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Klinische Sozialarbeit im System Krankenhaus
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Klinische Sozialarbeit im System Krankenhaus
6 z 06
Ulrich Kurlemann
inhaltsuÈberblick
Neben Medizin und Pflege leistet Klinische Sozialarbeit als
dritte Dimension im Krankenhaus einen wichtigen Beitrag
im Sinne einer patientenorientierten ganzheitlichen Behandlung und kann somit adaÈquat Auswirkungen von
Krankheit, Krankenhausaufenthalt und/oder Behinderung
gemeinsam mit dem Patienten bearbeiten. Neben den gesetzlichen Grundlagen beschreibt der Beitrag u. a. die Arbeitsschwerpunkte sowie die notwendigen persoÈnlichen
und fachlichen Voraussetzungen.
z« Auch aus Steinen, die Dir in den Weg gelegt
werden, kannst Du etwas SchoÈnes bauen.
(Erich KaÈstner)
¹Steine, die Dir in den Weg gelegt werdenª, so mag mancher Patient denken und empfinden, wenn er im Krankenhaus aufgrund einer schweren Erkrankung behandelt
und gepflegt wird und nicht weiû ¹wie es weitergehen
sollª. Zum einen gibt es die akute Erkrankung/Behinderung, zum anderen stellt sich die Frage nach Perspektiven nach dem Krankenhausaufenthalt. Fragen nach solchen persoÈnlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Perspektiven wirken oft wie diese ¹Steineª, die dem Patienten ¹in den Weg gelegtª werden. Klinische Sozialarbeit
kann sicher dazu beitragen, aus manchen ¹Steinenª Perspektiven zu entwickeln.
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Einleitung
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Einleitung
Sozialarbeit fester
Bestandteil der
Krankenhausarbeit
Vor uÈber 100 Jahren wurde Sozialarbeit im Krankenhaus
institutionalisiert. Ûber eine zunaÈchst ehrenamtliche TaÈtigkeit in der Armen- und Krankenpflege sowie in der sozialen KrankenfuÈrsorge hat sich Sozialarbeit zu einer professionellen Dienstleistung im Wirtschaftsunternehmen
Krankenhaus als ein Arbeitsfeld des Gesundheitswesens
entwickelt. Nicht nur gesellschaftspolitische VeraÈnderungen, sondern auch viele gesetzliche VeraÈnderungen haben
dazu gefuÈhrt, daû Sozialarbeit neben der medizinischen
und pflegerischen Versorgung der Patienten zu einem festen Bestandteil in der psychosozialen Versorgung im
Krankenhausalltag geworden ist.
Klinische Sozialarbeit orientiert sich mit ihren Interventionen am Ansatz der GesundheitsfoÈrderung unter der
gesetzlichen Vorgabe der Hilfe zur Selbsthilfe, vor dem
Hintergrund der Lebenswelt des Patienten und den MoÈglichkeiten medizinischer Therapie. Eine rechtzeitige Einbeziehung von Klinischer Sozialarbeit in den Behandlungs-/Gesundungsablauf ist also absolut notwendig.
Klinische Sozialarbeit erfordert spezielles Fachwissen,
um eigenstaÈndige Aufgaben in Diagnostik, Therapie, PraÈvention, Nachsorge, Rehabilitation und soziale Integration
wahrnehmen zu koÈnnen. Dabei ist sie ± wie alle Berufsgruppen im Krankenhaus ± der Aufgabenstellung der Institution Krankenhaus verpflichtet (DVSK 1996). VeraÈnderungen von sozialen Strukturen, Einsparungen im Gesundheitswesen, KuÈrzungen von Sozialleistungen quer
durch alle Lebensbereiche sowie der Abbau von ArbeitsplaÈtzen bestimmen vielschichtig Soziale Arbeit mit Klienten, Patienten, AngehoÈrigen, sozial Benachteiligten, Randgruppen usw. Angesichts von Sparmaûnahmen und knappen Kassen ist die Notwendigkeit professioneller Hilfe
Ansatz der Hilfe
zur Selbsthilfe
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Arbeitsfeld Klinische Sozialarbeit
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durch Klinische Sozialarbeit mehr denn je gegeben, damit LebensqualitaÈt gehalten bzw. adaÈquat gestaltet werden
kann.
Sozialarbeiter * im Gesundheitswesen sind taÈtig in
KrankenhaÈusern der Grund-, Regel- und Maximalversorgung, desweiteren in Arbeitsbereichen der Nachsorge
bzw. Rehabilitation, Psychiatrischen Kliniken, Pflegeeinrichtungen, praÈventiven Maûnahmen etc. AnstellungstraÈger ist in der Regel das Krankenhaus bzw. die Klinik in
kommunaler, konfessioneller oder LaÈnder-TraÈgerschaft.
1997 waren laut Statistischem Bundesamt in deutschen
KrankenhaÈusern 5199 Sozialarbeiter (3981 Frauen und
1218 MaÈnner, davon 1839 Frauen und 200 MaÈnner als teilzeitbeschaÈftigte Mitarbeiter) taÈtig; das entspricht ca. 0,5%
der Gesamtmitarbeiterschaft (Statistisches Bundesamt
1997).
Arbeitsfeld Klinische Sozialarbeit
5200 Sozialarbeiter
arbeiten im
Krankenhaus
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Soziale Arbeit ist ein zielgerichtetes, planvolles, prozeûhaftes und organisiertes berufliches Handeln zu konkreten Problemen und Lebenssituationen des Patienten. Klinische Sozialarbeit setzt ein, wenn der Patient sich uÈberfordert fuÈhlt, uÈber keine eigenen Hilfsstrategien verfuÈgt
und auch keine entsprechende UnterstuÈtzung durch eine
Bezugsperson erfaÈhrt. Dabei konzentriert sich Sozialarbeit auf soziale Probleme und die Lebensbedingungen/
Ressourcen des Patienten sowie auf Mittel und Wege, mit
denen sie zu loÈsen sind (vgl. LuÈssi 1991; Fachlexikon der
sozialen Arbeit 1997).
* Zur Vereinfachung und besseren Lesbarkeit ist die maÈnnliche Schreibweise gewaÈhlt worden. Auûerdem bezieht Sozialarbeit auch SozialpaÈdagogik mit in das
Arbeitsfeld Klinische Sozialarbeit ein.
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Arbeitsfeld Klinische Sozialarbeit
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Diskussion um einen
zeitgemaÈûen Begriff
BegriffserklaÈrung
Klinische Sozialarbeit
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Sozialarbeit im Krankenhaus als ein Arbeitsfeld im
Gesundheitswesen ist uÈber Jahrzehnte als Sozialdienst im
Krankenhaus zu einem festen Begriff in der Krankenversorgung geworden. Immer intensiver stellt sich allerdings
derzeit die Frage, ob Sozialarbeit im Krankenhaus mit
dem Begriff ¹Sozialdienstª (¹soziales Dienen/Sozialer
Dienstª in der Beziehung zwischen Sozialarbeiter und Patient) adaÈquat und zeitgemaÈû beschrieben und benannt
ist. Sozialberatung, Sozialarbeit am Klinikum, Patientenberatung, Psychosozialer Beratungsdienst u. a. loÈsen immer mehr diesen bislang gewohnten und feststehenden
Begriff fuÈr die sozialarbeiterische Dienstleistung im Wirtschaftsunternehmen Krankenhaus ab. Die Suche nach einer dem Arbeitsfeld entsprechenden einheitlichen Bezeichnung dauert noch an. In vielen KrankenhaÈusern und
Kliniken sowie Fachgremien ± wie der Deutschen Vereinigung fuÈr den Sozialdienst im Krankenhaus und dem
Deutschen Berufsverband fuÈr Sozialarbeit, SozialpaÈdagogik und HeilpaÈdagogik ± wird Beratungsarbeit im Rahmen von Sozialarbeit im Krankenhaus inzwischen als Klinische Sozialarbeit bezeichnet. In diesem Zusammenhang
bedarf es einer BegriffsklaÈrung, durch die deutlich wird,
was Klinische Sozialarbeit ausmacht.
z« Gegenstand Klinischer Sozialarbeit sind psychosoziale StoÈrungen und koÈrperliche BeeintraÈchtigungen in ihrem sozialen Zusammenhang, wobei mit
der professionellen Kompetenz Sozialer Arbeit auf
Heilung, Linderung oder Besserung hingewirkt
wird. Entweder setzt Klinische Sozialarbeit im System der Gesundheitsversorgung an, wenn Erkrankungen eine soziale Problematik mit sich bringen,
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Gesetzliche Grundlagen und Regelungen
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die behandelt werden muû, oder therapeutisches,
praÈventives oder rehabilitatives Handeln ist in einem sozialen Kontext angebracht, um Gesundheit
wiederherzustellen, zu bessern oder zu erhalten.
Sie erfolgt in interdisziplinaÈrer Zusammenarbeit
mit medizinischen FachkraÈften, wobei der Sozialarbeit vorwiegend die KlaÈrung (Sozialdiagnose)
und Behandlung der sozialen Situation einer Person zufaÈllt. Klinische Sozialarbeit ist Arbeit am
Menschen (Wendt 1999).
Klinische Sozialarbeit als beratende Institution im Krankenhaus ermoÈglicht eine verbindliche Weichenstellung,
um eine durch Krankheit drohende soziale Ausgliederung
des Patienten zu vermeiden.
Gesetzliche Grundlagen und Regelungen
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Bundesweit und laÈnderuÈbergreifend regelt § 112 Abs. 2
Nrn. 4 und 5 SGBV die soziale Betreuung und Beratung
des Versicherten und den nahtlosen Ûbergang von der
Krankenhausbehandlung zur Rehabilitation oder Pflege.
Die LandesverbaÈnde der Krankenkassen und die VerbaÈnde der Ersatzkassen sollen gemeinsam mit der Landeskrankenhausgesellschaft oder mit den Vereinigungen der
KrankenhaustraÈger im Land einen entsprechenden Vertrag schlieûen.
In den 1991 getroffenen Rahmenempfehlungen zu § 112
Abs. 2 Nr. 4 SGBV zwischen den SpitzenverbaÈnden der
Krankenkassen und z. B. der Krankenhausgesellschaft
Nordrhein-Westfalen heiût es zur Sozialen Betreuung und
Beratung:
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SGB V als
Rahmenregelung
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Rahmenempfehlung
NRW
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z« § 1 Zielsetzung
Dieser Vertrag regelt die soziale Betreuung und
Beratung der Versicherten im Krankenhaus.
§ 2 Soziale Betreuung und Beratung
(1) Das Krankenhaus hat waÈhrend der Krankenhausbehandlung die soziale Betreuung und Beratung der Versicherten unter besonderer Beachtung
der Wirtschaftlichkeit sicherzustellen; die Sozialen
Dienste anderer Stellen sind hierbei einzubeziehen.
(2) Die soziale Betreuung dient dem Ziel, die aus
der Krankheit und ihrer Behandlung resultierenden Belastungen durch geeignete Hilfen abzubauen
oder zu mildern sowie in den erforderlichen FaÈllen
an der Vorbereitung der nachstationaÈren Betreuung mitzuwirken. Die im Krankenhaus fuÈr die soziale Betreuung und Beratung des Patienten zustaÈndige Stelle soll auch in geeigneten FaÈllen die
Einleitung von medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitationsmaûnahmen anregen.
(3) Krankenhaus und Krankenkassen unterstuÈtzen
sich gegenseitig bei der ErfuÈllung dieser Aufgaben.
Die Verpflichtung anderer SozialleistungstraÈger
bleibt hiervon unberuÈhrt.
(4) Die im Krankenhaus fuÈr die soziale Betreuung
und Beratung des Patienten zustaÈndige Stelle hat
insbesondere mit dem sozialen Dienst bzw. dem
Rehabilitationsberater der zustaÈndigen Krankenkasse vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Der soziale Dienst bzw. der Rehabilitationsberater der
Krankenkasse kann in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt sowie mit den fuÈr die soziale Be6
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Gesetzliche Grundlagen und Regelungen
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6 z 06 03
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treuung und Beratung des Patienten zustaÈndigen
Stellen und mit dem EinverstaÈndnis des Patienten
diesen im Krankenhaus aufsuchen (vgl. DVSK
1996).
Im weiteren ist der Auftrag fuÈr Klinische Sozialarbeit in
unterschiedlicher AuspraÈgung und Deutlichkeit in Landeskrankenhausgesetzen einiger LaÈnder zu finden und
von mehr oder weniger klaren Fachbegriffen gepraÈgt wie
Soziale Beratung und Versorgung, Patientenversorgung,
Sozialer Krankenhausdienst, Sozialdienst im Krankenhaus. GrundsaÈtzlich wird ausgesagt, daû der Soziale
Dienst die Aufgabe hat, aÈrztliche und pflegerische Versorgung des Patienten zu ergaÈnzen, in sozialen Fragen zu beraten und bei der Einleitung von Rehabilitationsmaûnahmen zu unterstuÈtzen.
In AuszuÈgen der Landeskrankenhausgesetze heiût es
dazu:
z« LKG Berlin, § 23 (Patientenversorgung)
(2) Das Krankenhaus ergaÈnzt die aÈrztliche und
pflegerische Versorgung auf Wunsch des Patienten
durch persoÈnliche Hilfe und durch Maûnahmen,
die sich auf seine soziale Situation beziehen, mit
dem Ziel, durch Krankheit oder Behinderung gestoÈrte Beziehungen des Patienten zu Familie, Beruf
und Gesellschaft zu normalisieren sowie den Patienten in allen sozialen Fragen zu beraten und bei
der Einleitung von Rehabilitationsmaûnahmen zu
unterstuÈtzen. Dazu sind Sozialarbeiter einzusetzen.
ErgaÈnzen, beraten,
unterstuÈtzen
Berlin
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Gesetzliche Grundlagen und Regelungen
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LKGBbg Brandenburg, § 3
(Versorgung von Patientinnen und Patienten)
(1) Das Krankenhaus ist verpflichtet, entsprechend
seiner Aufgabenstellung nach dem Feststellungsbescheid (§ 14) jeden, der seine Leistungen benoÈtigt,
nach Art und Schwere der Erkrankung zu versorgen. Die Krankenhausbehandlung wird vollstationaÈr, teilstaÈtionaÈr, vor- und nachstationaÈr sowie ambulant erbracht. NotfaÈlle sind vorrangig zu versorgen und bei medizinischer Notwendigkeit aufzunehmen. Die Einrichtung taÈglicher Besuchszeiten,
die Sicherstellung ungestoÈrter Nachtruhe und die
soziale Betreuung durch Sozialarbeiter sind als Bestandteil der Patientenversorgung zu gewaÈhrleisten.
Brandenburg
LKHG Baden-WuÈrttemberg, § 31
(Sozialer Krankenhausdienst)
(2) Der soziale Krankenhausdienst hat die Aufgabe, den Patienten und seine AngehoÈrigen sozial zu
beraten und zu betreuen, insbesondere wegen der
Hilfen, die waÈhrend des Krankenhausaufenthaltes
und nach der Entlassung aus dem Krankenhaus
geboten sind. Der soziale Krankenhausdienst sorgt
dafuÈr, daû nach der Entlassung des Patienten die
zu seiner Pflege, Nachsorge und Rehabilitation
notwendigen Maûnahmen eingeleitet werden.
Baden-WuÈrttemberg
HmbKHG Hamburg, § 6
(Soziale Beratung und Betreuung)
(1) Das Krankenhaus stellt die soziale Beratung
und Betreuung der Patienten durch geeignete
FachkraÈfte sicher (Sozialdienst im Krankenhaus).
Hamburg
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Gesetzliche Grundlagen und Regelungen
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(2) Aufgabe des Sozialdienstes im Krankenhaus ist
es, Patienten auf deren Wunsch hin in sozialen
Fragen zu beraten und ihnen persoÈnliche Hilfe zu
gewaÈhren, sie bei der Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen, bei der Nachsorge sowie der
Einleitung von Rehabilitationsmaûnahmen zu unterstuÈtzen und damit die aÈrztliche und pflegerische
Versorgung im Krankenhaus zu ergaÈnzen.
(3) Die zustaÈndige BehoÈrde unterhaÈlt in allen
staatlichen KrankenhaÈusern einen Sozialdienst im
Krankenhaus. Er kann im Rahmen von Vereinbarungen von allen anderen KrankenhaÈusern in Anspruch genommen werden.
HKHG Hessen, § 6
(Soziale und seelsorgerische Betreuung)
(1) Als ErgaÈnzung zu der aÈrztlichen und pflegerischen Versorgung haÈlt das Krankenhaus einen Sozialdienst vor. Er hat insbesondere den Patienten
in sozialen Fragen zu betreuen, zu beraten, geeignete Hilfen zu vermitteln und bei der Einleitung
von Rehabilitationsmaûnahmen zu unterstuÈtzen.
Hessen
LKHG Mecklenburg-Vorpommern, § 11
(Soziale Betreuung)
(1) Das Krankenhaus stellt die soziale Beratung
und Betreuung der Patienten durch geeignete
FachkraÈfte sicher (Sozialdienst im Krankenhaus).
(2) Der Sozialdienst hat die Aufgabe, Patienten auf
deren Wunsch in sozialen Fragen zu beraten und
ihnen persoÈnliche Hilfe anzubieten und zu gewaÈhren, sie bei der Inanspruchnahme von Sozialhilfe-
MecklenburgVorpommern
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leistungen, bei der Nachsorge und der Einleitung
von Rehabilitationsmaûnahmen zu unterstuÈtzen
und damit die aÈrztliche und pflegerische Versorgung im Krankenhaus zu ergaÈnzen. Der Sozialdienst wird vorsorglich taÈtig bei offenkundiger
Hilflosigkeit oder mangelnder EinsichtsfaÈhigkeit
der Patienten.
KHG Nordrhein-Westfalen, § 6
(Patientenberatung, Patientenseelsorge, Ûberleitungen aus dem Krankenhaus, Sozialer Dienst)
(1) Das Krankenhaus hat einen sozialen Dienst sicherzustellen und die Patientinnen und Patienten
daruÈber zu informieren. Der soziale Dienst hat die
Aufgabe, die aÈrztliche und pflegerische Versorgung
der Patientinnen und Patienten im Krankenhaus
zu ergaÈnzen, sie in sozialen Fragen zu beraten und
Hilfen nach den SozialgesetzbuÈchern V und XI
(SGBV und SGB XI), die sich an die Entlassung
aus dem Krankenhaus anschlieûen, insbesondere
Rehabilitationsmaûnahmen und Maûnahmen der
Ûbergangs- und Anschluûpflege zu vermitteln. Der
soziale Dienst beruÈcksichtigt die Ergebnisse der
Gesundheitskonferenzen nach § 24 und § 26 des
Gesetzes uÈber den oÈffentlichen Gesundheitsdienst
(ÚGDG) vom 25. November 1997 (GV. NRW. S. 430)
sowie der kommunalen Pflegekonferenzen nach § 5
des Landespflegegesetzes ± PfG NRW ± vom 19.
MaÈrz 1996 (GV. NRW. S. 137). Er arbeitet mit zugelassenen Pflegediensten sowie den Gemeinden und
GemeindeverbaÈnden eng zusammen.
Nordrhein-Westfalen
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Gesetzliche Grundlagen und Regelungen
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LKG Rheinland-Pfalz, § 26 (Sozialdienst im
Krankenhaus; schulische Betreuung)
(1) Das Krankenhaus richtet einen Sozialdienst ein.
Benachbarte KrankenhaÈuser mit jeweils weniger
als 250 Planbetten koÈnnen einen gemeinsamen Sozialdienst einrichten.
(2) Der Sozialdienst hat die Aufgabe, die aÈrztliche
und pflegerische Versorgung im Krankenhaus auf
Wunsch des Patienten zu ergaÈnzen. Zu seinen Aufgaben gehoÈrt es insbesondere, den Patienten und
seine Bezugspersonen in sozialen Fragen zu beraten und ihnen fachliche Hilfen zu geben; hierzu
gehoÈrt auch die Vermittlung von Maûnahmen, der
medizinischen, beruflichen und sozialen Eingliederung Behinderter sowie von anderen geeigneten
Hilfen des Sozial- und Gesundheitswesens. Der Sozialdienst soll mit anderen sozialen Diensten und
Einrichtungen zusammenarbeiten.
Rheinland-Pfalz
SKHG Saarland, § 27
(Sozialdienst im Krankenhaus)
(1) Jedes Krankenhaus richtet einen eigenen Sozialdienst ein. FachkraÈfte des Sozialdienstes im Krankenhaus sind in der Regel staatlich anerkannte Sozialarbeiter/innen oder SozialpaÈdagogen/SozialpaÈdagoginnen.
(2) Der Sozialdienst arbeitet eng und vertrauensvoll mit dem aÈrztlichen und pflegerischen Dienst
zusammen. Er hat die Aufgabe, die aÈrztliche und
pflegerische Versorgung des/der Patienten/Patientin im Krankenhaus zu ergaÈnzen und ihn sowie
ggf. seine AngehoÈrigen in sozialen Fragen zu bera-
Saarland
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Gesetzliche Grundlagen und Regelungen
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ten. Die psycho-soziale Betreuung und Beratung
erfolgt insbesondere durch persoÈnliche Hilfe, die
UnterstuÈtzung bei der Einleitung von medizinischen, berufsfoÈrdernden und ergaÈnzenden Rehabilitationsmaûnahmen sowie durch die Vermittlung
von Hilfen des Gesundheits- und Sozialwesens insbesondere der in § 1 genannten Dienste im Anschluû an die Entlassung aus dem Krankenhaus.
Die besonderen Belange psychiatrischer Patienten/
Patientinnen sind zu beruÈcksichtigen.
SaÈchsKHG Sachsen, § 23
(Pflege, soziale und seelsorgerische Betreuung)
(5) Das Krankenhaus hat einen Sozialdienst einzurichten.
(6) Der Sozialdienst hat die Aufgabe, die aÈrztliche
und pflegerische Versorgung des Patienten im
Krankenhaus zu ergaÈnzen, ihn in psychologischen
Fragen zu beraten, bei der Einleitung von Rehabilitationsmaûnahmen zu unterstuÈtzen und Hilfen, die
sich an die Entlassung aus dem Krankenhaus anschlieûen, zu vermitteln. In der Regel soll fuÈr jeweils 400 Patienten wenigstens ein hauptamtlicher
Mitarbeiter vorgesehen werden.
Sachsen
ThuÈrKHG ThuÈringen, § 19
(Pflege und Betreuung der Patienten)
(3) Das Krankenhaus ermoÈglicht die DurchfuÈhrung
eines sozialen Krankenhausdienstes. Die seelsorgerische Betreuung im Krankenhaus bleibt unberuÈhrt.
ThuÈringen
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Auftrag und Aufgaben Klinischer Sozialarbeit
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z In den LKHG Berlin, Brandenburg und Saarland wird
dabei explizit vorgeschrieben, daû fuÈr soziale Beratung
und Begleitung im Krankenhaus Sozialarbeiter einzusetzen sind.
In Bundesgesetzen zu Krankenhausleistungen und Krankenhausbehandlungen (Krankenhausfinanzierungsgesetz
und Bundespflegesatzverordnung) sind keine konkreten
Hinweise zur Sozialarbeit im Krankenhaus zu finden.
Manfred Gotthardt, Leitender Verwaltungsdirektor der
Medizinischen Einrichtungen der WestfaÈlischen Wilhelms-UniversitaÈt MuÈnster, stellt jedoch grundsaÈtzlich die
Notwendigkeit von Sozialarbeit im Krankenhaus fest:
GrundsaÈtzliche
Notwendigkeit der
Klinischen Sozialarbeit
z« Daher ist es auch unerheblich, ob in Bundesgeset-
zen Hinweise auf einen Sozialdienst im Krankenhaus vorhanden sind oder nicht. Das notwendige
Leistungsangebot wird in erster Linie vom Krankenhaus, in zweiter Linie von den KostentraÈgern
und ergaÈnzend vom Gesetzgeber geschrieben. Aufgabe eines Verwaltungsdirektors ist es daher, Sozialarbeit im Krankenhaus zu ermoÈglichen, da
diese in der Palette des Leistungsangebotes nicht
verzichtbar ist (Gotthardt 1995).
Auftrag und Aufgaben Klinischer Sozialarbeit
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Klinische Sozialarbeit ist ein spezieller Zweig der Sozialarbeit im Gesundheitswesen und orientiert sich mit seinen Interventionen am Ansatz der GesundheitsfoÈrderung.
Gesundheit wird dabei nicht verstanden als Abwesenheit
bzw. Beseitigung von Krankheit, sondern als die ErmoÈglichung des sozialen, koÈrperlichen, seelischen und geisti-
Definition
¹Gesundheitª
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Auftrag und Aufgaben Klinischer Sozialarbeit
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Zusammenarbeit mit
anderen Disziplinen
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gen Wohlbefindens, ggf. auch mit einer Krankheit oder
Behinderung zu leben. Die WHO-Definition von 1946 lautet: ¹Gesundheit ist ein Zustand vollkommenen koÈrperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindensª (Werkstatt
1992).
KrankenhaÈuser sind zur persoÈnlichen, in der Regel einzelfallorientierten sozialen Beratung und Begleitung der
Patienten aller Altersgruppen, deren Lebenssituation sich
aufgrund von Krankheit und Behinderung in physischer,
psychischer, sozialer, beruflicher, wirtschaftlicher und/
oder anderer Hinsicht veraÈndert hat, verpflichtet. Dies
kann auch die Beratung der AngehoÈrigen beinhalten. Klinische Sozialarbeit erfuÈllt diese Verpflichtung. HierfuÈr ist eine
enge Zusammenarbeit mit anderen Disziplinen innerhalb
und auûerhalb des Krankenhauses zwingend notwendig.
Klinische Sozialarbeit leistet ¹persoÈnliche Hilfeª
gemaÈû § 8 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und § 11
Sozialgesetzbuch (SGB I) mit Methoden, Arbeitsformen, Verfahren und Techniken der Sozialarbeit/-paÈdagogik.
z Die Aufgaben Klinischer Sozialarbeit beziehen
sich auf aktuelle persoÈnliche und soziale Probleme
des Patienten, die im Zusammenhang mit seiner
Erkrankung stehen. ¹PersoÈnliche Hilfeª bedeutet
das Eingehen einer helfenden Beziehung zu dem
Patienten, eine Auseinandersetzung mit der Erkrankung und deren Auswirkungen und das Erkennen seiner aktuellen Konfliktlage sowie das Erarbeiten, das Angebot und die Vermittlung von LoÈsungsmoÈglichkeiten (DVSK 1996).
Die Sozialarbeit bietet
persoÈnliche Hilfe
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Auftrag und Aufgaben Klinischer Sozialarbeit
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Hilfe
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Der Sozialarbeiter bietet Patienten lebenspraktische und persoÈnliche Hilfe in Form von Beratung,
Information und Organisation an. Er arbeitet institutionsuÈbergreifend bis in den Alltag des Patienten
hinein und fungiert als Schnittstelle zwischen
Krankenhaus und haÈuslicher Umgebung. Kontaktaufnahme mit AngehoÈrigen und dem uÈbrigen sozialen Umfeld sind von besonderer Notwendigkeit,
um effektive und erfolgreiche Sozialarbeit im
Krankenhaus zu leisten (vgl. Keel 1997).
z Unter Beru
È cksichtigung des jeweiligen Krankheitsbildes und des damit verbundenen Therapiekonzeptes wird Klinische Sozialarbeit sowohl auf
der Grundlage bestehender Gesetze und administrativer Regelungen und Verfahrensweisen als
auch im paÈdagogisch-therapeutischen Bereich taÈtig.
z Der Sozialarbeiter setzt einen auf den Patienten
abgestimmten Hilfeprozeû professionell in Gang.
Dabei bedient er sich unterschiedlicher methodischer AnsaÈtze der Sozialarbeit/-paÈdagogik in Einzel- und/oder Gruppenberatung (vgl. DVSK 1996).
z Der Sozialarbeiter bera
Èt den Patienten, seine
AngehoÈrigen, Ørzte und Pflegepersonal im Hinblick auf soziale, psychische und persoÈnliche Probleme, die im Kontext seiner Erkrankung zu sehen
sind und erhebliche Auswirkungen auf sein weiteres Leben haben koÈnnen.
z Ziel der Beratung ist hierbei, daû der Patient
bei seiner Entlassung Bedingungen vorfindet, die
es ihm ermoÈglichen, mit der Erkrankung und/oder
Behinderung zu leben oder aber im Sinne einer
z
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Arbeitsschwerpunkte Klinischer Sozialarbeit
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Treffer
Hilfe
PraÈvention eine erneute Erkrankung zu verhindern.
z Klinische Sozialarbeit richtet ihren Schwerpunkt darauf, daû die diagnostische und therapeutische BeruÈcksichtigung mit der rein medizinischen erfolgt, daû also die physischen, psychischen
und sozialen Aspekte der in sich zusammenhaÈngenden Schwierigkeiten ganzheitlich verstanden
und zum Gegenstand einer konvergierenden Behandlungsstrategie gemacht werden.
z Klinische Sozialarbeit wird ta
Ètig:
± auf Wunsch des Patienten,
± auf Anregung der AngehoÈrigen,
± durch Vermittlung anderer Berufsgruppen
wie Mediziner, Pfleger, Psychologen und
Seelsorger,
± durch Kontaktierung anderer sozialer und
rehabilitativer Institutionen von auûen.
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Arbeitsschwerpunkte Klinischer Sozialarbeit
BreitgefaÈchertes
Aufgabengebiet
Klinische Sozialarbeit nimmt ihre Aufgaben innerhalb einer multiprofessionellen Mitarbeiterschaft wahr. Dieses
bedeutet sowohl die Teilnahme an Visiten, Stationsbesprechungen und Einzelabsprachen mit Mitarbeitern anderer Disziplinen als auch das FuÈhren von EinzelgespraÈchen und Gruppenangeboten mit Patienten und/oder AngehoÈrigen mit den Arbeitsschwerpunkten:
z sozialrechtliche und administrative Aufgaben,
z pa
È dagogisch-therapeutische Aufgaben,
z Mitarbeit in der interdisziplina
È ren Planung zur Verbesserung einer Gesamtbehandlung und beruflich-sozialen Rehabilitation,
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Arbeitsschwerpunkte Klinischer Sozialarbeit
Inhalt
z
z
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6 z 06 05
Hilfe
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externe Fachgremienarbeit, Auûendarstellung,
Anleitung und Ausbildung von Praktikanten.
Nach genauer Eruierung der Probleme, wie sie die Patienten haben, mit z. B.
z der Auseinandersetzung mit der Erkrankung,
z Arbeitsplatzproblemen bis hin zum Arbeitsplatzverlust,
z der Entstehung finanzieller Nachteile,
z psychischer und physischer Belastung durch die Erkrankung,
z der Notwendigkeit rehabilitativer Maûnahmen im sozialen, beruflichen und medizinischen Bereich,
z einer unklaren Wohnsituation,
z Partnerschafts-/Kontaktproblemen etc.
finden BeratungsgespraÈche und Settings statt. Sie dienen
sowohl der FoÈrderung und der UnterstuÈtzung als auch
der Information von Patienten und AngehoÈrigen beim
Prozeû
z der Krankheitsverarbeitung/-bewa
È ltigung,
z der Entscheidungsfindung,
z der Problemlo
È sung.
Die Probleme
der Patienten
Die Beratungsinhalte sind vielschichtig; die BewaÈltigung
persoÈnlicher und sozialer Probleme nimmt dabei eine
zentrale Stellung ein. Vor dem Hintergrund der individuellen Krankheitssituation erfolgt die Beratung vor allem zu
z sozialen, sozialhilfe- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen,
z wirtschaftlichen Fragen,
z Planung und Einleitung von nachsorgenden Angeboten und Rehabilitationsmaûnahmen.
Beratung
zu persoÈnlichen
und sozialen
Problemen
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Arbeitsschwerpunkte Klinischer Sozialarbeit
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Treffer
Beratungsangebote der Klinischen Sozialarbeit
Beratung und/oder Vermittlung in Maûnahmen
der medizinischen Nachsorge und Rehabilitation
z Therapieangebote fu
È r schwerst- und chronischkranke Patienten,
z Medizinische Rehabilitation in Spezialeinrichtungen, auch fuÈr besondere Patientengruppen,
wie Sucht-/Krebserkrankte, HIV-Infizierte bzw.
AIDS-Kranke, psychisch Kranke und Transplantierte,
z Vermittlung in stationa
È re und teilstationaÈre
Einrichtungen der Pflege wie Altenheime, Hospize, Tagespflege, therapeutisch geleitete Wohnformen, z. B. Betreutes Wohnen fuÈr psychisch
Kranke etc.,
z Hilfestellung bei der Beantragung von Heilund Hilfsmitteln,
z Vermittlung von Hilfen zur Weiterfu
È hrung des
Haushaltes, Kinderbetreuung etc.,
z Vermittlung an andere psychosoziale Beratungsstellen der Sozialarbeit auûerhalb der Klinik, wie AIDS-, Drogen-, Suchtberatung, Jugendamt, ASD usw.
Hilfen zur beruflichen Rehabilitation
z Vermittlung zu Berufsberatungen wie ArbeitsaÈmter, Berufsgenossenschaften, Krankenkassen,
RentenversicherungstraÈger,
z Hilfe bei Ver- und Umsetzungen am Arbeitsplatz,
z Hilfe bei der stufenweisen Wiedereingliederung,
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Hilfe
Arbeitsschwerpunkte Klinischer Sozialarbeit
Inhalt
z
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6 z 06 05
Hilfe
Treffer
Anregung und Einleitung von Umschulungsmaûnahmen,
Hilfe bei der Arbeitssuche.
Hilfen bei der Durchsetzung von finanziellen
und rechtlichen Angelegenheiten
z Lohnersatzleistungen im Krankheitsfall,
z Sozialleistungen, wie Wohn-, Erziehungs- und
Pflegegeld, Sozialhilfe,
z Arbeitslosengeld/-hilfe,
z Rentenanspru
È che,
z weitere finanzielle Unterstu
È tzungsmoÈglichkeiten
wie Deutsche Krebshilfe, Stiftungen etc.,
z Leistungen nach dem Schwerbehindertengesetz,
z Abkla
È rung von rechtlichen Angelegenheiten bei
Arbeits-, Sozial- und AuslaÈnderbehoÈrden sowie
Verwaltungs- und Zivilgerichten,
z Anregung von gesetzlichen Betreuungen.
Sozialtherapeutische Angebote fuÈr Einzelne
und/oder Familien
z Training zum Erwerb sozialer Kompetenzen
wie Motivation, StaÈrkung der Selbsthilfe, Annehmen der Erkrankung,
z Angeho
È rigenberatung,
z Gespra
È chsgruppen fuÈr Patienten zu Erkrankungen.
Psychosoziale Beratung
z Krankheitsbewa
È ltigung,
z Krisenintervention,
z Sterbebegleitung,
z Begleitung von Suizidpatienten.
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Arbeitsschwerpunkte Klinischer Sozialarbeit
Inhalt
Patientenschutz
durch gesetzliche
Schweigepflicht
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Hilfe
Der Sozialarbeiter unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Sie ist u. a. geregelt in § 35 SGB I (Sozialgeheimnis), § 67 SGB X (Schutz der Sozialdaten), § 203 StGB
(Verletzung von Privatgeheimnissen), § 9 BAT (Schweigepflicht) sowie in entsprechenden Arbeitsvertragsregelungen.
Zusammenarbeit und organisatorische Einbindung
Klinische Sozialarbeit arbeitet auûer mit allen Berufsgruppen innerhalb des Krankenhauses zusammen mit extramuralen Institutionen wie:
z Ømtern, Beho
È rden, Fachdienststellen,
z Einrichtungen der
± psychosozialen Versorgung,
± Rehabilitation,
± Behindertenhilfe,
± Altenhilfe,
± Suchtkrankenhilfe,
± ambulanten Krankenpflege,
± Resozialisierung,
± Bildungseinrichtungen.
Klinische Sozialarbeit muû in der Organisationsstruktur
des Krankenhauses als eigenstaÈndige Abteilung der Verwaltung zugeordnet sein; neben Medizin und Pflege ist
sie eine weitere Fachdisziplin innerhalb der Patientenversorgung. Der Sozialarbeiter ist in seinem Aufgabenfeld
fachlich selbstaÈndig taÈtig; Dienst- und Fachaufsicht obliegt der jeweiligen Abteilungsleitung.
Dokumentation der Arbeit
Klinische Sozialarbeit evaluiert Arbeitsinhalte und dokumentiert die Arbeit im System Krankenhaus mit eigener
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Qualifikation, Fachkenntnisse, persoÈnliche Voraussetzungen
Inhalt
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Hilfe
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Patientenerhebung sowie dem FuÈhren einer Statistik; dabei werden sowohl berufs- als auch krankenhausspezifische Auswertungen vorgenommen. Fachspezifische EDVProgramme koÈnnen diese Arbeit unterstuÈtzen.
Qualifikation, Fachkenntnisse,
persoÈnliche Voraussetzungen
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Qualifikation
z Abgeschlossenes Fachhochschulstudium der Sozialarbeit/-paÈdagogik mit staatlicher Anerkennung
z Kenntnisse und Kompetenzen in Gespra
È chsfuÈhrung
z Verla
È ûlichkeit und Verbindlichkeit in der Beratung
z Gutes Zeitmanagement: Terminplanung, PrioritaÈten, Reflexion
z Schriftliche und mu
È ndliche KommunikationsfaÈhigkeit
z Professionelle Auûendarstellung
z Fortbildungen zu fachspezifischen Themen
z Regelma
È ûige Supervision/kollegiale Teamberatung
z Evaluation von Arbeitsinhalten.
Fachkenntnisse
Rechtskompetenz
± BuÈrgerliches Gesetzbuch BGB
± SozialgesetzbuÈcher SGB, insbesondere Recht
der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung
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Qualifikation, Fachkenntnisse, persoÈnliche Voraussetzungen
Inhalt
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Treffer
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AusbildungsfoÈrderung
Beihilferecht
AuslaÈnderrecht
ArbeitsfoÈrderungs-, Sozialhilfe-, Wohngeld-,
Jugendschutz- und Mutterschutzgesetz
± Rehabilitationsrecht
± Schwerbehindertengesetz SchwbG
± tarifvertragliche Regelungen (BAT)
Verordnungen und Vorschriften der beruflichen
und sozialen Rehabilitation
Kenntnisse der HilfemoÈglichkeiten und Strukturen vor Ort
Hintergrundwissen zu Erkrankungen.
PersoÈnliche Voraussetzungen
In der Beratung von Patienten, wie Auseinandersetzung
mit der Krankheit, psychischen VeraÈnderungen, Stimmungsschwankungen u. a., hat der Sozialarbeiter unterschiedliche Patientengruppen und KrankheitsverlaÈufe,
kurze Verweildauer, hohe Fluktuation der Patienten sowie
unterschiedliche Kooperationspartner innerhalb und auûerhalb des Krankenhauses in seiner BeratungstaÈtigkeit
zu beruÈcksichtigen. Unverzichtbare Voraussetzungen hierfuÈr sind (vgl. Trost 1998):
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Professioneller Umgang mit NaÈhe und Distanz
EinschaÈtzung der eigenen LeistungsfaÈhigkeit
und ZustaÈndigkeit
Konflikt- und KritikfaÈhigkeit
AuthentizitaÈt
Empathie aufgrund eigener Lebenserfahrung
Schluûbetrachtung
Inhalt
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IntegrationsfaÈhigkeit
TeamfaÈhigkeit
Organisations-, Kooperations- und
KoordinationsfaÈhigkeit
FlexibilitaÈt in der Arbeit
Emotionale Belastbarkeit.
Schluûbetrachtung
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Kundenorientierung, Standards, QualitaÈtssicherung und
andauernde Diskussionen um Kosten, Budgetierungen,
Fallpauschalen, finanzielle Beteiligung an Therapien und
Rehamaûnahmen ± die Liste lieûe sich beliebig verlaÈngern
± bestimmen nach wie vor auch den Alltag im Krankenhaus. Ein Kranker wird nicht an das Krankenhaus verwiesen, um einen Sozialarbeiter kontaktieren zu koÈnnen. Im
Vordergrund steht eine seiner Erkrankung entsprechende
medizinische und pflegerische Versorgung. Nach Feststellung des Krankheitsbefundes und der daraus resultierenden TherapiemoÈglichkeiten stellt sich fuÈr viele Patienten
± abhaÈngig von der Schwere der Erkrankung ± oft die Frage ¹Warum ausgerechnet ich? Wie soll es denn jetzt zu
Hause, im Beruf etc. weitergehen?ª Rein medizinisch und
pflegerisch ist der Patient behandelt, versorgt, geheilt. Mit
anstehenden Fragen zur BewaÈltigung der Erkrankung, Behinderung, gesundheitlichen EinschraÈnkung und Auswirkung im Alltag bleibt er jedoch oft allein. Antworten zu
psychosozialen Fragestellungen koÈnnen weder Medizin
noch Pflege geben. SpaÈtestens an dieser Stelle bedarf es
der Miteinbeziehung des Sozialarbeiters, um den Blickwinkel fuÈr psychosoziale Probleme mit in die Gesamtbehandlung des Patienten einzubeziehen, und hierdurch eine moÈglichst optimale ¹Behandlungª zu erreichen.
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Gesundung ist
auch psychosoziales
Problem
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Der Hinweis auf das Arbeitsfeld Klinische Sozialarbeit
wird in diesem Zusammenhang sowohl vom Patienten als
auch von anderen Berufsgruppen im Krankenhaus als
sehr hilfreich erlebt. Als weiterer ¹Behandlerª im Behandlungsprozeû uÈbernimmt der Sozialarbeiter einen wichtigen Part, um die aktuelle Situation im Krankheitsverlauf
und -erleben gemeinsam mit dem Patienten und ggf. seinen AngehoÈrigen angemessen aufzuarbeiten. Der Patient
ist oft uÈberrascht, denn ¹dieseª Berufsgruppe hat er im
Krankenhaus nicht erwartet ± woher soll er es denn auch
wissen? Unkenntnis und unterschiedliche Vorstellungen
von Arbeitsinhalt und Arbeitsauftrag Klinischer Sozialarbeit lassen dieses Denken oder Nichtwissen verstaÈndlich
erscheinen. Der Patient, der durch ein gut funktionierendes soziales Umfeld (Familie, Freunde, Arbeitskollegen)
RuÈckhalt und UnterstuÈtzung erfaÈhrt, bedarf in Regel nicht
der Beratung/Begleitung durch Klinische Sozialarbeit. Der
Patient dagegen, der aufgrund seiner psychosozialen Problemsituation den Sozialarbeiter als kompetenten und
professionellen Berater erfahren hat, erlebt Klinische Sozialarbeit als sehr entlastend. Dabei entwickelt sich oftmals der Einstieg in die psychosoziale persoÈnliche Begleitung uÈber eine ¹Expertenanfrageª zu sozialen Fragestellungen, wie MoÈglichkeiten der Rehabilitation, Schwerbehinderung, Rente etc. (vgl. Mehs 1991).
VerstaÈndigung und konfliktfreie Zusammenarbeit zwischen allen Berufsgruppen im Krankenhaus ermoÈglichen
eine erfolgreiche und effektive Behandlung, in der der
nicht geheilte Patient MoÈglichkeiten erfahren hat, mit seiner Erkrankung und den daraus resultierenden sozialen
VeraÈnderungen zu leben. So leistet Klinische Sozialarbeit
einen wichtigen Beitrag, damit das ¹soziale Netzª den
nicht versorgten Patienten rechtzeitig traÈgt.
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Schluûbetrachtung
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Die Klinische Sozialarbeit gehoÈrt zum Standard in der
Krankenhausbehandlung und kann somit positiv zum Gesamtbild des Krankenhauses beitragen, denn medizinische und pflegerische Versorgung werden vom Krankenhaus ohnehin erwartet: ¹Sozialarbeit besitzt die Qualifikation, eine Medizin zu ergaÈnzen, die erfolglos bleiben
muû, wenn sie ihr Handeln nur auf KoÈrperfunktionen
und KoÈrperfunktionsersatz fokussiert. Sie traÈgt dazu bei,
daû medizinisches und pflegerisches Handeln fuÈr den
Menschen zu einem Leben fuÈhren kann, das qualitativ akzeptabel, ausreichend freudvoll und sinnerfuÈllt ist und
das er autonom und selbstverantwortlich fuÈhren und bestimmen kannª (Sannwald 1996). Klinische Sozialarbeit
foÈrdert mit all ihren Kompetenzen als ¹dritte SaÈuleª im
Krankenhaus eine patientenorientierte ganzheitliche Versorgung und vernetzt somit das Krankenhaus mit dem
sozialen Umfeld des Patienten und erschlieût entsprechende Ressourcen des Sozial- und Gesundheitswesens.
Fachgremien
z Deutsche Vereinigung fu
È r den Sozialdienst
im Krankenhaus e.V. (DVSK e.V.), Kaiserstr. 42,
55116 Mainz, Tel. (0 61 31) 22 24 22
z Deutscher Berufsverband fu
È r Sozialarbeit,
SozialpaÈdagogik und HeilpaÈdagogik e. V.
(DBSH e.V.), Friedrich-Ebert-Str. 30, 45127 Essen,
Tel. (02 01) 82 07 80
z Werkstatt 12 e. V. c/o Medizinische Einrichtungen der WWU MuÈnster, Dez. 02.5, Domagkstr. 5,
48129 MuÈnster, Tel. (02 51) 83±5 81 17
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Nur auf den KoÈrper
gerichtetes Handeln
genuÈgt nicht
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z zusammenfassung
Klinische Sozialarbeit gehoÈrt mit ihrer Kompetenz
und Fachlichkeit mit dem Schwerpunkt psychosoziale Beratung und Begleitung des Patienten als fester Bestandteil mit in das Gesamtbehandlungskonzept des Krankenhauses. Neben Medizin und
Pflege leistet Klinische Sozialarbeit als dritte Dimension im Krankenhaus einen wichtigen Beitrag
im Sinne einer patientenorientierten ganzheitlichen Behandlung und kann somit adaÈquat Auswirkungen von Krankheit, Krankenhausaufenthalt
und/oder Behinderung gemeinsam mit dem Patienten bearbeiten.
Literatur
DVSK Deutsche Vereinigung fuÈr den Sozialdienst im Krankenhaus eV (1996) Richtlinien mit ErlaÈuterungen fuÈr den Sozialdienst im Krankenhaus. In: DVSK eV (Hrsg) Basisinformationen und Handlungskonzept fuÈr Sozialarbeit im Krankenhaus. Eigenverlag, Mainz, S 6 ff
Fachlexikon der sozialen Arbeit (1997) Deutscher Verein fuÈr oÈffentliche und private FuÈrsorge (Hrsg). 4. Aufl. Kohlhammer,
Stuttgart Berlin KoÈln
Gotthardt M (1995) Sozialarbeit aus der Sicht eines Verwaltungsleiters eines Groûklinikums. In: Dokumentation Fachtagung ¹Andere AnsaÈtze und Wege von Sozialarbeitª. UniversitaÈtsklinik MuÈnster Eigenverlag, S 8±14
Keel B (1997) Das Spezifische Sozialer Arbeit im Spital. In:
Schweizer Berufsverbandes Soziale Arbeit SBS (Hrsg) Sozialarbeit Bd 15/97. Bern, S 2±9
LuÈssi P (1991) Systemische Sozialarbeit. Praktisches Lehrbuch
der Sozialberatung. Huber, Bern Stuttgart
Mehs M (1991) Auftrag und Praxis des Sozialdienstes im Krankenhaus. In: Vorstand der Krankenhausdirektoren Deutschland eV (Hrsg) Krankenhausumschau Bd 2/91. MuÈlheim,
S 104±107
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Treffer
Sannwald E (1996) Gesellschaftlicher Kontext von Sozialarbeit
im Krankenhaus. In: DVSK eV (Hrsg) Basisinformationen
und Handlungskonzept fuÈr Sozialarbeit im Krankenhaus. Eigenverlag, Mainz, S 50 ff
Statistisches Bundesamt (1997) Grunddaten der KrankenhaÈuser
und Vorsorge-/Reha-Einrichtungen. In: Fachserie 12 Gesundheitswesen R 6.1. Eigenverlag, Wiesbaden, S 68
Trost M (1998) Personalkompetenzen. In: LoÈrracher QualitaÈtskonzept fuÈr die Krankenhaussozialarbeit. DBSH eV Eigenverlag, Essen, S 16 ff
Wendt WR (1999) Klinische Kompetenzen Sozialer Arbeit und
die ZwaÈnge der Úkonomie. In: Dokumentation Fachtagung
¹Soziale Arbeit ± professionell ± oÈkonomisch ± sozial?ª, UniversitaÈtsklinik MuÈnster Eigenverlag, S 18 ff
Werkstatt 12 eV (1992) Sozialarbeit im Krankenhaus. In: DBSH
eV (Hrsg) SOZIAL 1/94. Eigenverlag, Essen, S 36±37
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