Mögliche Folgen für die Pflege Inhalt Suchen 2 z 24 02 Hilfe Treffer 2 z 24 DRGs und die Auswirkungen auf den Pflegebereich Jürgen Hollick inhaltsüberblick Im Mittelpunkt des Beitrags steht diese Frage: Welche Konsequenzen hat die Einführung von DRGs für die Pflege und welche Erwartungen knüpfen sich dabei an die verschiedenen Ebenen der Pflegehierarchie (Basis, Führung, Ausbildung)? Als wichtig wird der Einbezug aller von der Einführung der DRGs Betroffenen, insbesondere der im Pflegebereich Tätigen, angesehen. 2 z 24 | 01 Januar 2002 Grundidee der DRGs „Diagnosis Related Groups“ (DRGs) wollen nach dem Prinzip der Gruppierung Fälle im Krankenhaus zusammenfassen, die einen ähnlichen Kostenaufwand verursachen. Dadurch soll eine leistungsbezogene Darstellung aller Krankenhausfälle erfolgen. Im Gegensatz zum bisherigen System der Fallpauschalen wird dabei sicherer differenziert und weniger auf einen „automatischen“ Ausgleich von besonders schweren und besonders leichten Fällen gesetzt. Vielmehr werden diese Erschwernis- oder Erleichterungsgründe von vornherein berücksichtigt und mittels verschiedener zusätzlicher Parameter bestimmt und in der Eingruppierung berücksichtigt. Zusammenfassung in vergleichbare Gruppen z! Eine grundsätzliche Darstellung des DRG-Systems findet sich im Kapitel 2.21. 2 z 24 | 02 Mögliche Folgen für die Pflege Im Folgenden soll diskutiert werden, mit welchen Auswirkungen die Pflege durch die Einführung der neuen 1 2 z 24 02 Mögliche Folgen für die Pflege Inhalt Mitwirkung an der Umgestaltung auch für die Pflege sinnvoll Der Leistungsaspekt Hauptdiagnose, Nebendiagnose Suchen Treffer Hilfe Vergütungsregeln zu rechnen hat. Grundsätzlich liegt es nahe anzunehmen, dass sich die Folgen für den Pflegebereich in engen Grenzen halten. Man sollte meinen, dass die Patienten einen bestimmten Aufwand von Pflegeleistung einfach benötigen und dieser Aufwand sich kaum ändern wird, egal wie die diagnostische Bezeichnung für die Erkrankung im Einzelfall nun lauten wird. Diese Vorstellung ist nicht richtig, da Pflege nicht von aktuellen Entwicklungen im Gesundheitswesen abzukoppeln ist. Vielmehr dürfte es für die im Pflegebereich Tätigen sinnvoll sein, bei den schwerwiegenden Veränderungen im Gesundheitswesen durch die Umstellung der Vergütungssystematik mitzuwirken. Entscheidend ist, dass das System der DRGs eine relativ strenge Leistungsorientierung einführt. Daher ist davon auszugehen, dass damit auch auf der Pflege die Anforderung lastet, ihre Leistung nachvollziehbar darzustellen. Dieser Anforderung wird sich die Pflege auf Dauer nicht entziehen können und auch nicht wollen. Mit Blick auf den Pflegebereich sei auf die Einteilung in Haupt- und Nebendiagnose eingegangen. Im Leitfaden zur Erstellung der Diagnosenstatistik nach § 16 BPflV wird festgelegt: „Als Hauptdiagnose ist grundsätzlich die Diagnose anzugeben, die hauptsächlich die Dauer der stationären Behandlung in der jeweiligen Fachabteilung (bzw. im Krankenhaus) beeinflusst bzw. den größten Anteil an medizinischen Leistungen verursacht hat.“ Die Nebendiagnose definiert sich als „eine Krankheit oder Beschwerde, die entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des Krankenhausaufenthalts entwickelt hat“. Als Nebendiagnosen dürfen nur Auffälligkeiten kodiert werden, die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass zusätzliche therapeutische, 2 Mögliche Folgen für die Pflege Inhalt Suchen Hilfe Treffer diagnostische Maßnahmen oder ein erhöhter Betreuungs-, Pflege und/oder Überwachungsaufwand notwendig waren. Daraus wird üblicherweise eine verlängerte Dauer des Krankenhausaufenthalts resultieren. An diesem Punkt stellt sich die Frage, wo Möglichkeiten bestehen, die Pflege als gesonderter Leistungserbringer zu berücksichtigen. Hier bestehen grundsätzlich mehrere Alternativen. So ist z. B. ein Einbringen ab dem 2., dem 3. oder dem 4. Schritt der Fallkostenermittlung machbar. Auch die Zuordnung zu einer Nebendiagnose könnte ein gangbarer Weg sein, um einen erhöhten Aufwand bei zusätzlicher Pflegeleistung oder aber auch um die Pflegeleistung als solches insgesamt abzubilden. Voraussetzung ist in jedem Fall eine diskutable Darstellung von Pflegeleistung. Januar 2002 2 z 24 02 Beschreibung von Pflegeleistung In bereits angewendeten DRG-Systemen anderer Länder wird für die Pflege kurzerhand ein Basissatz angenommen und unabhängig vom tatsächlichen Pflegeaufwand innerhalb der DRGs verrechnet. Diese Vorgehensweise ist zwar möglich, verschenkt dabei aber die Chance, endlich auch die Pflegearbeit individuell und leistungsorientiert zu bewerten (s. a. Kap. 5.01 und 5.02). Daneben ist zu berücksichtigen, dass sich bei einem geänderten Behandlungssystem auch die Intensität der Pflege ändert und dem Rechnung getragen werden sollte. Ein anderer Ansatz ist es also, dass sich die Pflege an ihrer tatsächlich geleisteten Arbeit messen lassen muss. Dazu sind entsprechende Instrumentarien auszuwählen und so einzusetzen, dass valide Ergebnisse zu erwarten sind. Eine Möglichkeit wäre, den Pflegekostensatz an die tatsächlich geleistete Pflegearbeit anzupassen und auf 3 Ansatzpunkt für die Pflege Nur Basissatz ist schlechte Lösung Messung der Leistung in der Pflege 2 z 24 02 Mögliche Folgen für die Pflege Inhalt Erfahrungen mit der PPR Erhebungsverfahren in der Schweiz: LEP, PRN Problem: Pflege ist mehr als die reine Handlung Suchen Treffer Hilfe Grund individueller Erhebungen festzustellen. Seitens des Deutschen Pflegerates wurde hierzu die Erhebungsmethode der Pflegepersonalregelung (PPR) empfohlen (Stand Oktober 2000). Wie die Erfahrungen mit der PPR gezeigt haben, ist die Pflege durchaus auch in der Lage, dabei verantwortungsvoll mit Daten umzugehen. Neben der Erhebung von Ergebnissen ist darüber hinaus durch die Leitenden Pflegepersonen sehr energisch die Berücksichtigung dieser Ergebnisse einzufordern. Gerade am Schicksal der PPR wurde deutlich, dass es nicht ausreichend ist, valide Daten zu erheben. Es ist von ebenso großer Bedeutung, diese Daten in der politischen und organisationsinternen Diskussion zu verwenden. Erhebung von Leistungsdaten In einigen Spitälern der Schweiz wird der Pflegeaufwand durch Erhebung der einzelnen Tätigkeiten und einem dazu geschätztem Zeitaufwand erfasst. Die dabei verwendeten Instrumentarien sind z. B. die Leistungserfassung in der Pflege (LEP) oder das „Projet de Recherche en Nursing“ (Pflegeforschungsprojekt PRN). Beide Instrumente sind geeignet, die Einzelleistungen der Pflege darzustellen und in einen Zusammenhang mit der DRGs zu setzen. Sehr sorgfältig und mit einer Vielzahl von Beispielen versehen sind diese beiden Systeme auf der Homepage des Schweizer ZIM von Wolfram Fischer dargestellt (www.fischer-zim.ch). Die Problematik bei diesen Erhebungsmethoden bleibt aber dabei bestehen, dass Pflegeleistung auf die rein technische Seite der Tätigkeiten begrenzt ist. Es wird nicht berücksichtigt (und kann in diesem Zusammenhang auch nicht berücksichtigt werden), dass Pflege häufig über das 4 Mögliche Folgen für die Pflege Januar 2002 Inhalt Suchen 2 z 24 02 Hilfe Treffer reine Pflegehandeln hinausgeht. Die Hinterlegung von Tätigkeiten mit Schätzwerten erfasst erneut nur den Bedarf an kausal nachweisbaren Tätigkeiten und deren Zeitaufwand, und das nicht einmal besonders valide. Ausgeklammert bleibt ein objektiv nachgewiesener Bedarf und die tatsächlichen Bedürfnisse der Patienten. Somit bieten sich diese Tätigkeiten gerade zu an, Rationalisierungsmaßnahmen zum Opfer zu fallen. Pflege findet außerdem in einem Umfeld statt, welches neben der Durchführung von Tätigkeiten einen relativ großen personalen Anteil hat. Es werden Leistungen erbracht, die nicht ohne weiteres in ein Raster von einzelnen Pflegetätigkeiten passen und auch nicht ohne weiteres quantitativ beschreibbar sein werden. Es sei hier z. B. an die Wirkung reiner Anwesenheit ohne ausdrückliches Tun gedacht. Hierfür sind weitergehende Überlegungen nötig. Nicht ohne Grund bezweifeln viele Pflegetheoretiker, dass Pflege sich darauf reduzieren lässt, was Pflegende tun. Beschreibung von Anforderungen Eine Alternative zur Beschreibung von Einzelleistungen wäre die Beschreibung von Anforderungen von Seiten des einzelnen Patienten. Aus dieser Vorgabe könnte sich dann ein möglicher Zeitkorridor ergeben, der von der Pflegeperson mit Einzeltätigkeiten zu füllen ist. Eine Vorgehensweise in dieser Form würde Raum für kreative Ansätze in der Pflege lassen und wäre vermutlich auch der Individualität des einzelnen Patienten eher angemessen. Eine bereits umfassend evaluierte Beschreibung von Anforderungen an die Pflege ist das System der Pflegediagnostik. In den folgenden Ausführungen wird aus5 Pflege lässt sich nicht in quantitatives Raster pressen Anforderungsbeschreibung als standardisierte Vorgabe Das System der Pflegediagnostik 2 z 24 02 Mögliche Folgen für die Pflege Inhalt Suchen Treffer Hilfe schließlich die Pflegediagnostik besprochen, eine Berücksichtigung von damit oft verbundenen Pflegeinterventionskatalogen erfolgt nicht. Definition Pflegediagnose Diagnosen in der Pflege Die North American Nursing Diagnosis Association (NANDA) definiert: z« Eine Pflegediagnose ist die klinische Beurteilung der Reaktionen von Einzelpersonen, Familien oder sozialen Gemeinschaften auf aktuelle oder potentielle Probleme der Gesundheit oder im Lebensprozess. (Moorhouse u. Doenges 1994) Integration der Pflegeleistung in das DRG-System Pflegediagnosen stellen eine vereinheitlichte Sprachregelung zur Beschreibung menschlicher Reaktionen auf Situationen dar. Die Vereinheitlichung erfolgt dadurch, dass Begriffe bestimmten Merkmalen zugeordnet werden. Damit ist prinzipiell beschrieben, was auch innerhalb des DRG-Systems ausgedrückt werden soll. Gleiche Problemstellungen erfordern gleichen Aufwand und damit gleiche Kosten. Evtl. vorliegende Abweichungen müssen möglichst genau beschrieben und begründet werden. Es scheint damit eine praktikable Lösung, Pflegeleistung mittels Pflegediagnostik in das DRG-System zu integrieren. Erwähnenswert ist, dass damit nicht nur eine Schnittstelle im interprofessionellen Verkehr geschaffen (wie im Folgenden noch aufgezeigt werden soll), sondern auch Anschluss an europäischen Standard gefunden wird. 6 Mögliche Folgen für die Pflege Inhalt Suchen 2 z 24 02 Hilfe Treffer Patient/in Anamnese Anamnese zur ärztlichen Diagnostik zur Pflegediagnostik ICD-Diagnose Pflegediagnosen Evaluation Therapieziele Pflegeziele Pflegeinterventionen Planung von Therapiemaßnahmen Planung von Pflegemaßnahmen Januar 2002 Abb. 1: Nahtstelle für Pflege und Medizin im Bereich der Diagnostik Das systemische Modell der Diagnostik Wo immer man die Pflegediagnosen in das DRG-System integrieren wird, werden die Pflegenden sich mit kommunizierbaren Leistungsbeschreibungen in die Patientenklassifizierung einbringen müssen. Kommunizierbar bedeutet hier, dass Struktur und Terminologie der Leistungsbeschreibung auch außerhalb der Berufsgruppe verstehbar sein muss. Wenn das gegeben ist, sind gangbare Kommunikationswege zu finden, auf denen ein Austausch über die Klassifikation stattfinden kann. Aufgrund der strukturellen und terminologischen Ähnlichkeiten bietet sich ein Austausch im Rahmen einer Visite an, die von Kerres u. Hollick (1999) als systemische Visite beschrieben wurde. Die umfangreichen Berührpunkte können vor allem bei einer streng patientenorientiert durchgeführten Visite genützt werden. Seitens der Pflege ist hier innerhalb eines Primary-Nurse- oder Bezugspersonen-Systems zu agieren. Strukturvergleich DRGs vs. Pflegediagnosen Im Vergleich zwischen Pflegediagnosen und DRGs fällt zuerst ins Auge, dass Pflegediagnosen einen Zustand fest7 Keine Integration ohne Kommunizierbarkeit Systemische Visite 2 z 24 02 Mögliche Folgen für die Pflege Inhalt Suchen Treffer Hilfe Pflegediagnose: schwierige Standardisierung stellen und diesen anhand einiger Merkmale beschreiben. Grundsätzlich ist dieses System nicht primär darauf ausgerichtet, Maßnahmen zu standardisieren, sondern eher eine ergebnisorientierte Begründung für Maßnahmen unterschiedlichster Art zu liefern. Die Vorgehensweise könnte dabei wie folgt beschrieben werden: z Merkmale werden festgestellt. z Ein dazu passender Diagnosetitel wird vergeben. z Anhand der festgestellten Merkmale wird nach der Behandlung überprüft, ob sich eine Änderung ergeben hat. DRGs: Beschreibung des Ressourcenverbrauchs Im Gegensatz dazu erheben DRGs einen bestimmten Zustand und ordnen ihm einen Ressourcenverbrauch und somit Kostenaufwand zu. DRGs beschreiben dabei eher den Ressourcenverbrauch auf Seiten der Institution unter Berücksichtigung patientenbezogener Informationen. Pflegediagnosen beziehen sich demgegenüber ausschließlich auf eine Situation eines Patienten. Der Aufwand wird dabei nicht beachtet. Während also DRGs einer interprofessionellen Verständigung zum Zwecke der Verwaltung dienen, sind Pflegediagnosen vor allem für den intraprofessionellen Austausch gedacht. Sie sollen eine Sprache vereinheitlichen und sicherstellen, dass mit identischen Begriffen auch immer identische Sachverhalte und identische Sachverhalte immer mit identischen Begriffen belegt werden. Selbstverständlich ist die Folge auch eine verbesserte Beschreibbarkeit der Leistung, wenn eine Veränderung im erhobenen Patientenzustand nachgewiesen werden kann. In beiden Fällen jedoch steht ein erzieltes Ergebnis im Vordergrund und nicht mehr so sehr die Frage, was im Einzelfall getan worden ist. Ziel: Vereinheitlichung der Sprache Die wesentliche Schnittstelle 8 Mögliche Folgen für die Pflege Januar 2002 Inhalt Suchen 2 z 24 02 Hilfe Treffer Vorgehensweise bei der Klassifizierung Als entscheidendes Problem bei der Zusammenführung von DRG und Pflege beschreibt Fischer (2001) die geringe Kostenhomogenität des Pflegeanteils in einem sowieso schon schwer ausgleichbaren Bereich der Klassifikation nach Gruppen. Für die Pflege ist es nach Fischer von Bedeutung, dass sie die Entscheidung trifft, ob sie bei den DRG-Pauschalen als Faktor zur Gewichtung innerhalb einer Schweregradkategorie (CC-Kategorie) oder aber auf der Seite der DRG-Klassifikation selbst ansetzt. Geht man von der zweiten Lösung aus, wird in jedem Fall der tatsächliche Pflegeaufwand mit Instrumentarien wie den bereits beschriebenen festgestellt werden müssen und daraus eine Beiordnung der Pflege erfolgen. Pflege kann dann gemäß ihres Aufwandes in die Klassifikation mit einbezogen werden und die Homogenität verbessern. Zur Einbeziehung der Pflege in die Klassifikation selbst ist auf ICD-10-Codes zurück zu greifen, die analog zu Pflegediagnosen Zustände abbilden. Bei einer ganzen Reihe von ICD-10-Codes ist die Ähnlichkeit sehr ausgeprägt, ein Vergleich und eine gemeinsame Verwendung sind naheliegend. Auf die Kodierung von ICD-10-Merkmalen ist besonders dann zu achten, wenn diese für die ärztliche Behandlung wenig relevant und damit aus ärztlicher Sicht nicht zwingend zu berücksichtigen wären. Eine weitere Alternative wäre nach Fischer (2001), die „ärztlich-ökonomisch definierten Basisfallgruppen zu akzeptieren, und eine anschließende Verfeinerung nach Ressourcen-Intensität vorzuschlagen, die nicht nur wie üblich auf ICD-10-Begleitdiagnosen beruht, sondern auch auf kostenrelevanten Pflegediagnosen“. Auch hier ist der intensive Austausch in ausdrücklich dafür errichteten Beratungsstrukturen zwischen Pflege und Medizin von hoher 9 Problem: geringe Kostenhomogenität des Pflegeanteils Rückgriff auf die ICD-10-Codes Mittelfristig pragmatische Alternative 2 z 24 02 Mögliche Folgen für die Pflege Inhalt Ein dritter Weg: eigenständige Pflegekostengruppen Umwälzung im Gesundheitswesen betrifft auch die Pflege Suchen Treffer Hilfe Bedeutung. Pragmatisch betrachtet scheint dies der gangbarste Weg, da hier bereits vorbereitete Wege der DRGs beschritten werden würden. Zusätzliche Regelungen müssten nicht gefunden werden. Die Verbindung zwischen ICD-10 und Pflegediagnosen wurde umfassend von Kerres u. Hollick (1998) beschrieben und mit Beispielen untermauert. Diese Lösung würde zwar einerseits die Pflege erneut zu einem Appendix ärztlicher Beurteilung machen. Für eine Übergangsphase und in der momentanen politischen Situation scheint dies aber eine mittelfristig praktikable Lösung zu sein. Die aus pflegerischer Sicht interessanteste Lösung wäre die Bildung eigenständiger Pflegekostengruppen auf der Basis von Pflegediagnosen. Damit wäre die Pflege als größter Kostenblock im Klinikbetrieb ausdrücklicher und deutlicher in die Verantwortung genommen, als dies bei den anderen Modellen der Fall wäre. Der Position der klinischen Pflege würde sowohl de facto als als auch de jure mit einer solchen Lösung am besten Rechnung getragen. Der Aufwand wäre allerdings erheblich. Bei der Zuordnung eines Falls zu einer DRG wäre die Pflege dann aber auch gezwungen, sich auf eine Pflegekostengruppe einzugrenzen. Im Rahmen dieser Eingrenzung könnte jedoch für die Pflegeleistungserbringung eine breite Flexibilität erreicht werden. Einziges Messkriterium wäre ausschließlich das Pflegeergebnis. Geändertes Leistungsangebot Über die Arbeit in den einzelnen Einrichtungen und Stationen wird die Pflege auch an weiteren Stellen gefordert sein. Pflegende werden sich darauf einstellen müssen, dass durch die geänderte Sichtweise in den Krankenhäusern Arbeitsplätze abgebaut werden bzw. die Tätigkeit ei10 Mögliche Folgen für die Pflege Januar 2002 Inhalt Suchen 2 z 24 02 Hilfe Treffer nem eklatanten Wandel unterzogen wird (vgl. Kap. 18.02.02). So ist damit zu rechnen, dass durch die neuen Vergütungsstrukturen eine zunehmende Verkürzung der Verweildauer in den Bereichen der Akutbehandlung eintreten wird. Dies ist auch der politische Wille, befindet sich doch Deutschland mit seiner Verweildauer europaweit in der Spitze. Daraus resultiert sicherlich eine weitere Verdichtung der Arbeit und eine Ausweitung von diagnostischen und akutbezogenen, aber auch von Verwaltungsmaßnahmen. Gleichzeitig wird es in vielen Einrichtungen zu einer Spezialisierung des Angebotes kommen, die ebenfalls nicht an den Pflegenden vorbeigehen wird. Auch diese werden sich spezialisieren müssen. Verkürzte Verweildauern bedeuten nicht unbedingt auch einen abnehmenden Pflegebedarf, allerdings dürfte es deutlicher als bisher zu hinterfragen sein, inwieweit es notwendig ist, diesen Pflegebedarf in den therapeutisch und diagnostisch hochgerüsteten Akutkrankenhäusern zu befriedigen. Gegebenenfalls ist hier die Kreativität und Entwicklungsfreude der Pflegenden gefragt, die mit grundsätzlich neuen Produkten auf den Markt gehen könnten. Neben einem Ausbau des ambulanten Angebotes wären auch bisher noch nicht angedachte Entwicklungen im extramuralen Sektor gefragt. Die gezielte Nutzung solcher Angebote würde dann die Steuerung durch eine weiter zu entwickelnde Überleitungspflege unabdingbar notwendig machen. Die Pflegeperson fungierte an dieser Stelle als Case Manager und hätte den Patienten einer genau auf ihn zugeschnittenen Institution zuzuführen (Kap. 5.01.01). Die Präzision dieser Arbeit schlägt sich dann messbar z. B. in den Zahlen der Rückläufer nieder. Es ist im Interesse jeder Einrichtung, hier möglichst präzise zu arbeiten, um nicht erstattete Zusatzkosten zu vermeiden. 11 Reaktion auf niedrigere Verweildauer der Patienten 2 z 24 02 Mögliche Folgen für die Pflege Inhalt Patientenorientierte Pflege wird notwendig Umgang mit der verdichteten Arbeitsbelastung Mitarbeiter mit unterschiedlicher Qualifikation Hochqualifizierte Mitarbeiter Suchen Treffer Hilfe Zudem wird deutlich, dass durch das neue Vergütungssystem eine mit allen Konsequenzen zunehmend am einzelnen Patienten orientierte Pflege erforderlich sein wird: Allein schon um zusätzliche Kosten für die Einrichtung zu minimieren, aber auch, um dem Geist des Systems Rechnung zu tragen, das durch seine hochdifferenzierte Kategorisierung danach verlangt, in dieser Richtung genutzt zu werden. Personaleinsatz und -berechnung Durch die verdichtete Arbeitsbelastung als Folge kürzerer Verweildauern wird es zu einer Änderung in der Gestaltung von Dienst- oder Einsatzplänen kommen. Die Mitarbeiter werden gezielt zu Zeiten eingesetzt werden müssen, an denen Arbeitsspitzen zu vermuten sind. Die bisherige Praxis, Arbeitsspitzen nach Möglichkeit abzubauen, um eine gleichmäßige Besetzung auf Station vorhalten zu können, kann überdacht werden. Gezielte Erzeugung von Arbeitsspitzen zu einem Zeitpunkt, der sich für eine Konzentration von Personal eignet, und die Bildung größerer Überlappungszeiten sind zu erwarten. Dies kann kein Allheilmittel gegen Personalnotstände sein, aber eine Möglichkeit von mehreren, um mit Arbeitsverdichtungen anders umzugehen als durch den Versuch, sie zu vermeiden. Ein weiterer Aspekt kann die Mischung von Mitarbeitern unterschiedlicher Qualifikation sein. Nicht unbedingt wird für jede Tätigkeit eine hochqualifizierte Pflegeperson gebraucht werden. Ein gut organisiertes Bezugspersonensystem (Primary Nurse System) verträgt auch den Einsatz weniger qualifizierter Mitarbeiter an manchen Stellen. Diesen „Skill-Mix“ gilt es zu bedenken. Im anderen Fall wird die schnellere Entlassung von Patienten in manchen Institutionen dazu führen, dass die 12 Mögliche Folgen für die Pflege Inhalt Suchen 2 z 24 02 Hilfe Treffer Januar 2002 Zahl der hoch- und höchstqualifizierten Mitarbeiter aufgestockt werden muss. Wenn damit die Verweildauer verkürzt, die Steuerung von Patienten durch die Institutionen beschleunigt und die Rückläuferquote verringert werden kann, muss schnellstmöglich zu diesem Mittel gegriffen werden. Dokumentation Eine wesentliche Auswirkung, die sich sofort im klinischen Alltag bemerkbar machen wird, ist die Notwendigkeit einer differenzierteren Dokumentation. Es wird kaum ausbleiben können, dass bei einer Vergütungsform, die sich an einem homogenen Leistungs- und RessourcenKonzept orientiert, die Begründung für den jeweiligen Ressourcenverbrauch eingefordert werden wird – insbesondere dann, wenn in einer Institution der Verbrauch höher als in anderen Institutionen liegt. Grundsätzlich verfügt die Pflege über die dazu notwendigen Instrumente und sie werden auch zum Einsatz gebracht (Kap. 5.02.03). Zu überprüfen ist die Genauigkeit, mit der dieser Einsatz erfolgt. Bereits seit 1985 ist Pflegeplanung gesetzlich für Pflegepersonen vorgeschrieben. Nach wie vor scheint hier noch umfangreicher Verbesserungsbedarf vorzuliegen. Es wird zur genauen Bestimmung des Ressourcenverbrauchs und seiner Begründung nicht vermeidbar sein, dass die Pflege eine genaue Beschreibung ihrer Leistungen vollzieht. Die Materialien der Pflegeplanung bieten hier die ideale Grundlage. In diesem Rahmen ist genau festzuhalten was warum und in welcher Form geschieht, eine regelmäßige Wirkungskontrolle ist vorgesehen. Es mag zum heutigen Zeitpunkt noch ungeklärt sein, wie eine eingetretene Wirkung zu dokumentieren ist. Die Form 13 Zwang zur Differenzierung Nutzung der Pflegeplanung 2 z 24 02 Mögliche Folgen für die Pflege Inhalt Suchen Treffer Hilfe der DRGs deutet darauf hin, dass sich dies auf ein relativ strikt objektiviertes Messen begrenzen wird. Das mag man aus pflegerischer Sicht beanstanden, zu verändern ist es im Moment nicht. Zweckmäßig ist es vielmehr, damit aktiv zu arbeiten, um finanzielle Einschnitte und Unterbewertung zu vermeiden. Besonders in Altenund Pflegeheimen Geringer ärztlicher Bedarf, hoher Pflegebedarf Beispiel: Oberschenkelhalsbruch Neue Angebote Insbesondere im Bereich des SGB XI, also den Alten- und Pflegeheimen, werden neue Angebote entstehen müssen. Diese sind dann auch mit den Kostenträgern bezüglich ihrer Finanzierung zu verhandeln, da andere als die bisher berücksichtigten Leistungen erbracht werden müssen. Die Notwendigkeit zu diesen neuen Angeboten wird durch die zu erwartende Verkürzung der Liegezeit in den Krankenhäusern entstehen. Die Liegezeit orientiert sich im Wesentlichen am Bedarf nach ärztlicher Leistung bei den Patienten. Aus den Kliniken werden nun Menschen entlassen und in Heimbereiche überwiesen werden, die bei relativ geringem Bedarf nach ärztlicher Leistung einen noch erheblichen Pflegebedarf aufweisen. Exemplarisch könnte hier ein älterer Mensch mit einer Oberschenkelhalsfraktur nach einem Sturz genannt werden. Nach der OP wird er, vorausgesetzt die Wunde weist einen normalen Heilungsverlauf auf, nur wenige Tage ärztliche Betreuung brauchen, aber auf Grund seiner Hilfsbedürftigkeit und Gefährdung noch längere Zeit pflegerische Unterstützung. Diese Pflegeleistung kann, schon wegen des erheblichem Umfangs an sog. Spezieller Pflege, nicht im Rahmen der SGB-XI-Leistung erbracht werden. Hier müssen besondere Regelungen geschaffen werden, so z. B. die Finanzierung durch einen Tagessatz, der dem quantitativ erhöhten und inhaltlich geänderten Pflegebe14 Mögliche Folgen für die Pflege Inhalt Suchen 2 z 24 02 Hilfe Treffer darf Rechnung trägt. Es werden hier sicherlich eine Reihe Leistungen erbracht werden müssen, die zum Leistungsbereich des SGBV zu zählen sind. Januar 2002 z! Für die Pflege ergibt sich hieraus die Notwendigkeit, Neue Angebote mit neuen Angeboten auf dem Markt zu erscheinen. Es sei hier z. B. an „Brückenstationen“ oder sog. „Integrierende Pflegeeinrichtungen“ gedacht, in denen hochwertige Pflegeleistung erbracht werden kann, ohne dass weitergehende Leistungen von ärztlicher Behandlung und Diagnostik andauernd vorgehalten werden muss. Erste Vorschläge dazu wurden bereits von Hollick (1998) oder Bauer u. Hollick (2001) erbracht. Auch aus dem Bereich der ambulanten Pflege könnten hier Vorstöße erfolgen, sofern Einrichtungen willens und in der Lage sind, eine hochwertige Rund-um dieUhr-Pflege vorzuhalten. Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch nicht abgesehen werden, wie die Kostenträger oder der Gesetzgeber darauf reagieren werden. Es liegt aber an der Pflege, aktiv in das Diskussionsgeschehen einzutreten, statt sich passiv den Entwicklungen hinzugeben. Professionalisierung Eine Vielzahl von Forderungen, die seitens der Pflege in den letzten 20 Jahren erhoben wurden, könnten sich durch die Einführung der DRGs als überlebenswichtige Maßnahme erweisen. Insbesondere ist hier an die Präzisierung und Sicherung von Aufgabenbeschreibungen, eine Ausweitung der Kompetenzen von Pflegenden und an eine Novellierung der Ausbildung zu denken. 15 Die Forderungen sind älter als die DRGs 2 z 24 02 Mögliche Folgen für die Pflege Inhalt Sicherheit nur mit Professionalisierung. . . . . . und mit Kompetenz Eigenständigkeit statt Assistenz . . . Suchen Treffer Hilfe Wenn durch die DRGs die Verweildauern in den Kliniken tatsächlich spürbar gesenkt werden können und wenn dadurch z. B. die Pflege und Betreuung von Patienten außerhalb herkömmlicher Klinikbetriebe ausgeweitet werden muss, so ist es unabdingbar notwendig, dass der Bürger im ambulanten und teilstationären Bereich bei den Pflegenden ähnliche Sicherheiten vermittelt bekommt wie bei Medizinern. Es wird zur Sicherung von Behandlungsergebnissen nicht darauf verzichtet werden können, dass bestimmte „professionelle“ Tätigkeiten am Patienten auch nur noch durch Profis angeboten werden dürfen. Es wird neben der geschützten Berufsbezeichnung auch eine Reihe von geschützten Tätigkeiten geben müssen. Eine entsprechende Institution zur Überwachung und Sicherung dieses Angebotes wird nicht verzichtbar sein. Patienten, die sehr frühzeitig aus Klinikbetrieben entlassen werden, brauchen ggf. Hilfe bei der Inanspruchnahme komplementärer Einrichtungen. Die bisherige Überleitungspflege wird eine deutliche Ausweitung ihrer Kompetenzen erfahren und zu einem regelrechten CaseManagement werden. Die dort beschäftigten Personen brauchen auch die Kompetenzen, Entscheidungen fällen zu dürfen, in der Art etwa, wie es in manchen privaten Institutionen sog. Belegungskoordinatoren bereits haben. Ihnen muss die Kompetenz zugebilligt werden, eigenständig Verlegungen zu organisieren und durchzuführen. Gängige Praxis muss hier zum juristisch abgesicherten Fakt werden (Kap. 5.01). Die Ausbildung von Pflegepersonen ist zunehmend auf Diagnostizierung und dem daraus resultierenden Behandlungsbeitrag auszurichten. Pflege wird nicht länger eine Zwitterfunktion zwischen Eigenständigkeit und Assistenzfunktion beibehalten können. Durch den strikten 16 Mögliche Folgen für die Pflege Januar 2002 Inhalt Suchen 2 z 24 02 Hilfe Treffer Zwang zur Transparenz und zum Nachweis jeglicher Handlung wird auch die Pflege eine Änderung ihrer Position zu erwägen haben. Nimmt sie eigenständig teil am Diagnostizierungsund Behandlungsprozess, so muss das durch die Anwendung entsprechender Methoden deutlich werden. Diese Methoden, z. B. Diagnostik, Forschung, sind deutlich verbessert in die Curricula aufzunehmen. Pflegende werden selbsttätig ihre Vorgehensweisen begründen und benennen müssen. Die dabei eingesetzten Instrumentarien müssen präzise beherrscht werden. Die nachlässige Art, wie mit dem Pflegeprozess umgegangen wurde, darf hier keine Wiederholung finden. Soll die Pflege ihren Anteil an der Behandlung im Zusammenhang mit den DRGs finanziert sehen, muss sie ihre Eigenständigkeit auch in diesem Bereich transparent machen können, um sich langfristig mit einem großen Anteil von Selbstbestimmung und Eigenverantwortung an der Behandlung beteiligen zu können. Alternativ zu dieser Entwicklung besteht die Möglichkeit, Pflege auf die Position einer Medizinalhilfsprofession zu reduzieren. Dies kann aber dann nicht länger auf die bisher „sanfte Art“ mit weiten Bereichen von Autonomie geschehen, sondern ist in vollständiger Ausrichtung an die Vorgaben der Medizin zu vollziehen. Auf diese Art könnte die Pflege dann als Teil der ärztlichen Leistung betrachtet und in die Verrechnungsmodalitäten mit einbezogen werden. Fazit Zusammenfassend ist für die Pflege mehr denn je von Bedeutung, alle Bewegungen am Gesundheitsmarkt sehr genau im Auge zu haben und sich dort einzuklinken. Wo 17 . . . unter Anwendung entsprechender Methodik Pflege als Teil der ärztlichen Leistung Umbruch als Chance und Risiko 2 z 24 03 Mögliche Folgen im Krankenhaus und für Patienten Inhalt Zusammenspiel von Ausbildung, Einsatz und Führung Positionierung als Verbandsaufgabe 2 z 24 | 03 Suchen Treffer Hilfe möglich müssen Pflegende auch selbst Bewegungen anstossen. Dies betrifft die formalen Maßnahmen und Methoden genauso wie das politisch-gesellschaftliche Engagement. Die momentane Umbruchzeit ist ebenso eine Chance wie eine Gefahr, wobei es die Betroffenen in relativ großem Umfang in der Hand haben, sich einzubringen und ihr Umfeld zu gestalten. Pflege wird sich innerhalb der Institutionen das für sie geeignete Instrument dazu auswählen müssen, um sich an der Klassifikation beteiligen zu können. Sie wird bereits vorab darauf zu achten haben, dass ihre Mitarbeiter angemessen ausgebildet werden und ausreichend Freiraum erhalten, dieses Instrumentarium auch zu nützen. Und sie wird über ihre Führungspersonen auf umfassende Verwendung dieser Instrumentarien drängen müssen. Es besteht somit ein enger Zusammenhang zwischen Ausbildung, Einsatz und Führung in der Pflege. Pflege wird aber auch außerhalb der Institutionen stärker auf ihre Positionierung achten müssen. Die Anregungen der DRGs aufgreifend muss die Entwicklung so vielseitig sein wie die Bedarfslage der Betroffenen. Pflege kann sich dabei für diese als Fürsprecher und Vertreter profilieren, sind ihre Probleme doch eng miteinander verknüpft. Die berufspolitischen Organe in Form der Berufsverbände gibt es; nun gilt es, sie zu echten Vertretern der Profession zu machen. Mögliche Folgen im Krankenhaus und für Patienten Nachstehende Folgerungen können letztlich nur auf Vermutungen basieren. Inwieweit die neuen Vergütungssysteme tatsächlich greifen, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand genau vorhersagen, dennoch seien einige vermutete Trends diskutiert (s. a. Kap. 2.21.10). 18 Mögliche Folgen im Krankenhaus und für Patienten Januar 2002 Inhalt Suchen 2 z 24 03 Hilfe Treffer Betriebsführung des Krankenhauses Die Hoffnung der Politik ist, dass bestehende unwirtschaftliche Verhältnisse abgeschafft werden. So sind in Deutschland die Patienten erheblich länger in den stationären Einrichtungen als in den anderen europäischen Ländern. Auch werden hierzulande deutlich mehr Krankenhausbetten vorgehalten als in anderen Ländern. Da sich diese Situation nicht in einer verbesserten gesundheitlichen Lage widerspiegelt, sind hier Veränderungen notwendig. Dass solche Veränderungen ohne große Probleme machbar sind, haben die Entwicklungen der letzten Dekade gezeigt, in der Liegezeiten verkürzt und Bettenüberhänge reduziert wurden. Dennoch besteht weiterhin erhebliche Überversorgung, es werden weiterhin Betten abgebaut und Abteilungen oder sogar ganze Kliniken geschlossen werden müssen. Andererseits sind die DRGs nicht unbedingt ein Instrument zur Verringerung der Liegezeiten in Krankenhäusern. Dies ist nicht grundlegendes Ziel. Vielmehr können auf diese Weise Vergleiche zwischen verschiedenen Kliniken angestellt werden und darauf aufbauend Budgetverhandlungen gelenkt werden – wobei aber strukturelle, nicht patientenbezogene Ursachen verlängerter Liegezeiten oder höherer Kosten unberücksichtigt bleiben. Eine weitere Hoffnung besteht darin, dass zukünftig Leistung belohnt werden wird. Bisher wurden hohe Aufwendungen immer ersetzt, egal, ob sie gerechtfertigt waren oder nicht. Häuser, die sparsam wirtschafteten, bekamen weniger Geld. Zukünftig soll mehr Geld bekommen, wer auch mehr leistet. Bessere Behandlung mit schnellerer Wirkung, gezieltere Vernetzung zu extramuralen Institutionen und optimierte krankenhausinterne Planung 19 Unbefriedigende Situation in Deutschland . . . . . . trotz mancher Verbesserung Wirkung der DRGs allenfalls indirekt Leistung soll belohnt werden 2 z 24 03 Mögliche Folgen im Krankenhaus und für Patienten Inhalt Suchen Treffer Hilfe sollen sich finanziell lohnen. Künftig wird neben dem Patienten auch das Krankenhaus profitieren, wenn eine Behandlung möglichst zielgerichtet durchgeführt wird. Auch die Qualität wird ein Kriterium sein, da einerseits die Regresspflicht der Krankenhäuser verschärft, andererseits die Bezahlung bei Nachbesserungen verweigert wird. Das Krankenhaus wird also durch „qualitativ saubere Arbeit“ Gewinne machen können. Einfachere Verwaltung, erhöhter Diagnosenaufwand Verringerung der Therapievielfalt Abrechnung der Behandlung Veränderungen gibt es auch bei der Abrechnung. Da die Vielzahl unterschiedlicher Systeme wie Fallpauschalen, Sonderentgelte, unterschiedliche Pflegesätze etc. wegfallen, wird die Abrechnung und Statistik vereinfacht. Es ist zu erwarten, dass die Krankenhäuser darauf auch mit einem Abbau der Verwaltungen reagieren werden. Gleichzeitig allerdings erhöht sich der Aufwand für die Dokumentation. Da die Abrechnung von der Art und Anzahl der Diagnosen abhängig ist, muss befürchtet werden, dass sich ein erheblicher Teil ärztlicher Mühen auf die Optimierung der Diagnosenbeschreibung konzentrieren wird. Die Gefahr, dass eine Diagnose aus wirtschaftlichen Gründen gestellt wird, ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Zumindest könnte eine gewisse Verschiebung bei ähnlichen Diagnosen stattfinden oder der Trend unterstützt werden, dass bestimmte Behandlungsmaßnahmen aus ökonomischen Gründen favorisiert werden. Aber diese Gefahr besteht grundsätzlich, wenn andere als medizinische Aspekte in die Behandlung einfließen. Als weitere Auswirkung auf die Behandlung könnte eine Einengung der therapeutischen Vielfalt anstehen. Um die wirtschaftlichste Behandlungsart zu sichern, könnten Behandlungsstandards vorgegeben werden, die erheblich 20 Mögliche Folgen im Krankenhaus und für Patienten Inhalt Suchen 2 z 24 03 Hilfe Treffer Januar 2002 in die bisherige Therapiefreiheit eingreifen. Der Vorteil dabei ist, dass die beste Standardbehandlung zum Tragen kommt, der Nachteil, dass nicht immer alle Fälle standardisiert behandelt werden können. Auch hier wird die Problematik deutlich, die entstehen kann, wenn andere als medizinische Gesichtspunkte mitentscheidend für die Behandlung werden. Weitere Entwicklung im Krankenhausbereich Generell wird eine zunehmende Spezialisierung erwartet, da die Konzentration auf bestimmte Problemstellungen und die Ballung dieser Fälle an einem Ort die Behandlung in vielerlei Richtungen verbilligen kann. Das beginnt beim Einkauf, wo man im Großen besser Rabatte verhandeln kann und endet bei der Personalplanung, die dann leichter zu bewältigen sein wird. Daneben wird das Diagnostizieren einfacher, weil eine größere Routine entwickelt wird, die Vorratshaltung wird eingeschränkt und vieles andere mehr. Die Krankenhäuser tun sicherlich jetzt schon gut daran, sich darauf vorbeugend einzustellen. Mögliche Folgen für die Patienten Die prognostizierten Folgen für die Patienten sind vielfältig: Primär ergeben sie sich aus den Folgen für alle anderen Beteiligten – wobei der Patient am wenigsten dabei wird mitwirken können. Die kürzere Verweildauer ist prinzipiell positiv zu werten, vorausgesetzt, sie erfolgt in eine gesicherte Umgebung mit ausreichendem ambulanten Angebot. Hier besteht noch Nachholbedarf, insbesondere was die finanzielle Regelung ambulanter Pflegeleistungen betrifft. Dies betrifft auch die Vermeidung von Klinikeinweisungen, die bei weiterem Abbau von Klinikbetten angestrebt werden wird. 21 Zunehmende Spezialisierung Prinzipiell sind kürzere Liegezeiten positiv für Patienten 2 z 24 03 Mögliche Folgen im Krankenhaus und für Patienten Inhalt Problem chronische Krankheiten Problem Spezialisierung Der Patient – wirklich mal im Mittelpunkt? Suchen Treffer Hilfe Zu berücksichtigen ist, dass die Verkürzung der Verweildauer vor allem im Akut-Bereich greift. Dies geht zu Lasten der zunehmenden Zahl von Menschen mit chronischen oder Zivilisationserkrankungen, da die Kliniken immer weniger Betten für Patienten mit langandauernden Krankheiten vorhalten können. Das gilt auch für weniger „gewinnträchtige“ Krankheiten, wohingegen zunehmend Betten für lukrative Erkrankungen vorgehalten werden könnten. Auf Grund des geringeren diagnostischen und therapeutischen Bedarfs chronisch Kranker liegen dort auch weniger Rationalisierungspotenziale vor. Damit verringern sich auch die Einsparmöglichkeiten. So positiv es für den Akutkranken sein mag, dass er künftig nicht nur deshalb einer möglichen Untersuchung unterzogen wird, um ein neu angeschafftes Großgerät zu amortisieren, so negativ kann sich das auf die „ökonomische Attraktivität“ des chronisch Kranken auswirken, der diese Untersuchung sowieso nicht brauchte. Ein weiteres Problem könnte sich für den Patienten aus dem Zwang zur Spezialisierung ergeben. Die Spezialisierung wird sich wohl eher auf Bereiche konzentrieren, die dem Unternehmen Gewinn bringen, andere Bereiche könnten vom Abbau bedroht werden. Manche Patienten werden weite Wege in Kauf nehmen müssen, um eine Spezialklinik für ihr Leiden zu finden. Positiv wird zu bewerten sein, dass die Behandlung in jeder Hinsicht genauer auf den Betroffenen abgestimmt werden muss und auch die Nachbehandlung bereits von der Klinik aus zu regeln sein wird. Der Patient wird vielleicht dadurch einmal wirklich im Mittelpunkt stehen. 22 Mögliche Folgen im Krankenhaus und für Patienten Inhalt Suchen 2 z 24 03 Hilfe Treffer Literatur Bauer R, Hollick J (2001) Integrierende Pflegeeinrichtungen. Noch nicht veröffentlicht Fischer W (2001) Das deutsche G-DRG-Projekt und die Pflege. BALK Info 47. S. a. unter www.fischer-zim.ch Hollick J (1998) Nicht bessere, andere Leitungen braucht die Pflege. Heilberufe 2: 23 Kerres A, Hollick J (Hrsg) (1998) Medizinische Fachinformationen in der Pflege. Spitta, Balingen Kerres A, Hollick J (1999) Pflegediagnosen in Anlehnung an den ICD 10. Pflegemanagement 1 Moorhouse MF, Doenges ME (1994) Pflegediagnosen und Maßnahmen. Huber, Bern Januar 2002 Weiter 23
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