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Einleitung
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Integration von QualitaÈts-, Umweltund Arbeitsschutzmanagementsystemen
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Thomas Steffens, Markus Gleis
inhaltsuÈberblick
Der Beitrag zeigt die Gemeinsamkeiten aus Arbeits-, Umweltschutz und QualitaÈtsmanagement auf. Er nennt moÈgliche Synergieeffekte und verdeutlicht an Beispielen deren
Implementierung und Umsetzung. Dabei wird auf die Integration in bestehende Strukturen und AblaÈufe hingewiesen. Abschnitt 4 stellt die konkrete Ausgestaltung des Abfallmanagements dar. AusfuÈhrlich wird das LAGA-Merkblatt vorgestellt. Abschlieûend werden Maûnahmen zur
umweltfreundlichen Beschaffung vorgeschlagen
Einleitung
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Die Entwicklungen in der Wirtschaft der letzten Jahre
und Jahrzehnte haben in bezug auf Organisationsformen
und verwendete Technik auch vor KrankenhaÈusern nicht
halt gemacht. Ende des letzten Jahrhunderts begann im
preuûischen Recht die erstmalige Regulierung von Arbeitsplatzbedingungen. Heute kennen wir ein sehr umfangreiches Werk rechtlicher und technischer Anforderungen an den Arbeitsschutz.
Der Umweltschutz gewann in den 70er Jahren weltweit
zunehmend an Bedeutung. Dem erzielten Wohlstand der
Industrie- und Konsumgesellschaft standen und stehen
die Verschmutzung der Umweltmedien Luft, Boden und
Wasser gegenuÈber. Als Folgen waren und sind die Reduzierung von LebensraÈumen und die Wirkung von Schadstoffen auf Lebewesen zu spuÈren. Analog zur Entwicklung
des Regulariums im Arbeitsschutz haben sich zum Schutz
der Umwelt bis heute ebenfalls umfangreiche rechtliche
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Diverse Ziele
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Organisationsentwicklung
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Von der Regulierung
zur Freiwilligkeit
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und technische Anforderungen entwickelt. WaÈhrend der
Arbeitsschutz und der Umweltschutz die Schutzziele
¹Menschª bzw. ¹Umweltª aufweisen, verfolgt das QualitaÈtsmanagement das Ziel, organisatorische und technische
Interaktionen im Interesse des Patienten effektiv, fehlerfrei und zu dessen Zufriedenheit zu gestalten.
Seit Anfang der 90er Jahre hat diesbezuÈglich im Gesundheitswesen eine Entwicklung stattgefunden, die dazu
fuÈhrt, daû freiwillig Organisationsstrukturen und AblaÈufe
auf der Basis vorgegebener Standards aufgebaut bzw. reorganisiert wurden. Die EffektivitaÈt patientenorientierten
Arbeitens wird durch unabhaÈngige Dritte uÈberpruÈft bzw.
¹auditiertª. Diese Entwicklung ist eine Wandlung vom Regulativen zum Ansatz der Freiwilligkeit. Parallele Bestrebungen sind auch im Arbeits- und Umweltschutz festzustellen, wo ebenfalls effektive organisatorische und technische Interaktionen, allerdings vor dem Hintergrund anderer Ziele und Inhalte, sichergestellt werden muÈssen.
Es bietet sich daher an, Gemeinsamkeiten aus Arbeits-,
Umweltschutz und QualitaÈtsmanagement zu nutzen. Dieser
Beitrag zeigt die Gemeinsamkeiten auf. Er nennt moÈgliche
Synergieeffekte und verdeutlicht an Beispielen deren Implementierung und Umsetzung. Dabei wird auf die Integration in bestehende Strukturen und AblaÈufe hingewiesen.
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Organisationsentwicklung in bezug auf QualitaÈts-,
Umwelt- und Arbeitsschutzmanagementsysteme
Subsysteme
Eine Organisation ist ein Gesamtsystem, das sich aus
Subsystemen und einzelnen Prozessen zusammensetzt.
Sie stellt einen lebendigen und dynamischen Organismus
dar, deren Elemente zusammenwirken muÈssen, um den
Bestand des Ganzen zu sichern. Subsysteme stellen soziale (z. B. FuÈhrung), administrative (z. B. Personalent2
Organisationsentwicklung
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Abb. 1: Einbindung von Teilprozessen und Subsystemen in die (unvollstaÈndige) Prozeûlandschaft eines
Krankenhauses
wicklung) oder betriebliche/technische Systeme dar. Der
betriebliche Umweltschutz ist neben dem QualitaÈtsmanagement und der Arbeitssicherheit eines der Subsysteme. Sie greifen in alle Hierachieebenen und Prozeûschritte ein bzw. wirken sich dort aus (Abb. 1). Sie sind
durch einen Managementzyklus geregelt, der unabhaÈngig
vom GeschaÈftsprozeû zu betrachten ist.
Organisationsentwicklung (OE) hat zum Ziel, die Arbeitswelt des Menschen in der Organisation human und
mit Raum fuÈr die PersoÈnlichkeitsentfaltung und Selbstverwirklichung zu gestalten (s. a. Kap. 5.01). Desweiteren soll
die LeistungsfaÈhigkeit der Organisation und ihre Anpassungs- und InnovationsfaÈhigkeit gesteigert werden
(Comelli 1985). Unter Organisationsentwicklung versteht
man einen geplanten, gelenkten und systematischen Prozeû zur VeraÈnderung der Kultur, Systeme und des Verhaltens einer Organisation mit dem Ziel, die EffektivitaÈt der
Organisation bei der LoÈsung ihrer Probleme und Errei3
Organisationsentwicklung als Prozeû
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Organisationsentwicklung
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chung ihrer Ziele zu steigern. Sie ist ein umfassender
VeraÈnderungsprozeû, der einer Steuerung bedarf. Betroffen sind in der Regel alle Bereiche einer Organisation.
Die Vorgehensweise gliedert sich in folgende Schritte:
z Problemerkennung
z Datensammlung
z Organisationsdiagnose
z Maûnahmenplanung
z Maûnahmenumsetzung
z Erfolgskontrolle.
Systemisches Denken
vorausgesetzt
Novellierung steht an
FuÈr die Organisationsentwicklung ist das Denken in Netzen und Systemdenken erforderlich. Sie macht die interdisziplinaÈre Zusammenarbeit aller Betroffenen in den
Einrichtungen notwendig. Je nach Ziel, wird sie auf einen
GeschaÈftsprozeû oder ein Subsystem angewendet.
Normative Organisationsentwicklung
Seit Ende der 80er Jahre wird der Einsatz und die Systematik der klassischen Organisationsentwicklung normiert auf spezielle Subsysteme von Organisationen angewendet. Tabelle 1 zeigt eine Ûbersicht der z. Z. gaÈngigen
normativen Regularien, die heute als Leitfaden zur Organisationsentwicklung eingesetzt werden (s. a. Kap. 11.02).
Eine der ersten normativen Regelwerke zur Organisationsentwicklung ist die DIN EN ISO 9000 ff. Sie findet
in juÈngster Zeit verstaÈrkt Anwendung im Gesundheitswesen (GaÈrtner 1996, Schmidt-Birk u. Schnepel 1996). Branchenspezifisch ist die DIN EN ISO 9000 ff. erweitert worden. Die hohen Anforderungen an die Automobilzulieferindustrie veranlaûten weltweit die Automobilhersteller eigene Standards, wie die QS-9000 oder den VDA 6.1, zu
entwickeln. Beide Normen bauen auf der DIN EN
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Organisationsentwicklung
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Tabelle 1: Beispiele normativer Regularien zur Organisationsentwicklung
Regelwerk
DIN EN ISO 9000 ff.
QS-9000, VDA 6.1
DIN ISO 140 ff.
¹Úko-Audit-Verordnungª (EMAS)
SCC
BS 8800
TQM
Titel
QualitaÈtsmanagement
(deutsche, europaÈische und internationale
Norm)
QualitaÈtsmanagement
(Standards der Automobilhersteller fuÈr deren
Zulieferer)
Umweltmanagement
(deutsche und internationale Norm)
Umweltmanagement
(europaÈische Verordnung)
Safety-Certificate-Contractors
(Standard fuÈr die Arbeitssicherheit und den
Umweltschutz von Kontraktoren der Petround Groûchemie)
Arbeitssicherheitsmanagement (British Standard)
Total Quality Management
(z. B. als Modell der European Foundation for
Quality Management EFQM)
ISO 9000 ff. auf und beseitigen die dort vorhandenen
SchwaÈchen (z. B. Forderung nach dem Einsatz statistischer Methoden und zur FehlerpraÈvention). FuÈr die anstehende Novellierung der DIN EN ISO 9000 ff. im Jahr
2000 ist zu erwarten, daû die Aspekte der QS-9000 bzw.
des VDA 6.1 dort einflieûen werden.
FuÈr den betrieblichen Umweltschutz kann auf zwei
Regelwerke zuruÈckgegriffen werden. In Anlehnung an die
DIN EN ISO 9000 ff. entstand die DIN ISO 14000 ff. Sie
stellt eine Normenreihe dar, die Vorgaben mit dem Ziel
der staÈndigen Verbesserung fuÈr das Umweltmanagementsystem macht. Die Úko-Audit-Verordnung der EU (EWG
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Betrieblicher
Umweltschutz
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Organisationsentwicklung
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Eigene Standards
Managementzirkel:
VerknuÈpfung von
Systemen
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1836/93, Environmental Management and Audit Scheme ±
EMAS) verfolgt das gleiche Ziel, erweitert um das Ziel
der Verbesserung der Leistungen im Umweltschutz.
Aufgrund der Erfahrungen in Zusammenhang mit
dem Unfallgeschehen und dem Umgang mit den rechtlichen Vorgaben aus Arbeitssicherheit und Umweltschutz
haben Unternehmen der Petro- und Groûchemie in bezug
auf Unterauftragnehmer (Kontraktoren) parallel zu den
o. g. Regularien einen eigenen Standard entwickelt. Er
fordert von z. B. Handwerks- oder Reinigungsbetrieben,
die auf dem UnternehmensgelaÈnde taÈtig werden wollen,
den Nachweis eines Zertifikates (SCC ¹Safety-CertificateContractorsª). Ein SCC-Zertifikat bescheinigt u. a. die
Einhaltung und Verpflichtung zur Einhaltung und Umsetzung aller Vorschriften aus der Arbeitssicherheit und
dem Umweltschutz. Hier spiegelt sich die enge VerknuÈpfung zwischen dem Umweltschutz und der Arbeitssicherheit wider, der z. B. in Hinblick auf den Umgang mit Gefahrstoffen auch in KrankenhaÈusern deutlich ist. So wird
heute in Groûbritannien der BS 8800 angewendet, der
nur die Organisation der Arbeitssicherheit regelt, aber
ausdruÈcklich betont, daû es sinnvoll ist, in eine Organisationsstruktur nach DIN ISO 140 ff. integriert zu werden.
Integratives Management
und Total Quality Management (TQM)
Bei der Menge zu beruÈcksichtigender Standards zur Entwicklung einzelner Subsysteme einer Organisation hat
sich insbesondere im industriellen Bereich ein Trend zur
VerknuÈpfung der Standards entwickelt (IQS 1997). Dieser
Trend wird sich verstaÈrken, da er die Kosten und den
Aufwand beim Aufbau und ¹Betriebª der Managementsysteme niedrig haÈlt. Die MoÈglichkeit, normativ geregelte
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Organisationsentwicklung
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Abb. 2: Managementzirkel
Subsysteme zu verknuÈpfen, liegt in der gleichen Arbeitsweise, die allen Standards zugrunde liegt. Sie wird als
Managementzirkel (Abb. 2) bezeichnet und stellt die o. g.
klassischen Schritte eines VeraÈnderungsprozesses bzw.
der Organisationsentwicklung dar.
Der Weg von der Partialkonzeption der Subsysteme
hin zur integrativen Organisationsstruktur macht aus verschiedenen GruÈnden Sinn. Die Entwicklung oder VeraÈnderung einer Organisation bezieht sich nicht isoliert auf
Technik, Mensch und Organisationsstruktur, sondern versteht eine Organisation als komplexes System mit den
daraus abzuleitenden gegenseitigen AbhaÈngigkeiten (Zink
1995). Eine erfolgreiche Organisationsentwicklung muû
daher neben dem Mitarbeiter, der GeschaÈftsfuÈhrung und
der QualitaÈtssicherung auch den Arbeits- und Umweltschutz beruÈcksichtigen.
Die Idee des Total Quality Managements (TQM) stellt
einen organisationsumfassenden Ansatz in diese Richtung
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Integrative
Organisationsstruktur
Total Quality
Management
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Organisationsentwicklung
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Abb. 3: Modell des European Quality Awards EQA
dar. Dort stehen die in Abb. 3 genannten Bereiche und
Themen im Vordergrund. Grundsatz ist, daû alle Bereiche in einem Unternehmen erkennen, daû nur gemeinsam ein optimales Wirken moÈglich ist. Zur Umsetzung
dieser Erkenntnis ist es erforderlich, den Willen zu haben, sich kontinuierlich zu verbessern und eine interne
Kunden-Lieferanten-Beziehung aufzubauen.
FuÈr die Umsetzung der Idee des TQM haben weltweit
verschiedene Institutionen LeitfaÈden entwickelt, die Unternehmen unterstuÈtzen sollen, ihre Organisationen auf
diesen Weg zu bringen. In Europa ist das Modell der European Foundation for Quality Management (EFQM)
stark verbreitet. Im Rahmen eines Preises, des European
Quality Awards (EQA), wird jaÈhrlich das Unternehmen
ausgezeichnet, welches im Rahmen der Organisationsentwicklung dem Gedanken des TQM am naÈchsten gekom8
Abfallwirtschaft/Abfallmanagement
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men ist. Die Bewertung erfolgt nach einem PunkteschluÈssel und durchgefuÈhrten Self-Assessment.
Managementsysteme und Prozesse im Krankenhaus
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Die Betrachtung der Prozeûlandschaft in KrankenhaÈusern
verdeutlicht, daû die KomplexitaÈt der Vernetzung von
Teilprozessen und Subsystemen vergleichbar mit der aus
der Industrie ist. Die dort uÈblichen und erprobten Maûnahmen sollten deshalb in KrankenhaÈusern eingesetzt
und angewendet werden. GeschaÈftsprozeûspezifische AblaÈufe muÈssen individuell strukturiert und umgesetzt werden. Prozesse aus den Subsystemen Umwelt-, QualitaÈtsund Arbeitsschutzmanagement koÈnnen verknuÈpft und so
vereinfacht werden. Dabei muû darauf geachtet werden,
daû die themenspezifischen Inhalte nicht zu kurz kommen und im erforderlichen Maûe umgesetzt werden. Dazu muÈssen die Fachleute im Krankenhaus vorhanden sein
und ein Forum geschaffen werden, das es ihnen ermoÈglicht sich auszutauschen. Fachleute sind, je nach betrieblicher Erfordernis,
z Abfallbeauftragte,
z Gefahrgutbeauftragte,
z Immissionsbeauftragte,
z Gewa
È sserschutzbeauftragte,
z Brandschutzbeauftragte,
z Umweltmanager,
z Sicherheitsfachkraft,
z Hygienefachkraft,
z QualitaÈtskoordinator(-manager).
Abfallwirtschaft/Abfallmanagement
Ûbertragung auf das
Krankenhaus
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Die Maûnahmen zur Abfallwirtschaft stellen in KrankenhaÈusern und anderen Einrichtungen des Gesundheits9
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Abfallwirtschaft/Abfallmanagement
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dienstes zwar nur einen Teilbereich der notwendigen Umweltschutzmaûnahmen in diesen Einrichtungen dar, sind
aber aufgrund der Tatsache, daû nahezu alle Bereiche der
Einrichtungen in die abfallwirtschaftlichen Betrachtungen
miteinbezogen werden muûten, haÈufig der AusloÈser fuÈr
eine integrative Betrachtung des Gesamtbereiches Krankenhaus.
Der Abfall in den
KrankenhaÈusern
Hauptgruppen des
Krankenhausabfalls
Beschreibung des Abfallaufkommens
FuÈr 1993 erfaût die Abfallbilanz des Statistischen Bundesamtes ein Gesamtabfallaufkommen von 337,4 Mio t fuÈr die
Bundesrepublik Deutschland. An diesem Abfallaufkommen sind die 2592 in dieser Statistik erfaûten KrankenhaÈuser mit einem Anteil von 975 111 t beteiligt.
Die Zusammensetzung der in den Kliniken und KrankenhaÈusern erzeugten AbfaÈlle stellt sich wie folgt dar
(Statistisches Bundesamt 1997):
z Etwa zwei Drittel der Abfallgesamtmenge entfa
È llt auf
hausmuÈllaÈhnliche GewerbeabfaÈlle (562 015 t) sowie
Verpackungsmaterial und Kartonagen (85 702 t).
z Die Restmenge besteht vorwiegend aus Bauschutt,
SchlaÈmmen einschlieûlich AbwasserreinigungsschlaÈmmen, festen mineralischen AbfaÈllen, sonstigen organischen AbfaÈllen, Chemikalienreste und den sog. krankenhausspezifischen AbfaÈllen.
Entsprechend der Abfallstatistik fuÈr 1993 lassen sich etwa
68 000 t (7% der Gesamtabfallmenge der KrankenhaÈuser)
dem krankenhausspezifischen Abfall zuordnen. Das Abfallaufkommen, das eindeutig zu den gesundheitsdienstlicher TaÈtigkeiten gehoÈrt, kann fuÈr das Bezugsjahr 1993 in
folgende Hauptgruppen unterteilt werden:
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Abfallwirtschaft/Abfallmanagement
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z
z
z
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Desinfizierte AbfaÈlle, Wund- und GipsverbaÈnde, EinwegwaÈsche und -artikel einschlieûlich Einwegspritzen
55 931 t,
infektioÈse AbfaÈlle 9157 t,
KoÈrperteile und OrganabfaÈlle 1155 t.
Aus einer Betrachtung des Gesamtabfallaufkommens aller
KrankenhaÈuser in Deutschland lassen sich nur sehr begrenzt RuÈckschluÈsse auf das jeweils einzelne Krankenhaus
ziehen. Es zeigt sich aber deutlich, daû ein hausinternes
Abfallmanagement in der Lage sein muû, sowohl mit der
groûen Menge hausmuÈllaÈhnlicher GewerbeabfaÈlle als auch
mit den potentiell gefaÈhrlichen infektioÈsen AbfaÈllen sicher
umzugehen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
fuÈr das Abfallmanagement im Krankenhaus
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Am 7. 10. 1996 ist das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) gemeinsam mit einem dazu erlassenen
untergesetzlichen Regelwerk, wie z. B. die Verordnung zur
Bestimmung von besonders uÈberwachungsbeduÈrftigen
AbfaÈllen (BestbuÈAbfV), die Verordnung zur Bestimmung
von uÈberwachungsbeduÈrftigen AbfaÈllen zur Verwertung
(BestuÈAbfV) und die Verordnung zur EinfuÈhrung des EuropaÈischen Abfallkatalogs (EAKV), in Kraft getreten. Ein
Teil der zum Gesetz erlassenen Verordnungen wurden
erst nach Ablauf von Ûbergangsfristen rechtswirksam,
die allerdings fuÈr fast alle rechtlichen Regelungen mit Beginn des Jahres 1999 ausgelaufen sind.
Zweck des Gesetzes (§ 1) ist die FoÈrderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natuÈrlichen Ressourcen
und die Sicherung der umweltvertraÈglichen Beseitigung
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Fast alle
Ûbergangsfristen
abgelaufen
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Abfallwirtschaft/Abfallmanagement
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Abfallrechtliche
Rahmenbedingungen
InfektioÈse AbfaÈlle
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von AbfaÈllen. GemaÈû § 2 Abs. 1 gelten die Vorschriften
dieses Gesetzes fuÈr die Vermeidung, die Verwertung und
die Beseitigung von AbfaÈllen.
AbfaÈlle im Sinne des Gesetzes sind nach § 3 Abs. 1
alle beweglichen Sachen, die als RuÈckstaÈnde aus Produktion oder Verbrauch stammen und deren sich ihr Besitzer
entledigt, entledigen will oder entledigen muû. AbfaÈlle
zur Verwertung sind dabei AbfaÈlle, die verwertet werden;
AbfaÈlle, die nicht verwertet werden, sind AbfaÈlle zur Beseitigung.
Entsprechend den GrundsaÈtzen der Kreislaufwirtschaft
nach § 4 Abs. 1 sind AbfaÈlle in erster Linie zu vermeiden
und in zweiter Linie stofflich oder zur Gewinnung von
Energie zu nutzen (energetische Verwertung). Ist dies unter der BeruÈcksichtigung der Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft (§ 5) technisch nicht moÈglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, sind diese AbfaÈlle geordnet zu
beseitigen. Dies gilt auch entsprechend § 5 Abs. 5, wenn
deren Beseitigung die umweltvertraÈglichere LoÈsung darstellt. Hierbei sind u. a. die Emissionen, die Schonung
der natuÈrlichen Ressourcen und die Anreicherung von
Schadstoffen in daraus gewonnenen Erzeugnissen zu beruÈcksichtigen.
Auf der Grundlage von § 41 Abs. 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes werden an die Ûberwachung
sowie Beseitigung bestimmter AbfaÈlle aus den KrankenhaÈusern, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge im besonderen Maûe gesundheits-, luft- oder wassergefaÈhrdend, explosibel oder brennbar sind oder Erreger uÈbertragbarer Krankheiten enthalten bzw. hervorbringen koÈnnen, besondere Anforderungen gestellt.
In der Bewertung der AbfaÈlle, die ¹in besonderem Maûeª gesundheitsgefaÈhrdend sind oder Erreger uÈbertragba12
Abfallwirtschaft/Abfallmanagement
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rer Krankheiten enthalten oder hervorbringen koÈnnen,
sind zusaÈtzliche Kriterien wie das von den AbfaÈllen aufgrund enthaltener Erreger ausgehende Infektionsrisiko
und die Schwere der durch die Erreger verursachten
Krankheiten einzubeziehen. Der aus dem Abfallgesetz
herzuleitende Zusammenhang zwischen der ZulaÈssigkeit
zusaÈtzlicher Anforderungen an die Entsorgung und dem
gesteigerten GefaÈhrdungspotential von AbfaÈllen legt es
nahe, den Begriff der infektioÈsen AbfaÈlle anhand des vorhandenen Infektionsrisikos nicht nur fuÈr die in den medizinischen Einrichtungen beschaÈftigten oder behandelten Personen, sondern vor allem fuÈr die mit der Abfallentsorgung befaûten externen Personen zu definieren.
¹InfektioÈse AbfaÈlleª sind AbfaÈlle, die Erreger uÈbertragbarer Krankheiten enthalten, welche ohne besondere
Schutz- oder Behandlungsmaûnahmen bei Patienten und
Personal schwerwiegende Erkrankungen auûerhalb des
allgemeinen mit der Abfallentsorgung verbundenen Infektionsrisikos ausloÈsen koÈnnen. Als AbfaÈlle mit gesteigertem Infektionsrisiko kommen in erster Linie AbfaÈlle in
Betracht, die mit Erregern der in § 3 des Bundesseuchengesetzes (BSeuchG) genannten meldepflichtigen uÈbertragbaren Krankheiten in ausreichender Anzahl oder vermehrungsfaÈhiger Form kontaminiert sind und die durch den
Kontakt mit den AbfaÈllen uÈbertragen werden koÈnnen.
EuropaÈischer Abfallkatalog
Seit dem 1. 1. 1999 gilt das Verzeichnis der besonders
uÈberwachungsbeduÈrftigen AbfaÈlle entsprechend der ¹Bestimmungsverordnung besonders uÈberwachungsbeduÈrftiger AbfaÈlleª vom 10. 9. 1996, mit dem in Anpassung an
den EuropaÈischen Abfallkatalog (EAK) neue AbfallschluÈssel und -bezeichnungen eingefuÈhrt werden. So werden
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EAK ersetzt LAGA
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Abfallwirtschaft/Abfallmanagement
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Darstellung
der Abfalleinteilung
VerpV contra LAGA
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beispielsweise zukuÈnftig infektioÈse AbfaÈlle (LaÈnderarbeitsgemeinschaft Abfall LAGA-AbfallschluÈssel 971 01) unter der Abfallbezeichnung ¹andere AbfaÈlle, an deren
Sammlung und Entsorgung aus infektionspraÈventiver
Sicht besondere Anforderungen gestellt werdenª gefuÈhrt
und entsprechend ihrer Herkunft aus dem human- oder
tiermedizinischen Bereich den AbfallschluÈsseln 1801 03
bzw. 1802 02 zugeordnet.
FuÈr sonstige als nicht besonders uÈberwachungsbeduÈrftig eingestufte krankenhausspezifische AbfaÈlle gelten die
EAK-SchluÈssel und Abfallbezeichnungen 1801 01 ¹spitze
GegenstaÈndeª (sharps) und 1801 04 ¹AbfaÈlle, an deren
Sammlung und Entsorgung aus infektionspraÈventiver
Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden
(z. B. WaÈsche, GipsverbaÈnde, Einwegkleidung)ª und ersetzen damit den LAGA-AbfallschluÈssel 971 03 mit der LAGA-Abfallbezeichnung ¹Desinfizierte AbfaÈlle, Wund-,
GipsverbaÈnde, EinwegwaÈsche, Einwegartikel einschl. unbenutzbar gemachter Einwegspritzenª. Der LAGA-SchluÈssel 971 04 mit der Bezeichnung ¹KoÈrperteile und OrganabfaÈlleª wird durch den EAK-SchluÈssel 1801 02 mit einer
aÈhnlichen EAK-Bezeichnung ¹KoÈrperteile und OrganabfaÈlle einschlieûlich Blutbeutel und Blutkonservenª ersetzt,
wird allerdings nicht mehr als besonders uÈberwachungsbeduÈrftiger Abfall erfaût. FuÈr die Abfallentsorgung in Kliniken und KrankenhaÈusern ergeben sich aus den oben
angesprochenen rechtlichen Rahmenbedingungen die in
der Abb. 4 dargestellten Handlungsfelder.
Einen deutlich erkennbaren Einfluû auf die abfallwirtschaftlichen Maûnahmen der KrankenhaÈuser hatten in
den letzten Jahren einerseits die Regelungen und organisatorischen Maûnahmen fuÈr die Entsorgung von VerpakkungsabfaÈllen auf der Grundlage der Verordnung uÈber
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Transport/
Entsorgung
Abfallwirtschaft/Abfallmanagement
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Abb. 4: Abfallentsorgung im Krankenhaus
13 z 01 04
Abfallwirtschaft/Abfallmanagement
Inhalt
DSD contra vfw
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die Vermeidung von VerpackungsabfaÈllen (Verpackungsverordnung VerpV) und andererseits die spezifischen
Empfehlungen des Merkblattes der LaÈnderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) uÈber die Vermeidung und Entsorgung von AbfaÈllen aus dem Gesundheitsdienst.
Im Zusammenhang mit der Verpackungsverordnung
und den damit verbundene Entsorgungssystemen haben
die KrankenhaÈuser inzwischen ¹die Qual der Wahlª.
Nachdem die KrankenhaÈuser anfangs darauf hingewiesen
wurden, daû das Duale System Deutschland GmbH
(DSD) in erster PrioritaÈt der Entsorgung von VerpakkungsabfaÈllen aus den Haushalten dient und die KrankenhaÈuser fuÈr die FunktionsfaÈhigkeit des Systems entsprechend den Vorgaben der Verpackungsverordnung bisher von untergeordneter Bedeutung waren, hat sich fuÈr
die Entsorgung von VerpackungsabfaÈllen aus KrankenhaÈusern inzwischen eine Konkurrenzsituation ergeben.
Neben der DSD bietet auch die 1991 gegruÈndete Vfw Vereinigung fuÈr Wertstoffrecycling GmbH ein Entsorgungssystem fuÈr Transport- und Verkaufsverpackungen an. In
ErgaÈnzung zu dem uÈbergeordneten Entsorgungssystem
bietet die Vfw mit Vfw REMEDICA eine BranchenloÈsung
fuÈr den medizinischen und pharmazeutischen Bereich an.
Es handelt sich dabei um ein spezielles RuÈcknahmesystem fuÈr Verpackungen und Altmedikamente in Apotheken und KrankenhaÈusern. UnabhaÈngig ob eines oder beide RuÈcknahmesysteme fuÈr VerpackungsabfaÈlle in Anspruch genommen werden, der entscheidende Ansprechpartner bleibt der beauftragte Entsorger vor Ort, um das
hausinterne System der getrennten Erfassung von AbfaÈllen auf die aÈuûeren Rahmenbedingungen abzustimmen.
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Abfallwirtschaft/Abfallmanagement
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LAGA-Merkblatt uÈber die Vermeidung
und die Entsorgung von AbfaÈllen aus Einrichtungen
des Gesundheitsdienstes
LosgeloÈst von der Verpackungsverordnung beschaÈftigt
sich das Merkblatt der LaÈnderarbeitsgemeinschaft Abfall
mit dem gesamten Bereich der Abfallwirtschaft gesundheitsdienstlicher Einrichtungen (LaÈnderarbeitsgemeinschaft Abfall 1991). Um den Anforderungen einer modernen umweltvertraÈglichen Abfallwirtschaft im Gesundheitsdienst gerecht zu werden, hat die LaÈnderarbeitsgemeinschaft Abfall 1991 das von einer LAGA-Arbeitsgruppe unter Beteiligung externer SachverstaÈndiger erarbeitete
Merkblatt uÈber ¹die Vermeidung und die Entsorgung von
AbfaÈllen aus oÈffentlichen und privaten Einrichtungen des
Gesundheitsdienstesª angenommen und den BundeslaÈndern zur Anwendung empfohlen.
Zentrale Punkte des von den meisten BundeslaÈndern
inzwischen eingefuÈhrten Merkblattes sind neben der Definition des Geltungsbereiches vor allem eine aktualisierte
Abfalleinteilung, die als Grundlage einer einheitlichen Abfallentsorgung gesundheitsdienstlicher Einrichtungen in
der Bundesrepublik Deutschland dienen soll. Entsprechend der PraÈmissen des Abfallgesetzes soll das Merkblatt auch Impulse fuÈr weitergehende AktivitaÈten, insbesondere der KrankenhaÈuser, zur Abfallvermeidung und
-verwertung geben und auf die Notwendigkeit umweltschutzorientierter Beschaffungsmaûnahmen hinweisen.
Ungeachtet der zusaÈtzlichen Anforderungen, die sich
aus der Abfallverwertung ergeben, unterteilt das Merkblatt die AbfaÈlle aus gesundheitsdienstlichen Einrichtungen in die nachfolgenden fuÈnf Abfallhauptgruppen, die
mit Groûbuchstaben gekennzeichnet werden:
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Die wichtigsten
Punkte
Darstellung
der Abfalleinteilung
nach LAGA-Merkblatt
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Abfallwirtschaft/Abfallmanagement
Inhalt
Keine besonderen
Anforderungen
Intern besondere
Anforderungen
InfektioÈs oder (stark)
ansteckungsgefaÈhrlich
AbhaÈngig von der Art
der Erreger
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(A) AbfaÈlle, an deren Entsorgung aus infektionspraÈventiver und umwelthygienischer Sicht keine besondere Anforderungen zu stellen sind
Hierunter fallen HausmuÈll und hausmuÈllaÈhnliche AbfaÈlle,
desinfizierte AbfaÈlle der Abfallgruppe C, hausmuÈllaÈhnlicher Gewerbeabfall sowie KuÈchen- und KantinenabfaÈlle.
(B) AbfaÈlle, an deren Entsorgung aus infektionspraÈventiver
Sicht innerhalb der Einrichtung des Gesundheitsdienstes
besondere Anforderungen zu stellen sind
Dies sind mit Blut, Sekreten und Exkreten behaftete AbfaÈlle wie WundverbaÈnde, GipsverbaÈnde, EinwegwaÈsche,
Stuhlwindeln und Einwegartikel einschlieûlich Spritzen,
KanuÈlen, Skalpelle. Bei groÈûeren FluÈssigkeitsmengen an
Sekreten oder Exkreten ist es moÈglich, diese unter Beachtung hygienischer Gesichtspunkte dem Abwasser zuzufuÈhren.
(C) AbfaÈlle, an deren Entsorgung aus infektionspraÈventiver
Sicht innerhalb und auûerhalb der Einrichtung des Gesundheitsdienstes besondere Anforderungen zu stellen sind
(sog. infektioÈse, ansteckungsgefaÈhrliche oder stark anstekkungsgefaÈhrliche AbfaÈlle)
Damit werden AbfaÈlle erfaût, die aufgrund § 10 a Bundesseuchengesetz behandelt werden muÈssen. Dies ist gegeben, wenn die AbfaÈlle mit Erregern meldepflichtiger
uÈbertragbarer Krankheiten behaftet sind und dadurch
eine Verbreitung der Krankheiten zu befuÈrchten ist.
Wesentliche Faktoren fuÈr eine moÈgliche Verbreitung
der Krankheiten uÈber den Weg des Abfalls ergeben sich
aus der Art der Krankheitserreger unter BeruÈcksichtigung ihrer AnsteckungsgefaÈhrlichkeit und ÛberlebensfaÈhigkeit in Verbindung mit dem moÈglichen Ûbertra18
Abfallwirtschaft/Abfallmanagement
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13 z 01 04
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gungsweg, dem Ausmaû und der Art der Kontamination
sowie der Menge des kontaminierten Abfalls. Nach dem
gegenwaÈrtigen Stand der fachlichen Diskussion kann dies
beim Auftreten bzw. der Behandlung von Cholera, Lepra,
Milzbrand, Paratyphus A, B, C; Pest, Pocken, Poliomyelitis, Ruhr (bakteriell), Tollwut, TularaÈmie, Typhus abdominalis, virusbedingtem haÈmorrhagischen Fieber, Brucellose, Diphtherie, Meningitis/Encephalitis, Q-Fieber, Rotz,
Tuberkulose (aktive Form) sowie Virushepatitis der Fall
sein. Herkunftsbereiche fuÈr solche AbfaÈlle koÈnnen beispielsweise Infektionsstationen, Dialysestationen und Dialysezentren mit gelber und grauer Dialyse, Pathologien,
Blutbanken und Arztpraxen sowie veterinaÈrmedizinische
Praxen und Kliniken sein.
Auûerdem sind mikrobiologische Kulturen, die in Instituten fuÈr Hygiene, Mikrobiologie und Virologie sowie
in der Labormedizin und in Arztpraxen mit entsprechender TaÈtigkeit anfallen, dieser Abfallgruppe zuzuordnen.
Dies gilt auch fuÈr Versuchstiere sowie fuÈr Streu und Exkremente aus Versuchstieranlagen, soweit eine Verbreitung der oben genannten Krankheiten zu befuÈrchten ist.
(D) AbfaÈlle, an deren Entsorgung aus umwelthygienischer
Sicht innerhalb und auûerhalb der Einrichtungen des Gesundheitsdienstes besondere Anforderungen zu stellen sind
Es handelt sich dabei im wesentlichen um besonders
uÈberwachungbeduÈrftige AbfaÈlle aus dem Bereich der
Pflanzenschutz- und SchaÈdlingsbekaÈmpfungsmittel, LaborabfaÈlle und Chemikalienreste, metallhaltige AbfaÈlle
und AbfaÈlle aus RoÈntgenlabors sowie MineraloÈle und synthetische Úle (teilweise PCB-haltig). Spezielle Fragen zur
Entsorgung einzelner Abfallgruppen werden in einem gesonderten Kapitel des Merkblattes angesprochen, dies be19
ÛberwachungsbeduÈrftig
13 z 01 04
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trifft beispielsweise auch die Entsorgung von Altmedikamenten und Zytostatika.
Ethisch problematisch
Entsorgungsweg
fuÈr AbfaÈlle und
MoÈglichkeiten der
Abfallvermeidung
(E) Medizinische AbfaÈlle, an deren Entsorgung nur aus
ethischer Sicht zusaÈtzliche Anforderungen zu stellen sind
Dies sind KoÈrperteile und OrganabfaÈlle einschlieûlich gefuÈllter Blutbeutel und Blutkonserven.
WaÈhrend die AbfaÈlle der Gruppe (A) und (B) im wesentlichen der HausmuÈllentsorgung zugeordnet werden,
ist fuÈr die AbfaÈlle der Gruppe (C), (D) und (E) eine gesonderte Entsorgung auch unter Nutzung bestehender
Anlagen zur Entsorgung von SonderabfaÈllen (z. B. chemisch/physikalische Behandlung, Sonderabfallverbrennung) vorgesehen. Zur Behandlung des infektioÈsen Abfalls der Gruppe (C) duÈrfen, entsprechend dem Merkblatt,
neben der Verbrennung in dafuÈr zugelassenen Anlagen,
nur thermische Desinfektionsverfahren eingesetzt werden,
die vom Robert-Koch-Institut auf ihre Eignung gepruÈft
und in die Liste der vom Robert-Koch-Institut (fruÈher
Bundesgesundheitsamt) gepruÈften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren aufgenommen wurden.
Eine zusammenfassende Darstellung der VorschlaÈge des
LAGA-Merkblattes fuÈr die Einteilung der AbfaÈlle aus dem
Gesundheitsdienst und der damit verbundenen Entsorgungswege kann der Abb. 5 entnommen werden.
Neben weiteren VorschlaÈgen zur Verwertung von AbfaÈllen fordert das Merkblatt auch umweltschutzorientierte
Beschaffungsmaûnahmen wie
z die Verwendung langlebiger oder mehrfach nutzbarer
Produkte, z. B. aufladbarer Akkumulatoren statt Einweg-Batterien,
z der Verzicht auf problematisch zu entsorgende Produkte wie chlorierte Kohlenwasserstoffe oder queck20
Inhalt
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Abfallwirtschaft/Abfallmanagement
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21
Abb. 5: Abfalleinteilung und Entsorgung gemaÈû LAGA-Merkblatt
13 z 01 04
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z
Organisatorische
Umsetzung
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silberhaltige Thermometer durch die EinfuÈhrung umweltvertraÈglicherer Ersatzprodukte sowie
die Vermeidung hygienischer nicht notwendiger Einmalprodukte.
Es finden sich ferner VorschlaÈge zur organisatorischen
Umsetzung dieser Maûnahmen im Krankenhausbereich,
nicht nur hinsichtlich des Umgangs mit den AbfaÈllen und
der Abfallogistik, sondern auch der personellen und organisatorischen Voraussetzungen. So erfolgt eine detaillierte Beschreibung der dem Betriebsbeauftragten fuÈr Abfall zukommenden Aufgaben wie z. B.
z seiner Initiativfunktion hinsichtlich der beschriebenen
Umweltschutzmaûnahmen,
z seiner Beratungs- und Informationspflicht gegenu
È ber
der Leitung und den Mitarbeitern der Klinik oder des
Krankenhauses, die zugleich fuÈr die weitergehenden
Maûnahmen zur Abfallvermeidung und Entsorgung
motiviert werden sollen,
z seiner Kontrollfunktion und
z seiner Berichtspflicht.
Zur Umsetzung der abfallwirtschaftlichen Maûnahmen
sieht das Merkblatt eine StaÈrkung der Position des Betriebsbeauftragten fuÈr Abfall vor. Es ist davon auszugehen, daû entsprechend § 54 KrW-/AbfG groÈûere Kliniken
und KrankenhaÈuser in der Regel einen Betriebsbeauftragten fuÈr Abfall zu bestellen haben. Um eine hygienisch
sachgerechte Organisation der Abfallentsorgung zu gewaÈhrleisten, ist fruÈhzeitig auch der Krankenhaushygieniker in die abfallwirtschaftliche Planung einzubinden. Dies
gilt auch fuÈr die Beteiligung des Hygienebeauftragten und
der Hygienefachkraft. DaruÈber hinaus sind sie ebenso
22
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wie der Krankenhaushygieniker auch bei Beschaffungsentscheidungen zu beteiligen. Nicht einbezogen sind die
Entsorgung radioaktiver Stoffe und die TierkoÈrperbeseitigung, die durch spezielle Rechtsvorschriften geregelt sind.
Die Richtlinie des Bundesgesundheitsamtes
In ErgaÈnzung zu dem oben beschriebenen Merkblatt der
LaÈnderarbeitsgemeinschaft Abfall hat die Kommission fuÈr
Krankenhaushygiene und InfektionspraÈvention die im
Oktober 1994 im Bundesgesundheitsblatt veroÈffentlichen
¹Anforderungen der Hygiene an die Abfallentsorgungª
herausgegeben. Diese Anlage zur Ziffer 6.8 der ¹Richtlinie fuÈr Krankenhaushygiene und InfektionspraÈventionª
beschaÈftigt sich, wie bereits aus dem Titel zu entnehmen
ist, vorrangig mit den hygienischen Aspekten beim Umgang mit AbfaÈllen innerhalb des Krankenhauses (Bundesgesundheitsamt 1994).
Die Einteilung der AbfaÈlle in verschiedene Gruppen
stimmt annaÈhernd mit der bereits dargestellten Abfalleinteilung des LAGA-Merkblattes uÈberein. Im Hinblick auf
den Arbeitsschutz enthaÈlt die Richtlinie noch einige zusaÈtzliche Hinweise zur Sortierung von AbfaÈllen der Abfallgruppe (B). So sollten AbfaÈlle der Abfallgruppe (B)
nur in das Recycling mit einbezogen werden, wenn sie
bereits am Ort ihrer Entstehung getrennt erfaût wurden.
VerknuÈpfung von Beschaffung und Abfallmanagement
Es ist grundsaÈtzlich davon auszugehen, daû der Einsatz
von Produkten innerhalb eines Betriebsablaufes von endlicher Dauer ist und daher nach einem bestimmten Zeitraum zur Entstehung von Abfall beitraÈgt. Im Rahmen der
Beschaffung gibt es nun unter abfallwirtschaftlichen Gesichtspunkten mehrere MoÈglichkeiten, steuernd in das Sy23
Rahmenbedingungen
fuÈr eine umweltfreundliche
Beschaffung
13 z 01 04
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PruÈfung vor
Beschaffung
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stem einzugreifen. Es ist allerdings klar, daû sich die oÈkologischen Kriterien der Sicherheit und QualitaÈt der Patientenversorgung unterzuordnen haben.
Bereits vor der Beschaffung des vom Nutzer angeforderten Produktes ist zu uÈberpruÈfen,
z ob die Beschaffung bezogen auf den Anwendungsbereich notwendig ist,
z aus welchen Werkstoffen das zu beschaffende Produkt
im wesentlichen besteht und welche oÈkologischen Bewertungen zu diesen Werkstoffen vorliegen,
z mit welchen Aufwendungen bei der Entsorgung des
zum Abfall gewordenen Produktes zu rechnen ist und
z ob Produkte mit gleicher Funktion aus umweltvertra
È glicheren Werkstoffen oder mit geringeren Aufwendungen bei ihrer Entsorgung verfuÈgbar sind.
Aufbauend auf dieses Raster ergeben sich prinzipiell fuÈnf
Ansatzpunkte als Maûnahmen zur umweltfreundlichen
Beschaffung (Deutsche Krankenhausgesellschaft 1993).
PruÈfung des Nutzens
Verzicht oder BeschraÈnkung des Verbrauchs
Allgemein ist davon auszugehen, daû auch unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit jedes vom Krankenhaus beschaffte Produkt eine Funktion erfuÈllt, die seine
Beschaffung rechtfertigt. Im jeweiligen Einzelfall kann allerdings schon nachgefragt werden, ob der tatsaÈchliche
Nutzen eines Produktes im seinem gesamten Anwendungsbereich vorhanden ist. So zeigen Beispiele aus der
Praxis des Krankenhausbetriebs, daû scheinbare Vorteile
wie Arbeitserleichterung und hygienische Sicherheit, die
in der Vergangenheit zu einer deutlichen Zunahme von
Einmalprodukten gefuÈhrt haben, nicht in jedem Fall
nachvollziehbar sind. Die konkrete ÛberpruÈfung des tat24
Abfallwirtschaft/Abfallmanagement
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13 z 01 04
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saÈchlichen Nutzens sollte auch Hygienemaûnahmen einschlieûen, um einem moÈglicherweise uÈberzogenem Sicherheitsdenken entgegenzuwirken.
Ein haÈufig genanntes Beispiel sind die Einweg-Ûberziehschuhe, die meist aus PVC hergestellt werden und prinzipiell nur fuÈr den Aufenthalt externer Personen in bestimmten Bereichen (z. B. Operationsabteilung, Knochenmark-Transplantations-Einheiten, Einheiten fuÈr Schwerverbrannte) notwendig sind, sofern nicht desinfizierbare
Bereichsschuhe zur VerfuÈgung stehen. Sehr haÈufig werden
dann allerdings die Einweg-Ûberziehschuhe unspezifisch
fuÈr Externe auch in anderen Bereichen gefordert (Daschner 1994). Verzichtet werden kann meist auch auf spezielle
EntsorgungsbehaÈltnisse fuÈr KanuÈlen, da entsprechend gekennzeichnete KunststoffbehaÈlter, die vorher zum Transport anderer Produkte (z. B. Desinfektions- und Reinigungsmittel) eingesetzt wurden, diese Funktion erfuÈllen
koÈnnen, wenn sie sich als bruchsicher und durchstichfest
erweisen (Fenner 1996). Diese Entscheidung sollte aber
nur in enger Abstimmung mit den fuÈr den Arbeitsschutz
verantwortlichen Personen getroffen werden.
Ersatz von Einwegprodukten durch Mehrwegprodukte
In den Einrichtungen des Gesundheitsdienstes haben insbesondere die Einmal-Medicalprodukte mit 20±30 Gewichtsprozent zu einem uÈberdurchschnittlich hohen
Kunststoffanteil im Abfall gefuÈhrt, dessen umweltgerechte
Entsorgung bisher noch nicht geloÈst ist. Als Alternativen
zu bestimmten Einwegprodukten bieten sich Mehrwegprodukte an. Der Weg zuruÈck zum Mehrwegprodukt wird
haÈufig durch die Tatsache erschwert, daû viele KrankenhaÈuser nicht oder nicht mehr uÈber die notwendigen
Wasch- und Desinfektionseinrichtungen verfuÈgen, die bei25
Beispiele
Ûberziehschuhe und
KanuÈlenentsorgung
Mehrweg reduziert
den Abfall
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Beispiele fuÈr
unterschiedliche
Eignung
Reduzierung von
Produkt- und
VerpackungsabfaÈllen
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spielsweise fuÈr den Einsatz von InfusionsloÈsungen in
Mehrwegflaschen notwendig waÈren. Eine externe Aufbereitung wie fuÈr GetraÈnkemehrwegflaschen wird bisher
nicht angeboten.
Eine Entscheidung fuÈr die Umstellung auf Mehrwegsysteme kann nur auf das Produkt bezogen und unter BeruÈcksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen erfolgen. Sie wird dann zugunsten des Mehrwegsystems erfolgen, wenn bei aÈhnlicher QualitaÈt der Patientenversorgung
durch dessen Einsatz Rohstoffe und Aufwendungen bei
der Abfallentsorgung eingespart werden koÈnnen, ohne
daû ein deutlicher hoÈherer Verbrauch an Energie notwendig wird.
Bei der Speise- und WaÈscheversorgung wird der Ersatz
von Einwegsystemen durch Mehrwegsysteme in den meisten FaÈllen mit vertretbarem Aufwand moÈglich sein. Die
Umstellungen im Bereich der Medicalprodukte duÈrfte vorerst nur ausgewaÈhlte Produktgruppen betreffen. Der Ersatz
von Einweg-Redonflaschen durch entsprechende Mehrwegsysteme ist dann eine sinnvolle Alternative, wenn das Krankenhaus uÈber die notwendigen Reinigungs- und SterilisationskapazitaÈten verfuÈgt und die Mehrwegredonflaschen in
die Logistik der medizinischen GuÈterversorgung mit einbezogen werden koÈnnen; dies zeigt das Beispiel der UniversitaÈtsklinik Freiburg (Fenner 1996).
Beschaffung ¹abfallguÈnstigerª Produkte
Als ¹abfallguÈnstigª sind Produkte einzustufen, die bei gleicher Funktion und aÈhnlich zu bewertender stofflicher Zusammensetzung das geringste Abfallaufkommen verursachen. In den meisten FaÈllen wird als Bewertungskriterium
der Gewichtsanteil des Produktes erfaût, der nach Gebrauch
zum produktspezifischen Abfallaufkommen beitraÈgt.
26
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Unter dem Gesichtspunkt der Entsorgungskosten kann
auch das zu erwartende Abfallvolumen in die Betrachtung mit einbezogen werden. Dies sollte immer dann der
Fall sein, wenn das Volumen zur Festlegung der AbfallgebuÈhren herangezogen wird. Um bei einer Kaufentscheidung ¹abfallguÈnstigereª Produktes beruÈcksichtigen zu
koÈnnen, werden von vielen KrankenhaÈusern im Rahmen
der Angebotsvergleiche auch abfallrelevante Informationen zur Produktzusammensetzung oder zum Gewicht
und Volumen des Produktes abgefragt. Von vielen KrankenhaÈusern werden dazu speziell konzipierter FrageboÈgen
an die Herstellerfirmen versandt. Gemeinsam haben sich
die Arbeitsgemeinschaft der Krankenhausapotheker und
die Bundesvereinigung der Medicalproduktehersteller
BVMed e. V. um die Ausarbeitung eines einheitlichen
¹Úko-Fragebogensª bemuÈht. Die wesentlichen Inhalte des
Fragebogens lassen sich wie folgt zusammenfassen (Senatsverwaltung fuÈr Stadtentwicklung, Umweltschutz und
Technologie 1995).
Fragebogen zur Erfassung abfallrelevanter Daten
(¹Úko-Fragebogenª)
Angaben zum Produkt
z Produktidentifikation (z. B. Produktbezeichnung, Handelsname, Bestellnummer)
z Sterilisationsverfahren
z Materialzusammensetzung des Produktes
(Inhaltsstoffe)
z Gewichtszusammensetzung des Produktes
(Gewichtsanteile einzelner Inhaltsstoffe am
Gesamtprodukt).
27
¹Úko-Fragebogenª
13 z 01 04
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Angaben zur Verpackung
z Materialzusammensetzung der Verpackung
z Gewichtszusammensetzung der Verpackung
(Gewichtsanteile einzelner Materialien an der
Verpackung)
z Volumen der Verpackung
z Inhalt je Vepackungsstufe (z. B. 10 Katheter/
Karton).
Vor allem umsatzstarke Medicalprodukte wie Absaugkatheter, Magensonden, Infusionssysteme, KanuÈlen oder
Spritzen sollten in die entsprechende Bewertung mit einbezogen werden, da bei dieser Produktpalette von einem
fuÈr das Krankenhaus guÈnstigen VerhaÈltnis zwischen dem
zusaÈtzliche Aufwand und der durch die Maûnahme zu erwartende Reduzierung der Abfallmenge ausgegangen werden kann. Nach einer Hochrechnung des UniversitaÈtsklinikums Freiburg koÈnnte allein durch die Auswahl der abfallguÈnstigsten Produkte aus den vorgenannten Produktgruppen die Abfallmenge im Klinikum um rund 2000 kg
pro Jahr reduziert werden (Daschner 1994).
Entlastung
der oÈffentlichen
Abfallentsorgung
Beschaffung ¹verpackungsguÈnstigerª Produkte
Mit der schrittweisen EinfuÈhrung der Verpackungsverordnung haben die AktivitaÈten der KrankenhaÈuser zur
Beschaffung ¹verpackungsguÈnstigerª Produkte einen anderen Stellenwert bekommen. Durch den Einkauf eines
¹verpackungsguÈnstigenª Produktes, zu dessen Auswahl
Angaben des Herstellers uÈber Gewicht, Volumen und
stoffliche Beschaffenheit bzw. Verwertbarkeit der Verpakkung benoÈtigt werden, erfolgt nicht mehr direkt eine Entlastung der Abfallentsorgung, da die Verpackungen for28
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mal nicht mehr zum Abfall gehoÈren und auûerhalb der
oÈffentlichen Abfallentsorgung einer Verwertung zugefuÈhrt
werden sollen. Die Entscheidung fuÈr ein ¹verpackungsguÈnstigesª Produkt stellt unabhaÈngig von der weiteren
Verwertung der VerpackungsabfaÈlle eine Maûnahme zur
Rohstoff- und Abfallvermeidung dar. DaruÈber hinaus
kann uÈber diese Entscheidung auch der Anteil der Verpackungen reduziert werden, der in einem zweiten
Schritt als nicht verwertbarer Verpackungsabfall der oÈffentlichen Abfallentsorgung wieder zugefuÈhrt wird.
Trotz erfolgversprechendem Start haben Mehrwegtransportverpackung, wie beispielsweise die sog. ¹Pharma-Boxª der Firma Logstar, die seit Oktober 1992 von
mehreren groûen Pharmaunternehmen erprobt wird,
doch noch nicht die erhoffte Verbreitung gefunden. Der
Einsatz wiederverwendbarer Transportverpackungen, um
beispielsweise Wellpappekartons fuÈr die konfektionierte
Versendung von Arzneimitteln zu ersetzen oder zumindest zu reduzieren, beschraÈnkt sich sehr haÈufig noch auf
eine lokal begrenzte Anwendung; dies zeigt das Beispiel
des ¹Pasinger Kistlsª. Die KrankenhaÈuser sollten daher
staÈrker das Angebot von Mehrwegtransportverpackungen
nachfragen, um die vorhandenen Systeme und ihre Distributionswege zu erhalten.
Beschaffung umweltfreundlicher Produkte
Die Umweltfreundlichkeit eines Produktes ist im oÈffentlichen Beschaffungswesen inzwischen ein anerkanntes Auswahlkriterium, das in der Leistungsbeschreibung fuÈr Einholung von Angeboten zu beruÈcksichtigen ist. In der Verdingungsordnung fuÈr Leistungen (VOL/A) werden die
Umwelteigenschaften eines Produktes ebenso als Quali-
29
Verpackungen im
Mehrwegsystem
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Der ¹Blaue Engelª
Organisation
eines Informationsaustausches
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taÈtsmerkmale herangezogen wie dessen Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit.
Umweltfreundliche Produkte sind meist mit dem Umweltzeichen, dem ¹Blauen Engelª, versehen, der seit 1978
durch die Jury ¹Umweltzeichenª vergeben wird. Die Arbeit
der Jury wird federfuÈhrend durch das Umweltbundesamt
unterstuÈtzt. Durch die Auszeichnung mit dem Umweltzeichen sollen Produkte gefoÈrdert werden, die eine vergleichsweise geringere Umweltbelastung hervorrufen.
Inzwischen wird auch ein Umweltzeichen im Bereich
der EuropaÈischen Union vergeben. In der Praxis zeigt
sich allerdings, daû fuÈr viele in den Einrichtungen des
Gesundheitsdienstes benoÈtigten Produkte noch kein Umweltzeichen vergeben wurde. Durch das Fehlen einer solchen Orientierungshilfe wird die entsprechende Produktauswahl auf dem produktreichen und kaum uÈberschaubaren Markt zusaÈtzlich erschwert. Die notwendige Sachkunde und Informationsbeschaffung uÈber den sich staÈndig
aÈndernden Markt kann auch durch die Einrichtung von
Beschaffungskommissionen in den einzelnen KrankenhaÈusern nicht immer gewaÈhrleistet werden.
Es ist daher der Erfahrungsaustausch mit anderen
KrankenhaÈusern beispielsweise durch die Einrichtung regionaler Arbeitsgruppen zu forcieren. Zur Beurteilung
der Umweltfreundlichkeit eines Produktes ist immer eine
vergleichende Betrachtung mit anderen Produkten des
gleichen Anwendungsbereiches notwendig. Grundlage fuÈr
einen solchen Vergleich sind Informationen uÈber die Materialzusammensetzungen und ihren Herstellungsprozeû.
Ein bundesweites Informationssystem in Form einer extern zugaÈnglichen Datenbank, die die zur Beurteilung benoÈtigten Daten dem Nutzer in aktueller Form zur VerfuÈgung stellt, existiert bisher nur in Konzeptform. Eine
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ÛberpruÈfung des gesamten Spektrums der jeweils zu beschaffenden Artikel auf umweltfreundlichere Alternativen
ist viel zu aufwendig und aufgrund der fehlenden Daten
auch nicht zu leisten. Eine entsprechende ÛberpruÈfung
sollte sich daher vorrangig auf Massenartikel oder auf
Produkte mit besonders schaÈdlichen Inhaltsstoffen konzentrieren.
Ein typische Beispiel, das insbesondere auch den Verwaltungsbereich mit einbezieht, ist der verstaÈrkte Einsatz
von Recyclingpapier, das im wesentlichen die gleichen Gebrauchseigenschaften wie weiûes Normalpapier aufweist.
Als die umweltfreundlicheren Alternativen im Pflegebereich werden beispielsweise Einweghandschuhe aus Latex
oder Polyethylen gegenuÈber Einweghandschuhen aus PVC
oder digitale Thermometer im Vergleich zu Glas-Quecksilber-Thermometern eingestuft.
Die fuÈr umweltfreudliche und eine Abfall vermindernde Beschaffung notwendigen Produktvergleiche setzen
eine enge Zusammenarbeit von Einkauf, Anwender und
dem Betriebsbeauftragten fuÈr Abfall voraus. Jeder von
diesem Personenkreis hat im Rahmen der Beschaffungsmaûnahme eine bestimmte Informationspflicht zu erfuÈllen, auf deren Grundlage die fuÈr die Entscheidung relevanten Daten zusammengetragen werden.
z Der Einkauf hat dabei die Aufgaben, die zu beschaffenden Produkte in ihrer Menge zu bilanzieren und
von den Herstellern die Informationen abzurufen, die
zur Beurteilung der Abfallrelevanz des Produktes und
seiner Verpackung sowie ihrer Zusammensetzung im
Vergleich zu moÈglichen Alternativprodukten notwendig sind.
z Der Anwender hat im Rahmen der Entscheidungsfindung die Notwendigkeit des angeforderten Produktes
31
Beispiele aus
Vewaltung und Pflege
Zusammenarbeit
unbedingt notwendig
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z
Beschaffungskommission
entscheidet
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zu begruÈnden und moÈgliche Produktalternativen und
Verfahren auf ihre Anwendbarkeit in dem betroffenen
Arbeitsbereich zu pruÈfen.
Dem Betriebsbeauftragten fuÈr Abfall faÈllt die Aufgabe
zu, aus den ihm vorliegenden Informationen die auf
das Produkt zu beziehenden Entsorgungskosten sowie
die zu erwartenden Auswirkungen auf die Abfallentsorgung zu prognostizieren.
Die endguÈltige Entscheidung uÈber eine Beschaffungsmaûnahme und ob umweltfreundlichere Produkte auch bei
hoÈherem Preis beschafft werden koÈnnen, trifft meist eine
Beschaffungskommission, die sich aus Vertretern der unterschiedlichen Funktionsbereiche zusammensetzen sollte.
Um diese Entscheidung transparent zu gestalten ist ein
nachvollziehbares Bewertungsschema notwendig, das die
intern und extern verfuÈgbaren Informationen zu dem jeweiligen Produkt beruÈcksichtigt. Mit der Entwicklung
und der praktischen Anwendung solcher Bewertungsmethoden beschaÈftigen sich z. Z. verschiedene Projektgruppen.
z zusammenfassung
Die rechtlichen Rahmenbedingungen fuÈr Abfallwirtschaft und -management in Kliniken und
KrankenhaÈusern sind im Hinblick auf die Abfallbeseitigung recht klar formuliert und lassen sich mit
Hilfe der verschiedenen MerkblaÈtter und Richtlinien praxisnah umsetzen. Mehr Gestaltungsfreiheit
ergibt sich im Zusammenhang mit den Maûnahmen zur Vermeidung und Verwertung von AbfaÈllen. Um diese Gestaltungsfreiheit zu nutzen, bedarf
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es allerdings einer Eigeninitiative, die im Rahmen
der Managementaufgaben zu foÈrdern ist. Der Umweltschutz ist dabei immer in enger Verbindung mit
den Anforderungen der Patientensicherheit und des
Arbeitsschutzes zu sehen.
Literatur
Bundesgesundheitsamt (Hrsg) (1994) Kommission fuÈr Krankenhaushygiene und InfektionspraÈvention beim Bundesgesundheitsamt (heute Robert-Koch-Institut) Anforderungen der
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37/10
Comelli G (1985) Training als Beitrag zur Organisationsentwicklung. In: Jeserich W (Hrsg) Handbuch der Weiterbildung fuÈr
die Praxis in Wirtschaft und Verwaltung, Bd 4. Hanser,
MuÈnchen Wien
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Springer, Berlin Heidelberg New York Tokyo
Deutsche Krankenhausgesellschaft DKG (Hrsg) (1993) Umweltschutz im Krankenhaus, Umweltberatungsprojekt von BMU
und Umweltbundesamt. Deutsche Krankenhausverlagsgesellschaft
Fenner T (Hrsg) (1996) Úko-Management in Klinik und Praxis.
Schattauer, Stuttgart
GaÈrtner A (1996) Total Quality Management. Medizintechnik
116/6:208±212
Gesetz zur FoÈrderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der
umweltvertraÈglichen Beseitigung von AbfaÈllen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz KrW-/AbfG), Artikel 1 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von
AbfaÈllen. Vom 27. 9. 1994, BGBl I S 2705, zuletzt geaÈndert
25. 8. 1998, BGBl I S 2455
IQS (1997) Q3 ± Managementsysteme integrieren (Grundlagen).
Initiative QualitaÈtssicherung Nordrhein Westfalen e. V. (IQS)
Dortmund
LaÈnderarbeitsgemeinschaft Abfall LAGA (Hrsg) (1991) Merkblatt
uÈber die Vermeidung und die Entsorgung von AbfaÈllen aus
33
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Treffer
oÈffentlichen und privaten Einrichtungen des Gesundheitsdienstes. In: MuÈll-Handbuch. Erich Schmidt Verlag, Kennzahl 8545, Lfg 1/92
Schmidt-Birk A, Schnepel U (1996) Medizin und Industrie lernen voneinander ± Zertifizierung im Krankenhaus. QZ/ZG
11:26±30
Senatsverwaltung fuÈr Stadtentwicklung, Umweltschutz und
Technologie Berlin (1995) Branchenleitfaden betriebliches
Abfallwirtschaftskonzept fuÈr KrankenhaÈuser. Informationsschriften zur Abfallwirtschaft Heft 9
Statistisches Bundesamt (1997) Fachserie 19 Reihe 1.2, Abfallbeseitigung im Produzierenden Gewerbe und in KrankenhaÈusern 1993. Metzler Poeschel, Stuttgart
Verordnung uÈber die EinfuÈhrung des EuropaÈischen Abfallkatalogs (EAK-Verordnung EAKV) vom 13. 9. 1996, BGBl I S 1428
Verordnung uÈber die Vermeidung und Verwertung von VerpakkungsabfaÈllen (Verpackungsverordnung VerpackV) vom
21. 8. 1998, BGBl. I S 2379 (setzt die Verpackungsverordnung
vom 12. 6. 1991, BGBl I S 1234, auûer Kraft)
Verordnung zur Bestimmung von besonders uÈberwachungsbeduÈrftigen AbfaÈllen (Bestimmungsverordnung besonders
uÈberwachungsbeduÈrftige AbfaÈlle BestbuÈAbfV) vom 10. 9.
1996, BGBl I S 1366
Zink JK (1995) QM als integratives Managementkonzept ± Das
europaÈische QualitaÈtsmodell und seine Umsetzung. Hanser,
MuÈnchen Wien
Weiter
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