation vieler verstreut liegender Informationsbausteine im Bereich des Möglichen liegt. Die Informationswissenschaften haben hierzu den Begriff „The Wisdom of Crowds”, also der Erkenntnis, zu der viele verschiedene beitragen, geprägt. Daneben besteht aber weiterhin der klassische Bildungssektor durch Einrichtungen wie z.B. Schulen, Aus- und Fortbildungszentren oder praxisnahe Forschungsinstitutionen. Auch hier bleiben die in Kapitel 2.1.1 beschriebenen demographischen Entwicklungen nicht ohne Auswirkungen auf die bestehende Bildungslandschaft im ländlichen Raum. Gerade in peripheren ländlichen Gebieten ist seit jeher eine Mangelversorgung im Hinblick auf höhere und weiterführende Bildung feststellbar. 109 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Abbildung 25 Weiterführende Schulen in Bayern im Schuljahr 2006/2007 Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie 2008 Durch die sehr rasch vonstatten gehenden Veränderungen im Altersaufbau und in der Bevölkerungsverteilung geraten Standorte an die Kapazitätsuntergrenze und werden unter dem Blickwinkel einer wirtschaftlichen Tragfähigkeit zur Disposition gestellt. Gerade diese drohenden oder bereits vollzogenen Standortschließungen, die sich zuerst im Bereich des sekundären Bildungsbereich (allgemein- und berufsbildende Schulen), relativ rasch aber auch im primären Bildungsbereich (Kindergarten und Grundschule) auswirken * , bedingen aber neuerliche Wanderungsbewegungen zu Lasten bereits ausgedünnter Räume. Von Seiten der bayerischen Landespolitik wird seit geraumer Zeit versucht, durch ein bewusstes Bekenntnis zur Dezentralität der Bildungseinrichtungen („kurze Wege für kurze Beine“, sog. „Vorhalteprinzip“ in * Die raschere Auswirkung auf den sekundären Bildungsbereich erklärt sich zum einen durch die höhere Ausdifferenzierung der Bildungsanbote in diesem Bereich (z. B. Ausbildungswege an Gymnasien, Fachoberschulen oder Berufschulen) und zum anderen in der größeren Kostenintensität der Bildungseinrichtungen. 110 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 LEP 2006)) und mithilfe veränderter Lehrkonzepten (sog. jahrgangskombiniertem Unterricht) diesem Umstand Rechnung zu tragen und abzumildern. Gleichwohl ist zukünftig mit einer verstärkten Konzentration von Bildungseinrichtungen im ländlichen Raum zu rechnen, was zu einem Wegfall vieler wohnortnaher Schulstandorte gerade im ländlichen Raum führt. Somit lässt sich zukünftig für den Bildungs- und Informationsbereich eine zweigleisige Aussage treffen: Zum einen erhöhen sich – vorausgesetzt die technischen Voraussetzungen werden geschaffen – die Chancen des ländlichen Raums, Anschluss an die städtischen Räume zu halten, durch die Möglichkeiten der modernen IuK-Technologie enorm und bieten neben neuen wirtschaftlichen Betätigungsfeldern, die weitgehend standortunabhängig sind, auch viel größere Palette an Informationsmöglichkeiten. Zum anderen gefährdet die demographische Entwicklung die Bildungsmöglichkeiten im ländlichen Raum und führt so im Sinne eines negativen Rückkoppelungseffekts zu einer sinkenden Qualität als Wohnstandort. 111 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 -------------------------------Literatur und Quellen: ARBEITSGEMEINSCHAFT DER AKADEMIEN LÄNDLICHER RAUM IN DEN DEUTSCHEN LÄNDERN (HG.) (2008): „Der Ländliche Raum braucht eine aktive Zivilgesellschaft“, Dokumentation der Veranstaltung im Rahmen des „Forums Ländliche Entwicklung“ auf der Internationalen Grünen Woche 2008 ARBEITSGEMEINSCHAFT DER AKADEMIEN LÄNDLICHER RAUM IN DEN DEUTSCHEN LÄNDERN (2009): Veranstaltung „Gesundheitsvorsorge im ländlichen Raum“ im Rahmen des „Forums Ländliche Entwicklung“ auf der Internationalen Grünen Woche 2009 ARBEITSGEMEINSCHAFT DER AKADEMIEN LÄNDLICHER RAUM IN DEN DEUTSCHEN LÄNDERN (2010): Veranstaltung „Schulen braucht das Land“ im Rahmen des „Forums Ländliche Entwicklung“ auf der Internationalen Grünen Woche 2010 AGRARSOZIALE GESELLSCHAFT E.V. (HG.) (1994): Wege zur sozialen Integration der Zufluchtsuchenden in ländlichen Räumen; Göttingen BARADARAN, J. (1993): ASG-Modellprojekt: Wege zur Integration von Ausländer/innen in den ländlichen Räumen, in: Kirche im ländlichen Raum 2/1993. S. 56-63 BAYERISCHE AKADEMIE LÄNDLICHER RAUM (HG.) (2009): „Bürgerschaftliches Engagement im Ländlichen Raum: Traditionen erneuern - Innovationen verankern: Bausteine für eine nachhaltige Bürgerkommune“, Dokumentation der Frühjahrstagung 2009, München BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG (BAYSTMAS) (2010): Dokumentation der Auftaktveranstaltung „Bayerns Regionen – Räume für soziale Zukunft“ am 26.02.2010 112 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 BUNDESAMT FÜR SICHERHEIT IN DER INFORMATIONSTECHNIK (BSI) (HG.) (2003): Jahresbericht 2003, Bonn CORTRIE, S. (2009): Weiche Standortfaktoren als Angelegenheit der kommunalen Wirtschaftsförderung, Hamburg DEUTSCHE BREITBANDINITIATIVE / EIN PROJEKT DER INITIATIVE D21 E. V – www.breitbandinitiative.de/ GRABOW, B.; HENCKEL, D.: HOLLBACH-GRÖMIG, B. (1995): difu-Studie zu weichen Standortfaktoren, Stuttgart LESER, H. (HG.) (2005): Wörterbuch Allgemeine Geographie 13. Auflage, Braunschweig MAGEL, H. (HG.) (2005): „Ärmer, älter, bunter" - Zur Zukunft ländlicher Kommunen und zu den (neuen) Möglichkeiten der Integrierten Ländlichen Entwicklung, Dokumentation der 7. Münchner Tage der Bodenordnung und Landentwicklung, Lehrstuhl für Bodenordnung und Landentwicklung, Materialiensammlung Heft 34/2005; München NETZWERK NEUE MEDIEN E. V. I. GR. - www.nnm-ev.de/ STATISTISCHE ÄMTER DES BUNDES UND DER LÄNDER (2008): Kulturfinanzbericht 2008 VERBAND DER BILDUNGSZENTREN IM LÄNDLICHEN bildungszentren.de/ 113 RAUM E. V. – www. verband- Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 WELTGIPFEL ZUR INFORMATIONSGESELLSCHAFT DER UND TUNIS 2005 - www.itu.int/wsis/index.html 114 VEREINTEN NATIONEN IN GENF 2003 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 7.2 Verschränkung mit den übrigen Handlungsfeldern Den oben dargestellten Handlungsfeldern Kultur, Soziales, Bildung und Information ist gemeinsam, dass sie keinen eigenständigen Raumbezug haben, sondern sich auf Aktivitäten innerhalb der Gemeinschaft beziehen. Sie finden also überall statt, insbesondere dort, wo Menschen wohnen, arbeiten oder Freizeit verbringen. Ein Bezug zu Land und Eigentum an Grund und Boden findet aber insofern statt, als zur Verwirklichung dieser Aktivitäten landbeanspruchende Infrastruktur notwendig ist (Leitungstrassen, Schulstandorte mit Verkehrsanbindung, Gebäude, etc.) und das Vorhandensein bzw. die Ausprägung dieser Felder als weiche Standortfaktoren nicht unwesentliche Auswirkungen auf die übrigen Handlungsfelder hat. Aufgrund des nur mittelbar vorhandenen Eigentumbezugs wird im Rahmen dieses Forschungsvorhabens daher kein Aufgabenbereich für das Landmanagement, das ja nach Definition in Kapitel 3.1 den Eigentumsbezug als Vorraussetzung hat, abgeleitet. Vielmehr wird dieses Handlungsfeld als Querschnittshandlungsfeld zu den übrigen Handlungsfeldern betrachtet. Das Handlungsfeld Kultur, Soziales, Bildung und Information wirkt sich also über diese auf die jeweiligen Aufgabenbereiche des Landmanagement aus und wird dort aufgenommen. 115 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 III Zuständigkeiten und Umsetzung der Aufgabenbereiche 1 Handlungsfeldbezogene Analyse der Zuständigkeiten und Filterung im Kontext europäischer und nationaler Programme 1.1 Handlungsfeldbezogene „Zuständigkeits- und Schnittstellenprofile“ – Kurzfassung Für die zusammenfassende Interpretation zur Analyse der Zuständigkeiten und Schnittstellen zu anderen Ressorts wurden die folgenden Kategorien gebildet. Rein aktivierender Handlungsauftrag der Verwaltung für Ländliche Entwicklung (überwiegend im Rahmen der „Umsetzungsbegleitung“ nach ILE-Fördergrundsatz) • Kompetenz vorrangig bei kommunaler Bauleitplanung bzw. • Kompetenzen bei verschiedenen Ressorts Eigener Handlungsauftrag der Verwaltung für Ländliche Entwicklung (ILE, DorfR, FinR-LE) in einem Aufgabenbereich, in dem die rechtliche Zuständigkeit bei der kommunalen Bauleitplanung liegt => zwingender Abstimmungsbedarf! Eigener Handlungsauftrag der Verwaltung für Ländliche Entwicklung mit Schnittstellen zu einem oder mehreren Ressorts (je mehr Ressorts betroffen desto höher der Koordinierungs- und Abstimmungsbedarf) Eigener Handlungsauftrag der Verwaltung für Ländliche Entwicklung (ILE, DorfR, FinR-LE), keine zwingenden Schnittstellen zu anderen Ressorts Kein eigener Handlungsauftrag, aber Relevanz innerhalb ELER (und - erweitert - der Territorialen Agenda der EU) 116 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 „Zuständigkeits- und Schnittstellenprofil“ HF Dorf und Siedlung mit Infrastruktur • • • • Nachnutzung / Rückbau von großflächigen Konversionsflächen Sicherung von technischer + sozialer Infrastruktur Flächenarrondierung Standortsuche für gemeindlich bedeutsame Einrichtungen (sozial, kulturell, Grund- und Nahversorgung) Innenentwicklung / Dorfumbau • Ermittlung / Entwicklung von Innenentwicklungspotenzialen (auf gemeindlicher Ebene) Gemeindliche Siedlungsentwicklung unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung Funktionsabstimmung bezogen auf Ortsteile/Ortskern Siedlungsflächenentwicklung (Wohnnutzung + gewerbliche Siedlungsflächen) im regionalen Kontext Übergemeindlich bedeutsame Einrichtungen von Tourismus, Wirtschaft, Kultur u. Bildung • • • • • • Bauen Rein aktivierender Handlungsauftrag • Ordnen Bewusstseinsbildung zu nachhaltigem Bauen bei Einzelvorhaben • • • • • Flächen- und Baulandbereitstellung und –mobilisierung Abgleich von Nutzungsansprüchen und –konflikten Bodenbevorratung, -erwerb und – verwertung im regionalen + kommunalen Kontext Gebäudebevorratung, -erwerb und –vermarktung im regionalen + kommunalen Kontext Neueinteilung von Grundbesitz 117 Eigener Handlungsauftrag => zwingender Abstimmungsbedarf mit Kommunaler BLP • Planen Positionierung im Rahmen interkommunaler Kooperation Sensibilisierung für Flächensparen bzw. Innenentwicklung auf übergemeindlicher und gemeindlicher Ebene Kommunale Baulandstrategie • • • • Gebäudeumnutzung, -sanierung (privat/gemeinschaftlich) Gemeinschaftseinrichtungen „vitale“ Ortskerne Infrastruktur (Freizeit/Erholung, gemeinschaftliche Ver/Entsorgung, Wege/Straßen) Eigener Handlungsauftrag => Schnittstellen zu anderen Ressorts • Eigener Handlungsauftrag Aktivierendes Beraten Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 „Zuständigkeits- und Schnittstellenprofil“ HF Wirtschaft (Landwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistung) • • • • • • • • • • • Konkrete Ansiedlungsvorhaben Bestandspflege und Existenzgründungen im Zusammenhang mit Innenentwicklung • • • Ordnen • Abgleich von Nutzungsansprüchen und –konflikten Regionale Ausgleichsflächenpools Flächen- und Nutzungsarrondierung Gemeindlich bedeutsame Einrichtungen Verbesserung der Infrastruktur Standortsuche (Entwicklungsflächen) auf kommunaler Ebene Immobiliensuche unter Berücksichtigung von Umnutzungspotenzialen • Flächen- und Baulandbereitstellung und –mobilisierung (insbesondere Mobilisierung innerörtl. Freiflächen) Gewerbeflächenentwicklung im regionalen Kontext Übergemeindlich bedeutsame Einrichtungen von Tourismus, Wirtschaft, Kultur u. Bildung Verbesserung der Produktionsund Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft • Bodenbevorratung, -erwerb und – verwertung im regionalen + kommunalen Kontext Gebäudebevorratung, -erwerb und – vermarktung im regionalen + kommunalen Kontext • 118 Bauen Rein aktivierender Handlungsauftrag • Planen Interkommunale / regionale Standortentwicklungsstrategie Wirtschaftliche Schwerpunktfunktionen der Gemeinde Kommunale Standortentwicklungsstrategie Projektentwicklung (insbesondere ressortübergreifende Abstimmung) Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe / Existenzgründungen Eigener Handlungsauftrag => zwingender Abstimmungsbedarf mit Kommunaler BLP • • • Infrastrukturmaßnahmen Gebäudeumnutzung landwirtschaftlicher Bausubstanz Eigener Handlungsauftrag => Schnittstellen zu anderen Ressorts Aktivierendes Beraten Neueinteilung von Grundbesitz • Technische Unterstützung bei Flächen/ Gebäudeverwaltung 119 Kein eigener Handlungsauftrag (ELER) • Eigener Handlungsauftrag Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 „Zuständigkeits- und Schnittstellenprofil“ HF Landschaft und Landnutzung Planen Ordnen • (öffentlich, • • Bewältigung von Landnutzungsanforderungen, -konflikten auf regionaler, gemeindlicher oder betrieblicher Ebene • • • • • • • • Bauen Fachressortübergreifende Maßnahmenkoordinierung Abstimmung von Nutzungsansprüchen, -konflikten und Nutzungsvereinbarungen Landschaftsplanung Regionale Ausgleichsflächenpools Regionaler / europäischer Biotopverbund (NATURA 2000) Flächen- und Nutzungsarrondierung • Flächenbereitstellung für Maßnahmen/Fachplanungen zu Biotopverbund (u. a. NATURA 2000), Gewässerentwicklung, -schutz Kulturlandschaftsentwicklung unter „neuen“ Anforderungen (NawaRo’s, Hochwasserschutz, Trink- und Gewässerschutz, EUWRRL Abstimmung verschiedener Fachplanungen in naturräumlichen/funktionalen Gebietseinheiten Standortsuche für fachplanerische Entwicklungs- und Ausgleichsflächen Verbesserung der Produktionsund Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft • Bodenbevorratung und –erwerb im Rahmen von regionalen oder gemeindlichen vorhabensbezogenen Flächen- und Maßnahmenpools 120 Rein aktivierender Handlungsauftrag Projektentwicklung privat) Eigener Handlungsauftrag => zwingender Abstimmungsbedarf mit Kommunaler BLP • • • Umsetzung Landschaftsplanung „Infrastrukturmaßnahmen“ (Wegebau und Hochwasserrückhalt) Eigener Handlungsauftrag => Schnittstellen zu anderen Ressorts Aktivierendes Beraten • • Neueinteilung von Grundbesitz Neustrukturierung von Bewirtschaftungseinheiten 121 Eigener Handlungsauftrag Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 „Zuständigkeits- und Schnittstellenprofil“ HF Großinfrastruktur • Fachressortübergreifende Maßnahmenkoordinierung Abstimmung von Nutzungsansprüchen, -konflikten und Nutzungsvereinbarungen • • Regionale Ausgleichsflächenpools Flächen- und Nutzungsarrondierung • Flächenbereitstellung für die Infrastrukturmaßnahme / ökologische Ausgleichsmaßnahmen • Interkommunale Abstimmung zur Standortsuche bzw. Trassenfindung Abstimmung verschiedener Fachplanungen im Projekteinzugsgebiet Verbesserung der Produktionsund Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft (unter Berücksichtigung der GroßinfrastrukturFolgewirkungen) inklusive Anpassung der Infrastruktur • Bodenbevorratung und –erwerb im Rahmen von regionalen oder gemeindlichen vorhabensbezogenen Flächen- und Maßnahmenpools • • • • Neueinteilung von Grundbesitz Neustrukturierung von Bewirtschaftungseinheiten (inklusive Pachtflächen) 122 Rein aktivierender Handlungsauftrag • Interessensabgleich und Konfliktminimierung im Projekteinzugsgebiet (übergemeindliche Ebene) Projektentwicklung (öffentlich v. a. Fachplanungen, privat) Bauen Eigener Handlungsauftrag => zwingender Abstimmungsbedarf mit Kommunaler BLP • Ordnen • • Umsetzung Landschaftsplanung / Begleitplanung bzw. ökolog. Ausgleichsmaßnahmen Infrastrukturmaßnahmen Eigener Handlungsauftrag => Schnittstellen zu anderen Ressorts • Planen Eigener Handlungsauftrag Aktivierendes Beraten Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Standortsuche im Rahmen der Projektentwicklung des Vorhabensträgers/Investors Kein eigener Handlungsauftrag (ELER) • 123 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 „Zuständigkeits- und Schnittstellenprofil“ HF Erholung und Tourismus • • • • • Planen Entwicklung der Naherholungsfunktion und Profilierung auf gemeindlicher Ebene Ordnen • Touristische Gesamtstrategie / Leitbild, Landschaftsbezogene Erholungsangebote (übergemeindlich) Entwicklung / Vermarktung von Tourismusdienstleistungen im Bereich ländlicher Tourismus Vernetzung von Institutionen / Bündelung von Angeboten Projektentwicklung (öffentlich, privat) Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe • • • • • • • • • Interkommunale Abstimmung zu Rad-, Wander-, Erlebniswegen und Natursporttrassen Zonierung und Besucherlenkung in landschaftlich sensiblen Bereichen regional, gemeindlich Naherholungsangebot / Zugänglichkeit zur freien Landschaft (auf kommunaler Ebene) Integrierte Siedlungs- und Freiraumentwicklung (auf kommunaler Ebene) Lösung von Landnutzungskonflikten Kulturlandschaftsentwicklung Standortsuche für vorhabensbezogene Entwicklungs- und Ausgleichsflächen Dorfgerechte Freizeit- und Erholungseinrichtungen sowie Freiflächen • Bauen Fachressortübergreifende Maßnahmenkoordinierung Abstimmung von Nutzungsansprüchen, -konflikten und Nutzungsvereinbarungen Flächenbereitstellung für Infrastruktur- und Entwicklungsmaßnahmen 124 Rein aktivierender Handlungsauftrag • • Gebäudeumnutzungen (v. landwirtschaftl. Bausubstanz) a. Eigener Handlungsauftrag => zwingender Abstimmungsbedarf mit Kommunaler BLP Aktivierendes Beraten beabsichtigter • • • • Abstimmung verschiedener Fachplanungen Übergemeindlich wirksame Freizeit-, Erholungs- und Sporteinrichtungen Touristische Angebote zu landschaftsbezogener Erholung („Landtourismus auf regionaler Ebene“) Verbesserung der Produktionsund Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft unter Berücksichtigung der Diversifizierung sowie Verbesserung/Anpassung der Infrastruktur • Spezielle nahmen • • • • • • Bodenbevorratung und –erwerb im Rahmen von regionalen oder gemeindlichen vorhabensbezogenen Flächen- und Maßnahmenpools Neueinteilung von Grundbesitz Neustrukturierung von Bewirtschaftungseinheiten (inklusive Pachtflächen) • • Qualifizierungsmaß- 125 Umsetzung Landschaftsplanung Infrastrukturmaßnahmen im regionalen, kommunalen, vorhabensbezogenen Kontext Freizeit- und Erholungseinrichtungen auf kommunaler, DorfEbene Eigener Handlungsauftr ag Konfliktanalyse Landnutzungen Informationszentren, Beschilderungssysteme Kein eigener Handlungsauftrag (ELER) • Eigener Handlungsauftrag => Schnittstellen zu anderen Ressorts Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Fazit zu den handlungsfeldbezogenen Zuständigkeits- und Schnittstellenprofilen Aktivierende Handlungsaufträge ergeben sich in allen Handlungsfeldern. Dabei sind zunächst folgende aktivierende Handlungsaufträgen im engeren Sinne zu betrachten: • Aktivierende Beratung auf der Grundlage eines rein aktivierenden Handlungsauftrages. D. h. der Handlungsauftrag basiert nicht auf den Fördergrundlagen FinR-LE oder DorfR, sondern ergibt sich im Wesentlichen im Rahmen der ILE-Umsetzungsbegleitung als prozessorientierte Beratungsaufgabe. Besonders relevant ist dies bei den Handlungsfeldern Dorf und Siedlung mit Infrastruktur, Wirtschaft sowie Erholung und Tourismus. Im Vordergrund stehen die Bewusstseinsbildung und Beratung zu strategischen Fragen der Siedlungs-, Standort- und touristischen Entwicklung. Darüber hinaus sind rein aktivierende Handlungsaufträge im Bereich Ordnen in Form von „fachübergreifender Maßnahmenkoordinierung und Abgleich von Nutzungsansprüchen“ in fast allen Handlungsfeldern relevant. • Aktivierende Beratung auf der Grundlage eines eigenen Handlungsauftrages in Aufgabenbereichen, in denen die Gemeinde im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung originär zuständig ist. Dies greift besonders stark im Handlungsfeld Dorf und Siedlung mit Infrastruktur (als Beratung zu Fragen der Siedlungsentwicklung) sowie im Handlungsfeld Landschaft und Landnutzung (v. a. als Beratung zur Bewältigung von Landnutzungskonflikten) jeweils an der Schnittstelle zur kommunalen Bauleitplanung mit integrierter Landschaftsplanung. • Aktivierende Beratung auf Grundlage eines eigenen Handlungsauftrages in Aufgabenbereichen, in denen auch andere Fachressorts Kompetenzen aufweisen. Diese Form greift kaum in den Handlungsfeldern Großinfrastruktur oder Landschaft und Landnutzung, da hier die Initiative im Allgemeinen entweder von privaten/öffentlichen Investoren (Großinfrastruktur) oder von anderen Fachressorts (z.B. Wasserwirtschaft, Naturschutz etc.) ausgeht. Die Gemeinde ist häufig in einer reagierenden Rolle. 126 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Darüber hinaus ist eine Auseinandersetzung mit den verschiedenen Qualitäten von „eigenen Handlungsaufträgen“ notwendig, um relevante Schnittstellen (zu anderen Ressorts und zur kommunalen Bauleitplanung) zu identifizieren. Auf der Basis dieser Schnittstellen-Analyse sind im Rahmen der Strategieentwicklung (s. Kap. V) dann auch weitergehende Aktivierungsaufgaben ableitbar: • Eigene Handlungsaufträge (über die aktivierende Beratung hinaus) an der Schnittstelle zur kommunalen Bauleitplanung spielen eine wichtige Rolle. Große Bedeutung haben dabei v. a. Aufgaben im Bereich „Planen“ und „Ordnen“ in den Handlungsfeldern Dorf und Siedlung mit Infrastruktur (planerische Unterstützung bei der kommunalen Bauleitplanung), Wirtschaft, Landschaft und Landnutzung sowie Erholung und Tourismus. Im Handlungsfeld Großinfrastruktur ergeben sich zudem Aufgaben im Bereich des ökologischen Ausgleichs im regionalen Kontext. • Darüber hinaus bestehen in allen Handlungsfeldern eigene Handlungsaufträge in einer Vielzahl von Aufgabenbereichen, in denen auch andere Fachressorts Kompetenzen aufweisen (jedoch keine besondere Zuständigkeit der Gemeinde im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung besteht). Daraus folgt ein großer Bedarf zur Auseinandersetzung mit den Kompetenzen und Instrumenten der anderen Ressorts an den relevanten Schnittstellen. Besonders relevant ist diese Klärung der Schnittstellen im Bereich „Planen“ in den Handlungsfeldern Landschaft und Landnutzung, Großinfrastruktur sowie Erholung und Tourismus. • Eigene Handlungsaufträge ohne zwingende Schnittstellen zu anderen Ressorts umfassen ausschließlich Aufgaben im Bereich des „Ordnens“ (z.B. Neueinteilung und –strukturierung von Grundbesitz). Sie sind damit Alleinstellungsaufgaben der Verwaltung für Ländliche Entwicklung und in allen Handlungsfeldern relevant. Schließlich wurden Aufgabenbereiche identifiziert, in denen im Rahmen der derzeit gültigen Fördergrundlagen kein eigener Handlungsauftrag der Verwaltung für 127 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Ländliche Entwicklung besteht, welche aber in Anwendung der ELER-Verordnung in der Zukunft relevant werden können. Hierzu zählen z.B. die Bereiche Qualifizierungsmaßnahmen/Informationssysteme im Handlungsfeld Tourismus, die Standortsuche für Großinfrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Projektentwicklung des Investors/Vorhabensträgers oder die technische Unterstützung bei der Flächen- oder Immobilienverwaltung. Im Rahmen der Strategieentwicklung (vgl. Kapitel V) ist u. a. zu diskutieren, ob derartige Aufgaben in Zukunft im Rahmen der Aktivierung von anderen Ressorts / Institutionen wahrgenommen werden- oder auch an private Dienstleister vergeben werden können („outsourcing“). 128 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 1.2 Handlungsfeldbezogene „Zuständigkeits- und Schnittstellenprofile“ – Ausführliche Darstellung Die im vorangegangenen Kapitel II erarbeiteten möglichen Aufgabenbereiche des Landmanagements werden nun im Hinblick auf die Zuständigkeiten und Fördergrundlagen der Verwaltung für Ländliche Entwicklung überprüft (vgl. Kapitel I. 3.2). Dies beinhaltet folgende Prüfschritte: 1. Welche Aufgabenbereiche stehen im eigenen Handlungsauftrag der Verwaltung für Ländliche Entwicklung, welche Aufgaben stehen im aktivierenden Handlungsauftrag der Verwaltung für Ländliche Entwicklung? Hier wird geprüft, ob sich für den jeweiligen Aufgabenbereich ein Auftrag aus dem Flurbereinigungsgesetz (insbesondere §§ 37, 86), den „Grundsätzen für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung“ (kurz: ILE-Fördergrundsatz) gemäß GAK-Rahmenplan ableiten lässt oder ob die sonstigen gültigen Fördergrundlagen (Finanzierungsrichtlinie Ländliche Entwicklung (FinR-LE) und Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR)) greifen. Dabei wird der GAK-Rahmenplan 2009-2012 zugrunde gelegt. Für Aufgabenbereiche, bei denen keine dieser Fördergrundlagen greift, kann abgeleitet werden, dass derzeit kein eigener Handlungsauftrag der Verwaltung für Ländliche Entwicklung besteht. Für Aufgabenbereiche die vorrangig im Rahmen der „Umsetzungsbegleitung“ („Regionalmanagement“ gemäß Grundsätze für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung, GAK-Rahmenplan) zu leisten sind, wird ein „aktivierender Handlungsauftrag“ abgeleitet. 2. Welche Schnittstellen zu den Kompetenzen / Instrumenten anderer Ressorts ergeben sich? 129 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Hier werden neben den Schnittstellen zu anderen Ressorts auch jeweils besonders relevante, spezifische Zuständigkeiten der Gemeinden berücksichtigt. Eine Sonderrolle nimmt dabei die „kommunale Bauleitplanung“ ein. Nicht berücksichtigt werden die Kompetenzen von privatwirtschaftlichen Dienstleistern. 3. Welche Aufgabenbereiche sind im Sinne einer strategischen Ausrichtung auch im Hinblick auf die EU-Fördergrundlagen in der Programmperiode 2007 – 2013, die ELER-Verordnung (Artikel 11 Verordnung (EG) Nr. 1698/2005), bzw. darüber hinaus von Bedeutung? Den Bezug bildet dabei gemäß Vereinbarung mit dem Auftraggeber der Entwurf des „Nationalen Strategieplans der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume“ vom 06.03.2006. 130 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Für die jeweiligen Schwerpunkte und Maßnahmen werden die folgenden Abkürzungen in der Tabelle verwendet: SP1 = Schwerpunkt 1 „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft“ M1 = Maßnahmen zur Förderung der Kenntnisse und Stärkung des Humanpotenzials M2 = Maßnahmen zur Umstrukturierung und Weiterentwicklung des Sachkapitals und zur Innovationsförderung M3 = Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der landwirtschaftlichen Produktion und der landwirtschaftlichen Erzeugnisse SP2 = Schwerpunkt 2 „Verbesserung der Umwelt und der Landschaft“ M1 = Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen M2 = Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung bewaldeter Flächen M3 = Räumliche Differenzierung SP3 = Schwerpunkt 3 „Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft M1 = Maßnahmen zur Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft M2 = Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum M3 = Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen für die Wirtschaftsakteure in den unter den Schwerpunkt 3 fallenden Bereichen M4 = Ausbildung und Kompetenzentwicklung (Regionalmanagement) 131 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 HF Dorf und Siedlung mit Infrastruktur Aufgabenbereiche („Aktivitäten“) Aktivierendes Beraten Relevanz innerhalb Auftrag aus ILE„Nationaler Strate- Fördergrundsatz (gem. gieplan ELER“ GAK-Rahmenplan 20092012), FinR-LE, DorfR Positionierung im Rahmen interkommunaler Kooperation Sensibilisierung für Flächensparen bzw. Innenentwicklung auf übergemeindlicher und gemeindlicher Ebene SP3 M4 „Regionalmanagement“ + Schnittstellen zu anderen Ressorts (besonders relevante Instrumente / Kompetenzen) bzw. zu spezifischer Gemeindezuständigkeit ILE (im Rahmen von Umsetzungsbegleitung) • Landesentwicklung (Teilraumgutachten, ROEK) ILE (im Rahmen von Umsetzungsbegleitung) • Städtebauförderung M2 „Lebensqualität“ • Oberste Baubehörde (Modellvorhaben, Wettbewerbe) • LfU (Kommunales Flächenressourcenmanagement) • (sonstige Partner-Institutionen des „Bündnis zum Flächensparen“ („Verantwortungsgemeinschaft“)) Gemeinde (kommunale Bauleitplanung) Ermittlung / Entwicklung von Innenentwicklungspotenzialen (auf gemeindlicher Ebene) DorfR (vgl. auch „Innenentwicklung in der Dorferneuerung“) • Städtebauförderung (Stadtumbau, soziale Stadt) • LfU (Kommunales Flächenressourcenmanagement) Gemeinde (kommunale Bauleitplanung) Gemeindliche Siedlungsentwicklung unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung ILE (im Rahmen von ILEK oder Umsetzungsbegleitung) DorfR (vgl. auch „Innenentwicklung in der Dorferneuerung“) 132 • Städtebauförderung (Stadtumbau, soziale Stadt) Gemeinde (kommunale Bauleitplanung) Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Aufgabenbereiche („Aktivitäten“) Relevanz innerhalb Auftrag aus ILE„Nationaler Strate- Fördergrundsatz (gem. gieplan ELER“ GAK-Rahmenplan 20092012), FinR-LE, DorfR ILE (im Rahmen von Umsetzungsbegleitung) • Städtebauförderung Funktionsabstimmung bezogen auf Ortsteile/Ortskern DorfR • Städtebauförderung Bewusstseinsbildung zu nachhaltigem Bauen bei Einzelvorhaben DorfR Kommunale Baulandstrategie Planen Schnittstellen zu anderen Ressorts (besonders relevante Instrumente / Kompetenzen) bzw. zu spezifischer Gemeindezuständigkeit Gemeinde (kommunale Bauleitplanung) • Städtebauförderung (Bauberatung) (vgl. auch „Leitlinien zum Bauen in der Dorferneuerung“) Siedlungsflächenentwicklung (Wohnnutzung + gewerbliche Siedlungsflächen) im regionalen Kontext Nachnutzung / Rückbau von großflächigen Konversionsflächen Gemeinde (kommunale Bauleitplanung) SP3 (M1 „Diversifizierung“) + M2 „Lebensqualität“ ILE (im Rahmen von ILEK) • Landesentwicklung (Teilraumgutachten, ROEK) ILE (im Rahmen von ILEK) • Städtebauförderung (Stadtumbau) Gemeinde (kommunale Bauleitplanung) Sicherung von technischer + sozialer Infrastruktur DorfR Übergemeindlich bedeutsame Einrichtungen von Tourismus, Wirtschaft, Kultur u. Bildung ILE (im Rahmen von ILEK) • Städtebauförderung Gemeinde (kommunale Bauleitplanung) • Tourismusorganisationen • Wirtschaftsförderungsstellen • ALF Flächenarrondierung DorfR • Städtebauförderung • ALF Gemeinde (kommunale Bauleitpla- 133 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Aufgabenbereiche („Aktivitäten“) Relevanz innerhalb Auftrag aus ILE„Nationaler Strate- Fördergrundsatz (gem. gieplan ELER“ GAK-Rahmenplan 20092012), FinR-LE, DorfR Schnittstellen zu anderen Ressorts (besonders relevante Instrumente / Kompetenzen) bzw. zu spezifischer Gemeindezuständigkeit nung) Standortsuche für gemeindlich bedeutsame Einrichtungen (sozial, kulturell, Grund- und Nahversorgung) DorfR • Städtebauförderung • ALF Gemeinde (kommunale Bauleitplanung) DorfR (vgl. auch „Innenentwicklung in der Dorferneuerung“) • Städtebauförderung Bodenbevorratung, -erwerb und – verwertung im regionalen Kontext ILE, FinR-LE • Fachplanungsträger im Bereich Landnutzung Gebäudebevorratung, -erwerb und – vermarktung im regionalen Kontext ILE, FinR-LE • Fachplanungsträger im Bereich Landnutzung Flächen- und Baulandbereitstellung und – mobilisierung DorfR Gemeinde (kommunale Bauleitplanung) ILE (im Rahmen von Umsetzungsbegleitung), DorfR Gemeinde (kommunale Bauleitplanung) Bodenbevorratung, -erwerb und – verwertung (kommunal) DorfR Gemeinde (kommunale Baulandpolitik) Gebäudebevorratung, -erwerb und – vermarktung (kommunal) DorfR Gemeinde (kommunale Baulandpolitik) Neueinteilung von Grundbesitz ILE, FinR-LE Innenentwicklung / Dorfumbau Ordnen Abgleich von Nutzungsansprüchen und – konflikten Bauen Gebäudeumnutzung, -sanierung (privat/gemeinschaftlich) SP3 M2 „Lebensqualität“ + (M4 „Regionalmanagement“) SP3 M1 „Diversifizierung“ + M2 „Le- 134 DorfR Gemeinde (kommunale Bauleitplanung) • Städtebauförderung • ALF Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Aufgabenbereiche („Aktivitäten“) Relevanz innerhalb Auftrag aus ILE„Nationaler Strate- Fördergrundsatz (gem. gieplan ELER“ GAK-Rahmenplan 20092012), FinR-LE, DorfR Schnittstellen zu anderen Ressorts (besonders relevante Instrumente / Kompetenzen) bzw. zu spezifischer Gemeindezuständigkeit bensqualität“ Gemeinde Gemeinschaftseinrichtungen ILE, DorfR • Städtebauförderung „vitale“ Ortskerne DorfR • Städtebauförderung Infrastruktur (Freizeit/Erholung, gemeinschaftliche Ver-/Entsorgung, Wege/Straßen) ILE, DorfR, FinR-LE • Städtebauförderung 135 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 HF Wirtschaft (Landwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistung) Aktivierendes Beraten Aufgabenbereiche („Aktivitäten“) Relevanz innerhalb Auftrag aus ILE„Nationaler Strate- Fördergrundsatz (gem. gieplan ELER“ GAK-Rahmenplan 20092012), FinR-LE, DorfR Schnittstellen zu anderen Ressorts (besonders relevante Instrumente / Kompetenzen) bzw. zu spezifischer Gemeindezuständigkeit Interkommunale / regionale Standortentwicklungsstrategie SP3 M1 „Diversifizierung“ + M4 „Regionalmanagement“ • Landesentwicklung (Teilraumgutachten, ROEK) ILE (im Rahmen von Umsetzungsbegleitung) • Wirtschaftsförderungsstellen • IHK Wirtschaftliche Schwerpunktfunktionen der Gemeinde ILE (im Rahmen von Umsetzungsbegleitung) • Wirtschaftsförderungsstellen Kommunale Standortentwicklungsstrategie ILE (im Rahmen von Umsetzungsbegleitung) • Wirtschaftsförderungsstellen ILE (im Rahmen von ILEK oder Umsetzungsbegleitung) • Wirtschaftsförderungsstellen DorfR (vgl. auch „Innenentwicklung in der Dorferneuerung“) • Städtebauförderung (insbesondere Einzelhandel) Konkreten Ansiedlungsvorhaben Bestandspflege und Existenzgründungen im Zusammenhang mit Innenentwicklung • Städtebauförderung • Städtebauförderung (insbesondere Einzelhandel) • Städtebauförderung (insbesondere Einzelhandel) • IHK • Wirtschaftsförderungsstellen • ALF Projektentwicklung (insbesondere ressortübergreifende Abstimmung) Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe / Existenzgründungen SP3 – M1 + M4 oder SP1 – M1 „Beratung, In- 136 ILE (im Rahmen von Umsetzungsbegleitung) • Wirtschaftsförderungsstellen ILE (im Rahmen von Umsetzungsbegleitung) • ALF • IHK Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Aufgabenbereiche („Aktivitäten“) Relevanz innerhalb Auftrag aus ILE„Nationaler Strate- Fördergrundsatz (gem. gieplan ELER“ GAK-Rahmenplan 20092012), FinR-LE, DorfR Schnittstellen zu anderen Ressorts (besonders relevante Instrumente / Kompetenzen) bzw. zu spezifischer Gemeindezuständigkeit formation, Qualifizierung“ Planen Gewerbeflächenentwicklung im regionalen Kontext ILE (im Rahmen von ILEK) • Landesentwicklung (Teilraumgutachten, ROEK) • Wirtschaftsförderungsstellen Regionale Ausgleichsflächenpools ILE (im Rahmen von ILEK), FinR-LE • Naturschutzverwaltung • ALF Gemeinde (kommunale Bauleitplanung mit integrierter Landschaftsplanung) Übergemeindlich bedeutsame Einrichtungen von Tourismus, Wirtschaft, Kultur u. Bildung SP3 M1 „Diversifizierung“ + M2 „Lebensqualität“ Flächen- und Nutzungsarrondierung ILE (im Rahmen von ILEK) • Tourismusorganisationen • Wirtschaftsförderungsstellen ILE (im Rahmen von ILEK) • ALF Gemeinde (kommunale Bauleitplanung) Gemeindlich bedeutsame Einrichtungen DorfR Gemeinde (kommunale Bauleitplanung) Verbesserung der Infrastruktur ILE, DorfR, FinR-LE Gemeinde (kommunale Bauleitplanung) Standortsuche (Entwicklungsflächen) auf kommunaler Eben DorfR Gemeinde (kommunale Bauleitplanung) Immobiliensuche unter Berücksichtigung von Umnutzungspotenzialen DorfR • ALF Verbesserung der Produktions- und Arbeits- Gemeinde (kommunale Bauleitplanung) SP1 – M1 „Bera- 137 ILE (im Rahmen von ILEK) • ALF Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Ordnen Aufgabenbereiche („Aktivitäten“) Relevanz innerhalb Auftrag aus ILE„Nationaler Strate- Fördergrundsatz (gem. gieplan ELER“ GAK-Rahmenplan 20092012), FinR-LE, DorfR bedingungen in der Landwirtschaft tung, Information, Qualifizierung M2 „Umstrukturierung, Innovationsförderung“ Abgleich von Nutzungsansprüchen und – konflikten SP 3 M4 „Regionalmanagement“ Bodenbevorratung, -erwerb und – verwertung im regionalen Kontext Schnittstellen zu anderen Ressorts (besonders relevante Instrumente / Kompetenzen) bzw. zu spezifischer Gemeindezuständigkeit ILE (im Rahmen von Umsetzungsbegleitung) Gemeinde (kommunale Bauleitplanung) ILE, FinR-LE • Fachplanungsträger im Bereich Landnutzung Gebäudebevorratung, -erwerb und – vermarktung im regionalen Kontext SP3 M2 „Lebensqualität“ + ILE, FinR-LE • Fachplanungsträger im Bereich Landnutzung Flächen- und Baulandbereitstellung und – mobilisierung (insbesondere Mobilisierung innerörtl. Freiflächen) SP 1 – M2 “Umstrukturierung, Innovationsförderung“ DorfR Gemeinde (kommunale Bauleitplanung) Bodenbevorratung, -erwerb und – verwertung (kommunal) DorfR Gemeinde (kommunale Baulandpolitik) Gebäudebevorratung, -erwerb und – vermarktung (kommunal) DorfR Gemeinde (kommunale Baulandpolitik) Neueinteilung von Grundbesitz ILE, FinR-LE Gemeinde (Umlegung nach BauGB) ILE, DorfR, FinR-LE • Städtebauförderung Technische Unterstützung bei Flächen-/ Gebäudeverwaltung Bauen Infrastrukturmaßnahmen SP3 M1 „Diversifizierung“ + M2 „Le- 138 Gemeinde Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Aufgabenbereiche („Aktivitäten“) Relevanz innerhalb Auftrag aus ILE„Nationaler Strate- Fördergrundsatz (gem. gieplan ELER“ GAK-Rahmenplan 20092012), FinR-LE, DorfR Schnittstellen zu anderen Ressorts (besonders relevante Instrumente / Kompetenzen) bzw. zu spezifischer Gemeindezuständigkeit bensqualität“ Gebäudeumnutzung landwirtschaftlicher Bausubstanz ILE, DorfR • Städtebauförderung • ALF Gemeinde 139 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 HF Landschaft und Landnutzung Aktivierendes Beraten Aufgabenbereiche („Aktivitäten“) Relevanz innerhalb Auftrag aus ILE„Nationaler Strate- Fördergrundsatz (gem. gieplan ELER“ GAK-Rahmenplan 20092012), FinR-LE, DorfR Schnittstellen zu anderen Ressorts (besonders relevante Instrumente / Kompetenzen) bzw. zu spezifischer Gemeindezuständigkeit Bewältigung von Landnutzungsanforderungen, -konflikten auf SP3 M2 „Lebensqualität“ + M4 „Regionalmanagement“ Fachplanungsträger im Bereich Landnutzung • regionaler • gemeindlicher • betrieblicher Ebene ILE (im Rahmen von ILEK und Umsetzungsbegleitung), FinR-LE, DorfR • Naturschutzverwaltung • Wasserwirtschaftsverwaltung • Land- und Forstwirtschaftsverwaltung Gemeinde (kommunale Bauleitplanung mit integrierter Landschaftsplanung) Projektentwicklung • öffentlich (v. a. Fachplanungen) • privat ILE (im Rahmen von Umsetzungsbegleitung) Fachplanungsträger im Bereich Landnutzung • Naturschutzverwaltung • Wasserwirtschaftsverwaltung • Land- und Forstwirtschaftsverwaltung sowie Gemeinde als Planungsträger Planen Landschaftsplanung SP3 M2 „Lebensqualität“ Regionale Ausgleichsflächenpools FinR-LE • Naturschutzverwaltung (v. a. naturschutzrechtliche Kompensation) Gemeinde (kommunale Bauleitplanung mit integrierter Landschaftsplanung) ILE (im Rahmen von ILEK), FinR-LE • Naturschutzverwaltung • ALF Gemeinde (kommunale Bauleitplanung mit integrierter Landschaftsplanung) 140 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Aufgabenbereiche („Aktivitäten“) Relevanz innerhalb Auftrag aus ILE„Nationaler Strate- Fördergrundsatz (gem. gieplan ELER“ GAK-Rahmenplan 20092012), FinR-LE, DorfR Schnittstellen zu anderen Ressorts (besonders relevante Instrumente / Kompetenzen) bzw. zu spezifischer Gemeindezuständigkeit Regionaler / europäischer Biotopverbund (NATURA 2000) ILE (im Rahmen von ILEK), FinR-LE s. o. Kulturlandschaftsentwicklung unter „neuen“ Anforderungen ILE (im Rahmen von ILEK), FinR-LE • Land- und Forstwirtschaftsverwaltung (Agrarumweltmaßnahmen GAP-Reform) • NawaRo’s • Hochwasserschutz • Trink- und Gewässerschutz • EU-WRRL • Wasserwirtschaftsverwaltung Abstimmung verschiedener Fachplanungen in naturräumlichen/funktionalen Gebietseinheiten ILE (im Rahmen von ILEK) Fachplanungsträger im Bereich Landnutzung • Naturschutzverwaltung • Wasserwirtschaftsverwaltung • Land- und Forstwirtschaftsverwaltung sowie Gemeinde als Planungsträger Standortsuche für fachplanerische Entwicklungs- und Ausgleichsflächen ILE (im Rahmen von ILEK) s. o. Flächen- und Nutzungsarrondierung ILE (im Rahmen von ILEK) • ALF Gemeinde (kommunale Bauleitplanung mit integrierter Landschaftsplanung) Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft SP1 – M1 „Beratung, Information, Qualifizierung M2 „Umstrukturierung, Innovationsförderung“ 141 ILE (im Rahmen ILEK oder Umsetzungsbegleitung) • ALF Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Ordnen Aufgabenbereiche („Aktivitäten“) Relevanz innerhalb Auftrag aus ILE„Nationaler Strate- Fördergrundsatz (gem. gieplan ELER“ GAK-Rahmenplan 20092012), FinR-LE, DorfR Schnittstellen zu anderen Ressorts (besonders relevante Instrumente / Kompetenzen) bzw. zu spezifischer Gemeindezuständigkeit Fachressortübergreifende Maßnahmenkoordinierung SP3 M4 „Regionalmanagement“ Fachplanungsträger im Bereich Landnutzung ILE (im Rahmen von Umsetzungsbegleitung) • Naturschutzverwaltung • Wasserwirtschaftsverwaltung • Land- und Forstwirtschaftsverwaltung • sowie Gemeinde als Planungsträger Abstimmung von Nutzungsansprüchen, konflikten und Nutzungsvereinbarungen ILE (im Rahmen von Umsetzungsbegleitung) Fachplanungsträger im Bereich Landnutzung • Naturschutzverwaltung • Wasserwirtschaftsverwaltung • Land- und Forstwirtschaftsverwaltung sowie Gemeinde als Planungsträger Bodenbevorratung und –erwerb im Rahmen von • regionalen • gemeindlichen • vorhabensbezogenen Flächen- und Maßnahmenpools SP1 – M2 „Umstrukturierung, Innovationsförderung“ Flächenbereitstellung für Maßnahmen/Fachplanungen zu Biotopverbund (u. a. NATURA 2000), Gewässerentwicklung, schutz ILE, FinR-LE • Naturschutzverwaltung (v. a. naturschutzrechtliche Kompensation) Gemeinde („Ökokonto“) FinR-LE • Naturschutzverwaltung • Wasserwirtschaftsverwaltung Gemeinde (kommunale Bauleitplanung, „Ökokonto“) 142 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Aufgabenbereiche („Aktivitäten“) Bauen Relevanz innerhalb Auftrag aus ILE„Nationaler Strate- Fördergrundsatz (gem. gieplan ELER“ GAK-Rahmenplan 20092012), FinR-LE, DorfR Neueinteilung von Grundbesitz ILE, FinR-LE Neustrukturierung von Bewirtschaftungseinheiten ILE, FinR-LE Umsetzung Landschaftsplanung SP1 M2 „Umstrukturierung, Innovationsförderung“ „Infrastrukturmaßnahmen“ (Wegebau und Hochwasserrückhalt) FinR-LE Schnittstellen zu anderen Ressorts (besonders relevante Instrumente / Kompetenzen) bzw. zu spezifischer Gemeindezuständigkeit Gemeinde (Umlegung nach BauGB) • Naturschutzverwaltung Gemeinde ILE, FinR-LE Fachplanungsträger im Bereich Landnutzung • Naturschutzverwaltung • Wasserwirtschaftsverwaltung • Land- und Forstwirtschaftsverwaltung Gemeinde 143 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 HF Großinfrastruktur Aktivierendes Beraten Aufgabenbereiche („Aktivitäten“) Relevanz innerhalb Auftrag aus ILE„Nationaler Strate- Fördergrundsatz (gem. gieplan ELER“ GAK-Rahmenplan 20092012), FinR-LE, DorfR Schnittstellen zu anderen Ressorts (besonders relevante Instrumente / Kompetenzen) bzw. zu spezifischer Gemeindezuständigkeit Interessensabgleich und Konfliktminimierung im Projekteinzugsgebiet (übergemeindliche Ebene) SP 3 (M2 „Lebensqualität“) + M4 „Regionalmanagement“ Vom Vorhaben betroffene Fachplanungsträger im Bereich Landnutzung ILE (im Rahmen von Umsetzungsbegleitung) • Naturschutzverwaltung • Wasserwirtschaftsverwaltung • Land- und Forstwirtschaftsverwaltung sowie Gemeinde als Planungsträger ILE (im Rahmen von Umsetzungsbegleitung) Fachplanungs- und Vorhabensträger im Bereich Großinfrastruktur (öffentlich und privat) u. a. Energie, Verkehr, Abfall, Bergbau, Verteidigung ILE (im Rahmen von ILEK) • jeweilige Genehmigungs- bzw. Planfeststellungsbehörde als Bündelungsstelle für die vom Vorhaben berührten TöB’s Abstimmung verschiedener Fachplanungen im Projekteinzugsgebiet ILE (im Rahmen von ILEK) • jeweilige Genehmigungs- bzw. Planfeststellungsbehörde als Bündelungsstelle für die vom Vorhaben berührten TöB’s Regionale Ausgleichsflächenpools ILE (im Rahmen von ILEK), FinR-LE • Naturschutzverwaltung (v. a. naturschutzrechtliche Kompensation) Projektentwicklung Planen • öffentlich (v. a. Fachplanungen) • privat Interkommunale Abstimmung zur Standortsuche bzw. Trassenfindung SP 3 M2 „Lebensqualität“ • ALF Gemeinde (kommunale Bauleitplanung mit integrierter Landschaftsplanung) Flächen- und Nutzungsarrondierung ILE (im Rahmen von ILEK) 144 • ALF Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Aufgabenbereiche („Aktivitäten“) Relevanz innerhalb Auftrag aus ILE„Nationaler Strate- Fördergrundsatz (gem. gieplan ELER“ GAK-Rahmenplan 20092012), FinR-LE, DorfR Schnittstellen zu anderen Ressorts (besonders relevante Instrumente / Kompetenzen) bzw. zu spezifischer Gemeindezuständigkeit Gemeinde (kommunale Bauleitplanung) • jeweilige Genehmigungs- bzw. Planfeststellungsbehörde als Bündelungsstelle für die vom Vorhaben berührten TöB’s Standortsuche im Rahmen der Projektentwicklung des Vorhabensträgers/Investors Ordnen Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft (unter Berücksichtigung der GroßinfrastrukturFolgewirkungen) inklusive Anpassung der Infrastruktur SP1 – M1 „Beratung, Information, Qualifizierung M2 „Umstrukturierung, Innovationsförderung“ ILE (im Rahmen ILEK oder Umsetzungsbegleitung) • ALF Fachressortübergreifende Maßnahmenkoordinierung SP3 M4 „Regionalmanagement“ ILE (im Rahmen von Umsetzungsbegleitung) Fachplanungsträger im Bereich Landnutzung • Naturschutzverwaltung • Wasserwirtschaftsverwaltung • Land- und Forstwirtschaftsverwaltung sowie Gemeinde als Planungsträger Abstimmung von Nutzungsansprüchen, konflikten und Nutzungsvereinbarungen ILE (im Rahmen von Umsetzungsbegleitung) Fachplanungsträger im Bereich Landnutzung • Naturschutzverwaltung • Wasserwirtschaftsverwaltung • Land- und Forstwirtschaftsverwaltung sowie Gemeinde als Planungsträger 145 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Bauen Aufgabenbereiche („Aktivitäten“) Relevanz innerhalb Auftrag aus ILE„Nationaler Strate- Fördergrundsatz (gem. gieplan ELER“ GAK-Rahmenplan 20092012), FinR-LE, DorfR Schnittstellen zu anderen Ressorts (besonders relevante Instrumente / Kompetenzen) bzw. zu spezifischer Gemeindezuständigkeit Bodenbevorratung und –erwerb im Rahmen von SP1 M2 „Umstrukturierung, Innovationsförderung“ • Naturschutzverwaltung (v. a. naturschutzrechtliche Kompensation) • regionalen • gemeindlichen • vorhabensbezogenen Flächen- und Maßnahmenpools ILE, FinR-LE Gemeinde („Ökokonto“) Flächenbereitstellung für die Infrastrukturmaßnahme / ökologische Ausgleichsmaßnahmen FinR-LE Gemeinde (kommunale Bauleitplanung, „Ökokonto“) Neueinteilung von Grundbesitz ILE, FinR-LE Gemeinde (Umlegung nach BauGB) Neustrukturierung von Bewirtschaftungseinheiten (inklusive Pachtflächen) ILE, FinR-LE Umsetzung Landschaftsplanung / Begleitplanung bzw. ökolog. Ausgleichsmaßnahmen SP1 M2 „Umstrukturierung, Innovationsförderung“ Infrastrukturmaßnahmen FinR-LE • Naturschutzverwaltung Gemeinde ILE, FinR-LE Fachplanungsträger im Bereich Landnutzung • Naturschutzverwaltung • Wasserwirtschaftsverwaltung • ALF Gemeinde 146 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 HF Erholung und Tourismus Aufgabenbereiche („Aktivitäten“) Aktivierendes Beraten Relevanz innerhalb Auftrag aus ILE„Nationaler Strate- Fördergrundsatz (gem. gieplan ELER“ GAK-Rahmenplan 20092012), FinR-LE, DorfR Touristische Gesamtstrategie / Leitbild, Landschaftsbezogene Erholungsangebote (übergemeindlich) Entwicklung der Naherholungsfunktion und Profilierung auf gemeindlicher Eben SP 3 M1 „Diversifizierung“, M2 „Lebensqualität“, M4 „Regionalmanagement“ Entwicklung / Vermarktung von Tourismusdienstleistungen im Bereich ländlicher Tourismus Schnittstellen zu anderen Ressorts (besonders relevante Instrumente / Kompetenzen) bzw. zu spezifischer Gemeindezuständigkeit ILE (im Rahmen von Umsetzungsbegleitung) • Tourismusorganisationen (touristische Destinationen und Vermarktungseinheiten) ILE (im Rahmen von ILEK und Umsetzungsbegleitung), FinR-LE • Tourismusorganisationen (touristische Destinationen und Vermarktungseinheiten) Gemeinde (kommunale Bauleitplanung mit integrierter Landschaftsplanung) ILE (im Rahmen Umsetzungsbegleitung) • Tourismusorganisationen (touristische Destinationen und Vermarktungseinheiten) • ALF Vernetzung von Institutionen / Bündelung von Angeboten ILE (im Rahmen Umsetzungsbegleitung) • Tourismusorganisationen (touristische Destinationen und Vermarktungseinheiten) • ALF Projektentwicklung • öffentlich • privat Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe ILE (im Rahmen Umsetzungsbegleitung) • Wirtschaftsförderungsstellen ILE (im Rahmen Umsetzungsbegleitung) • Tourismusorganisationen (touristische Destinationen und Vermarktungseinheiten) • ALF Konfliktanalyse beabsichtigter Landnutzun- ILE (im Rahmen ILEK) 147 • Fachplanungsträger im Bereich Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Aufgabenbereiche („Aktivitäten“) Relevanz innerhalb Auftrag aus ILE„Nationaler Strate- Fördergrundsatz (gem. gieplan ELER“ GAK-Rahmenplan 20092012), FinR-LE, DorfR gen Planen Schnittstellen zu anderen Ressorts (besonders relevante Instrumente / Kompetenzen) bzw. zu spezifischer Gemeindezuständigkeit Landnutzung Spezielle Qualifizierungsmaßnahmen SP 3 – M3 „Berufsbildung + Information“ __ • Bildungsträger im ländlichen Raum Abstimmung verschiedener Fachplanungen SP 3 – M2 „Lebensqualität“ ILE (im Rahmen von ILEK) Fachplanungsträger im Bereich Landnutzung • Naturschutzverwaltung • Wasserwirtschaftsverwaltung • Land- und Forstwirtschaftsverwaltung sowie Gemeinde als Planungsträger Interkommunale Abstimmung zu Rad-, Wander-, Erlebniswegen und Natursporttrassen ILE (im Rahmen von ILEK) • Tourismusorganisationen (touristische Destinationen und Vermarktungseinheiten) Gemeinde (kommunale Bauleitplanung mit integrierter Landschaftsplanung) Übergemeindlich wirksame Freizeit-, Erholungs- und Sporteinrichtungen ILE (im Rahmen von ILEK) • Tourismusorganisationen (touristische Destinationen und Vermarktungseinheiten) Zonierung und Besucherlenkung in landschaftlich sensiblen Bereichen ILE (im Rahmen ILEK) • Naturschutzverwaltung • regional • gemeindlich Gemeinde (kommunale Bauleitplanung mit integrierter Landschaftsplanung) FinR-LE Naherholungsangebot / Zugänglichkeit zur freien Landschaft (auf kommunaler Ebene) 148 • Tourismusorganisationen (touristische Destinationen und Vermarktungseinheiten) Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Aufgabenbereiche („Aktivitäten“) Relevanz innerhalb Auftrag aus ILE„Nationaler Strate- Fördergrundsatz (gem. gieplan ELER“ GAK-Rahmenplan 20092012), FinR-LE, DorfR Schnittstellen zu anderen Ressorts (besonders relevante Instrumente / Kompetenzen) bzw. zu spezifischer Gemeindezuständigkeit • Naturschutzverwaltung Gemeinde (kommunale Bauleitplanung mit integrierter Landschaftsplanung) Integrierte Siedlungs- und Freiraumentwicklung (auf kommunaler Ebene) FinR-LE, DorfR Gemeinde (kommunale Bauleitplanung mit integrierter Landschaftsplanung) Lösung von Landnutzungskonflikten ILE (im Rahmen von ILEK und Umsetzungsbegleitung) • Fachplanungsträger im Bereich Landnutzung Gemeinde (kommunale Bauleitplanung mit integrierter Landschaftsplanung) Kulturlandschaftsentwicklung ILE (im Rahmen von ILEK), FinR-LE • Landwirtschaftsverwaltung (Agrarumweltmaßnahmen) • Naturschutzverwaltung Gemeinde (kommunale Bauleitplanung mit integrierter Landschaftsplanung) Standortsuche für vorhabensbezogene Entwicklungs- und Ausgleichsflächen ILE (im Rahmen von ILEK) • Naturschutzverwaltung (naturschutzrechtliche Kompensation) Gemeinde (kommunale Bauleitplanung mit integrierter Landschaftsplanung) Dorfgerechte Freizeit- und Erholungseinrichtungen sowie Freiflächen Touristische Angebote zu landschaftsbezogener Erholung („Landtourismus auf regionaler Ebene“) SP 3 – M4 „Regionalmanagement“ DorfR Gemeinde (kommunale Bauleitplanung mit integrierter Landschaftsplanung) ILE (im Rahmen von ILEK und Umsetzungsbegleitung) • Tourismusorganisationen (touristische Destinationen und Vermarktungseinheiten) • ALF Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft unter Berücksichtigung der Diversifizierung sowie SP1 – M1 „Beratung, Information, Qualifizierung 149 ILE (im Rahmen ILEK oder Umsetzungsbegleitung) • ALF Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Ordnen Aufgabenbereiche („Aktivitäten“) Relevanz innerhalb Auftrag aus ILE„Nationaler Strate- Fördergrundsatz (gem. gieplan ELER“ GAK-Rahmenplan 20092012), FinR-LE, DorfR Verbesserung/Anpassung der Infrastruktur M2 „Umstrukturierung, Innovationsförderung“ Fachressortübergreifende Maßnahmenkoordinierung SP 3 – M4 „Regionalmanagement“ ILE (im Rahmen von Umsetzungsbegleitung) Schnittstellen zu anderen Ressorts (besonders relevante Instrumente / Kompetenzen) bzw. zu spezifischer Gemeindezuständigkeit Fachplanungsträger im Bereich Landnutzung • Naturschutzverwaltung • Wasserwirtschaftsverwaltung • Land- und Forstwirtschaftsverwaltung • sowie Gemeinde als Planungsträger Abstimmung von Nutzungsansprüchen, konflikten und Nutzungsvereinbarungen ILE (im Rahmen von Umsetzungsbegleitung) Fachplanungsträger im Bereich Landnutzung • Naturschutzverwaltung • Wasserwirtschaftsverwaltung • Land- und Forstwirtschaftsverwaltung sowie Gemeinde als Planungsträger Bodenbevorratung und –erwerb im Rahmen von • regionalen • gemeindlichen • vorhabensbezogenen Flächen- und Maßnahmenpools SP 1 M2 „Umstrukturierung, Innovationsförderung“ Flächenbereitstellung für Infrastruktur- und Entwicklungsmaßnahmen ILE, FinR-LE • Naturschutzverwaltung (v. a. naturschutzrechtliche Kompensation) Gemeinde („Ökokonto“) FinR-LE • ALF Gemeinde (kommunale Bauleitpla- 150 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Aufgabenbereiche („Aktivitäten“) Relevanz innerhalb Auftrag aus ILE„Nationaler Strate- Fördergrundsatz (gem. gieplan ELER“ GAK-Rahmenplan 20092012), FinR-LE, DorfR Schnittstellen zu anderen Ressorts (besonders relevante Instrumente / Kompetenzen) bzw. zu spezifischer Gemeindezuständigkeit nung) Bauen Neueinteilung von Grundbesitz ILE, FinR-LE Neustrukturierung von Bewirtschaftungseinheiten (inklusive Pachtflächen) ILE, FinR-LE Umsetzung Landschaftsplanung Infrastrukturmaßnahmen im • Regionalen • Kommunalen • Vorhabensbezogenen Kontext SP1 M2 „Umstrukturierung, Innovationsförderung“ FinR-LE Oder ILE, FinR-LE Gemeinde • Naturschutzverwaltung Gemeinde SP3 M1 „Diversifizierung“ Fachplanungsträger im Bereich Landnutzung • Naturschutzverwaltung • Wasserwirtschaftsverwaltung • Land- und Forstwirtschaftsverwaltung Gemeinde Freizeit-/ Erholungseinrichtungen auf • Kommunaler • Dorf- Ebene Informationszentren, Beschilderungssysteme Gebäudeumnutzungen (v. a. landwirtschaftl. Bausubstanz) SP 3 M2 „Lebensqualität“ 151 FinR-LE s. o. __ • Tourismusorganisationen (touristische Destinationen und Vermarktungseinheiten) ILE, DorfR • ALF Gemeinde (kommunale Bauleitplanung) Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 2 Elementarleistung der bisherigen Aktivitäten Betrachtet man die bisherigen Aktivitäten der Verwaltung für Ländliche Entwicklung so sind bereits in der Eigendarstellung (z. B. VERWALTUNG LE 2006) unterschiedliche Rezeptionen erkennbar: Einerseits wird bei den räumlichen Aktivitäten der Verwaltung für Ländliche Entwicklung zwischen regional orientierten und lokal orientierten Instrumenten unterschieden. Hinsichtlich der regional orientierten Aktivitäten bildet die Ausgangsbasis die Entwicklung eines „Integrierten ländlichen Entwicklungskonzepts“ (ILEK) im räumlichen und konzeptionellen Gebilde einer „integrierten ländlichen Entwicklung“ (ILE). Die Erarbeitung des ILEK ist dabei allerdings nicht unmittelbar bei der Verwaltung für Ländliche Entwicklung verortet, vielmehr sind die Träger einer ILE die Kommunen unter Beteiligung sog. Wirtschafts- und Sozialpartner. Den Ämtern für Ländliche Entwicklung kommt in der sog. Planungs- und Koordinierungsphase die Aufgabe der Initiierung und Begleitung im Sinne einiger vorerwähnter Landmanagementkomponenten zu. Soweit Handlungsfelder eines ILEK Flächenbezug aufweisen, kann dort die Umsetzung von Maßnahmen durch die „klassischen“ Instrumente der Verwaltung, nämlich Flurneuordnung, Dorferneuerung und Schaffung von ländlicher Infrastruktur, unterstützt werden. Außerhalb dieser Handlungsfelder fördert die Verwaltung eine sog. Umsetzungsbegleitung des ILEK, deren Aufgabe es ist, die Planung und Abwicklung von Projekten zu begleiten und dabei insbesondere die Programme und Instrumente anderer Ressorts einzubinden und koordiniert einzusetzen (VERWALTUNG LE 2006). Auch diese Tätigkeit entspricht bereits einigen vorerwähnten Landmanagementkomponenten. Auf rein lokaler Basis (d.h. ohne den gemeindeübergreifenden Ansatz eines ILEK) setzt die Verwaltung weiterhin das ihr zur Verfügung stehende Instrumentarium, nämlich die Dorferneuerung, die Flurneuordnung und die Schaffung ländlicher Infrastruktur ein. 152 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Abbildung 26 Eigendarstellung der Aktivitäten der Verwaltung für Ländliche Entwicklung Quelle: Bayerische Verwaltung für Ländliche Entwicklung, Informationskompendium, 2006, S. 11 Andererseits schlüsselt die Verwaltung ihr Instrumentarium strukturell in einer detaillierten Darstellung nach Außen wie folgt auf (VERWALTUNG LE 2006): - Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept zur Bündelung und Koordinierung von Entwicklungsaktivitäten von Gemeinden - Bürgermitwirkung – Einbezug der ortsansässigen Bevölkerung in Planung und Umsetzung unter dem Leitgedanken „Mitdenken, Mitplanen, Mitgestalten“ - Bodenmanagement zur Neuordnung ländlichen Grundeigentums und Koordinierung öffentlicher und privater Nutzungsinteressen - Dorferneuerung als ganzheitliche Lösung aus einer Hand zur Steigerung der Lebensqualität und Förderung der Entwicklung mit Ausrichtung auf baulichgestalterischen, ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Bereich - Flurneuordnung im Grundkonsens aller beteiligten Interessensgruppen zur Begegnung umfassender Anforderungen und zur Stärkung der Wirtschaftskraft und zur Aufwertung der von Natur und Umwelt 153 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 - Unternehmensverfahren, die öffentliche und private Interessen ausgleichen, indem sie die Aufbringung der Flächen für raumgreifende öffentliche Maßnahmen eigentumsverträglich lenken und gestalten und durch die Maßnahme entstehende Nachteile für die Landwirtschaft abmildern - Beschleunigte Zusammenlegung als Mittel zur raschen Schaffung von ökologisch tragfähigen und ökonomisch sinnvollen Wirtschaftsflächen - Freiwilliger Landtausch als konsensbasiertes, kostengünstiges und schnelles Verfahren zur Neuordnung einer überschaubaren Anzahl von Grundstücken - Freiwilliger Nutzungstausch als konsensbasiertes, kostengünstiges und schnelles Verfahren zur Neuordnung einer überschaubaren Anzahl von Wirtschaftsflächen auf Pachtbasis - Privatmaßnahmen in der Dorferneuerung zur Unterstützung von privaten Investitionsvorhaben im baulichen Bereich - Ländliche Infrastruktur durch Wegebau zur Erschließung von Dörfern, Weilern und Almen bzw. Alpen außerhalb von Verfahren nach dem FlurbG Beide Aufstellungen, räumlich und strukturell, dienen wohl mehr einer exemplarischen Darstellung des Leistungspotenzials der Verwaltung für Ländliche Entwicklung, als dass sie eine transparente und schlüssige Aufgliederung der Aktivitäten der Verwaltung bieten. Kernproblem ist dabei, dass die jeweiligen Aktivitäten nicht klar voneinander getrennt werden (können) und einzelne Aktivitäten vollumfänglich oder zum Teil Bestandteil anderer Aktivitäten sind. Wie aus Abbildung 27 ersichtlich ist, besteht z.B. das „Instrument“ Dorferneuerung aus den „Komponenten“ Bürgermitwirkung, Bodenmanagement, und Infrastruktur (neben anderen). Die „Komponente“ Infrastruktur tritt jedoch auch als „Instrument“ singulär in Erscheinung. Bisherige Aktivitäten der Verwaltung für Ländliche Entwicklung sind daher z. T. „Komponente“ (Bürgermitwirkung), z. T. „Instrumente“ (Dorferneuerung) oder beides (Infrastruktur). 154 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Abbildung 27 bisherige Aktivitäten der Verwaltung – Gemengelage aus Komponenten und Instrumenten Komponenten ? Abgrenzung ? Instrumente Quelle: eigene Darstellung (MAGEL, AUWECK, KLAUS, SPRENG ET AL. 2010) Das Leistungspotenzial der Verwaltung für Ländliche Entwicklung ist also für außenstehende Kunden oder Partner wenig nachvollziehbar und wirkt „verschachtelt“, da ein logisch strukturierter Aufbau nicht prima facie erkennbar ist: - Was sind die Instrumente der Verwaltung? - Aus welchen Komponenten bestehen diese Instrumente? - Sind einzelne Komponenten nur im Paket (in Form eines Instruments) erhältlich oder auch separat? Zweckmäßiger und für die weitere Betrachtung im Rahmen dieses Forschungsvorhabens auch so angewendet ist es daher, die Aktivitäten der Verwaltung auf elementare Leistungseinheiten zurückzuführen. Diese Elementarleistungen bilden einzeln (eher selten) oder aber in Kombination (weitaus häufiger) das Instrumentarium der Verwaltung für Ländliche Entwicklung ab (vgl. Abbildung 28). 155 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Abbildung 28 neue Aktivitäten der Verwaltung – Struktur aus Elementarleistungen und Produkten b i lde n bestehen aus Elementarleistungen Produkte Quelle: eigene Darstellung (MAGEL, AUWECK, KLAUS, SPRENG ET AL. 2010) Ausgehend von der oben aufgeführten Eigendarstellung der Verwaltung über ihre Aktivitäten wurden folgende Elementarleistungen, die bislang ausschließlich oder im überwiegenden Teil von der Verwaltung selbst erbracht wurden, abgeleitet: (alphabetische Reihenfolge) „Capacity Building“ Befähigung zu einer informierten und selbstbestimmten Entwicklung der Bürger (z. B. durch Weiterbildung, Workshops, gute Beispiele), einhergehend mit einer Sensibilisierung relevanter Akteure für Möglichkeiten und Probleme der Fragestellung Bodenordnung Durchführung von bodenordnerischen Maßnahmen, Neuordnung von Grund und Boden im ländlichen Raum in Nutzung und/oder Eigentum nach Lage und Größe Dorferneuerungsplan (DE-Plan) Beratung und Mitwirkung bei der Aufstellung des DE-Plans – eines informeller Rahmenplans, der die Planungsergebnisse (Bestandsaufnahme, Leitbild und Maßnahmenplanung) einer Dorferneuerung zusammenfasst 156 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Fachberatung Maßnahmenbezogene Beratung hinsichtlich Rahmenbedingungen, Vorbereitung, Durchführung, Finanzierung, etc. (z. B. Gestaltungsberatung: bei der Planung gestalterischer Maßnahmen an Gebäuden, Plätzen etc. unter Gesichtspunkten der Energieeffizienz, Bauästhetik, Denkmalpflege etc.) Flächenadministration Analyse von Flächen nach Größe, Wert und Nutzungsmöglichkeiten Flächenpool Flächenbevorratung durch Landzwischenerwerb und Weitergabe an geeignete Stellen. Die Beratung und Unterstützung der Kommunen in Hinblick auf die strategische Entwicklung ihrer Ökokonten ist hierbei beinhaltet. Initiierung „regionaler“ Allianzen Herantragen von Vorschlägen zu Allianzen an geeignete Gruppe von Gemeinden; z. B. Einladung zu Informationsabenden, Gebietsabgrenzung, strategische Ausrichtung Leitbildprozess Moderierte Entwicklung eines Leitbildes, das langfristige Entwicklungsziele vorgibt und an denen sich die Akteure bei Planungen orientieren (Orientierungsrahmen) durch maßgebliche Mitwirkung von Bürgern und/oder anderen Akteuren Partizipatives Prozessmanagement Einbindung von Bürgern, relevanter privater Akteure und Interessengemeinschaften in Prozessabläufe (z.B. durch Durchführung von Informationsabenden, Workshops sowie Organisation und Betreuung von Arbeitskreisen, etc.) Schaffung von (technischer) Infrastruktur Bau von Straßen/Wegen und sonstigen öffentlichen und gemeinschaftlichen Anlagen 157 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Umsetzungsbegleitung Koordination von Umsetzungsmaßnahmen; Beratung und Unterstützung beim Aufbau geeigneter Organisationsstrukturen; Erstellen von Finanzierungs- und Zeitplänen; Unterstützung bei der Fördermittelakquise Vitalitätscheck Beurteilung von Siedlungsstruktur, Bevölkerungsentwicklung, Baulandpolitik, Gewerbe und Versorgungsstruktur einer Gemeinde; als Grundlage für die Innenentwicklung im Rahmen einer Dorferneuerung Wertermittlung Ermittlung von Markt- oder Tauschwerten für unbebaute Grundstücke Ausgehend von diesen – bereits bestehenden – Elementarleistungen sollen in Kapitel IV Produkte im Vollzug der Pentaphonie des Landmanagements entwickelt werden, um den Anforderungen und Erwartungen der alten und neuen Kunden und Partnern der Verwaltung für Ländliche Entwicklung in den aktuellen Aufgabenfeldern gerecht zu werden. 158 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 IV Landmanagement 2020 in Verantwortung der Verwaltung für Ländliche Entwicklung 1 Rollenverständnis der Verwaltung für Ländliche Entwicklung im Lichte der europäischen Agenda und bayerischer Reformzwänge In der recht anschaulichen Darstellung „Die Zwiebel ländliche Entwicklung“ in Kummer / Frankenberger (KUMMER, FRANKENBERGER 2009) hat der frühere Leiter der Flurbereinigungsverwaltung in Nordrhein-Westfalen, Prof. Joachim Thomas die Zuordnung von hoheitlicher Bodenordnung, Flurbereinigung, Landentwicklung, ländlicher Entwicklung und Landesentwicklung beschrieben. Magel (MAGEL 2010) hat diese Grafik in der Reihenfolge leicht verändert: Abbildung 29 Die „Zwiebel Landentwicklung“ Quelle: MAGEL, H. (2010a), Vortrag auf der Fachtagung des Verbandes der Teilnehmergemeinschaften Rheinland-Pfalz, Emmelshausen, 12. April 2010 In einfacher graphischer Weise ausgedrückt, wird der Aufgabenbereich der Verwaltung für Ländliche Entwicklung schnell deutlich: er erstreckt sich von der hoheitli159 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 chen Bodenordnung bis hin zur Landesentwicklung mit jeweils unterschiedlich intensiven Beiträgen entsprechend der hier vorgestellten Philosophie der „Pentaphonie des Landmanagements“. Diese Aufgabenbereiche werden dominiert bzw. beeinflusst von globalen, europäischen und nationalen Entwicklungen und Vorgaben wie z. B. Klimawandel und den Zielen zum Boden-, Wasser- und Biodiversitätenschutz einerseits und landesspezifischen Rahmenbedingungen wie z. B. dem strengen Anforderungen der Verwaltungsreform bzgl. Personalabbau und gegen Null reduzierter Nachwuchseinstellung sowie vermehrten Anforderungen der Kommunen nach Partnerschaft andererseits. Aus gutachterlicher Sicht lässt sich ein klares Paradoxon festhalten: Auf der einen Seite nehmen die zudem immer komplexer werdenden Aufgaben und die Nachfrage nach den Leistungen der Verwaltungen für Ländliche Entwicklung zu, auf der anderen Seite hat die Verwaltung zunehmend Schwierigkeiten, den Erwartungen von Politik und Kommunen angesichts des fortschreitenden Personalabbaus und eines überalterten und vom Innovationswunsch nachrückender Führungsgenerationen weitgehend abgeschnittenen Personalkörpers gerecht zu werden. Eine Neubesinnung über das eigene Rollenverständnis ist daher notwendig: Aus Sicht der Verfasser wäre es jedenfalls wenig angebracht, dem starken Druck nachzugeben, indem immer schneller und (inhaltlich) lückenhafter und vor allem unter Verzicht auf Einsatz der Kernkompetenz - des Alleinstellungsmerkmals Bodenordnung - schnell leist- und konsumierbare aber wenig nachhaltige Produkte geboten werden. Die Beschränkung allein auf Aufgaben der Moderation und finanzielle Förderung (baulicher Maßnahmen) eröffnet auf Dauer keine Zukunft. Die Verwaltung für Ländliche Entwicklung muss sich als Entwicklungsagentur für den ländlichen Raum und – im Sinne der Forderungen des Präsidenten des Bayerischen Gemeindetages Dr. Uwe Brandl (BRANDL 2006) – insbesondere für die ländlichen Gemeinden empfinden. Vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung der Flurbereinigungsaufgaben auf nationaler und europäischer Ebene und unter Berücksichtigung der Reformbeschlüsse von 1996 und 2005 sollten sich die Ämter für Ländliche Entwicklung als engste Partner der ländlichen Gemeinden sehen und diese im Sinne 160 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 eines ganzheitlich denkenden und handelnden, Impulse gebenden Kompetenzzentrums beraten und bedienen. Wenn man Partner von ländlichen Kommunen ist, ist man automatisch auch Partner von denen, die eine Kommune ausmachen, nämlich der „communis“, also der Gemeinschaft der Bürger. Bürger sind alle in der Gemeinde lebenden Menschen, ob Landeigentümer oder nicht, ob Landwirte, Handwerker, Geschäftsleute, Angestellte, Hausfrau oder Rentner. Wenn man also helfen will und im Sinne des europäischen und deutschen Programms helfen soll, muss man alle Aspekte ansprechen und einen integrativen und querschnittsorientierten, d. h. inhaltlich umfassenden und institutionell-ressortmäßig überlappenden Ansatz wählen, so wie es die OECD in ihrer Schrift „New Rural Paradigm“ (OECD 2006) vorgeschlagen hat. Die OECD hat aber zugleich deutlich gemacht, dass es neben dieser inhaltlichen und institutionellen Forderung noch eine dritte (mehr oder weniger neue) (Heraus-) Forderung gibt: das ist das neue Paradigma Governance, das übersetzt auf Deutschland und Bayern heißt: es geht im Zeichen vielfach geforderter neuer Verantwortungsgemeinschaften (GLÜCK 2000) um gemeinsame, im Diskurs „auf Augenhöhe“ erfolgende Planungs- und Entscheidungsprozesse von Verwaltungen und Bürgern. Im Rollenverständnis der Verwaltung für Ländliche Entwicklung bedeutet das also einerseits die Annahme der hier vorgestellten und entwickelten Pentaphonie des Landmanagements, die die gesamte fachliche Spannweite der vorerwähnten Zwiebel umfasst und andererseits ein Abschiednehmen von manchen Traditionen, Gewohnheiten und Tätigkeiten. Im Einzelnen bedeutet das Annehmen z. B., dass die Ämter für Ländliche Entwicklung unabhängiger von a priori ins Auge gefassten oder bereits beantragten Projek161 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 ten und Förderungsmaßnahmen agieren sollen, um die Kommunen bestmöglich fachlich zu beraten; z. B. auch bzgl. Beanspruchung anderer Fördertöpfe (besonders wenn z. B. ein Städtebauförderungsprogramm besser geeignet ist als das Dorferneuerungsprogramm). Dies bedeutet im besten Sinne eine Rückkehr oder zumindest eine starke Hinwendung zur „Gebietspflege“ der entsprechenden Kommunen. Für diese Aufgabe können natürlich nur die Besten der Besten und die erfahrensten Ingenieure in Frage kommen. Für sie gilt ganz besonders das Anforderungsprofil „sattelfest spezialisierter Generalist“. Diese „Generalisten“ müssen es schaffen, (endlich) auch andere Ressorts und Behörden zum Mitmachen und Mitfinanzieren zu bewegen, denn die Anliegen einer Kommune, insbesondere jede zukunftsorientierte Kommunalentwicklung sind auf die Kooperation und Vernetzung auf horizontaler und vertikaler Behörden- und Gemeindeebene (OECD 2006) angewiesen. Entsprechend den Zielen des Staatssekretär-Ausschusses Ländlicher Raum und vor allem auch der Landesentwicklung und ILE sollten die Ämter für Ländliche Entwicklung versuchen, diese Koordinierungs- und Vernetzungsaufgabe als Grundpfeiler ihrer Landmanagement-Kompetenzen stärker und effizienter wahrzunehmen. Sie agieren dabei umso freier und vielleicht auch anerkannter, wenn deutlich wird, dass es dabei nicht nur um die Akquisition eigener Projekte geht! Bezüglich Abschiednehmen ist den Ämtern für Ländliche Entwicklung dringend anzuraten, mutiger zu privatisieren und liebgewordene Tätigkeiten abzugeben (auch unter eventuell vorhandenen „Trennungsschmerzen“) und die damit beauftragten freiberuflich tätigen Büros als Partner zu begrüßen, wodurch Freiräume für die oben geschilderten mindestens gleich wertvollen Tätigkeiten des aktiven Beratens, Aktivierens, Koordinierens und Vernetzens gewonnen werden können. Zudem können durch Stärkung der Privatwirtschaft dort (endlich) neue Arbeitsplätze für Landentwicklungsingenieure geschaffen werden, so dass die dringend notwendige Zufuhr von frischem Hochschulwissen in die Gesamtszene gewährleistet ist. Unabhängig von der notwendigen Privatisierung sollte die Verwaltung für Ländliche Entwicklung noch mehr vom ha-Leistungsdenken und von der Mess- und Maßzahl, wie viel Geld umgesetzt und „verbaut“ wurde, Abschied nehmen. Die heftige Diskussion um neue Werte in Gesellschaft und Wirtschaft zeigen klar an, dass es nun um 162 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 viel mehr gehen muss als um quantitative Erfolgszahlen: es sind Qualitätsfragen, die man mit ha- und Euro-Umsatz nicht beschreiben kann oder in den Griff bekommt. Die zwei zentralen Wertmaßstäbe für die Verwaltung sollten deshalb sein: Zufriedenheit der Menschen dank einer gesteigerten Lebensqualität sowie Erhalt der Nachhaltigkeit der Schöpfung, konkret unserer Dörfer und Landschaften im ländlichen Raum. Nachdem an dieser Aufgabe viele andere Behörden auch arbeiten, sollte der Verwaltung für Ländliche Entwicklung immer bewusst sein, warum sie dabei eine ganz besondere Aufgabe und Rolle hat: Es ist die Kompetenz ihrer Ingenieure als so genannte Land- oder Grund und Boden-Experten. „It’s all about land“ – dieses Alleinstellungsmerkmal und die Kernkompetenz, alle rechtlichen, baulichen etc. Aktivitäten verschiedenster Akteure rund ums Land und auf dem Land entscheidend ordnen und lenken zu können, muss die vorgezeichnete Weiterentwicklung der Verwaltung für Ländliche Entwicklung hin zu einer Landmanagement-Behörde prägen und tragen! 163 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 -------------------------------Literatur und Quellen: BAYERISCHE VERWALTUNG FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG (VERWALTUNG LE) (HG.) (2006): Informationskompendium BRANDL U. (2006): „Ländliche Kommunen unter Druck - Wie kann der Partner Ländliche Entwicklung helfen?“, in: Magel, H. (Hg.) Lehrstuhl für Bodenordnung und Landentwicklung, Materialiensammlung Heft 36/2006 KUMMER K., FRANKENBERGER J. (HG.) (2009): „Das deutsche Vermessungs- und Geoinformationswesen 2010“ THOMAS J. (2009): „Entwicklung Ländlicher Räume“, in: Kummer K., Frankenberger J. (Hg.): „Das deutsche Vermessungs- und Geoinformationswesen 2010“, S. 379 - 420 GLÜCK, A. (2000): „Verantwortung übernehmen“, Stuttgart, München MAGEL, H. (2010A): „Was sind Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung (in) unserer Gesellschaft und Politik wert? Oder: Welche Wertschöpfungen sollen denn erbracht werden?“, Vortrag auf der Fachtagung des Verbandes der Teilnehmergemeinschaften Rheinland-Pfalz, Emmelshausen, 12. April 2010 OECD (HG.) (2006): „The New Rural Paradigm: Policies and Governance”, Paris 164 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 2 Kernaufgaben und Kernkompetenzen des Landmanagements im Kontext einer (neuen) Verantwortungsgemeinschaft 2.1 Kernaufgaben Obwohl die Verwaltung für Ländliche Entwicklung bereits auch bisher in Bereichen außerhalb des Flurbereinigungsgesetzes tätig ist, so stützt sie sich in ihrem Handeln doch stark auf den in Paragraph 1 des Flurbereinigungsgesetzes formulierten Aufgabenkanon der • Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft • Förderung der Landeskultur • Förderung der Landentwicklung. § 37 FlurbG konkretisiert dieses Aufgabenfundament und ordnet es nicht nur in einen übergeordneten Kontext (Raumordnung und Landesplanung) ein, sondern führt (bewusst nicht abschließend!) eine Vielzahl von Themenfeldern (u. a. Umweltschutz, Wasserwirtschaft und –versorgung, Erholung, Verkehr, Energieversorgung bis hin zu Bergbau) auf, die Schnittmengen mit dem Gesetzesauftrag bilden. Sie engen also die Verwaltung für Ländliche Entwicklung nicht in ihrem Handeln ein, sondern rechtfertigen vielmehr in positiver Sicht ein breites und umfassendes Tätigkeitsfeld. Der Standardkommentar zum Flurbereinigungsgesetz (SCHWANTAG, WINGERTER 2008) subsumiert sogar die Förderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des ländlichen Raums mit ausreichenden und qualifizierten Erwerbsmöglichkeiten auch außerhalb des „Agrarsektors“ unter der Förderung der Landentwicklung und definiert dies als Auftrag für die Verwaltung, sofern zur Erreichung dieses Ziel Bodenordnung, d. h. Neuordnung ländlicher Grundstücke, von Nöten ist. Während § 1 FlurbG für die Tätigkeit der Verwaltung (mit Ausnahme der Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG) das objektive Interesse der Beteiligten, also 165 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 den Charakter der Privatnützigkeit, zur Grundvoraussetzung macht, ordnet § 37 FlurbG der Verwaltung gleichzeitig die Wahrung des öffentlichen Interesses, für die sie Rechnung tragen soll, als Nebenzweck für ihr Handeln zu. Die Verwaltung ordnet also auf Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes ländliche Grundstücke neu (Bodenordnung). Der Begriff der Bodenordnung beschränkt sich dabei aber nicht nur auf die „rein mechanische“ Überführung einer Eigentumsstruktur in eine andere (statische und dynamische Komponente der Bodenordnung), sondern Bedarf hierzu (extern) vorgegebener Planungsziele (SEELE 1979). Im Gegensatz dazu erweiterten Hoisl und Magel (z. B. in HOISL 1993 oder MAGEL 1996) diese Sicht, indem explizit für die ländliche Bodenordnung herausstellen, dass die Bodenordnungsbehörde auch eigene Planungen erstellt. Dazu gehören als unabkömmliche Bestandteile Leitbilder, die das Fundament des weiteren planerischen Vorgehens und der anschließenden Umsetzung bilden. Die Aktivitäten der Verwaltung beinhalten somit sowohl in der wissenschaftlichen Theorie als auch der täglichen Praxis eine eigene intensive planerische und eine umfassend dynamisch umsetzende Komponente. Hierbei befindet sie sich im steten Spannungsfeld zwischen Privatnützigkeit und Öffentlichem Interesse. Daneben ist die Verwaltung, wie im übrigen auch viele Schwesterverwaltungen in den jungen und alten Bundesländern, schon seit geraumer Zeit auch „außerhalb des FlurbG“ tätig, so in der Dorferneuerung nach Nr. 4.4 DorfR, dem Wirtschaftswegebau und insbesondere mit einer großen und weiter wachsenden Bedeutung in der im letzten Jahrzehnt hinzugekommenen integrierten Entwicklung. Diese Aktivitäten komplettieren bislang den Auftrag der Verwaltung und zeigen an, dass eine organische Weiterentwicklung – immer basierend auf der Kernkompetenz der Bodenordnung auf Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes – möglich und sinnvoll ist. Dazu würde auch die „Wiedergewinnung“ der Umlegung nach §§ 45 ff. BauGB im Rahmen der Dorferneuerung, aber auch in ländlichen Gemeinden überhaupt gehören. Immerhin nennt das BauGB die Flurbereinigungsbehörde als einzige namentlich! 166 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Diese „zusätzlichen“ Verwaltungsaktivitäten unterscheiden sich alleine dadurch, dass sie nicht an das FlurbG gebunden sind und somit flexibler und „kundenfreundlicher“ angewendet werden können. Der planerische Anteil gewinnt weitaus größeren Anteil und ist dabei weitaus vielschichtiger aufgebaut. Er fußt auf einer vorher explizit durchgeführten Analyse der Ausgangssituation. Gleichwohl ist eine hohe Kompetenz an Grund und Boden notwendig. Die Kernaufgaben des Landmanagements im Vollzug der Pentaphonie „Gleichbehandlung aller Räume, aktivierendes Beraten, Planen und konfliktminderndes Ordnen“ sind die konsequente und logische Weiterentwicklung und Fortsetzung hiervon. Sie zeichnen sich aus durch: - vielschichtigen und thematisch breit gefassten Aufbau - integrierte konzeptionelle Herangehensweise - planungs- und umsetzungsbezogene Bestandteile, die in einem logischem Zusammenhang stehen, jedoch nicht zwingend einem unmittelbaren gegenseitigen Vorbehalt unterworfen sind - hohen Bezug zu land- und eigentumsrelevanten Fragestellungen 2.2 Kernkompetenzen Zur sachgerechten Erfüllung der oben beschriebenen Kernaufgaben ist ein Katalog von Kernkompetenzen gefragt, die möglichst erschöpfend in einer Person/Institution kumuliert sein sollten. 167 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Es geht um die Fähigkeit, 1) landbezogene Fragestellungen und deren Auswirkungen zu erkennen 2) weitgreifende thematische Felder und deren Herausforderungen aufzunehmen und in integrierten Modellen zusammenzufassen 3) systemische Planungsmethodik einzusetzen und zielgerichtetes Umsetzungsmanagement (einschließlich Zielüberprüfung) zu betreiben 4) Bürger für die Beteiligung im Planungsprozess zu befähigen und aktiv in Entscheidungen einzubinden 5) Diskussionen und Entscheidungen transparent zu gestalten und koordinierend zu führen 6) bei Interessensgemengelagen verantwortungsbewusst zu moderieren und konfliktlösende Mediationstechniken als ehrlicher Makler aller Interessen anzuwenden 7) strategische Partnerschaften zu erkennen und einzugehen, wobei die federführende Verantwortung je nach Aufgabenkontext wechseln kann 8) mit dem Eigentum Dritter und den gegebenen natürlichen Ressourcenverantwortungsvoll und schonen umzugehen 9) eigentums- und rechtssichernde Systeme aufzubauen und fortzuschreiben 168 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Die Verwaltung für Ländliche Entwicklung hat aus ihrer bisherigen Tätigkeit auf Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes und außerhalb davon (s. o.) die Grundvoraussetzungen für das Vorhandensein dieser Kompetenzen geschaffen bzw. ihrem leitendem Personal sukzessive den grundlegenden Kompetenzenerwerb ermöglicht: 2.3 Verantwortungsgemeinschaft * Verantwortungsgemeinschaft ist ein fester Bestandteil des Landmanagements. Bürgern, Staat und Verwaltung(en) müssen in ein neues Verhältnis zueinander treten und somit Sozialkapital ** schaffen, das Innovation fördert und sich an Werten ausrichtet. Die zukünftigen Herausforderungen, wie sie sich aus den Folgerungen in den Aufgabenfeldern (Kapitel II) ergeben, sind nur durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und Verantwortungsübernahme aller Akteure zu bewältigen. Neue und umfassende strategische Partnerschaften können als Zweck-, Ziel- und Wertegemeinschaften in gegenseitiger Ergänzung Aufgaben übernehmen und tragen so zur Entwicklung bei. Die Zuhilfenahme privatwirtschaftlicher Leistungen (Privatisierungsoffensive) wirkt dabei substituierend, also ergänzt und bereichert das Know-howNiveau des Netzwerkes. * In enger Anlehnung an MAGEL, H., RITZINGER, A. GROß, C. (2010): Dorferneuerung 2020 - Zukunftskonzeption und -strategien der Dorferneuerung in Bayern, Forschungsbericht, unveröffentlicht ** „Das Sozialkapital ist die Gesamtheit der aktuellen und potentiellen Ressourcen, die mit dem Besitz eines dauerhaften Netzes von mehr oder weniger institutionalisierten Beziehungen gegenseitigen Kennens oder Anerkennens verbunden sind; oder, anders ausgedrückt, es handelt sich dabei um Ressourcen, die auf der Zugehörigkeit zu einer Gruppe beruhen.“ (BOURDIEU 1983) 169 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Abbildung 30 Die Verantwortungsgemeinschaft des LM Quelle: eigene Darstellung (MAGEL, AUWECK, KLAUS, SPRENG ET AL. 2010) Die Verwaltung leistet durch ihre bereits ausgeprägten partizipativen Ansätze z. B. durch die genossenschaftliche Idee der Teilnehmergemeinschaft bereits wichtige Beiträge hierzu. Diese Aspekte müssen jedoch zukünftig im Zuge einer Fortentwicklung der Verwaltung für Ländliche Entwicklung zu einer Landmanagementbehörde noch stringenter verfolgt und umfassender in Planung und Umsetzung verankert werden. Eine funktionierende Verantwortungsgemeinschaft von Bürgern, Verwaltung und Staat verlangt neue Formen der Zusammenarbeit (GLÜCK 2000, MAGEL 2010B). Es ist für die beratende Fachverwaltung, aber auch für die weiteren öffentlichen Akteure ein hoher und schwierig zu erreichender Anspruch, eine generelle Öffnung der Entscheidungsfindung zu erreichen und entsprechende Strukturen und Methoden der Zusammenarbeit zu etablieren. Notwendig hierzu ist unbedingte Transparenz in den Sachverhalten und den Entscheidungsprozessen. 170 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Ein gutes und im Sinne der Sache gedeihliches Verhältnis aller Akteure untereinander und die Bereitschaft, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten sind unabdingbar zur gemeinsamen Gestaltung des Lebensraums. Die Förderung von komplementärem und systemischem Denken, das heißt ein den eigenen Status und Stellung übersteigendem Denken unter Berücksichtigung von Beziehungen, Zusammenhängen und Auswirkungen ermöglicht das bewusste Erschließen von Handlungsspielräumen und die lösungsorientierten Umsetzung in Systemen. (nach MAGEL ET AL. 2010). Es geht also um weit mehr als reine Bürgermitwirkung oder –beteiligung! Die lokalen Akteure, also insbesondere die Bevölkerung (und die Kommunen) müssen stärker die Initiative ergreifen oder in anderen Worten: „die Führerschaft übernehmen“ (MAGEL 2010B). Die eigenverantwortliche Gestaltung des Lebensraums im Zusam- menspiel mit allen Entscheidungsträgern und Verantwortlichen ist dabei der oberste Programmleitsatz. Diesem müssen sich die Aktivitäten der (staatlichen) Stellen unterordnen, deren (evtl. noch vorhandenes latentes) Unbehagen zu Partizipation (mit Bürgern und Kommune) und zu Kooperation (mit anderen öffentlichen oder privatwirtschaftlichen Institutionen) kein Hemmnis oder Hindernis darstellen darf. Die „Basis“ vor Ort ist bereits dabei, diese Gedankengänge zu verinnerlichen, wie das Positionspapier des Deutschen Landfrauenverbandes vom 10. Mai 2010 (DLV 2010) in eindrucksvoller Weise zeigt. In diesem Positionspapier wird eine klare Wertedebatte um die Rolle des ländlichen Raums eingefordert, zugleich jedoch klar erkannt, dass die in Frage kommenden Aktivitäten in engen Zusammenhang mit den Realitäten vor Ort stehen. Es dürfe weder Denkverbote zur Anpassung (gegebenenfalls Rückbau!) von Infrastruktur noch über notwenige einzugehende Kooperationen geben. Die Schaffung nachhaltiger Strategien und Strukturen, also „neue Wege für das Miteinander und den für den Ausgleich der Belastungen zwischen den Generationen zu finden“ ist „eine hochbrisante Querschnittsaufgabe für alle politischen Handlungsträger und gesellschaftlichen Akteure“. (DLV 2010) 171 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Die Verwaltung für Ländliche Entwicklung steht zukünftig als Landmanagementbehörde auf der Grundlage der Pentaphonie (insbesondere Gleichbehandlung aller (Teil-) Räume) mit ihrem aktivierenden und eigenen Handlungsauftrag in zentraler Position in diesem Verantwortungsnetz. 172 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 -------------------------------Literatur und Quellen: BAYERISCHE VERWALTUNG FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG (VERWALTUNG LE) (HG.) (2006): Informationskompendium BOURDIEU, P. (1983): „Ökonomisches Kapital, kulturelles Kapital, soziales Kapital“, in: Reinhard Kreckel (Hg.), „Soziale Ungleichheiten“ (Soziale Welt Sonderband 2), Göttingen, S. 183-198 DEUTSCHER LANDFRAUENVERBAND E. V. (DLV) (2010): „Die Menschen leben länger – Glücksfall oder Bedrohung für ländliche Regionen?“, Positionspapier, beschlossen vom Präsidium des DLV am 10. Mai 2010 GLÜCK, A. (2000): „Verantwortung übernehmen“, Stuttgart, München GLÜCK, A.; MAGEL, H. (HG.) (2000): "Neue Wege in der Kommunalpolitik - Durch eine neue Bürger- und Sozialkultur zur Aktiven Bürgergesellschaft", München HOISL, R. (1993): Einführung: Bodenordnung – eine geodätische Disziplin, in: ZfV, Heft 6, S. 258–263 MAGEL, H. (1996): Bodenordnung und Landentwicklung im ländlichen Raum - Auftrag erfüllt oder am Beginn eines neuen Aufbruchs?, in: VR 58. Jg. H. 3 + 4 MAGEL, H., RITZINGER, A. GROß, C. (2010): Dorferneuerung 2020 - Zukunftskonzeption und -strategien der Dorferneuerung in Bayern, Forschungsbericht, unveröffentlicht MAGEL, H. (2010B): „Die Zusammenlegung bleibt weiter wichtig – aber die Aufgaben für die Ländliche Entwicklung werden noch umfassender“, Interview in: Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, Nr. 26 / 2010 173 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 SCHWANTAG, F.; WINGERTER, K. (2008): Flurbereinigungsgesetz – Standardkommentar, 8. Auflage, Butjadingen-Stollhamm SEELE, W. (1979): Bodenpolitik für Stadt und Land, in: VR Jg. 1978, H. 8 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) Gesetz zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes (AGFlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Februar 1994 (GVBl 1994, S. 127), zuletzt geändert durch Artikel 29 des Gesetzes vom 26. Juli .2005 (GVBl 2005, S. 287) Baugesetzbuch (BauGb)in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) Geschäftsordnung für die Ämter für Ländliche Entwicklung in Bayern (ALEGO) in der Fassung der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 27. Januar 2009, Az.: E 4-0203-457 174 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 3 alte und neue Kunden und Partner 3.1 Kunden- und Partnerbeziehungen Die Verwaltung für Ländliche Entwicklung definiert in ihrem Öffentlichkeitsauftritt (VERWALTUNG LE 2006) als „Profiteure“ ihrer Aktivitäten im ländlichen Raum verschiedene bestimmbare personale Gruppierungen, aber auch eher indifferente Sozialkomplexe bis hin zu grob beschriebenen Milieus * . Abbildung 31 „Profiteure“ der Aktivitäten der Verwaltung für Ländliche Entwicklung Personale Gruppen Sozialkomplexe Milieus Kommunen „die Landwirtschaft“ „die Umwelt“ (juristische Person als Körperschaft des öffentlichen Rechts) (=Agribusiness, d.h. mit vor- und nachgelagertem Bereich) (in einem sehr weitgefassten hemerobischen Kontext) Landwirte „die Wirtschaft“ „der ländliche Raum“ (als unmittelbar landbewirtschaftende und darauf produzierende Personen) (der positiv wertschöpfende Bestandteil der Gesellschaft d.h. Produzenten, Konstruenten und Agenten, nicht jedoch die Konsumenten) (als raumordnerische Größe im Sinne eines WohnArbeits- und Wirtschaftsstandort) „die Gemeinschaft“ (Gesamtheit aller durch die Aktivitäten der Verwaltung Betroffenen, insbesondere alle bürgerschaftlichen Gruppierungen) „Betriebe und Kommunen“ (die regional ansässigen klein- und mittelständischen Unternehmen sowie die Gemeinden in ihrer Funktion als Wirtschaftsförderungsinstanz) unmittelbar unmittelbar und mittelbar mittelbar Quelle: eigene Darstellung (MAGEL, AUWECK, KLAUS, SPRENG ET AL. 2010) auf Grundlage von: Bayerische Verwaltung für Ländliche Entwicklung, Informationskompendium, 2006 * Die Begriffe „personale Gruppe“, „Sozialkomplex“ und „Milieu“ entstammen der Soziologie und dienen der Klassifizierung von Einheiten. „Personale Gruppen“ sind dabei sehr homogene Strukturen – ein Angehöriger steht (mehr oder minder) repräsentativ für die Gruppe. „Sozialkomplexe“ sind eher indifferente Sammlungen. Angehörige zeichnen sich durch gemeinsame Erfahrungen, Verhaltensweisen, Bedürfnisse und dgl. aus. Im Unterschied zum ebenfalls in der Soziologie verwendeten Terminus der „Klasse“ ist jedoch eine Zugehörigkeit zu mehr als einem Sozialkomplex möglich (Arbeitnehmerschaft, Dorfbewohner, Erholungssuchende, etc.). „Milieus“ werden hingegen nicht endogen (aus der Mitte heraus), sondern exogen als Rahmenbedingungen definiert. (vgl. unter vielen: HRADIL, S.(2008): „Gesellschaftlicher Zusammenhalt in der Bundesrepublik. Zur Lage und Funktion der gesellschaftlichen Mitte“, in: Hessische Landeszentrale für politische Bildung (Hg.): Was hält die Gesellschaft zusammen - Hambacher Disput, Mainz) 175 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Die Wirkung der Verwaltungsaktivitäten reicht dabei von unmittelbaren und quantifizierbaren Effekten bis hin zu mittelbar und nur schwer quantifizierbaren Effekten. In einer im Auftrag der Landentwicklungsverwaltung Rheinland-Pfalz erstellten Studie (MOSIEK, PIEPER, KASTEN 2006) wird in diesem Zusammenhang von tangiblen und intangiblen Wirkungen gesprochen. Gleichwohl zeigt diese Aufstellung zum einen eine fehlende exakte Auseinandersetzung, inwieweit die Verwaltung in ihren jeweiligen Aktivitäten eigene oder aktivierende Handlungsaufträge verfolgt. Zum anderen wird nicht unterschieden, ob die Aktivitäten der Verwaltung den eigenen Wirkungskreis Dritter betreffen oder ob der Dritte in diesem Feld ebenfalls nur eine Ko-Akteursrolle einnimmt. Es empfiehlt sich daher, in einer aus dieser Perspektive strukturierten Darstellung besser von Kunden bzw. Partnern zu sprechen. Beispiele für unterschiedliche Kunden- bzw. Partnerverhältnisse: Kundenverhältnis Landnutzung – eigener Handlungsauftrag der Verwaltung für Ländliche Entwicklung (Verbesserung der Agrarstruktur) und eigener Wirkungskreis des Akteurs (Landwirte, Grundeigentümer – agrarische, private Landnutzung) alternativ großflächige Verkehrsinfrastruktur – eigener Handlungsauftrag der Verwaltung für Ländliche Entwicklung (Verteilung des Landverlustes, Vermeidung der Nachteile für die Landeskultur) und eigener Wirkungskreis des Akteurs (Straßenbauverwaltung – Schaffung von Infrastrukturanlagen) 176 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Partnerbeziehung Landnutzung – eigener Handlungsauftrag der Verwaltung für Ländliche Entwicklung (Lösung von Landnutzungskonflikten) und Mitwirkungsrolle eines KoAkteurs (Gemeinde – Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie) Dorf und Siedlung – aktivierender Handlungsauftrag der Verwaltung für Ländliche Entwicklung (Flächensparen) und eigener Wirkungskreis des Akteurs (Gemeinde – Bauleitplanung) Wirtschaft – aktivierender Handlungsauftrag der Verwaltung für Ländliche Entwicklung (regionale Wirtschaftsförderung) und Mitwirkungsrolle des Akteurs (Gemeinde – rechtliche und physikalische Rahmenbedingungen schaffen) 177 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Schematisch lassen sich also bei diesen bidirektionalen Beziehungen je zwei Fälle festmachen: auf Seiten der Verwaltung für Ländliche Entwicklung die Unterscheidung, ob sie im eigenen oder aktivierenden Handlungsauftrag tätig ist auf Seiten des Akteurs, ob es sich um seinen eigenen Wirkungskreis handelt oder ob er nur eine Mitwirkung (Ko-Akteursrolle) wahrnimmt Abbildung 32 Kunden- / Partnerbeziehungen der Verwaltung für Ländliche Entwicklung Quelle: eigene Darstellung (MAGEL, AUWECK, KLAUS, SPRENG ET AL. 2010) Wie aus der der schematischen Übersicht (Abbildung 32) ersichtlich, geschieht die Positionierung der Akteure zur Verwaltung entweder im Kundenverhältnis oder aber im partnerschaftlichen Verhältnis, wobei das wesentliche Kriterium hierzu in der Aufgabenkompetenz von Akteur und Verwaltung liegt. Die Unterscheidung zwischen Kunde oder Partner für die Verwaltung ist somit nicht personen-, sondern kontextabhängig. 178 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Die Aktivitäten und Informationen der Verwaltung für Ländliche Entwicklung waren bisher stark auf den Fokus des eigenen Handlungsauftrags bezogen, wobei die Kundenbeziehungen gegenüber den partnerschaftlichen Beziehungen stärker ausgeprägt waren. Bei einer Weiterentwicklung der Aktivitäten hin zu einem Landmanagement 2020 in Verantwortung der Verwaltung für Ländliche Entwicklung, wie es in diesem Forschungsvorhaben aufgezeigt wird, werden bzw. sind insbesondere die Bereiche mit aktivierendem Handlungsauftrag für die Verwaltung gestärkt. Dies bedeutet implizit, dass mehr und andere Partnerschaften für die Verwaltung an Bedeutung gewinnen. (vgl. auch Kapitel IV 1) 3.2 Bestätigung bestehender und Detektion neuer Kunden und Partner Zur Bestätigung bestehender und zur Detektion zukünftiger Partner der Verwaltung für Ländliche Entwicklung wurde von den Verfassern im Einvernehmen mit dem Auftraggeber eine Fragebogenaktion bei bisherigen und potentiellen Partnern durchgeführt. 33 Institutionen wurden dabei angeschrieben, die bisher in der Außenwahrnehmung mit unterschiedlichen Rollen als Akteure im ländlichen Raum in Erscheinung getreten sind. Es waren dies neben den Kommunen (vertreten u. a. durch den Bayerischen Gemeindetag und den Bayerischen Städtetag) verschiedene staatliche und öffentliche Behörden (zur Erlangung einer Repräsentanz in den Aussagen wurden hier jeweils die obersten Fachbehörden in den Staatsministerien befragt), die landwirtschaftliche Berufsvertretung und Vereinigungen von Landeigentümern, unterschiedliche wirtschaftliche Vereinigungen und Verbände aus Tourismus, Gewerbe, Industrie und Handwerk, kommunalpolitische Vereinigungen sowie berufsständische Organisationen von dem Landmanagement nahestehenden Berufsgruppen. Ebenso wurden die einschlägigen und anerkannten Verbände des Natur- und Umweltschutzes miteinbezogen. 179 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Die Rücklaufquote betrug bei dieser Befragung annähernd 50 % (16 von 33). Um möglichst aussagekräftige Äußerungen zu erhalten, die nicht durch eventuelle sachfremde Überlegungen (verbleibende Verwaltungskompetenzen vor dem Hintergrund eines allgemeinen staatlichen Personalabbaus und einer damit einhergehenden auferlegten Aufgabenkritik, bestehende Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnisse, etc.) geschönt sind, wurden den Befragten eine anonymisierte Zitierung zugesichert. Die Auswertung der in den zurückgesandten Fragebögen getätigten Aussagen ergab ein sehr heterogenes Bild hinsichtlich der Bewertung und Wahrnehmung der Rolle der Verwaltung für Ländliche Entwicklung und einer möglichen Zusammenarbeit vor dem Hintergrund des Landmanagements. • Die bisherigen (etablierten) Kunden und Partner aus dem Bereich der Landund Forstwirtschaft und Kommunen bestätigen klar die Rolle der Verwaltung für Ländliche Entwicklung und sehen ihre Aktivitäten als wesentlichen Beitrag zur Erhaltung bzw. Stärkung des Lebensfähigkeit im ländlichen Raum. Während der landwirtschaftliche Bereich sich zurückhaltend über ein erweitertes Aufgabenspektrum der Verwaltung äußert, da er dann befürchtet, dass die Landwirte und die „klassische Aufgabe der Flurbereinigung“ ins Hintertreffen gerät, wird von kommunaler Seite die stärkere Betonung des aktivierenden Handlungsauftrags begrüßt. Als vordringliche Aufgabe wird die „Koordinierung, Beratung (… und …) Selbsthilfe für Gemeinden“ (Originalzitat) gesehen. • Ähnlich äußern sich die Fachverwaltungen für Naturschutz und Wasser und die nach Artikel 42 Abs. 2 BayNatSchG anerkannten Verbände, die bereits Berührung mit den Aktivitäten der Verwaltung für Ländliche Entwicklung haben. Die Arbeit der Verwaltung wird – soweit sie von den Befragten überblickt wird – anerkannt, wenngleich kritisiert wird, dass eine (noch) zu starke Hinwendung zu landwirtschaftlichen Bezügen existiert. Eine Beteiligung im Sinne 180 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 eines partnerschaftlichen Verhältnisses wird bislang (!) nicht überall für gegeben gesehen, aber eingefordert. Bedarf an Aktivitäten der Verwaltung wird insbesondere im Bereich eines aktivierenden Handlungsauftrags gesehen, so beispielsweise. in der „Koordinierung der Akteure im ländlichen Raum“, der verstärkten Betonung der „nachhaltigen Ressourcennutzung“ bzw. des „Ressourcen – und Umweltschutzes“ wie auch dem grundsätzlichen Engagement um den „Erhalt des Landschaftsbildes“. • Von Seiten derjenigen Gruppierungen, die von den Verfassern als zukünftig neue potentielle Kunden des Landmanagements in Verantwortung der Verwaltung für Ländliche Entwicklung gesehen werden, kam, wenn überhaupt, nur sehr verhalten Rückmeldung. Zum einen sind die Verwaltung bzw. ihre Aktivitäten in der Vielzahl der Antworten unbekannt („auch nur mit einem Funken Ahnung, worum es hier gehen könnte (sic!)“), zum anderen wird – wenn auch – vereinzelt sehr kritisch geäußert, dass die Verwaltung sich hier auf fremdem Terrain bewegt („Kernelemente im Aufgabenbereich (unserer) Behörde“). Es werden also Synergieeffekte weder im gemeinschaftlichen Handeln für die Belange des ländlichen Raums (z. B: durch gemeinsamen Einsatz von Fördermitteln) noch im Zusammenwirken aller Kräfte im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft (Z. B. durch gemeinsame Bürgerbeteiligung oder Abstimmung der Planungen) gesehen. Soweit es sich um Gruppierungen (z. B. Dachverbände der Wirtschaft) handelt, die wirtschaftliche Interessen verfolgen, wird nicht gesehen, inwieweit die Verwaltung für Ländliche Entwicklung durch ihre Aktivitäten die einzelnen Gruppierungen maßgeblich unterstützen kann. In Bezug auf das in Kapitel IV 1 dargestellte Rollenverständnis der Verwaltung ist also neben der auf die Verwaltung selbst bezogenen Akzeptanz des erweiterten Auf- 181 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 gabenspektrums auch ein aktives und offensives Herangehen der Verwaltung auf bestehende und zukünftige Kunden und Partner von Nöten. Bestehenden „Kunden und Partnern“ müssen insbesondere, was den aktivierenden Handlungsauftrag betrifft, neue oder veränderte Berührungspunkte aufgezeigt werden, d. h. es sollten potenziellen neuen Partnern das partnerschaftliche Beziehungsgeflecht dargestellt und wechselseitige Synergieeffekte erläutert werden. Hierzu wird in Kapitel V – Strategien und Handlungsempfehlungen – noch ausführlicher und tiefer gehend eingegangen werden. Als wesentliche „Kunden und Partner“ der Verwaltung für Ländliche Entwicklung im Landmanagement werden als Ergebnis von den Verfassern dieses Forschungsvorhabens gesehen: bisherige „Kunden und Partner“ neue potenzielle „Kunden und Partner“ (wenngleich hier und dort evtl. bereits Zusammenarbeit bestehen mag - Erweiterung) Eigentümer (bzw. Nutzer) ländlichen Grundbesitzes - Landwirte - Forstwirte - Immobilien- und Liegenschaftseigentümer bzw. –verwalter / -nutzer im ländlichen Raum - … Inanspruchnehmer ländlichen Grundbesitzes - Infrastrukturträger - Ver- und Entsorger - Rohstoffgewinner - Anbieter von Fremdenverkehrsleistungen (indirekt über Landschaft und Infrastruktur) - Gewerbetreibende - … 182 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Gewährleister bzw. Planungsträger raumordnerischer Vorgaben bzw. der Daseinsfunktionen im ländlichen Raum - Kommunen (Gemeinden, Städte und Kreise) - Verwaltungen und Verbände für Umwelt, Natur und Landschaft - Verwaltungen und Verbände für Boden und Wasser - … 183 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 -------------------------------Literatur und Quellen: BAYERISCHE VERWALTUNG FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG (VERWALTUNG LE) (HG.) (2006): Informationskompendium MAGEL, H. (HG.) (2007): Von Konkurrenz und Konfrontation zu Kommunikation und Kooperation - Ländliche Räume neu entdeckt?, Dokumentation der 9. Münchner Tage der Bodenordnung und Landentwicklung, Lehrstuhl für Bodenordnung und Landentwicklung, Materialiensammlung Heft 37/2007; München MAGEL, H. (HG.) (2006): Ländliche Kommunen unter Druck - Wie kann der Partner Ländliche Entwicklung helfen?“, Dokumentation der 8. Münchner Tage der Bodenordnung und Landentwicklung, Lehrstuhl für Bodenordnung und Landentwicklung, Materialiensammlung Heft 36/2006; München MAGEL, H. (HG.) (2005): „Ärmer, älter, bunter" - Zur Zukunft ländlicher Kommunen und zu den (neuen) Möglichkeiten der Integrierten Ländlichen Entwicklung. Dokumentation der 7. Münchner Tage der Bodenordnung und Landentwicklung, Lehrstuhl für Bodenordnung und Landentwicklung, Materialiensammlung Heft 34/2005; München MOSIEK, T.; PIEPER, T.; KASTEN, T. (2006): Entwicklung und Einführung eines Konzeptes zur Wirkungsanalyse und -prognose für Bodenordnungsverfahren in RheinlandPfalz, in: Schriftenreihe des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland Pfalz, Sonderheft 17/2006 184 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 4 (neue und alte) Produkte im Vollzug der Pentaphonie des Landmanagements Um einerseits den in Kapitel II definierten Handlungsbereichen mit den jeweils dargestellten Rahmenbedingungen und Zukunftstrends besser begegnen und andererseits den in Kapitel IV 3 beschriebenen Kunden und Partner vollständiger entgegenkommen zu können und sich so in Hinblick die in Kapitel III 1 vollzogene Filterung der Zuständigkeiten zu einer tatsächlichen „Landmanagement-Behörde“ weiter zu entwickeln, muss die Verwaltung für Ländliche Entwicklung neben einem geänderten Rollenverständnis (Kapitel IV 1) auf Grundlage ihrer Kernaufgaben und Kernkompetenzen (Kapitel IV 2) neue Produkte entwickeln und anbieten. Abbildung 33 Produktdesign – äußerer Rahmen neue (und alte) Aufgabenfelder neue (und alte) Kunden und Partner Dorf und Siedlung Wirtschaft Landschaft u. Landnutzung Großinfrastruktur Erholung u. Tourismus eigener Wirkungskreis des Akteurs eigener Handlungsauftrag der Verwaltung LE Partner Kultur, Soziales, Bildung, Information Mitwirkung des Akteurs (Ko-Akteur) neue Produkte Quelle: eigene Darstellung (MAGEL, AUWECK, KLAUS, SPRENG ET AL. 2010) 185 Landmanagement Partner aktivierender Handlungsauftrag der Verwaltung LE Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Produkt Beschreibung der Zielrichtung (Haupt-) Kunden und Partner Dorfumbau − Neufokussierung auf „Reifung statt Wachstum“ − Aktivierung und Nutzung innerörtlicher Leerstände und Brachflächen bei gleichzeitigem Erhalt und Ausbau der dörflichen Ökologie − Flächensparen − Vermeidung der Abwanderung von Bürgern durch Verbesserung der lokalen Standortbedingungen − Verbesserung der Infrastruktur bzw. deren Auslastung Kommunen, Immobilieneigentümer, Bürger allgemein, Bündnis für Flächensparen am LfU Gemeinde- / Regionalentwicklung − Aktivierung und Nutzung innerörtlicher Leerstände und Brachflächen bei gleichzeitigem Erhalt und Ausbau der regionalen Ökologie − Flächensparen − Erhöhung der Attraktivität für Handel und Gewerbe durch Verbesserung der regionalen Standortbedingungen − Stärkung der Region durch komplementären Ausbau der Infrastruktur bzw. durch Optimierung der Auslastung dieser Kommunen bzw. kommunale Allianzen auf SubLandkreisebene, Handel und Gewerbe, Bürger allgemein, Bündnis für Flächensparen am LfU Energieversorgungsmanagement − Entwicklung von langfristigen und nachhaltigen Energieversorgungsstrategien − Koordination von Produzenten und Konsumenten zur Etablierung der Netze und − Detektion geeigneter Produktionsstandort und angepasster Produktionsmethoden Kommunen, Energieproduzenten, Energiekonsumenten, Netzbetreiber Freizeit-, Erholungs- und Kulturlandschaft − Hebung bislang un(ter)genutzter Potenziale im Bereich des Tagestourismus und der Naherholung − Weiterentwicklung und Ergänzung des regionalen Tourismusangebots (sofern bereits etabliert) Kommunen in naturräumlichen Einheiten, regionale Zusammenschlüsse im Fremdenverkehr, Boden-, Wasser- und Be- 186 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 − nachhaltige und breitgefächerte Nutzung und Sicherung bedeutsamer Kultur- bzw. Naturlandschaften − Erhöhung der Attraktivität der Lebensbedingungen für die Einheimischen − Koordination der kommunalen Landschaftsplanung wirtschaftungsverbände, Landwirte und landwirtschaftsnahe Landnutzer Fachbehörden, die durch ihre Aktivitäten regelmäßig Einfluss auf das Landschaftsbild haben Kompensationsflächenpool − Schaffung gesetzlich bedingter oder freiwilliger Kompensationsflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft − Erweiterung des Gestaltungsspielraumes der Kommunen durch Ökokonto − Abstimmung der Artenschutzkonzepte und Art der Ausgleichsflächen mit den Beteiligten − Koordination der langfristigen Pflegeund Sicherungsmaßnahmen und Optimierung der ökologischen Wirkung und Funktion im großräumigen Zusammenhang Kommunen, Fachbehörden, die durch ihre Aktivitäten regelmäßig zur Leistung naturschutzrechtlicher Kompensationen verpflichtet sind Unternehmen mit großem Flächenbedarf Naturschutzbehörden und anerkannte Verbände, Landeigentümer, Landwirte und landwirtschaftsnahe Landnutzer Gewerbeflächenpool − Nutzung freiwerdender bzw. freigewordener Flächen − Bewältigung eines Entwicklungsdrucks − Sicherung einer abgestimmten regionalen Entwicklung im Bereich der Gewerbeansiedlung Kommunen und kommunale Allianzen Unternehmen mit großem oder speziellem Flächenbedarf Forstflächenmanagement − umfassendes Flächen- und Nutzungsmanagement einschließlich fachgerechter Pflege ökologisch wertvoller Wälder − Erschließung un(ter)genutzter Forstbestände − Produktivitätssteigerungen − Unterstützung regionaler Wertschöpfungsketten Kommunen, Eigentümer von Privatwald Fachverwaltungen im Bereich der Forstwirtschaft und des Naturschutzes forstliche Vereinigungen und anerkannte Verbände des Naturschutzes Flächenbewirtschaftungsmanagement − Management von (ländlichem) Grundeigentum in öffentlichen Händen, das nur in Teilbereichen einer direkten Nutzung unterliegt oder dessen Weitergabe aufgrund rechtlicher Einschränkungen und Belastungen gehemmt ist oder für das kein konkretes öffentliche Einrichtungen und Stiftungen der öffentlichen Rechts Immobilien Bayern 187 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Nutzungsinteresse außer der Sicherung allgemeinwohldienlicher Auflagen besteht Unternehmensflurbereinigung − Umsetzung von großflächigen Bauund Nutzungskonzepten im ländlichen Raum − Verteilung der Aufbringung des Landbedarfs auf einen größeren Kreis von Eigentümer − Minimierung von landeskulturellen Beeinträchtigungen Kommunen, staatliche Institutionen bzw. Unternehmensträger, Landeigentümer, Landwirte und landwirtschaftsnahe Landnutzer Förderprogrammkoordinierung − Detektion von geeigneten Förderprogrammen, Anpassung von Projekten und konkreten Vorhaben, damit sie im Sinne der geltenden Programme förderfähig sind Kommunen, alle Akteure mit Planungen oder Vorhaben, die Finanzierungsbedarf haben Region vital − Initiierung und Management von regionalen Entwicklungskonzepten − langfristige Koordinierung von Fachplanungen − Behebung wirtschaftlicher, sozialer, baulicher oder sonstiger infrastruktureller Defizite und Probleme kommunale Allianzen Landnutzungskoordination − Koordinierung unterschiedlicher Nutzungsinteressen − Behebung ökologischer Probleme resultierend aus der derzeitigen Landnutzung − Anpassung und Steuerung absehbarer Änderungen in der Landnutzung Kommunen in naturräumlichen Einheiten, Boden-, Wasser- und Bewirtschaftungsverbände Landwirte und landwirtschaftsnahe Landnutzer, Fachbehörden, die durch ihre Aktivitäten regelmäßig Einfluss auf das Landschaftsbild haben Agrarstrukturelle Verbesserung − Behebung agrarstruktureller Mängel − Reaktion auf veränderte Landbewirtschaftung infolge klimatischer Veränderungen − Senkung von Kosten und Ressourceneinsatz bei der Landbewirtschaf- Kommunen, Landeigentümer, Landwirte und landwirtschaftsnahe Landnutzer (als kombiniert Bild- / Wortmarke zwar beim DPMA * eingetragen, als reine Wortmarke aber ohne Einschränkung verwendbar) * Deutsches Patent- und Markenamt – Recherche vom 30.06. 2010 188 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 tung − Verbesserung von ökologisch belasteten Flächen und Förderung der Biodiversität ermöglichende Bodenordnung für Dritte (facilitating) − Mithilfe bei der Umsetzung bereits entwickelter raumbedeutsamer Planungen Dritter durch bodenordnerische Maßnahmen Kommunen, öffentliche Einrichtungen, privatrechtliche Institutionen Die entwickelten Produkte sollen prägnant auf die aktuellen Herausforderungen in den Handlungsfeldern des Landmanagements ausgerichtet sein, jedoch wird nicht der Anspruch erhoben, alle denkbaren Facetten der Aufgabenbereiche aus Kapitel I mit diesen Produkten vollumfänglich abzudecken. Zielrichtung ist vielmehr eine eindeutige Positionierung und Profilierung der Verwaltung für Ländliche Entwicklung auf wesentlichen Aufgaben, wobei jedoch der sog. Markenkern der Verwaltung, zu dem u. a. der verantwortungsbewusste Umgang mit Grund und Boden, die planerische (Mit-) Gestaltung der Umwelt, das hohe Maß an Bürgerbeteiligung und der konfliktmindernde Einsatz der Bodenordnung gehört, stets im Auge behalten wird. Ausgangsbasis bilden dabei die in Kapitel III 2 extrahierten Elementarleistungen der bisherigen Aktivitäten. Diese werden ergänzt und verfeinert und mit neu hinzukommenden Elementarleistungen, für die die Verwaltung bislang noch keine ausreichende fachliche Kompetenz besitzt, komplementiert und daraus die neuen Produkte eines Landmanagements komponiert. Erst aus der Summe bisheriger und neuen Elementarleistungen kann die beschriebene Produktpalette angeboten werden. 189 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Abbildung 34 Produktdesign – Aufbau und Struktur bisherige Elementarleistungen (aus den Aktivitäten der Verwaltung heraus) + neue Elementarleistungen (durch eigene Kompetenz oder durch dritte erbracht) = neue Produkte (im Vollzug der Pentaphonie aufgabenfeldbezogen) Quelle: eigene Darstellung (MAGEL, AUWECK, KLAUS, SPRENG ET AL. 2010) Das notwendige Vorhandensein dieser neuen Leistungen bedeutet allerdings nicht, dass die Verwaltung diese auch alle selbst leisten muss. Vielmehr kann und soll in Analogie zu modernen Produktionsprozessen in der Industrie eine entsprechende Leistung auch auf dem Markt eingekauft werden. Übertragen auf das Handeln der Verwaltung bedeutet dies, dass diese Leistung entweder vom Partner selbstständig erbracht wird oder aber von der Verwaltung für Ländliche Entwicklung bei Dritten (insbesondere dem freien Beruf) in Auftrag gegeben wird. Die Verwaltung muss also diesbezüglich keine Personalressourcen ausbilden, vorhalten oder abstellen. Eine vergleichbare Vorgehensweise findet sich bereits in den bisherigen Aktivitäten der Verwaltung durch die Vergabe von Planungsleistungen im Rahmen der Dorferneuerung oder hinsichtlich der Landschaftsplanung im Rahmen von Flurneuordnungsverfahren. 190 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Der neue und erweiterte Leistungskatalog der Verwaltung muss – neben den bisherigen Elementarleistungen (Kapitel III 2) – folgende Elemente umfassen: Initiierung von Landnutzungskonzepten Anregung zur und Mithilfe bei der Erstellung eines Landnutzungskonzeptes. Derartige Konzepte dienen auch als Vorbereitung für bodenordnerische Maßnahmen. Eine nachhaltige ökologische und ökonomische Entwicklung findet dabei - soweit möglich - Berücksichtigung Städtebauliche Kalkulation Aufstellen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung hinsichtlich Gebäude-, Grundstückskosten, Erschließungsaufwand und Außenanlagen bei geplanten städtebaulichen Maßnahmen mit besonderer Berücksichtigung der langfristigen Unterhaltungsaufwendungen und Nachfolgekosten umfassende Wertermittlung Ermittlung von Markt- und Tauschwerten für unbebaute, aber auch bebaute Grundstücke Gebäudekataster Erfassung von Gebäuden und bebaubaren Flächen mit ihren derzeitigen Nutzungen und potentiellen Nutzungsmöglichkeiten in einem Geoinformationssystem, weiterhin die Bereitstellung und Aktualisierung dieser Datenbestände Gebäudemanagement Analyse von baulichen Anlagen im Bestand (Wert und Nutzungsmöglichkeiten) regionale Entwicklungskonzepte Beratung, Mitwirkung und Koordination bei der Erstellung regionaler Entwicklungskonzepte (Bestandsaufnahme, Leitbild und Maßnahmenplanung) unter besonderer Berücksichtigung der Optimierung und Schwerpunktsetzung von Infrastrukturanlagen 191 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Initiierung interkommunaler Flächennutzungsplanungen Herantragen von Vorschlägen zu Allianzen an geeignete Gruppen von Gemeinden; z. B. durch Einladung zu Informationsabenden und Aufzeigen von Synergiepotenzialen und Herausstellung der Bedeutsamkeit einer regional abgestimmten und gemeindeübergreifenden Bauleitplanung Tourismusteilkonzept (TTK) Mithilfe bei der Entwicklung eines TTKes (kein gesamtes Tourismuskonzept!) unter Schwerpunktsetzung (z. B. Kultur, Landschaft, Agrarthemen) Energieleitplan Entwicklung von Zielvorstellungen über künftige Energieversorgung (incl. analytischer Aufbereitung von Alternativen), weiterhin Vorschlag zur und Beratung bei der Erstellung von Energieleitplänen nach Interessenlage von Konsumenten und Produzenten Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten Anregung zur Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen, um möglichst viele Produktionsschritte einzelner Produkte in der Region zu halten, weiterhin Entwicklung von Vermarktungsstrategien 192 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Zum besseren Verständnis der Stellung dieser Produkte als zentralem Element im Forschungsvorhaben und zur Verdeutlichung ihrer Konzeption soll im nachfolgenden die Zusammensetzung der Produkte aus den Elementarleistungen beschrieben und ihre Anwendung exemplarisch in einem Kontext dargestellt werden. Abbildung 35 Produkte – Zusammensetzung und exemplarische Anwendung Produkt exemplarischer Anwendungskontext Elementarleistung 1 Elementarleistung 2 Elementarleistung 3 Elementarleistung 6 Elementarleistung 7 Elementarleistung 8 Elementarleistung 4 Elementarleistung 5 Dorfumbau Anpassung der Siedlungs- und Infrastruktur an geänderte demographische und soziokulturelle Rahmenbedingungen Capacity building Fachberatung Leitbildprozess Vitalitätscheck partizipatives Prozessmanagement städtebauliche Kalkulation DE-Plan Bodenordnung Wertermittlung Gebäudekataster Flächenadministration Flächenpooling Gebäudemanagement Schaffung von (technischer) Infrastruktur Umsetzungsbegleitung Gemeinde- / Regionalentwicklung Verbesserung der regionalen Standortbedingungen durch komplementären Ausbau der Infrastruktur bzw. durch Optimierung der Auslastung dieser und somit Attraktivitätssteigerung für Bürger, Handel und Gewerbe Capacity building Fachberatung Leitbildprozess Initiierung regionaler Allianzen Initiierung interkommunaler Flächennutzungsplanungen regionale Entwicklungskonzepte partizipatives Prozessmanagement städtebauliche Kalkulation Bodenordnung Wertermittlung Gebäudekataster Flächenadministration Flächenpooling Gebäudemanagement Schaffung von (technischer) Infrastruktur Umsetzungsbegleitung 193 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Energieversorgungsmanagement Ausbildung einer (weitgehend) autarken Energieversorgung im Dorf unter nachhaltiger Nutzung des lokalen Produktionspotenzials aus erneuerbaren Energien Fachberatung Energieleitplan Landnutzungskonzept Schaffung von (technischer) Infrastruktur Flächenpooling Umsetzungsbegleitung Bodenordnung Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten Freizeit-, Erholungs- und Kulturlandschaft Inwertsetzung und Sicherung der Kulturlandschaft zur touristischen Nutzung Capacity building Fachberatung Leitbildprozess Landnutzungskonzept Bodenordnung Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten Initiierung regionaler Allianzen Schaffung von (technischer) Infrastruktur Tourismusteilkonzept Umsetzungsbegleitung Kompensationsflächenpool Schaffung von gesetzlich bedingten oder freiwilligen Kompensationsflächen bei Eingriffen in Natur und Landschaft im Auftrag des Kompensationsschuldners Fachberatung Leitbildprozess Flächenadministration Umsetzungsbegleitung Initiierung regionaler Allianzen Landnutzungskonzept Bodenordnung Gewerbeflächenpool Sicherung einer abgestimmten regionalen Entwicklung im Bereich der Gewerbeansiedlung durch interkommunale Gewerbegebiete und Vorhaltung von Kapazitäten Fachberatung Leitbildprozess Initiierung regionaler Allianzen Initiierung interkommunaler Flächennutzungsplanungen Bodenordnung Schaffung von (technischer) Infrastruktur Flächenpooling Flächenadministration Landnutzungskonzept Umsetzungsbegleitung Forstflächenmanagement Erschließung un(ter)genutzter Forstbestände und Etablierung eines rentablen Bewirtschaftungskonzepts gerade bei kleinteiliger Eigentumsstruktur Fachberatung Leitbildprozess Schaffung von (technischer) Infra- Flächenadministration (Land)nutzungskonzept Aufbau regionaler Wertschöpfungsket- 194 Bodenordnung Umsetzungsbegleitung Bodenordnung Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 struktur ten Flächenbewirtschaftungsmanagement Management und Sicherstellung der Pflege-Bewirtschaftung von öffentlichem Grundeigentum, dessen Nutzung nur nachrangig von Interesse ist (Gewässerschutzstreifen, Ökoflächen, etc. ) Fachberatung Leitbildprozess Landnutzungskonzept Bodenordnung Flächenadministration Umsetzungsbegleitung Unternehmensflurbereinigung Umsetzung von großflächigen Bau- und Nutzungskonzepten im ländlichen Raum bei Verteilung der Aufbringung des Landbedarfs auf einen größeren Kreis von Eigentümer und gleichzeitiger Minimierung von landeskulturellen Beeinträchtigungen (z. B. durch Zerschneidung) Fachberatung Landnutzungskonzept Wertermittlung Flächenpooling Flächenadministration Umsetzungsbegleitung Schaffung von (technischer) Infrastruktur Bodenordnung Förderprogrammkoordinierung Unterstützung und Beratung von Akteuren bei der Akquirierung von öffentlichen Fördermitteln zur Umsetzung von Projekten Capacity building Fachberatung Leitbildprozess Initiierung regionaler Allianzen Umsetzungsbegleitung Region vital Initiierung und Management von regionalen Entwicklungskonzepten mit Wirtschafts- und Sozialpartnern auf einer räumlichen Sub-ILE-Ebene Capacity building Fachberatung Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten Umsetzungsbegleitung Leitbildprozess Initiierung regionaler Allianzen partizipatives Prozessmanagement Landnutzungskoordination Reaktion/Anpassung auf absehbare grundlegende Änderungen in der Landnutzung z.B. durch weiträumige Aufgabe der Milchwirtschaft zugunsten einer Biomasseproduktion Capacity building Fachberatung Flächenadministration Umsetzungsbegleitung Leitbildprozess 195 Initiierung regionaler Allianzen Landnutzungskonzept Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Agrarstrukturelle Verbesserungen Sicherung der Landbewirtschaftung durch Steigerung des Produktivitätsniveaus und Senkung der Kosten und des Ressourceneinsatzes Capacity building Fachberatung Leitbildprozess Schaffung von (technischer) Infrastruktur Bodenordnung Umsetzungsbegleitung Landnutzungskonzept Wertermittlung ermöglichende Bodenordnung für Dritte (facilitating) Umsetzung bereits entwickelter raumbedeutsamer Planungen Dritter durch bodenordnerische Maßnahmen (z.B. die Schaffung großflächiger Tourismuseinrichtungen – Seenlandschaft, Skipisten, etc, …) Capacity building Fachberatung Leitbildprozess Landnutzungskonzept Wertermittlung Schaffung von (technischer) Infrastruktur Bodenordnung Flächenpooling Flächenadministration Umsetzungsbegleitung Verprobung und Bestätigung durch strukturierte Expertenbefragung und Workshop Der vorliegende, in einer „laborähnlichen“ Situation erstellte Katalog der Produkte im Vollzug der Pentaphonie des Landmanagements wurde im Rahmen einer mit dem Auftraggeber abgestimmten Fragebogenaktion bei Experten, die dem Kreis der bisherigen und zukünftiger „Kunden und Partner“ zugerechnet wurden (siehe Kapitel IV 3.2), qualitativ auf seine Praxistauglichkeit, Praktikabilität und Einsatzfähigkeit verprobt. Untersuchungsgegenstand waren dabei sowohl die Zielrichtung der Produkte als auch die adressierten Kunden und Partner, insbesondere aber auch die Zusammenstellung der Produkte aus den Elementarleistungen. Die Auswertung der 16 zurückgesendeten Fragebögen (bei 33 Aussendungen) ergab eine durchgehend positive – wenn auch schwerpunktmäßig unterschiedlich gewichtete – Resonanz. Sowohl die Praxistauglichkeit der Produkte als auch die Praktikabilität der Vorgehensweise wurde bestätigt. Soweit einzelne Produkte bewertet wurden, war durchweg die Kommentierung „sinnvoll“, „passend“ oder „nützlich“ (alles Originalzitate). Mit der Zusammensetzung der Produkte aus den unterschiedli196 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 chen Elementarleistungen bestand grundsätzlich Einverständnis. Soweit Korrekturhinweise oder Ergänzungen gegeben wurden, wurden diese in einem rekursiven Prozess im Produktkatalog aufgenommen bzw. bei den Elementarleistungen berücksichtigt. Zur detaillierten Überprüfung und zur Bestätigung der erhaltenen Ergebnisse wurde im Einvernehmen mit dem Auftraggeber wurde am 18. März 2010 ein halbtägiger Workshop abgehalten. Teilnehmer waren dabei neben den Verfassern Vertreter des Auftraggebers, leitendes Personal der Ämter für Ländliche Entwicklung, Bürgermeister ländlicher Kommunen, Führungspersonal von mit Landfragen befassten Institutionen (Wasserwirtschaftsverwaltung, Forstverwaltung) sowie zweier im Bereich des Landmanagements tätiger Planungs- und Beratungsfirmen. Ein großer Teil des Akteursspektrums wurde somit abgebildet. Als Kernaussagen aus den gemeinsam erarbeiteten Ergebnissen konnte festgehalten werden, dass alle Teilnehmer die Handlungsfelder und Aufgabenbereich, wie sie in diesem Forschungsvorhaben detektiert und abgeleitet wurden, als zutreffend und wesentlich bestätigten. Besonders wurde die (zukünftige) Rolle der Verwaltung für Ländliche Entwicklung als Koordinationsstelle für die Entwicklungsbelange im ländlichen Raum bei gleichzeitiger Anerkennung der bisherigen Verwaltungsaktivitäten, insbesondere auf dem Gebiet der integrierten ländlichen Entwicklung, herausgehoben. Der von den Verfassern entwickelte Produktkatalog wurde in drei unterschiedlich zusammengesetzten Gruppen einer intensiven Begutachtung und Priorisierung unterzogen. Die Praxistauglichkeit und Praktikabilität der Produkte wurde in diesem Zusammenhang trotz in Teilbereichen abweichender Auffassungen über die Reihenfolge der Wichtigkeit der Produkte deutlich bekräftigt. 197 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Aus den Stellungnahmen und Positionen der Teilnehmer konnte folgendes abschließende Resümee gezogen werden: 1) geänderte oder sind in Änderung befindliche Rahmenbedingungen im ländlichen Raum beeinflussen die Aufgabenbereiche des Landmanagements und schaffen neue Anforderungen 2) die Verwaltung für Ländliche Entwicklung gilt als geschätzter Partner, muss jedoch ihr Engagement diesen Aufgabenbereichen anpassen 3) das Engagement kann am besten durch einen neuen und überarbeiteten Leistungskatalog (bestehend aus neuen / veränderten / angepassten Produkten) in die Praxis abgebildet werden 4) vor dem Hintergrund einer sinkenden Personalausstattung muss die Verwaltung ihr Engagement konzentrieren a) sie muss in ihren Kernkompetenzen (Markenkern) präsent bleiben b) Dienstleistungen müssen zusammen mit Partnern erbracht (Kooperation) und / oder auf dem Markt eingekauft werden (Privatisierung) 5) die Privatisierung muss professionalisiert werden durch Konzepte, die einen Markt mehrerer Anbieter ermöglicht, also durch entsprechendes Volumen und eine geeignete Vergabestruktur, die Qualität und Regionalität sicherstellt 198 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 V Strategien und Handlungskatalog 1 Vorbemerkung Die OECD-Studie „Das neue Paradigma für den ländlichen Raum“ (OECD 2006) hat offengelegt, dass es auch in Deutschland notwendig ist, die Politik für ländliche Räume zu überdenken (vgl. Kapitel IV). Dies führt in gerader Linie zur Aufforderung, auch den politischen Auftrag für die Entwicklung ländlicher Räume neu und klarer als bisher zu definieren. Diese Auffassung wird auch durch das Gutachten „EUAgrarpolitik nach 2013. Plädoyer für eine neue Politik für Ernährung, Landwirtschaft und ländliche Räume“ des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV 2010, S. 23 ff) gestützt * . Daraus lässt sich ein Auftrag für eine strukturierte Entwicklung ländlicher Räume ableiten, sowie die Aufforderung, zugehörige „Produkte“ zur Unterstützung und Stärkung ländlicher Räume zu entwickeln und bei allen Akteuren im ländlichen Raum zu kommunizieren. Eine der Kernforderungen der oben angeführten Studie ist es, sich vom engen sektoralen Agrar- und Problembezug zu lösen und stattdessen mehr auf sektorübergreifende Förderung, Stärkung und Koordination bislang ungenutzter Potenziale und - wie zu ergänzen ist - neue (strategische) Partnerschaften zu setzen. Diese Partnerschaften bieten die Möglichkeiten, den eigenen Kernauftrag (Bodenordung nach FlurbG und auch BauGB) mit Dienstleistungen (aktivierender Auftrag) zu kombinieren und damit noch effizienter zum Wohle der ländlichen Räume zu agieren. Landmanagement ist damit ein geeignetes Instrument, den für die Entwicklung des ländlichen Raumes wichtigen Faktor Grund und Boden nachhaltig in Wert zu setzen und um somit regionale Wirtschaftskraft zu stärken (AUWECK, KLAUS 2008, vgl. BMELV 2010, S. 24 Nr. 89.). Dies gilt für alle aufgezeigten Handlungsfelder. Die Relevanz der Aufgabenfelder wurde dabei über eine Zuordnung von Aufgaben überprüft. * „Die 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik ist gegenwärtig der einzige Politikbereich, der die Förderung der Entwicklung ländlicher Räume explizit im Namen führt. Zwar haben auch Maßnahmen aus anderen Politikbereichen Auswirkungen auf ländliche Räume, die möglicherweise sogar größer sind als die der 2. Säule der GAP, doch gibt es in jenen anderen Politikbereichen keinen Ansatz, der eine umfassende Strategiebildung für die ländliche Entwicklung beinhaltet.“ (BMELV 2010, S. 23) 199 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Folgende Facetten sind dabei einbezogen: • Grund- und Bodenverwaltung • Landnutzung • Immobilien(-management) Der Verwaltung für Ländliche Entwicklung erwächst dadurch eine zentrale Rolle bei der Entwicklung ländlicher Räume, insbesondere durch die Unterstützung von Gemeinden und anderen Akteuren im ländlichen Raum. Hinsichtlich des Handlungsauftrages für das Landmanagement sind folgende Unterscheidungen bezüglich eigenen und aktivierenden Handlungsauftrag zu treffen, die sich auf die Strategien und Handlungsempfehlungen auswirken: • Rein aktivierender Handlungsauftrag der Verwaltung für Ländliche Entwicklung (überwiegend im Rahmen der „Umsetzungsbegleitung“, z. B. nach ILEFördergrundsätzen). Kompetenz vorrangig bei kommunaler (Bau- leit-)planung bzw. Kompetenzen bei verschiedenen Ressorts. • Eigener Handlungsauftrag der Verwaltung für Ländliche Entwicklung (ILE, DorfR, FinR-LE), in einem Aufgabenbereich, in dem die rechtliche Zuständigkeit bei der kommunalen (Bauleit-)planung liegt. Bei diesem Handlungsauftrag gibt es einen zwingenden Abstimmungsbedarf! • Eigener Handlungsauftrag der Verwaltung für Ländliche Entwicklung, mit Schnittstellen zu einem oder mehreren Ressorts (je mehr Ressorts betroffen sind, desto höher ist der Koordinierungs- und Abstimmungsbedarf!). • Eigener Handlungsauftrag der Verwaltung für Ländliche Entwicklung (ILE, DorfR, FinR-LE) ohne zwingende Schnittstellen zu anderen Ressorts. • Kein eigener Handlungsauftrag, aber Relevanz innerhalb ELER und Territorialer Agenda (EU 2007A), z. B. Stärkung regionaler Identität, neue Formen der Partnerschaft. 200 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 2 Ableitung der Strategien Die Handlungsstrategien wurden für die Felder „Handlungsauftrag“, „Produkte“ und „nationale Herausforderungen“ aufgestellt (vgl. Abbildung 36) und spiegeln die Erkenntnisse aus dem vorliegenden Forschungsvorhaben wider. Sie orientieren sich zum einen an nationalen (GAK-Rahmenplan) und internationalen Anforderungen (z. B. KAUFMANN 2010) an Landmanagement, zum anderen sind sie auch im Kontext der bisher am Lehrstuhl für Bodenordnung und Landentwicklung entstandenen Forschungsarbeiten zu sehen. Da sich der Themenkomplex Landmanagement wie ein Schirm über die anderen Forschungsarbeiten (z. B. Dorferneuerung 2020, Differenzierte Landnutzung in der Ländlichen Entwicklung) spannt, muss dieser auch in Interaktion mit den bisherigen und sich in Bearbeitung befindlichen Forschungsarbeiten gesehen werden. Letztere setzen sich mit konkreten Fragestellungen zu spezifischen Themen auseinander, woraus natürlich auch neue Elementarleistungen und Produkte entstehen können. Abbildung 36 Felder für die Handlungsstrategien Quelle: eigene Darstellung (MAGEL, AUWECK, KLAUS, SPRENG ET AL. 2010) 201 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 3 Strategien 1. Klare(re)s Herausarbeiten des Koordinierungsauftrages „Förderung des ländlichen Raums“ Ein Koordinierungsauftrag bei der notwendigen Aktivierung und Steuerung von Planungen und vor allem strategischen Kooperationen kann allein schon aus dem Handlungsauftrag des §§ 1 und 37 FlurbG abgeleitet werden. Hinzu kommt nun noch die massive Kritik der OECD an fehlender horizontaler und vertikaler Koordination (OECD 2006). Das in Abbildung 37 dargestellte Beziehungsgeflecht zeigt, dass alle Akteure über die Handlungsfelder zueinander in Bezug stehen. Damit entsteht ein sehr hoher Koordinationsaufwand. Abbildung 37 Beziehungsgeflecht mit thematischen Bezügen der Akteure im ländlichen Raum Quelle: eigene Darstellung (MAGEL, AUWECK, KLAUS, SPRENG ET AL. 2010) 202 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Aufgrund der oben aufgeführten Kernkompetenzen ist es eine zentrale Aufgabe des Landmanagements, verstärkt die Rolle der Koordination auszuüben. Die Rückkopplung der Kernaufgabe „dynamische Bodenordnung“ im Sinne von Hoisl und Magel (HOISL 1993, MAGEL 1996) mit den verschiedenen Handlungsfeldern eröffnet viele Möglichkeiten der Umsetzung und Aktivierung im Rahmen von Kooperationen. Damit kann der Gefahr einer möglichen „Ressortaufsplitterung“ bei fachübergreifenden Lösungsansätzen besser entgegengewirkt werden. Ziel der Koordinatorenrolle sollte die Formulierung sowie Ein- und Anpassung von Produkten sein. Die Einrichtung und Koordination von Partnerschaften im Rahmen des angeführten Aktivierungsauftrags setzen eine deutliche Herausstellung und Implementierung von Kernkompetenzen voraus, die natürlich durch ein umfangreiches Aus- und Fortbildungsprogramm abgestützt werden müssen. 2. Neue Kooperationen und strategische Partnerschaften mit anderen Verwaltungen anstoßen Grundgedanke von Kooperationen im Bereich Landmanagement ist ein ganzheitlicher Ansatz im Sinne der Nachhaltigkeit. Dies umfasst die Zusammenführung aller Akteure im ländlichen Raum. Kooperationen sind hier im Sinne von lernenden Systemen zu verstehen, das heißt im Sinne permanenter Anpassung an Herausforderungen sowie Rückkopplung in die laufenden Prozesse. Dies bezieht sich sowohl auf die Produktpalette der Bayerischen Verwaltung für Ländliche Entwicklung als auch auf die Ausrichtung der strategischen Partnerschaften. Dabei muss permanent die Zielsetzung für den aktivierenden Auftrag bei Kommunen angepasst werden. Neue Impulse können und müssen zu einer Veränderung der Konstellationen (Partnerschaften) und möglicher Ziele führen. Hierzu ist es unabdingbar erforderlich, eine Palette möglicher Produkte vorzuhalten, die gegebenenfalls auch ergänzt werden kann und muss. Ebenso notwendig ist es in diesem Kontext, auch politisch auf solche Kooperationen vorbereitet zu sein. Das bedeutet: ein aktives informatives Zugehen auf und argumentatives Überzeugen von politischen Entscheidungsträgern ist eine ständige unabdingbare Voraussetzung für ein erfolgreiches Handeln auf diesem Feld! Ohne politische Rückendeckung ist ein fachlich wünschenswerter Ausbau des Handlungsauf203 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 trags nur schwer möglich. Die Rolle der Verwaltung für Ländliche Entwicklung liegt also in der Stärkung und Aktivierung von bestehenden und ggf. neuen Partnerschaften für die jeweiligen Aufgabenstellungen und Lösungsansätze. Dies setzt voraus, dass die Verwaltung auch viel mehr Kooperation(en) z. B. mit „Privaten“ lernen muss. Eigener Auftrag – interner Anstoß Kooperationen im Bereich Landmanagement dürfen nicht zwangsweise erfolgen, sondern müssen sich am Prinzip der Freiwilligkeit orientieren, um die möglichen und denkbaren Synergieeffekte umfassend auszunutzen. Es muss aber intern, d. h. seitens der Verwaltung für Ländliche Entwicklung die Kooperation konsequent und angestoßen werden Dazu ist im Vorfeld wichtig, zu prüfen, welche Akteure im Bereich Landmanagement wo und wie tätig sind und welche Interessen und weitere (Kooperations-) Partner sie dabei haben. Innerhalb der jeweiligen Kooperationen muss sich jeder Partner gleichwertig wiederfinden. Wichtige Basis hierfür ist in jedem Fall ein allgemeinverständlich (bezogen auf die Akteure) aufgearbeiteter und an die Bedürfnisse angepasster dynamischer und offener Produktkatalog (sog. fragend-entwickelnder oder erotematischer Produktkatalog), in dem sich die Partner und ihre Bedürfnisse / Fragestellungen wiederfinden. Dieser Auftrag ist innerhalb der Verwaltung bewusster als bisher zu kommunizieren und aktiv von der Führungsebene zu forcieren. Aktivierender Auftrag und Dienstleistungen – externer Anstoß von Kooperationen und Nachfrage nach Dienstleistungen Kooperationen und Umsetzung von Planungen im Bereich Landmanagement können und sollen auch extern, d. h. von z. B. Gemeinderat und Bürgermeistern, aber auch anderen Institutionen / Verwaltungen und Gruppen initiiert werden. Das bedarf unter Umständen noch einer Beratung sowie fachlichen Unterstützung und Begleitung seitens der Verwaltung für Ländliche Entwicklung. Mehr und mehr setzt dies aufgrund der Komplexität der Anliegen eine Kenntnis existierender Programme anderer Verwaltungen und Akteure voraus, um zu synergetischen Lösungen zu kommen. Bei diesen Kooperationen ist es notwendig, dass Bürgermeister und Gemeinderäte auch bei Schwierigkeiten und Durchhängern „bei der Stange bleiben“. Motivation und Coaching sollten daher auch Bestandteil des Angebots der Bayerischen Verwaltung für Ländliche Entwicklung sein. 3. Beratung als zentrale Aufgabe des Landmanagements ernstnehmen Die vorerwähnte Unterstützung von Gemeinden bei der Wahrnehmung von Aufgaben des Landmanagements gehört aufgrund des § 1 FlurbG (Förderung der Landentwicklung) immer schon zu den Aufgaben der Verwaltung für Ländlichen Entwicklung (siehe nun aber auch die Umsetzungsbegleitung bei der integrierten ländlichen Entwicklung!). Die Gutachter fordern eine Verstärkung der Beratung. Oft sind Gemeinden bei Aufgaben der Kommunal – bzw. Gemeindeentwicklung überfordert, vor allem, wenn es um das Zusammenwirken mehrerer Behörden bzw. Partner geht. Sol204 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 che vom Gemeindetag angemahnten Beratungshilfen sollen durch die Verwaltung für Ländliche Entwicklung als wichtige Säule des Landmanagements aufund weiter ausgebaut werden. Die Beratungsaufgaben müssen alle hier im Forschungsauftrag dargestellten Handlungsfelder umfassen, um die Gemeinden tatsächlich kompetent zu unterstützen. Falls notwendig, weil seitens der Verwaltung für Ländliche Entwicklung selbst nicht leistbar, sollte die Beratung, aber auch manche Planungs- und Bodenordnungsbeiträge, privat „eingekauft“ werden. Dies setzt voraus, dass die Verwaltung für Ländliche Entwicklung offen ist für eine umfassende Privatisierungsinitiative von Arbeitsleistungen und Paketen, damit genügend Kapazitäten auf dem freien Markt vorhanden sind. Die gegenwärtige Situation mit wenigen Büros ist unbefriedigend. In diesem Zusammenhang ist es fast unnötig zu betonen, dass zur effizienten Beratung (siehe Abbildung 38), wie bereits erwähnt, der souveräne Überblick von und die Abstimmung mit Programmen der Partnerverwaltungen gehört. Abbildung 38 Beratungskreislauf von Gemeinden Quelle: eigene Darstellung (MAGEL, AUWECK, KLAUS, SPRENG ET ET AL. (2004) 205 AL. 2010), angepasst aus: MAGEL, H. Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Abbildung 39 stellt dar, dass Impulse nicht immer direkt seitens der Ämter für Ländliche Entwicklung erfolgen müssen. Es können hier auch die Kooperationspartner oder andere Akteure im ländlichen Raum eingesetzt werden. Abbildung 39 Einbindung und Aktivierung der Partner Quelle: eigene Darstellung (MAGEL, AUWECK, KLAUS, SPRENG ET AL. 2010), angepasst aus: MAGEL, H. ET AL. (2004) 4. Fachlich erweiterte Aus- und Fortbildung sowie Capacity Building Ständige interne Aus- und Weiterbildung in „Nachbardisziplinen“ ist unabdingbar. In Kapitel IV 2 sind Schlüssel- und Kernkompetenzen aufgeführt, die für eine umfassende Ausführung des Auftrags Landmanagement notwendig sind. Herauszuheben ist hier die Fähigkeit, neue Handlungsfelder zu erschließen (Bereich „aktivierende Beratung“). Dies setzt einerseits Sicherheit in den Kernkompetenzen Planung, Koordination und Bodenordnung, andererseits den sicheren Blick für andere Aspekte und Disziplinen voraus. Zusammen bilden sie den Schlüssel für die Stabilisierung und 206 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Positionierung der Bayerischen Verwaltung für Ländliche Entwicklung im Bereich Landmanagement. Der „sattelfest spezialisierte Generalist“ mit Flexibilität und Anpassungsfähigkeit ist ein (überlebens-) wichtiger Garant sowohl für die Gewinnung neuer Kunden als auch für die laufende Anpassung von Elementarleistungen und Produkten an Veränderungen und neuen Notwendigkeiten im ländlichen Raum. Aber auch Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft, Gemeinden, Bürger und die Partner müssen durch Capacity Building systematisch „qualifiziert“ werden. Eine zentrale Handlungsstrategie ist hier eine intensivere Einbettung der Schulen der Dorf- und Landentwicklung in die Philosophie des Landmanagements, um eine „mentale“ und „emotionale“ Einbeziehung der Partner zu erreichen. 5. Zukünftige Entwicklungen rechtzeitig erkennen und thematisieren - Gemeinden, Institutionen und andere Verwaltungen auf Handlungsbedarf ansprechen Über das allgemeine Grundverständnis sowie die Motive und konkreten Ziele eines integralen und nachhaltigen Landmanagements scheinen laut Befragung der Gemeinden und anderer Verwaltungen insgesamt noch große Unsicherheiten zu bestehen, da vieles nur vor dem Hintergrund des eigenen Handlungsauftrages und ggf. enger Aufgaben / Ziele gesehen wird. Die Notwendigkeit aber, strategische Partnerschaften einzugehen, wird in der Regel von den Gemeinden und Institutionen gleichwohl als wichtig erkannt. Dies ist die Basis für geeignete Information und Vorbereitung der Partner! Sie gelingen umso mehr, je besser begründet werden kann, warum ein nachhaltiges Landmanagement überhaupt notwendig ist. Dazu müssen Trends und künftige Rahmenbedingungen bekannt sein. Eine Kernaufgabe des Landmanagements wird sein, nicht nachfrageorientiert, sondern aus eigener Verantwortung heraus künftige Entwicklungstrends zu erkennen und zu analysieren und die Produkte dahingehend anzupassen bzw. weiterzuentwickeln oder unter Umständen ganz neu zu generieren, um den neuen Anforderungen und Gegenwarts- und Zukunftsbedürfnissen z. B. der Kommunen gewachsen zu sein. 207 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Dabei spielen die „europäischen“ Megathemen Wasser, Klima, Energie und Biodiversität (EU 2007B) eine besondere Rolle. Sie müssen bezüglich Landmanagement in Breite und Tiefe aufgegriffen und „durchdekliniert“ werden; darauf aufbauend müssen Lösungen durch entsprechende Produkte und Partnerschaften bereitgestellt werden. Professionelles Prozessmanagement * und Qualitätssicherung müssen 6. Partner und deren Beiträge verstärkt einschließen Professionelles Management ist für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung notwendig, um als Koordinator komplexer Prozesse mit unterschiedlichen Akteuren und Beteiligten bestehen zu können. Dabei geht es um folgende Fragen: • Welche und vor allem wie können Partner und lokale Akteure gewonnen werden? • Wie kann der Prozess zur gemeinsamen Zielfindung gesteuert werden? • Welche Steuerungsfunktionen existieren für die Umsetzung einzelner Ziele? • Welche Ressourcen können eingesetzt werden? • Welche Möglichkeiten der Motivation von Partnern und Akteuren gibt es? Hierzu sind Handlungsstrategien zu entwickeln. In diesem Zusammenhang dürfen auch keine Themen tabu sein. Die Bandbreite muss vor dem Hintergrund des anhaltenden Personalabbaus von der Verlagerung von Aufgabenschwerpunkten bis hin zu der vorerwähnten (umfassenden) Privatisierungsinitiative reichen, die die Existenz von Planungsbüros sichern kann. Eine ständige Übersicht über personelle Ressourcen, fachliche Kompetenzen und „frisches Hochschulwissen“ sowie über die interne und externe Zufriedenheit mit den Produkten (Controlling) und dem Ablauf der Prozesse ist notwendig, um herauszu* Siehe hierzu sind auch die Forschungsprojekte Dorferneuerung 2020 (MAGEL ET AL. 2010) und Rechtsformen Interkommunaler Kooperationen (MAGEL ET AL. 2004) 208 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 finden, an welchen Stellen eine „Nachjustierung“ * erforderlich ist. Dies bedeutet, dass eine Mindestanzahl gleicher „Produktanwendungen“ analysiert werden muss, um positive oder negative Einflüsse beschreiben und bei der Anwendung des Produktes berücksichtigen zu können. Dazu gehört aber auch zentral die Frage der Qualitätssicherung – denn: ohne Qualität keine Zukunft! Die gemeinsame Erreichung von Zielen beziehungsweise Erledigung von Aufgaben bringt für viele Partner und Akteure neue oder bisher wenig erprobte Koordinierungs- und Qualitätsanforderungen mit sich: Dies bezieht sich z. B. auf den Prozess zur Zielfindung, zur Prozessorganisation für die Implementierung, zur Art und Qualität der durchgeführten Projekte, zur Fortbildung und Motivation, zu Prozessunterstützung bzw. -begleitung oder zu den Möglichkeiten der Erfolgskontrolle. Die Verwaltung für Ländliche Entwicklung muss einerseits entsprechendes Knowhow intern sukzessive herausbilden und andererseits das Qualitätsbewusstsein bei den Partnern, Akteuren und Kunden fördern, möglicherweise unter Zuhilfenahme externer Experten. 7. Komplexes Landmanagement braucht eine funktionierende Kommunikationsplattform Um nachhaltiges Landmanagement einerseits flächendeckend und andererseits zügig zum Einsatz bringen zu können, empfiehlt es sich, feste Gesprächsrunden der Verwaltung für Ländliche Entwicklung mit den relevanten Akteuren aus Kommunen, Landratsämtern, Fachverwaltungen und Institutionen (wieder) zu etablieren (analog den früheren Arbeitsprogrammbesprechungen mit den Bezirksregierungen). Um erfolgreich im und für den ländlichen Raum wirken zu können, müssen zunächst die Partner (vor allem Gemeindetag!) und Akteure im ländlichen Raum für die angestrebte stärkere Rolle der Verwaltung für Ländliche Entwicklung beim nachhaltigen Landmanagement sensibilisiert und gewonnen werden. * Im Forschungsprojekt Dorferneuerung 2020 (MAGEL ET AL. 2010) wurden zehn Dorferneuerungsprozesse danach, was in den einzelnen Prozessen gut oder schlecht gelaufen ist, analysiert, um Aussagen zu treffen. Zur Konkretisierung und Spezifikation von Produkten können auch Workshops (vgl. hier Forschungsauftrag Differenzierte Landnutzung in Verfahren der Ländlichen Entwicklung) eingesetzt werden. 209 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 4 Handlungskatalog („to do list“) Im Folgenden werden die Strategien in Form eines Handlungskatalogs für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung zusammengefasst: 1. Paradigmenwandel für umfassendes Landmanagement im Sinne der hier vorgestellten Pentaphonie nach außen tragen und medienwirksam aufbereiten sowie durch professionelle Medien- und sonstige Öffentlichkeitsarbeit breite politische, gesellschaftliche und fachliche Diskussion zur ganzheitlichen Entwicklung und Unterstützung ländlicher Räume initiieren. 2. Mandat und Kompetenz zur multisektoralen Verantwortlichkeit für den ländlichen Raum auf Basis der bewährten und noch intensivierbaren Koordinationsrolle und der einmaligen auf Grund und Boden bezogenen Implementierungsfähigkeit mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände konsequenter ausbauen. 3. Fachlich gezielt auf die europäischen Megathemen eingehen und für Gemeinden aufbereiten; kontextbezogene Handlungsfelder mit abgeleiteten Aufgabenstellungen aufzeigen. 4. Entscheidende Mitspieler, Partner und Akteure im ländlichen Raum ansprechen; „Checklisten“ für wünschenswerte Beteiligungen an bestimmten Aufgabenstellungen ausarbeiten und neue schlagkräftige Allianzen für den ländlichen Raum vorbereiten. 5. „Eigene“ Produktpalette der Verwaltung für Ländliche Entwicklung (inkl. Teilnehmergemeinschaften) zu Landmanagement konkretisieren und auf übergeordneter Ebene (z. B. innerhalb der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft (ARGE Landentwicklung) einführen bzw. stabilisieren. 6. Neue Landmanagement-Produkte der Verwaltung für Ländliche Entwicklung landesweit durch Abstimmung (z. B. mit kommunalen Spitzenverbänden oder Bayerischem Bauernverband, etc.) bei Kunden und Partnern kommunizieren und Schnittstellen zu diesen bereithalten. 210 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 7. Bereitschaft der Verwaltung für Ländliche Entwicklung zur aktiven Beratung von ländlichen Gemeinden auch unabhängig von Projekten nach GAK (ILEK) oder FlurbG stärken. 8. Privatisierung von Aufgaben zur geteilten Abarbeitung der Aufgaben im ländlichen Raum; Aufbau eines Landmanagement-Personals auch im freien Beruf. 9. Landmanagement-orientierte Capacity-Building-Programme für Partner und Kunden (auch Bürger, Eigentümer, etc.) unter Einbeziehung der Schulen für Dorf- und Landentwicklung auf- und ausbauen. 10. Prozessmanagement ausbauen: eigenes Führungspersonal fachlich, organisatorisch-prozessual, etc. weiterbilden und für neue Aufgaben sensibilisieren. 211 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 VI Schlussbemerkung Das hier bearbeitete Forschungsprojekt kann nicht als ein in sich abgeschlossenes Werk angesehen werden. Wie bereits ausführlich dargestellt, handelt es sich bei der Thematik Landmanagement um ein komplexes dynamisches Gefüge, das von sich verändernden Rahmenbedingungen und Aufgabenstellungen (gesellschafts- politischer Auftrag) und den jeweiligen Akteuren abhängig ist. Elementar- oder Grundleistungen und Produkte müssen deshalb kontinuierlich oder zumindest von Zeit zu Zeit überprüft und angepasst werden. Sie bauen auf die Forschungsaufträge • Landmanagement 1 • Regionale Landentwicklung • Rechtsformen der interkommunalen Zusammenarbeit auf und sind nun im engen Kontext zu sehen mit • Dorferneuerung 2020 (bereits abgegeben) und Nachfolgeprojekt „Persistenzfaktoren der Dorferneuerung - Langfristige Prozesse und Beteiligungsstrukturen“ (Arbeitstitel). Die Auftragsvergabe steht für Herbst 2010 bevor. • Kulturlandschaftsentwicklung durch differenzierte Landnutzung (noch in Bearbeitung). Gerade letztere Forschungsvorhaben bilden zusammen mit dem von Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten an andere Teams vergebene Aufträge (z. B. Prof. Reichenbach-Klinke, Dr. Zeitler etc.) den fachlichen Nährboden für die jeweilige Fortschreibung oder Ergänzung. 212 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 VII Dank Die Teams von Grontmij auweck GmbH und vom Lehrstuhl für Bodenordnung und Landentwicklung der Technischen Universität München möchten sich an dieser Stelle bei allen beteiligten Ämtern für Ländliche Entwicklung, Stellen und Personen für wertvolle Beiträge und Diskussionen bedanken. Ganz besonderer Dank geht an die Abteilung E des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, hier besonders an Ministerialdirigent M. Geierhos und Ministerialrat W.-G. Ewald für ihr großes Vertrauen und Verständnis sowie für ihre Bereitschaft, über den Zaun zu blicken. Wir hoffen, diesem Vertrauensvorschuss gerecht geworden zu sein. 213 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Von der Quadrophonie zur Pentaphonie des Landmanagements .......................6 Abbildung 2 Methodik.............................................................................................................12 Abbildung 3 Förderpolitische Rahmenbedingungen der ländlichen Entwicklung...................15 Abbildung 4 Handlungsfelder des Landmanagements zur weiteren Vertiefung im Forschungsvorhaben..............................................................................................................23 Abbildung 5 Natürliche Bevölkerungsentwicklung 1998– 2008 in Bayern .............................26 Abbildung 6 Wanderung 1998 – 2008 in Bayern....................................................................27 Abbildung 7 Innerbayerische Wanderung – Salden 1970 – 2008 nach Regionsgruppen......28 Abbildung 8 Entwicklung der Flächeninanspruchnahme 1981 - 2008 ...................................30 Abbildung 9 Flächennutzungs- und Einwohnerentwicklung in Bayern 1980 – 2008..............31 Abbildung 10 Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche nach Regionsgruppen 1980 2008 .......................................................................................................................................32 Abbildung 11 Beschäftigtenentwicklung 1998-2008 in Bayern ..............................................41 Abbildung 12 Betriebsentwicklung des bayerischen Handwerks 1998 – 30.06.2009 ............43 Abbildung 13 Entwicklung der Beschäftigten im bayerischen Handwerk 1998 bis 2009 .......44 Abbildung 14 Betriebsverteilung auf die bayerischen Kammerbezirke ..................................44 Abbildung 15 Entwicklung d. Zahl d. Betriebe in Bayern........................................................46 Abbildung 16 Entwicklung der Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe in Bayern........................46 Abbildung 17 Verteilung der Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe in Bayern...........................46 Abbildung 18 Anteil an Pachtflächen in Bayern .....................................................................47 Abbildung 19 Prognose über Entwicklung des Personenverkehrs nach Verkehrszweigen 2004 - 2025 ............................................................................................................................74 Abbildung 20 Zerschneidung - effektive Maschenweite innerhalb der 7 Regierungsbezirke Bayerns ..................................................................................................................................76 Abbildung 21 Verteilung des Übernachtungsaufkommens in Bayern im Jahr 2009 ..............89 Abbildung 22 Ausgewählte Sportaktivitäten – Prognosen (Bundesbürger ab 14 Jahren)......90 Abbildung 23 Kondratjew-Zyklen..........................................................................................107 Abbildung 24 DSL-Verfügbarkeit (> 1MBit) in Bayern ..........................................................108 Abbildung 25 Weiterführende Schulen in Bayern im Schuljahr 2006/2007 ..........................110 Abbildung 26 Eigendarstellung der Aktivitäten der Verwaltung für Ländliche Entwicklung ..153 Abbildung 27 bisherige Aktivitäten der Verwaltung – Gemengelage aus Komponenten und Instrumenten ........................................................................................................................155 Abbildung 28 neue Aktivitäten der Verwaltung – Struktur aus Elementarleistungen und Produkten .............................................................................................................................156 Abbildung 29 Die „Zwiebel Landentwicklung“ ......................................................................159 Abbildung 30 Die Verantwortungsgemeinschaft des LM......................................................170 Abbildung 31 „Profiteure“ der Aktivitäten der Verwaltung für Ländliche Entwicklung...........175 Abbildung 32 Kunden- / Partnerbeziehungen der Verwaltung für Ländliche Entwicklung ...178 Abbildung 33 Produktdesign – äußerer Rahmen .................................................................185 Abbildung 34 Produktdesign – Aufbau und Struktur ............................................................190 Abbildung 35 Produkte – Zusammensetzung und exemplarische Anwendung ...................193 Abbildung 36 Felder für die Handlungsstrategien ................................................................201 Abbildung 37 Beziehungsgeflecht mit thematischen Bezügen der Akteure im ländlichen Raum....................................................................................................................................202 Abbildung 38 Beratungskreislauf von Gemeinden ...............................................................205 Abbildung 39 Einbindung und Aktivierung der Partner.........................................................206 214 Zukunftsorientiertes Landmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Bayern Teil 2 Quellenverzeichnis AGRARSOZIALE GESELLSCHAFT E.V. 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