Aspekte der ökonomischen Betriebsführung Inhalt Suchen 2 z 38 01 Hilfe Treffer 2 z 38 Ökonomische Lenkung von Einrichtungen der Stationären Altenhilfe Winfried Zapp September 2001 inhaltsüberblick Die wirtschaftliche Lenkung von Altenheimen setzt ein geeignetes Instrumentarium voraus, mit Einführung der Pflegeversicherung verlangen auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen eine Kosten- und Leistungsrechnung. Die im Beitrag vorgestellte entscheidungsorientierte Kostenrechnung wird beiden Anforderungen gerecht. Anhand zahlreicher Beispielrechnungen wird die interne Budgetierung als Grundlage der ökonomischen Steuerung erläutert, die eine effiziente Planung und Kontrolle in einer Altenpflegeeinrichtung ermöglicht. 2 z 38 | 01 Aspekte der ökonomischen Betriebsführung Mit Einführung der Pflegeversicherung sind auf die Einrichtungen der Altenhilfe weitreichende Veränderungen zugekommen, insbesondere hinsichtlich der mit der Finanzierung verbundenen Managementaufgaben. Das bisher geltende Selbstkostendeckungsprinzip wurde ersetzt durch die Vereinbarung von prospektiven und differenzierten Pflegesätzen. Es entsteht jetzt Gewinn oder Verlust, und damit die Möglichkeit, eine ökonomische Betriebsführung auch im Altenhilfebereich zu forcieren. Für eine ökonomische Steuerung unter der Beachtung der veränderten Rahmenbedingungen, d. h. unter der Beachtung prospektiver, nur teilweise flexibler Budgets, reicht eine Kostenerfassung und Kostenverwaltung nicht mehr aus. Eine Verwaltung, die sich auf den deskriptiven Bereich beschränkt, kann keine Lenkungs- und Steuerungsaktivitäten entfalten, die aber notwendig sind, um 1 2 z 38 02 Rahmenbedingungen in der Stationären Altenhilfe Inhalt Die ökonomische Steuerung hat das Finanzierungsproblem zu integrieren Suchen Treffer Hilfe die finanziellen Vorgaben im zukünftigen Zeitraum zu erreichen. Vor diesem Hintergrund wird regelmäßig die Entwicklung geeigneter Lenkungs- und Steuerungsinstrumente gefordert. Hier soll unter einer wirtschaftlichen Betriebsführung die ökonomische Lenkung des Betriebsgeschehens im Sinne einer Steuerung und Regelung verstanden werden. Die Steuerung beinhaltet im Modell des kybernetischen Regelkreises ein zukunftsorientiertes Konzept, das die Planung des Leistungsprozesses bis hin zur Planung des Ergebnisses umfasst und dabei möglicherweise auftretende Störfaktoren in der Prognose berücksichtigt. Die Regelung im Sinne dieses Modells ist ein vergangenheitsorientiertes Konzept, bei dem das erreichte Ergebnis mit dem geplanten Ergebnis verglichen wird und aufgrund festgestellter Abweichungen Korrekturen für die weiteren Perioden vorgenommen werden. Eine ökonomische Steuerung hat das Rechts- und Finanzierungssystem zu beachten und erfolgt für das Altenheim auf der Grundlage einer internen Budgetierung, die extern abgesichert ist. 2 z 38 | 02 Rahmenbedingungen in der Stationären Altenhilfe Pflegeversicherungsgesetz PflegeVG Die rechtlichen Rahmenbedingungen für betriebswirtschaftliche Lenkungsinstrumente in vollstationären Pflegeeinrichtungen stehen in engem Zusammenhang mit den abgeleiteten Aufgaben des Pflegeversicherungsgesetzes (Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit – Pflege-Versicherungsgesetz – PflegeVG vom 26.5.1994, Stand April 1997). Das PflegeVG mit seinem Hauptwerk, dem Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI), bildet seit dem 1. 1. 1995 die Grundlage für eine solidarisch finanzierte Absicherung der Pflegebedürftigkeit (der Begriff der Pflegebedürftigkeit ist in § 14 SGB XI definiert). 2 Rahmenbedingungen in der Stationären Altenhilfe September 2001 Inhalt Suchen 2 z 38 02 Hilfe Treffer Um daraus eine ordnungsgemäße Verwendung der Beitragsmittel sicherzustellen und die Transparenz von Aufwendungen und Erträgen in den Pflegeeinrichtungen zu ermöglichen, wurde die Pflegebuchführungsverordnung (Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen Pflege-Buchführungsverordnung – PBV vom 22.11.1995, Stand September 1998) zum 1.1.1996 auf der Basis des § 83 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB XI eingeführt. Die PBV gibt in § 11 u. a. vor, dass mit dem 1.1.1997 in stationären Pflegeeinrichtungen eine Finanz- und Geschäftsbuchhaltung sowie eine aus ihr abgeleitete Kostenund Leistungsrechnung zwingend einzuführen ist, um ein effektives innerbetriebliches Führungsinstrument für die Leitung dieser Einrichtungen zu schaffen (vgl. Bericht 1998 S. 16). Dazu sind die Pflegeleistungen näher zu bestimmen und von den Leistungen der Unterkunft und Verpflegung, den öffentlich und nicht öffentlich geförderten Investitionen sowie den Zusatzleistungen sachgerecht nach Kostenträgern abzugrenzen und die zugrundeliegenden Kosten und Leistungen von denen zu differenzieren, die außerhalb des Leistungsbereiches der Pflegevergütungsvorschriften nach SGB XI erbracht werden (§ 7 PBV i. V. m. § 83 SGB XI). Der Begriff „Kostenträger“ bezeichnet im Sinne des Sozialrechts den jeweiligen Entgeltschuldner, der die Kosten der Heimunterbringung zu „tragen“ hat. Dies sind die einzelnen Pflegekassen (z. B. die AOK), die jeweilige Kommune als Sozialhilfeträger, die Länder und die Heimbewohner. Der Begriff „Kostenträger“ im Sinne der Kosten-, Leistungs- und Erlösrechnung bezeichnet dagegen die Leistungen bzw. Leistungsbereiche, durch die die Kosten verursacht werden. Dies ist beispielsweise der Bereich der allgemeinen Pflegeleistungen. Diese Kostenträger wer3 Pflegebuchführungsverordnung PBV Kosten- und Leistungsrechnung zwingend vorgeschrieben Kostenträger 2 z 38 02 Rahmenbedingungen in der Stationären Altenhilfe Inhalt Suchen Treffer Hilfe den vom Gesetzgeber als „Finanzierungsquellen“ bezeichnet. Die Kostenträger in der Stationären Altenpflege sind Pflege (getrennt nach verschiedenen Pflegestufen), Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten, Zusatzleistungen und Leistungen gemäß SGB V (vgl. Hardegen 1998 S. 19). Darüber hinaus sind besondere Kosten- und Leistungsnachweise für den Gesetzgeber zu erbringen. Unterschiedliche Regelung in PBV und KHBV z Die PBV erfasst grundsätzlich nur Leistungen nach dem SGB XI, gilt also nur für Teilbereiche der Pflegeeinrichtung – im Gegensatz beispielsweise zur Krankenhaus-Buchführungsverordnung KHBV (s. Kap. 2.30.03), die als unternehmensbezogene Vorschrift für das gesamte Krankenhaus Anwendung findet. Ungeachtet der Verpflichtung durch den Verordnungsgeber sollte jede Pflegeeinrichtung in eigenem Interesse und aus betriebswirtschaftlicher Notwendigkeit als Instrument zur Unternehmenssteuerung eine Kosten-, Leistungs- und Erlösrechnung führen. Die Stationäre Altenhilfe gliedert sich in die Sparten Pflegeheim, Altenheim und Altenwohnheim (vgl. P. Eichhorn 1996 S. 9 sowie Tabelle 1). Mit Zunahme der Zahl älterer Tabelle 1: Heimarten der Stationären Altenhilfe Stationäre Altenhilfe Pflegeheime dienen der umfassenden Pflege, Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger und chronisch kranker Menschen 4 Altenheime sind darauf ausgerichtet, älteren Menschen, die keinen eigenen Haushalt führen können, Wohnraum, Verpflegung und Betreuung zu gewähren Altersspezifisches Wohnen Altenwohnheime werden in separate, abgeschlossene Wohnungen aufgeteilt und sind in Anlage, Ausstattung und Einrichtung den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen angepasst Rahmenbedingungen in der Stationären Altenhilfe Inhalt Suchen Hilfe Treffer Menschen und der Pflegebedürftigen wandelte sich der Bedarf von reinen Altenheimen und Pflegeheimen zu Gunsten kombinierter Alten- und Pflegeheime, die als „Stationäre Altenhilfeeinrichtungen“ bezeichnet werden. Nach den allgemeinen Vorschriften zur Pflegevergütung des SGB XI werden alle betriebsnotwendigen Personal- und Sachaufwendungen der stationären Pflegeeinrichtungen über die folgenden Finanzierungsquellen refinanziert: z Entgelte für Pflegeleistungen (Pflegesätze) z Entgelte für Unterkunft und Verpflegung z Entgelte für (öffentlich geförderte und nicht geförderte) Investitionen z Entgelte für Zusatzleistungen September 2001 2 z 38 02 Pflegesätze sind Entgelte der Heimbewohner oder ihrer Kostenträger (Pflegekasse, Sozialhilfeträger) für voll- oder teilstationäre Pflegeleistungen (sog. allgemeine Pflegeleistung) der Pflegeeinrichtung sowie für medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung (§ 84 Abs. 1 SGB XI i. V. m. § 43 Abs. 2 SGB XI und Rahmenvertrag gemäß § 75 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 SGB XI zur vollstationären Dauerpflege für Niedersachsen). Die wichtigsten Maßstäbe für die Bemessung der Pflegesätze sind dabei (§ 84 Abs. 2 und 3 SGB XI): z Die Pflegesätze müssen leistungsgerecht sein und einer Pflegeeinrichtung bei wirtschaftlicher Betriebsführung ermöglichen, ihren Versorgungsauftrag zu erfüllen. z Einen Anspruch auf Selbstkostendeckung gibt es nicht. Verluste sind von der Pflegeeinrichtung selbst zu tragen – Überschüsse können ebenso einbehalten werden. z Bei der Bemessung der Pflegesätze ist der Grundsatz der Beitragsstabilität gemäß § 70 SGB XI zu beachten. z Die Pflegesätze sind für alle Heimbewohner nach einheitlichen Grundsätzen zu bemessen. 5 Finanzierungsquellen Pflegesätze 2 z 38 02 Rahmenbedingungen in der Stationären Altenhilfe Inhalt Pflegestufen, Pflegeklassen Pflegesätze Unterkunft und Verpflegung Suchen Treffer Hilfe Der Versorgungsaufwand, den Pflegebedürftige nach Art und Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit benötigen, wird nach „Pflegestufen“ beurteilt. Die Stufen der Pflegebedürftigkeit sind in § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 SGB XI definiert. Nähere Bestimmungen über den zeitlichen Pflegeaufwand der einzelnen Pflegestufen regeln die Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen über die Abgrenzung der Merkmale der Pflegebedürftigkeit und der Pflegestufen sowie zum Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches. Entsprechend sind die Pflegesätze in drei „Pflegeklassen“ aufgeteilt. Gemäß § 84 Abs. 1 SGB XI entsprechen „Pflegestufe“ und „Pflegeklasse“ einander, sofern der Medizinische Dienst und die Heimleitung nicht eine abweichende Zuordnung von der „Pflegeklasse“ für notwendig erachten. Mit der Pflegeklasse wird die Höhe des Vergütungsanspruchs der Pflegeeinrichtung bestimmt (s. Udsching 1995 S. 383). Die Pflegesätze sind prospektiv, d. h. vor Beginn der jeweiligen Wirtschaftsperiode der Pflegeeinrichtung und somit für einen zukünftigen Zeitraum von den Pflegesatzparteien (Pflegekasse, Sozialhilfeträger und Pflegeeinrichtungen) zu vereinbaren. Eine rückwirkend geltende Festsetzung der Pflegesätze ist im Geltungsbereich des SGB XI nicht möglich (vgl. jeweils § 85 SGB XI). Für Unterkunft und Verpflegung hat der Pflegebedürftige selbst aufzukommen (§ 82 Abs. 1 Satz 3 SGB XI i. V. m. § 87 SGB XI). Die Entgelte dafür werden ebenfalls von den Pflegesatzparteien ausgehandelt und vereinbart. Damit soll sichergestellt werden, dass die angebotene Unterkunft und Verpflegung in einem angemessenen Verhältnis zu den geforderten Entgelten der Pflegeeinrichtung steht. 6 Rahmenbedingungen in der Stationären Altenhilfe September 2001 Inhalt Suchen 2 z 38 02 Hilfe Treffer Diese Leistungen werden mit einem Pauschalentgelt für Unterkunft und Verpflegung abgegolten. Lediglich besondere Leistungen, die über das notwendige Maß hinausgehen, z. B. gehobene Ausstattung der Zimmer, können als Zusatzleistungen berechnet werden (§ 88 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB XI i. V. m. § 72 Abs. 1 Satz 2 SGB XI). Die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen Versorgungsstruktur in der Altenhilfe wird grundsätzlich durch die Förderung von Investitionskosten aus Landesmitteln bewirkt (§ 9 Satz 1 und 2 SGB XI). Entgelte für Zusatzleistungen oder „Komfortleistungen“ werden für besondere Leistungen bei Unterkunft und Verpflegung sowie für zusätzlichen pflegerischen oder betreuenden Aufwand vereinbart, soweit sie das Maß des Notwendigen übersteigen (§ 88 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB XI). Die verschiedenen typischen Leistungsbereiche der Stationären Altenhilfe sowie deren Bezahlung sind in Tabelle 2 zusammenfassend dargestellt. Investitionskosten, Zusatzleistungen Tabelle 2: Leistungsbereiche und ihre Finanzierung. (Nach Evangelische Heimstiftung 1994 S. 2) Die Leistungen . . . (Leistungsbereich) . . . bezahlt vorrangig. . . (Entgeltschuldner primär) Finanzierungsquellen Pflegeleistungen Unterkunft (Pflegestufe 1 bis 3) und Verpflegung Investition Zusatzund Instandhaltung leistungen Pflegeversicherung = Pflegekasse Pflegebedürftige Land bzw. Pflegebedürftige Sozialhilfe Sozialhilfe . . . und wenn das Pflegebedürftige Geld nicht ausbzw. Sozialhilfe reicht . . . (Entgeltschuldner sekundär) 7 Pflegebedürftige 2 z 38 02 Rahmenbedingungen in der Stationären Altenhilfe Inhalt Wer die Leistungen bezahlt Rahmenverträge Suchen Treffer Hilfe Die in einer zugelassenen, stationären Pflegeeinrichtung erbrachten Leistungen müssen bei der Ermittlung leistungsgerechter Pflegesätze den verschiedenen Entgeltformen des SGB XI zugeordnet werden. Dazu sind die Kosten und Leistungen mit den entsprechenden Entgelten nach SGB XI (sog. „interne Leistungsbereiche“) von denen abzugrenzen, die außerhalb der leistungs- und vergütungsrechtlichen Definition dieses Gesetzes liegen (sog. „externe Leistungsbereiche“), z. B. die Leistungen der Krankenbehandlung, die über die medizinische Behandlungspflege hinausgehen oder die Leistungen von Nebenbetrieben, z. B. Besucher-Cafeteria, Personalkantine. Voraussetzung für eine Kosten- und Leistungsabgrenzung ist eine inhaltliche Bestimmung und Beschreibung der verschiedenen Leistungsbereiche. Diese werden durch unmittelbar verbindliche Rahmenverträge zwischen Pflegekasse und zugelassener Pflegeeinrichtung konkret geregelt. Diese Rahmenverträge werden nach § 75 Abs. 1 und Abs. 5 SGB XI auf Landesebene auf Basis von Bundesempfehlungen abgeschlossen. Sie bestimmen den Inhalt der vollstationären Pflegeleistungen und sollen diese sachgerecht von den Leistungen bei Unterkunft und Verpflegung und den Zusatzleistungen abgrenzen. Weiter wurden allgemeine Bedingungen der Pflege für eine wirtschaftliche und leistungsbezogene, am Versorgungsauftrag orientierte personelle Ausstattung der Pflegeeinrichtungen vereinbart. Um daraus eine qualifizierte und ganzheitlich-vollstationäre Pflege und Versorgung in den internen Leistungsbereichen sicherzustellen, wurden gemeinsame und einheitliche Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie zum Verfahren der Durchführung von Qualitätsprüfungen definiert (§ 80 Abs. 1 Satz 1 SGB XI i. V. m. Präambel des Rahmenvertra8 Kostenrechnung unter den Rahmenbedingungen der Stationären Altenhilfe Inhalt Suchen Hilfe Treffer ges über die gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung nach § 80 SGB XI). Neben der Finanzierungsabgrenzung spielt auch die Einstellung der Verhandlungspartner in den Pflegesatzverhandlungen eine Rolle bei der Ermittlung einer leistungsgerechten Pflegevergütung. Diese wird möglicherweise auch deshalb nicht erreicht, weil Finanzierungssorgen und Existenzängste der Heime die Verhandlungen bestimmen, und auf Seiten der Pflegekassen die Pflegesatzkontinuität im Vordergrund steht. Probleme bei der Verhandlung 2 z 38 | 03 Kostenrechnung unter den Rahmenbedingungen der Stationären Altenhilfe September 2001 2 z 38 03 In den Einrichtungen der Stationären Altenhilfe war bis zur Einführung der PBV lediglich das Führen von Kostennachweisen notwendig. Mit § 7 PBV ist die Kosten- und Leistungsrechnung verpflichtend eingeführt worden. Diese Vorschrift verfolgt die Zielsetzung, z ein Instrument der betriebsinternen Steuerung aufzubauen sowie z die Beurteilung von Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit und z die Ermittlung und Abgrenzung der Kosten der verschiedenen Betriebszweige zu ermöglichen. PBV schreibt Kostenund Leistungsrechnung vor Darüber hinaus gelten für die Buchführung und Rechnungslegung dieser Einrichtungen weitere Vorschriften, z. B. die des Handelsgesetzbuches. Die Kostenrechnung ist hiervon jedoch nicht direkt betroffen. Die Vorschriften der PBV beziehen sich zudem nur auf die Leistungsbereiche nach dem SGB XI, d. h. es ist keine umfassende Verordnung, da die Einrichtungen i.d.R. auch Leistungen anbieten, die außerhalb des SGB XI liegen und damit nicht Weitere Vorschriften ohne große Bedeutung 9 2 z 38 03 Kostenrechnung unter den Rahmenbedingungen der Stationären Altenhilfe Inhalt Noch großer Handlungsbedarf Entscheidungsorientierte Kostenrechnung Information nicht um jeden Preis Suchen Treffer Hilfe nach den kostenrechnerischen und buchhalterischen Anforderungen der PBV behandelt werden müssen. Der Ausbau des betrieblichen Rechnungswesens ist in vielen Einrichtungen noch ein wesentliches Aufgabenfeld, meist verbunden mit der Zielsetzung, eine entscheidungsorientierte Kostenrechnung aufzubauen. Hierbei geht es um eine aussagefähige Kostenartengliederung und Kostenstellenbildung und vor allem um die Schaffung einer Möglichkeit, Ergebnisrechnungen in Form von Kostenträgerrechnungen durchführen zu können. z Ein Kostenrechnungssystem kann dann als entschei- dungsorientiert angesehen werden, wenn es Daten bereitstellt, die für einen bestimmten Auswertungszweck oder zur Deckung eines vorhandenen Informationsbedarfs benötigt werden. Für einen Wohlfahrtsverband beispielsweise ist dieser bestimmte Zweck die wirtschaftliche Sicherung des gesamten Unternehmens. Dabei ist die operative Steuerung der zentrale Aspekt, um rechtzeitig alle „Stärken und Schwächen, die auf die aktuelle Sicherung des Unternehmens . . . Einfluss nehmen“ (Paul-Lempp-Stiftung 1997 S. 6), erkennen zu können. Rechtzeitig heißt, dass bei Planungsabweichungen noch Zeit bleibt, geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Um bei eventuellen Abweichungen steuern zu können, ist es wiederum notwendig, auf ein Kosten- und Leistungstransparenz schaffendes Rechenwerk zurückgreifen zu können, das es den Verantwortlichen ermöglicht, Handlungsalternativen zu entwickeln. Daneben ist der Aspekt zu berücksichtigen, dass entsprechend der Größe der jeweiligen Einrichtung die Tätigkeit „Kostenrechnung“ nur soviel Personal bindet, dass unter 10 Kostenrechnung unter den Rahmenbedingungen der Stationären Altenhilfe September 2001 Inhalt Suchen 2 z 38 03 Hilfe Treffer ökonomischen Gesichtspunkten ein optimales KostenNutzen-Verhältnis entsteht. Dieser Aspekt spricht in vielen Einrichtungen für eine eher pragmatische Vorgehensweise in der Kostenrechnung. Bei der Wahl des geeigneten Kostenrechnungssystems sind in der Stationären Altenhilfe zwei Aspekte von besonderer Bedeutung. z Erstens werden die zu treffenden Entscheidungen von innerbetrieblichen Zielen, wie der Wirtschaftlichkeit der Leistungserstellung, beeinflusst, wodurch eine Steuerung und Kontrolle der Kosten notwendig wird. z Zweitens werden Entscheidungen in einer Stationären Altenhilfeeinrichtung auch durch externe Vorgaben bestimmt. So machen es die grundlegenden Unternehmensziele der Kostendeckung und Substanzerhaltung erforderlich, die Kosten nach den verschiedenen Finanzierungsquellen zu differenzieren, um Ergebnisrechnungen zu ermöglichen. Außerdem muss das Kostenrechnungssystem (vor allem die Kostenartenrechnung) auf Grundlage der PBV strukturiert sein, zumindest muss eine Überleitung zu den Richtlinien dieser Verordnung möglich sein. Die Einhaltung dieser externen Vorgaben ist auch deshalb wichtig, um bei Pflegesatzverhandlungen die Vergleichbarkeit gewährleisten zu können. Wesentliche Entscheidungen, wie beispielsweise die Festsetzung interner Budgetvorgaben, werden durch diese Verhandlungen beeinflusst. z! Diese „Zweiteilung“ der Entscheidungsorientierung ei- nes Kostenrechnungssystems für Stationäre Altenhilfeeinrichtungen stellt eine Besonderheit gegenüber gewerblichen Unternehmen dar. Letztere treffen ihre Entscheidungen ausschließlich aufgrund innerbetrieb11 Kriterien für ein geeignetes Kostenrechnungssystem Interne Ziele Externe Vorgaben Unterschied zu gewerblichen Unternehmen 2 z 38 03 Kostenrechnung unter den Rahmenbedingungen der Stationären Altenhilfe Inhalt Suchen Treffer Hilfe licher Zielsetzungen. Die Interdependenz zwischen den zwei unterschiedlichen Entscheidungsmomenten in der Stationären Altenhilfe macht die Bildung von Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträgern erforderlich, die beide Aspekte berücksichtigen. Eigenes Kostenrechnungsmodell für Altenheime Eine Kostenstellenund Kostenträgerrechnung ist aufzubauen Prüfung und Information Das Problem der zwei unterschiedlichen Entscheidungsmomente sowie die controllingorientierten Zielsetzungen der Kostenrechnung müssen aufgegriffen werden und in einem Kostenrechnungsmodell für die Stationäre Altenhilfe Berücksichtigung finden. Grundlage für das hier vorzustellende Modell ist die Überlegung, ob die Kostenarten direkt den Kostenträgergruppen bzw. Finanzierungsquellen zugeordnet werden können, um eine Ergebnisrechnung durchzuführen. Dieses eröffnet die Möglichkeit, die Kostenstellenrechnung allein nach Steuerungsgesichtspunkten auszurichten, da sich dann die Funktion der Kostenstellenrechnung als Verbindung zwischen Kostenarten und Kostenträgern erübrigt. In Abb. 1 werden diese Zusammenhänge durch die graphische Darstellung verdeutlicht (zur klassischen Kostenrechnung s. ausführlich Kap. 2.30.04). Die Darstellung macht deutlich, dass in dem vorgeschlagenen Modell im Gegensatz zur klassischen Kostenrechnung die Kostenträgerrechnung der Kostenstellenrechnung nicht mehr nachgeschaltet ist. Dadurch, dass auf eine Schlüsselung der Gemeinkosten größtenteils und auf den Einsatz der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung verzichtet wird, sind beide Rechnungen unabhängig voneinander zu verwenden. Die Kostenstellenrechnung versorgt die Verantwortlichen mit den für sie relevanten entscheidungsorientierten Daten. Die Kostenträgerrechnung stellt anhand von 12 Kostenrechnung unter den Rahmenbedingungen der Stationären Altenhilfe Suchen Hilfe Treffer September 2001 Inhalt 2 z 38 03 Abb. 1: Gegenüberstellung von Kostenrechnungsmodellen Ergebnisrechnungen die notwendigen Informationen hinsichtlich der Refinanzierung zur Verfügung. Durch das vorgestellte Modell sollen diese Entscheidungsmomente z Prüfung der Kostendeckung bzw. des Ergebnisses (Kostenträgerrechnung) und z Informationsbedarf hinsichtlich der Kostensteuerung (Kostenstellenrechnung) berücksichtigt werden. Hierfür ist es notwendig, dass für eine Ergebnisrechnung die Kostenarten direkt auf die Kostenträger verrechnet werden, so dass eine Kostenstellenrechnung rein nach Steuerungsaspekten ermöglicht wird. 13 2 z 38 03 Kostenrechnung unter den Rahmenbedingungen der Stationären Altenhilfe Inhalt Orientierungshilfe bzw. Zuordnungsübersicht Finanzierungsquellen gleich Kostenträger Direkte Zuordnung ist möglich Suchen Treffer Hilfe Um aufzuzeigen, dass diese Möglichkeit besteht, wird im Folgenden ein Ausschnitt eines Kostenartenplans dargestellt, in dem den einzelnen Kostenarten die Finanzierungsquellen direkt gegenübergestellt bzw. Hinweise zur Verrechnung der Kostenart auf die Kostenträger gegeben werden. Grundlage hierfür ist die „Gemeinsame Orientierungshilfe“ (1998; s. a. Bericht 1998). Diese Orientierungshilfe oder auch Zuordnungsübersicht gliedert die Leistungen der Stationären Altenhilfe nach den Leistungen des Pflegeheimes und den externen Leistungsbereichen sowie darüber hinaus nach den einzelnen Finanzierungsquellen, denen in einer Tabelle die verschiedenen Personal- und Sachmittelaufwendungen zugeordnet werden. Die Finanzierungsquellen entsprechen den Kostenträgern: z Pflegeleistungen z Unterkunft und Verpflegung z Investitionsbereich z Gesondert abrechenbare Zusatzleistungen z Leistungen von Nebenbetrieben z Eigenanteil des Trägers z Sonstige Leistungen. Die Kopfzeile der Zuordnungsübersicht, auf die der Kostenartenplan Bezug nimmt, ist in Abb. 2 dargestellt, die Zuordnung der Kostenarten zu den Finanzierungsquellen in Tabelle 3. Die im Kostenartenplan dargestellte Verbindung von Kostenarten und Kostenträgern über die Zuordnungsübersicht des BMA und des BMG zeigt, dass eine direkte Verrechnung ohne den Umweg über Kostenstellen mit Hilfe weniger Nebenrechnungen möglich ist. Damit wird auch die Mindestanforderung der PBV nach der verursa14 September 2001 Inhalt Suchen Treffer 15 Kostenrechnung unter den Rahmenbedingungen der Stationären Altenhilfe Abb. 2: Kopfzeile der Orientierungshilfe des BMA und des BMG. (Gemeinsame Orientierungshilfe 1998) Hilfe 2 z 38 03 2 z 38 03 Kostenrechnung unter den Rahmenbedingungen der Stationären Altenhilfe Inhalt Suchen Hilfe Treffer Tabelle 3: Kostenarten und ihre Zuordnung zu den Finanzierungsquellen Konten Bezeichnung/Inhalte 60–64 Personalaufwendungen für Pflegedienst Hauswirtschaftlicher Dienst Verwaltung/Leitung der Einrichtung (Die Tätigkeiten für andere Leistungen wie z. B. Nebenbetriebe müssen vorher abgezogen werden) Technischer Dienst (Allgemeine Hausmeistertätigkeiten, die nicht zur Instandhaltung zählen, müssen abgegrenzt werden und zu 50/50 auf PS und U.+V. verrechnet werden) Sonstiges Personal 65 Lebensmittel 66 Aufwendungen für Zusatzleistungen (Hierunter können verschiedenste Aufwendungen fallen, z. B. Pflegepersonalaufwendungen, Lebensmittel, Wirtschaftsbedarf etc. Dieses Konto durchbricht die Klarheit der Kontengliederung, was im Hinblick auf die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung als problematisch anzusehen ist.) 67 Wasser, Energie, Brennstoffe (Energiekosten für andere Leistungen wie z. B. Nebenbetriebe müssen vorher abgezogen werden) 68 Wirtschaftsbedarf incl. bezogener und zentral erbrachter Leistungen des Wirtschaftsbedarfs Verwaltungsbedarf incl. bezogener und zentral erbrachter Leistungen des Verwaltungsbedarfs 70 Verbrauchsgüter gemäß § 82 Abs. 2 Nr. 1 2. Halbsatz SGB XI 16 Entgeltbereich * Pflegesatzbereich (PS) a Unterkunft und Verpflegung (U.+V.) d 50% PS a–c, 50% U.+V. d Investitionsbereich e, f Einzelfallentscheidung U.+V. Zusatzleistungen d g 50% PS 50% U.+V. a–c, d U.+V. d 50% PS 50% U.+V. a–c, d Investitionsbereich e, f Kostenrechnung unter den Rahmenbedingungen der Stationären Altenhilfe Inhalt Suchen 2 z 38 03 Hilfe Treffer Tabelle 3 (Fortsetzung) Konten 71 72 73 74 75 76 77 Bezeichnung/Inhalte Steuern, Abgaben, Versicherungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Aufwendungen für Hilfs- und Nebenbetriebe Aufwendungen aus der Zuführung von Sonderposten Abschreibungen Mieten, Pachten, Leasing Instandhaltung/Instandsetzung Entgeltbereich * 50% PS, 50% U.+V. Investitionsbereich Externer Leistungsbereich a-c, d e, f h Investitionsbereich e, f Investitionsbereich Investitionsbereich Investitionsbereich e, f e, f e, f September 2001 * Die Bezeichnungen a–k geben in dieser Aufstellung die Spalte an, in der die jeweiligen Kosten in der Orientierungshilfe des BMA und des BMG (= Abb. 2) zu finden sind chungsgerechten Zuordnung der Kosten zu Kostenträgern erfüllt (§ 7 Satz 3 Nr. 4 PBV sowie Büse 1998 S. 23 ff.). Einzig die Verteilung einzelner Kostenarten über vorgegebene Schlüssel auf die Kostenträger, z. B. bei den Verwaltungskosten, die zu jeweils 50% den Pflegeleistungen und der Unterkunft und Verpflegung zugerechnet werden, ist nicht als eindeutig verursachungsgerecht anzusehen. Hier würde eine Verrechnung gemäß der tatsächlichen Kostenverteilung, die z. B. über eine Erhebung ermittelt werden könnte, dem Verursachungsprinzip entsprechen. Unter dem Verursachungsprinzip wird im Sinne der Kostenzurechnung das Prinzip verstanden, nachdem „jedes Kalkulationsobjekt jene Kosten tragen muss, die es verursacht hat“ (Hummel u. Männel 1986). Andererseits ist zu berücksichtigen, das die Kostenträgerrechnung in der Stationären Altenhilfe in erster Linie die Zielsetzung verfolgt, die Refinanzierung der Einrichtung darzustellen. Das bedeutet, dass es sich um eine Rechnung aufgrund gesetzlich vorgegebener Finanzierungstrukturen handelt, weshalb in diesem Fall auch die Kostenverteilung auf die 17 Verursachungsprinzip oder Refinanzierung 2 z 38 03 Kostenrechnung unter den Rahmenbedingungen der Stationären Altenhilfe Inhalt Suchen Treffer Hilfe Kostenträger nach den vorgegebenen Strukturen erfolgen sollte. Beispiele für Kostenträger Kostenträgerrechnung zeigt Refinanzierung der Einrichtung auf Ergänzung durch Nebenrechnungen z Zur Erstellung der Kostenträgerrechnung können bei- spielsweise die folgenden Kostenträger eingerichtet werden. z Stationäre Pflege — Pflegeklasse 0 — Pflegeklasse 1 — Pflegeklasse 2 — Pflegeklasse 3 — Pflegeklasse 3 (Härtefallregelung) z Unterkunft und Verpflegung z Investitionsbereich z Gesondert abrechenbare Zusatzleistungen — Der Unterkunft — Der Pflege z Eigenanteil des Trägers z Sonstige Leistungen (Beispiele) — Fremdessen — Inkontinenzabrechnung — Vermietung/Verpachtung Diesen Kostenträgern können die Kosten und Erlöse aus den Summen- und Saldenlisten der Finanzbuchhaltung direkt zugerechnet werden, d. h. die Ergebnisrechnung nach einmaliger Einrichtung im Datenverarbeitungssystem kann von diesem automatisch durchgeführt werden, eine Kontierung einzelner Belege mit Kostenarten für diese Ergebnisrechnung reicht aus. Für die Verrechnung der Summen der einzelnen Konten müssen Nebenrechnungen vorgenommen werden, über die man die Kosten einzelner Kostenarten, die für ver18 Kostenrechnung unter den Rahmenbedingungen der Stationären Altenhilfe Inhalt Suchen 2 z 38 03 Hilfe Treffer schiedene Leistungsbereiche entstehen, abgrenzen kann. Die Gestaltung solcher Nebenrechnungen soll anhand von zwei Beispielen dargestellt werden. September 2001 z Die Verwaltung des Altenwohnzentrums erfüllt Tätig- keiten für eine Gesellschaft, die die Vermietung der Wohnungen außerhalb der Einrichtung betreibt. Der Aufwand für diese Tätigkeiten muss vor Verrechnung der Personalkosten auf die Kostenträger „Pflege“ sowie „Unterkunft und Verpflegung“ abgezogen werden. Hierfür muss ein Schlüssel gebildet werden, über den dieser Kostenabzug bestimmt werden kann. Es kann hier z. B. die Aufteilung über eine Erhebung des Arbeitsaufwandes der Verwaltungskräfte einmalig ermittelt werden. Ebenso kann der Anteil der Energiekosten für die Gesellschaft beispielsweise über zusätzliche Strom- und Wasserzähler relativ einfach ermittelt werden. Die Kosten für Fremdessen (Mahlzeiten, die nicht an die Bewohner der Altenhilfeeinrichtung ausgegeben werden) können einzeln kalkuliert werden: Aufwendungen der Speisenversorgung Gesamtzahl der Bek ostigungstage ´ Zahl der Fremdessen (in Beköstigungstagen) Damit können diese Kosten vor Verrechnung der Kontengruppe 65 auf den Kostenträger „Unterkunft und Verpflegung“ abgezogen werden. Die Erfassung der Anzahl der Mahlzeiten wird i. d. R. schon vorgenommen, so dass das notwendige Zahlenmaterial zur Verfügung steht. 19 Beispiel 1: Tätigkeiten für externes Unternehmen Beispiel 2: Kosten für Fremdessen 2 z 38 04 Die Budgetierung fasst die Steuerung, Regelung, Planung und Kontrolle zusammen Inhalt Suchen Treffer Hilfe Ausreichender Informationsgewinn ist erreicht Insgesamt entstehen durch diese Vorgehensweise weit weniger Umlagen als in einer klassischen Kostenrechnung mit innerbetrieblicher Leistungsverrechnung notwendig sind. Durch die geringe Zahl der Kostenträger und dadurch, dass die Kosten als Summen von den Aufwandskonten in die Ergebnisrechnung übernommen werden, ergibt sich zudem die Möglichkeit, die Refinanzierung der Einrichtung in einer übersichtlichen und aussagefähigen Kostenträgerübersicht darzustellen. Damit kann ausreichende Information für Entscheidungen aus dem Bereich der Pflegesatzverhandlungen und der Kostendeckung geliefert werden (vgl. auch Büse 1998 S. 26). 2 z 38 | 04 Die interne Budgetierung fasst die Steuerung und Regelung und die Planung und Kontrolle zusammen Budgetierung und Ablaufprozess Die Planung von Leistungen und den dadurch verursachten Kosten stellt die Grundlage der internen Budgetierung dar. Die Budgetierung ist die flexibel gestaltete, vorwiegend wertmäßige Darstellung von Plandaten auf der Grundlage der geplanten Leistungen, bezogen und abgestimmt auf organisatorische Verantwortungsbereiche und auf eine Zeitperiode (vgl. Zapp et al. 2000). Der Ablaufprozess kann wie folgt beschrieben werden: Der Prozess der Leistungsplanung kann in die einrichtungs- und kostenstellenbezogene Leistungsprogramm-, Belegungs- und Leistungsmengenplanung unterteilt werden. Das Leistungsprogramm bestimmt, welche Leistungen erbracht werden sollen, also Unterkunft und Verpflegung, die Pflegeleistungen und gesondert abrechenbare Zusatzleistungen (s. Abb. 3). Die Belegungsplanung ist abhängig von der Marktsituation und von zu erwartenden Ausfallzeiten, z. B. wegen Renovierung der Bewohnerzimmer. Tabelle 4 zeigt die Belegungsplanung für das prospektive Jahr 2002. Leistungsprogramm und Belegungsplanung 20 Die Budgetierung fasst die Steuerung, Regelung, Planung und Kontrolle zusammen Suchen Hilfe Treffer September 2001 Inhalt 2 z 38 04 Abb. 3: Leistungsprogramm Stationärer Altenhilfeeinrichtungen. (In Anlehnung an S. Eichhorn 1975 Bei der Leistungsmengenplanung steht die Bewohnerstruktur im Mittelpunkt der Betrachtung, so können Belegungs- und Beköstigungstage geplant werden. Im Pflegebereich hingegen gestaltet sich die Planung schwieriger, da die endgültige Einstufung der Bewohner erst mit dem konkreten Fall feststeht. Diesbezüglich ist bei der Budgetierung der Kostenstellen eine gewisse Flexibilität notwendig. 21 Leistungsmengenplanung 2 z 38 04 Die Budgetierung fasst die Steuerung, Regelung, Planung und Kontrolle zusammen Inhalt Suchen Hilfe Treffer Tabelle 4: Belegungsplanung (Beispieleinrichtung) Pflege- Bewohnerstufe struktur am 0 1 2 3 Gesamt 18. 10. 2000 3 26 27 27 83 Berechnung des Personalbedarfs Zwei Verfahren der Kostenplanung durchschnittl. voraussichtlich Ist-Belegung/ belegte HeimTag plätze bei 100% Auslastung für 2000 2001 4 1 22 24 29 32 27 26 82 83 Belegungstage bei 100% Auslastung für 2002 365 8 760 11 680 9 490 30 295 Belegungstage bei 99% Auslastung für 2002 361 8 672 11 563 9 395 29 991 Die Leistungsmengenplanung erfolgt durch eine analytische Personalbedarfsrechnung oder durch Anhaltszahlen. Voraussetzung ist dabei, dass diese Zahlen und Daten in der externen Verhandlung akzeptiert oder durchgesetzt werden. In der folgenden Tabelle 5 wird in einer Beispielrechnung der Pflegeaufwand pro Pflegestufe festgelegt, um damit den Personalbedarf errechnen zu können. Der Pflegezeitaufwand ist aus den orientierenden Personalanhaltszahlen des Niedersächsischen Rahmenvertrages nach § 75 SGB XI abgeleitet worden. Die Kostenplanung erfolgt durch leistungs- und entscheidungsorientierte Zurechnung der Kosten, differenziert nach Kostenarten, zu den Kostenstellen. Es können zwei Arten von Verfahren unterschieden werden, statistische und analytische Kostenplanung. Bei den statistischen Verfahren wird versucht, Plankosten aus den Istkosten abgelaufener Perioden mit Hilfe statistischer Berechnungen zu ermitteln. Da solche Verfahren jedoch immer auf Vergangenheitswerten beruhen, sollten sie nur ergänzend zur analytischen Kostenplanung genutzt werden (vgl. Kilger 1993 S. 347). Die analytischen Methoden gehen von einer Prozessanalyse unter kostenwirtschaftlichen Aspekten aus, wobei 22 2 z 38 04 Die Budgetierung fasst die Steuerung, Regelung, Planung und Kontrolle zusammen Inhalt Suchen Hilfe Treffer September 2001 Tabelle 5: Verknüpfung der Belegungsplanung mit der Leistungsmengenplanung Pflegestufe Planbelegungstage 0 1 2 3 Gesamt 361 8 672 11 563 9 395 29 991 Pflegezeitaufwand/Bewohner/ Tag in Min. 21 70 105 140 Pflegezeitaufwand/Jahr in Min. 7 581 607 040 1 214 115 1 315 300 3 144 036 daraus resultierender Personalbedarf Vollkräfte 0,08 6,54 13,09 14,18 33,89 die Plankosten aus Einzelinformationen gebildet werden (Kilger 1993 S. 348). In der leistungsorientierten Kostenplanung bieten sich diese Verfahren besonders deshalb an, weil durch die detaillierte Leistungsplanung die notwendige Transparenz größtenteils vorhanden ist. Die Kostenplanung bildet die Grundlage für die Budgetvorgabe und -kontrolle. Hinsichtlich einer entscheidungsorientierten Kostenstellenrechnung sollte die Kostenplanung Angaben für das Gesamtunternehmen, die einzelnen Kostenstellen und für Kostenstellenbereiche enthalten. Die errechneten Vollkräfte werden gewichtet und mit Bruttopersonalkosten bewertet; daraus ergibt sich Tabelle 6. Tabelle 6: Planung der Personalkosten für die Kostenstelle Pflege (Beispielrechnung) Personalqualifikation Aufschlüsselung nach Berufsgruppen PlanVollkräfte Pflegefachkraft Pflegeassistent Schüler Gesamt 50% 40% 10% 100% 16,95 13,55 3,39 33,89 durchschnittliche Plan-Personalkosten/Vollkraft in DM * 75 000 70 000 24 000 Plan-Personalkosten gesamt in DM 1271 250 948 500 81 360 2 301 110 * Hier sind für die Pflegefachkraft und den Pflegeassistenten beispielhafte Werte eingetragen 23 2 z 38 04 Die Budgetierung fasst die Steuerung, Regelung, Planung und Kontrolle zusammen Inhalt Beispiel: Budgetblatt Pflege Suchen Treffer Hilfe In gleicher Weise sind die Sachkosten zu planen, so dass sich ein Budgetblatt ergibt, eingeteilt in Belegungsplanung, Personal- und Sachkosten (Tabelle 7). Die Vorgehensweise für die Bereiche Verwaltung, Küche und Hauswirtschaft gestalten sich ähnlich. In der Gesamtschau ergibt sich das in Tabelle 8 wiedergegebene Ergebnis. Das Budget für den Pflegedienst (Spalte ,Pflege‘) wurde aus Tabelle 7 übernommen. Tabelle 7: Budgetblatt Pflege 24 Die Budgetierung fasst die Steuerung, Regelung, Planung und Kontrolle zusammen Inhalt Suchen 2 z 38 04 Hilfe Treffer September 2001 Tabelle 8: Monatsbudget der Einrichtung 25 2 z 38 04 Die Budgetierung fasst die Steuerung, Regelung, Planung und Kontrolle zusammen Inhalt Kostenkontrolle Budgetbericht Suchen Hilfe Treffer Für die Kostenkontrolle sind zudem weitere Informationen notwendig, insbesondere über die Kosteneinflussgrößen. Die Analyse von Kostenabweichungen kann nur dann sachgerecht erfolgen, wenn die Basisinformationen der Kostenplanung bekannt sind (vgl. Mensch 1997 S. 60). Die Kontrolle über die Einhaltung des Budgets ist Aufgabe der Budgetverantwortlichen. Einbezogen werden die Komponenten Kosten und Leistungen, nur so ist eine realitätsnahe Analyse eventueller Budgetabweichungen möglich (Tabelle 9). Eine Erhöhung der Leistungsmenge, z. B. tägliches Baden der Bewohner, wirkt sich auf den Personalbedarf und demzufolge auf die Personalkosten aus. Dies kann Tabelle 9: Gegenüberstellung von geplanten Kosten und geplanten Erlösen (Beispielzahlen) Pflegesätze pro Tag Pflegestufe 0 44 DM Pflegestufe 1 66 DM Pflegestufe 2 102 DM Pflegestufe 3 142 DM Unterkunft 52 DM und Verpflegung Investitionskostenförderung 30 DM gesondert berechnete Investitionskosten Summe der geplanten Erlöse Summe der geplanten Kosten Kosten gesondert geplanter Investitionsmaßnahmen * Überdeckung Unterdeckung Belegungstage Summen Plan Plan Ist 30 723 964 782 2499 1 320 DM 47 718 DM 98 328 DM 111 044 DM 129 948 DM 2499 74 970 DM Ist 463 328 DM 429 221 DM 40 000 DM –5 893 DM * Sie beziehen sich auf geplante Investitionen wie z. B. ein neues Pflegebad mit Hubbadewanne 26 Die Budgetierung fasst die Steuerung, Regelung, Planung und Kontrolle zusammen September 2001 Inhalt Suchen 2 z 38 04 Hilfe Treffer ein möglicher Grund für das Ansteigen von Personalkosten sein. Grundlage der Budgetkontrolle ist das Budgetberichtswesen. Kommt es zu Abweichungen zwischen den Plan- und Istwerten des Budgets, muss überprüft werden, ob Plangrößen realistisch waren, oder ob unvorhersehbare Ereignisse eingetreten sind, die das Einhalten des Budgets unmöglich werden ließen, z. B. drastische Verschiebung der Bewohnerstruktur durch Bewohneraufnahme höherer Pflegestufen; daher ist eine hohe Flexibilität der Planung notwendig. Die Abweichungen sind dahingehend zu analysieren, ob es sich um Preisabweichungen, Verbrauchsabweichungen oder Beschäftigungsabweichungen handelt. Im ersten Schritt sind die Verbrauchsabweichungen zu überprüfen, die jedoch auf einer Beschäftigungsabweichung beruhen können. Ist die Zahl der Bewohner größer als geplant, wird auch das Ansteigen des Verbrauchs die Folge hiervon sein. Preisabweichungen sind in der Regel nicht vom Budgetverantwortlichen zu verantworten, sie müssen daher auf anderer Ebene gesteuert werden. Die Ursachenforschung der Abweichungen sollte in Zusammenarbeit vom Budgetverantwortlichen und der Controlling-Abteilung bzw. Einrichtungsleitung erfolgen. Die Lenkung als Oberbegriff für Regelung und Steuerung von Unternehmensprozessen setzt in den verschiedenen Budgetierungsphasen, vor allem aber im Anschluss an die Budgetkontrolle und Abweichungsanalyse an. Die Budgetierung ermöglicht durch die Vergabe der Einzelbudgets die Koordination der betrieblichen Einzeltätigkeiten hinsichtlich des Gesamtzieles der Unternehmung. Die Verhaltenswirkungen, die im Rahmen der Budgeterstellung und -verpflichtung entstehen, bieten weitere Möglichkeiten der Lenkung der betrieblichen Prozesse, 27 Budgetverantwortung Verhaltenswirkungen 2 z 38 04 Die Budgetierung fasst die Steuerung, Regelung, Planung und Kontrolle zusammen Inhalt Suchen Treffer Hilfe allerdings bergen sie auch Gefahren, da sie von der Budgetgestaltung direkt abhängig sind. Beispielhaft sollen hier einige mögliche Verhaltenswirkungen genannt werden: z Der Zweck eines Budgets, nämlich die Einhaltung von Vorgaben, kann bei den Mitarbeitern zu besonderen Anstrengungen führen wie z. B. zu Sparsamkeit, Fleiß, stärkerer Durchsetzungsfähigkeit etc. z Konkrete und anspruchsvolle Vorgaben können motivierend wirken. z Die Motivation kann jedoch auch durch Anreizsysteme zur Budgeterreichung beeinflusst sein. z Durch die Partizipation der Mitarbeiter an der Budgeterstellung wird deren Verhalten bereits bei der Planung beeinflusst, da sie bereits hier die Möglichkeit haben, auf eine für sie scheinbar vorteilhafte Situation hin zu wirken, z. B. durch Verabschiedung eines unnötig hohen Budgets. z Budgetvorhaben, die nicht erreichbar sind, bergen die Gefahr der Resignation und Ergebnismanipulation. Internes Budget als Grundlage der ökonomischen Steuerung z Die Lenkungsmöglichkeiten auf der Basis der Infor- mationen aus der Budgetkontrolle sollen im Gesundheitswesen insbesondere die Übertragung externer Vorgabe in interne Budgets ermöglichen. Es müssen Informationen gebildet werden, die negative oder fehlerhafte Entwicklungen zeitnah und nachvollziehbar darstellen, so dass rechtzeitig gegengesteuert werden kann. Die Überwachungsinformation ist dementsprechend wesentlich für die Steuerung auf der Basis einer Budgetierung. Die ökonomische Steuerung von Altenheimen erfolgt unter Beachtung rechtlich-gesetzlicher Vorgaben über das extern verhandelte Budget. Dieses externe Budget wird 28 Die Budgetierung fasst die Steuerung, Regelung, Planung und Kontrolle zusammen Inhalt Suchen Hilfe Treffer zum internen Budget und damit zur Grundlage ökonomischen Handelns unter Einbeziehung der fachlichen Kompetenz. Literatur September 2001 2 z 38 04 Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung (1998) Erster Bericht des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung BMA (Hrsg) über die Entwicklung der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung am 1. 1. 1995. Bonn Büse F (1998) Geordnete Verhältnisse – Erstellen einer Kostenträgerübersicht. Altenheim 3 Eichhorn P (1996) Rahmenbedingungen und Gestaltungsalternativen für ein Entgeltsystem in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Gutachten für den Württembergischen Evangelischen Fachverband für Altenhilfe (WEFA) und den Evangelischen Fachverband für Behindertenhilfe im Diakonischen Werk Württemberg. Mannheim Eichhorn S (1975) Krankenhausbetriebslehre Band 1. 3. Aufl. Berlin Eichhorn S, Schmidt-Rettig B (1995) Mitarbeitermotivation im Krankenhaus. Gerlingen Evangelische Heimstiftung eV (Hrsg) (1994) Die Ermittlung leistungsgerechter Pflegesätze (Entgelte) nach § 93 BSHG n. F. und § 84 ff SGB XI. Stuttgart Gemeinsame Orientierungshilfe (1998) Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung BMA und Bundesministerium für Gesundheit BMG (Hrsg): Zuordnung von Personal und Sachmitteln zu den „Finanzierungsquellen“ nach dem SGB XI bei vollstationären Pflegeheimen. Bonn Hardegen T (1998) Kostenrechnung in stationären Einrichtungen. Friedenweiler Hummel S, Männel W (1986) Kostenrechnung 1. Grundlagen, Aufbau und Anwendung. 4. Aufl. Wiesbaden Kilger W (1993) Flexible Plankostenrechnung und Deckungsbeitragsrechnung. 10. Aufl. Wiesbaden Mensch G (1997) Kostenplanung – Ein Modell zur Prinzipdarstellung. Kostenrechnungspraxis krp 1 Paul-Lempp-Stiftung (Hrsg) (1997) Planungs- und Steuerungsaufgaben in sozialen Einrichtungen nach Eintritt der Pflegeversicherung. Stuttgart 29 2 z 38 04 Die Budgetierung fasst die Steuerung, Regelung, Planung und Kontrolle zusammen Inhalt Suchen Hilfe Treffer Udsching P (1995) SGB XI, Soziale Pflegeversicherung: Kommentar. München Zapp W, Funke M, Schnieder S (200) Interne Budgetierung auf der Grundlage der Pflegeversicherung – Ergebnisse eines anwendungsorientierten Forschungsprojektes in der Stationären Altenhilfe. Herne Weiter 30
© Copyright 2026 Paperzz