1069236358.pdf

4
Gleichbehandlung von Frauen und Männern
5 KE-37-01-219-DE-C
Chancengleichheit
für Frauen und Männer in der Europäischen Union
Jahresbericht 2000
Beschäftigung
Soziales
ISBN 92-894-1211-9
AMT FÜR AMTLICHE VERÖFFENTLICHUNGEN
DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
L-2985 Luxembourg
9 789289 412117
Europäische Kommission
Chancengleichheit für Frauen und Männer
in der Europäischen Union
Jahresbericht 2000
Beschäftigung
Soziales
Gleichbehandlung von Frauen und Männern
Europäische Kommission
Generaldirektion Beschäftigung und Soziales
Referat EMPL/G.4
Manuskript abgeschlossen im April 2001
Dokument erstellt auf der Grundlage von KOM(2001) 179 endg.
Falls Sie am Bezug des elektronischen Informationsbriefes „ESmail“ der Generaldirektion Beschäftigung und Soziales der Europäischen Kommission interessiert sind, schicken Sie bitte ein E-Mail an [email protected] –
der Informationsbrief erscheint regelmäßig in Deutsch, Englisch und Französisch.
Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa
(http://europa.eu.int).
Bibliografische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung.
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2001
ISBN 92-894-1211-9
© Europäische Gemeinschaften, 2001
Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.
Printed in Italy
GEDRUCKT
AUF CHLORFREI GEBLEICHTEM
PAPIER
INHALT
VORWORT
5
ZUSAMMENFASSUNG
7
DIE RAHMENSTRATEGIE DER GEMEINSCHAFT FÜR DIE GLEICHSTELLUNG
VON FRAUEN UND MÄNNERN (2001-2005) UND DAS NEUE AKTIONSPROGRAMM
9
GENDER-MAINSTREAMING
10
GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IM BEREICH
DER BESCHÄFTIGUNG
15
DIE GESCHLECHTERPERSPEKTIVE IN DER MENSCHENRECHTSPOLITIK
UND IN DEN AUSSENBEZIEHUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION
23
GLEICHSTELLUNG IM ERWEITERUNGSPROZESS
27
FÖRDERUNG EINER AUSGEWOGENEN VERTRETUNG VON FRAUEN
UND MÄNNERN IN ENTSCHEIDUNGSPROZESSEN
34
VORWORT
Dies ist der fünfte Jahresbericht der Kommission zur Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Europäischen Union. Der Bericht gibt einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen und politischen Initiativen auf europäischer und
nationaler Ebene im Jahr 2000. Darüber hinaus wird der Versuch unternommen, diese Entwicklungen im Kontext längerfristiger Trends und politischer Ziele zu sehen: Dabei wird der Blick zum einen in die Vergangenheit gerichtet, um die bisherigen Fortschritte zu bewerten, zum anderen in die Zukunft, um mögliche Wege für die künftige Entwicklung der Politik
in Augenschein zu nehmen. Der Bericht will nicht nur informieren, sondern versteht sich auch als Diskussionsbeitrag.
Zwar wurden beträchtliche Fortschritte erzielt, doch sind wir noch weit entfernt von einer vollständigen Beseitigung all
der Benachteiligungen und Ungerechtigkeiten, unter denen Frauen tagtäglich zu leiden haben: Das Lohngefälle zwischen
Frauen und Männern beträgt nach wie vor mehr als 20 %, die Arbeitslosenquote der Frauen ist höher als die der Männer,
und Frauen sind in der Wirtschaft und auch in sämtlichen politischen Institutionen der EU deutlich unterrepräsentiert. Zudem werden häufig nicht einmal die Grundrechte der Frauen gewahrt – wenn beispielsweise häusliche Gewalt unbestraft
bleibt oder wenn jedes Jahr Tausende von Frauen dem Menschenhandel zum Opfer fallen und wie eine Ware gekauft und
verkauft und sexuell ausgebeutet werden.
Es ist an der Zeit, dies endlich zu ändern. Die im Jahr 2000 von der Kommission beschlossene neue Rahmenstrategie für
die Gleichstellung von Frauen und Männern ist deutlicher Ausdruck der Entschlossenheit und des politischen Willens der
Gemeinschaft, die Entwicklung weiter voranzutreiben. Die Strategie zeichnet den Weg vor für konzertierte Aktionen zur
Bekämpfung geschlechtsspezifischer Benachteiligungen in sämtlichen Bereichen. Zur Unterstützung der Rahmenstrategie
wurde ein neues Aktionsprogramm für die Gleichstellung von Frauen und Männern aufgelegt, das an die Stelle des Ende
2000 ausgelaufenen Chancengleichheitsprogramms tritt. Im Rahmen des neuen Programms werden in den nächsten fünf
Jahren 50 Mio. EUR für die Förderung der Geschlechtergleichstellung bereitgestellt. In diesen fünf Jahren sollen verschiedene Aspekte der Problematik geschlechtsspezifischer Ungleichheiten beleuchtet werden.
Schwerpunktthema im Jahr 2001 ist das geschlechtsspezifische Lohngefälle. Die auf dem Lissabonner Gipfel im März
2000 ins Auge gefassten politischen Ziele – insbesondere die Anhebung der Beschäftigungsquote der Frauen auf 60 % – sind
weder erreichbar noch akzeptabel in einem Umfeld, in dem Männer um 20-30 % besser bezahlt werden als Frauen. Vor diesem Hintergrund plant die Kommission eine Kampagne zu diesem Thema, für die sie alle verfügbaren Instrumente mobilisieren wird: Sensibilisierung (Förderung transnationaler Projekte unter Einbeziehung von Regierungen und Nichtregierungsorganisationen, Austausch von Informationen und bewährten Verfahren), Neuausrichtung der Politik, insbesondere im
Rahmen der europäischen Beschäftigungsstrategie, und Entwicklung von Indikatoren mit Blick auf die Festlegung nationaler Zielvorgaben.
Bei ihren Aktionen zum Thema „gleiches Arbeitsentgelt“ – wie generell bei ihren Tätigkeiten zur Förderung der Geschlechtergleichstellung – ist der Kommission sehr an der Einbeziehung all ihrer Partner gelegen. Wir sind überzeugt, dass
ein strategisches, koordiniertes Vorgehen der beste Weg ist, um hier weiter voranzukommen, und wir freuen uns darauf, gemeinsam mit den nationalen Verwaltungen, dem Europäischen Parlament und den übrigen EU-Institutionen, den Sozialpartnern, den Nichtregierungsorganisationen und Gleichstellungsexpertinnen und -experten die im vorliegenden Bericht
umrissenen Arbeiten fortzuführen.
Abschließend möchte ich all denen meinen Dank aussprechen, die an der Erstellung des Berichts mitgewirkt haben, insbesondere den Mitgliedern des von der Kommission eingesetzten Beratenden Ausschusses für die Chancengleichheit von
Frauen und Männern.
Anna Diamantopoulou
ZUSAMMENFASSUNG
ZUSAMMENFASSUNG
Die Rahmenstrategie der
Gemeinschaft für die
Gleichstellung von Frauen und
Männern und das neue
Aktionsprogramm für den
Zeitraum 2001-2005
Im Juni 2000 hat die Kommission die erste
umfassende Rahmenstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern beschlossen, die
alle Aspekte des Themas abdeckt: Gleichstellung
im Wirtschaftsleben, in Bezug auf die sozialen
Rechte und in Bezug auf die Rechte als Bürgerinnen und Bürger; Gleichstellung in Entscheidungsprozessen; Geschlechterrollen und Stereotype. Die Strategie verknüpft gezielte Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung mit dem
Gender-Mainstreaming, d. h. der durchgängigen
Berücksichtigung der Gleichstellungsdimension
in sämtlichen Politiken der Gemeinschaft. Ganz
im Sinne dieses integrierten Ansatzes macht sich
die Strategie alle bereits verfügbaren Instrumente
und Strukturen zunutze; gleichzeitig soll die Entwicklung eines neuen Instrumentariums – in
Form von Monitoring, Indikatoren und Benchmarking – gefördert werden.
Zur Unterstützung der Strategie wurde ein Programm aufgelegt, in dessen Rahmen in den kommenden fünf Jahren 50 Mio. EUR für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern
bereitgestellt werden. Unterstützt werden Sensibilisierungsmaßnahmen, Politikanalyse und der Aufbau von Gleichstellungsnetzwerken zwischen
EU-Institutionen, nationalen Behörden, Sozialpartnern und NRO. Ziel ist es, auf eine gute
Gleichstellungspraxis hinzuarbeiten, für ein besseres Verständnis des Phänomens der geschlechtsspezifischen Diskriminierung zu sorgen und die
Hauptagierenden im Kampf gegen Ungleichheiten
zwischen Frauen und Männern zu unterstützen.
Gender-Mainstreaming
Gemäß dem Mainstreaming-Konzept hat die
EU das Gleichstellungsziel bei all ihren Tätigkeiten – und nicht nur bei denen, die unmittelbar
auf die Gleichstellung der Geschlechter gerichtet
sind – zu berücksichtigen. Das Mainstreaming ist
eine zentrale Komponente der neuen Rahmenstrategie der Gemeinschaft.
In den vergangenen zwei Jahren wurden Fortschritte vor allem in den Bereichen erzielt, in denen man ohnehin bereits am weitesten fortgeschritten war. Nun müssen unsere Anstrengungen
auf andere Bereiche ausgeweitet werden. Auch ist
es von entscheidender Bedeutung, ein effektives
Instrumentarium zur Unterstützung dieses relativ
neuen Ansatzes zu entwickeln: Benötigt werden
bessere Monitoring-Systeme und Statistiken; es
müssen ausreichende Humanressourcen bereitgestellt werden, und es sind Schulungsmaßnahmen
zur Sensibilisierung des Personals erforderlich.
Das Europäische Parlament hat sich im vergangenen Jahr bei verschiedenen Gelegenheiten zum
Mainstreaming bekannt, und der portugiesische
wie auch der französische Ratsvorsitz haben Anstöße gegeben, das Mainstreaming auf der Ebene
des Rates zum Thema zu machen.
Gleichstellung der Geschlechter im
Bereich der Beschäftigung
Nach wie vor bestehen erhebliche geschlechtsspezifische Lohnunterschiede, und die Beschäftigungsquote der Frauen liegt immer noch 18 Prozentpunkte unter der der Männer. Daher wurden
im März auf der Tagung des Europäischen Rates
in Lissabon ehrgeizige neue Zielvorgaben gemacht; insbesondere sollen Maßnahmen getroffen werden, um die Beschäftigungsquote der
Frauen von derzeit 53 % auf 60 % bis zum Jahr
2010 anzuheben.
Der Beschäftigungsstrategie fällt eine wichtige
Rolle bei der Verwirklichung dieses Ziels zu. Im
Rahmen des Schwerpunkts „Chancengleichheit“
wurde eine ganze Reihe von Maßnahmen auf den
Weg gebracht, um es Erwerbstätigen zu erleichtern, Familie und Beruf miteinander in Einklang
zu bringen. Nur wenig wurde hingegen für die
Verringerung der Lohnunterschiede zwischen
Frauen und Männern getan.
Auch im Rahmen der anderen Schwerpunkte der
Beschäftigungsstrategie – Beschäftigungsfähigkeit,
Unternehmergeist und Anpassungsfähigkeit – wird
auf die Gleichstellung der Geschlechter hingearbeitet. Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit sollten nicht zu sehr auf diejenigen
abstellen, die Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen, da auf diese Weise viele Frauen
ausgeschlossen werden, die möglicherweise arbeiten wollen, aber nicht arbeitslos gemeldet sind.
Nur wenig wurde zur Förderung der Anpassungsfähigkeit unternommen, obwohl Arbeitszeiten und
die Arbeitsorganisation generell für berufstätige
7
ZUSAMMENFASSUNG
Frauen von großer Bedeutung sind. Notwendig
sind ferner Maßnahmen, um die Zahl der in der Informations- und Telekommunikationsbranche
tätigen Frauen zu erhöhen.
Die Geschlechterperspektive in der
EU-Menschenrechtspolitik
Im Jahr 2000 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Änderung der Gleichbehandlungsrichtlinie aus dem Jahr 1976 vorgelegt. Der
Vorschlag stützt sich auf die neuen Vertragsbestimmungen zur Gleichstellung der Geschlechter
und präzisiert die Bestimmungen der Richtlinie
im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs. Die wichtigsten Neuerungen sind
folgende: Sexuelle Belästigung wird als eine Form
von Diskriminierung eingestuft; Diskriminierungsopfer können in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren künftig von Organisationen vertreten werden; und Frauen wird das Recht garantiert, nach ihrem Mutterschaftsurlaub an ihren
früheren Arbeitsplatz zurückzukehren.
Die Kommission hat ferner ihre Absicht angekündigt, im Jahr 2002 eine neue Richtlinie zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf der Grundlage von Artikel 13 EG-Vertrag vorzuschlagen.
Auf der Peking+5-Konferenz in New York hat
die EU erneut ihr Bekenntnis zu der von ihr im
Jahr 1995 unterzeichneten Aktionsplattform bekräftigt. Eine sprachliche Abschwächung des Textes hat sie verhindern können. Weniger erfolgreich waren ihre Bemühungen, die Aktionsplattform in einigen Punkten – unter anderem was
das Thema „Frauenhandel“ betrifft – zu stärken.
Das Thema „Frauenhandel“ stand im Jahr
2000 ganz oben auf der politischen Agenda. Die
Kommission setzte ihren Kampf gegen den Frauenhandel im Rahmen des Programms STOP fort
und schlug eine Verlängerung der Laufzeit des
Programms um zwei Jahre vor. Die Informationskampagne zum Thema „häusliche Gewalt“ ist
ausgelaufen, doch ist an die Stelle der Initiative
Daphne ein vollwertiges Programm getreten.
Geschlechtergleichstellung im
Erweiterungsprozess
Entsprechend dem vom Europäischen Rat in
Nizza gebilligten Strategiepapier der Kommission
zur Erweiterung ist geplant, in der ersten Hälfte
des Jahres 2001 für die meisten Länder die Verhandlungen über die Beschäftigungs- und Sozialpolitik vorläufig zum Abschluss zu bringen.
8
Ungarn, die Tschechische Republik und Litauen scheinen, was die Umsetzung der gemeinschaftlichen Gleichstellungsvorschriften in nationales Recht anbelangt, an der Spitze zu liegen.
Andere Länder haben hier noch ein ganzes Stück
Arbeit vor sich, wenngleich im Jahr 2000 gewisse
Fortschritte zu verzeichnen waren. Polen und die
Türkei scheinen im letzten Jahr keine Fortschritte bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands („acquis communautaire“) in diesem
Bereich gemacht zu haben.
Die Bewerberländer haben auch sicherzustellen, dass ihre Institutionen in der Lage sind, die
Gleichstellungsvorschriften durchzusetzen. Auch
hier sind Ungarn und Litauen am weitesten fortgeschritten. Generell reichen die institutionellen
Kapazitäten aber nicht aus. Es ist zu hoffen, dass
die Bewerberländer die im Rahmen des neuen
Aktionsprogramms für die Gleichstellung von
Frauen und Männern bestehenden Möglichkeiten einer Unterstützung nutzen werden. Bei den
vorausgegangenen Programmen war dies nur in
geringem Umfang der Fall.
Die Zahlen über Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt zeichnen ein optimistischeres Bild. So
liegt beispielsweise die Beschäftigungsquote der
Frauen über dem EU-Durchschnitt. Die Situation ist jedoch etwas komplexer: Ein nach wie vor
bestehendes geschlechtsspezifisches Lohngefälle,
der Mangel an hochwertigen Kinderbetreuungseinrichtungen und diskriminierende soziale Einstellungen sorgen dafür, dass die Erwerbsbeteiligung der Frau auf einem niedrigen Niveau bleibt.
Darüber hinaus lässt sich nach wie vor eine geschlechtsspezifische Aufteilung des Arbeitsmarktes beobachten, wobei die Frauen sich in bestimmten Berufen und Branchen konzentrieren.
Auf nationaler wie auch auf regionaler Ebene
sind Frauen in der politischen Arena und in Machtpositionen stark unterrepräsentiert. Der Frauenanteil liegt deutlich unter dem EU-Durchschnitt.
Förderung einer ausgewogenen
Vertretung von Frauen und Männern
in Entscheidungsprozessen
Auch in der EU sind Frauen nach wie vor unterrepräsentiert. Die Korrektur des bestehenden
Geschlechterungleichgewichts in Entscheidungsprozessen ist ein langwieriger Prozess – trotz der
auf nationaler und europäischer Ebene bereits getroffenen Maßnahmen. Die Arbeiten werden im
Rahmen der Strategie für die Gleichstellung von
Frauen und Männern fortgesetzt. Das Programm
DIE RAHMENSTRATEGIE DER GEMEINSCHAFT FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN ...
soll die Produktion von Statistiken über Frauen
in wirtschaftlichen und sozialen Entscheidungsprozessen unterstützen; derzeit fehlt es noch an
einschlägigem Datenmaterial.
Die Kommission ist entschlossen, gegen das in
der eigenen Institution bestehende Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern anzugehen,
indem sie Zielvorgaben für die Personaleinstellung
macht und die Geschlechtszugehörigkeit als ein
Kriterium bei der Auswahl von Bewerberinnen und
Bewerbern berücksichtigt. Auch wird die Kommission dafür Sorge tragen, dass Frauen künftig in allen
von ihr eingesetzten Ausschüssen und Sachverständigengruppen angemessen vertreten sind.
Auf nationaler Ebene wurde – mit unterschiedlichem Erfolg – eine breite Palette von Maßnahmen erprobt, um für eine stärkere Vertretung der
Frauen zu sorgen. Langfristiges Engagement, politischer Wille und ein guter Policy-Mix scheinen
hier wichtiger zu sein als irgendein bestimmtes
Instrument.
Was die Problematik der Frauen in der Wirtschaft betrifft, so stehen wir noch ganz am Anfang einer systematischen Beschäftigung mit diesem Thema. Es werden aussagekräftige Statistiken benötigt, um die „gläserne Decke“ und andere Hindernisse deutlicher sichtbar zu machen. Eine neuere Studie der Kommission hat ergeben,
dass lediglich 23 % der Unternehmen in der EU
im Besitz von Frauen sind.
DIE
RAHMENSTRATEGIE
DER GEMEINSCHAFT
FÜR DIE
GLEICHSTELLUNG
VON FRAUEN UND
MÄNNERN (2001-2005)
UND DAS NEUE
AKTIONSPROGRAMM
Die Strategie
Am 7. Juni 2000 hat die Kommission eine neue
Rahmenstrategie der Gemeinschaft für die Gleichstellung von Frauen und Männern (1) beschlossen.
Erstmals werden damit sämtliche Initiativen und
Programme, die in der Vergangenheit mehr oder
weniger isoliert voneinander – und häufig im Rahmen unterschiedlicher Haushaltslinien – durchgeführt wurden, unter einem Dach vereint.
Dieser umfassende, integrierte Ansatz verknüpft spezifische Maßnahmen und Politiken zur
Förderung der Geschlechtergleichstellung mit einem Mainstreaming-Konzept, das sicherstellen
soll, dass alle Politiken der Geschlechterperspektive Rechnung tragen. Entsprechend werden alle
Kommissionsdienststellen aufgefordert, darüber
zu berichten, was sie unternehmen, um das
Gleichstellungsziel in ihre Politik einzubeziehen.
Die Strategie stellt auf fünf Ziele ab, die einen
Bezugsrahmen für die Politikentwicklung bilden
und in den sich alle gleichstellungsrelevanten Initiativen der Gemeinschaft einfügen werden:
• Gleichstellung im Wirtschaftsleben;
• gleiche Vertretung und gleiche Beteiligung in
Entscheidungsprozessen;
• Gleichstellung in Bezug auf die sozialen Rechte;
• Gleichstellung in Bezug auf die Rechte als Bürgerinnen und Bürger;
• Veränderung der Geschlechterrollen und Überwindung geschlechtsspezifischer Stereotype.
Die Strategie findet nicht nur in den Politikfeldern Anwendung, die von unmittelbarer Relevanz für die Bürgerinnen und Bürger der EU
sind, sondern kommt auch in den Beziehungen
der Union mit dem Rest der Welt zum Tragen –
im Erweiterungsprozess, in der Entwicklungszusammenarbeit und generell in den Außenbeziehungen.
Die Strategie stützt sich auf vorhandene Instrumente, Strukturen und Methoden – z. B. auf die
Bewertung geschlechtsspezifischer Auswirkungen
– und wird gleichzeitig die Entwicklung neuer,
effektiverer Instrumente, Strukturen und Methoden fördern. Es werden gemeinsame Indikatoren
eingeführt und Benchmarks festgelegt, mit dem
Ziel, Monitoring und Evaluierung zu verbessern
und eine Neuausrichtung der Aktivitäten im Zuge der Umsetzung der Strategie zu ermöglichen.
(1) Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische
Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen – Für eine Rahmenstrategie der
Gemeinschaft zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005), KOM(2000) 335 endg
vom 7. Juni 2000.
9
GENDER-MAINSTREAMING
Das Programm
Zur Unterstützung der Strategie wird in den
Jahren 2001 bis 2005 ein neues Aktionsprogramm (2) durchgeführt. Im Rahmen des Programms werden über einen Fünfjahreszeitraum
50 Mio. EUR bereitgestellt für Sensibilisierungsmaßnahmen, für Arbeiten zur Analyse und Bewertung gleichstellungsrelevanter Politiken und
für den Aufbau von Gleichstellungsnetzwerken,
in denen EU-Institutionen, nationale Behörden,
Sozialpartner und NRO zusammenarbeiten. Mit
diesen Aktivitäten werden wiederum drei Ziele
verfolgt:
• Förderung und Verbreitung einer guten
Gleichstellungspraxis sowie der Werte, die Voraussetzung für die Gleichstellung von Frauen
und Männern sind;
• Förderung des Verständnisses der unmittelbar
oder mittelbar mit geschlechtsbedingter Diskriminierung zusammenhängenden Fragen, indem aufgedeckt wird, wo es solche Diskriminierungen gibt, und indem politische Lösungen auf ihre Tauglichkeit hin geprüft werden;
• Entwicklung der Fähigkeit der Hauptagierenden – wie NRO und Sozialpartner –, die
Gleichstellung von Frauen und Männern weiter voranzubringen.
GENDERMAINSTREAMING
Mainstreaming in den
Gemeinschaftspolitiken
Die Mainstreaming-Strategie verpflichtet die
EU, mit all ihren Politiken, Legislativmaßnahmen und sonstigen Tätigkeiten – und zwar nicht
nur mit denen, die primär auf Chancengleichheit
ausgerichtet sind – auf das Ziel der Geschlechtergleichstellung hinzuarbeiten. Das Mainstreaming
ist ein zentrales Element der neuen Rahmenstrategie der Kommission. Es war auch bereits ein
Leitprinzip des vierten mittelfristigen Aktionsprogramms der Gemeinschaft für die Chancengleichheit von Frauen und Männern, das Ende
2000 ausgelaufen ist. Etwa ein Viertel der geförderten Projekte war in erster Linie dem GenderMainstreaming gewidmet (3). In zahlreichen Projekten wurde untersucht, wie die Geschlechter-
10
problematik bei der Politikentwicklung und -umsetzung auf regionaler und kommunaler Ebene
einbezogen werden kann oder wie das Konzept
den Hauptagierenden am Arbeitsmarkt und den
Medien näher gebracht werden kann.
Im August 2000 hat die Kommission eine zweite
Erhebung zum Gender-Mainstreaming durchgeführt. Insbesondere wurden der für das GenderMainstreaming geschaffene organisatorische und
methodische Rahmen und die Auswirkungen der
angewandten Gender-Mainstreaming-Methoden
analysiert. Die Arbeiten waren auch insoweit von
Nutzen, als sie der Kommission bei der Festlegung
der Prioritäten der neuen Rahmenstrategie für die
Förderung der Gleichstellung von Frauen und
Männern hilfreich waren.
Die Untersuchung hat gezeigt, dass in der Regel die größten Anstrengungen zur Förderung
der Geschlechtergleichstellung in den Politikbereichen unternommen wurden, in denen bereits
in den vorangegangenen Jahren die meisten Fortschritte erzielt worden waren: Strukturfonds, allgemeine und berufliche Bildung, Entwicklungszusammenarbeit, Soziales, Wissenschaft und Forschung. Fortschritte waren auch im Bereich der
Wirtschaftspolitik zu verzeichnen: Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2000 enthielten zwei
Empfehlungen zur Chancengleichheit; eine
Empfehlung betraf die Lohndiskriminierung,
und in einer anderen Empfehlung wurde gefordert, die Bemühungen für eine Politik der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen zu
verstärken. Die Anstrengungen müssen nun auf
andere Bereiche ausgeweitet werden, in denen die
im Jahre 1998 festgestellten Hindernisse zum
größten Teil immer noch fortbestehen.
Instrumente, Methoden und Ressourcen
1. Die Bewertung geschlechtsspezifischer Auswirkungen ist ein erster wichtiger Schritt für
die Formulierung gleichstellungsorientierter
Politiken. Dieses Instrument findet bereits in
verschiedenen Gemeinschaftspolitiken Anwendung: Im Juni 2000 wurden im Rahmen
des Fünften Forschungsrahmenprogramms
der Gemeinschaft mehrere einschlägige Studien in Angriff genommen. Die Aktivitäten im
(2) Entscheidung Nr. 51/2001/EG des Rates vom 20. Dezember
2000 über ein Aktionsprogramm betreffend die Gemeinschaftsstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005) (ABl. L 17 vom 19.1.2001, S. 22-29).
(3) Siehe Projektverzeichnis 1999 – Mittelfristiges Aktionsprogramm der Gemeinschaft für die Chancengleichheit
von Frauen und Männern: http://europa.eu.int/comm/
employment_social/equ_opp/news/prg99_en.pdf
GENDER-MAINSTREAMING
Bereich der humanitären Hilfe werden in den
regelmäßig stattfindenden Ex-post-Bewertungen inzwischen unter anderem auch unter
dem Aspekt der Berücksichtigung der Geschlechterperspektive geprüft. Außerdem werden derzeit neue Methoden und Instrumente
zur Bewertung der nationalen Steuerpolitiken
entwickelt.
2. Nach Geschlecht aufgeschlüsselte Statistiken
und Daten sind ebenfalls wesentliche Hilfsmittel für Gender-Mainstreaming und Gender-Bewertung. Statistiken, Indikatoren und
Benchmarks ermöglichen es, die Fortschritte
auf dem Weg zur Gleichstellung zu messen;
sie decken für alle Politikbereiche auf, inwieweit sich politische Maßnahmen – auch diejenigen, die man bislang für geschlechtsneutral hielt – auf Frauen und Männer unterschiedlich auswirken.
Trotz technischer Schwierigkeiten und eines
gewissen Widerwillens seitens der Datenlieferanten, nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten vorzulegen, sind Fortschritte zu verzeichnen.
• An der Entwicklung von Benchmarks und
Indikatoren für Geschlechtergleichstellung
wird bereits für die Bereiche Wissenschaft
und Entwicklungszusammenarbeit gearbeitet.
• Der Rat setzt sich für die Entwicklung von
Indikatoren für die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern in Entscheidungsprozessen und Indikatoren für
die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
ein.
• Im Jahr 2000 hat Eurostat eine umfassende
Sammlung von Statistiken zur Gleichstellung sowie eine Durchführbarkeitsstudie
auf den Weg gebracht.
3. Inzwischen ist allgemein anerkannt, dass institutionelle Praktiken und Strukturen, eine
klare Festlegung der Verantwortlichkeiten, eine Unterstützung auf höchster Ebene sowie
eine ressortübergreifende Zusammenarbeit
zentrale Elemente der Mainstreaming-Politik
sind. Außerdem müssen die leitenden Beamten in der gesamten Organisation für die Geschlechterproblematik sensibilisiert sein, ihr
gebührende Aufmerksamkeit schenken und
für geeignete Schulungsmaßnahmen sorgen.
Um „gedeihen“ zu können, muss das GenderMainstreaming fest in der Institution verwurzelt sein. Sein Überleben darf nicht vom En-
gagement einzelner Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter abhängen.
Die hohe Mobilität des für Gleichstellungsfragen zuständigen Personals muss ausgeglichen werden durch geeignete Schulungsmaßnahmen in der gesamten Kommission, mit
denen eine stärkere Sensibilisierung bewirkt
wird. Daher hat die Kommission im Jahr
2000 weiterhin Fortbildungsmaßnahmen zur
Geschlechtergleichstellung und zum Mainstreaming durchgeführt und sich verstärkt
bemüht, die Geschlechterproblematik in den
Blickpunkt zu rücken.
Beispiele für erfolgreiches GenderMainstreaming
Frauen und Wissenschaft
In Anknüpfung an die Mitteilung aus dem Jahr
1999 zum Thema „Frauen und Wissenschaft“ (4)
wurden erhebliche Fortschritte hinsichtlich der
Einbeziehung geschlechtsspezifischer Fragen in
die Wissenschafts- und Forschungspolitik der EU
erzielt. Derzeit wird eine Bewertung der geschlechtsspezifischen Auswirkungen des Fünften
Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration vorgenommen. Ferner wurden 1,4 Mio. EUR in die Durchführung einschlägiger Studien (Gender-ImpactStudien), unter anderem zum Bereich der neuen
Technologien, investiert. Die Kommission weist,
wenn sie Aufforderungen zur Einreichung von
Vorschlägen für Projekte im Bereich Wissenschaft
und Forschung veröffentlicht, in einer Standardklausel darauf hin, dass Vorschläge von Frauen
oder von Gruppen, in denen Frauen mitarbeiten,
besonders erwünscht sind.
Der Anteil der Frauen in Spitzenpositionen in
der Wissenschaft ist derzeit sehr gering. Entsprechende Statistiken gibt es allerdings kaum. In seiner Entschließung vom 20. Mai 1999 zum Thema Frauen und Wissenschaft (5) ersuchte der Rat
die Kommission, auf der Grundlage der Beiträge
der Mitgliedstaaten vergleichbare Daten und europäische Indikatoren vorzulegen, anhand deren
eine gemeinschaftsweite Bewertung der Situation
von Frauen in FTE vorgenommen werden kann.
Die Kommission hat daraufhin – nach Bewertung des begrenzten Datenmaterials, das die
größeren europaweiten statistischen Erhebungen
(z. B. AKE, FuE-Erhebungen) verfügbar gemacht
(4) KOM(1999) 76 endg. vom 17. Februar 1999.
(5) ABl. C 201 vom 16.2.1999, S. 1.
11
GENDER-MAINSTREAMING
haben – ein auf drei Jahre angelegtes Projekt zum
Thema „Design and collection of statistical indicators on women in science“ („Konzeption und
Erhebung statistischer Indikatoren über Frauen
in der Wissenschaft“) auf den Weg gebracht. In
ihrer Mitteilung „Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums: Leitlinien für die Maßnahmen der Union auf dem Gebiet der Forschung“ (6) hat die Kommission als einen ihrer
Aktionsschwerpunkte die Situation der Frauen in
der Wissenschaft genannt. Was das Sechste Rahmenprogramm (2002-2006) anbelangt, wird die
Kommission empfehlen, die Gleichstellung von
Frauen und Männern zu einem Querschnittsthema des Programms zu machen.
Strukturfonds und ländliche Entwicklung
In den Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten
über die Inhalte der neuen Programme im Rahmen der neuen Strukturfondsverordnungen
(2000-2006) hat die Europäische Kommission die
Notwendigkeit effektiverer Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichstellung unterstrichen (7).
(6) KOM(2000) 612 endg. vom 4. Oktober 2000.
(7) Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni
1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds. Die Kommission hat ein technisches Papier zur
Einbeziehung der Chancengleichheit von Frauen und
Männern in die Strukturfondsmaßnahmen erarbeitet. Siehe http://www.inforegio.cec.eu.int
SCHAUBILD 1 — AUF DIE FÖRDERUNG DER CHANCENGLEICHHEIT
ENTFALLENDER ANTEIL DER ESF-UNTERSTÜTZUNG
16
15
14
12
12
12
11
10
10
9
%
10
7
8
6
5
5
4
4
3
1
2
1
0
B
D
EL
E
F
IRL
I
L
NL
A
P
FIN
S
UK
Quelle: Mitteilung der Europäischen Kommission über die Unterstützung der europäischen Beschäftigungsstrategie
durch den Europäischen Sozialfonds.
In Dänemark sind keine spezifischen Mittel für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern vorghesehen, da die Geschlechterperspektive durchgängig berücksichtigt wird.
SCHAUBILD 2 — ESF-UNTERSTÜTZUNG (ZIELE 1 UND 3) FÜR DIE FÖRDERUNG
DER CHANCENGLEICHHEIT IN ABSOLUTEN ZAHLEN (2000-2006)
1 200
1 062
1 000
797,9
Mio. EUR
800
509,04
600
470,61
336,9
400
224,96
135,6
126,84
200
47,85
66,33 47,21 62,28
1,95 17,83
0
B
D
EL
E
F
IRL
I
L
NL
A
P
FIN
S
UK
Quelle: Mitteilung der Europäischen Kommission über die Unterstützung der europäischen Beschäftigungsstrategie
durch den Europäischen Sozialfonds.
In Dänemark sind keine spezifischen Mittel für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern vorghesehen, da die Geschlechterperspektive durchgängig berücksichtigt wird.
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GENDER-MAINSTREAMING
Es wurde ein neuer, umfassender Ansatz eingeführt. Unter anderem sind folgende Verbesserungen zu nennen:
• Die sozioökonomischen Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern werden eingehender analysiert, und die immer noch vorhandenen Hindernisse für die Gleichstellung von
Frauen und Männern werden klarer definiert.
Jedoch mündete die Analyse nicht immer in
die Festlegung quantifizierter Zielvorgaben für
die Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung.
• Die Programme für Spanien, Italien, Schweden, Portugal, Irland, Griechenland und das
Vereinigte Königreich sehen die Einsetzung
von Arbeitsgruppen zum Thema „Chancengleichheit“ vor, die den Begleitausschüssen zuarbeiten sollen.
• In Deutschland, in Griechenland, in Italien,
im Vereinigten Königreich, in Spanien und in
Schweden wurden für die Förderung der Geschlechtergleichstellung zuständige Stellen aufgefordert, sich an den Arbeiten der Begleitausschüsse zu beteiligen.
• Mehrere Mitgliedstaaten haben sich generell
für eine ausgewogene Mitwirkung von Frauen
und Männern in den Begleitausschüssen ausgesprochen.
• Dem Ausbau des Angebots an Kinderbetreuungseinrichtungen wird mehr Aufmerksamkeit
geschenkt. In Irland wurden hierfür für den
Strukturfonds-Programmplanungszeitraum
2000-2006 1,76 Mio. EUR vorgesehen. Griechenland und Italien planen ebenfalls Initiativen in diesem Bereich.
Da sich die Gleichstellung der Geschlechter als
Querschnittsaufgabe durch die gesamte Strategie
zieht, ist es nicht möglich, genaue Angaben dazu
zu machen, in welcher Höhe Mittel hierfür aufgewandt werden. Die im Rahmen des ESF eingesetzten Mittel für Maßnahmen, die speziell der
Förderung der Geschlechtergleichstellung dienen, bewegen sich derzeit in einer Größenordnung von etwa 4 Mrd. EUR (siehe Schaubilder 1
und 2) (8).
Zahlreiche der im Jahr 2000 genehmigten neuen Programme zur Förderung der Entwicklung
des ländlichen Raums schenken dem Aspekt der
Gleichstellung der Geschlechter im Leben auf
dem Land mehr Beachtung, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Frauen stellen derzeit ei-
nen Anteil von 34 % an den Arbeitskräften in
landwirtschaftlichen Betrieben, als Leiterinnen
von landwirtschaftlichen Betrieben sind sie mit
einem Anteil von 22 % vertreten. Ziel der Programme ist es, die wichtige Rolle der Frauen zu
fördern, die diese in der Diversifizierung der
ländlichen Wirtschaft spielen können.
Eine Priorität der im Jahr 2000 beschlossenen
Gemeinschaftsinitiative Leader+ sind Maßnahmen zugunsten von Frauen in ländlichen Gebieten. Dies hat auch seinen Niederschlag in den der
Kommission vorgelegten Programmen gefunden,
die in vielen Fällen quantifizierbare Zielvorgaben
für die Frauenförderung enthalten.
Entwicklungszusammenarbeit
Im Jahr 2000 lag der Schwerpunkt auf der
Ausarbeitung eines neuen Aktionsplans (9) zur
Umsetzung der Richtlinien und Empfehlungen
durch konkrete Maßnahmen. Die zentrale Herausforderung besteht darin, eine höhere Zahl von
Projekten einer Bewertung unter geschlechtsspezifischen Aspekten zu unterziehen – derzeit ist
dies bei etwa 20 % der Projekte der Fall – und
dem Mangel an geschlechtsdifferenzierenden Daten, Bewertungen und Berichten abzuhelfen.
Auch im Haushaltsplan der Europäischen Union wird dem Aspekt der Sensibilisierung für die
Gleichstellungsproblematik ausdrücklich Rechnung getragen: Im Rahmen einer spezifischen
Haushaltslinie soll technische Hilfe geleistet werden im Zusammenhang mit der Einbeziehung
geschlechterspezifischer Fragen in sämtliche
Maßnahmen der Europäischen Union im Bereich
der Entwicklungszusammenarbeit.
Schlussfolgerungen und Ausblick
An der Mainstreaming-Strategie wird intensiv
gearbeitet. Ein solides Fundament ist bereits vorhanden – in Form des Vertrags von Amsterdam
und der Kommissionsmitteilung zum Mainstreaming aus dem Jahre 1996 (10). Nun wird
(8) In der Mitteilung der Kommission vom 16. Januar 2001
[KOM(2001) 16] wird dargelegt, wie der ESF die Mitgliedstaaten bei der Einlösung ihrer im Rahmen der europäischen Beschäftigungsstrategie eingegangenen Verpflichtungen unterstützt.
(9) Entwurf einer Mitteilung der Kommission an den Rat und
das Europäische Parlament vom 25. Oktober 2000 – Aktionsplan für die Einbeziehung der Geschlechtergleichstellung
in die Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft.
(10) KOM(96) 67 endg. vom 21. Februar 1996, Mitteilung
zur Einbindung der Chancengleichheit in sämtliche politischen Konzepte und Maßnahmen der Gemeinschaft.
13
GENDER-MAINSTREAMING
DER EURO
Selbst der Euro hat eine geschlechtsspezifische Dimension, die es zu berücksichtigen
gilt: Verschiedene Untersuchungen haben gezeigt, dass Frauen weniger begeistert von der
Einführung einer einheitlichen Währung
sind als Männer und dass sie sich weniger gut
informiert fühlen (11). So war es ganz im Sinne des Mainstreaming-Ansatzes, dass die
Kommission eine Informationskampagne
zum Euro kofinanziert hat, die speziell auf
die Bedürfnisse und Anliegen der Frauen zugeschnitten war. Frauenzeitschriften in drei
Ländern (12) haben die Kampagne mit gezielten Informationen für Frauen zum Thema
„Euro“ unterstützt.
Stockwerk für Stockwerk das Gebäude errichtet,
das allmählich Gestalt annimmt – mit konkreten
Vorschriften zum Gender-Mainstreaming im
Rahmen der Strukturfonds, der europäischen Beschäftigungsstrategie, der Entwicklungszusammenarbeit und der Forschung.
Auf einer Konferenz in Paris hat der französische Ratsvorsitz am 27. Oktober angeregt, das
Gender-Mainstreaming im Rat zu einer festen
Größe zu machen. Sowohl Schweden als auch
Belgien beabsichtigen, diese Frage während ihrer
Ratspräsidentschaft weiterzuverfolgen.
Einige wichtige Bausteine fehlen allerdings
noch. In einigen Politikbereichen – Verkehr, Umwelt, Verbraucherschutz, Landwirtschaft und
Kultur – muss dafür gesorgt werden, dass das
Mainstreaming zu einem Automatismus wird,
um der von der Kommission eingegangenen Verpflichtung nachzukommen, die Geschlechtergleichstellung in allen Bereichen zu fördern.
Mainstreaming als zentrales Anliegen
des Europäischen Parlaments
Das Europäische Parlament fordert in regelmäßigen Abständen, bei allen Tätigkeiten der
Gemeinschaft das Gender-Mainstreaming zu
praktizieren. In seiner Entschließung vom 5.
Oktober 2000 (13) hat das Parlament die Auffassung geäußert, dass die Verwirklichung des
Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer
und Frauen eine Voraussetzung für die Gewährung jeder Art von Hilfe, Finanzierung oder
Förderung seitens der Europäischen Union sein
muss. Das Parlament hat Maßnahmen in den
verschiedensten Politikbereichen gefordert: Förderung des Zugangs von Frauen zu Entscheidungsprozessen; Förderung der Vielfalt bei der
Berufswahl von Frauen und Mädchen; Motivierung von mehr Frauen für die Aufnahme einer
Tätigkeit im IKT-Sektor, Untersuchung der Auswirkungen von Teilzeitarbeit und atypischen Beschäftigungsverhältnissen auf das Entgelt, die
Sozialversicherungsbeiträge und die Ruhegehälter von Frauen sowie auf die Entwicklung von
Frauenarmut.
In seiner Entschließung zu den Jahresberichten der Kommission vertritt das Parlament die
Auffassung, „dass geschlechtsspezifische Statistiken und Daten ein wesentliches Instrumentarium zur Bewertung von Fortschritten im Sinne
der Chancengleichheit und auch für eine verstärkte Einbeziehung des geschlechtsspezifischen
Aspekts durch Nachweis unterschiedlicher Auswirkungen der Politik in allen Bereichen auf
Frauen und Männer darstellen, insbesondere in
den Bereichen, die früher als geschlechtsneutral
galten.“ Das Parlament hält es für geboten, vergleichbare Indikatoren und Forschungs- und Informationsverfahren festzulegen, die eine verlässliche Einschätzung sämtlicher die Gleichstellung
von Mann und Frau betreffender Aspekte ermöglicht.
Generell sollte das Ziel darin bestehen,
• zu erreichen, dass nach Geschlecht aufgeschlüsselte Statistiken von der Ausnahme zur Regel
werden, und Monitoring und Evaluierung zu
fördern;
• auf den Entscheidungsebenen in der Kommission das Bewusstsein für die Geschlechterfrage
zu schärfen und Schulungen durchzuführen,
um den Kommissionsbediensteten das erforderliche „Gender-Know-how“ zu vermitteln;
• die institutionellen Mechanismen für das Gender-Mainstreaming zu stärken.
14
(11) Eurobarometer-Erhebung, veröffentlicht im Juli 1999.
(12) Femmes d’aujourd’hui (Belgien), Emma (Deutschland),
Noi Donne (Italien).
(13) Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Oktober 2000 zu den Jahresberichten der Kommission
„Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Europäischen Union“ 1997, 1998, 1999.
GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IM BEREICH DER BESCHÄFTIGUNG
MAINSTREAMING AUF
NATIONALER EBENE
In Dänemark wurde im Februar ein neues
Gesetz verabschiedet, das das Prinzip des
Gender-Mainstreaming festschreibt und neue
institutionelle Mechanismen zur Gewährleistung der Geschlechtergleichstellung vorsieht. In Italien wurde im April 2000 eine
neue Ministerin für Chancengleichheit ernannt und mit weiter reichenden Befugnissen ausgestattet, was die Einbindung von
Gleichstellungsfragen in sämtliche Bereiche
der Regierungspolitik betrifft. Die Regierung
der Bundesrepublik Deutschland hat das
Gender-Mainstreaming inzwischen in allen
Bundesministerien eingeführt.
INSTRUMENTE UND
INDIKATOREN
Das irische Ministerium für Justiz, Gleichberechtigung und Rechtsreform hat eine Forschungsarbeit in Auftrag gegeben zu Monitoring-Mechanismen im Bereich der Geschlechtergleichstellung. Ziel ist die Entwicklung von Indikatoren, die eine Messung der
praktischen Auswirkungen von Politiken und
Programmen ermöglichen. In Deutschland
wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe
eingesetzt, die ein Mainstreaming-Instrumentarium entwickeln soll.
SCHULUNGSMASSNAHMEN
Der Nordische Rat hat ein Konzept für ein
Schulungsprogramm zum Thema „Gleichstellung der Geschlechter“ vorgelegt. Das
Programm soll im Jahr 2001 anlaufen. Die
deutsche Regierung plant ebenfalls Schulungsmaßnahmen für ihre Bediensteten. Portugal hat die Gleichstellungsthematik zum
Bestandteil der Lehrerausbildung gemacht.
GLEICHSTELLUNG
VON FRAUEN UND
MÄNNERN IM
BEREICH DER
BESCHÄFTIGUNG
Neue Zielvorgaben für die
Gleichstellung von Frauen
und Männern
Wäre es nicht ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, wäre die Gewährleistung der Chancengleichheit für Frauen und Männer im Bereich der
Beschäftigung ein wirtschaftliches Gebot. Gleiches Arbeitsentgelt, volle Anerkennung der Qualifikationen und Fähigkeiten der Frauen sowie
Politiken, die es den Beschäftigten ermöglichen,
Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren:
all dies kann dazu beitragen, mehr Frauen in den
Arbeitmarkt zu bringen und der Wirtschaft einen
Produktivitätsschub zu verleihen. Die zunehmende Erwerbstätigkeit der Frau war ein entscheidender Faktor für das Wirtschaftswachstum in Europa. Für die EU als Ganzes wird davon ausgegangen, dass fast ein Fünftel des jährlichen BIPWachstums von 2,3 % auf die höhere Erwerbsbeteiligung der Frau zurückzuführen ist.
Nichtsdestoweniger bestehen nach wie vor erhebliche Ungleichheiten, wenngleich diese etwas
weniger ausgeprägt sind als in der Vergangenheit
(siehe Tabelle 1, Schaubilder 3-8).
• Die Beschäftigungsquote der Frauen in der EU
liegt immer noch 18,2 Prozentpunkte unter
der der Männer.
• Die Arbeitslosenquote der Frauen liegt im
Durchschnitt 3 Prozentpunkte über der der
Männer.
• Der Arbeitsmarkt weist eine geschlechtsspezifische Teilung auf, wobei sich Frauen und Männer jeweils in bestimmten Berufen und Branchen konzentrieren (14).
• Wenn Frauen einer Beschäftigung nachgehen,
verdienen sie weniger als Männer; Frauen stellen 77 % der Niedriglohnbezieher.
(14) Zu den statistischen Angaben siehe gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2000, Ziffer 3.4.2.
15
GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IM BEREICH DER BESCHÄFTIGUNG
Im März 2000 hat der Europäische Rat von
Lissabon (15) ehrgeizige neue Zielvorgaben für
die Frauenbeschäftigung festgelegt; insbesondere
wurde ins Auge gefasst, die Beschäftigungsquote
der Frauen in der EU von derzeit 53 % auf 60 %
bis zum Jahr 2010 anzuheben. Dies ist eine wesentliche Vorbedingung, wenn die EU eine andere Lissabonner Vorgabe erfüllen will, nämlich die
Beschäftigungsquote insgesamt auf 70 % anzuheben. Die 60%-Marke zu erreichen ist ein ehrgeiziges Ziel. Mit der Verwirklichung dieses Ziels
würde die Frauenbeschäftigung in der EU einen
noch nie da gewesenen Umfang erreichen. In absoluten Zahlen würde dies bedeuten, dass noch
weitere 10 Millionen Frauen für den Arbeitsmarkt gewonnen werden müssten. Besonders
groß ist der Nachholbedarf – in absoluten Zahlen
gesehen – in Italien, Spanien und Frankreich.
(15) Schlussfolgerungen des Vorsitzes (Lissabon, 23./24. März
2000): http://ue.eu.int/en/Info/eurocouncil/index.htm
TABELLE 1
LAND
BESCHÄFTIGTE
(IN 1 000)
BESCHÄFTIGUNGSQUOTE 1999
(IN %)
ZUSÄTZLICH ZU
FRAUENARBEITSPLÄTZE
(IN 1 000)
1 998,5
325,8
SCHAFFENDE
BELGIEN
1 672,7
50,2
DÄNEMARK
1 241,7
71,6
DEUTSCHLAND
15 590,2
57,1
16 396,0
805,8
GRIECHENLAND
1 443,8
40,7
2 130,7
686,9
ZIELVORGABE
BEREITS ERFÜLLT
4 952,8
37,3
7 962,8
3 010,0
10 144,4
53,5
11 383,0
1 238,6
IRLAND
638,3
51,4
745,3
107,0
ITALIEN
7 401,9
38,1
11 658,3
4 256,5
84,7
16,2
SPANIEN
FRANKREICH
68,5
48,5
NIEDERLANDE
3 217,9
61,3
ÖSTERREICH
1 600,4
59,7
PORTUGAL
2 064,2
59,6
FINNLAND
1 105,7
64,6
ZIELVORGABE
BEREITS ERFÜLLT
LUXEMBURG
SCHWEDEN
ZIELVORGABE
BEREITS ERFÜLLT
1 608,5
8,1
2 078,8
14,6
1 920,6
68,9
ZIELVORGABE
BEREITS ERFÜLLT
VEREIN. KÖNIGREICH
12 084,4
63,9
ZIELVORGABE
BEREITS ERFÜLLT
INSGESAMT
65 147,5
52,6
Quelle: Erhebung über Arbeitskräfte 1999.
16
ZIELVORGABE: 60 % DER
FRAUEN IM ERWERBSFÄHIGEN ALTER (IN ABSOLUTEN
ZAHLEN) (IN1 000)
74 289,7
10 469,5
GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IM BEREICH DER BESCHÄFTIGUNG
SCHAUBILD 3 — BESCHÄFTIGUNGSQUOTEN IN DER EU NACH ALTERSGRUPPEN
75
64,7
65,8
67,5
66,4
65,2
56,6
60
49,6
45
%
39,1
30
20,1
14,4
15
0
15-19
20-24
25-29
30-34
35-39
40-44
45-49
50-54
55-59
60-64
Quelle: Eurostat, Erhebung über Arbeitskräfte.
SCHAUBILD 4 — BESCHÄFTIGUNGSQUOTEN DER FRAUEN, 1997-1999
80
EU-Zielvorgabe 60 %
60
40
20
0
D
S
UK
FIN
NL
A
P
D
1999
F
EU-15 IRL
B
L
EL
I
E
1997
Quelle: Eurostat, Erhebung über Arbeitskräfte (EL 1998-1999).
17
GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IM BEREICH DER BESCHÄFTIGUNG
SCHAUBILD 5 — GESCHLECHTSSPEZIFISCHES LOHNGEFÄLLE
120
100
80
60
40
20
0
D
IRL
A
UK
L
Alle
NL
EL
EU
F
FIN
Privater Sektor
DK
I
B
E
P
Öffentlicher Sektor
Quelle: Eurostat, Haushaltspanel der Europäischen Gemeinschaft.
SCHAUBILD 6 — GESCHLECHTSSPEZIFISCHE UNTERSCHIEDE BEI DEN ARBEITSLOSENQUOTEN
Differenz (in Prozentpunkten)
14
12
10
8
6
4
2
0
– 2
B
DK D(O) D(W)
F
E
IRL
I
L
NL
A
P
– 4
1997
Quelle: Eurostat, Erhebung über Arbeitskräfte.
18
1998
1999
FIN
S
UK
EL EU-15
GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IM BEREICH DER BESCHÄFTIGUNG
SCHAUBILD 7 — GESCHLECHTSSPEZIFISCHE UNTERSCHIEDE BEI DEN BESCHÄFTIGUNGSQUOTEN
UNTER ZUGRUNDELEGUNG VON VOLLZEITÄQUIVALENTEN
40
Differenz (in Prozentpunkten)
35
30
25
20
15
10
5
0
B
DK D(O) D(W) EL
E
F
IRL
I
L
NL
1998
1997
A
P
FIN
S
UK EU-15
S
UK EU-15
1999
Quelle: Eurostat, Erhebung über Arbeitskräfte.
SCHAUBILD 8 — GESCHLECHTSSPEZIFISCHE UNTERSCHIEDE
BEI DEN BESCHÄFTIGUNGSQUOTEN
35
Differenz (in Prozentpunkten)
30
25
20
15
10
5
0
A
B
D(W) DK D(O)
E
1997
FIN
F
EL
1998
IRL
I
L
NL
P
1999
Quelle: Eurostat, Erhebung über Arbeitskräfte.
19
GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IM BEREICH DER BESCHÄFTIGUNG
Bewertung der nationalen
Aktionspläne für das Jahr 2000
Die europäische Beschäftigungsstrategie, die
nun in ihr viertes Jahr geht, hat der Beschäftigungspolitik in ganz Europa eine neue Ausrichtung und neue Impulse gegeben. Alljährlich werden beschäftigungspolitische Leitlinien formuliert, die für die gesamte EU gelten. Anschließend arbeiten die Mitgliedstaaten nationale
Aktionspläne (NAP) für die Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien aus. Im gemeinsamen Beschäftigungsbericht wird eine vergleichende Bewertung der NAP vorgenommen
und geprüft, wie die einzelnen Mitgliedstaaten
die individuellen Empfehlungen für das Jahr
2000 umgesetzt haben (siehe weiter unten).
Wie die Leitlinien für die vergangenen Jahre
untergliedern sich auch die Leitlinien für das Jahr
2000 in vier Aktionsbereiche bzw. „Pfeiler“. Bei
einem dieser vier Pfeiler geht es speziell um die
Förderung der Chancengleichheit. Gemäß dem
Gender-Mainstreaming-Prinzip ist der Gleichstellungsaspekt jedoch auch im Rahmen der anderen drei Pfeiler zu berücksichtigen, bei denen
es um die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte, um die Förderung des Unternehmergeistes und um die Förderung der Anpassungsfähigkeit geht.
Der Pfeiler „Chancengleichheit“
Im Rahmen des Pfeilers „Chancengleichheit“
sind Maßnahmen vorgesehen, um die am Arbeitsmarkt bestehenden geschlechtsspezifischen Ungleichheiten zu beseitigen (Diskrepanzen bei den
Beschäftigungs- und Arbeitslosenquoten, geschlechtsspezifische Aufteilung der Berufs- und
Tätigkeitsfelder und Verwirklichung des Grundsatzes des gleichen Entgelts), um für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu sorgen und um
es Frauen wie Männern zu erleichtern, nach einer
Berufspause in den Arbeitsmarkt zurückzukehren.
Die Mitgliedstaaten verschließen sich nicht
länger der Tatsache, dass es ein geschlechtsspezifisches Lohngefälle gibt. Die bisher ergriffenen
Maßnahmen waren jedoch zu wenig konkret
oder setzten zu sehr auf Freiwilligkeit. Nur wenige Mitgliedstaaten haben brauchbare Arbeitsplatzbewertungsinstrumente entwickelt, die als
Hilfsmittel von Nutzen sein können, um das geschlechtsspezifische Lohngefälle abzubauen.
Erfreulich war der Umfang der im Bereich Vereinbarkeit von Familie und Beruf unternommenen Aktivitäten. Zwar waren beim Ausbau der
20
Infrastruktur für die Betreuung älterer Menschen
nur geringe Fortschritte zu verzeichnen, doch haben die meisten Mitgliedstaaten konkrete Vorschläge für den Ausbau der Kinderbetreuungsangebote unterbreitet. Auch zeichnet sich ein höheres Maß an Flexibilität bei den Kinderbetreuungsangeboten ab. Mehrere Mitgliedstaaten haben ihre Elternurlaubsregelungen geändert, indem sie diese flexibler gestaltet oder spezifische
Urlaubsregelungen für Väter eingeführt haben.
Nur wenige Mitgliedstaaten haben jedoch die
Höhe der während des Elternurlaubs gezahlten
Vergütung angehoben, obgleich davon auszugehen ist, dass Väter unter Umständen nicht bereit
sind, Elternurlaub zu nehmen, wenn sie keine
angemessene Vergütung erhalten.
ABBAU DER
GESCHLECHTSSPEZIFISCHEN
ARBEITSMARKTTEILUNG
Die Arbeitsmarkt weist eine horizontale und
eine vertikale Teilung auf: In der gesamten
Wirtschaft konzentrieren sich die Frauen in
bestimmten Berufen, Branchen und Sektoren; und in allen Branchen bzw. Sektoren
sind sie in höheren, gut bezahlten Positionen
unterrepräsentiert und in schlechter bezahlten Stellungen überrepräsentiert. Einige Länder haben ehrgeizige Programme auf den
Weg gebracht, um der geschlechtsspezifischen Arbeitsmarktteilung entgegenzuwirken, die meisten Maßnahmen zielten jedoch
eher auf die horizontale als auf die vertikale
Segregation ab, wenn man von einzelnen
Programmen im öffentlichen Sektor einmal
absieht.
Dänemark
Im Rahmen eines speziellen Lehrgangsprogramms sollen Männer ermutigt werden, eine Beschäftigung in traditionell weiblichen
Domänen aufzunehmen, während Frauen ermutigt werden sollen, eine Tätigkeit in traditionell männlichen Domänen aufzunehmen.
Sämtliche Kommunalverwaltungen müssen
alle zwei Jahre über die Fortschritte beim Abbau der geschlechtsspezifischen Arbeitsmarktteilung berichten.
GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IM BEREICH DER BESCHÄFTIGUNG
Finnland
Irland
Es wurde ein auf drei Jahre angelegtes strategisches Projekt zur Gleichstellung am Arbeitsmarkt gestartet. Arbeitgeber und Schulen wollen untersuchen, welche Faktoren die
Berufswahl von Jungen und Mädchen bestimmen, und versuchen, auf diese Faktoren
Einfluss zu nehmen.
Im Ministerium für Justiz, Gleichberechtigung und Rechtsreform wurde ein Referat
für die Förderung und Überwachung der
Chancengleichheit eingerichtet, das generell
die Entwicklung des Gender-Mainstreaming
verfolgt und bei den Arbeiten an geeigneten
Indikatoren beratend tätig wird. Es wurde
ein Ausschuss eingesetzt für die Koordinierung der Gleichstellungsziele im Rahmen des
nationalen Entwicklungsplans.
Gender-Mainstreaming im Rahmen
der Beschäftigungsstrategie
Das Erfordernis der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechterperspektive ist eine
wertvolle Ergänzung der europäischen Beschäftigungspolitik. In den nordischen Ländern ist das
Mainstreaming seit langem fest etabliert und somit ein Faktor, dem in der Entwicklung der Beschäftigungspolitik stets Rechnung getragen
wird. Italien, Frankreich und Irland haben große
Anstrengungen unternommen, um die Geschlechtergleichstellung in ihren nationalen Aktionsplänen (NAP) für das Jahr 2000 durchgängig
zu berücksichtigen.
In der Mehrzahl der Mitgliedstaaten bleibt jedoch noch viel zu tun, um neue Mechanismen,
Programme und die institutionellen Voraussetzungen für das Mainstreaming zu schaffen. In
vielen Bereichen der Beschäftigungspolitik gibt es
noch keine geschlechtsspezifischen Analysen;
Monitoring und Evaluierung bedeuten häufig
kaum mehr, als nach Geschlecht aufgeschlüsselte
Beteiligungsquoten zu ermitteln; und konkrete
Zielvorgaben oder Indikatoren für Geschlechtergleichstellung sind noch selten.
BEISPIELE FÜR INNOVATIVE
GENDER-MAINSTREAMING-POLITIKEN
Frankreich
Es wurde ein interministerieller Ausschuss
für die Rechte der Frau eingesetzt, dessen
Aufgabenbereich acht Aktionsfelder umfasst.
Für jedes dieser Aktionsfelder wird jährlich
bewertet, welcher Beitrag zur Geschlechtergleichstellung geleistet wurde. Diese Mainstreaming-Initiative ist eine Folgemaßnahme
zur Einrichtung eines neuen Staatssekretariats für die Rechte der Frauen im Jahr 1998.
Gender-Mainstreaming im Rahmen
des Pfeilers „Beschäftigungsfähigkeit“
In den NAP wird in der Regel der Beschäftigungsfähigkeit mehr Aufmerksamkeit geschenkt
als den anderen Pfeilern. Damit gewinnt dieser
Aspekt unter dem Gesichtspunkt des Mainstreaming besondere Bedeutung. Diejenigen Mitgliedstaaten, die sich am stärksten dem Mainstreaming verpflichtet fühlen, haben weitgehend erkannt, dass mit Maßnahmen zur Förderung der
Beschäftigungsfähigkeit, die zu stark auf Leistungsbezieher abstellen, eine große Zahl von
Frauen, die zwar arbeiten wollen, derzeit aber
nicht erwerbstätig sind, nicht erreicht werden
kann. Daher hat man dafür gesorgt, dass Berufsrückkehrerinnen und andere Frauen, die aufgrund familiärer Umstände oder aufgrund des
Fehlens einer ununterbrochenen Erwerbstätigkeit
keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung
haben, Zugang zu Programmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik erhalten. Wo dies versäumt
wurde, sind Frauen, wie nicht anders zu erwarten, in den Programmen unterrepräsentiert.
Gender-Mainstreaming im Rahmen
des Pfeilers „Unternehmergeist“
Viele Mitgliedstaaten haben in der einen oder
anderen Form Programme aufgestellt, die positive Maßnahmen zugunsten von Unternehmerinnen vorsehen. In Deutschland wurde ein neues
Darlehensprogramm für Gründerinnen von
Kleinunternehmen gestartet; angeboten werden
auch Beratungs- und Informationsdienste. In
Schweden wurde eine Gruppe von höheren
Führungskräften gebildet, die prüfen soll, wie
mehr Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft gebracht werden können.
Es könnte mehr unternommen werden, um
Frauen Möglichkeiten in lukrativen, traditionel-
21
GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IM BEREICH DER BESCHÄFTIGUNG
len Männerdomänen, wie z. B. der IT-Branche,
zu eröffnen; derzeit wird der Frage der geschlechtsspezifischen Aufteilung des Arbeitsmarktes nicht die gebührende Aufmerksamkeit geschenkt. Die Mitgliedstaaten müssen auch dafür
sorgen, dass die allgemeinen Programme zur Förderung unternehmerischer Initiative in vollem
Umfang für Frauen zugänglich sind.
UNTERNEHMERGEIST:
INITIATIVEN AUF
EUROPÄISCHER EBENE
Das European Network to promote Women’s
Entrepreneurship (WES) nahm seine Tätigkeit offiziell im Juni 2000 auf. Dem Netzwerk gehören 17 Mitglieder aus allen EUMitgliedstaaten, Island und Norwegen an.
Die Delegierten vertreten die nationalen Regierungen und sonstige Stellen, die für die
Förderung der unternehmerischen Initiative
von Frauen zuständig sind. Ziel des Netzwerks ist es, erfolgreiche Unternehmerinnen
in der Öffentlichkeit besser herauszustellen,
ein günstigeres Klima für die Erhöhung der
Zahl der Unternehmerinnen zu schaffen und
bestehenden, von Frauen geleiteten Unternehmen dabei behilflich zu sein, zu expandieren. Wie eine Studie über Unternehmerinnen in der EU und in Mittel- und Osteuropa gezeigt hat, finden es Frauen schwerer
als Männer, Kapital für Start-ups und für die
Expansion ihres Unternehmens zu beschaffen. Auch sind sie schlechter über bestehende
Unterstützungsangebote informiert.
Gender-Mainstreaming im Rahmen
des Pfeilers „Anpassungsfähigkeit“
In vielen NAP wird der Anpassungsfähigkeit
relativ wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Das
Mainstreaming steckt hier also noch in den Anfängen. Arbeitsorganisation und Arbeitszeit sind
jedoch Faktoren, denen im Hinblick auf die
Gleichstellung der Geschlechter unbestreitbar
große Bedeutung zukommt.
Geschlechtsspezifische Analysen sind im Rahmen dieses Pfeilers noch selten, obgleich es nach
wie vor erhebliche geschlechtsspezifische Diskrepanzen gibt, beispielsweise was den Anteil der in
atypischen Beschäftigungsverhältnissen und in
22
Teilzeitarbeit tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anbelangt. Einige Mitgliedstaaten
treiben die Flexibilisierung weiter voran, ohne
dabei jedoch den Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter gebührend Rechnung
zu tragen.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern
kommt in den Gesprächen zwischen den Sozialpartnern über das Thema „Anpassungsfähigkeit“
in der Regel kaum zum Tragen. Frankreich bildet
hier eher die Ausnahme: Von den Sozialpartnern
wird verlangt, dass sie die Chancengleichheit mit
auf ihre Verhandlungsagenda setzen.
VEREINBARKEIT VON
FAMILIE UND BERUF:
EINE PRIORITÄT AUF DER
AGENDA DES PORTUGIESISCHEN UND DES FRANZÖSISCHEN RATSVORSITZES
Die Frage der Vereinbarkeit von Familie und
Beruf war eines der Hauptthemen, die unter
portugiesischer Präsidentschaft im ersten
Halbjahr angegangen wurden. Auf Initiative
des portugiesischen Vorsitzes haben die Mitgliedstaaten am 6. Juni 2000 eine Entschließung über die ausgewogene Teilhabe von
Frauen und Männern am Berufs- und Familienleben angenommen. In der Entschließung wird herausgestellt, welche Bedeutung diesem Aspekt – als einer der Grundvoraussetzungen für eine tatsächliche Gleichstellung – zukommt.
Im Rahmen des Peking+5-Follow-up-Prozesses knüpfte die französische Präsidentschaft
mit der Entwicklung eines Indikatorensatzes
für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
an diese Arbeiten an. Zu den von den Indikatoren abgedeckten Aspekten gehören flexible Arbeitsformen, Elternurlaub und andere Formen der Beurlaubung wie auch die
Öffnungszeiten von Betreuungseinrichtungen. Am 27. November 2000 forderte der
Ministerrat (Beschäftigung und Soziales) die
Mitgliedstaaten auf, für eine Aktualisierung
dieser Indikatoren zu sorgen und neue Maßnahmen und Strategien zu beschließen, um
zu einer ausgewogeneren Aufteilung von Erwerbsarbeit und familiären Pflichten zwischen Frauen und Männern zu gelangen.
DIE GESCHLECHTERPERSPEKTIVE IN DER MENSCHENRECHTSPOLITIK UND IN DEN AUSSENBEZIEHUNGEN ...
Empfehlungen zur Durchführung
der Beschäftigungspolitik
der Mitgliedstaaten
Auf der Grundlage der im gemeinsamen Beschäftigungsbericht enthaltenen Analyse erarbeitete die Kommission beschäftigungspolitische
Empfehlungen für das Jahr 2000, die an die einzelnen Mitgliedstaaten gerichtet waren. In den
vom Rat verabschiedeten Empfehlungen wurde
festgestellt, dass die geschlechtsspezifischen Unterschiede am Arbeitsmarkt umfassende GenderMainstreaming-Strategien und Maßnahmen zur
Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf erfordern. Empfehlungen zum Bereich Chancengleichheit wurden an zwölf Mitgliedstaaten
gerichtet.
Neuerungen in den
beschäftigungspolitischen Leitlinien
für das Jahr 2001
Die beschäftigungspolitischen Leitlinien für
das Jahr 2001 wurden Anfang Dezember 2000
vom Europäischen Rat in Nizza gebilligt. Die
Mainstreaming-Komponente wurde weiter ausgebaut. Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet,
effektivere Beratungsmechanismen zur Einbeziehung von Gleichstellungsstellen zu entwickeln,
für jede Leitlinie Verfahren zur Bewertung der
geschlechtsspezifischen Auswirkungen der Umsetzungsmaßnahmen anzuwenden und – ebenfalls für jede Leitlinie – Indikatoren zu entwickeln, die eine Messung der Fortschritte auf
dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter ermöglichen.
in dem sie dargelegt haben, wie die in Lissabon
festgelegten Ziele erreicht werden sollen, unterstrichen, wie wichtig es ist, Frauen für die IT-Berufe zu gewinnen.
Auch die Initiative „eLearning“ (17), die die
Kommission im Mai angenommen hat, zielt darauf ab, zu vermeiden, dass sich die Kluft vergrößert zwischen denen, die Zugang zu den neuen Informationstechnologien haben, und denen,
die diesen Zugang nicht haben. Bildung spielt
hier eine zentrale Rolle. Ein Grund dafür, dass
Frauen in gut bezahlten IT-Berufen unterrepräsentiert sind, liegt darin, dass sie sich in Schule
und Hochschule nicht in ausreichender Zahl für
ein Studium der relevanten Fächer entscheiden.
Hier kommt es darauf an, die Hemmnisse abzubauen, die sie davon abhalten.
DIE GESCHLECHTERPERSPEKTIVE IN DER
MENSCHENRECHTSPOLITIK UND IN DEN
AUSSENBEZIEHUNGEN
DER EUROPÄISCHEN
UNION
Frauenrechte in der EU
Frauen in der wissensbasierten
Wirtschaft
Vorschlag für eine Änderung der
Gleichbehandlungsrichtlinie
Frauen sind in der Informationstechnologie
und in der Kommunikationsbranche stark unterrepräsentiert. Obwohl in Tätigkeitsbereichen, in
denen ein höheres Bildungsniveau vorherrscht,
die Zahl der weiblichen Beschäftigten durchweg
höher ist als die der männlichen Beschäftigten,
sind die Aussichten für Frauen, in diesen Bereichen in die am höchsten qualifizierten und am
höchsten dotierten Posten aufzusteigen, schlechter als für Männer.
Am 7. Juni 2000 hat die Kommission einen
Vorschlag für eine Änderung der aus dem Jahr
1976 stammenden Richtlinie zur Gleichbehandlung im Bereich der Beschäftigung vorgelegt (18).
Die Rechtsgrundlage für den Vorschlag – Artikel
Wenn Europa den Übergang zur wissensbasierten Wirtschaft erfolgreich bewältigen will, kann
es sich nicht leisten, das enorme ungenutzte Potenzial seiner weiblichen Bevölkerung nicht voll
auszuschöpfen. Daher haben Kommission und
Rat in ihrem Aktionsplan „eEurope 2002“ (16),
(16) eEurope 2002 – Eine Informationsgesellschaft für alle, erarbeitet vom Rat und von der Europäischen Kommission
für die Tagung des Europäischen Rates in Feira (19./20.
Juni 2000), Brüssel, 14. Juni 2000.
(17) eLearning – Gedanken zur Bildung von morgen,
KOM(2000) 318 endg. vom 24. Mai 2000.
(18) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments
und des Rates zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG
des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, KOM(2000) 334 endg. vom 7. Juni 2000.
23
DIE GESCHLECHTERPERSPEKTIVE IN DER MENSCHENRECHTSPOLITIK UND IN DEN AUSSENBEZIEHUNGEN ...
141 Absatz 3 EG-Vertrag – räumt dem Parlament im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens erheblichen Einfluss ein und sieht vor, dass
der Rat den Vorschlag mit qualifizierter Mehrheit
annehmen kann.
Mit dem Richtlinienvorschlag wird bezweckt,
neuen Entwicklungen in der Gleichstellungspolitik
Rechnung zu tragen und im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die Formulierung einiger Bestimmungen präziser zu fassen.
Die Verabschiedung der Richtlinie würde folgende Änderungen mit sich bringen:
• Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz wird als
eine Form von Diskriminierung eingestuft und
in Übereinstimmung mit der in den Richtlinien zu Artikel 13 enthaltenen Definition (siehe
unten) und dem Verhaltenskodex der Kommission definiert.
• Unabhängige Stellen können künftig unter bestimmten Bedingungen die Opfer von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren vertreten.
• Der Begriff der mittelbaren Diskriminierung
wird geklärt.
• Frauen wird das Recht garantiert, nach ihrem
Mutterschaftsurlaub an ihren früheren Arbeitsplatz oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz
zurückzukehren.
• Die Sozialpartner werden aufgefordert, ihren
Beitrag zur Verwirklichung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu leisten, indem sie das Thema „Diskriminierung“ zum Gegenstand entsprechender Kollektivvereinbarungen machen.
Andere Entwicklungen im Bereich
der Rechtsetzung
Als Auftakt zur Tagung des Europäischen Rates in
Nizza haben Rat, Parlament und Kommission am
7. Dezember 2000 die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union proklamiert (19). Die Charta
ist in geschlechtsneutraler Sprache abgefasst; ihre
Bestimmungen gelten für alle Menschen, unabhängig vom Geschlecht. Nichtsdestoweniger enthält sie
einige spezifische Bestimmungen, die auf die Förderung der Geschlechtergleichstellung abstellen. Artikel 21 verbietet jedwede Diskriminierung, insbesondere auch Diskriminierungen wegen des Geschlechts. In Artikel 23 ist der Grundsatz der
Gleichheit von Männern und Frauen in allen Bereichen verankert; gleichzeitig wird erklärt, dass positive Maßnahmen ein legitimes Mittel zur Errei-
24
chung dieses Ziels sind. In Artikel 5 werden Sklaverei, Zwangsarbeit und Menschenhandel generell
untersagt, ohne dass Frauen speziell erwähnt werden. Das Recht auf Schutz vor Entlassung aus einem mit der Mutterschaft zusammenhängenden
Grund sowie der Anspruch auf einen bezahlten
Mutterschaftsurlaub sind in Artikel 33 festgeschrieben. Gemäß Artikel 34 anerkennt und achtet die
Europäische Union das Recht auf Zugang zu den
Leistungen der sozialen Sicherheit und zu den sozialen Diensten, die in bestimmten Fällen, wie z. B. bei
Mutterschaft, Schutz gewährleisten (20).
Im Mai 2000 hat das Parlament eine öffentliche
Anhörung durchgeführt zur Bekämpfung von
Diskriminierungen und zu den mit Artikel 13 des
überarbeiteten EG-Vertrags eröffneten neuen
Möglichkeiten. Diskriminierung aus Gründen des
Geschlechts ist ein wesentlicher Aspekt von Artikel 13. Die Kommission hat nun ihre Absicht angekündigt, im Jahr 2002 eine neue Richtlinie zur
Gleichstellung der Geschlechter vorzuschlagen.
Damit wird sie sich erstmals daran wagen, auch in
anderen Bereichen – außerhalb des Bereichs der
Beschäftigung – gegen geschlechtsspezifische Benachteiligungen vorzugehen.
Artikel 13 hat der Sache der Geschlechtergleichstellung bereits indirekt genutzt, und zwar
durch Verabschiedung der neuen Richtlinie zur
Bekämpfung von Rassendiskriminierung (21). In
Anbetracht der Tatsache, dass Diskriminierungen
aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft Frauen und Männer in unterschiedlicher
Weise betreffen, war der Aspekt der Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der
Richtlinie zu berücksichtigen.
Auf nationaler Ebene hat die britische Regierung einen gemeinsamen Aktionsplan zur
Bekämpfung von Zwangsehen aufgestellt. Unter
anderem geplant sind Datenerhebungen durch
Polizei und NRO und die Erstellung von Informationsmaterialien für Bildungseinrichtungen.
Peking+5-Prozess: Bilanz
der Fortschritte
Anlässlich des fünften Jahrestags der Vierten
UN-Weltfrauenkonferenz in Peking hat die UN(19) ABl. C 364 vom 18.12.2000, S. 1.
(20) Siehe Mitteilung der Kommission zum Status der Grundrechtscharta der Europäischen Union, KOM(2000) 644
endg. vom 11. Oktober 2000.
(21) Richtlinie des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung
des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der
Rasse oder der ethnischen Herkunft.
DIE GESCHLECHTERPERSPEKTIVE IN DER MENSCHENRECHTSPOLITIK UND IN DEN AUSSENBEZIEHUNGEN ...
Vollversammlung im Juni 2000 eine Sondertagung zum Thema „Frauen 2000 – Gleichstellung, Entwicklung und Frieden für das 21. Jahrhundert – Peking+5“ einberufen. Die Sitzung bot
Gelegenheit, eine Bilanz der zwischenzeitlich erzielten Fortschritte zu ziehen und Ideen für künftige Maßnahmen zu erörtern.
Vom 19. bis zum 21. Februar 2000 hat die
UN-Wirtschaftskommission für Europa in Partnerschaft mit der Europäischen Kommission,
dem Europarat, dem UNDP und dem Unifem
eine regionale Vorbereitungskonferenz abgehalten. In den Diskussionen, die sich auf lediglich
vier Bereiche der Pekinger Aktionsplattform konzentrierten, übernahmen die NRO eine aktive
Rolle. Ebenfalls im Februar fand auf EU-Ebene
eine Konferenz statt, auf der die EU erneut ihre
Entschlossenheit bekräftigte, auf die Verwirklichung der in der Aktionsplattform formulierten
Ziele hinzuarbeiten (22). Gleichzeitig wies sie auf
Schwächen in der Umsetzung der Plattform hin.
Der Übergang von bloßen Absichtserklärungen
zu konkreten Maßnahmen habe sich als komplexer erwiesen als ursprünglich angenommen.
Der Wirtschafts- und Sozialausschuss und das
Europäische Parlament haben Berichte über das
Follow-up der Pekinger Aktionsplattform vorgelegt (23). Beide haben die Festlegung von Indikatoren und Benchmarks gefordert. Am 28. März
hat der Ausschuss für die Rechte der Frau und
Chancengleichheit des Parlaments eine öffentliche Anhörung zu den bei der Umsetzung der Pekinger Aktionsplattform erzielten Fortschritten
durchgeführt.
Im Juni hat sich die EU auf der UN-Konferenz
erfolgreich den Bestrebungen widersetzt, die in
Peking erzielte Übereinkunft abzuschwächen. Es
konnten sogar einige bedeutsame Fortschritte
verzeichnet werden, und mehrere Vorschläge der
EU wurden in das Schlussdokument (24) übernommen:
• Die Menschenrechte der Frauen und die Bedeutung der Bildung werden bekräftigt.
• Die Verpflichtung des Staates zur Bekämpfung
der Gewalt gegen Frauen wird nunmehr unmissverständlich formuliert – in Übereinstimmung mit dem Standpunkt, den die EU im
März 2000 vor der UN-Menschenrechtskommission (56. Sitzung) in Genf vertreten hatte (25).
• Der Zusammenhang zwischen Geschlechtergleichstellung und Armutsbekämpfung wird
verdeutlicht, und die Notwendigkeit einer ausgewogeneren Verteilung von bezahlter Arbeit
und Betreuungsaufgaben zwischen Frauen und
Männern wird herausgestellt.
• Wie bereits in den vom Parlament und vom
Wirtschafts- und Sozialausschuss auf der europäischen Vorbereitungskonferenz vorgelegten
Berichten wird unterstrichen, dass Benchmarks
und Indikatoren benötigt werden.
Das Schlussdokument wurde jedoch nicht allen
Erwartungen der EU gerecht. Angesichts des heftigen Widerstands einiger Delegationen konnte die
Kommission sich nicht mit ihrer Forderung
durchsetzen, eine Erklärung abzugeben zur Notwendigkeit der Bekämpfung von Diskriminierungen aus allen Gründen, auch aus Gründen der sexuellen Ausrichtung. Auch die Versuche, in den
Bereichen Beseitigung der Armut, geschlechtsbezogene Gewalt, sexuelle Rechte der Frau, Frauenhandel und Abtreibung weiter voranzukommen,
stießen auf starken Widerstand und scheiterten.
Aktivitäten in den Mitgliedstaaten im
Rahmen der Peking+5-Bilanz
In Belgien wurde dem Parlament ein Bericht
über die Umsetzung der Aktionsplattform vorgelegt. Künftig wird jährlich ein Ministertreffen
stattfinden, um sicherzustellen, dass in allen Ministerien auf bestimmte strategische Ziele hingearbeitet wird und dass auf nationaler Ebene geeignete Mechanismen entwickelt werden. In Irland wird derzeit ein nationaler Aktionsplan für
Frauen erarbeitet, der an den Peking+5-Prozess
anknüpfen wird. In Italien hat das nationale statistische Amt verschiedene Studien in die Wege
geleitet mit dem Ziel, geschlechtsdifferenzierende
Daten zu gewinnen. In Norwegen wurde ein aus
Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen
Ministerien bestehender Ausschuss eingesetzt
und beauftragt, die Fortschritte bei der Umsetzung der Aktionsplattform von Peking zu prüfen.
(22) Beijing+5, An overview of the European Union follow-up
and preparations, Veröffentlichung der Europäischen
Kommission anlässlich der Überprüfung der Aktionsplattform fünf Jahre nach ihrer Verabschiedung auf der
Vierten Weltfrauenkonferenz in Peking im Jahre 1995.
http://europa.eu.int/comm/employment_social/equ_opp/
beijdocen.pdf
(23) CES 172/2000 und A5-0125/2000.
(24) Bericht des Ad-hoc-Plenarausschusses der dreiundzwanzigsten Sondertagung der Vollversammlung, A/S23/10/Rev.1, Entwurf einer Resolution II: Weitere Maßnahmen und Initiativen zur Umsetzung der Erklärung
und Aktionsplattform von Beijing, UN 2000.
(25) Die EU forderte die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen auf, alle Arten geschlechtsbezogener Gewalt im privaten und öffentlichen Bereich zu verhindern und zu bestrafen; es wurde ausdrücklich festgestellt, dass die Menschenrechte der Frau auch ihre sexuellen Rechte und ihre Rechte
im Bereich der reproduktiven Gesundheit einschließen.
25
DIE GESCHLECHTERPERSPEKTIVE IN DER MENSCHENRECHTSPOLITIK UND IN DEN AUSSENBEZIEHUNGEN ...
Verteidigung der Rechte der Frauen
in anderen Teilen der Welt
Das Jahr 2000 war das erste Jahr der Umsetzung der im Jahre 1999 verabschiedeten Menschenrechtsverordnungen (26), durch die ein
kohärenter Rahmen und eine Rechtsgrundlage
für sämtliche im Rahmen von Kapitel B7-70 des
EU-Haushaltsplans (Europäische Initiative für
Demokratie und Menschenrechte) durchgeführten Aktivitäten in den Bereichen Menschenrechte und Demokratisierung geschaffen wurde. Das
Gender-Mainstreaming wurde in das Programmplanungsdokument zur Europäischen Initiative
für das Jahr 2000 integriert. Es wurden mehrere
geschlechtsspezifische Projekte im Mittelmeerraum finanziert, z. B. ein Programm für positive
Maßnahmen zur Förderung der Rechte der Frau
in den Maghreb-Ländern und ein Projekt zum
Thema „Frauen im Entscheidungsprozess“ in
Ägypten. Im Jahr 2000 sind etwa 3 Mio. EUR in
geschlechtsspezifische Projekte geflossen. Am 14.
November 2000 hat die Kommission einen Bericht angenommen über die Durchführung von
Maßnahmen zur Förderung der Achtung der
Menschenrechte und der Einhaltung demokratischer Grundsätze im Zeitraum 1996-1999 (27).
Unter anderem wird in dem Bericht das Thema
„Frauenförderung“ („empowerment“) ausführlich
behandelt. Ein ähnlicher Bericht für das Jahr
2000 ist in Vorbereitung.
Am 15. November 2000 hat das Europäische
Parlament einen Bericht und eine Entschließung
über die Beteiligung von Frauen an der friedlichen Beilegung von Konflikten angenommen (28). Ausgangspunkt des Berichts ist die
Feststellung, dass bisher fast alle Konfliktanalysen
und Politiken blind für die Geschlechterfrage waren. Frauen seien generell in offiziellen Initiativen
zur Beendigung von Konflikten nicht vertreten;
ihre Stimme müsse in Friedensprozessen jedoch
gehört werden.
Kampf gegen Gewalt, Menschenhandel
und sexuelle Ausbeutung
Erst jetzt beginnt man damit, dem Thema „Gewalt gegen Frauen“ die ihm gebührende Aufmerksamkeit zuteil werden zu lassen. Die EU-Kampagne, die im Jahr 2000 ausgelaufen ist, hat zu einer
Sensibilisierung für die Problematik beigetragen,
sowohl bei Männern als auch bei Frauen.
An die Stelle der Initiative Daphne ist im Jahr
2000 ein vollwertiges Programm zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und
Frauen (2000-2003) (29) getreten. Das Pro-
26
gramm Daphne unterstützt öffentliche Stellen
und private Organisationen in der EU, in den
Bewerberländern und im EWR in ihrer Arbeit;
künftig können auch mehrjährige Projekte gefördert werden.
Was die Maßnahmen auf nationaler Ebene betrifft, so wurde in Portugal ein Verfahren eingeführt, das es ermöglicht, Gewalttäter zum Verlassen der gemeinsamen Wohnung zu zwingen.
Auch in Liechtenstein wurde ein entsprechender
Gesetzentwurf vorgelegt. In Frankreich sind die
Diskussionen noch im Gange. Die deutsche Regierung hat einen bundesweiten Aktionsplan zur
Bekämpfung häuslicher Gewalt auf den Weg gebracht.
Das Thema „Frauenhandel“ stand auch im Jahr
2000 ganz oben auf der politischen Agenda.
Menschenhandel ist ein globales Problem: Es
werden Frauen aus Mittel- und Osteuropa, aus
Nord- und Zentralafrika, aus Lateinamerika und
aus Asien in die EU gebracht. Im Rahmen des
Programms STOP (1996-2000) (30) wurden
auch im Jahr 2000 Fortbildungsmaßnahmen,
Projekte, Seminare und Studien gefördert; zwei
Schwerpunkte waren Hilfe für die Opfer und
Prävention. Eine externe Bewertung der bezuschussten Projekte ist weitgehend positiv ausgefallen. Die Kommission hat vorgeschlagen, die
Laufzeit des Programms um zwei Jahre zu verlängern. Gleichzeitig unterstützt die Kommission
die Bewerberländer im Rahmen des Programms
Phare bei der Bekämpfung des Frauenhandels.
Darüber hinaus hat die Kommission Vorschläge
für zwei Rahmenbeschlüsse des Rates zur
Bekämpfung des Menschenhandels und zur
Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie unterbreitet (31).
Das Ziel besteht darin, die einschlägigen strafrechtlichen Bestimmungen der Mitgliedstaaten
anzugleichen und dafür zu sorgen, dass sich die
Täter nirgends in Sicherheit wiegen können.
Das Europäische Parlament misst der Bekämpfung des Frauenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung große Bedeutung bei. Im Februar hat es eine öffentliche Anhörung zum Thema
„Frauenhandel“ durchgeführt; im März hat es ein
(26) Verordnungen (EG) Nr. 975/1999 und Nr. 976/1999,
ABl. L 120 vom 8.5.1999, S. 1.
(27) KOM(2000) 726 endg. vom 14. November 2000.
(28) A5-0308/2000.
(29) Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates Nr.
293/2000/EG, ABl. L 34 vom 9.2.2000.
(30) Gemeinsame Maßnahme 96/700/JI, ABl. L 322 vom
12.12.1996.
(31) KOM(2000) 854 endg./2 vom 22. Januar 2001.
GLEICHSTELLUNG IM ERWEITERUNGSPROZESS
Arbeitspapier vorgelegt, in dem aufgezeigt wurde,
welche Zusammenhänge zwischen Menschenhandel und anderen Formen des organisierten Verbrechens bestehen und dass – im Verhältnis zur Schwere des Verbrechens und zur Einträglichkeit des „Geschäfts“ – die Strafen für Menschenhändler relativ gering sind.
In Spanien wurde im Januar 2000 eines der
weitreichendsten Gesetze über die Rechte der
Opfer des Menschenhandels verabschiedet. Opfern und Zeugen, die sich illegal in Spanien aufhalten, kann das Recht gewährt werden, in Spanien zu verbleiben und dort zu arbeiten, wenn sie
gegen die Menschenhändler aussagen. Auch Italien hat sein Einwanderungsgesetz dahin gehend
geändert, dass Opfern des Menschenhandels
künftig mindestens sechs Monate lang ein Bleiberecht und eine öffentliche soziale Unterstützung gewährt werden kann. Außerdem wird eine
Helpline eingerichtet. Schließlich wird derzeit an
einer Änderung des italienischen Strafgesetzbuchs
gearbeitet, durch die Menschenhandel als Verbrechen qualifiziert wird.
GLEICHSTELLUNG
IM ERWEITERUNGSPROZESS
Vorbemerkungen
Im Dezember 2000 hat der Europäische Rat
auf seiner Tagung in Nizza erneut unterstrichen,
welch große historische Bedeutung dem Erweiterungsprozess zukommt und welch hohe politische Priorität er diesem Prozess einräumt. Der
Erfolg wird unter anderem davon abhängen, inwieweit die Bewerberländer in der Lage sind, das
europäische Sozialmodell mit seinem Bekenntnis
zu Geschlechtergleichstellung und Chancengleichheit zu übernehmen.
Daraus ergibt sich eindeutig die Notwendigkeit, dass die Bewerberländer Rechtsvorschriften
zur Umsetzung des Gemeinschaftsrechts („acquis
communautaire“) im Bereich der Chancengleichheit erlassen müssen; sie werden jedoch auch die
institutionellen Kapazitäten für die effektive
Durchsetzung dieser Vorschriften aufzubauen haben. Alle Arten von Ungleichheiten müssen angegangen werden – im wirtschaftlichen, politischen, sozialen und im kulturellen Bereich.
Fortschritte in den
Beitrittsverhandlungen
im Jahr 2000
Im Februar 2000 wurden die Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien, Malta, Lettland, Litauen,
Rumänien und der Slowakei eröffnet (der Beginn
der Verhandlungen über die Beschäftigungs- und
Sozialpolitik, einschließlich Chancengleichheit,
steht im Falle von Bulgarien und Rumänien jedoch noch aus).
Im Dezember hat der Europäische Rat von Nizza das Strategiepapier der Kommission zur Erweiterung gebilligt, in dem ein Zeitplan für die
kommenden zwei Jahre festgelegt wird; der vorläufige Abschluss der Verhandlungen über die
Beschäftigungs- und Sozialpolitik ist für die meisten Länder für das erste Halbjahr 2001 geplant.
Um diese Zielvorgabe zu erfüllen, haben die Bewerberländer in den nächsten sechs Monaten zumindest detaillierte tragfähige Konzepte vorzulegen, in denen sie erläutern, wie und wann sie die
Anforderungen für eine EU-Mitgliedschaft in
dem betreffenden Bereich zu erfüllen gedenken.
Der Europäische Rat von Nizza hat auch den
Vorschlag der Kommission über eine Beitrittspartnerschaft mit der Türkei begrüßt; im Rahmen der Beitrittspartnerschaft werden die prioritären Bereiche definiert, in denen die Türkei
tätig werden muss, um die in den Kopenhagener
Kriterien festgelegten grundlegenden Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft zu erfüllen.
Umsetzung des
Gemeinschaftsrechts
Im Bereich Chancengleichheit sind neun
Richtlinien der Gemeinschaft in nationales Recht
umzusetzen (siehe Tabelle 2).
Die Tschechische Republik eilt dem Zeitplan
voraus: In allen Bereichen – den Bereich soziale
Sicherheit ausgenommen – wurden bereits die erforderlichen Rechtsvorschriften erlassen. Litauen
scheint alle Rechtsvorschriften mit Ausnahme der
Richtlinie zur Beweislastregelung umgesetzt zu
haben. Ungarn scheint in der Lage zu sein, die
Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands
wie geplant bis Ende 2001 zu bewerkstelligen. In
Rumänien wurden im Laufe des Jahres 2000 of-
27
GLEICHSTELLUNG IM ERWEITERUNGSPROZESS
TABELLE 2
BULGARIEN TSCHECHISCHE ZYPERN
REPUBLIK
ZIELDATUM
2002
2002
2003
ESTLAND
UNGARN
LETTLAND
LITAUEN
MALTA
POLEN
2002
2001
2002
2002
2003
2002
RUMÄNIEN SLOWAKEI SLOWENIEN
2001
2003
2003
FÜR DIE
SCREENING
NOCH NICHT
UMSETZUNG
(ENDE DES
BETR. JAHRES)
STAND DER
BEITRITTS-
BEGONNEN
NOCH NICHT ERÖFFNET VORLÄUFIG VORLÄUFIG ERÖFFNET
ERÖFFNET
ABGEABGE-
VERHANDLUNGEN
ÜBER
TÜRKEI
SCHLOSSEN
SCHLOSSEN
ERÖFFNET
ERÖFFNET
ERÖFFNET
ERÖFFNET NOCH NICHT ERÖFFNET VORLÄUFIG
ERÖFFNET
ABGESCHLOSSEN
KAPITEL 13
RICHTLINIE
75/117/EWG (1)
1
2
1
1
2
1
2
1
1
1
1
1
RICHTLINIE
76/207/EWG (2)
1
2
1
1
1
1
2
1
1
1
1
1
RICHTLINIE
86/613/EWG (3)
1
2
1
1
1
2
2
1
1
2
2
1
RICHTLINIE
92/85/EWG (4)
1
2
1
1
1
1
1
2
1
2
2
1
RICHTLINIE
96/34/EG (5)
0
2
1
1
2
1
2
0
1
2
1
1
RICHTLINIE
97/80/EG (6)
0
2
0
0
2
0
0
0
0
0
0
0
RICHTLINIE
79/7/EWG (7)
1
1
1
1
2
2
2
1
1
2
1
2
RICHTLINIE
86/378/EWG (8)
UND RICHTLINIE
96/97/EG (9)
0
0
1
0
2
2
2
0
2
2
1
2
0: DIE
1: DIE
RECHTSVORSCHRIFTEN STEHEN NICHT IM EINKLANG MIT DEM GEMEINSCHAFTLICHEN BESITZSTAND.
RECHTSVORSCHRIFTEN STEHEN TEILWEISE IM EINKLANG MIT DEM GEMEINSCHAFTLICHEN BESITZSTAND (GEMÄSS DEN VON DEN ZUSTÄNDIGEN NATIONALEN BEHÖRDEN BEIGEBRACHTEN INFORMATIONEN; DIESE WURDEN VON DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION ALLERDINGS NOCH NICHT ÜBERPRÜFT).
2: DIE NATIONALEN RECHTSVORSCHRIFTEN STEHEN VOLLSTÄNDIG IM EINKLANG MIT DEM GEMEINSCHAFTLICHEN BESITZSTAND (GEMÄSS DEN VON DEN ZUSTÄNDIGEN
NATIONALEN BEHÖRDEN BEIGEBRACHTEN INFORMATIONEN; DIESE WURDEN VON DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION ALLERDINGS NOCH NICHT ÜBERPRÜFT).
NATIONALEN
NATIONALEN
(1) Richtlinie des Rates vom 10. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung
des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen, ABl. L 45 vom 19.2.1975.
(2) Richtlinie des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, ABl. L 39 vom 14.2.1976.
(3) Richtlinie des Rates vom 11. Dezember 1986 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und
Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit – auch in der Landwirtschaft – ausüben, sowie über den Mutterschutz, ABl.
L 359 vom 19.12.1986.
(4) Richtlinie des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitplatz
(zehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG), ABl. L 348 vom 28.11.1992.
(5) Richtlinie des Rates vom 3. Juni 1996 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Elternurlaub, ABl. L 145 vom 19.6.1996.
(6) Richtlinie des Rates vom 15. Dezember 1997 über die Beweislast bei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, ABl. L 14
vom 20.1.1998.
(7) Richtlinie des Rates vom 19. Dezember 1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von
Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit, ABl. L 6 vom 10.1.1997.
(8) Richtlinie des Rates vom 24. Juli 1986 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen
bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit, ABl. L 225 vom 12.8.1986.
(9) Richtlinie des Rates vom 20. Dezember 1996 zur Änderung der Richtlinie 86/378/EWG zur Verwirklichung des Grundsatzes
der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit, ABl. L 46 vom
17.2.1997.
28
GLEICHSTELLUNG IM ERWEITERUNGSPROZESS
fenbar große Fortschritte erzielt; eine eingehende
Bewertung wird vorgenommen, sobald die Verhandlungen über das Beschäftigungskapitel eröffnet wurden.
In anderen Bewerberländern bleibt noch viel
zu tun, um eine Angleichung der nationalen
Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen
Besitzstand zu erreichen. Die Slowakei hat das
generelle Nachtarbeitsverbot für Frauen aufgehoben; Stellenangebote, die eine Diskriminierung
aufgrund des Geschlechts beinhalten, sind fortan
verboten; außerdem wurden durch eine Änderung des Arbeitsgesetzbuches die Rechte schwangerer Arbeitnehmerinnen gestärkt. In Lettland
und Malta muss ein großer Teil des gemeinschaftlichen Besitzstands noch umgesetzt werden.
In den vergangenen zwölf Monaten wurden in
Lettland jedoch die erforderlichen Änderungen
an den Rechtsvorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit vorgenommen, und Malta hat
Rechtsvorschriften erlassen, die sich im Einklang
mit der „Schwangerenrichtlinie“ befinden.
Einige Bewerberländer haben mit den vorbereitenden Arbeiten begonnen bzw. diese weiter
vorangetrieben. So wurden in Lettland, Malta,
der Slowakei, Slowenien und in Zypern einschlägige Gesetzentwürfe vorgelegt. In Estland wurde
im April ein Konzeptpapier zur Geschlechtergleichstellung erarbeitet – als Grundlage für die
Formulierung von Rechtsvorschriften zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands. In
Bulgarien wurde eine aus Vertreterinnen und
Vertretern der Regierung und des freiwilligen
Sektors bestehende Arbeitsgruppe eingesetzt, die
mit der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs beauftragt wurde. Angesichts der ins Auge gefassten
Zieldaten für die Umsetzung ist zu hoffen, dass
diese Arbeiten in den kommenden zwölf Monaten zur Verabschiedung einschlägiger Rechtsvorschriften führen werden.
Weder Polen noch die Türkei scheinen im Jahr
2000 im Bereich der Rechtsetzung Fortschritte
gemacht zu haben. Der Zeitplan Polens für die
Umsetzung scheint inzwischen etwas zu optimistisch zu sein.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass
hinsichtlich des Erlasses von Rechtsvorschriften,
die sich im Einklang mit dem gemeinschaftlichen
Besitzstand befinden, zwar einige Fortschritte zu
verzeichnen sind, dass jedoch noch viel zu tun
bleibt. Nach wie vor kommen die Dinge nur
langsam voran, wobei das Tempo der Veränderungen von einem Land zum anderen sehr unterschiedlich ist.
Verwaltungskapazitäten
Die Bewerberländer haben selbst die Notwendigkeit erkannt, institutionelle und administrative Strukturen für die Umsetzung und Durchsetzung der Gleichstellungsrechte aufzubauen.
Litauen hat beachtliche Fortschritte beim Aufbau der institutionellen Kapazitäten gemacht.
Zum Beispiel wurde im März eine interinstitutionelle Chancengleichheitskommission eingesetzt.
Auch die Ombudsstelle für Chancengleichheit
hat zu einer besseren Umsetzung der Rechtsvorschriften beigetragen.
Ungarn hat im Jahr 2000 ebenfalls weitere
Fortschritte erzielt: Es hat sich mit drei Projekten
am mittelfristigen Aktionsprogramm der Gemeinschaft für die Chancengleichheit von Frauen
und Männern beteiligt, bei denen es um den
Ausbau der institutionellen Kapazitäten ging. In
Rumänien wurde zur Förderung des Mainstreaming eine beratende interministerielle Kommission
für die Gleichbehandlung von Männern und
Frauen eingesetzt. Davon abgesehen, hat Rumänien jedoch noch einiges an Arbeit vor sich.
In Malta und Zypern bestehen die erforderlichen institutionellen Strukturen zwar bereits,
doch bedürfen sie einer Stärkung. Im Jahr 2000
hat die Regierung von Malta ein Ressort „Chancengleichheit“ eingerichtet.
In anderen Bewerberländern, insbesondere in
Bulgarien und in Polen, verfügen die Institutionen nicht über die nötigen Ressourcen, um die
bestehenden nationalen Rechtsvorschriften – geschweige denn den gemeinschaftlichen Besitzstand – durchzusetzen. Im Jahr 2000 wurden keine wesentlichen Fortschritte erzielt.
Angesichts dessen, was noch zu leisten ist, sind
die bisherigen Fortschritte eindeutig unzureichend. In den kommenden zwölf Monaten werden noch wesentlich größere Anstrengungen
vonnöten sein. Die Gemeinschaftsprogramme
können hier durch die Verfügbarmachung von
Know-how und Bereitstellung von Finanzmitteln
behilflich sein. Ungarn ist jedoch das einzige
Land, das sich im Zeitraum 1999-2000 am mittelfristigen Aktionsprogramm beteiligt hat. Für
den Zeitraum 2000-2001 wurde eine größere
Zahl von Projekten in mehreren Bewerberländern ausgewählt, und es ist damit zu rechnen,
dass einige der Beitrittskandidaten auch ihr Interesse bekunden werden, am neuen Aktionsprogramm betreffend die Gemeinschaftsstrategie für
die Gleichstellung von Frauen und Männern
(2001-2005) teilzunehmen.
29
GLEICHSTELLUNG IM ERWEITERUNGSPROZESS
Wirtschaftliches, politisches und
soziales Leben
Frauen im Wirtschaftsleben
Im Zuge des technologischen Fortschritts, der
Vorbereitung auf den EU-Beitritt und in vielen
Fällen auch im Zuge des Übergangs von der
Planwirtschaft zur Marktwirtschaft hat sich in
den vergangenen zehn Jahren ein tief greifender
wirtschaftlicher Wandel in den Bewerberländern
vollzogen. Eine bedauerliche Konsequenz war der
Anstieg der Arbeitslosigkeit (Schaubild 9).
Die Übernahme und Durchsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands ist lediglich ein
Aspekt des Kampfes gegen Ungleichheiten aufgrund des Geschlechts. Die Zuerkennung gleicher Rechte muss einhergehen mit einer De-facto-Gleichstellung im wirtschaftlichen, politischen
und sozialen Leben.
SCHAUBILD 9 — ARBEITSLOSENQUOTEN IN DEN BEWERBERLÄNDERN 1999
18
Frauen
Männer
16
14
12
%
10
8
6
4
2
Türkei (*)
Slowenien
Slowakei
Rumänien
Polen
Malta (*)
EUDurchschnitt
Litauen
Lettland
Ungarn
Estland
Tschechische
Republik
Zypern (*)
Bulgarien
0
Quelle: Beschäftigung in Europa 2000, Europäische Kommission; (*) Euro-Mediterranean statistics, 1/2000, Eurostat, S. 47.
Die Arbeitslosenzahlen ergeben ein positiveres
Bild als die Zahlen für die Europäische Union. In
den Bewerberländern betrug die durchschnittliche Arbeitslosenquote im Jahr 1999 9,2 % bei
den Frauen und 9,6 % bei den Männern (bei
Malta wurden die Zahlen für 1998 zugrunde gelegt, bei der Türkei die Zahlen für 2000). Der
EU-Durchschnitt lag im selben Zeitraum bei
10,8 % (Frauen) bzw. 7,9 % (Männer).
• In Malta, Zypern und der Türkei liegt die Beschäftigungsquote der Frauen deutlich unter
dem EU-Durchschnitt; die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei den Beschäftigungsquoten sind wesentlich größer als in der EU.
30
• Die Länder Mittel- und Osteuropas schneiden
im Vergleich zur EU gut ab, was die Erwerbstätigkeit der Frau und die geschlechtsspezifische Differenz bei den Beschäftigungsquoten
angeht. Dies ist ein Erbe der früheren Planwirtschaft, die traditionell durch eine hohe Erwerbsbeteiligung der Frau gekennzeichnet war.
Die Situation ist jedoch nicht ganz so positiv,
wie sie auf den ersten Blick scheinen mag. Nachdem die Arbeitsplatzverluste im vergangenen
Jahrzehnt zu Lasten des Verarbeitenden Gewerbes – einer Männerdomäne – ging, wird der Beschäftigungsdruck in Zukunft voraussichtlich auf
allen Wirtschaftszweigen lasten, womit dann
auch mehr Frauen betroffen sein werden. Wie
GLEICHSTELLUNG IM ERWEITERUNGSPROZESS
SCHAUBILD 10 — BESCHÄFTIGTE FRAUEN NACH SEKTOREN
IN DEN BEWERBERLÄNDERN 1998
80
Landwirtschaft
Industrie
Baugewerbe
Dienstleistungen
70
60
%
50
40
30
20
10
Türkei (2)
Slowenien
Slowakei
Rumänien
Polen
Malta (1)
Litauen
Lettland
Ungarn
Estland
Tschechische
Republik
Zypern
0
Quelle: Statistical Yearbook on candidate and South-East European countries 2000.
Die Landwirtschaft schliesst Jagd, Forstwirtschaft und Fischerei ein.
Die Industrie schliesst Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe, Energie- und Wasserversorgung ein.
Der Dienstleistungssektor umfasst sämtliche anderen Wirtschaftszweige.
(1) Daten für 1999, http://lmisnt.pub.die.gov.tr/lmise, Ankara, SIS.
(2) Women and men, 1999, S. 41; für Bulgarien sind vergleichbare Daten nicht verfügbar.
SCHAUBILD 11 — BESCHÄFTIGUNGSQUOTEN 1999
100
Frauen
Männer
90
80
70
%
60
50
40
30
20
10
Türkei (2)
Slowenien (3)
Slowakei
Rumänien
Polen
Malta
(1)
Litauen
Lettland
Ungarn
Estland
Tschechische
Republik
Zypern
Bulgarien (3)
0
Quelle: Beschäftigung in Europa 2000, Europäische Kommission; (1) Frauen und Männer, 1999, COS Malta, Daten
für 1998 für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte; (2) http://lmisnt.pub.die.gov.tr/lmise, Ankara, SIS; (3) Daten
für 1998; (4) Daten für 1996/97, laut Angaben der Botschaft der Republik Zypern.
31
GLEICHSTELLUNG IM ERWEITERUNGSPROZESS
SCHAUBILD 12 — FRAUENANTEIL IN DEN REGIERUNGEN DER BEWERBERLÄNDER 2000
35
30,0
30
24,7
25
18,8
18,5
18,7
%
20
13,3
15
10,0
7,7
10
6,1
5,3
0,0
0,0
Zypern (8)
Tschechische
Republik (2)
5
0,0
0,0
Türkei (11)
Slowenien (7)
Slowakei (6)
Rumänien (5)
Polen (10)
Malta (4)
Litauen (3)
EUDurchschnitt
Lettland (3)
Ungarn (2)
Estland (2) (9)
Blugarien (1)
0
Quellen: Daten von 12/00.
(1) Daten von 1/01, www.government.bg; (2) Daten von 1/01, Europäische Datenbank „Frauen in Führungspositionen“, http://www.db-decision.de/english/default.htm; (3) Gender Equality in Baltic States, 1999;
(4) Daten von 1/99, Angaben des Ministeriums für Sozialpolitik, Malta, S. 1; (5) Daten für 2000 (nach den
Wahlen), www.cdep.ro; (6) Daten von 12/00, www.government.sk; (7) Daten von 11/00, www.sigov.si;
(8) Daten von 12/00, www.kyprus.org/PIO/ministry; (9) Daten von 3/99; (10) Daten von 8/00, www.kprm.gov.pl/gov;
(11) Daten von 1/01, Angaben der Botschaft der Republik Türkei.
auch in der EU, ist derzeit in allen Bewerberländern ein gewisser Druck auf die Frauenbeschäftigung festzustellen.
schaft nicht überlebt. Erschwerend hinzu kommen unzureichende Elterurlaubsregelungen.
Letzteres gilt insbesondere für Malta.
• Für Frauen bestehen nicht dieselben Anreize
zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wie für
Männer. Frauen üben zum großen Teil weniger
qualifizierte und schlechter bezahlte Tätigkeiten im Dienstleistungssektor und in der Landwirtschaft aus. Nicht für jedes Bewerberland
liegen hier verlässliche Zahlen vor. Den jüngsten Informationen nach zu urteilen ist die geschlechtsspezifische Lohndiskrepanz in vielen
Ländern jedoch größer als im EU-Durchschnitt. In der Tschechischen Republik beispielsweise verdienen Frauen durchschnittlich
nur 69 % von dem, was Männer verdienen.
• Offenbar wird der Erwerbstätigkeit der Frau
nicht dieselbe Bedeutung beigemessen wie der
Erwerbstätigkeit des Mannes. Dies gilt insbesondere für die Türkei, aber auch für Zypern,
Malta und Polen.
• Hochwertige und bezahlbare Kinderbetreuungsangebote sind Mangelware. Das gut ausgebaute öffentliche Kinderbetreuungs- und Vorschulerziehungsangebot der früheren Planwirtschaften hat den Übergang zur Marktwirt-
32
Eine optimale Nutzung der Humanressourcen
liegt im wirtschaftlichen Interesse aller Länder.
Das bedeutet, dass die Erwerbsbeteiligung der
Frau erhöht werden muss, dass Frauen für den
Arbeitsmarkt gewonnen werden müssen und dass
ihnen Anreize für einen Verbleib im Erwerbsleben geboten werden müssen. Konkret heißt das:
Gewährleistung gleicher Rechte für Frauen und
Männer im Bereich der Beschäftigung, Gleichheit des Arbeitsentgelts, Förderung familienfreundlicher Maßnahmen am Arbeitsplatz und
gerechte Aufteilung der im häuslichen Bereich
anfallenden Aufgaben.
GLEICHSTELLUNG IM ERWEITERUNGSPROZESS
SCHAUBILD 13 — FRAUENANTEIL IN DEN PARLAMENTEN DER BEWERBERLÄNDER 2000
25
20,6
20
17,8
17,0
15
13,4
13,1
13,3
12,2
%
11,9
11,0
10,8
9,2
8,4
10
7,1
4,1
5
Türkei (8)
Slowenien (10)
Slowakei (3)
Rumänien (7)
Polen (3, 6)
Malta (5)
Litauen (4)
EUDurchschnitt
Lettland (4)
Ungarn (11)
Estland (3)
Tschechische
Republik (2)
Zypern (9)
Blugarien (1)
0
Quellen: (1) Daten von 12/00 (38. Nationalversammlung), www.parliament.bg; (2) Daten von 12/00, untere Kammer:
15 %, obere Kammer (Senat): 11,1 %, Europäische Datenbank „Frauen in Führungspositionen; (3) Daten von
10/00, Europäische Datenbank „Frauen in Führungspositionen“; (4) Daten von 12/00, Angaben des Sozialministeriums der Republik Lettland, S. 5; (5) Daten von 12/00, Europäische Datenbank „Frauen in Führungspositionen“; (6) Daten von 11/00, www.senat.gov.pl, Europäische Datenbank „Frauen in Führungspositionen“:
(7) Angaben für die Wahl 2000, Senat: 13 %, Abgeordnetenkammer: 10,7 %, www.infoeuropa.ro.; (8) Daten von
1/01, Angaben der Botschaft der Republik Türkei in Berlin; (9) Daten von 1/01, www.kyprus.org; (10) Daten
von 1/01, www.dz-rs.si; (11) Daten von 10/00, Europäische Datenbank „Frauen in Führungspositionen“.
Frauen in Entscheidungsprozessen
Der Frauenanteil in den Regierungen und Parlamenten der Bewerberländer liegt deutlich unter dem EU-Durchschnitt. Eine ausgewogene
Vertretung der Geschlechter ist jedoch eine Vorbedingung für eine gut funktionierende Demokratie.
Frauenhandel
Untersuchungen zum Menschenhandel in Europa werden erschwert durch das Fehlen zuverlässiger statistischer Daten sowie einer einheitlichen
juristischen Definition des Begriffs „Verbrechen“.
Den vorliegenden – wenngleich begrenzten –
Informationen nach zu urteilen kann jedoch kein
Zweifel daran bestehen, dass das Problem des
Frauenhandels in den Bewerberländern Mittelund Osteuropas und in der Türkei – als Her-
kunfts-, Transit- oder Zielländern des Frauenhandels – zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Die Europäische Union und die Bewerberländer
müssen dringend Maßnahmen ergreifen, um dem
Frauenhandel ein Ende zu bereiten. Unter anderem wären folgende Maßnahmen vorzusehen:
• Einführung angemessener Strafen für Menschenhändler. So hat das Parlament Lettlands
im Mai 2000 Menschenhandel zu einem Verbrechen erklärt.
• Verbesserung der Ermittlungsverfahren und
Durchsetzungsmechanismen in den Bewerberländern.
• Entwicklung von Mechanismen zur Unterstützung und zum Schutz der Opfer.
• Bekämpfung struktureller Probleme. Zu nennen sind hier insbesondere Arbeitslosigkeit, Armut und fehlende Lebensperspektiven für
Frauen in den Bewerberländern.
33
FÖRDERUNG EINER AUSGEWOGENEN VERTRETUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN ENTSCHEIDUNGSPROZESSEN
• Sensibilisierungsarbeit. Hier geschieht bereits
einiges im Rahmen des Programms STOP.
Auch hat das Budapester Büro der
Internationalen Organisation für Migration –
unter Beteiligung von Regierungsstellen und
NRO – eine groß angelegte Sensibilisierungskampagne durchgeführt.
Häusliche Gewalt
Die gegen Frauen gerichtete häusliche Gewalt
ist ebenfalls ein Menschenrechtsproblem, das in
vielen Bewerberländern zunehmend Sorge bereitet. Auch hier liegen keine umfassenden verlässlichen Statistiken vor. In ihrem Regelmäßigen Bericht für das Jahr 2000 gelangte die Europäische
Kommission zu dem Schluss, dass häusliche Gewalt insbesondere in Estland, Rumänien, in der
Slowakei und in der Türkei ein Problem darstellt.
Gleichzeitig wird jedoch auch über erste Schritte
berichtet, die eingeleitet wurden, um gegen dieses
Problem anzugehen. Ein mit Unterstützung der
Vereinten Nationen durchgeführtes Projekt in
Polen zum Thema „Gewalt in der Ehe“ wurde
von der Regierung ausgesetzt.
Viele Maßnahmen, die geeignet sind, gegen
Menschenhandel vorzugehen, greifen auch bei
der Bekämpfung häuslicher Gewalt. In beiden
Bereichen ist zu hoffen, dass die Bewerberländer
die Möglichkeiten, die das Aktionsprogramm betreffend die Gemeinschaftsstrategie für die
Gleichstellung von Frauen und Männern (20012005) bietet, in vollem Umfang nutzen werden.
FÖRDERUNG EINER
AUSGEWOGENEN
VERTRETUNG VON
FRAUEN UND
MÄNNERN IN
ENTSCHEIDUNGSPROZESSEN
Vorbemerkungen
In einer Demokratie muss allen Bürgerinnen
und Bürgern die Möglichkeit der Teilnahme an
Entscheidungsprozessen offen stehen. Beide Geschlechter müssen in Machtpositionen angemes-
34
sen vertreten sein. Mitgliedstaaten, Kommission
und Europäisches Parlament haben zahlreiche
Maßnahmen auf den Weg gebracht, um dies sicherzustellen. Langfristig gesehen geht der Trend
in die richtige Richtung, Fortschritte vollziehen
sich aber nur langsam, so das Ergebnis eines
Kommissionsberichts (32) über die Umsetzung
der Empfehlung des Rates aus dem Jahr 1996
über die ausgewogene Mitwirkung von Frauen
und Männern am Entscheidungsprozess (33).
Ein konsequentes politisches Engagement aller
Agierenden muss einhergehen mit einer ausgewogenen Kombination von politischen und praktischen Maßnahmen: zuverlässige Statistiken, regelmäßiges Monitoring, Schaffung von Strukturen, die der jeweiligen nationalen Kultur entsprechen, wirksame Rechtsvorschriften und Bereitstellung ausreichender Finanzmittel.
Im Jahr 2000 hat das Europäische Parlament
bewiesen, dass es seine Verpflichtung einlöst, sich
für eine Erhöhung des Frauenanteils in Entscheidungspositionen einzusetzen. Im März hat es eine Entschließung über Frauen im Entscheidungsprozess angenommen. Darin forderte es die verschiedensten Maßnahmen seitens der Kommission, der Mitgliedstaaten und der Sozialpartner zur
Förderung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen den Geschlechtern in Entscheidungsprozessen. Insbesondere wurde die Kommission ersucht, die Entwicklung statistischer Instrumente
in Angriff zu nehmen und auf die Mitgliedstaaten einzuwirken, damit sie entsprechende Maßnahmen treffen. Umgekehrt wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, das Ihre zur Herstellung eines ausgewogenen zahlenmäßigen Verhältnisses zwischen Frauen und Männern in den EUInstitutionen beizutragen (34).
Im Jahr 2000 wurden im Rahmen des vierten
Aktionsprogramms mehrere transnationale Projekte zur Förderung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses in Entscheidungsprozessen finanziert (35). Gefördert wurden verschiedenste Aktivitäten, einschließlich Mentoring und
Schulungsmaßnahmen – mit dem Ziel, Frauen
zu einer aktiven Teilnahme am politischen und
(32) KOM(2000) 120 endg. vom 7.3.2000.
(33) Empfehlung des Rates vom 2. Dezember 1996 über die
ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern am
Entscheidungsprozess, ABl. L 319 vom 10.12.1996, S. 11.
(34) Sitzungsprotokoll vom 2. März 2000, Entschließung B50180/2000, siehe auch Bericht von Anna Karamanou
über die Umsetzung der Empfehlung des Rates 96/694
über die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern am Entscheidungsprozess.
(35) Projektverzeichnis 1999, S. 125, siehe Fußnote.
FÖRDERUNG EINER AUSGEWOGENEN VERTRETUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN ENTSCHEIDUNGSPROZESSEN
öffentlichen Leben zu bewegen –, Networking
und Gedankenaustausch über bewährte Praktiken sowie Maßnahmen zur Herstellung eines
ausgewogeneren Geschlechterverhältnisses im
Europäischen Parlament.
Mitwirkung an
Entscheidungsprozessen:
die neue Rahmenstrategie und
das neue Programm
Gesellschaft finanziert werden. Gefördert werden
sollen darüber hinaus Untersuchungen zum
Übergang von der Ausbildung ins Berufsleben,
zur Einstellung und zur beruflichen Laufbahn
von Frauen, die das Potenzial haben, ins höhere
Management aufzusteigen.
Frauen in der Kommission
Die Herstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Frauen und Männern in Entscheidungsprozessen ist eine der Prioritäten der
Rahmenstrategie. Der Ansatz der Strategie geht
zurück auf die Ergebnisse des bereits erwähnten
Kommissionsberichts und knüpft an frühere Arbeiten in den Mitgliedstaaten an. Dem äußerst
umfassenden Bericht des finnischen Ratsvorsitzes
an den Ministerrat über die Beteiligung der Frauen am politischen Leben – unter anderem in den
EU-Institutionen, in der öffentlichen Verwaltung
und in der Justiz – kam in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung zu (36).
In der neuen Strategie und dem dazugehörigen
Programm geht es jedoch nicht nur um das politische Leben. Ein weiteres wichtiges Thema ist
die Beteiligung der Frauen an Entscheidungsprozessen im wirtschaftlichen und sozialen Leben.
Im Rahmen des Programms soll die Erstellung
und regelmäßige Aktualisierung einer umfassenden Sammlung statistischer Daten über Frauen
in Entscheidungspositionen in Wirtschaft und
Die Zahl der Frauen in Führungspositionen ist
bei der Kommission wie auch bei den anderen
EU-Institutionen in stetigem Anstieg begriffen.
Nichtsdestoweniger sind Frauen nach wie vor in
Managementposten unterrepräsentiert.
Die Kommission hat sich verpflichtet, im Rahmen ihrer umfassenden internen Reform Maßnahmen zu ergreifen, um das derzeitige Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern in
ihrer Personalstruktur zu korrigieren (37). So sollen beispielsweise Frauen bei der Besetzung von
Führungspositionen bevorzugt werden, um die
sich Männer und Frauen „mit gleichen Verdiensten“ bewerben. Die Kommission strebt an, die
Zahl der Frauen in höheren Führungspositionen
bis Ende ihrer Amtszeit im Jahr 2005 zu verdoppeln. Es sind Maßnahmen geplant, die es den Bediensteten – auch Führungskräften – erleichtern
sollen, Beruf und Familie miteinander in Einklang zu bringen. Die Kommission wird Mana(36) Siehe Schlussfolgerungen des Vorsitzes vom 22. Oktober
1999.
(37) „Die Reform der Kommission – Ein Weißbuch“,
KOM(2000) 200 vom 1.3.2000.
SCHAUBILD 14 — FRAUENANTEIL IM MITTLEREN MANAGEMENT
BEI DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION
20
15,6
14,9
15
10,9
11,4
10,5
Jan.
1995
Jan.
1996
Jan.
1997
13,7
14,1
Jan.
1998
Jan.
1999
%
9,9
10
5
0
Jan.
1994
Jan.
2000
Okt.
2000
Quelle: Generaldirektion Personal und Verwaltung.
35
FÖRDERUNG EINER AUSGEWOGENEN VERTRETUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN ENTSCHEIDUNGSPROZESSEN
SCHAUBILD 15 — FRAUENANTEIL BEI DEN BEDIENSTETEN DER LAUFBAHNGRUPPE A
IN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION
30
20
18,1
18,7
17,2
Jan.
1997
Jan.
1998
Jan.
1999
19,4
20,3
Jan.
2000
Okt.
2000
%
15,6
13,4
14,0
Jan.
1994
Jan.
1995
10
0
Jan.
1996
Quelle: Generaldirektion Personal und Verwaltung.
gementtrainings und andere Möglichkeiten nutzen, um eine stärkere Sensibilisierung für die Geschlechterproblematik zu bewirken. Einstellungsund Beförderungsverfahren wird sie daraufhin
prüfen, inwieweit etwaige geschlechtsspezifische
Vorurteile zum Tragen kommen.
Im Juni 2000 hat die Kommission festgelegt, dass
in allen von ihr eingesetzten Ausschüssen und Sachverständigengruppen der Anteil von Frauen und
Männern jeweils mindestens 40 % betragen
soll (38). Bis dahin galt diese verbindliche Zielvorgabe nur für die in den Bereichen Wissenschaft und
Forschung bestehenden Gremien. Die Kommission
hat Mitgliedstaaten, Sozialpartner und andere für
die Ernennung von Ausschuss- und Arbeitsgruppenmitgliedern zuständige Stellen aufgefordert,
dafür zu sorgen, dass eine ausreichende Anzahl von
Personen beiderlei Geschlechts vorgeschlagen wird.
Nationale Ebene
Einige Mitgliedstaaten haben sich über mehrere
Jahre hinweg erfolgreich bemüht, die Zahl der an
der politischen Entscheidungsfindung beteiligten
Frauen zu erhöhen. Andere Länder beginnen gerade erst damit, Zielvorgaben zu machen. Vielfältig
waren auch die Mittel und Wege: Zugrundelegung
offizieller oder informeller Quoten, bei der Aufstellung von Wahllisten abwechselnde Besetzung der
Listenplätze mit Männern und Frauen, Frauenquoten für Regierungsausschüsse, Sensibilisierungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Erleichterung
der Vereinbarkeit von politischer Arbeit und Familienleben. Auch da, wo die Maßnahmen sich als
36
wirkungsvoll erwiesen haben, ist es für Frauen nach
wie vor schwierig, in höchste Regierungsämter vorzudringen. Wenngleich Fortschritte nur langsam
erzielt werden, zeigt das Beispiel der nordischen
Länder, dass sich ein nachhaltiges Engagement
langfristig auszahlt. Es ist schwierig, den Erfolg an
einer bestimmten Maßnahme festzumachen; der
Schlüssel zum Erfolg scheint vielmehr in einem
umfassenden Ansatz zu liegen, der verschiedene
Maßnahmen miteinander verknüpft. Der politische Wille ist auch von entscheidender Bedeutung,
wenn eine ordnungsgemäße Umsetzung der politischen Konzepte gewährleistet werden soll.
Fortschritte im Jahr 2000
Im Anschluss an eine Verfassungsänderung im
Jahr 1999 hat das französische Parlament im Mai
2000 ein Gesetz verabschiedet, das Geschlechterparität auf den Wahllisten der Parteien vorschreibt.
Ist diese Bedingung nicht erfüllt, kann die Liste für
ungültig erklärt werden, und staatliche Mittel zur
Finanzierung des Wahlkampfes können entzogen
werden. Die Kommunalwahlen im Jahr 2001 werden voraussichtlich die ersten Wahlen sein, bei denen die neuen Vorschriften Anwendung finden.
Einen ähnlichen Gesetzentwurf hat die belgische Regierung erarbeitet. Darin wird eine abso(38) Beschluss der Kommission über die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in den von ihr eingesetzten Ausschüssen und Sachverständigengruppen
(2000/407/EG vom 19.6.2000), ABl. L 154 vom
27.6.2000, S. 34.
FÖRDERUNG EINER AUSGEWOGENEN VERTRETUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN ENTSCHEIDUNGSPROZESSEN
lute Gleichstellung der Geschlechter auf den
Wahllisten der Parteien verlangt. Darüber hinaus
werden die Parteien ab dem Jahr 2005 die beiden
Spitzenpositionen mit einem Mann und einer
Frau zu besetzen haben.
reich betrifft. Breite Unterstützung fand auch die
Idee, eine Strategie für den Wandel zu entwerfen,
die sich auf Forschungsarbeiten und auf den Austausch von Informationen, Ideen und Erfahrungen zwischen verschiedensten Partnern stützt.
Die Regierung des Vereinigten Königreichs ist
entschlossen, auf Geschlechterparität bei der Besetzung von Stellen im öffentlichen Dienst hinzuarbeiten. Die Regierungsstellen haben Aktionspläne zu erstellen, in denen die bisherigen Fortschritte und die künftigen Ziele dargelegt werden. Im öffentlichen Dienst ist bereits ein stetiger
Anstieg der Zahl der Frauen festzustellen, die sich
um Spitzenpositionen bewerben, wie auch der
Frauen, die in Spitzenpositionen ernannt werden.
Frauen in den nationalen Parlamenten
In den nationalen Parlamenten in der EU ist
der Anteil der auf Frauen entfallenden Sitze im
Jahr 2000 angestiegen und liegt inzwischen über
einem Fünftel (40). Nur in den Parlamenten
Schwedens und Norwegens kann man – bei einem Frauenanteil von 40 % – von einer ausgewogenen Vertretung beider Geschlechter sprechen, wenngleich auch Dänemark, Finnland, Island und die Niederlande bereits die 30%-Marke
erreicht bzw. einen Anteil von über 30 % gehalten haben. In Frankreich, Griechenland, Irland
und Italien lag der Frauenanteil unter 15 %. Enttäuschend ist, dass der Frauenanteil in Däne-
Am 27. Oktober hat die französische Ratspräsidentschaft eine Konferenz (39) veranstaltet, an der
nicht nur Ministerinnen und Minister, sondern
auch Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner,
des Europäischen Parlaments, der Europäischen
Frauenlobby und der Kommission teilnahmen. Eines der diskutierten Themen war die Rolle der
Frau in Entscheidungsprozessen. Es zeichnete sich
ein breiter Konsens ab, was die Notwendigkeit
zeitlicher Vorgaben für Fortschritte in diesem Be-
(39) Nähere Auskünfte erteilt: Service des droits des femmes
et de l’égalité, 10-16, rue Brancion, F-75015 Paris, Tel.
(33) 140 56 60 00.
(40) Die Angaben stammen aus der Europäischen Datenbank
„Frauen in Führungspositionen“ des FrauenComputerZentrumBerlin, http://www.fczb.de
SCHAUBILD 16 — FRAUENANTEIL IN DEN NATIONALEN PARLAMENTEN DER MITGLIEDSTAATEN
DER EU UND DES EWR, 2000
50
45,0
45
41,2
37,1
40
36,5
37,0
33,3
35
% Frauen
29,6
30
25,6
27,1
24,7
25
20,6
19,6
17,1
16,7
20
14,6
15
10,2
8,7
10,3
10
4,0
5
Norwegen
Island
Liechtenstein
EU Insgesamt
Schweden
Vereinigtes
Königreich
Finnland
Portugal
Österreich
Niederlande
Luxemburg
Italien
irland
Frankreich
Spanien
Griechenland
Deutschland
Dänemark
Belgien
0
Quelle: FrauenComputerZentrumBerlin, Europäische Datenbank „Frauen in Führungspositionen“,
http://www.db-decision.de/index.html
37
FÖRDERUNG EINER AUSGEWOGENEN VERTRETUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN ENTSCHEIDUNGSPROZESSEN
SCHAUBILD 17 — FRAUEN IN DEN NATIONALEN REGIERUNGEN
DER EU-MITGLIEDSTAATEN UND IN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION, 2000
60
50,0
50
45,0
38,9
40
35,3
35,0
31,0 31,3
%
30,3
28,6
30
24,7 25,0
22,2
18,8
17,6
20
14,1
12,0
11,7
10
Europäische
Kommission
EU Insgesamt
Vereinigtes
Königreich
Schweden
Finnland
Portugal
Österreich
Niederlande
Luxemburg
Italien
irland
Frankreich
Spanien
Griechenland
Deutschland
Dänemark
Belgien
0
Quelle: FrauenComputerZentrumBerlin, Europäische Datenbank „Frauen in Führungspositionen“,
http://www.db-decision.de/index.html
mark, Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien,
in den Niederlanden, in Portugal und Schweden
sogar leicht zurückgegangen ist. In den regionalen Parlamenten war ein deutlicher Anstieg des
Frauenanteils von 22 % im Jahr 1999 auf 29 %
im Jahr 2000 zu verzeichnen.
Frauen in den nationalen und
regionalen Regierungen
Die Zahl der Frauen in den nationalen Regierungen ist im Jahr 2000 erneut gestiegen, wenngleich nur ganz geringfügig. Schweden ist das
einzige Land, in dem die Zahl der weiblichen
und männlichen Regierungsmitglieder exakt
gleich hoch ist. Hingegen sind in Griechenland,
Italien und Portugal weniger als 15 % der Ministerposten mit Frauen besetzt. Eine geringfügige
Verbesserung der Situation war auch bei den regionalen Regierungen festzustellen, wenngleich
in Schweden und Deutschland der Trend rückläufig war. In Portugal gibt es nach wie vor keine
einzige Frau in einer Regionalregierung.
Frauen in wirtschaftlichen und sozialen
Entscheidungsprozessen
Den Schätzungen einer von der Europäischen
Kommission finanzierten Studie zufolge gehören
38
nur 23 % der Unternehmen in der EU Frauen (41). Die Situation ist bei weitem nicht zufrieden stellend; das Fehlen exakter, vergleichbarer
Daten macht eine detaillierte Analyse aber
schwierig. Die Rahmenstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern und das neue
Aktionsprogramm wollen hier Abhilfe schaffen.
Im Rahmen des Programms soll die Sammlung
und regelmäßige Aktualisierung einschlägiger
Statistiken finanziert werden.
Schweden hat bereits den Anfang gemacht mit
der Veröffentlichung statistischer Daten zum
Thema „Frauen und Macht“ (42). Finnland hat
Zahlen vorgelegt über Frauen im Management
der Unternehmen (43).
(41) Studie zum Thema „Young Entrepreneurs, Women Entrepreneurs, Co-Entrepreneurs and Ethnic Minority Entrepreneurs in the European Union and Central and Eastern
Europe“, Centre for Enterprise and Economic Development Research (CEEDR), Middlesex University Business
School, UK, veröffentlicht von der GD Unternehmen:
http://europa.eu.int/comm/enterprise/entrepreneurship/
craft/craft-studies/entrepreneurs-young-women-minorities.htm
(42) Statistische Angaben für Schweden: „Women and Men in
Sweden: Facts and Figures 2000“, siehe http://www.scb.se/
Scbeng/OVRHTM/women_and_men.htm
(43) „Women and Men in Finland 1999“, veröffentlicht von
Statistics Finland, Kontakt: Population statistics,
[email protected]
Europäische Kommission
Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Europäischen Union —- Jahresbericht 2000
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften
2001 — 38 S. — 21 x 29,7 cm
ISBN 92-894-1211-9
Venta • Salg • Verkauf • Pvlèseiw • Sales • Vente • Vendita • Verkoop • Venda • Myynti • Försäljning
http://eur-op.eu.int/general/en/s-ad.htm
BELGIQUE/BELGIË
ÖSTERREICH
EESTI
Jean De Lannoy
Avenue du Roi 202/Koningslaan 202
B-1190 Bruxelles/Brussel
Tél. (32-2) 538 43 08
Fax (32-2) 538 08 41
E-mail: [email protected]
URL: http://www.jean-de-lannoy.be
Manz’sche Verlags- und
Universitätsbuchhandlung GmbH
Kohlmarkt 16
A-1014 Wien
Tel. (43-1) 53 16 11 00
Fax (43-1) 53 16 11 67
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URL: http://www.manz.at
Eesti Kaubandus-Tööstuskoda
(Estonian Chamber of Commerce and Industry)
Toom-Kooli 17
EE-10130 Tallinn
Tel. (372) 646 02 44
Fax (372) 646 02 45
E-mail: [email protected]
URL: http://www.koda.ee
PORTUGAL
HRVATSKA
La librairie européenne/
De Europese Boekhandel
Rue de la Loi 244/Wetstraat 244
B-1040 Bruxelles/Brussel
Tél. (32-2) 295 26 39
Fax (32-2) 735 08 60
E-mail: [email protected]
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Moniteur belge/Belgisch Staatsblad
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ESPAÑA
Boletín Oficial del Estado
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Distribuidora de Livros Bertrand Ld.ª
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SUOMI/FINLAND
Akateeminen Kirjakauppa/
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SOUTH KOREA
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Commerce in Korea
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202, Jangchung-dong 2 Ga, Chung-ku
Seoul 100-392
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C1120 AAA Buenos Aires
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Renouf Publishing Co. Ltd
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Les éditions La Liberté Inc.
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