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Richtlinie für Sachverständigenprüfungen nach Röntgenverordnung
– Regelwerke – RW 13
25. Bek. des BMA vom 1.Mai 1998 – VIIIb 4 –35737-12
Der Länderausschuß Röntgenverordnung hat auf seiner 39. Sitzung am 16./17. März
1998 die überarbeiteten Anforderungen der Richtlinie für Sachverständigenprüfungen
nach Röntgenverordnung gebilligt.
Ziel dieser Richtlinie ist es, eine bundeseinheitliche Durchführung der Sachverständigenprüfungen nach § 4 Abs. 1, Abs. 1a und Abs. 5 und §18 Nr. 4 der Röntgenverordnung (RöV) vom 08.01.1987 in der durch das Medizinproduktegesetz (MPG) geänderten Fassung sicherzustellen. Die Richtlinie behandelt somit die Durchführung
von Sachverständigenprüfungen an medizinisch genutzten Röntgeneinrichtungen
aller Art, die nach altem Recht weiterbetrieben werden dürfen und an nichtmedizinischen Röntgeneinrichtungen sowie solcher Röntgeneinrichtungen, die spätestens
nach Ablauf der Übergangsfrist nach § 48 Abs. 1 MPG dem Medizinprodukterecht
unterliegen.
Diese Richtlinie berücksichtigt deshalb die geänderten Rahmenbedinungen, die sich
insbesondere durch das Medizinproduktegesetz, das u. a. die Europäische Richtlinie
über Medizinprodukte (93/42 EWG) in nationales Recht umsetzt, ergeben.
Die Anforderungen der Anlage I der Richtlinie für Sachverständigenprüfungen nach
Röntgenverordnung (Stand: 1. Januar 1998), veröffentlicht in der 20. Bekanntmachung des BMA im Bundesarbeitsblatt Heft 5/1998, gelten nur für Röntgeneinrichtungen, mit denen Untersuchungen am Menschen vorgenommen werden, die nach
dem 14. Juni 1998 in Betrieb genommen werden. Das gilt auch für jeden Betreiberwechsel nach dem 14. Juni 1998. Für Röntgeneinrichtungen mit Einrichtungen, die
vor dem 14. Juni 1998 in Betrieb genommen wurden, gilt weiterhin die Anlage I
(Stand: 1. Januar 1994), es sei denn, die Anlage I (Stand: 1. Januar 1998) legt in
Einzelfällen ausdrücklich davon abweichende Regelungen fest.
Die Regelungen der überarbeiteten Richtlinie für Sachverständigenprüfungen nach
Röntgenverordnung treten am 14. Juni 1998 in Kraft.
Die novellierte Richtlinie für Sachverständigenprüfungen wird in der Schriftenreihe
der Bundesanstalt für Arbeitsschutz – Regelwerke 13 – veröffentlicht. Interessenten
können die Broschüre beim Wirtschaftsverlag NW, Verlag neue Wissenschaften
GmbH, Postfach 10 11 10, 27511 Bremerhaven bestellen.
Bundesarbeitsblatt 5/1998
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