Kosten- und Leistungsrechnung des Krankenhauses als reguliertes System Inhalt Suchen 2 z 30 01 Hilfe Treffer EinfuÈhrung in die krankenhausbetriebliche Kosten- und Leistungsrechnung 2 z 30 Friedrich Keun inhaltsuÈberblick Die Umstrukturierungen im Krankenhaus aufgrund veraÈnderter gesetzlicher Rahmenbedingungen haben in den letzten Jahren auch zu Anpassungsmaûnahmen in der Kosten- und Leistungsrechnung gefuÈhrt. Mehr denn je wird Transparenz uÈber das Leistungsgeschehen notwendig, die eine entscheidende Grundlage fuÈr ein effektives Kostenmanagement darstellt. Der Beitrag zeigt auf, wie eine Krankenhaus-Kosten- und Leistungsrechnung strukturiert sein kann, um den Anforderungen gerecht werden zu koÈnnen. Ein Schwerpunkt wird dabei auf die Nachkalkulation von Fallpauschalen und Sonderentgelten gelegt. Sie ist ein wichtiges internes Instrument um aufzuzeigen, in welchen Leistungsstellen und bei welchen Kostenarten Unwirtschaftlichkeiten vorliegen. Somit kann die Kostenund Leistungsrechnung Ausgangspunkt fuÈr zielgerichtet Maûnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und QualitaÈt im Krankenhaus sein. Kosten- und Leistungsrechnung des Krankenhauses als reguliertes System 2 z 30 | 01 Als Teilgebiet des betrieblichen Rechnungswesens gliedert sich die Kosten- und Leistungsrechnung ± wie im Namen schon zum Ausdruck kommt ± in zwei Teilbereiche. In der Kostenrechnung geht es um die Ermittlung der Kosten im Sinne des betriebsbedingten und bewerteten Verbrauchs an GuÈtern und Dienstleistungen. Ihr steht die Leistungsrechnung gegenuÈber, die das Ergebnis des Betriebsprozesses speziell uÈber die Erfassung der ErloÈse 1 2 z 30 01 Kosten- und Leistungsrechnung des Krankenhauses als reguliertes System Inhalt Die einschlaÈgigen Gesetze: KHG, BPflV, KHBV, AbgrV Vorteile der Regulierung Suchen Treffer Hilfe wertmaÈûig rechnerisch abbildet. Durch den Vergleich von Kosten und Leistungen bzw. ErloÈsen ermoÈglicht die Kosten- und Leistungsrechnung uÈber eine leistungsverursachende Kostenzurechnung eine Beurteilung und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit und ist damit Grundlage aller kostenrelevanten Entscheidungen. Im Gegensatz zur extern orientierten, d. h. auf Bekanntgabe bzw. VeroÈffentlichung abgestellten Finanzbuchhaltung, dient die Kosten- und Leistungsrechnung zunaÈchst dazu, den innerbetrieblichen Informationsbedarf zu dekken. DaruÈber hinaus kann sie bei oÈffentlich gefoÈrderten Betrieben, zumindest teilweise, auch externe Zwecke erfuÈllen, insbesondere wenn es um den Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der FoÈrdermittel geht. So hat die Kosten- und Leistungsrechnung der KrankenhaÈuser unter dem in der Bundesrepublik geltenden Finanzierungssystem auch nach auûen gerichtete Orientierungs- und Kontrollfunktion. Die Krankenhaus-Kosten- und Leistungsrechnung ist somit nicht ± wie sonst in der gewerblichen Wirtschaft uÈblich ± frei von Regulierungen. Vielmehr wird in den einschlaÈgigen Gesetzen (u. a. Krankenhausfinanzierungsgesetz KHG, Bundespflegesatzverordnung BPflV, Krankenhaus-BuchfuÈhrungsverordnung KHBV, Abgrenzungsverordnung AbgrV) zum Teil sehr detailliert vorgeschrieben, wie in der Kosten- und Leistungsrechnung der KrankenhaÈuser vorzugehen ist. Ein derartig reguliertes System mit einer weitgehend einheitlichen Struktur der Kosten- und Leistungsrechnung wirkt sich positiv insoweit aus, als dadurch z eine Vergleichbarkeit der Kosten und Leistungen der Anbieter erleichtert wird; institutionalisiert wird eine solche GegenuÈberstellung durch den externen Betriebsvergleich nach § 5 BPflV; 2 Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung Inhalt z Suchen 2 z 30 02 Hilfe Treffer die VerguÈtungsinstanzen (z. B. SozialversicherungstraÈger) als Beauftragte der LeistungsempfaÈnger (Patienten) eine weitgehend harmonisierte Struktur der Abrechnung vorfinden, die Basis fuÈr Budgetverhandlungen ist. Insofern dient die Kosten- und Leistungsrechnung neben dem Nachweis uÈber angefallene Kosten fuÈr die erbrachten Leistungen als Grundlage fuÈr den groÈûten Teil eines kostenorientierten bzw. sogar kostenidentischen ErloÈszuflusses. Angesichts dieser Konstellation ist die Kosten- und Leistungsrechnung eines Krankenhauses als Dreh- und Angelpunkt sowohl fuÈr die Ausgaben- als auch die Einnahmenseite von essentieller Bedeutung. Damit nimmt die Kosten- und Leistungsrechnung im Krankenhaus einen anderen Rang als in einem gewerblichen Unternehmen ein. Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung 2 z 30 | 02 Die Kostenrechnung als Teil der Kosten- und Leistungsrechnung hat die Aufgabe, z in einem ersten Schritt die angefallenen Kosten systematisch zu erfassen (Kostenartenrechnung), z in einem zweiten Schritt sie den Orten bzw. Bereichen des Anfalls und damit moÈglichst verursachungsgerecht zuzuordnen (Kostenstellenrechnung) und z in einem dritten Schritt die Kosten den Objekten der Leistungserbringung zuzuweisen (KostentraÈgerrechnung). Erfassung und Zuordnung der Kosten Mit der Kostenartenrechnung werden die Kosten nach Art und Umfang erfaût. Mit ihrer Hilfe laÈût sich die Frage beantworten, ob es sich vom relativen Volumen einer Ko- Art und Umfang 3 2 z 30 02 Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung Inhalt Verursacher Zuordnung Suchen Treffer Hilfe stenart ± also im VerhaÈltnis zu den anderen Kostenvolumina ± her lohnt, naÈhere Untersuchungen mit dem Ziel der Aufdeckung von Reduzierungspotentialen anzustellen, so z. B. die Ermittlung von EinsparungsmoÈglichkeiten bei Energiekosten. Die Kostenstellenrechnung sammelt die Kosten nach Verursachungsbereichen, um sie von dort im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung auf die Endkostenstellen und letztlich auf die KostentraÈger weiter zu verrechnen sowie gleichzeitig die Verantwortung fuÈr die Kostenentstehung lokalisieren zu koÈnnen. Wegen dieser Kostenverantwortung, die mit einer Kostenstelle einhergeht, laÈût sich eine solche Lokalisation des Kostenanfalls auch fuÈr Planungszwecke im Sinne einer Kostenbudgetierung benutzen. In der KostentraÈgerrechnung werden die Kosten mit Hilfe der Kostenstellenrechnung denjenigen Leistungen zugeordnet, fuÈr die die Kosten angefallen sind. Man unterscheidet dabei z eine Kostentra È gerstuÈckrechnung oder Kalkulation sowie z eine Kostentra È gerzeitrechnung oder -erfolgsrechnung. Im ersten Fall werden die Kosten je erbrachter Leistungseinheit ermittelt, waÈhrend im zweiten Fall die Kosten eines bestimmten Zeitabschnittes zusammengefaût und mit den ErloÈsen dieser Periode, die mit den betrachteten Leistungen erzielt worden sind, verglichen werden. Die Leistungsrechnung steht in enger Verbindung zur Kostenrechnung und wird meist nicht eigenstaÈndig durchgefuÈhrt, sondern in die Kostenrechnung integriert. Sowohl die innerbetriebliche Leistungsverrechnung als auch die KostentraÈgerrechnung setzen die Erfassung von Leistungen voraus. 4 Begriffe der Kosten- und Leistungsrechnung und Vorschriften Inhalt Suchen 2 z 30 03 Hilfe Treffer Begriffe der Kosten- und Leistungsrechnung und Vorschriften 02 z 30 | 03 Grundbegriffe des Rechnungswesens In den verschiedenen Teilgebieten des Rechnungswesens wird mit unterschiedlichen GroÈûen gerechnet, die inhaltlich nur teilweise uÈbereinstimmen und fuÈr die spezielle Begriffe gepraÈgt worden sind. So unterscheidet man z Auszahlungen, Ausgaben, Aufwendungen und Kosten einerseits und z Einzahlungen, Einnahmen, Ertra È ge, ErloÈse und Leistungen andererseits. Auszahlungen gehoÈren zur ZahlungssphaÈre und bedeuten die physische Begleichung eines Betrages. Ausgaben sind Auszahlungen, aber daruÈber hinaus auch KreditvorgaÈnge. Aufwendungen sind Ausgaben innerhalb einer bestimmten Zeitabschnitts und Kosten sind Aufwendungen zur Erstellung einer Leistung. Leistungen sind das mengenmaÈûige Ergebnis eines Herstellungsprozesses, ErtraÈge sind mit Geldeinheiten bewertete Leistungen. ErloÈse sind ErtraÈge, die auf einem Markt erzielt worden sind. ErtraÈge, die nicht auf einem Markt zu ErloÈsen werden, sind z. B. im herstellenden Bereich MehrbestaÈnde auf dem Fertigwarenlager. Einnahmen sind ErtraÈge, die in einem bestimmten Zeitabschnitt erzielt worden sind, und zwar als Forderungen oder als Bareinnahmen. Bareinnahmen sind Einzahlungen. FuÈr die Kosten- und Leistungsrechnung sind die Begriffe Kosten und Leistungen bzw. ErloÈse relevant. Bei den Kosten als dem betriebsbedingten und bewerteten Verbrauch an GuÈtern und Dienstleitungen lassen sich Plankosten, Sollkosten, Normalkosten und Istkosten unterscheiden. 5 Systematisierung der verschiedenen Kostenbegriffe Kosten fuÈr Verbrauch 2 z 30 03 Begriffe der Kosten- und Leistungsrechnung und Vorschriften Inhalt Weitergehende Systematisierung Suchen Treffer Hilfe Plankosten sind prognostizierte und planerisch ermittelte Kosten, die in einer zukuÈnftigen Periode anfallen werden. Sollkosten sind aus den Plankosten ermittelte Kosten, die fuÈr eine Periode vorgegeben werden und mit Hilfe entsprechender Vorkehrungen auch eingehalten werden sollen. Im Zusammenhang mit einem Budget spricht man auch von budgetierten Kosten. Istkosten sind die tatsaÈchlich angefallenen Kosten in der vergangenen Periode. Normalkosten sind gemittelte Istkosten aus vergangenen Perioden und dienen oft als Kostenvorgaben fuÈr eine zukuÈnftige Periode. Im Zusammenhang mit der LoÈsung kostenrechnerischer Probleme bedarf es einer noch weitergehenden Systematisierung der Kosten. FuÈr eine Untergliederung der Kosten kommen verschiedene Kriterien in Betracht, die die Strukturierung der Gesamtkosten bestimmen und zu verschiedenen Kostenbegriffen fuÈhren. Die nachfolgenden Gliederungskriterien repraÈsentieren eine sinnvolle Auswahl. z Nach der Herkunft der Kostengu È ter ± PrimaÈre Kosten entstehen durch den Bezug von GuÈtern und Dienstleistungen am Beschaffungsmarkt. ± SekundaÈre Kosten entstehen durch den Verbrauch innerbetrieblicher Leistungen. z Nach der Art der verbrauchten Kostengu È ter ± Personalkosten, Materialkosten, Wagniskosten u. a. z Nach der Art der Zurechnung ± Einzelkosten oder direkte Kosten koÈnnen dem Kalkulationsobjekt verursachungsgerecht zugeordnet werden. ± Gemeinkosten oder indirekte Kosten koÈnnen nur mittelbar, z. B. uÈber eine SchluÈsselung, zugeordnet 6 Begriffe der Kosten- und Leistungsrechnung und Vorschriften Inhalt z z z z Suchen 2 z 30 03 Hilfe Treffer werden; unechte Gemeinkosten sind im Grunde Einzelkosten, werden aber aus wirtschaftlichen GruÈnden wie Gemeinkosten behandelt. Nach der Art der AbhaÈngigkeit von KosteneinfluûgroÈûen (hier BeschaÈftigung) ± Fixe Kosten sind beschaÈftigungsunabhaÈngige Kosten. Sie lassen sich weiter untergliedern in Nutzkosten (Kosten der genutzten KapazitaÈt) und Leerkosten (Kosten der nicht genutzten KapazitaÈt). ± Variable Kosten sind beschaÈftigungsabhaÈngig. ± Sprungfixe Kosten veraÈndern sich sprunghaft in bestimmten Intervallen. Nach der Art der Erfassung ± Grundkosten stehen in der Finanzbuchhaltung Aufwendungen gegenuÈber. ± Zusatzkosten stellen keine Aufwendungen dar. ± Anderskosten werden in der Kostenrechnung anders berechnet als in der Finanzbuchhaltung. Nach dem Umfang der einbezogenen Kosten ± Vollkosten umfassen alle Kostenbestandteile. ± Teilkosten umfassen nur einige Kostenbestandteile (in der Regel die variablen). Nach dem KHG ± Investitionskosten (richtiger: Investitionsausgaben) werden im Wege der oÈffentlichen FoÈrderung uÈbernommen. ± PflegesatzfaÈhige Kosten werden uÈber die PflegesaÈtze fuÈr voll- und teilstationaÈre Leistungen von den Patienten bzw. deren Krankenkasse verguÈtet. ± Nicht-pflegesatzfaÈhige Kosten duÈrfen nicht in die PflegesaÈtze eingehen, sondern werden teilweise z. B. uÈber anderweitige Tarife erstattet. 7 2 z 30 03 Begriffe der Kosten- und Leistungsrechnung und Vorschriften Inhalt Suchen Treffer Hilfe Tabelle 1: Kostengruppen entsprechend Anlage 4 zur KHBV Personalkosten insgesamt Ørztlicher Dienst Medizinisch-technischer Dienst Funktionsdienst Klinisches Hauspersonal Wirtschafts- u. Versorgungsdienst Technischer Dienst Verwaltungsdienst z Erstes gesetzliches Regelwerk Sachkosten insgesamt Medizinischer Bedarf Wasser, Energie, Brennstoffe Wirtschaftsbedarf Verwaltungsbedarf Instandhaltung Steuern, Abgaben, Versicherungen Sonstige Sachkosten Nach Vorgabe des gesetzlichen Kontenrahmens entsprechend Anlage 4 zur KHBV Dazu gehoÈren unter anderem die in Tabelle 1 aufgefuÈhrenden Kostengruppen. EinschlaÈgige Gesetze und Verordnungen Krankenhausfinanzierungsgesetz Chronologisch gesehen ist mit dem ¹Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der KrankenhaÈuser und zur Regelung der KrankenhauspflegesaÈtze (Krankenhausfinanzierungsgesetz KHG)ª 1972 ein erstes gesetzliches Regelungswerk zur Finanzierung im stationaÈren Bereich geschaffen worden. Der Zweck dieses Gesetzes war und ist es, die KrankenhaÈuser wirtschaftlich zu sichern, um eine bedarfsgerechte Versorgung der BevoÈlkerung mit leistungsfaÈhigen KrankenhaÈusern zu gewaÈhrleisten. Die Vorhaltung der KrankenhaÈuser wird als oÈffentliche Aufgabe angesehen; die Investitionskosten werden entsprechend von der oÈffentlichen Hand uÈbernommen. Die laufenden Betriebskosten werden uÈber krankenhausindividuelle PflegesaÈtze finanziert, die die Patienten bzw. ihre Krankenkassen zahlen. Durch diese duale Finanzierung sollen den KrankenhaÈusern einerseits die notwendigen Investitions8 Begriffe der Kosten- und Leistungsrechnung und Vorschriften Inhalt Suchen 2 z 30 03 Hilfe Treffer mittel zur VerfuÈgung stehen und andererseits die PflegesaÈtze auf einer sozial tragbaren HoÈhe gehalten werden. Mit dem Gesetz wurde den KrankenhaÈusern urspruÈnglich eine Selbstkostendeckungsgarantie gewaÈhrt. Bundespflegesatzverordnung Mit dem Erlaû des KHG ging die erste Novellierung der ¹Verordnung zur Regelung der KrankenhauspflegesaÈtze (Bundespflegesatzverordnung BPflV)ª einher, die Art und Umfang der pflegesatzfaÈhigen Kosten definiert. Abgrenzungsverordnung Die duale Finanzierung machte naÈhere Regelungen daruÈber erforderlich, welche Kosten uÈber die FoÈrdermittel der LaÈnder und welche uÈber die PflegesaÈtze zu finanzieren sind. Diese Abgrenzung wurde durch die ¹Verordnung uÈber die Abgrenzung der im Pflegesatz nicht zu beruÈcksichtigenden Investitionskosten von den pflegesatzfaÈhigen Kosten der KrankenhaÈuser (Abgrenzungsverordnung AbgrV)ª 1977 getroffen. Krankenhaus-BuchfuÈhrungsverordnung Zum Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der staatlichen FoÈrdermittel und zur besseren Transparenz von Kosten und Leistungen wurde 1979 die ¹Verordnung uÈber die Rechnungs- und BuchfuÈhrungspflichten von KrankenhaÈusern (Krankenhaus-BuchfuÈhrungsverordnung KHBV)ª erlassen. Die KHBV regelt detailliert insbesondere auch Bereiche der Kosten- und Leistungsrechnung. So werden in § 8 KHBV die Rechnungslegungspflichten konkretisiert: Die Kosten- und Leistungsrechnung der KrankenhaÈuser muû eine betriebsinterne Steuerung sowie eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit erlauben und die Er9 PflegesatzfaÈhige Kosten Abgrenzung zu LaÈndermitteln Konkrete Rechnungslegungspflichten 2 z 30 03 Begriffe der Kosten- und Leistungsrechnung und Vorschriften Inhalt Suchen Treffer Hilfe mittlung der pflegesatzfaÈhigen Kosten sowie die Erstellung der Leistungs- und Kalkulationsaufstellung (LKA) nach den Vorschriften der BPflV ermoÈglichen. Dazu gehoÈren als Mindestanforderungen: Kostenstellenbildung nach Anlage 5 zur KHBV, nachpruÈfbare Herleitung der Kosten aus der BuchfuÈhrung und die verursachungsgerechte Erfassung der Kosten und Leistungen nach Kostenstellen. Rahmenbedingungen Einheitliche Bewertungsrelationen Fallpauschalen Gesundheitsstrukturgesetz Mit dem ¹Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz GSG)ª von 1992 traten umfassende VeraÈnderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der KrankenhaÈuser in Kraft. Schwerpunkte dieser VeraÈnderungen waren unter anderem die Aufhebung der Selbstkostendeckungsgarantie, die EinfuÈhrung leistungsorientierter Entgeltformen und die Zulassung der KrankenhaÈuser zum ambulanten Operieren. Bundespflegesatzverordnung 1995 Das GSG hat als Artikelgesetz mehrere krankenhausspezifische Vorschriften geaÈndert. Insbesondere waren umfangreiche Ønderungen der BPflV a. F. zur BPflV 1995 erforderlich. Rechenbeispiele sind in Kapitel 2.01 aufgefuÈhrt. In der BPflV 1995 werden Fallpauschalen (Anlage 1 zu § 11 Abs. 1 BPflV 1995) und pauschalierte Sonderentgelte (Anlage 2 zu § 11 Abs. 2 BPflV 1995) mit Vorgabe bundeseinheitlicher Bewertungsrelationen bestimmt, die der Abrechnung von Krankenhausleistungen zugrunde zu legen sind. Ûber die Fallpauschalen werden saÈmtliche Leistungen des Krankenhauses verguÈtet, die im Rahmen der Behandlung eines Patienten von der Aufnahme bis zur Entlassung anfallen. 10 Begriffe der Kosten- und Leistungsrechnung und Vorschriften Inhalt Suchen 2 z 30 03 Hilfe Treffer Die Sonderentgelte enthalten demgegenuÈber nur die im Rahmen des jeweils beschriebenen Eingriffs ± in der Regel eine Operation ± anfallenden Kosten. ZusaÈtzlich zum Sonderentgelt wird ein reduzierter Pflegesatz (§ 14 Abs. 2 BPflV 1995) in Rechnung gestellt. Sinn einer solchen isolierten VerguÈtung ist, die Verweildauer der behandelten Patienten auf das medizinisch notwendige Maû zu beschraÈnken. WuÈrden die Operationskosten nur uÈber den Pflegesatz erstattet werden, wuÈrde das u. U. zu einer VerlaÈngerung der Verweildauer fuÈhren, um die relativ hohen Operationskosten auszugleichen. Krankenhausleistungen, die nicht uÈber Fallpauschalen oder Sonderentgelte abgerechnet werden, sind uÈber ein krankenhausindividuell zu verhandelndes Budget (§ 12 BPflV 1995) zu verguÈten. Hierzu erfolgen Abschlagszahlungen einerseits in Form von AbteilungspflegesaÈtzen als Entgelt fuÈr aÈrztliche und pflegerische Leistungen (§ 13 Abs. 2 BPflV 1995) und andererseits in Form eines fuÈr das Krankenhaus einheitlichen Basispflegesatz als Entgelt fuÈr nicht aÈrztlich oder pflegerisch veranlaûten Leistungen (§ 13 Abs. 3 BPflV 1995). Bei Ûber- oder Unterschreitungen des vereinbarten Budgets sind Ausgleichsregelungen vorgesehen (§§ 11 Abs. 8, 12 Abs. 4 und 5 BPflV 1995). Zur Ermittlung des Budgets gilt einschlieûlich bis zum Jahr 2001 das ErloÈsabzugsverfahren (§ 12 Abs. 2 BPflV 1995), d. h. von den Gesamtkosten des Krankenhauses sind die ErloÈse aus Fallpauschalen und Sonderentgelten abzuziehen. Ab 2002 sind dann die Kosten fuÈr Fallpauschalen und Sonderentgelte auszugliedern (Kostenausgliederung, § 12 Abs. 3 BPflV 1995). FuÈr die Kalkulation der PflegesaÈtze, Fallpauschalen und Sonderentgelten sind die nicht-pflegesatzfaÈhigen Kosten herauszurechnen; dazu zaÈhlen u. a. Kosten fuÈr Lei11 Sonderentgelte Krankenhausindividuelles Budget Nettto- statt Bruttoprinzip 2 z 30 03 Begriffe der Kosten- und Leistungsrechnung und Vorschriften Inhalt Suchen Treffer Hilfe stungen, die nicht der stationaÈren oder teilstationaÈren Krankenhausversorgung dienen (z. B. Leistungen der Ambulanzen). Damit wurde das bisherige Bruttoprinzip, bei dem die nicht-pflegesatzfaÈhigen Kosten erst im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen bereinigt wurden, durch das Nettoprinzip abgeloÈst. FuÈnftes Buch Sozialgesetzbuch Durch das GSG sind auch das ¹FuÈnftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ± Gesetzliche Krankenversicherungª geaÈndert und die vor- und nachstationaÈre Behandlung sowie das ambulante Operieren im § 115 a und b SGB V geregelt worden (s. a. Kapitel 15.01). 2. GKV-Neuordnungsgesetz Die aufgefuÈhrten Gesetze und Verordnungen unterlagen weiteren VeraÈnderungen, so z. B. durch das ¹Zweite Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung (2. GKV-Neuordnungsgesetz ± 2. GKV-NOG)ª von 1997. Durch das 2. GKV-NOG wird insbesondere eine pauschale Finanzierung von Instandhaltungen uÈber die PflegesaÈtze in HoÈhe von 1,1 v. H. auf das Budget sowie auf Fallpauschalen und Sonderentgelten fuÈr die Jahre 1997 bis 1999 eingefuÈhrt (§ 14 Abs. 10 BPflV 1995). Zur Gegenfinanzierung ist ein jaÈhrlicher Pauschalbeitrag in HoÈhe von 20 DM je GKV-Mitglied (Krankenhaus-Notopfer) vorgesehen gewesen. Vorschaltgesetz SolidaritaÈtsstaÈrkungsgesetz Das ¹Gesetz zur StaÈrkung der SolidaritaÈt in der gesetzlichen Krankenversicherung (SolidaritaÈtsstaÈrkungsgesetz GKV-SolG)ª trat zum 1. 1. 1999 in Kraft. Ziel des Gesetzes 12 Strukturen der Kosten- und Leistungsrechnung Inhalt Suchen 2 z 30 04 Hilfe Treffer ist es, die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren und einen weiteren Anstieg der KrankenversicherungsbeitraÈge zu stoppen. Als sog. ¹Vorschaltgesetzª soll das GKV-SolG die Voraussetzungen zur DurchfuÈhrung einer Strukturreform im Jahr 2000 schaffen. Das Krankenhaus-Notopfer von 20 DM pro Versicherten wird ruÈckwirkend ab 1998 ausgesetzt, wohingegen die Instandhaltungspauschale von 1,1 v. H. fuÈr 1999 beibehalten wird. Erbrachte Mehrleistungen werden wie bisher verguÈtet, und das ErloÈsabzugsverfahren wurde bis einschlieûlich zum Jahr 2001 verlaÈngert (siehe oben). Strukturen der Kosten- und Leistungsrechnung 2 z 30 | 04 Leistungsrechnung Die patientenbezogene Leistungserfassung und -dokumentation ist eine wesentliche Grundlage fuÈr die Kostenrechnung. Die Leistungsrechnung, d. h. die Leistungserfassung und -dokumentation, hat seit der EinfuÈhrung leistungsorientierter Entgelte durch die BPflV 1995 an Bedeutung gewonnen. Die primaÈre Leistung des Krankenhauses ist die StatusveraÈnderung des Patienten, die durch die sog. sekundaÈren Leistungen der Pflege, Diagnostik, Therapie, Versorgung und Verwaltung herbeigefuÈhrt wird. Die primaÈre Leistung ist im Sinne der Kosten- und Leistungsrechnung nicht unmittelbar meûbar. Die Leistungsrechnung bezieht sich somit ausschlieûlich auf die sekundaÈren Leistungen. Nach § 8 KHBV sollen auch die Leistungen kostenstellenbezogen erfaût werden. Folgende GrundsaÈtze sollten dabei beachtet werden: z Leistungen sind eindeutig und u È berschneidungsfrei zu definieren, um DoppelzaÈhlungen zu vermeiden. 13 Vor allem die KHBV ist einschlaÈgig Nicht unmittelbar meûbar GrundsaÈtze der kostenstellenbezogenen Erfassung 2 z 30 04 Strukturen der Kosten- und Leistungsrechnung Inhalt Suchen z z z Patientenbezogene Leistungserfassung Treffer Hilfe Bei der Leistungserfassung sollte differenziert werden u. a. sowohl zwischen Leistungen fuÈr stationaÈre, vorbzw. nachstationaÈre und ambulante Patienten als auch zwischen Leistungen, die waÈhrend der Regelarbeitszeit erbracht werden und solchen, die die Inanspruchnahme des Bereitschaftsdienstes betreffen. Anforderungen fuÈr die Personalbedarfsrechnung sind zu beruÈcksichtigen. Die Leistungsrechnung muû wirtschaftlich durchgefuÈhrt werden. Zur Leistungsrechnung gehoÈren insbesondere die Patientendaten, die allgemeinen Belegungsdaten, die Diagnoseund Operationsstatistik (§ 17 Abs. 4 BPflV 1995), die Leistungsstatistik der medizinischen Institutionen und die Erfassung der Versorgungsleistungen. FuÈr genauere Kalkulationen sind diese Daten jedoch in der Regel kaum ausreichend. So sollte eine patientenbezogene Leistungserfassung u. a. die folgenden Angaben umfassen: z Perso È nliche Daten (Alter, Geschlecht etc.); z Haupt- und Nebendiagnosen je Fachabteilung entsprechend dem ICD-9-SchluÈssel; z Operationen je Fachabteilung (Therapien nach dem OPS301-SchluÈssel, Schnitt-Naht-Zeiten, Einleitungs-Ausleitungszeiten, Personalbesetzung und Gleichzeitigkeitsfaktoren je Dienstart, Aufenthalt im Aufwachraum etc.); z Pflegekategorien gema È û §§ 4, 6, 9, 10 Pflegepersonalregelung PPR; sie ist zwar 1996 offiziell aufgehoben worden, findet aber in der Krankenhauspraxis weiterhin Anwendung auf den Normal- und Intensivstationen (IntensivuÈberwachung, -behandlung, -beatmung); z Leistungen aller medizinischen Institutionen z. B. nach der GebuÈhrenordnung fuÈr Ørzte GOØ oder dem ¹Tarif 14 Strukturen der Kosten- und Leistungsrechnung Inhalt z z z Suchen 2 z 30 04 Hilfe Treffer der Deutschen Krankenhausgesellschaft fuÈr die Abrechnung erbrachter Leistungen und fuÈr die Kostenerstattung vom Arzt an das Krankenhaus, zugleich BG-T vereinbarter Tarif fuÈr die Abrechnung mit den gesetzlichen UnfallversicherungstraÈgern DKG-NT Bd. 1ª (Leistungsmenge, leistungserbringende Kostenstellen, anfordernde Kostenstelle, Bereitschaftsdienst ja/nein, ggf. Haustarife fuÈr die Leistungen des Funktionsdienstes etc.); Kreiûsaal-Inanspruchnahme (aÈhnlich wie im OP, ggf. Anwesenheit der AnaÈsthesie oder PaÈdiatrie etc.), Verweildauer, interne Verlegungen etc.; Im medizinischen Bedarf: Inanspruchnahme von AGuÈtern (Implantate, Blutkonserven etc.). Die patientenbezogen erfaûten Leistungen muÈssen nach verschiedenen Kriterien auswertbar sein, z. B. nach Patientengruppen, nach einzelnen Diagnosen oder Therapien, nach leistender oder anfordernder Kostenstelle usw. Die MoÈglichkeiten der Leistungserfassung, -dokumentation und -auswertung haÈngen wesentlich von der EDV-Ausstattung des Krankenhauses ab. Die patienten- oder fallgruppenorientierte Dokumentation der Einzelleistungen ist die Basis aller leistungsbezogenen Betrachtungen und bildet die Grundlage fuÈr die innerbetriebliche Leistungsverrechnung und die KostentraÈgerrechnung. Kostenartenrechnung nach der Krankenhaus-BuchfuÈhrungsverordnung Die Kostenartenrechnung dient der systematischen und vollstaÈndigen Erfassung der durch den betrieblichen Leistungsprozeû in einer Periode anfallenden Kosten und ist damit die Basis fuÈr alle weiteren Stufen der Kostenrech15 Die Basis fuÈr Leistungsverrechnung und KostentraÈgerrechnung Aufgabe: Die Erfassung aller Kosten 2 z 30 04 Strukturen der Kosten- und Leistungsrechnung Inhalt Die Kostenherleitung muû nachpruÈfbar sein Suchen Treffer Hilfe nung. Sie soll Antwort geben auf die Frage: Welche Kosten sind entstanden? In der Kostenartenrechnung werden nur primaÈre Kosten erfaût. Die Daten fuÈr die Kostenermittlung stammen vor allem aus der Finanzbuchhaltung und verschiedenen Nebenbuchhaltungen. Die Kostenartenrechnung ist nicht direkt durch die Krankenhaus-BuchfuÈhrungsverordnung geregelt. In § 8 Satz 2 Nr. 2 KHBV findet sich der Satz, daû die Kosten aus der BuchfuÈhrung nachpruÈfbar herzuleiten sind. Daraus folgt zweierlei: z Die Kosten mu È ssen pagatorischer Natur sein, d. h. sie muÈssen mit dem Aufwand laut Buchhaltung uÈbereinstimmen. Kalkulatorische Kosten, die man sonst in der gewerblichen Wirtschaft kennt, sind ausgeschlossen. Dazu gehoÈren z. B. kalkulatorische Wagnisse, kalkulatorische Abschreibungen etc. z Die Kostenarten mu È ssen nach dem Wortlaut des erwaÈhnten § 8 den Aufwandsarten laut Anlage 4 der KHBV entsprechen, somit ist im Gegensatz zur Kostenstellenrechnung die Kostenartenrechnung vom Verordnungsgeber nicht speziell geregelt worden. Praktischerweise uÈbernimmt man jedoch die in den Kontenklassen 6 und 7 genannte Aufwandsgliederung fuÈr die Kostenrechnung, so daû damit die dort aufgezaÈhlten Aufwandsarten weitgehend zu Kostenarten werden. Auf keinen Fall koÈnnen bei gefoÈrderten KrankenhaÈusern Kosten im Zusammenhang mit der landesseitigen Finanzierung von VermoÈgensgegenstaÈnden ± z. B. Abschreibungen ± entstehen. So lauten auswahlmaÈûig in der Kontenklasse 6 und 7 laut Anlage 4 der KHBV die einzelnen Kontengruppen wie folgt: 16 Strukturen der Kosten- und Leistungsrechnung Inhalt z z z z z z z z z z z z z z z z z Suchen 2 z 30 04 Hilfe Treffer 60 LoÈhne und GehaÈlter; 61 Gesetzliche Sozialabgaben; 62 Altersversorgung; 63 Beihilfen; 64 Sonstige Personalkosten; 65 Lebensmittel und bezogene Leistungen; 66 Medizinischer Bedarf; 67 Wasser, Energie, Brennstoffe; 68 Wirtschaftsbedarf; 69 Verwaltungsbedarf; 70 Zentrale Dienstleistungen; 71 Wiederbeschaffte GebrauchsguÈter (bei Festwertansatz); 72 Instandhaltung; 73 Steuern, Abgaben, Versicherungen; 74 Zinsen; 76 Abschreibungen; 78 Sonstige Kosten. Die Kontengruppen koÈnnen, wenn keine weiteren Vorgaben durch die KHBV gemacht werden, individuell tiefer untergliedert werden. So wird z. B. die Kontengruppe 68 Wirtschaftsbedarf durch die Verordnung noch untergliedert nach 680 Material und 681 Bezogene Leistungen. Der Materialbereich koÈnnte z. B. wie folgt weiter unterteilt werden: z 68000 Wasch- und Reinigungsmaterial; z 68100 Verbrauchsmittel; z 68110 Wa È sche u. Textilien; z 68112 Geschirr und Bestecke; z 68200 Geba Èudereinigung durch Fremdbetrieb; z 68400 Wa È schereinigung durch Fremdbetrieb; z 68500 Materialien fu È r Gartenpflege; z 68900 Sonstiger Bedarf. 17 Weitere Untergliederung moÈglich 2 z 30 04 Strukturen der Kosten- und Leistungsrechnung Inhalt Differenzierung nach Einzelund Gemeinkosten nicht noÈtig Zuordnung der Kosten zu den Leistungsbereichen Aufgaben der Kostenstellenrechnung Suchen Treffer Hilfe In der allgemeinen Kostenrechnung werden die Kostenarten u. a. nach Einzelkosten und Gemeinkosten unterschieden. Dadurch soll in der Kostenstellenrechnung und auch in der KostentraÈgerrechnung die Basis fuÈr bestimmte, z. T. auch vereinfachende, RechenablaÈufe hergestellt werden. Dieses ist in der Krankenhaus-Kostenrechnung nicht notwendig, so daû eine derartige Differenzierung normalerweise nicht erforderlich ist. Kostenstellenrechnung nach der Krankenhaus-BuchfuÈhrungsverordnung Vorschriften zur Kostenstellengliederung In der Kostenstellenrechnung werden saÈmtliche in der Kostenartenrechnung erfaûten primaÈren Kosten den verschiedenen Leistungsbereichen verursachungsgerecht zugeordnet und damit die Frage beantwortet: Wo sind die Kosten entstanden? Zu den wesentlichen Aufgaben der Kostenstellenrechnung zaÈhlen: z die Durchfu È hrung der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung; z die Vorbereitung der Kostentra È gerrechnung; z die Kosten- und Wirtschaftlichkeitskontrolle in den einzelnen Leistungsbereichen und z die interne Budgetierung. Bei der Kostenstellenbildung sind allgemeine GrundsaÈtze zu beachten. So muû eine eindeutige Kostenzuordnung zu den Kostenstellen moÈglich sein. Der Kostenstellenplan sollte uÈbersichtlich und nur so tief gegliedert sein, wie es fuÈr eine aussagefaÈhige Kostenstellenrechnung erforderlich ist. Jede Kostenstelle sollte ein selbstaÈndiger Verantwortungsbereich sein. Und es sollten die Kostenstellen so ein18 Strukturen der Kosten- und Leistungsrechnung Inhalt Suchen 2 z 30 04 Hilfe Treffer gerichtet werden, daû eine moÈglichst eindeutige Beziehung zwischen den dort anfallenden Kosten und den erstellten Leistungen erkennbar ist. Im Gegensatz zur Kostenartenrechnung ist die Kostenstellenrechnung direkt in der Krankenhaus-BuchfuÈhrungsverordnung geregelt. Dazu heiût es in § 8 Satz 2 Nr. 1 KHBV, daû die Kostenstellenrechnung mindestens dem Kostenstellenrahmen nach Anlage 5 der Verordnung entsprechen soll, sofern hierfuÈr entsprechende Kosten anfallen. Abweichungen von der Gliederung sind moÈglich, wenn durch ein Ûberleitungsverfahren eine Zuordnung zum Rahmenplan moÈglich ist. Nach der Anlage 5 zur KHBV sind die Kostenstellen nach folgenden Kostenstellengruppen geordnet: z 90 Gemeinsame Kostenstellen wie u. a. Verwaltung, GebaÈude, WerkstaÈtten; z 91 Versorgungseinrichtungen wie u. a. Speisenversorgung, WaÈscheversorgung, Apotheke; z 92 Medizinische Institutionen wie u. a. Ro È ntgendiagnostik, Laboratorien; z 93±95 Pflegefachbereiche der Normalpflege wie u. a. Geriatrie, PaÈdiatrie, Urologie; z 96 Pflegefachbereiche mit abweichender PflegeintensitaÈt wie u. a. IntensivuÈberwachung, Minimalpflege, Nachsorge, Tagesklinik; z 97 Sonstige Einrichtungen wie u. a. Personaleinrichtungen, Ausbildung; z 98 Ausgliederungen wie u. a. Ambulanzen. Eine weitergehende Untergliederung ist aus der Anlage 5 der KHBV ersichtlich. So lautet z. B. fuÈr die Kontengruppe 92 Medizinische Institutionen die Untergliederung auswahlmaÈûig wie folgt: 19 Direkt in KHBV geregelt Ordnung der Kostenstellengruppen Beispiel fuÈr weitere, allgemeine Untergliederung 2 z 30 04 Strukturen der Kosten- und Leistungsrechnung Inhalt Suchen z z z z z z z z Treffer Hilfe 920 RoÈntgendiagnostik; 921 Nukleardiagnostik und -therapie; 922 Laboratorien; 923 Funktionsdiagnostik; 925 AnaÈsthesie, OP-Einrichtungen, Kreiûzimmer; 925 Physikalische Therapie; 928 Pathologie; 929 Ambulanzen. Beispiel fuÈr weitere, individuelle Untergliederung Individuell koÈnnen weitere Untergliederungen vorgenommen werden. So kann z. B. die Kostenstellengruppe Ambulanzen wie folgt weiter unterteilt werden: z 92910 Chirurgische Ambulanz; z 92920 Orthopa È dische Ambulanz; z 92930 Dialyse. Differenzierung nach AbrechnungsfaÈhigkeit Die individuellen Unterteilungen muÈssen so vorgenommen werden, daû eine Zusammenfassung der Kosten unter der laut KHBV ausgewiesenen Kostenstelle moÈglich ist. Die Kostenstellen sind nicht gleichrangig. So unterscheidet man nach abrechnungs- und leistungstechnischen Gesichtspunkten Vorkostenstellen, die innerbetriebliche Leistungen fuÈr andere Kostenstellen erbringen und nicht selber abrechnungsfaÈhig sind, und Endkostenstellen, deren Kosten nicht weiter verrechnet werden, sondern ErloÈsen gegenuÈberstehen. Solche Endkostenstellen sind z. B. die abrechnungsfaÈhigen Abteilungen wie Allgemeine Chirurgie, OrthopaÈdie etc. Nach der Art der erbrachten Leistungen koÈnnen die Vorkostenstellen weiter unterschieden werden in die Allgemeinen (Hilfs)kostenstellen (90 Gemeinsame Kostenstellen und 91 Versorgungseinrichtungen) und die den Leistungsprozeû unterstuÈtzenden Hilfskostenstellen. Zu die20 Strukturen der Kosten- und Leistungsrechnung Inhalt Suchen 2 z 30 04 Hilfe Treffer sen Hilfskostenstellen, die durch die Erbringung innerbetrieblicher Leistungen indirekt an der betrieblichen Leistungserstellung beteiligt sind, zaÈhlen insbesondere die Medizinischen Institutionen. Die Endkostenstellen koÈnnen weiter untergliedert werden in Hauptkostenstellen als Orte der eigentlichen Leistungserstellung und Nebenkostenstellen, in denen Leistungen erbracht werden, die nicht zum eigentlichen Leistungsangebot des Krankenhauses gehoÈren, so z. B. in den Ambulanzen. Die Kostenstellenrechnung laÈuft in mehreren Schritten ab: z Zuna È chst werden die primaÈren Kosten aus der Kostenartenrechnung den Kostenstellen moÈglichst verursachungsgerecht zugeordnet. z Anschlieûend werden die Kosten der Vorkostenstellen auf die Endkostenstellen ± zum Teil im Rahmen innerbetrieblicher Leistungsverrechnung ± verteilt oder mittels sachgerechter BezugsgroÈûen umgelegt. z In einem dritten Schritt werden ± soweit notwendig ± KalkulationssaÈtze ermittelt, die benoÈtigt werden, um bei der Kalkulation der KostentraÈger alle Kosten zu beruÈcksichtigen. Dazu bedient sich die Kostenstellenrechnung des sogenannten Betriebsabrechnungsbogens (BAB). Funktionsweise eines Betriebsabrechnungsbogens Der Betriebsabrechnungsbogen (BAB) ist kein vom Gesetzgeber vorgeschriebenes Abrechnungsinstrument, er lehnt sich jedoch teilweise an die Struktur der BlaÈtter K1 und K2 der Leistungs- und Kalkulationsaufstellung entsprechend der BPflV 1995 an. Mit dem BAB steht eine Ûbersicht uÈber die zukuÈnftig anfallenden (Prognoserech21 Untergliederung der Endkostenstellen Die 3 Stufen der Kostenstellenrechnung Hilfsmittel im Rahmen der Kostenstellenrechnung 2 z 30 04 Strukturen der Kosten- und Leistungsrechnung Inhalt Aufbau des BAB Indirekte Zuordnung Verteilung auf Endkostenstellen Suchen Treffer Hilfe nung, Plankosten, Sollkosten, Normalkosten) bzw. angefallenen Kosten (tatsaÈchlich angefallene Kosten, Istkosten) in den einzelnen Kostenstellen zur VerfuÈgung. In der Krankenhaus-Kostenrechnung mit ihrer spezifischen AuspraÈgung werden im Gegensatz zur gewerblichen Kostenrechnung saÈmtliche aus der Buchhaltung abgeleiteten Kosten im BAB beruÈcksichtigt. Formal ist der BAB so aufgebaut, daû auf der einen Seite die Kostenarten mit ihren entsprechenden BetraÈgen vertikal aufgelistet werden und auf der anderen Seite horizontal die Kostenstellen aufgefuÈhrt sind. Die Verteilung der Kosten auf die Kostenstellen erfolgt ± soweit moÈglich ± durch direkte Zuordnung insbesondere mit Hilfe von Aufzeichnungen (z. B. Verteilung der Personalkosten durch eine Personalkostenliste, in der die Kosten, der Name des EmpfaÈngers sowie die Kostenstelle festgehalten sind; durch Materialentnahme- bzw. Materialanforderungsscheine, auf denen Materialart, -menge und -wert sowie die anfordernde Kostenstelle notiert sind). Kosten, die auf solche Weise verteilt werden, nennt man Stelleneinzelkosten. Ist eine direkt Zuordnung der Kosten nicht moÈglich, erfolgt eine indirekte Zuordnung mit Hilfe von BezugsgroÈûen, d. h. durch SchluÈsselung. Diese BezugsgroÈûen oder SchluÈssel muÈssen plausibel, genau und einfach sein. Es kann sich um MengenschluÈssel (z. B. Anzahl der beschaÈftigten VollkraÈfte zur Verteilung von Verwaltungskosten, qm BodenflaÈche zur Verteilung von FernwaÈrme) oder um WertschluÈssel (z. B. Summe bestimmter Kosten) handeln. Die Entlastung der Vorkostenstellen von den angefallenen Kosten geschieht im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung, durch die die Kosten anforderungs22 Strukturen der Kosten- und Leistungsrechnung Inhalt Suchen 2 z 30 04 Hilfe Treffer konform auf die Endkostenstellen verteilt werden. Eine Verrechnung der Kosten kann jedoch nur vorgenommen werden, wenn die Leistungen bestimmbar sind und ein entsprechender Verrechnungskostensatz ermittelt werden kann. FuÈr die Medizinischen Institutionen koÈnnen z. B. die Leistungen aufgrund der Leistungsstatistik kostenstellenbezogen erfaût werden. Jede Leistung wird entsprechend z. B. der GOØ oder dem DKG-NT durch eine Punktzahl dargestellt. Durch Division der Gesamtkosten durch die Gesamtpunktzahl eines Leistungsbereiches erhaÈlt man den Punktwert als Verrechnungskostensatz, mit dem man fuÈr jede Leistung einen Verrechnungspreis ermitteln kann. Beispiel z 1. Gesamtkosten der Kostenstelle Labor p. a. 880 587 DM 2. Gesamtleistung der Kostenstelle Labor p. a. 15 158 749 GOØ-Punkte 3. Punktwert (Pos. 1. / Pos. 2.) 0,058 DM/Pkt Die Laborleistungen anfordernden Abteilungen werden entsprechend der Punktzahl mit dem sich jeweils ergebenden Wert belastet und das Labor entlastet. Anfordernde Abteilung Chirurgie: 4. angeforderte Laborleistungen p. a. 1 239 584 GOØ-Punkten 5. Kosten fuÈr Laborleistungen (Pos. 3. ´ Pos. 4.) 72 009 DM 23 2 z 30 04 Strukturen der Kosten- und Leistungsrechnung Inhalt Suchen Treffer Hilfe Bei nicht meûbaren Leistungen oder bei Leistungen, die aus wirtschaftlichen GruÈnden nicht gemessen werden, erfolgt die Kostenverteilung indirekt mit Hilfe von KostenumlageschluÈsseln (z. B. nach qm BodenflaÈche). Durch die Verrechnung bzw. Umlage werden alle primaÈren Kosten der Vorkostenstellen zu sekundaÈren Kosten der Endkostenstellen und somit die Summen der Vorkostenstellen aufgeloÈst. Die letzte Stufe der Kostenrechnung Ermittlung der Wirtschaftlichkeit Ex-post- und ex-ante-Rechnung KostentraÈgerrechnung Strukturen einer KostentraÈgerrechnung Die KostentraÈgerrechnung ist die letzte Stufe der Kostenrechnung und soll die Frage beantworten, wofuÈr die Kosten angefallen sind. KostentraÈger sind allgemein Leistungen oder Leistungsgruppen, die Kosten verursacht haben und die die ihnen zugeordneten Kosten tragen muÈssen. Dieses koÈnnen fuÈr den Markt bestimmte Leistungen ebenso wie innerbetriebliche Leistungen sein. Die KostentraÈgerrechnung laÈût sich in eine KostentraÈgerstuÈckrechnung und eine KostentraÈgerzeitrechnung unterteilen. KostentraÈgerzeitrechnung. In der KostentraÈgerzeitrechnung oder Erfolgsrechnung werden die Kosten fuÈr eine einzelne Leistung oder fuÈr Leistungsgruppen einer Periode den ErloÈsen dieser Periode gegenuÈbergestellt. Man stellt auf diese Weise den Erfolg dieser Leistung oder dieser Leistungsgruppe fest. So koÈnnen beispielsweise den ErloÈsen aus Fallpauschalen, Sonderentgelten oder den tagesgleichen PflegesaÈtzen einer Periode den entsprechenden Kosten gegenuÈbergestellt und die Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Entgeltbereiche ermittelt werden. Eine solche Rechnung zur Ermittlung eines Periodenerfolges fuÈr einzelne Leistungen oder Leistungsgruppen 24 Strukturen der Kosten- und Leistungsrechnung Inhalt Suchen 2 z 30 04 Hilfe Treffer bzw. Leistungsbereiche laÈût sich ex post oder ex ante gestalten. Die ex-post-Rechnung ist die haÈufigere Rechnung, die ex-ante-Rechnung wird jedoch als Grundlage fuÈr Verhandlungen uÈber zukuÈnftige VerguÈtungen immer wichtiger. Die ex-ante-Rechnung leitet sich in der Regel aus der ex-post-Rechnung ab, wobei die zukuÈnftigen, uÈberschaubaren Ønderungen der eingehenden Daten beruÈcksichtigt werden. Solche Ønderungen sind extern vorgegeben (z. B. erwartete PersonalkostenaÈnderungen) oder intern veranlaût (z. B. Kostenreduktion durch Sparmaûnahmen). KostentraÈgerstuÈckrechnung. In der KostentraÈgerstuÈckrechnung oder Kalkulation im engeren Sinne werden die Kosten einer einzelnen Leistung oder einer Leistungseinheit ± eines KostentraÈgers ± ermittelt. Damit ist ein Hauptziel der Kostenrechnung erreicht: zu erkennen, was die Leistung tatsaÈchlich kostet. Nach dem Zeitpunkt der Kalkulation unterscheidet man auch in der KostentraÈgerstuÈckrechnung die Vorbzw. Plankalkulation und die Nach- bzw. Istkalkulation. z Die Nachkalkulation beruht auf in der Vergangenheit realisierten Werten, also auf Ist-Werten. z Die Vorkalkulation orientiert sich zuna È chst an diesen Werten der Vergangenheit, beruÈcksichtigt jedoch die aktuellen und zu erwartenden Entwicklungen der einbezogenen Daten. z Die Plankalkulation lo È st sich noch weiter von den vergangenheitsbezogenen Daten, und versucht, sowohl Mengen- als auch Wertkomponenten ± soweit moÈglich ± zukunftsbezogen zu gestalten bzw. zu erfassen. Die Nachkalkulation z. B. einer durch eine Fallpauschale verguÈteten Operation und Behandlung zeigt, inwieweit 25 Das Hauptziel ist erreicht 2 z 30 04 Strukturen der Kosten- und Leistungsrechnung Inhalt Suchen Treffer Hilfe ein Krankenhaus mit der festgelegten Fallpauschale eine Deckung der angefallenen Kosten erzielt. Auch die Nachkalkulation der in den Basispflegesatz eingehenden Leistungen ist komplex, da es sich um sehr heterogene Leistungen handelt, die differenziert betrachtet werden muÈssen. Øhnliches gilt fuÈr die ÛberpruÈfung der AbteilungspflegesaÈtze. Im Krankenhaus werden Plankalkulationen eingesetzt, um vor allem das Leistungsprogramm als Grundlage insbesondere fuÈr die Budgetverhandlungen prospektiv festlegen zu koÈnnen. Auf die verschiedenen Kalkulationsverfahren wird unten naÈher eingegangen; zunaÈchst sind die KostentraÈger im Krankenhaus genauer zu umschreiben. Schwierige Identifikation von KostentraÈgern Patient als eigentlicher KostentraÈger Objekt der KostentraÈgerrechnung Im Rahmen der Krankenhaus-Kostenrechnung ist die Identifizierung von KostentraÈgern oft mit Schwierigkeiten verbunden, weil es das physikalische Produkt, wie z. B. in der industriellen Wirtschaft, so nicht gibt. Die eigentliche Krankenhausleistung (PrimaÈrleistung) ist die VeraÈnderung des Gesundheitszustandes des Patienten. Alle Leistungen, die notwendig sind, um diese PrimaÈrleistung ¹GesundheitsveraÈnderungª zu erzielen, sind SekundaÈrleistungen. Entsprechend ist der eigentliche KostentraÈger im Krankenhausbereich abstrakt zu definieren als die VeraÈnderung des Gesundheitszustand A zum Gesundheitszustand B eines Patienten (krank ± geheilt oder gebessert bzw. gestorben, pflegebeduÈrftig oder vollreaktiviert/teilreaktiviert). In der Krankenhauspraxis wird diese StatusaÈnderung mit dem Patienten gleichgesetzt, so daû der Patient ± im Hinblick auf die an ihm erbrachten Leistungen ± der eigentliche KostentraÈger ist. Die Gesamtheit der 26 Strukturen der Kosten- und Leistungsrechnung Inhalt Suchen 2 z 30 04 Hilfe Treffer Einzelleistungen fuÈr einen Patienten ist jedoch sehr heterogen und die StatusveraÈnderung als KostentraÈger nicht ausreichend definierbar. Deshalb werden vor allem die Prozeduren zur GesundheitsveraÈnderung in der KostentraÈgerrechnung herangezogen, d. h. es werden die an den einzelnen Patienten vorgenommenen Behandlungen, durch die eine VeraÈnderung des Gesundheitszustandes herbeigefuÈhrt werden soll, betrachtet. Anhand dieser Behandlungen koÈnnen die Patienten in Fallgruppen eingeordnet werden. FuÈr diese Fallgruppen wiederum lassen sich Leistungen oder Leistungsstandards spezifizieren und bewerten. Die Gesamtheit der Fallgruppenpatienten wird somit als KostentraÈger betrachtet. Maûgeblich dabei ist ein Klassifizierungssystem fuÈr Patienten, um den einzelnen Patienten danach eindeutig einer definierten Fallgruppe zuordnen zu koÈnnen. Diese Fallgruppe sollte im Hinblick auf Leistungsinanspruchnahme und damit Kostenanfall relativ homogen sein. Die Erarbeitung von Fallpauschalen- und Sonderentgeltkatalogen entsprechend der BPflV 1995 war ein erster Schritt in Richtung einer Klassifizierung der Patienten, um damit leistungsorientierte Preise fuÈr die Behandlung eines Patienten innerhalb einer bestimmten Fallgruppe festzulegen. Fallgruppen koÈnnen diagnose- oder therapieorientiert gebildet werden. Letzteres war bei der Klassifikation der Sonderentgelte maûgebend. Die Fallpauschalen werden sowohl durch Diagnosen als auch durch Therapien beschrieben. Die zur Klassifizierung der Fallpauschalen herangezogenen Diagnosen werden mit Hilfe des vierstelligen ICD-9-SchluÈssels (International Code of Diseases ± Internationale Klassifikation der Krankheiten, Verletzungen und Todesarten) codiert. Die Therapien, die sowohl die 27 Bildung homogener Fallgruppen Erstellung von Katalogen Diagnose- und Therapieorientierung 2 z 30 04 Strukturen der Kosten- und Leistungsrechnung Inhalt DRG, PMC Patientenbehandlungsleitlinien Drei verschiedene Methoden Suchen Treffer Hilfe Fallpauschalen als auch die Sonderentgelte kennzeichnen, werden gem. dem OPS-301-SchluÈssel erfaût. Dieser OperationsschluÈssel ist aus der ICPM (International Classification of Procedures in Medicine ± Internationale Klassifikation der Prozeduren in der Medizin) abgeleitet. Neben der Hauptdiagnose sind jedoch auch andere Faktoren maûgeblich fuÈr das erforderliche Leistungsspektrum, das fuÈr den Patienten zur Behandlung notwendig ist und damit auch Einfluû auf die KostenhoÈhe hat. Zu diesen weiteren Faktoren gehoÈren beispielsweise Alter des Patienten, Schwere des Falls und evt. Komplikationen oder Nebendiagnosen. Diese lassen sich mit der Systematik der Diagnosis Related Groups (DRG) erfassen. Wenn dann noch die entsprechenden Therapieverfahren mit den DRG gekoppelt werden, erhaÈlt man die Patient Management Categories (PMC). Die DRG und PMC sind in den USA entwickelt worden und finden bei uns bisher nur vereinzelt Eingang in die Praxis, so wie die Patientenbehandlungsleitlinien, die im Rahmen eines Modellversuchs im St. Joseph-Krankenhaus in Wiesbaden eingefuÈhrt worden sind. Sie bauen auf den PMC auf. Die Behandlungsleitlinien vereinfachen die Leistungs- und Kostendokumentation und bieten so vielfaÈltige MoÈglichkeiten der Kostenanalyse und -kontrolle. Kalkulationsmethoden Die Kosten pro Leistungseinheit lassen sich je nach Konstellation der verfuÈgbaren Daten und der Ausgangssituation mit verschiedenen Kalkulationsmethoden ermitteln. Divisionskalkulation. Bei der Divisionskalkulation werden die gesamten Kosten einer Periode durch die Anzahl der erbrachten Leistungen (KostentraÈger) dividiert. Die 28 Strukturen der Kosten- und Leistungsrechnung Inhalt Suchen 2 z 30 04 Hilfe Treffer so ermittelten StuÈckkosten sind nur dann realistisch, wenn die Leistungsmenge homogen ist. Man unterscheidet die einfache und die mehrfache Divisionskalkulation. z Bei der einfachen Divisionskalkulation wird vorausgesetzt, daû man nur uÈber einen einstufigen Leistungsprozeû verfuÈgt. Erstellungsmengen und deren Absatz sind identisch. z Im Fall der mehrstufigen Divisionskalkulation ist der Leistungsprozeû mehrstufig gestaltet, fuÈr jede Stufe koÈnnen die angefallenen Kosten je StuÈck ermittelt und durch Zusammenfassung die StuÈckgesamtkosten festgestellt werden. Im Krankenhaus ist die Divisionskalkulation in vielfaÈltiger Weise anwendbar, so z. B. bei den Fallpauschalen und Sonderentgelten. Die gesammelten Kosten einer Fallpauschalen- bzw. Sonderentgeltkategorie werden durch die jeweilige Zahl der FaÈlle dividiert, so daû man die Kosten je Fall erhaÈlt. Øquivalenzziffernkalkulation. Die Einfachheit der Divisionskalkulation ist Anlaû, dieses Verfahren auch fuÈr solche Prozesse zu verwenden, die nicht eine uniforme, aber aÈhnliche Leistung erbringen. Bei dieser Kalkulation wird davon ausgegangen, daû die Kosten der Leistungen aufgrund aÈhnlicher ArbeitsablaÈufe in einem bestimmten VerhaÈltnis zueinander stehen, das in Øquivalenzziffern ausgedruÈckt werden kann. Mit Hilfe dieser Ziffern werden die Leistungen durch Umrechnung gleichwertig gemacht. Solche Øquivalenzziffern koÈnnen sich auf Gewichts-, Zeit- oder auch auf Volumeneinheiten beziehen. 29 VielfaÈltig einsetzbar 2 z 30 04 Strukturen der Kosten- und Leistungsrechnung Inhalt Suchen Treffer Hilfe Bei Fallpauschalen und Sonderentgelten Im Krankenhaus laÈût sich dieses Kalkulationsverfahren beispielsweise im Bereich der Fallpauschalen und Sonderentgelte anwenden, wenn es sich um sehr aÈhnliche Pauschalen handelt, die sich z. B. nur im Zeitaufwand unterscheiden. Auf diese Weise lassen sich diese Pauschalen zu einer Gruppe zusammenfassen. Die Øquivalenzziffernkalkulation kann insbesondere dort angewendet werden, wo Leistungen mit Hilfe von Tarifwerken (z. B. GOØ) erfaût werden, die der einzelnen Leistung eine bestimmte Punktzahl zuordnen. Aufgrund dieser Punkte werden die unterschiedlichsten Leistungen miteinander vergleichbar und addierbar und koÈnnen uÈber die Ermittlung eines Punktwertes (siehe das obenstehende Beispiel) mit Kosten versehen werden. Im Krankenhaus ungebraÈuchlich Zuschlagskalkulation. Die in der gewerblichen Wirtschaft vielfach verwendete Zuschlagskalkulation ist im Krankenhausbereich nicht in dieser HaÈufigkeit gebraÈuchlich. Wichtige Voraussetzung fuÈr das Verfahren ist eine Unterteilung in solche Kosten, die man der Leistung direkt (Einzelkosten) und solche, die man der Leistung nur uÈber einen VerteilungsschluÈssel indirekt (Gemeinkosten) zuordnen kann. Beispiel Nach folgendem Schema ist die Zuschlagskalkulation aufgebaut: z 1. 2. 3. 4. 5. 30 Materialeinzelkosten + Materialgemeinkosten (v. H.-Satz von Pos. 1.) = Materialkosten (Pos. 1. + Pos. 2.) EinzelloÈhne + Fertigungsgemeinkosten (v. H.-Satz von Pos. 4.) Steuerung des Leistungsangebotes mit Hilfe der KostentraÈgerrechnung Inhalt Suchen 2 z 30 05 Hilfe Treffer 6. + Evt. Sondereinzelkosten der Fertigung (z. B. Modellkosten) 7. = Fertigungskosten (Pos. 4. + Pos. 5. + Pos. 6.) 8. Herstellkosten (Pos. 3. + Pos. 7.) 9. + Verwaltungskosten (v. H.-Satz von Pos. 8.) 10. + Vertriebsgemeinkosten (v. H.-Satz von Pos. 8., sofern nicht Herstellkosten des Umsatzes verwendet werden) 11. + Evtl. Sondereinzelkosten des Vertriebs (z. B. Auûenverpackung) 12. = Selbstkosten (Pos. 8. + Pos. 9. + Pos. 10. + Pos. 11.) Bei sehr maschinenintensiver Herstellung werden statt der Fertigungsgemeinkosten Maschinenstundenkosten verwendet, u. U. einschlieûlich der EinzelloÈhne. Da in der Krankenhauskostenrechnung eine Differenzierung nach Einzel- und Gemeinkosten nicht durchgaÈngig praktiziert wird, sind die Anwendungsfelder fuÈr eine Zuschlagskalkulation begrenzt. Elemente der Maschinenstundensatzrechnung lassen sich jedoch fuÈr kostenintensive GeraÈte verwenden. Steuerung des Leistungsangebotes mit Hilfe der KostentraÈgerrechnung 2 z 30 | 05 Bedeutung der Leistungssteuerung Die Kosten einer Leistungseinheit ± z. B. einer Fallpauschale oder eines Sonderentgeltes ± zu kennen, ist insbesondere im Hinblick auf die AbloÈsung des ErloÈsabzugsverfahren durch die Kostenausgliederung im Jahre 2002, bei der Ermittlung des Restbudgets von besonderer Bedeutung (§ 12 BPflV 1995). 31 2 z 30 05 Steuerung des Leistungsangebotes mit Hilfe der KostentraÈgerrechnung Inhalt Wirtschaftliches Ûberleben nur bei langfristiger Vollkostendeckung BMG-Schema als eine erste Orientierung Suchen Treffer Hilfe Auch im Krankenhausbereich kann ein Leistungsangebot nur auf der Basis einer langfristigen Vollkostendekkung aufrechterhalten werden. Nur kurzfristig kann auf eine volle Kostenerstattung verzichtet werden, um aber in dieser Zeit geeignete Anpassungsmaûnahmen vorzunehmen, falls auf der ErloÈsseite des Leistungsangebotes keine Besserung zu erwarten ist. Ein auf Dauer nicht kostendeckungsfaÈhiges bzw. nicht konkurrenzfaÈhiges Leistungsangebot muû eingeschraÈnkt oder gar aufgehoben werden. Die Transparenz von Leistungen und Kosten ist Voraussetzung fuÈr ein effizientes Kosten- und Produktmanagement. Die Kalkulation der verschiedenen Leistungseinheiten erhoÈht die Transparenz uÈber die Wirtschaftlichkeit der Leistungserstellung und ist deshalb ein wichtiges internes Controlling-Instrument. Nachfolgend soll anhand einer Behandlung, die entsprechend dem Fallpauschalen-Katalog nach Anlage 1 zur BPflV 1995 als Fallpauschale abzurechnen ist, die Vorgehensweise bei einer Nachkalkulation demonstriert werden. Die Struktur zur Ermittlung der Leistungen und Kosten ist grundsaÈtzlich sowohl fuÈr die Nach-, Vor- und Plankalkulation geeignet. Beispiel fuÈr eine Fallpauschalen-Nachkalkulation Ûberblick und angesprochene Kostenstellen Mit einer Fallpauschale werden saÈmtliche Leistungen fuÈr einen bestimmten Behandlungsfall verguÈtet. Entsprechend muÈssen u. a. die Kosten des Ørztlichen Dienstes, des Pflegedienstes, des medizinisch-technischen Dienstes, des Funktionsdienstes, des Medizinischen Bedarfs, der Instandhaltungen Medizintechnik, der GebrauchsguÈter fuÈr den medizinischen Bedarf sowie die Kosten der Basisleistungen in die Kalkulation einbezogen werden. Eine erste Orientierung zur Fallpauschalen-Kalkulation kann das 32 Steuerung des Leistungsangebotes mit Hilfe der KostentraÈgerrechnung Inhalt Suchen 2 z 30 05 Hilfe Treffer Schema des Bundesministerium fuÈr Gesundheit sein (kurz BMG-Schema, s. Bundesministerium fuÈr Gesundheit 1995 b S. III 19). Danach wird der Einsatz an Leistungen und Sachmitteln wie folgt untergliedert: z Stationsleistungen: Sie verursachen Personalkosten fu Èr Ørzte und Pflegepersonal sowohl auf der Normalstation wie auch auf Stationen mit abweichender PflegeintensitaÈt, z. B. der Intensivstation. z Operationsleistungen: Hier sind die Personalkosten des Ørztlichen Dienstes und des Funktionsdienstes sowohl der schneidenden Abteilung wie auch der AnaÈsthesie zu beruÈcksichtigen. Sofern ein Kardiotechniker anwesend ist, fallen auch fuÈr den medizinisch-technischen Dienst Personalkosten an. z Untersuchungs- und Behandlungsleistungen (U+B-Leistungen): Sie umfassen die Leistungen der Medizinischen Institutionen (Labor-, RoÈntgenleistungen etc.); entsprechend sind die Personalkosten fuÈr den Ørztlichen Dienst und den medizinisch-technischen Dienst einzubeziehen. z Basisleistungen: Unter den Basisleistungen sind alle Leistungen fuÈr die nicht-medizinische Infrastruktur ± wie z. B. Verwaltungs- und Versorgungsleistungen ± zusammengefaût. Die Kostenstruktur entspricht der des Basispflegesatzes, mit dem die sog. Hotelkosten erstattet werden. z Sachmitteleinsatz: Zu den Leistungen des Personals kommt der Sachmitteleinsatz hinzu. Er umfaût fuÈr die Bereiche Station, Operation und Untersuchung und Behandlung nur Sachleistungen des medizinischen Bedarfs inkl. der medizinisch-pflegerischen GebrauchsguÈter und der Instandhaltung Medizintechnik. Alle 33 2 z 30 05 Steuerung des Leistungsangebotes mit Hilfe der KostentraÈgerrechnung Inhalt Suchen Treffer Hilfe uÈbrigen nicht medizinisch-pflegerisch bedingten Sachkosten werden im Bereich der Basisleistungen erfaût. z Zu diesem BMG-Schema sind einige Anmerkungen zu machen. Technischer Dienst Nicht erfaûte Dienste Blatt K8 Alle Kostenarten einbeziehen Der gesamte technische Dienst wird gemaÈû BMG-Schema unter den Basisleistungen beruÈcksichtigt. Im Rahmen der Leistungs- und Kalkulationsaufstellung Blatt K2 (Anlage 3 zu § 17 Abs. 4 BPflV 1995) wird der Anteil der Medizintechnik jedoch uÈber saÈmtliche inanspruchnehmende Abteilungen verteilt. Das BMG-Schema gibt keine Auskunft daruÈber, wie z. B. mit den Kosten fuÈr den aÈrztliche Schreibdienst, die Sterilisation, die Apotheke usw. zu verfahren ist. Die Fallpauschalen-Kalkulation sollte sich weitgehend an dem Blatt K8 der Leistungs- und Kalkulationsaufstellung (Anlage 3 zu § 17 Abs. 4 BPflV 1995) orientieren, das die Grundlage fuÈr die Kostenausgliederung im Jahr 2002 bildet. Zu beachten ist jedoch, daû auch in diesem Schema einige Kosten nicht explizit beruÈcksichtigt werden, obwohl es sich um medizinisch-pflegerische Kosten handelt, die fuÈr Fallpauschalen und Sonderentgelte bedeutend sind; so z. B. Kosten fuÈr z den Aufwachraum, z interne Konsile, z die Notfallaufnahme, z die Zentralsterilisation, z die Apotheke. GrundsaÈtzlich sind in die Kalkulation der Fallpauschalen jedoch alle Kostenarten einzubeziehen, die auch in den AbteilungspflegesaÈtzen bzw. dem Basispflegesatz beruÈck34 Steuerung des Leistungsangebotes mit Hilfe der KostentraÈgerrechnung Inhalt Suchen 2 z 30 05 Hilfe Treffer sichtigt werden, sofern sie nicht anderweitig ± beispielsweise uÈber ZuschlaÈge zu den Fallpauschalen ± erstattet werden. Als Beispiel fuÈr eine Erstattung uÈber ZuschlaÈge koÈnnen Kosten fuÈr AusbildungsstaÈtten genannt werden. FuÈr die oben erwaÈhnten Kosten sollte also jeweils ein Verfahren festgelegt werden, das sie in die Kalkulation einbindet. So koÈnnten diese Kosten z. B. auf die einzelnen anfordernden Bereichen moÈglichst verursachungsgerecht umgelegt oder uÈber einen pauschalen Verrechnungssatz dem Fallpauschalen-Patienten direkt zugeordnet werden. Die in der Fallpauschalen-Nachkalkulation retrospektiv ermittelten Ist-Kosten dienen als Basis fuÈr die Ermittlung der Plankosten, die in den prospektiven Ansatz der gesetzlichen Kostenausgliederung eingehen. Bereiche. Im nachfolgenden Beispiel wird eine Fallpauschale aus dem Bereich der Chirurgie naÈher untersucht. Dementsprechend werden insbesondere folgende Kostenstellen in die Rechnung einbezogen: z Stationsleistungen: ± Normalstation Allgemeine Chirurgie; ± Zentralsterilisation, Apotheke, Medizintechnik. z Operationsleistungen: ± Zentral-OP; ± Zentralsterilisation, Apotheke, Medizintechnik. z Untersuchungs- und Behandlungsleistungen: ± Radiologie, Labor, EKG etc.; ± Zentralsterilisation, Apotheke, Medizintechnik. z Sonstige Bereiche: ± Schreibdienst, Stationssekretariate. z Basisleistungen: ± Gemeinsame Kostenstellen (sofern nicht medizinisch-pflegerisch); 35 Retrospektive und prospektive Kosten Beispiel Chirurgie 2 z 30 05 Steuerung des Leistungsangebotes mit Hilfe der KostentraÈgerrechnung Inhalt Suchen Treffer Hilfe ± Versorgungseinrichtungen (sofern nicht medizinisch-pflegerisch). ABC-Analyse bei SachguÈtern Der Sachmitteleinsatz wird in den einzelnen Bereichen beruÈcksichtigt. FuÈr die medizinisch-pflegerischen SachguÈter empfiehlt es sich, eine ABC-Analyse anzustellen, d. h. relativ wenige, aber hochwertige A-GuÈter (z. B. Implantate) sind von vielen, jedoch niederwertigen B- und C-GuÈtern (z. B. Einwegmaterial) abzugrenzen. Die A-GuÈter sollten ± soweit moÈglich ± patientenbezogen erfaût werden; die B- und C-GuÈter werden zunaÈchst in den einzelnen Bereichen erfaût und deren Kosten von dort mit Hilfe geeigneter SchluÈssel auf die Fallpauschalen-Patienten umgelegt. Kosten bestehen in der Regel aus einer Mengen- und einer Wertkomponente: Kosten = Menge ´ Preis Muster. Insgesamt koÈnnen somit die oben genannten Bereiche nach folgendem Muster betrachtet werden: 1. Personalkosten a) Mengenkomponente je Dienstart b) Wertkomponente je Dienstart 2. Sachkosten a) A-GuÈter b) B- und C-GuÈter 3. Umlagen von den Vorkostenstellen: Zentralsterilisation, Apotheke, Medizintechnik. Stationsbereich 1. Personalkosten: Ørztlicher Dienst a) Mengenkomponente Als Mengenkomponente fuÈr den Ørztlichen Dienst wird in der Regel der Belegungstag herangezogen. Be36 Steuerung des Leistungsangebotes mit Hilfe der KostentraÈgerrechnung Inhalt Suchen 2 z 30 05 Hilfe Treffer noÈtigt wird also einerseits die Anzahl der Pflegetage pro Jahr als Summe aus den Berechnungstagen (Budgetbereich) und den Belegungstagen (Fallpauschalenbereich) der jeweiligen Abteilung ± in unserem Beispiel der Chirurgie ± und andererseits die Verweildauer (Belegungstage) des Fallpauschalen-Patienten. b) Wertkomponente Die Wertkomponente wird aus den jaÈhrlichen Bruttopersonalkosten (inkl. Sozialabgaben, Altersversorgung und Beihilfen) fuÈr den Ørztlichen Dienst der Abteilung, in diesem Fall der Chirurgie abgeleitet. So sind aus den gesamten Bruttopersonalkosten die Anteile fuÈr operative Leistungen und Leistungen im Untersuchungs- und Behandlungsbereich der Ørzte ± anhand von Aufzeichnungen oder SchaÈtzungen ± herauszurechnen. Die verbleibenden Kosten fuÈr den Stationsbereich werden durch die gesamten Berechnungs- und Belegungstage der Chirurgie dividiert, so daû man einen Kostensatz pro Pflegetag erhaÈlt. Durch Multiplikation mit der patientenindividuellen oder durchschnittlichen Verweildauer ergeben sich die Personalkosten Ørztlicher Dienst fuÈr den Fallpauschalen-Patienten. Beispiel z 1. Bruttopersonalkosten Ørztlicher Dienst Chirurgie p. a. 800 000 DM 2. davon Anteil fuÈr den stationaÈren Bereich (z. B. 60%) 480 000 DM 3. Anzahl Pflegetage Chirurgie p. a. 10 000 PT 4. Kostensatz je Pflegetag (Pos. 2 /Pos. 3) 48 DM/PT 37 Bruttopersonalkosten Kostensatz pro Pflegetag 2 z 30 05 Steuerung des Leistungsangebotes mit Hilfe der KostentraÈgerrechnung Inhalt Suchen Treffer 5. Verweildauer des FP-Patienten 6. Kosten Ørztl. Dienst fuÈr diesen Patienten (Pos. 4 ´ Pos. 5) Pflegepersonalregelung Hilfe 8 PT 384 DM 1. Personalkosten: Pflegedienst a) Mengenkomponente Zur Ermittlung der Kosten fuÈr den Pflegedienst dienen als Mengenkomponente die Pflegeminuten nach der 1996 ausgelaufenen Pflegepersonalregelung (PPR). Intern wird die PPR jedoch weiterhin fuÈr die Festlegung des zeitlichen Pflegeaufwandes angewandt; d. h. der einzelne Patient wird weiterhin einmal taÈglich aufgrund der fuÈr ihn notwendigen Pflegeleistungen einer bestimmten Pflegestufe zugeordnet. Mit der Einteilung der Allgemeinen Pflege in Grundleistungen (A1), erweiterte Leistungen (A2) und besondere Leistungen (A3) und der Speziellen Pflege ebenfalls in Grundleistungen (S1), erweiterte Leistungen (S2) und besondere Leistungen (S3) ergeben sich 9 verschiedene Pflegestufen (§ 4 Abs. 1 PPR), denen jeweils pauschal bestimmte Minutenwerte zugeordnet werden (§ 6 Abs. 2 PPR). Hinzukommen ein Pflegegrundwert je Patient und Tag (gem. § 6 Abs. 1 PPR 30 Minuten) und ein Fallwert je Krankenhausaufenthalt (gem. § 6 Abs. 3 PPR 70 Minuten). FuÈr die Mengenkomponente Pflegedienst wird die Anzahl der gesamten jaÈhrlichen PPRMinuten der Station und die PPR-Minuten je Fallpauschalen-Patient benoÈtigt. 38 Steuerung des Leistungsangebotes mit Hilfe der KostentraÈgerrechnung Inhalt Suchen 2 z 30 05 Hilfe Treffer b) Wertkomponente Die Wertkomponente enthaÈlt alle Bruttopersonalkosten fuÈr den Pflegedienst einschlieûlich der Kosten fuÈr KrankenpflegeschuÈlerinnen und -schuÈler und Nachtwachen, den anteiligen Kosten fuÈr die Pflegedienstleitung etc. Die zurechenbaren Teile der Wertkomponente werden durch die insgesamt angefallenen Pflegeminuten der betreffenden Station dividiert. Man erhaÈlt einen Kostensatz je PPR-Minute mit dem die fuÈr den Fallpauschalen-Patienten angefallenen Pflegeminuten multipliziert werden. 2. Sachkosten a) A-GuÈter Die A-GuÈter (im stationaÈren Bereich v. a. Blutkonserven, Untersuchung in fremden Instituten und Konsile) sollten patientenbezogen erfaût werden, so daû anhand der Preise die entsprechenden Kosten dem Fallpauschalen-Patienten direkt zugeordnet werden koÈnnen. b) B- und C-GuÈter Nachdem die A-GuÈter bestimmt sind, laÈût sich der Verbrauch an B- und C-GuÈter wertmaÈûig durch Subtraktion des wertmaÈûigen Verbrauchs an A-GuÈtern von den gesamten medizinisch-pflegerischen Sachkosten im Stationsbereich ermitteln. Dieser Wert kann nun entweder uÈber den VerrechnungsschluÈssel ¹Pflegetagª (wie oben fuÈr den Ørztliche Dienst beschrieben) oder uÈber den VerrechnungsschluÈssel ¹PPR-Minutenª (wie oben fuÈr den Pflegedienst beschrieben) auf die Fallpauschalen-Patienten umgelegt werden. 3. Umlagen In einem ersten Schritt sind die medizinisch-pflegerischen Personal- und Sachkosten von den Vorkosten39 Kostensatz je PPR-Minute Stationsbereich Umlagen 2 z 30 05 Steuerung des Leistungsangebotes mit Hilfe der KostentraÈgerrechnung Inhalt Suchen Hilfe stellen Zentralsterilisation, Apotheke und Medizintechnik auf die Endkostenstellen (Station, OP, U+B) zu verrechnen. Idealerweise liegen genaue Aufzeichnungen daruÈber vor, welche Kostenstelle wieviel von diesen Vorkostenstellen jeweils angefordert hat (z. B. Summe der Sterilguteinheiten nach anfordernden Kostenstellen). Ist dies nicht der Fall, koÈnnen fuÈr die Zentralsterilisation und die Medizintechnik Ergebnisse einer ExpertenschaÈtzung als UmlageschluÈssel herangezogen werden. Die Kosten der Apotheke koÈnnen uÈber einen umsatzproportionalen Zuschlagssatz auf die Arzneimittelkosten zugeschluÈsselt werden. Nachdem dem Stationsbereich entsprechende Kosten zugeordnet sind, werden diese in einem zweiten Schritt uÈber geeignete SchluÈssel auf den Fallpauschalen-Patienten umgelegt werden. FuÈr die Kosten fuÈr Sterilisation und Medizintechnik empfiehlt sich wieder der ¹Pflegetagª als BezugsgroÈûe. FuÈr die Kosten der Apotheke kann ± sofern die Arzneimittelkosten patientenbezogen erfaût werden ± der im ersten Schritt ermittelte Zuschlagsatz verwendet werden. UmlageschluÈssel schaÈtzen Gleichzeitigkeitsfaktor Treffer Operationsbereich 1. Personalkosten: Ørztlicher Dienst a) Mengenkomponente Im OP-Bereich wird der Ørztliche Dienst untergliedert in den operativen Dienst und den AnaÈsthesiedienst. Die Mengenkomponente fuÈr den operativen oder schneidenden Ørztlichen Dienst setzt sich zusammen aus den patientengebundenen OP-Minuten und dem Gleichzeitigkeitsfaktor (GZF). Der GZF gibt an, wie viele Personen jeweils bei der Operation anwesend sind. Die patientenindividuellen OP-Minuten umfassen 40 Steuerung des Leistungsangebotes mit Hilfe der KostentraÈgerrechnung Inhalt Suchen 2 z 30 05 Hilfe Treffer die RuÈstzeiten vor und nach der Operation (z. B. HaÈndewaschen, Lagern des Patienten, jedoch nicht die Wegezeiten zum OP) sowie die Schnitt-Naht-Zeiten (S-N-Z). Sofern die RuÈstzeiten nicht patientenbezogen erfaût werden, sind je Dienstart Durchschnittswerte zu ermitteln. Ggf. sind hier auch die Betreuungszeiten im Aufwachraum mit einzubeziehen. FuÈr den aÈrztlichen AnaÈsthesiedienst sind die Ein und -Ausleitungszeiten (X-X-Z) und der GZF zu erfassen. b) Wertkomponente FuÈr die Wertkomponente werden die auf die operativen Leistungen entfallenden Bruttopersonalkosten (BPK) herangezogen und in Beziehung zu den gesamten OP-Zeiten der betrachteten Periode (in der Regel ein Jahr) gesetzt. Man erhaÈlt so jeweils einen Kostensatz je OP-Minute fuÈr den operativen und anaÈsthesiologischen Ørztlichen Dienst. Durch Multiplikation der patientenindividuellen OP-Minuten mit diesen KostensaÈtzen ergeben sich die Arztkosten im OP-Bereich (hier fuÈr die Chirurgie und die AnaÈsthesie) fuÈr den Fallpauschalen-Patienten. 1. Personalkosten: Funktionsdienst a) Mengenkomponente Auch der Funktionsdienst wird im OP-Bereich differenziert in den operativen Funktionsdienst und den AnaÈsthesie-Funktionsdienst. FuÈr den operativen Funktionsdienst werden ± wie fuÈr den operativen Ørztlichen Dienst ± die Schnitt-Naht-Zeiten als Grundlage genommen. Hinzu kommen die RuÈstzeiten fuÈr den Funktionsdienst, die in der Regel hoÈher sind als die fuÈr den Ørztlichen Dienst, und der GZF fuÈr den Funktionsdienst, ggf. auch hier Betreuungszeiten im Aufwachraum. FuÈr den AnaÈsthesie-Funktionsdienst wer41 Kostensatz je OP-Minute HoÈhere RuÈstzeiten 2 z 30 05 Steuerung des Leistungsangebotes mit Hilfe der KostentraÈgerrechnung Inhalt Kostensatz je OP-Minute Suchen Treffer Hilfe den die Einleitungs-Ausleitungszeiten, RuÈstzeiten und der GZF benoÈtigt. b) Wertkomponente Analog zu Ermittlungen fuÈr den Ørztlichen Dienst wird auch fuÈr den Funktionsdienst jeweils ein Kostensatz je OP-Minute fuÈr den operativen Funktionsdienst und den AnaÈsthesie-Funktionsdienst errechnet. Das folgende Beispiel soll die Ermittlung der AnaÈsthesiePersonalkosten veranschaulichen (die Personalkostenwerte sind der Kostenstelle 92510 entnommen): Beispiel z A. Ørztlicher Dienst AnaÈsthesie 1. Bruttopersonalkosten (BPK) Ørztlicher Dienst AnaÈsthesie p. a. 1 877 627 DM 2. abzgl. der Kosten fuÈr Leistungen auûerhalb des OPs (z. B. 30%) p. a. 563 288 DM 3. Summe: verbleibende Personalkosten p. a. (Pos. 1. ± Pos. 2.) 1 314 339 DM 4. Zeitaufwand insges. fuÈr die AnaÈsthesie (Einleitungs-Ausleitungszeit) p. a. 664 200 Min 5. Durchschnittlicher Gleichzeitigkeitsfaktor (GZF) p. a. 1,1 6. Zeitaufwand insges. fuÈr die AnaÈsthesie p. a. (Pos. 4. ´ Pos. 5.) 730 620 Min 7. Kostensatz je OP-Minute (Pos. 3. / Pos. 6.) 1,80 DM/Min 8. Zeitaufwand fuÈr einen FP-Patienten (Einleitungs-Ausleitungszeit) 82 Min 9. GZF 1,2 10. Zeitaufwand insges. fuÈr den FPPatienten (Pos. 8. ´ Pos. 9.) 98 Min 42 Steuerung des Leistungsangebotes mit Hilfe der KostentraÈgerrechnung Inhalt Suchen 2 z 30 05 Hilfe Treffer 11. BPK Ørztlichen Dienst AnaÈsthesie fuÈr den FP-Patienten (Pos. 7. ´ Pos. 10.) 176,40 DM B. Funktionsdienst AnaÈsthesie 1. BPK OP-Funktionsdienst AnaÈsthesie p. a. 886 520 DM 2. Zeitaufwand insges. fuÈr die AnaÈsthesie (Einleitungs-Ausleitungszeit) p. a. 664 200 Min 3. RuÈstzeiten insges. fuÈr den AnaÈsthesie-Funktionsdienst p. a. 258 060 Min 4. Durchschnittlicher GZF p. a. 1,8 5. Zeitaufwand insges. fuÈr die AnaÈsthesie p. a. ([Pos. 2. + Pos. 3.] ´ Pos. 4.) 1 660 068 Min 6. Kostensatz je OP-Minute (Pos. 1./Pos. 5.) 0,53 DM/Min 7. Zeitaufwand fuÈr einen FP-Patienten (Einleitungs-Ausleitungszeit) 82 Min 8. RuÈstzeiten fuÈr den FP-Patienten 45 Min 9. GZF 1,7 10. Zeitaufwand insges. fuÈr den FPPatienten ([Pos. 7. + Pos. 8.] ´ Pos. 9.) 216 Min 11. BPK Funktionsdienst AnaÈsthesie fuÈr den FP-Patienten (Pos. 6. ´ Pos. 10.) 114,43 DM BPK Ørztlicher Dienst und Funktionsdienst (Pos. auch 11. + Pos. A. 11.) 290,83 DM 2. Sachkosten a) A-GuÈter Die A-GuÈter sollten ± wie im stationaÈren Bereich ± auch im OP-Bereich patientenbezogen erfaût werden, so daû die entsprechenden Kosten dem Fallpauschalen-Patien43 2 z 30 05 Steuerung des Leistungsangebotes mit Hilfe der KostentraÈgerrechnung Inhalt Suchen Treffer Hilfe ten direkt zugeordnet werden koÈnnen. Hier kommen insbesondere Implantate, Transplantate, Narkosebedarf und Blutkonserven als A-GuÈter in Betracht. b) B- und C-GuÈter Die Ermittlung der B- und C-GuÈter erfolgt dann analog zum Stationsbereich. Als VerrechnungsschluÈssel werden die OP-Minuten angesetzt: die Schnitt-NahtZeiten fuÈr die Sachkosten der operierenden Abteilung und die Einleitungs-Ausleitungszeiten fuÈr die Sachkosten der AnaÈsthesie. 3. Umlagen Auch dem OP-Bereich werden medizinisch-pflegerische Kosten von den Vorkostenstellen Zentralsterilisation, Apotheke und Medizintechnik zugeordnet, die uÈber den VerrechnungsschluÈssel ¹OP-Minutenª auf die Patienten umgelegt werden koÈnnen. U+B-Leistungen der Medizinischen Institutionen Untersuchungs- und Behandlungsbereich Die Untersuchung- und Behandlungsleistungen werden von den Kostenstellen der Medizinischen Institutionen erbracht. Sie umfassen u. a. die Bereiche RoÈntgendiagnostik und -therapie (Kostenstelle 920), Laboratorien (Kostenstelle 922) und Funktionsdiagnostik (Kostenstelle 923). Die Leistungen dieser Bereiche werden in der Regel nach einem Tarifwerk getrennt nach leistender und anfordernder Kostenstelle erfaût (z. B. GOØ, DKG-NT, Haustarife). Diese Tarife ordnen den unterschiedlichen Leistungen spezifizierte Punktzahlen zu. Anhand der Anzahl der Leistungen und den zugehoÈrigen Punkten ergibt sich einerseits die Gesamtpunktzahl der Leistungsstelle und andererseits ± patientenbezogene Leistungserfassung vorausgesetzt ± die von einem Fallpauschalen-Patienten in Anspruch genommenen Punkte. 44 Steuerung des Leistungsangebotes mit Hilfe der KostentraÈgerrechnung Inhalt Suchen Hilfe Treffer Mit Hilfe dieser Punktzahlen koÈnnen saÈmtliche Kosten (Personal- und Sachkosten, ebenso wie die Umlage von Vorkostenstellen) gleichermaûen behandelt werden. Durch GegenuÈberstellung der Gesamt-, Personal- oder Sachkosten usw. und der Gesamtpunktzahl erhaÈlt man entsprechende Punktwerte. Diese Punktwerte werden wiederum mit der einem Fallpauschalenpatienten zugeordneten Punktzahl multipliziert, um so die Gesamt-, Personaloder Sachkosten usw. fuÈr diesen Bereich je Patient zu erhalten. Beispiel z 2 z 30 05 1. Gesamtkosten der Kostenstelle Radiologie p. a. 2 247 000 DM 2. davon Bruttopersonalkosten p. a. 1 472 000 DM 3. davon Sachkosten p. a. 686 000 DM 4. davon Umlagen aus der Zentralsterilisation p. a. 89 000 DM 5. Gesamtleistung der Kostenstelle Radiologie p. a. 18 187 984 Punkte 6. Gesamt-Punktwert Radiologie (Pos. 1./Pos. 5.) 0,124 DM/Pkt. 7. davon Punktwert Personalkosten (Pos. 2./Pos. 5.) 0,081 DM/Pkt. 8. davon Punktwert Sachkosten (Pos. 3./Pos. 5.) 0,038 DM/Pkt. 9. davon Punktwert Zentralsterilisation (Pos. 4./Pos. 5.) 0,005 DM/Pkt. 10. von einem FP-Patienten angeforderte Leistungen 1500 Punkte 11. Gesamtkosten fuÈr Radiologieleistungen (Pos. 6. ´ Pos. 10.) 186 DM 45 Punktzahlen ermoÈglichen Gleichbehandlung aller Kosten 2 z 30 05 Steuerung des Leistungsangebotes mit Hilfe der KostentraÈgerrechnung Inhalt Suchen Treffer 12. davon Personalkosten (Pos. 7. ´ Pos. 10.) 13. davon Sachkosten (Pos. 8. ´ Pos. 10.) 14. davon Kosten Zentralsterilisation (Pos. 9. ´ Pos. 10.) Abgrenzungsprobleme Haustarife Vor allem der aÈrztliche Schreibdienst Hilfe 121,50 DM 57 DM 7,50 DM Voraussetzung fuÈr eine derartige Verteilung der Kosten ist jedoch, daû sich zum einen die Bereiche als leistende Kostenstellen klar voneinander abgrenzen und die Kosten kostenstellenbezogen erfaût werden. Sofern das nicht der Fall ist ± haÈufig z. B. beim Ørztlichen Dienst im Funktionsbereich, wo nicht kontinuierlich ein Arzt vor Ort ist, sondern mehrere Ørzte sporadisch dort Patienten untersuchen ± sollten geeignete Aufzeichnungen gefuÈhrt werden, anhand derer die Kosten verursachungsgerecht zugeordnet werden koÈnnen. Auûerdem ist zu bedenken, daû die gaÈngigen Tarifwerke (GOØ, DKG-NT) aus dem niedergelassenen Bereich abgeleitet sind und Leistungen des Ørztlichen Dienstes beschreiben. Um dem medizinisch-technischen Dienst gerecht zu werden, der auch Leistungen ausfuÈhrt, die in den uÈblichen Tarifen nicht definiert sind (z. B. Suchen von RoÈntgenaufnahmen im Archiv), koÈnnten hauseigene Tarife angelegt werden. Zu beachten ist dabei jedoch, daû insoweit eine Vergleichbarkeit verschiedener KrankenhaÈuser nicht gegeben ist. Sonstige Bereiche HinzugefuÈgt werden muÈssen die Bruttopersonal- und Sachkosten, die im Bereich des aÈrztlichen Schreibdienstes (Kostenart medizinisch-technischer Dienst) anfallen. Eine Zuordnung erfolgt in der Regel uÈber den VerrechnungsschluÈs46 Steuerung des Leistungsangebotes mit Hilfe der KostentraÈgerrechnung Inhalt Suchen 2 z 30 05 Hilfe Treffer sel ¹Anzahl der FaÈlleª. Die gesamten Bruttopersonalkosten fuÈr den aÈrztlichen Schreibdienst werden durch die Fallzahl dividiert. Mit dem Kostensatz je Fall erhaÈlt man ein direkt dem Fallpauschalen-Patient zurechenbares Ergebnis. Alle sonstigen medizinisch-pflegerischen Kosten des Krankenhauses, die bisher noch nicht beruÈcksichtigt worden sind und nicht anderweitig erstattet werden, koÈnnen z. B. uÈber den VerrechnungsschluÈssel ¹Pflegetagª in die Fallpauschalen-Kalkulation einbezogen werden. Basisbereich Die Basisleistungen, d. h. alle nicht medizinisch-pflegerischen Leistungen, werden von den Gemeinsamen Kostenstellen, Kostenstellengruppe 90, sowie den Versorgungseinrichtungen, Kostenstellengruppe 91, erbracht, sofern die einzelnen Kostenstellen nicht bereits in den bisher beschriebenen Bereichen beruÈcksichtigt worden sind (z. B. Apotheke 917, Zentralsterilisation 918). Als Mengenkomponente kommt als Verrechnungseinheit der ¹Pflegetagª in Frage. Die Wertkomponente ergibt sich z zum einen aus den Bruttopersonalkosten der beteiligten Kostenstellen wie z. B. die Kosten fuÈr ± Klinisches Hauspersonal, ± Wirtschafts- und Versorgungsdienste, ± den Technischen Dienst (sofern nicht Medizintechnik), ± Verwaltungsdienst, z und zum anderen aus den entsprechenden nicht-medizinisch-pflegerischen Sachkosten, so z. B. die Kosten fuÈr ± Lebensmittel und bezogene Leistungen, ± Wasser, Energie, Brennstoffe, ± Wirtschaftsbedarf, 47 Basisleistungen der Gemeinsamen Kostenstellen und der Versorgungseinrichtungen Mengen-, Wertkomponente 2 z 30 05 Steuerung des Leistungsangebotes mit Hilfe der KostentraÈgerrechnung Inhalt Suchen Treffer Hilfe ± Verwaltungsbedarf, ± Steuern und Abgaben, Versicherungen, ± Instandhaltung (sofern nicht medizinisch-technische GeraÈte), ± GebrauchsguÈter, soweit nicht den anfordernden Abteilungen zugerechnet (medizinisch-technische GebrauchsguÈter), ± Zinsen fuÈr Betriebsmittelkredite. Dem Patienten zuordenbare Kosten Die Kosten- und Leistungsrechnung als Grundlage fuÈr zielgerichtete Entscheidungen Kostenartenrechnung KostentraÈgerrechnung Die angefallenen Kosten werden durch die Anzahl Pflegetage dividiert, so daû man einen Kostensatz je Pflegetag erhaÈlt. Anhand der patientenindividuellen Verweildauer eines Fallpauschalen-Patienten ergeben sich die dem Patienten zuzuordnenden Kosten. Beurteilung der LeistungsfaÈhigkeit des Angebotes Das Krankenhausangebot besteht aus breit gefaÈcherten Einzelleistungen. Die LeistungsfaÈhigkeit soll hier lediglich am Beispiel von Fallpauschalen eroÈrtert werden, da dafuÈr festgelegte Preise gegeben sind. FuÈr Sonderentgelte lassen sich aÈhnliche Ûberlegungen anstellen. Bei Sonderentgelten, die mit Fallpauschalen korrespondieren, kann man bei der Sonderentgelt-Kalkulation ggf. auf das OP-Modul der Fallpauschalen-Kalkulation zuruÈckgreifen. Die fuÈr eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit notwendigen Daten auf der Kostenrechnungsseite stehen mit der oben vorgestellten Struktur einer KostentraÈgerrechnung fuÈr eine Fallpauschale zur VerfuÈgung. Die Dateneinspeisung erfolgt aus der Kostenartenrechnung, die OriginaÈr-Daten werden wegen der gesetzlichen Anforderungen ± Stichwort Pagatorik ± aus der Buchhaltung abgeleitet. Ûber die Kostenstellenrechnung werden die Kostenarten soweit wie moÈglich verursachungsgerecht den ¹Orten 48 Steuerung des Leistungsangebotes mit Hilfe der KostentraÈgerrechnung Inhalt Suchen 2 z 30 05 Hilfe Treffer des Entstehensª zugerechnet, um sie von dort in die KostentraÈgerrechnung zu uÈberfuÈhren. Zur Kalkulation einer Fallpauschale werden entsprechend den oben vorgefuÈhrten Rechnungen die fuÈr den Leistungskomplex einer Fallpauschale angefallenen Kosten ermittelt. GrundsaÈtzlich sind dabei nur diejenigen Kosten zu beruÈcksichtigen, die nach der Abgrenzungsverordnung beruÈcksichtigt werden koÈnnen, also z. B. keine Abschreibungen und Finanzierungskosten fuÈr GebaÈude und Ersteinrichtung. Die auf diese Weise zusammengestellten Kosten fuÈr eine ausgewaÈhlte Fallpauschale werden den mit der Fallpauschale erzielten ErloÈsen gegenuÈbergestellt. Bei Kostendeckung hat man in diesem Fall seine LeistungsfaÈhigkeit unter Beweis gestellt. Es ist jedoch zu pruÈfen, ob selbst bei einem positiven Gesamtergebnis u. U. einzelne Kostenbereiche der Fallpauschale zu Unterdeckungen fuÈhren, die durch Ûberdeckung in anderen Bereichen kompensiert werden. Es ist daher notwendig, die Personal- und Sachkostenseite im medizinisch-pflegerischen Sektor und bei den Basisleistungen jeweils naÈher zu untersuchen. Solche Untersuchungen sind um so dringlicher, wenn das Ergebnis negativ ausgefallen ist. In diesem Fall sind die einzelnen Segmente der Fallpauschale daraufhin zu untersuchen, wo es an der wirtschaftlichen LeistungsfaÈhigkeit mangelt und ob Verbesserungen auf der Kostenseite moÈglich sind. Wenn letzteres verneint werden muû, waÈre in einem naÈchsten Schritt zu pruÈfen, ob das Angebot fuÈr die untersuchte Fallpauschale bestehen bleiben soll. Wegen des noch bis zum Jahre 2001 bestehenden ErloÈsabzugsverfahrens ± mit dessen Hilfe werden nicht abgedeckte Kosten 49 Fallpauschale Kostendeckung Ûber-/Unterdeckung Wirtschaftliche LeistungsfaÈhigkeit Noch geht ErloÈsabzugsverfahren 2 z 30 06 Ausblick Inhalt Suchen Treffer Hilfe einer Fallpauschale uÈber den Abteilungspflegesatz verguÈtet und somit kompensiert ± ist eine solche Beibehaltungsstrategie bis zum Zeitpunkt der gesetzlichen Kostenausgliederung machbar. Danach werden nicht gedeckte Kosten nicht mehr erstattet. 2 z 30 | 06 Ausblick Die Kosten- und Leistungsrechnung des Krankenhauses unterliegt besonderen Reglementierungen, die in der Vergangenheit z. T. erheblichen VeraÈnderungen unterlagen und auch in Zukunft unterliegen werden. Darauf hat sich die Krankenhausleitung einzustellen. Zum Teil werden neue Konturen im Hinblick auf die VeraÈnderungen des bisher praktizierten dualen Finanzierungssystems erkennbar. Eine solche Entwicklung wird sich in besonderem Maûe auf die Kosten- und Leistungsrechnung niederschlagen. Es kann daher davon ausgegangen werden, daû die Kosten- und Leistungsrechnung im Krankenhaus noch mehr an Bedeutung gewinnen und der Schwierigkeitsgrad, den die Kosten- und Leistungsrechnung an die dafuÈr Verantwortlichen in Zukunft stellt, sich noch erhoÈhen wird. Die vorliegende VeroÈffentlichung ist unter Mitarbeit von Frau Dipl.-Betriebswirtin Roswitha Prott entstanden. Ihr gilt mein besonderer Dank. Literatur Bundesministerium fuÈr Gesundheit (Hrsg) (1995 a) Leitfaden zur EinfuÈhrung von Fallpauschalen und Sonderentgelten gemaÈû Bundespflegesatzverordnung 1995. Schriftenreihe des Bundesministeriums fuÈr Gesundheit, Bd 44. Nomos, Baden-Baden 50 Ausblick Inhalt Suchen 2 z 30 06 Hilfe Treffer Bundesministerium fuÈr Gesundheit (Hrsg) (1995 b) Kalkulation von Fallpauschalen und Sonderentgelten fuÈr die Bundespflegesatzverordnung 1995. Schriftenreihe des Bundesministeriums fuÈr Gesundheit, Bd 45. Nomos, Baden-Baden Bundesministerium fuÈr Gesundheit (Hrsg) (1997) Gutachten Weiterentwicklung der Fallpauschalen und Sonderentgelte nach der Bundespflegesatzverordnung. Schriftenreihe des Bundesministeriums fuÈr Gesundheit, Bd 93. Nomos, BadenBaden Deutsche Krankenhaus Verlagsgesellschaft (1998) Krankenhausrecht ± Rechtsvorschriften des Bundes und der LaÈnder. DuÈsseldorf Dietz O, Bofinger W (1998) Krankenhausfinanzierungsgesetz, Bundespflegesatzverordnung und Folgerecht, Kommentare. 26. Nachlieferung Februar 1999. Kommunal- und Schul-Verlag, Wiesbaden Eichhorn S, Schmidt-Rettig B (Hrsg) (1995) Krankenhausmanagement im Werte- und Strukturwandel: Handlungsbedarf fuÈr die Praxis. Kohlhammer, Stuttgart Berlin KoÈln Eiff W von (1999) KrankenhaÈuser im Leistungsvergleich. Verlag Bertelsmann Stiftung, GuÈtersloh Haubrock M, Peters S, SchaÈr W (Hrsg) (1997) Betriebswirtschaft und Management im Krankenhaus. Ullstein Mosby, Berlin Wiesbaden Hentze J, Kehres E (1996) Kosten- und Leistungsrechnung in KrankenhaÈusern. Kohlhammer, Stuttgart Berlin KoÈln Hentze J, Huch B, Kehres E (Hrsg) (1998) Krankenhaus-Controlling. Kohlhammer, Stuttgart Berlin KoÈln Keun F (1999) EinfuÈhrung in die Krankenhaus-Kostenrechnung, 3. Aufl. Gabler, Wiesbaden Raem AM, Schlieper P (Hrsg) (1996) Der Arzt als Manager. 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