Einleitung Inhalt Suchen 13 z 04 01 Hilfe Treffer 13 z 04 Kompetentes Abfallmanagement im Krankenhaus Ulrike Bosch-Wicke, Christine Schlütz inhaltsüberblick Der Beitrag stellt das moderne Abfallmanagement im Krankenhaus dar. Er gibt sowohl Hilfestellung für den Krankenhausalltag mit ausführlichen Hinweisen zur Abfallvermeidung, Abfalltrennung und Schadstoffentfrachtung als auch eine Beschreibung der Aufgaben in der Abfallwirtschaft wie z. B. die Beratung und fachkundige Unterstützung und Anleitung der MitarbeiterInnen sowie die Information und Motivation. Eine Zusammenstellung der zu beachtenden Rechtsvorschriften ergänzt das Kapitel. 13 z 04 | 01 Marz 2001 Einleitung Das Thema Abfallmanagement wurde schon in Kapitel 13.01 angerissen. Während dort der Schwerpunkt auf den rechtlichen Grundlagen und der Beschaffung aus ökologischer Sicht liegt, ist vorliegender Beitrag v. a. dem konkreten Umgang mit dem Krankenhausabfall gewidmet. Die zur Verdeutlichung angeführten Beispiele beziehen sich auf die Handhabung im Bereich der kreisfreien Stadt Münster (Westfalen). Das sensible Umweltbewusstsein der Bevölkerung, begrenzte Rohstoffvorräte und knappe Deponiekapazitäten einerseits, wachsende Entsorgungskosten andererseits haben bewirkt, dass Abfallmanagement zu einem Thema mit aktuellem Handlungsbedarf geworden ist. In den letzten 15 Jahren hat sich ein Umdenkprozess vollzogen hin zur bewussten Erhaltung einer intakten Umwelt, zum sparsamen Einsatz von Rohstoffen und zum kritischen Umgang mit Produkten sowie zu ihrer schadlosen Verwertung bzw. Beseitigung. 1 Umweltbewusstsein und Kostendruck als Initiatoren 13 z 04 01 Einleitung Inhalt Entwicklung in den 80er und 90er Jahren Wertstoffsammlung wie im Privathaushalt Abfallvermeidung ist besser als Abfallverwertung Suchen Treffer Hilfe Im Zuge dieses Umdenkprozesses mussten Ende der 80er Jahre die krankenhauseigenen Verbrennungsöfen geschlossen werden. In ihnen wurden früher nahezu alle anfallenden Abfälle beseitigt. Eine neue Gesetzgebung machte mit ihren Anforderungen an die Verbrennung und die Abgasreinigung den Betrieb der eigenen Öfen unrentabel. Die Abfälle wurden daraufhin kostenintensiv an externe Anlagen abgegeben. Das Umweltbewusstsein, die Auflagen einer immer umfangreicheren und strengeren Gesetzgebung und nicht zuletzt der steigende Kostendruck im Gesundheitswesen initiierten zu Beginn der 90er Jahre die Anfänge der Getrenntsammlung und der Abgabe von Wertstoffen zum Recycling. Heute ist in nahezu allen Krankenhäusern ein Erfassungsstandard für Wertstoffe ähnlich wie im Privathaushalt eingerichtet. Im Allgemeinen werden die Fraktionen Glas (nach Farben sortiert), Papier und Leichtstoffverpackungen getrennt vom Restabfall gesammelt. Bei den Verpackungen der Duales System Deutschland GmbH (DSD) bzw. der branchenspezifischen Vereinigung für Wertstoffrecycling GmbH (VfW Remedica) ist die Art der Sammlung sowie des Sammelsystems abhängig von den Vorgaben des örtlichen Lizenznehmers. Die MitarbeiterInnen, aber auch Patienten und Besucher, haben mit ihrem Verhalten dazu beigetragen, das Aufkommen an Restabfall zu reduzieren und damit auch die Entsorgungskosten spürbar zu senken. Im Zuge der Abfalltrennung darf nicht vergessen werden, dass die Vermeidung von Abfällen immer einer möglichen Verwertung vorzuziehen ist. Maßnahmen zur Abfallvermeidung können nur in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen MitarbeiterInnen erarbeitet und umgesetzt werden. 2 Der rechtliche Rahmen Inhalt Suchen Hilfe Treffer Einen weiteren Beitrag zum Umweltschutz liefert die Schadstoffentfrachtung. In diesem Bereich gibt es ebenfalls schon einige Erfolge zu verbuchen, z. B. der Verzicht auf Formaldehyd in Desinfektionsmitteln. z Ziel des modernen Abfallmanagement Marz 2001 13 z 04 02 im Krankenhaus ist die Schaffung bzw. Erhaltung und Weiterentwicklung einer umweltgerechten Abfallwirtschaft, d. h. die Vermeidung von Abfällen, die Getrenntsammlung von Wertstoffen und die Reduzierung von Schadstoffen in Abfällen jeweils nach dem Stand der Technik. Bei allen Maßnahmen sind jedoch eine Anzahl von Rahmenbedingungen zu beachten, insbesondere: z die Vermeidung einer Beeinträchtigung des Versorgungsstandards für die Patienten, z die Einhaltung der Vorschriften des geltenden Rechts, z die Minimierung der Zusatzbelastung der MitarbeiterInnen, z die Minimierung der Entsorgungskosten. Schadstoffentfrachtung Ziel des Abfallmanagement 13 z 04 | 02 Der rechtliche Rahmen Die Gesetzgebung legt eine Vielzahl von Vorgaben fest, die im Abfallmanagement beachtet werden müssen. Sie sind im aktuellen Kapitel zusammengestellt und sollen ergänzend zu der ausführlichen Darstellung der rechtlichen Vorschriften des vorstehenden Kap. 13.01.04 S. 11 ff. verstanden werden. Das Wichtigste aus dem Abfallrecht Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) Im Oktober 1996 trat für die Bundesrepublik Deutschland das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung (KrW-/ 3 Ergänzend zu Kap. 13.01.04 Die Grundzüge der Abfallwirtschaft 13 z 04 02 Der rechtliche Rahmen Inhalt Verpflichtung zu Vermeidung bzw. Verwertung Abfallkonzept, Abfallbilanz Geltung auch für Krankenhäuser Aufgaben und Befugnisse Suchen Treffer Hilfe AbfG) in Kraft. Der Gesetzgeber legt in diesem Bundesgesetz die Grundzüge der Abfallwirtschaft fest. Im KrW-/AbfG wird in § 4 die Grundpflicht zur Abfallvermeidung und zur stofflichen Verwertung (Recycling) oder thermischen Verwertung (Verbrennung zur Gewinnung von Energie) sowie zur umweltverträglichen Beseitigung (Deponierung oder Verbrennung) postuliert. Es ist eindeutig festgelegt, dass die Vermeidung von Abfällen Vorrang vor der Verwertung hat, wobei die stoffliche und die thermische Verwertung grundsätzlich gleichrangig sind. Nach § 6 hat die besser umweltverträgliche Verwertungsart Vorrang. Die Beseitigung von Abfällen ist nur zulässig, wenn Maßnahmen zur Verwertung unter technischen, ökologischen oder ökonomischen Gesichtspunkten nicht möglich sind. Als wichtiges Instrument zur Umsetzung des KrW-/ AbfG ist hier die Verpflichtung von Abfallerzeugern zur Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten (§ 19) und Abfallbilanzen (§ 20), wenn regelmäßig mehr als 2000 kg besonders überwachungsbedürftige Abfälle oder mehr als 2000 t überwachungsbedürftige Abfälle je Abfallart anfallen, genannt. Betriebsbeauftragte/r für Abfall (BfA) Das KrW-/AbfG legt in § 54 fest, dass Betreiber von Anlagen, in denen regelmäßig besonders überwachungsbedürftige Abfälle anfallen, einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Abfall zu bestellen haben. Hierzu gehören auch die Krankenhäuser, da hier eine Anzahl von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen anfallen, wie z. B. Infektiöse Abfälle oder Zytostatika. Die Aufgaben und Befugnisse der/des BfA umfassen laut § 55 4 Der rechtliche Rahmen Inhalt Suchen 13 z 04 02 Hilfe Treffer z Marz 2001 Beratung der Krankenhausleitung, z Überwachung und Kontrolle aller Abfälle, aller abfallrechtlichen Vorschriften und des ordnungsgemäßen Betriebes, z Initiativen für umweltfreundliche und abfallarme Verfahren und Erzeugnisse sowie für Verfahrensverbesserungen, z Aufklärung der Betriebsangehörigen, z jährliche Berichtspflicht über getroffene und beabsichtigte Maßnahmen gegenüber der Krankenhausleitung. Die/der BfA ist von der Krankenhausleitung beauftragt und nimmt in ihrem Interesse Selbstüberwachungsaufgaben wahr. Eine Weisungsbefugnis ergibt sich aus der Bestellung nicht. Untergesetzliches Regelwerk zum KrW-/AbfG Während das Bundesgesetz den grundsätzlichen Rahmen festlegt, geben Verordnungen und Richtlinien, das sog. Untergesetzliche Regelwerk, konkrete Handlungsanweisungen. Die wichtigsten Bausteine für die Abfallwirtschaft im Krankenhaus sind im Folgenden aufgeführt. Verordnung zur Einführung des Europäischen Abfallkatalogs (EAK-Verordnung – EAKV) Die EAK-Verordnung setzt die europäische Zuordnung von Nummern zu den einzelnen Abfällen in deutsches Recht um. Im Katalog sind die Abfälle nach ihrer Herkunft in Gruppen unterteilt. Jedem Abfall wird eine sechsstellige Zahl (EAK-Nummer) zugeordnet. Zum Beispiel ist krankenhausspezifischer Restabfall unter der EAK-Nr. 18 01 04, korrekte Bezeichnung „Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden“ 5 Konkrete Regelungen zur Durchführung der Ziele des KrW-/AbfG EAK-Nummer 13 z 04 02 Der rechtliche Rahmen Inhalt Suchen Treffer Hilfe (z. B. Wäsche, Gipsverbände, Einwegkleidung), zu entsorgen. Sie setzt sich zusammen aus der Kapitel-Nr. 18 (Abfälle aus der ärztlichen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung), der Gruppen-Nr. 01 (Abfälle aus Entbindungsstationen, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge beim Menschen) und der Abfallbezeichnung 04, vgl. auch Tabelle 2 und Kap. 13.01.04. Welches ist überwachungsbedürftiger Abfall? Verordnung zur Bestimmung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen (Bestimmungsverordnung für besonders überwachungsbedürftige Abfälle – BestbüAbfV) Verordnung zur Bestimmung von überwachungsbedürftigen Abfällen zur Verwertung (Bestimmungsverordnung für überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung – BestüVAbfV) Der Gesetzgeber unterscheidet je nach Gefahrenpotenzial, welches von den Abfallstoffen ausgeht, zwischen nicht überwachungsbedürftigen, überwachungsbedürftigen und besonders überwachungsbedürftigen Abfällen. Während Abfälle zur Verwertung als nicht überwachungsbedürftig (z. B. Papier), überwachungsbedürftig (z. B. Bauschutt) oder besonders überwachungsbedürftig (z. B. Leuchtstoffröhren) eingestuft werden, unterliegen Abfälle zur Beseitigung immer der Überwachung (z. B. Restabfall) oder der besonderen Überwachung (z. B. Infektiöse Abfälle), vgl. auch Tabelle 2. Wie die Überwachung auszusehen hat, ist in der Nachweisverordnung geregelt. 6 Der rechtliche Rahmen Marz 2001 Inhalt Suchen 13 z 04 02 Hilfe Treffer Verordnung über Verwertungsund Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung – NachwV) Die Nachweisverordnung enthält konkrete Anforderungen an die Dokumentation der Abfälle von der Erzeugung bis zur Entsorgung. Für einen überwachungsbedürftigen Abfall ist ein vereinfachter Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweis notwendig. Der vereinfachte Entsorgungsnachweis besteht aus den Angaben zum Abfallerzeuger, zu Art und Menge der voraussichtlich jährlich zu entsorgenden Abfälle und der Erklärung des Betreibers der Entsorgungsanlage, die Abfälle anzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten und zu beseitigen. Beim vereinfachten Sammelentsorgungsnachweis tritt der Transporteur an die Stelle des Abfallerzeugers. Die korrekte Entsorgung eines überwachungspflichtigen Abfalls wird mit Hilfe eines „Übernahmescheins“ dokumentiert, der sowohl im Nachweisbuch des Abfallerzeugers als auch des Abfallentsorgers abzuheften ist. Für einen besonders überwachungsbedürftigen Abfallstoff muss ein Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweis erstellt werden. Der Nachweis enthält die Angaben eines vereinfachten Entsorgungsnachweises sowie detaillierte Angaben über den Abfall und ggf. auch eine Deklarationsanalyse. Die Genehmigung für die im Nachweis beschriebene Entsorgung ist beim zuständigen Regierungspräsidium einzuholen. Verordnung über Abfallwirtschaftskonzepte und Bilanzen (Abfallwirtschaftskonzeptund -bilanzverordnung – AbfKoBiV) Die Verordnung präzisiert die Angaben, die ein Abfallkonzept (§ 19 KrW-/AbfG) bzw. eine Abfallbilanz (§ 20 7 Anforderungen an die Dokumentation „Übernahmeschein“ Sammelentsorgungsnachweis Abfallkonzept, Abfallbilanz 13 z 04 02 Der rechtliche Rahmen Inhalt Suchen Treffer Hilfe KrW-/AbfG) enthalten müssen. So besteht die Abfallbilanz aus Angaben über Art, Menge und Verbleib der Abfälle und ggf. der Begründung der Nichtverwertung der beseitigten Abfälle. Im Abfallwirtschaftskonzept ist neben den Rahmenangaben zum Betrieb die aktuelle Abfallbilanz enthalten. Darüber hinaus ist die Beschreibung der durchgeführten und geplanten Vermeidungs- und Verwertungsmaßnahmen obligatorisch. Ebenso beinhaltet das Konzept eine Liste der mit Transport und Entsorgung beauftragten Partner und eine Darstellung der Wege der Abfälle von der Entstehung bis zur Verwertung bzw. Beseitigung. Verschiedene Arten von Verpackung Entsorgung, Verwertung Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungen (Verpackungsverordnung – VerpackV) Die Verpackungsverordnung schreibt die Wiederverwendung bzw. Wiederverwertung von Verpackungen vor. Es werden u. a. die drei verschiedenen Arten der Verpackungen benannt, die hier am Beispiel der Verpackung von Spritzen erklärt werden sollen. Man unterscheidet zwischen z Transportverpackung: die Transportpalette und die Schrumpffolie zur Sicherung der Palette, z Umverpackung: den Karton, in dem sich die Spritzen befinden, und z Verkaufsverpackung: die Sterilverpackung (Die Spritze selbst ist keine Verpackung sondern Gebrauchsgegenstand.). Während Transport- und Umverpackungen von den Herstellern und Vertreibern zurückgenommen werden müssen, ist der Endverbraucher, also auch das Krankenhaus, aufgefordert, die Verkaufsverpackung einer Wertstoffsammlung zuzuführen, d. h. dem Glascontainer, der 8 Der rechtliche Rahmen Inhalt Suchen 13 z 04 02 Hilfe Treffer Marz 2001 Papiersammlung oder dem Gelben Sack bzw. dem Sammelsystem der VfW Remedica. Technische Anleitung zur Vermeidung, Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen (TA-Siedlungsabfall) Die Ziele der TA-Siedlungsabfall sind sowohl die möglichst weitgehende Verwertung nicht vermiedener Abfälle, die Minimierung des Schadstoffgehaltes der Abfälle, die Sicherstellung einer umweltverträglichen Behandlung und Deponierung nicht verwertbarer Abfälle sowie die Vermeidung von Altlasten für die Zukunft durch heutige Deponierung. Nach der TA-Siedlungsabfall dürfen spätestens ab dem Jahr 2003 nur Abfälle deponiert werden, die maximal 5% Glühverlust aufweisen. D. h. dass bei der Verbrennung noch maximal 5 Masse-% verbrannt werden könnten. Hierdurch möchte man organische Prozesse auf der Deponie so gering wie möglich halten, um Altlasten von morgen zu vermeiden. Ab dem Jahr 2003 müssen Siedlungsabfälle somit vor der Deponierung vorbehandelt werden oder verbrannt werden. Landesabfallgesetz, Kommunale Abfallsatzung Das Landesabfallgesetz ist dem KrW-/AbfG untergeordnet und hat die Aufgabe, Belange in Länderkompetenz zu regeln. Die Kommunale Abfallsatzung macht ganz konkrete Angaben, wie der Umgang mit Abfällen in der Kommune auszusehen hat. Hierin ist festgelegt, wie Abfälle zu trennen sind und welche Entsorgungsanlagen im kommunalen Bereich zur Verfügung stehen. In den Satzungen vieler Kommunen ist die Verpflichtung zur Andienung von 9 Ziele der TA Ab 2003 vorbehandeln bzw. verbrennen Landesabfallgesetz Konkrete Regelungen in den Kommunalen Abfallsatzungen 13 z 04 02 Der rechtliche Rahmen Inhalt Suchen Treffer Hilfe Abfällen zur Beseitigung an den Entsorgungsanlagen der Kommune bzw. Stadt festgelegt (Anschluss- und Benutzungszwang). Ferner kann die Satzung auch Abfälle aus bestimmten Gründen von der kommunalen Entsorgung ausschließen oder Auflagen machen. Krankenhausspezifische Rechtsvorschriften Die krankenhausspezifischen Rechtsvorschriften legen die besonderen Anforderungen an die Abfallentsorgung unter Berücksichtigung der Maßgaben der Hygiene und Infektionsprävention fest. BSeuchG ist außer Kraft Infektionsschutzgesetz (IfSG) Am 1. Januar 2001 trat das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen in Kraft. Das Bundes-Seuchengesetz (BSeuchG) ist dadurch außer Kraft gesetzt. Das IfSG liefert einen wesentlichen Beitrag zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Es soll vermieden werden, dass sich gefährliche und ansteckende Krankheitserreger ausbreiten. Im 3. Abschnitt IfSG insbesondere in den §§ 6,7 werden die meldepflichtigen Krankheiten und Nachweise von Krankheitserregern sowie in den §§ 16–23 im 4. Abschnitt IfSG die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr aufgelistet. Richtlinie des Robert-Koch-Instituts für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (RKI-Richtlinie) Der Anhang zu Ziffer 6.8 der RKI-Richtlinie postuliert Anforderungen an Transport und Zwischenlagerung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitswesens. 10 Das Abfallmanagement Marz 2001 Inhalt Suchen 13 z 04 03 Hilfe Treffer Merkblatt der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA-Merkblatt) Das LAGA-Merkblatt „Merkblatt über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen aus öffentlichen und privaten Einrichtungen des Gesundheitsdienstes“ ist als Merkblatt 1 in dieser RKI-Richtlinie enthalten. Die Abfälle werden nach ihrem Gefährdungspotenzial in die 5 Gruppen A bis E eingeteilt. Die Zuordnung der Abfälle zu den einzelnen Gruppen wird sehr detailliert vorgenommen, vgl. auch die ausführliche Darstellung in Kap. 13.01.04. Zur Zeit (Frühjahr 2001) befindet sich das LAGAMerkblatt in Überarbeitung. Die Vorgaben zum Umgang mit Abfällen werden an die aktuellen Möglichkeiten und Gefahren angepasst. Auf die Einteilung der Abfälle in die Gruppen A bis E wird nach jetzigem Planungsstand verzichtet werden aufgrund der herkunftsbezogenen Gliederung des EAK-Kataloges. Detaillierte Zuordnung Merkblatt wird überarbeitet Sonstige relevante Rechtsvorschriften Als weitere Vorschriften sind für Krankenhäuser einschlägig: z Unfallverhütungsvorschriften, z Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), z Gefahrgutverordnung Straße (GGVS), z Chemikaliengesetz (ChemG). 13 z 04 | 03 Das Abfallmanagement Die Aufgaben im Abfallmanagement sind weit gefächert: Im Vordergrund steht die Sensibilisierung des Krankenhauspersonals für den bewussten Umgang mit Abfällen sowie die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften. Die MitarbeiterInnen der Abfallwirtschaft sind Ansprechpartner für alle Fragen im Bereich Abfall im Krankenhaus. Fer11 Weites Aufgabenfeld für die MitarbeiterInnen in der Abfallwirtschaft 13 z 04 03 Das Abfallmanagement Inhalt Suchen Treffer Hilfe ner sind sie Bindeglied zwischen dem Krankenhaus und den Entsorgungspartnern, Ämtern und Behörden. Beratung und Aufklärung Unterstützung und Organisation Haftung auch nach der Übergabe Abfallmanagement innerhalb des Krankenhauses Einen Schwerpunkt bei der Arbeit bildet die Beratung der MitarbeiterInnen in Fragen der Abfallvermeidung, Abfallverwertung und Abfallentsorgung sowie die Aufklärung über schädliche Umwelteinwirkungen, die vor allem von den Sonderabfällen ausgehen können. Hierzu gehört auch die Erstellung von Informationsschriften und Handlungsanweisungen zur Abfallentsorgung sowie Unterweisungen, Schulungen und Öffentlichkeitsarbeit. Die MitarbeiterInnen der Abfallwirtschaft leisten fachkundige und praktische Unterstützung bei der Sortierung, Verpackung und ordnungsgemäßen Kennzeichnung von Abfällen. Ferner nehmen sie Einfluss auf die Einführung und Weiterentwicklung umweltfreundlicher Verfahren. Darüber hinaus ist der innerbetriebliche Transport und die Zwischenlagerung der Abfälle bis zur Übergabe an das beauftragte Entsorgungsunternehmen zu organisieren. Überwachung der Entsorgung Bei der Übergabe der Abfälle an ein beauftragtes Entsorgungsunternehmen muss sowohl der für den entsprechenden Abfall notwendige Nachweis als auch die Transportgenehmigung vorliegen. Es ist je nach Abfall ein Begleit- bzw. Übernahmeschein auszufüllen und im Nachweisbuch abzuheften, vgl. auch Kap. 13.04.02. Da der Abfallerzeuger auch für die Abfälle nach der Übergabe an Dritte haftet, sind Besichtigungen der Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen in unregelmäßigen Abständen sinnvoll. Auch sollte das Transportfahrzeug v. a. bei der Übergabe von Abfällen, die dem Gefahrgutrecht unterliegen, 12 Das Abfallmanagement Inhalt Suchen Hilfe Treffer optisch kontrolliert werden und ggf. die Ausstattung und Zulassung für den geplanten Transport überprüft werden. Die regelmäßige Beobachtung des Entsorgungs-, Rohstoff- und Sekundärrohstoffmarktes sowie Preis- und Vertragsverhandlungen mit Entsorgungsunternehmen zählen ebenso wie die Rechnungsabwicklung zu den Aufgaben der Abfallbeauftragten. Marz 2001 13 z 04 03 Krankenhausinterne Arbeitsgruppen In den meisten Krankenhäusern haben sich in den letzten Jahren Arbeitsgruppen von MitarbeiterInnen verschiedener Abteilungen zu aktuellen Themen aus dem Umweltschutz und aus der Abfallwirtschaft gebildet. Die Koordination der Arbeitsgruppen sowie die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen obliegt den MitarbeiterInnen der Abfallwirtschaft. Erstellung von Dokumentationen und Konzepten Das Abfallmanagement umfasst ebenfalls die Erstellung von Abfallstatistiken sowohl zur internen als auch zur externen Dokumentation. Das geltende KrW-/AbfG schreibt u. a. die Erstellung und Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes und die jährliche Erstellung der Mengenbilanz vor, vgl. auch Kap. 13.04.02. Konzept und Bilanz sind auf Verlangen der Unteren Abfallbehörde vorzulegen. Darüber hinaus sind interne Statistiken zu führen, um die Mengen- und Kostenentwicklung verfolgen zu können. Sie bilden die Grundlage für die Planung weiterer abfallwirtschaftlicher Maßnahmen. Teilnahme an Fortbildungen und Facharbeitskreisen Um im schnelllebigen Aufgabenfeld der Abfallwirtschaft auf dem aktuellen Stand zu bleiben, ist die Teilnahme an externen Facharbeitskreisen, Seminaren und Workshops 13 Information und Verhandlung Koordination der Gruppen Interne und externe Informationsnachfrage Erfahrungsaustausch 13 z 04 04 Die gängigen Abfälle im Krankenhaus Inhalt Suchen Hilfe Treffer unerlässlich. Besonders wichtig ist der Erfahrungsaustausch mit anderen Krankenhäusern. 13 z 04 | 04 Flüssige Abfälle ggf. ins Abwasser Die gängigen Abfälle im Krankenhaus Im Folgenden sind die gängigen Abfälle mit den jeweiligen Verwertungs- bzw. Beseitigungswegen sowie Vorschlägen zur Abfallvermeidung und Hintergrundinformationen zusammengestellt. Die einzelnen Abfälle sind entsprechend der Gruppierung des z. Z. noch gültigen LAGA-Merkblattes alphabetisch sortiert. Die Abfallentsorgung bezieht sich in erster Linie auf feste Abfälle. Bei flüssigen Abfällen müssen zunächst die Möglichkeiten einer Entsorgung über das Abwasser geprüft werden bevor die kostenintensive Entsorgung als Abfall in Betracht gezogen wird. Zum Beispiel sollen Urinbeutel ins Abwasser entleert werden. Ebenso kann Absaugsekret aus dem Operationssaal nach Rücksprache mit der Abwasserbehörde ins Abwasser gegeben werden. Bei flüssigen Sonderabfällen ist es jedoch unerlässlich zunächst festzustellen, ob es sich um wassergefährdende Stoffe handelt. Diese dürfen nicht ins Abwasser gelangen (z. B. Fotochemikalien). Tabelle 1: Zuordnung der Abfälle zu den LAGA-Gruppen A bis E A-Abfälle Altkleider Baustellenabfälle Bioabfall Büroabfälle Elektronikschrott Gartenabfall Glas Leichtstoffverpackungen Papier Restabfall Speiseabfall 14 B-Abfälle Restabfall Spitze und scharfe Gegenstände C-Abfälle Infektiöse Abfälle D-Abfälle Altmedikamente und Desinfektionsmittel Batterien Fotochemikalien und Filme Quecksilberhaltige Abfälle Zytostatika Sonstige Sonderabfälle E-Abfälle Körperteile und Organe Die gängigen Abfälle im Krankenhaus Inhalt Suchen 13 z 04 04 Hilfe Treffer A-Abfälle Abfälle, die sowohl aus infektionspräventiver als auch aus umwelthygienischer Sicht unbedenklich sind, werden als A-Abfälle bezeichnet. Diese Gruppe schließt neben den verwertbaren Abfällen die nicht krankenhausspezifischen Restabfälle (= hausmüllähnliche Abfälle) ein. Marz 2001 Altkleider Im Krankenhaus fallen, ähnlich wie im Privathaushalt, Altkleider an. Dazu gehören z. B. z Privatkleidung, die vom Patienten vergessen wurde, z ausgediente Dienstkleidung, z Bettwäsche und Oberbetten, z Schneiderabfälle, Lumpen und z Schuhe. Getrennt in Sammelsysteme z Altkleider werden, je nach System der Sammelorganisation, in Altkleidersäcken oder speziellen Altkleidercontainern gesammelt. Stark verschmutzte Textilien müssen aus hygienischen Gründen als Restabfall entsorgt werden. Zahlreiche Organisationen bieten Sammelstellen für Altkleider an. Je nach Zielsetzung der Organisation werden die Textilien verkauft bzw. in Kleiderkammern oder in Katastrophengebieten an Bedürftige abgegeben. Nicht mehr brauchbare Altkleider werden zu Putzlappen verarbeitet. Zum Schutz der Textilindustrie in Entwicklungsländern sollte die weitgehende Verwertung im Inland bei der Auswahl der Sammeleinrichtung von entscheidender Bedeutung sein. Verwertung Hinweis. Bei der Entsorgung von Kleidungsstücken von PatientInnen sind die Eigentumsverhältnisse zu berück- Eigentumsfrage klären 15 13 z 04 04 Die gängigen Abfälle im Krankenhaus Inhalt Suchen Treffer Hilfe sichtigen. In jedem Fall sind die hausinternen Regelungen des Krankenhauses entscheidend. Verwertung nur bei getrennter Sammlung Baustellenabfälle Bei Umbaumaßnahmen in Krankenhäusern fallen verschiedene Baustoffe zur Entsorgung an wie z. B. z Bauschutt (z. B. Beton, Ziegel, Kalksteine, Mörtel, Naturwerksteine, Waschbecken und andere Keramik), z Holz (Schalholz, Paletten, Kanthölzer, Leimhölzer, Spanplatten) z Metall (Bewehrungsreste, Heizungen, Blitzschutz, Metallfensterrahmen), z Wertstoffe (Folien, Styropor, Pappe und Kartonagen) und z Baustellenrestabfälle (verschmutzte Folien, Schleifpapier, Tapeten und andere nicht verwertbare Abfälle). z Baustellenabfälle sind je nach Material in separaten Sammelcontainern für Bauschutt, Metall, Holz, Baustellenmischabfall sowie Baustellenrestabfall zu entsorgen. Farben und Lacke, teerimprägniertes Holz sowie sonstige schadstoffhaltige Abfälle müssen in Abstimmung mit der zuständigen Abfallbehörde als Sonderabfälle entsorgt werden. Verwertung Für jede Fraktion der Baustellenabfälle ist eine eigene Verwertung vorgesehen. Bauschutt wird in einer Aufbereitungsanlage in verschiedene Korngrößen zerkleinert. Das entstandene Produkt findet Einsatz im Straßenbau. Holz wird nach der Zerkleinerung zu Spanplatten verarbeitet. Metall wird eingeschmolzen und steht somit auf dem Markt erneut als Rohstoff zur Verfügung. Sonstige Wertstoffe werden nach Materialien sortiert und von verschiedenen Verwertern aufbereitet und vermarktet. 16 Die gängigen Abfälle im Krankenhaus Marz 2001 Inhalt Suchen 13 z 04 04 Hilfe Treffer Baustellenrestabfall wird als Restabfall deponiert oder verbrannt. Beseitigung Tipp. Da die Entsorgung von Baustellenmischabfällen im Verhältnis zu der Entsorgung der getrennt erfassten Fraktion wesentlich teurer ist, sollte der optimalen Trennung der einzelnen Fraktionen an der Anfallstelle besondere Bedeutung zukommen. Mischabfälle sind teuer Bioabfall Wie im privaten Haushalt, so ist auch im Krankenhaus Bioabfall getrennt von den übrigen Abfällen zu sammeln. Folgende Abfälle sind dieser Abfallfraktion zuzuordnen: z Obst- und Gemüsereste, z Blumen, z Tee- und Kaffeesatz. Vergärung oder Kompostierung z Bei der Sammlung von Bioabfall sollte aus hygienischen Gründen darauf geachtet werden, dass die Sammelbehälter verschließbar sind. Biobfall besteht aus organischen Stoffen, die vergoren oder kompostiert werden können. Bei der Vergärung in Bioabfallvergärungsanlagen entstehen unter Sauerstoffausschluss Kompost und Methangas. Aus diesem Gas kann im Heizkraft- oder Blockheizkraftwerk Energie gewonnen werden. Bei der Kompostierung wird der Bioabfall in Mieten geschichtet. Durch Mikroorganismen und Kleinstlebewesen entsteht aus dem Bioabfall Kompost. Die Kompostierung von Bioabfall zusammen mit Gartenabfall ist möglich, s. a. unter dem Stichwort Gartenabfall. 17 Verwertung 13 z 04 04 Die gängigen Abfälle im Krankenhaus Inhalt Speiseabfälle, Krankenhaushygiene Büroabfälle getrennt nach Materialien sammeln Suchen Treffer Hilfe Hinweise. Speiseabfälle gehören nicht zu den Abfallstoffen des Bioabfalls, diese Fraktion ist getrennt zu sammeln. Zur Gewährleistung der Krankenhaushygiene wird für die Einführung des Sammelsystems die Absprache mit der Fachabteilung für Hygiene des Krankenhauses empfohlen. Büroabfälle Insbesondere in den Verwaltungs- und sonstigen Bürobereichen der Krankenhäuser gibt es spezifische Büroabfälle wie z. B. z Papier, Pappe und Kartonagen, z Computer, Monitore, Drucker, Schreibmaschinen, z leere Tintenpatronen und Tonerkartuschen aus Druckern und Kopierern, z Disketten und Stifte. z Papier von Druckerzeugnissen ist, entsprechend dem krankenhauseigenen Entsorgungskonzept, mit dem übrigen Papier zu sammeln und zu entsorgen. Zur Erzielung einer optimalen Erfassungsquote sollten Sammelbehältnisse an den Entstehungsorten bereitgestellt werden. Elektronische Geräte wie Computer sind als Elektronikschrott zu entsorgen. Für Zubehör wie Tonerkartuschen oder Tintenpatronen bestehen oft hausinterne Regelungen wie beispielsweise die Rückgabe dieser Produkte an den Lieferanten über die Abteilung Einkauf. Sonstige Büromaterialien wie Disketten sind als Restabfall zu entsorgen. Verwertung Die Erläuterungen zur Verwertung der Abfallfraktionen ist den ausführlichen Beschreibungen der einzelnen Abfälle der Abfallgruppe A zu entnehmen. 18 Die gängigen Abfälle im Krankenhaus Inhalt Suchen 13 z 04 04 Hilfe Treffer Hinweis. Bei der Entsorgung von Computern, Festplatten, Disketten, Kassetten sowie Papier muss die Einhaltung des Datenschutzes beachtet werden. Elektronikschrott Defekte Elektrogeräte sind getrennt zu entsorgen. Zu dieser Abfallfraktion gehören z. B. z Blutdruckmessgeräte, z elektronische Thermometer, z Drucker, Monitore, Diktiergeräte, z Kühlschränke und -truhen, z Radios und Fernseher. Datenschutz Weiterverwertung nach dem Zerlegen Marz 2001 z Elektronikschrott besteht aus einer Vielzahl von Materialien. Neben Kunststoff und Metall enthält er oft auch problematische Stoffe wie z. B. PCB-Kondensatoren oder FCKW. Je nach Größe des Krankenhauses wird Elektronikschrott in unterschiedlich großen Gebinden an ein beauftragtes Unternehmen zur Verwertung abgegeben. Elektronikschrott wird in Rückbauzentren in die einzelnen Bestandteile zerlegt. Wertstoffe wie Metalle, Kunststoffe und Glas werden dem Recycling zugeführt. Vorhandene schadstoffhaltige Bestandteile wie Kondensatoren sind als Sonderabfälle zu entsorgen. Viele Firmen haben sich auf den Rückbau sowie die Reparatur bestimmter Gerätearten wie z. B. von Kühlgeräten spezialisiert. 19 Verwertung 13 z 04 04 Die gängigen Abfälle im Krankenhaus Inhalt Selbst kompostiert oder an einen Verwerter Suchen Treffer Hilfe Gartenabfall Bei der Pflege der Grünanlagen von Krankenhäusern fallen folgende Grünabfälle an: z Strauchschnitt, z Rasen, z Laub und z Blumen. z Je nach Menge und Platzbedarf wird der Grünabfall in den Krankenhausgärtnereien selbst kompostiert oder in Containern für Gartenabfall gesammelt und an einen Verwerter zur weiteren Verarbeitung abgegeben. Verwertung Die Gartenabfälle werden gehäckselt und zu Kompostmieten aufgeschichtet. Mikroorganismen und Kleinstlebewesen verwandeln das Material in Kompost, der als Dünger in den Grünanlagen aufgebracht wird. Gemischt mit nährstoffarmem Boden wie Sand oder Rindenhumus ist der Kompost ebenfalls als Blumenerde nutzbar. Bei der Kompostierung kann eine Vermischung des Gartenabfalls mit Bioabfall vorgenommen werden sofern dies die Kommunale Abfallsatzung zulässt, s. a. unter dem Stichwort Bioabfall. Speiseabfälle Hinweis. Abfälle aus dem Küchen- und Verpflegungsbereich des Krankenhauses sind als Bio- bzw. Speiseabfälle separat zu entsorgen. Nach Farben getrennt sammeln Glas Die Wertstofffraktion Altglas beinhaltet im Krankenhaus überwiegend Verpackungen wie z. B. z Injektions- und Infusionsflaschen, z Stechampullen, z Getränkeflaschen und Glasbruch. 20 Die gängigen Abfälle im Krankenhaus Inhalt Suchen Hilfe Treffer z! In Anlehnung Marz 2001 13 z 04 04 an die örtliche Abfallentsorgungssatzung müssen im Krankenhaus Sammelbehälter für Weiss- und Buntglas zur Sammlung bereitgestellt werden. Die Entsorgung kann kommunal geregelt sein oder über ein beauftragtes Unternehmen organisiert werden. Kommunale Satzung maßgebend Altglas kann ohne Qualitätsverlust beliebig häufig eingeschmolzen und neu geformt werden. Zur Gewährleistung einer hochwertigen Qualität ist eine Trennung nach Farben vorzunehmen. Verwertung Hinweise. Fensterglas, sonstiges Flachglas und feuerfestes Laborglas haben einen höheren Schmelzpunkt und dürfen daher nicht mit dem übrigen Altglas entsorgt werden. Einige Krankenhäuser haben in Zusammenarbeit mit der hauseigenen Apotheke ein Rückgabesystem für Laborglas mit dem Hersteller oder Lieferanten organisiert. Aufgrund der großen Verletzungsgefahr ist von der Entfernung der Bördelung an Infusionsflaschen (Gummimembran und Metallkappe) abzusehen. Laborglas, Flachglas Tipp. Zur Vermeidung von Schnittverletzungen sollten Brechampullen in einem Glasbehälter oder einer Glasflasche gesammelt werden. In dieser Verpackung können sie gefahrlos im Altglas entsorgt werden. Brechampullen Leichtstoffverpackungen Verpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoff sind beispielsweise z Sterilverpackungen, z Kunststoff-Infusionsflaschen und -beutel, z Tablettenträger, Salbentuben, z Styropor, 21 Auch hier: Sortieren ermöglicht Verwertung 13 z 04 04 Die gängigen Abfälle im Krankenhaus Inhalt Suchen z z z z Duales System Deutschland, VfW Remedica Treffer Hilfe Getränkekartons, Joghurtbecher, Konservendosen, Kaffeevakuumverpackungen, Alufolie, Spül- und Reinigungsmittelflaschen. z Die Rücknahme von Leichtstoffverpackungen wird bei Kennzeichnung mit dem Grünen Punkt über die Duales System Deutschland GmbH (DSD) bzw. bei Kennzeichnung mit R über die Vereinigung für Wertstoffrecycling GmbH (VfW Remedica) geregelt. Die Art des jeweiligen Sammelsystems ist von der Vorgabe des örtlichen Lizenznehmers abhängig. Die Sammlung kann in den von DSD bzw. VfW Remedica bereitgestellten Sammelsystemen erfolgen. Die Kostenübernahme bzw. kostenlose Bereitstellung eines Sammelsystems ist mit dem zuständigen Lizenznehmer zu verhandeln. Verwertung Die Leichtstoffverpackungen werden in Sortieranlagen maschinell oder manuell nach Materialien getrennt. Die Weiterverarbeitung der separierten Materialien erfolgt in speziellen Anlagen, z. B. Stahlwerken, Aluminiumhütten oder in der Kunststoffindustrie. Aus diesen Wertstoffen lassen sich Produkte wir Fensterrahmen, Rasengittersteine und Werkzeugkisten herstellen. Papier- und Glasverpackungen, nicht restentleerte Verpackungen Hinweise. Verpackungen aus Papier wie Kartons oder Arzneimittelschachteln sowie Glasbehältnisse dürfen nicht mit der Fraktion der Leichtstoffverpackungen entsorgt werden, sie müssen als jeweils separate Fraktion der Abfallgruppe A der Verwertung zugeführt werden. Nicht restentleerte Verpackungen sind als Restabfall zu entsorgen. Keine Verpackung sind z. B. Einweghandschuhe, Infusionsschläuche, Spritzenkörper oder Transfusionsbeutel. 22 Die gängigen Abfälle im Krankenhaus Inhalt Suchen Hilfe Treffer Tipp. Verpackungen können vermieden werden: Für die Verpackung von Verpflegung eignen sich statt Folien aus Aluminium oder Kunststoff ebenso mehrfach verwendbare Behälter. Auch der Einsatz von Mehrweggetränkeflaschen sowohl bei der Patientenverpflegung als auch bei der Verpflegung der MitarbeiterInnen liefert einen Beitrag zur Abfallvermeidung (ausführlich Kap. 13.01.04 S. 28). Marz 2001 13 z 04 04 Papier Papier, Pappe und Kartonagen stellen im Krankenhaus einen Großteil der gesamten Abfallmenge dar. Dazu gehören z leere Medikamentenschachteln, z Sterilpapier ohne Folienanteil, z Ärztekrepp, z Kataloge, Zeitschriften, Zeitungen, z Schreib- und Druckerpapier. Abfallvermeidung Altpapier wird erneut zu Papier verarbeitet z Je nach Größe des Krankenhauses werden entsprechende Sammelbehältnisse zentral oder dezentral aufgestellt und von beauftragten Dritten der Verwertung zugeführt. Im Verwertungsprozess wird das Altpapier aufgelöst und von den faserfremden Stoffen befreit. Nach dem Aussieben der kurzen Zellstofffasern werden die langen Fasern erneut zu Papier verarbeitet. Durch die Verkürzung der Fasern bei den Verarbeitungsprozessen lässt sich eine Faser circa sechsmal recyclen. Verwertung Hinweise. Datenschutzpapier kann ebenfalls der Papierverwertung zugeführt werden; die Daten sind jedoch zuvor entsprechend der geltenden Rechtsvorschriften zu be- Datenschutz, beschichtetes Papier, verschmutztes Papier 23 13 z 04 04 Die gängigen Abfälle im Krankenhaus Inhalt Suchen Treffer Hilfe handeln. Beschichtete Papiere wie beispielsweise Getränkekartons sind als Leichtstoffverpackungen zu entsorgen. Zur Reduzierung der faserfremden Stoffe ist verschmutztes Papier als Restabfall zu entsorgen. Hygienepapiere gehören ebenfalls nicht ins Papier. Abgesehen von einer Verschmutzung ist bei ihnen die Faserlänge so kurz, dass ein Recycling nicht mehr möglich ist. Sie sollten zum Restabfall oder ggf. zum Bioabfall gegeben werden. Bücher, Kopien In der Regel in die Entsorgungsanlage Verbrennung, Verwertung Tipp. Alte Bücher können über Antiquariate oder Bibliotheken erneut einen sinnvollen Einsatz finden. Zur Reduzierung der Altpapiermenge kann auch das doppelseitige Kopieren oder die Verwendung von leeren Papierrückseiten als Konzeptpapier beitragen. Restabfall (hausmüllähnlich) Entsprechend der örtlichen Vorgaben der Abfallentsorgungssatzungen ist in einigen Krankenhäusern Restabfall, der nicht krankenhausspezifisch ist, getrennt zu erfassen. Das ist z. B. z Kehricht, z Porzellan- und Keramikbruch, z Glühbirnen, z Staubsaugerbeutel sowie z verschmutzte Wertstoffe. z Diese Restabfälle werden ohne Einhaltung besonderer infektionspräventiver Maßnahmen i. Allg. auf Deponien oder in Hausmüllverbrennungsanlagen beseitigt bzw. thermisch verwertet, falls die Brennwertanalyse einen Brennwert von mindestens 11 000 kJ/kg ergibt. In den letzten Jahren wurden erste Anlagen zur stofflichen Verwertung von Restabfall gebaut. In ihnen kann ein erhebli- 24 Die gängigen Abfälle im Krankenhaus Inhalt Suchen 13 z 04 04 Hilfe Treffer Marz 2001 cher Anteil des Restabfalls aussortiert und einer stofflichen Verwertung zugeführt werden (z. B. Kunststoffschüsseln, Metallgegenstände). An die Sammlung des Restabfalls werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Hinweise. Die örtliche Abfallentsorgungssatzung sieht entweder eine getrennte Sammlung oder die vermischte Sammlung mit dem übrigen Restabfall der Abfallgruppe B vor; die anschließende Behandlung, Verwertung bzw. Beseitigung des Restabfalls ist entscheidend für die Durchführung einer getrennten oder vermischten Entsorgung. Vermischte Sammlung mit Restabfall der Gruppe B Tipp. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt kann i. Allg. Restabfall der Gruppe A zusammen mit Restabfall der Gruppe B gesammelt werden, wenn die Vorschriften der Gruppe B eingehalten werden. Absprache mit dem Gesundheitsamt Speiseabfall In den Küchen- und Verpflegungsbereichen des Krankenhauses fallen folgende Speisereste an: z Obst- und Gemüsereste aus der Speisenzubereitung, z tierische Speiseabfälle sowie z Tellerreste. Aufbereitung bzw. Kompostierung z Die Sammlung erfolgt in Speiseabfallbehältern, die aus hygienischen Gründen regelmäßig zu reinigen und zu entsorgen sind. Speiseabfälle sind als Futtermittel verwertbar, wenn sie in geeigneter Form vor der Verfütterung thermisch desinfiziert werden. Andere Verwertungsverfahren wie Kompos25 Verwertung 13 z 04 04 Die gängigen Abfälle im Krankenhaus Inhalt Suchen Treffer Hilfe tierung oder Vergärung sind ebenfalls möglich, wenn diese den behördlichen Auflagen entsprechen. Sorgfältige Trennung Infektionsvorbeugung innerhalb des Krankenhauses Vorgaben nach kommunaler Satzung Hinweis. Verpackungen und Besteck führen bei der Verwertung der Speiseabfälle zu Komplikationen und dürfen daher nicht zusammen mit diesen Abfällen entsorgt werden. B-Abfälle Abfälle, die mit Blut, Sekreten und Exkreten behaftet sind, bedürfen aus infektionspräventiver Sicht innerhalb des Krankenhauses der besonderen Behandlung. Restabfall (krankenhausspezifisch) Mit Blut, Sekreten und Exkreten behaftete Abfälle sind z. B. z Einmalhandschuhe, z Hygieneartikel wie Vorlagen, Windeln, Zellstofftücher, z Infusionsbestecke und Spritzenkörper, z spitze und scharfe Gegenstände, durchstichfest verpackt. z Die Sammlung dieser Fraktion ist nach Vorgabe der örtlichen Abfallentsorgungssatzung und den Auflagen des Gesundheitsamtes vorzunehmen. Zum Beispiel legt die Satzung der Stadt Münster die Sammlung in Abfallsäcken mit einer minimalen Folienstärke von 50 Mikrometern und einem maximalen Fassungsvermögen von 70 Litern fest. Ähnlichen Bestimmungen unterliegen Krankenhäuser anderer Kommunen oder Landkreise. Entsorgung Auch für die Entsorgung von Restabfällen ist die Kommunale Abfallsatzung entscheidend. Andienungspflichten 26 Die gängigen Abfälle im Krankenhaus Inhalt Suchen 13 z 04 04 Hilfe Treffer an Abfallentsorgungsanlagen sind ähnlich wie die Regelung der Transportgenehmigung oder der Ausschluss bestimmter Abfälle unterschiedlich festgelegt. Restabfall wird in Hausmüllverbrennungsanlagen oder auf Deponien beseitigt oder thermisch verwertet. Marz 2001 Hinweis. Abfälle der Gruppe B dürfen aus Arbeitsschutzgründen weder im Krankenhaus noch außerhalb des Krankenhauses ohne vorherige Desinfektion nachsortiert werden. In der Regel liegt der Brennwert des Restabfalls der Gruppe B über 11 000 kJ/kg, so dass eine thermische Verwertung möglich ist, wenn auf ein Umfüllen, Umschlagen verzichtet wird. Spitze und scharfe Gegenstände Abfälle im Krankenhaus sind z. B. z Kanülen, Verweilkanülen, z Lanzetten, Objektträger, z Punktionsnadeln, z Skalpelle und Fadenmesser. Keine Nachsortierung Durchstichfeste und bruchsichere Behälter z Diese Abfälle sind aufgrund der von ihnen ausgehenden Verletzungsgefahr in gesonderten Behältnissen zu sammeln. Sowohl beim Transport als auch bei der Lagerung ist die Verpackung der spitzen und scharfen Gegenstände in sicher umschlossenen, durchstichfesten und bruchsicheren Behältern zu beachten. Spitze und scharfe Gegenstände werden in geeigneten Behältnissen gesammelt und aufgrund der Kontamination mit Blut, Sekreten oder Exkreten mit dem übrigen Restabfall der Abfallgruppe B entsorgt. 27 Entsorgung 13 z 04 04 Die gängigen Abfälle im Krankenhaus Inhalt Kanister als Sammelbehältnis Hohe Infektionsgefahr bedingt thermische Behandlung Spezielle Sammelbehälter Suchen Treffer Hilfe Tipp. Abfälle können vermieden werden, indem leere Reinigungs- und Desinfektionsmittelkanister zur Sammlung spitzer und scharfer Gegenstände verwendet werden. Dadurch lässt sich zusätzlich eine Kostenersparnis erzielen. C-Abfälle (Infektiöse Abfälle) C-Abfälle sind infektiöse Abfälle, die mit Erregern meldepflichtiger übertragbarer Krankheiten behaftet sind und durch die eine Übertragung und Verbreitung der Krankheit zu befürchten ist. Hierzu gehören z. B. die Krankheiten Diphtherie, Meningitis/Enzephalitis und Tuberkulose (aktive Form). z Infektiöse Abfälle gehören in spezielle Sammelbehältnisse, da an sie aus infektionspräventiven Gründen innerhalb und außerhalb des Krankenhauses besondere Anforderungen gestellt werden. Beseitigung Abfälle der LAGA-Gruppe C müssen in einer Sonderabfallverbrennungsanlage beseitigt oder in einem Autoklaven desinfiziert werden. Es muss dabei ein nach RKI gelistetes Verfahren zum Einsatz kommen. Die autoklavierten Abfälle gelten als Restabfall der LAGA-Gruppe A. Einstufung als infektiös Hinweise. Nicht jeder Abfall, der bei einem Infektionspatienten anfällt, ist auch infektiös. Die Einstufung der Abfälle als infektiös sollte durch den hygienebeauftragten Arzt/Ärztin bzw. durch die Hygienefachkraft erfolgen. Abfälle, die nicht mit Erregern nach IfSG behaftet sind, gehören zu den Abfallgruppen A oder B. Infektiöse Abfälle dürfen aus Sicherheitsgründen nur in speziellen Behältnissen, die für diese Abfälle eine sog. Bauartzulassung besitzen, auf öffentlichen Straßen transpor- Straßentransport 28 Die gängigen Abfälle im Krankenhaus Inhalt Suchen 13 z 04 04 Hilfe Treffer Marz 2001 tiert werden. Deshalb empfiehlt es sich, die Abfälle schon am Anfallort in die bauartzugelassenen Transportbehältnisse zu geben. Wird im Krankenhaus autoklaviert z. B. mit einem speziell zugelassenen Programm in der Bettendesinfektionsanlage, ohne dass vorher ein Transport über öffentliche Straßen erfolgen muss, ist eine Bauartzulassung nicht notwendig. Aus Gründen der Abfallvermeidung sollte hier geprüft werden, ob es sinnvoll ist, Mehrwegbehältnisse einzusetzen. Zum Straßentransport müssen die Behälter nach dem Gefahrgutrecht sowie nach dem Abfallrecht gekennzeichnet sein. Tipp. Eine scharfe Trennung zwischen infektiösem Abfall nach § 6 IfSG und A- oder B-Abfall ist ein Beitrag zum Umweltschutz und spart Kosten. Die Beseitigung in einer Sonderabfallverbrennungs- bzw. Autoklavierungsanlage ist wesentlich energieintensiver und auch teurer als die Verbrennung in einer Hausmüllverbrennungsanlage oder die Deponierung auf einer Hausmülldeponie. D-Abfälle Altmedikamente und Desinfektionsmittel Altmedikamente fallen sowohl bei Überlagerung als auch als nicht mehr verabreichbare Arzneien an. Desinfektionsmittel, die entsorgt werden sollen, sind i. Allg. überlagert. Es fallen z. B. an z Tabletten, Dragees, Kapseln, z Tropfen, Lösungen, z Sprays und z Desinfektionsmittel. z Altmedikamente müssen getrennt gesammelt und vor Missbrauch durch Unbefugte geschützt werden. 29 Akkurate Trennung spart Geld 13 z 04 04 Die gängigen Abfälle im Krankenhaus Inhalt Suchen Treffer Hilfe Entsorgung Tabletten, Dragees und Kapseln können in der Hausmüllverbrennung beseitigt werden oder in kleinen Mengen auf der Hausmülldeponie eingebaut werden. Es ist davon auszugehen, dass sich die unterschiedlichen Inhaltsstoffe der Medikamente gegenseitig in ihrer Wirkung kompensieren, so dass keine Umweltgefahr von ihnen ausgeht. Flüssige Medikamente sollten möglichst nur in kleinen Mengen ins Abwasser gegeben werden. Asthmasprays werden i. Allg. von den Herstellern zurückgenommen, während sonstige und nicht vollständig entleerte Spraydosen als Sonderabfall zu entsorgen sind. Desinfektionsmittel können in Absprache mit der örtlichen Abwasserbehörde in geringen Mengen ins Abwasser gegeben werden. Bei größeren Mengen empfiehlt sich die Beauftragung einer Entsorgungsfirma. Missbrauch verhindern, Sammelsystem der VfW Remedica Hinweise. Um einen Missbrauch z. B. durch Kinder oder Abhängige zu verhindern, dürfen Medikamente nicht in die Restabfallfraktion gegeben werden, auch wenn sie hinterher den gleichen Entsorgungsweg gehen wie Restabfall. Es sollte auch die Beseitigung der Medikamente über das Sammelsystem für Altmedikamente der VfW Remedica erwogen werden. Gute Organisation hilft Tipp. Eine gut organisierte Bestellung und Lagerhaltung minimiert den Anfall überlagerter Medikamente und vermeidet unnötige Kosten. Die Menge nicht mehr verabreichbarer Medikamente kann über die Therapieanweisungen reduziert werden. Als Sonderabfall behandeln Batterien Batterien enthalten eine Anzahl von Schadstoffen, die besondere Maßnahmen zum Schutz vor Umweltbeeinträch30 Die gängigen Abfälle im Krankenhaus Inhalt Suchen 13 z 04 04 Hilfe Treffer tigungen notwendig machen. Man unterscheidet verschiedene Arten von Batterien z. B.: z Bleibatterien, z Ni-Cd-Akkumulatoren, quecksilberhaltige Batterien und z Trockenbatterien. z Batterien sind aufgrund der Schadstoffe zum Schutz Marz 2001 der Umwelt getrennt von sonstigen Abfällen zu sammeln und zu entsorgen. Bleibatterien sollten zur Verwertung einer Fachfirma übergeben werden. Die anderen Batteriearten gehören als Sonderabfall entsorgt. Entsorgung Hinweis. Für Ni-Cd-Akkumulatoren, quecksilberhaltige Batterien und Trockenbatterien kann das Rücknahmesystem der Batteriehersteller genutzt werden (GRS). Rücknahme durch Hersteller Tipp. Bei der Palette der heute angebotenen Batterien gibt es Produkte, die im Vergleich zu anderen Batterien aufgrund der geringeren Schadstoffkonzentration umweltfreundlicher sind. Dem Einsatz von quecksilberhaltigen Batterien sind immer Alkalibatterien vorzuziehen. Alkalibatterien sind besser Fotochemikalien und Filme Fixierer, Entwickler und Röntgenfilme fallen in Röntgenabteilungen und bei der Nukleardiagnostik an. Verbrauchte Fixierer und Entwickler müssen in Tanks oder Kanistern getrennt gesammelt werden, da sie ebenso wie Röntgenfilme eine Anzahl von Chemikalien enthalten. Aus Fixierern und Röntgenfilmen wird über unterschiedliche Verfahren Feinsilber zurückgewonnen, das in 31 Getrennte Sammlung Verwertung 13 z 04 04 Die gängigen Abfälle im Krankenhaus Inhalt Suchen Treffer Hilfe der fotochemischen Industrie erneut eingesetzt werden kann. Bei der Verwertung von Entwicklern werden verschiedene Metalle separiert. Verbleibende Restfraktionen werden in Sonderabfallverbrennungsanlagen oder auf Sonderabfalldeponien entsorgt. Hinweis. Fixierer und Entwickler dürfen nicht vermischt werden, sondern müssen zur optimalen Verwertung getrennt gesammelt werden. Neben silberhaltigen Röntgenfilmen kommen in den Röntgenabteilungen auch silberfreie Röntgenfilme zum Einsatz. Sie werden in der Sonderabfallverbrennung oder auf der Sonderabfalldeponie beseitigt. Digitale Radiografie Getrennt sammeln für Wiedergewinnung Hinweise. Die Umstellung auf eine digitale Bilderstellung, -verarbeitung und -archivierung ist aus Umweltschutzgründen begrüßenswert, da sie das Aufkommen an Fotochemikalien und Röntgenfilmen zur Entsorgung auf ein Minimum reduziert. Bei Fotochemikalien können verschiedene Produkte bei gleicher Qualität der Entwicklung unterschiedlich ergiebig sein. Um Abfälle zu vermeiden und Kosten zu reduzieren sollten Chemikalien mit geringen Verbrauchswerten bevorzugt werden. Quecksilberhaltige Abfälle Quecksilberhaltige Abfälle sind getrennt zu sammeln. Es gehören zu dieser Abfallfraktion z. B. z Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, z Quecksilber- und Natriumdampflampen sowie z quecksilberhaltige Fieberthermometer. 32 Die gängigen Abfälle im Krankenhaus Inhalt Suchen 13 z 04 04 Hilfe Treffer z Leuchtstoffröhren und Speziallampen müssen getrennt Marz 2001 von sonstigen Abfällen gesammelt werden, da sie neben Glas auch Leuchtstoffpulver, Metall und Quecksilber enthalten. Der Bruch von Quecksilberthermometern ist zu sammeln und der Quecksilberrückgewinnung zuzuführen. In einem Kappen-Trenn-Verfahren werden die Lampenenden der Leuchtstoffröhren separiert. Leuchtstoffpulver und Quecksilber werden von der Innenseite des Glasrohres ausgeblasen und in einem Aktivkohlefilter gebunden. Diese Inhaltsstoffe, das Glas und die metallischen Bestandteile können in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden. Verwertung Hinweise. Glühbirnen gehören nicht in diese Abfallfraktion; sie sind als Restabfall zu entsorgen. Beim Straßentransport quecksilberhaltiger Abfälle müssen die Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften des Gefahrgutrechts sowie des Abfallrechts beachtet werden. Gefahrgutrecht Tipp. Der bedarfsgerechte Ersatz von Glühbirnen durch Leuchtstoffröhren oder Energiesparlampen leistet einen Beitrag zur Energieeinsparung und damit zum Umweltschutz. Da Energiesparlampen darüber hinaus eine deutlich höhere Lebensdauer haben als herkömmliche Glühlampen und erheblich sparsamer im Verbrauch sind, rechnet sich der höhere Anschaffungspreis. Auf den Einsatz von quecksilberhaltigen Thermometern sollte aus Umwelt- und Arbeitsschutzgründen im Krankenhaus verzichtet werden. Es stehen heute mehrere schadstoffarme Alternativprodukte zur Temperaturmes- Energiesparlampen 33 Digitalthermometer 13 z 04 04 Die gängigen Abfälle im Krankenhaus Inhalt Suchen Treffer Hilfe sung zur Verfügung wie z. B. Digitalthermometer, Thermometer zur Messung der Körperkerntemperatur. Verbrennung als Sonderabfall Zytostatika Abfälle, die stark mit Zytostatika kontaminiert sind, sind z. B. z Ampullen mit Restzytostatikum, zerbrochene Tabletten, überlagerte Zytostatika, z mit großen Flüssigkeitsmengen kontaminiertes Material, z Infusionsflaschen mit Restzytostatikum, nicht verabreichte Zubereitungen und nicht vollständig entleerte Originalbehältnisse. z Stark mit Zytostatika kontaminierte Abfälle gehören aus umwelthygienischen Gründen in spezielle Sammelbehältnisse. Ziel der Maßnahmen ist es, sowohl die MitarbeiterInnen als auch sonstige Personen vor unerwünschter Exposition zu schützen. Beseitigung Abfälle, die stark mit Zytostatika kontaminiert sind, müssen einer Sonderabfallverbrennung zugeführt werden. Trennung in leichte und starke Kontamination Hinweise. Es sollte unterschieden werden zwischen leicht und stark mit Zytostatika kontaminierten Abfällen. Während die stark kontaminierten Abfälle wie oben beschrieben zu beseitigen sind, können leicht kontaminierte Abfälle wie B-Abfall entsorgt werden. Leicht kontaminiert sind i. Allg. leere Ampullen, Handschuhe, mit Trägerlösung gespülte Infusionsbestecke, leere Infusionsflaschen, Spritzen, Tupfer, leere Zytostatika-Behältnisse. Stark kontaminierte Zytostatika-Abfälle dürfen nur in speziellen Behältnissen, die für diese Abfälle eine Bauartzulassung besitzen, auf öffentlichen Straßen transportiert Straßentransport 34 Die gängigen Abfälle im Krankenhaus Inhalt Suchen 13 z 04 04 Hilfe Treffer werden. Zum Straßentransport müssen die Behälter nach dem Gefahrgutrecht sowie nach dem Abfallrecht gekennzeichnet sein. Sonstige Sonderabfälle Auch sonstige im Krankenhaus anfallende Sonderabfälle, an deren Entsorgung aus umwelthygienischer Sicht besondere Anforderungen zu stellen sind, müssen getrennt gesammelt werden wie z. B. z Altöl, z PCB-haltige Abfälle und z Altfarben und Lacke. Entsprechend der rechtlichen Vorgaben trennen Marz 2001 z Sonderabfälle müssen innerhalb des Krankenhauses getrennt gesammelt werden und zur Entsorgung durch Fachfirmen abgegeben werden. Tipp. Für viele schadstoffhaltige Sonderabfälle gibt es heute umweltfreundlichere Alternativen wie z. B. PCBfreie Trafoöle, Farben und Lacke auf Wasserbasis. E-Abfälle Als E-Abfall bezeichnet man Körperteile und Organe. Diese Abfälle bedürfen aus ethischen Gründen besonderer Maßnahmen. Sie sind so zu entsorgen, dass die Herkunft nicht erkennbar ist. Zu der Gruppe E gehören z. B. z amputierte Gliedmaßen, Plazenten, z Blutkonserven und Blutbeutel. z Körperteile und Organe gehören in spezielle Einweg- Sammelbehältnisse. Die Behältnisse sollten aus hygienischen Gründen bis kurz vor der Entsorgung gekühlt oder besser noch tiefgekühlt gelagert werden. 35 Umweltfreundliche Produkte Körperteile und Organe 13 z 04 05 Die Zukunft des Abfallmanagements Inhalt Suchen Treffer Hilfe Beseitigung Abfälle der LAGA-Gruppe E werden in der Sonderabfallverbrennungsanlage beseitigt. Pathologie Hinweis. Körperteile und Organe, die pathologisch untersucht werden sollen, gehören nach der Untersuchung im Pathologischen Institut ebenfalls in den E-Abfall. In jedem Fall sollten die Regelungen des Krankenhauses beachtet werden. 13 z 04 | 05 Die Zukunft des Abfallmanagements Gesetz, Kosten und Umwelt in Einklang bringen Ziel des Abfallmanagements ist es, sowohl die Vermeidung und Verwertung von Abfällen als auch die Schadstoffentfrachtung in Einklang zu bringen mit der umweltgerechten und gesetzeskonformen Entsorgung. Darüber hinaus ist aufgrund der angespannten Kostensituation der Krankenhäuser auf die Wirtschaftlichkeit des Abfallmanagements zu achten. Auch die Zuverlässigkeit der Entsorgungspartner sollte einen hohen Stellenwert haben. Abfallmanagement ist ein neues Aufgabengebiet, das sich in den letzten zehn Jahren im Krankenhaus etabliert hat. Viele Maßnahmen konnten in dieser Zeit umgesetzt werden, dennoch besteht weiterhin großer Handlungsbedarf. Der Erfahrungsaustausch in Facharbeitskreisen ist in diesem Tätigkeitsfeld besonders wichtig, um von positiven wie von negativen Erfahrungen der Fachkollegen zu lernen. Wesentliche Eckpunkte der täglichen Arbeit des Teams in der Abfallwirtschaft sind Öffentlichkeitsarbeit, Mitarbeitermotivation, -schulung und -information. Nur durch die konstruktive Zusammenarbeit mit den MitarbeiterInnen sowie deren Unterstützung lässt sich das Abfallmanagement erfolgreich in das Unternehmensziel integrieren. Weiterhin großer Handlungsbedarf Ganz wichtig: die MitarbeiterInnen 36 13 z 04 05 Die Zukunft des Abfallmanagements Inhalt Suchen Hilfe Treffer Tabelle 2: Liste der im Krankenhaus häufig anfallenden Abfälle Abfall EAK-Nr. * EAK-Bezeichnung Art des Abfalls ** Altkleider 20 01 10 20 01 11 Bekleidung Textilien nüV Altlacke, Altfarben (mit halogenierten Lösemitteln) 08 01 01 alte Farben und Lacke, die halogenierte Lösemittel enthalten Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze BestbüAbfV alte Farben und Lacke, die keine halogenierten Lösemittel enthalten Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze BestbüAbfV Abfälle von Farben und Lacken auf Wasserbasis Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze üB gebrauchte Chemikalien und Medizinprodukte Medikamente üB 20 01 12 Altlacke, Altfarben (ohne halogenierte Lösemittel) 08 01 02 20 01 12 Marz 2001 Altlacke, Altfarben (auf Wasserbasis) 08 01 03 20 01 12 BestbüAbfV Altmedikamente 18 01 05 Altöl 13 02 02 nicht chlorierte Maschinen-, Getriebeund Schmieröle BestbüAbfV Batterien, quecksilberhaltig 16 06 03 Quecksilbertrockenzellen BestbüAbfV 20 01 20 Batterien üB/BestüVAbfV 20 01 18 Bauschutt 17 01 01 Beton BestüVAbfV Baustellenmischabfälle 17 07 01 gemischte Bauund Abbruchabfälle BestüVAbfV Baustellenrestabfall 20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle üB Bioabfall 20 01 08 organische, kompostierbare Küchenabfälle, getrennt eingesammelte Fraktionen, einschließlich Fritieröl und Küchenabfällen aus Kantinen NüV 37 13 z 04 05 Die Zukunft des Abfallmanagements Inhalt Suchen Treffer Tabelle 2 (Fortsetzung) Abfall EAK-Nr. * EAK-Bezeichnung Art des Abfalls ** Bleiakkumulatoren 16 06 01 20 01 20 Bleibatterien Batterien BestbüAbfV BestüVAbfV Desinfektionsmittel 18 01 05 gebrauchte Chemikalien und Medizinprodukte üB Elektronikschrott 20 01 24 elektronische Geräte NüV Entwickler 09 01 01 Entwickler und Aktivatoren auf Wasserbasis Fotochemikalien BestbüAbfV Fettabscheiderinhalte 02 02 04 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung BestüVAbfV Fixierer 09 01 04 20 01 17 Fixierlösungen Fotochemikalien BestbüAbfV Flachglas 17 02 02 Glas (Bau- und Abbruchabfälle) üB 20 01 17 Gartenabfall 20 02 01 kompostierbare Abfälle nüV Gewerbeabfall 15 01 06 gemischte Materialien (Verpackungen) nüV Glas 20 01 02 Glas (Verpackungen) nüV Holz 15 01 03 17 02 01 20 01 07 Holz (Verpackungen) nüV Holz (Bau- und Abbruchabfälle) Holz (Verpackungen) Infektiöse Abfälle 18 01 03 andere Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden BestbüAbfV Infektiöse Abfälle, autoklaviert 20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle üB/BestüVAbfV Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven üB Körperteile und Organe 18 01 02 38 Hilfe 13 z 04 05 Die Zukunft des Abfallmanagements Inhalt Suchen Hilfe Treffer Marz 2001 Tabelle 2 (Fortsetzung) Abfall EAK-Nr. * EAK-Bezeichnung Art des Abfalls ** Kühlschränke (mit FCKW) 20 01 23 Geräte, die FCKW enthalten nüV/üB Kühlschränke (ohne FCKW) 16 02 05 andere gebrauchte Geräte nüV/üB Leichtstoffverpackungen 15 01 06 Gemischte Materialien (Verpackungen) nüV Leuchtstoffröhren 06 04 04 20 01 21 quecksilberhaltige Abfälle Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle BestbüAbfV Metall-Schrott 17 04 05 Eisen und Stahl (Bau- und Abbruchabfälle) nüV Nickel-CadmiumAkkumulatoren 16 06 02 20 01 20 Ni-Cd-Batterien Batterien BestbüAbfV üB/BestüVAbfV Papier 15 01 01 20 01 01 Papier und Pappe (Verpackungen) nüV PCB-haltige Abfälle 16 02 01 Transformatoren und Kondensatoren, die PCB oder PCT enthalten BestbüAbfV andere quecksilberhaltige Abfälle Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle BestbüAbfV üB/BestüVAbfV Quecksilberthermometer 06 04 04 20 01 21 Restabfall (hausmüllähnlich) 20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle Restabfall (krankenhausspezifisch) 18 01 04 Abfälle, an deren Sammlung üB/BestüVAbfV und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z. B. Wäsche, Gipsverbände, Einwegkleidung) 39 13 z 04 05 Die Zukunft des Abfallmanagements Inhalt Suchen Treffer Hilfe Tabelle 2 (Fortsetzung) Abfall EAK-Nr. * EAK-Bezeichnung Röntgenfilme (silberhaltig) 09 01 07 Filme und fotografische nüV Papiere, die Silber oder silberhaltige Verbindungen enthalten Röntgenfilme (silberfrei) 09 01 08 Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine silberhaltigen Verbindungen enthalten üB Schmutzwasser und Fäkalien 20 03 04 Versitzgrubenschlamm üB Speiseabfall 20 01 08 organische, kompostierbare Küchenabfälle, getrennt eingesammelte Fraktionen, einschließlich Fritieröl und Küchenabfällen aus Kantinen nüV Sperrmüll 20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle üB/BestüVAbfV Spitze Gegenstände üB/BestüVAbfV Alkalibatterien Batterien üB/nüV üB/BestüVAbfV Spitze und scharfe Gegenstände 18 01 01 Trockenbatterien 16 06 04 20 01 20 Zytostatika 18 01 05 D1 Zytostatika Art des Abfalls ** BestbüAbfV * Die Nummern, die mit 20 beginnen, sind nur für die kommunale Entsorgung verwendbar. Der EAK-Katalog enthält in der aktuellen Fassung einige Inkonsistenzen und verbesserungsbedürftige Zuordnungen. In der in Vorbereitung befindlichen Novellierung sollen diese Punkte behoben werden. Änderungen bei Abfällen, die im Krankenhausbereich anfallen, sind in erster Linie für Zytostatika zu erwarten. Hier ist die neue EAK-Nr. 18 01 08 geplant. ** Die Abfälle, die in der Bestimmungsverordnung für besonders überwachungsbedürftige Abfälle (BestbüAbfV) und überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung (BestüVAbfV) enthalten sind, sind entsprechend gekennzeichnet. Darüber hinaus sind auch die Abfälle zur Verwertung (nüV) und überwachungsbedürftige Abfälle zur Beseitigung (üB) aufgeführt. 40 Die Zukunft des Abfallmanagements Inhalt Suchen 13 z 04 05 Hilfe Treffer z ausblick Zukünftig wird die Optimierung der Entsorgung ein wesentlicher Aufgabenschwerpunkt in der Abfallwirtschaft sein. Dazu gehört neben der Anpassung der Logistik auf die aktuellen Gegebenheiten ebenso das Nachhalten von Veränderungen auf dem Entsorgungsmarkt. Nur so können neue Wege der Abfallvermeidung und -entsorgung entdeckt und die sich daraus erwachsenden Chancen sinnvoll genutzt werden. Chancen entdecken und nutzen Marz 2001 Weiter 41
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