September 2014 1. Elternbrief im Schuljahr 2014/2015 Liebe Eltern, das Schuljahr hat begonnen und wir wünschen uns allen, Schülern, Eltern und Lehrern, einen erfolgreichen Verlauf. Besonders begrüßen möchte ich gleich an dieser Stelle meine beiden neu ernannten Stellvertreter Frau Anna Hasmüller und Herrn Wilhelm Karl. Ich wünsche beiden einen guten Start und freue mich auf die Zusammenarbeit. Bitte lesen Sie diesen ersten Elternbrief aufmerksam durch! Beurlaubungen Schüler können in Ausnahmefällen vom Unterricht beurlaubt werden. Der Vordruck für Beurlaubungen kann auch über unsere Homepage www.realschule-aichach.de , „Informationen“ -> „Download“, heruntergeladen werden. Der Antrag muss drei Tage vorher im Sekretariat gestellt werden. Bei Arzt-, Behörden- oder Firmenterminen ist ein schriftlicher Nachweis der entsprechenden Stelle nötig. Reisetermine und Urlaubsplanungen können grundsätzlich nicht anerkannt werden. Es kommt immer wieder vor, dass Schüler, obwohl sie noch nicht ganz gesund sind, in die Schule kommen, dann aber kurze Zeit später wieder abgeholt werden müssen, weil sie sich nicht wohl fühlen. Bitte schicken Sie Ihre Tochter/Ihren Sohn (auch aus Rücksicht auf die gesunden Mitschüler) erst wieder in die Schule, wenn sie/er wirklich gesund ist. Bücher Ich erinnere jährlich daran, dass die von der Schule ausgegebenen Bücher nur geliehen sind und natürlich pfleglich behandelt werden müssen. Dazu gehört selbstverständlich, dass alle Bücher eingebunden werden. Für beschädigte oder verloren gegangene Bücher verlangen wir Ersatz. Als Sachverwalter des Schulaufwandsträgers sind die Schulen nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, für nicht zurückgegebene oder beschädigte Bücher Ersatz zu fordern. Zu zahlen sind: 20% leichte Beschädigungen oder Verschmutzung, Knicke in den Seiten oder im Einband 40% Risse, Wasserschäden, starke Verschmutzung 100% bei Verlust oder so starker Beschädigung, dass das Buch nicht mehr ausgegeben werden kann. Bücher, die mehr als viermal ausgegeben wurden, werden nur bei Verlust oder sehr starker Beschädigung mit 100% bezahlt. Sie können sicher sein, dass das zuständige Büchereiteam auf diesem Gebiet viel Erfahrung hat und genau abschätzen kann, welche Schadensstufe vorliegt. Busregeln, Schulbusse Der Einsatz der Schulbustutoren hat sich seit Jahren bewährt. Um die Arbeit dieser Schüler nicht unnötig zu erschweren, wurden „Busregeln“ erarbeitet, die für alle Schüler im Schulzentrum gelten. Busregeln 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Ich stelle mich in der Reihe vor dem Haltepunkt meines Busses an. In der Reihe stehen nie mehr als zwei Schüler nebeneinander. Beim Warten bleibe ich hinter dem weißen Strich. Ich reserviere keine Plätze in der Warteschlange oder im Bus. Ich steige geordnet in den Bus ein und drängle nicht. Ich befolge die Anweisungen der Bustutoren und der Busaufsichten. Ich verhalte mich friedlich: Sowohl körperliche Gewalt als auch Beleidigungen sind tabu! Als Fahrschüler muss ich mich gegenüber den Bustutoren, dem Busfahrer und den Busaufsichten jederzeit mit meiner Fahrkarte oder einem Schülerausweis ausweisen können. Den Busbahnhof und den Bus halte ich sauber. Meinen Abfall werfe ich nur in Abfalleimer. Ich beschädige das Eigentum anderer und den Bus nicht. Z:\verwaltung\REGISTRATUR\8 Schule, Eltern und Oeffentlichkeit\80 Eltern_Elternbriefe\Schuljahr 2014_15\EB-1 im Schuljahr 2014-15.doc Elternbeiratswahl Für die Schuljahre 2014/15 und 2015/16 wird am 15. Oktober 2014 ein neuer Elternbeirat gewählt. Allen ausscheidenden Elternbeiräten sage ich herzlichen Dank für die fruchtbare, konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Schule. Ein aktiver Elternbeirat beeinflusst und gestaltet das Schulleben positiv zum Wohl aller Schülerinnen und Schüler. Das haben die vergangenen Jahre gezeigt. Wenn Sie bereit sind zu kandidieren oder von einer Bereitschaft wissen, bitte ich um eine entsprechende Meldung an das Sekretariat oder auch direkt an Frau Kugler (Tel. 08251/872795) bis zum 06.10.14. Elternbriefe digital In Absprache mit dem Elternbeirat werden die Elternbriefe nur noch digital auf unserer Homepage abgelegt. Informiert werden Sie über einen neuen Elternbrief durch einen Eintrag bei den „Elternmitteilungen“ im Hausaufgabenheft. Zu finden sind die Elternbriefe, wie bereits auch jetzt schon, unter dem Menüpunkt „Eltern“ -> „Elternbriefe“. Dort können Sie die Elternbriefe online lesen oder sie auch auf Ihrem Rechner speichern. Ein Ausdrucken ist nicht unbedingt notwendig. Für Eltern, denen es nicht möglich ist die Briefe digital zu empfangen, werden wir einige ausgedruckte Exemplare im Sekretariat auflegen. Erkrankung Bei der Vereinbarung von Arztterminen für Ihre Tochter / Ihren Sohn möchten wir Sie auf folgende Regelung hinweisen: Grundsätzlich sind Arzttermine auf die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Ich denke, das ist auch in Ihrem Interesse. Kann ein Schüler wegen Krankheit nicht am Unterricht teilnehmen, so ist die Schule morgens (von 07:15 – 07:45 Uhr) telefonisch (Tel. 08251/7036) zu verständigen. Sollte Ihr Anruf gerade nicht persönlich in Empfang genommen werden können, sprechen Sie Ihr Anliegen bitte auf Band. Nehmen Sie die Pflicht der Krankmeldung ernst, denn im schlimmsten Fall muss ich die Polizei einschalten, um das Fernbleiben Ihrer Tochter / Ihres Sohnes zu klären. Die schriftliche Entschuldigung muss innerhalb von zwei Tagen beim Klassenleiter vorgelegt werden. Sollte die Krankheit 5 Schultage überschreiten, so ist ein ärztliches Attest notwendig. Sind Schülerinnen oder Schüler wiederholt an einem Tag erkrankt, an dem ein angekündigter Leistungsnachweis (Schulaufgabe, Kurzarbeit, Nachtermin, Ersatzprüfung, Projektpräsentation, Probekochen, usw.) angesetzt ist, so ist in allen Jahrgangsstufen fristgerecht ein ärztliches Attest vorzulegen (§39, RSO). Ein ärztliches Attest kann in der Regel nur dann als genügender Nachweis für die geltend gemachte Erkrankung anerkannt werden, wenn es auf Feststellungen beruht, die der Arzt während der Zeit der Erkrankung getroffen hat. Wird der Schule bei krankheitsbedingtem Versäumnis von angekündigten Leistungserhebungen nicht fristgerecht ein ärztliches Attest vorgelegt, so gilt die Leistungserhebung als schuldhaft versäumt und wird mit der Note 6 bewertet. Sollte bei Ihrer Tochter / Ihrem Sohn eine Attestpflicht notwendig werden, so werden Sie schriftlich von der Schule informiert. Für Erkrankungen an Wandertagen, Sportfesten und Tagen, an denen Studienfahrten, bzw. anderweitige Schulveranstaltungen stattfinden, ist sofort ein ärztliches Attest vorzulegen. Aus gegebenem Anlass weise ich auch darauf hin, dass die Schüler generell nur durch ein ärztliches Attest von der aktiven Teilnahme am Schulsport befreit werden können. Auch bei einer passiven Teilnahme sind die Schüler aus hygienischen und sicherheitstechnischen Gründen verpflichtet Sportkleidung zu tragen. Die Schüler können in jedem Falle durchaus Hilfestellung leisten oder als Schiedsrichter tätig sein. Sollte der Schüler gehäuft keine angemessene Sportkleidung tragen, so kann sich dies auch auf die Sportnote auswirken, da Gesundheitserziehung, Erziehung zu Sicherheits- und Körperbewusstsein und das Einhalten von Regeln Erziehungsaufgaben des Schulsports darstellen. Ein Stechen von Piercings ist während der Schulzeit absolut untersagt, da es sich hierbei um eine planbare Aktion handelt, die ausschließlich in den Ferien durchzuführen ist. In diesem Zusammenhang ist für Sie vielleicht folgender Hinweis aus der Zeitschrift „test“ 08/2013 interessant: „Piercen und tätowieren gilt juristisch als mutwillige Körperverletzung. Sie bleibt straffrei, wenn der Betroffene einwilligt. Unter 16 Jahren ist ein Tattoo oder Piercing verboten – selbst wenn die Eltern zustimmen. Jugendliche zwischen 16 und 18 brauchen das schriftliche Einverständnis der Eltern.“ Seite 2 von 6 Erweiterte Schulleitung Seit diesem Schuljahr gehört unsere Schule zu den noch wenigen Realschulen in Bayern, die eine erweiterte Schulleitung einführen konnten. Vielleicht haben Sie in der Presse schon von der „Eigenverantwortlichen Schule“ gelesen. Ziel ist es, den Schulleitungen und den Lehrkräften mehr Freiheit, aber auch mehr Verantwortung in „ihrer“ Schule zu geben. Ein wichtiger Teil ist dabei die Einführung einer erweiterten Schulleitung, mit der es uns nun möglich ist, erweiterte Organisations- und Leitungsstrukturen zu entwickeln. Ich denke, bei einer Schule unserer Größe war es höchste Zeit die bisherige Schulleitung durch weitere Mitarbeiterinnen, bzw. Mitarbeiter zu verstärken. Als Mitglieder der erweiterten Schulleitung darf ich ganz herzlich Frau Rüssel, Herrn Funk und Herrn Mahl begrüßen, die als zukünftige Beratungsrektoren ab sofort die Schulleitung unterstützen. Ich gratuliere ganz herzlich zur Ernennung und freue mich auf die Zusammenarbeit. Fahrradkeller Auf Grund immer wiederkehrender Beschädigungen an Fahrrädern, ist der Fahrradkeller ab sofort videoüberwacht. Es ist schade, dass wir zu solchen Mitteln greifen müssen, aber ich hoffe, dass damit die mutwilligen Beschädigungen aufhören werden. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden natürlich eingehalten. Gelenkklasse Sicherlich haben Sie den Begriff Gelenkklasse schon gehört. Die Gelenkklasse an den Realschulen dient zwei Zielen. Zum einen sollen Schülerinnen und Schüler, die grundsätzlich für die Realschule geeignet sind, jedoch noch Förderbedarf haben, so unterstützt werden, dass sie das Klassenziel der Jahrgangsstufe 5 erreichen und ihren Bildungsweg an der Realschule fortsetzen können. Zum anderen sollen Schülerinnen und Schüler, bei denen ein aufsteigender Übertritt in die Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums angezeigt ist, entsprechend gefördert und unterstützt werden. Schülerinnen und Schüler, deren Eignung für die Realschule sich im Laufe der Jahrgangsstufe 5 nicht bestätigt, sollen auf einen aufsteigenden Übertritt in Jahrgangsstufe 6 der Haupt-/Mittelschule vorbereitet werden. Wir haben dazu an der Wittelsbacher-Realschule für das 1. Halbjahr zusätzlichen Ergänzungsunterricht in Deutsch, Englisch und Mathematik eingerichtet. Im zweiten Halbjahr wird ein sogenannter Gelenkklassenunterricht stattfinden. Handyverbot Ich möchte zu Beginn des Schuljahres auch wieder an den Art.56 (5) BayEUG erinnern: (5) Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden. Wird ein Handy einem Schüler das zweite Mal abgenommen, bestehen wir auf einer Abholung durch die Eltern. Integrierte Lehrerreserve Auch in diesem Schuljahr gibt es an den Realschulen in Bayern die integrierte Lehrerreserve, um den ohnehin geringen Unterrichtsausfall an Realschulen noch weiter zu verringern. Kurzfristige Abwesenheiten von Lehrkräften (kürzer als sechs Wochen) müssen so gut es geht vom Lehrerkollegium aufgefangen werden. Zu diesem Zweck erhält unsere Schule dafür 12 zusätzliche Stunden pro Woche. Wie ist das in der Praxis zu sehen? Im Stundenplan werden vornehmlich in den Prüfungsfächern der 10. Klassen Unterrichtsdifferenzierungen im Umfang von mindestens 12 Wochenstunden vorgesehen, das heißt, dass z. B. die Klasse 10a in Deutsch und Englisch differenziert wird. Liegen keine Vertretungsfälle vor, dann hat die halbe Klasse 10a z. B. in der 3. Stunde Deutsch und die andere Hälfte Englisch. In der 4. Stunde ist es genau umgekehrt und somit hatte dann die ganze Klasse 1 Stunde Deutsch und 1 Stunde Englisch, allerdings in kleinen Lerngruppen. Sollte nun ein Vertretungsfall eintreffen, werden die Differenzierungen aufgelöst, d. h. die ganze Klasse 10a hat nun in der 3. Stunde Deutsch und in der 4. Stunde Englisch. Somit steht nun in der 3. Stunde eine Lehrkraft für Vertretungen zu Verfügung und ebenso in der 4. Stunde. Wichtig ist mir dabei, dass Sie verstehen, dass die Auflösung der Differenzierung kein Unterrichtsausfall ist, sondern dass diese Stunden genau für solche Fälle gedacht sind. Im umgekehrten Fall führen Sie zu einer Intensivierung des Unterrichtes. Seite 3 von 6 Krankenzimmer Da der Besuch im Krankenzimmer zu bestimmten Zeiten überhand nimmt, tragen wir diesen im Hausaufgabenheft Ihrer Tochter / Ihres Sohnes auf Seite 8 ein. Wir bitten Sie dort durch Unterschrift davon Kenntnis zu nehmen. Lerntutoren Seit Jahren existiert an unserer Schule ein Nachhilfesystem „Schüler helfen Schülern“. Ältere Schüler helfen Jüngeren bei Problemen in den Kernfächern. Die Tutorenstunde findet im Anschluss an den Unterricht jeweils eine Stunde pro Woche statt. Die Gruppe besteht aus zwei bis maximal fünf Schülern pro Lerntutor. Wer sich angemeldet hat, bleibt bis zum Halbjahr verpflichtend angemeldet. Je nach Gruppengröße wird pro Stunde 1,50 € bis 3,00 € bezahlt. Vor dem Lehrerzimmer werden nach den Herbstferien Listen ausgehängt, in die sich Nachhilfe Suchende eintragen können. Materialgeld Für den Unterricht in Werken, Kunsterziehung und Haushalt und Ernährung wird von den betreffenden Lehrkräften das Materialgeld eingesammelt. Ministerialbeauftragter Der Ministerialbeauftragte Martin Sulzenbacher unterstützt das Staatsministerium bei der Ausübung der staatlichen Schulaufsicht über die Realschulen in Schwaben. Dienststelle des Ministerialbeauftragten Bertolt-Brecht-Realschule Staatliche Realschule Augsburg I Telefon: 0821 3241521 Völkstraße 20 Fax: 0821 3241525 86150 Augsburg E-mail: [email protected] Notenauszüge Alle Schüler unserer Schule bekommen im Jahr vier Notenauszüge, in denen alle bis zum jeweiligen Zeitpunkt eingetragenen Noten enthalten sind. Damit werden Sie über den Notenstand Ihrer Tochter, Ihres Sohnes genauestens informiert. Die vier Termine sind der 1. Elternsprechtag, das Zwischenzeugnis, der 2. Elternsprechtag und das Jahreszeugnis. Neue Lehrkräfte Hasmüller Anna M Realschulkonrektorin Karl Wilhelm M/Ph/IT Zweiter Realschulkonrektor Aurich Ursula HuE Crema Doris Ek/WW Hoferer Anna D/G Kiefer Sandra E/WW Mehlhase Bianca D/G Steiner Emilie E/B und Zick Katharina als sogenannte „Lotsin“ von der Grundschule Ich wünsche allen einen guten Einstieg und viel Erfolg bei ihrer Arbeit. Papiergeld Für das Papiergeld (1. Rate) bitte ich Sie Ihrer Tochter / Ihrem Sohn am Freitag, 17. Oktober 2014 9,00 Euro (1. Rate) mitzugeben. Seite 4 von 6 Rauchverbot Es besteht an bayerischen Schulen und auf dem Schulgelände ein generelles Rauchverbot, das für Schüler, Lehrer, Eltern und sonstige Personen gilt. Ich bitte deshalb auch alle Eltern, bei Besuchen an der Schule sich an dieses generelle Rauchverbot zu halten und ihre Kinder zum Nichtrauchen anzuhalten. Dieses Verbot gilt natürlich auch für die sogenannten E-Zigaretten. Raumsituation Dieses Jahr haben wir 35 Klassen, ein Rückgang um 3 Klassen. Dies bringt zum ersten Mal eine gewisse Entspannung bei der Raumsituation, so dass wir den Physikübungssaal wieder als solchen verwenden können, ein Büro für die erweiterte Schulleitung einrichten und einen Raum für das Schulpastoral zu Verfügung stellen konnten. Die Klassen 8d und 9d haben ihre Klassenzimmer dieses Jahr in der Berufsschule. In diesem Zusammenhang möchte ich mich bei Herrn Kestner, dem Schulleiter, ganz herzlich für die freundliche Aufnahme bedanken. Schließfächer Alle Fragen zu den Schließfächern bitte ich Sie direkt mit der Firma „Astra direkt“ abzuklären. Antragsformulare liegen im Sekretariat auf. Die Schule ist kein Ansprechpartner für Angelegenheiten, die die Schließfächer betreffen. Schulpsychologin Wie bereits im letzten Jahr ist Frau Brigitte Niedermeier von der Konradin-Realschule Friedberg für uns zuständig. (Download: Schulpsychologie_14-15.pdf) Schulische Daten 35 Klassen 926 Schüler/innen 466 Mädchen 460 Knaben Sprechstundenverzeichnis Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage. Stegreifaufgaben (sogenannte „kleine Leistungsnachweise“) In Absprache mit dem Elternbeirat gelten für unsere Schule folgende Regelungen: Auf Antrag werden alle Stegreifaufgaben in der 5. und 6. Jahrgangsstufe mit nach Hause gegeben. Ab der 7. Jahrgangsstufe werden Stegreifaufgaben auf Antrag nur in den Prüfungsfächern mit nach Hause gegeben. Termine Datum Tag Zeit Anlass 30.09. Di Jahrgangsstufentests: D 6 01.10. Mi Jahrgangsstufentest: E 7 02.10 Do Jahrgangsstufentests: M 6 03.10. Fr unterrichtsfrei wegen Tag der Deutschen Einheit 09.10. Do Wandertag // Berufsinformationstag für die 9. Klassen 15.10. Mi 18.30 Elternbeiratswahl 15.10. Mi 19.15 Klassenelternversammlungen der neuen 5. Klassen 15.10. Mi 19.45 Elternabend der 6. bis 10. Klassen im jeweiligen Klassenzimmer, Klassenleiter bereitet die Themen vor 23.10. Do 19.00 Berufsinformationsabend für Eltern und Schüler der 9. Klassen Seite 5 von 6 25.10. Sa mit So 02.11. Herbstferien 11.11. Di 16.00 – 19.00 1. Elternsprechtag für die Jahrgangsstufen 5, 6 und 7. Bitte für längere Gespräche die Einzelsprechstunden nutzen! 19.11. Mi 27.11. Do 16.00 19.00 01.12. Mo 16.00 – 19.00 Nachholtermin für den Elternsprechtag (für Lehrkräfte, die am allgemeinen Sprechtag verhindert waren) 11.12. Do 19.00 Weihnachtskonzert 24.12. Mi mit Di 06.01. Weihnachtsferien 07.01. Mi 07.45 Unterrichtsbeginn im neuen Jahr 12.01. Mo 19.00 Informationen zur FOS, BOS unterrichtsfrei wegen Buß- und Bettag 1. Elternsprechtag für die Jahrgangsstufen 8, 9 und 10. Bitte für längere Gespräche die Einzelsprechstunden nutzen! Verkehrssituation Gerade zu Unterrichtsbeginn ist die Verkehrssituation um unsere Schule zum Teil chaotisch. Bitte bringen Sie Ihre Töchter/ Ihre Söhne nicht bis zum Haupteingang der Schule. Wenn sich eine Beförderung mit dem Auto nicht vermeiden lässt, sollten die Jugendlichen wenigstens die letzte Strecke von einer etwas weiter entfernt gelegenen Straße, z.B. Plattenberg, zu Fuß zurücklegen, damit sie auch lernen, sich selbstständig als Fußgänger im Straßenverkehr zu bewähren. Bitte lesen Sie auch das Schreiben „Sicher zur Schule.pdf“, dass Sie ebenfalls herunterladen können. Wahlunterricht Wir können auch heuer verschiedenen Wahlunterricht anbieten. Besonders möchte ich dabei auf die Möglichkeit hinweisen, dass auch dieses Jahr wieder Chinesisch gelernt werden kann. Die Schüler haben die Informationen bereits erhalten. Ich hoffe sie machen regen Gebrauch von diesem Zusatzangebot. Sie, liebe Eltern, bitte ich, Ihre Tochter, Ihren Sohn zu ermuntern sich zusätzlich in der Schule zu engagieren. Sie / Er kann sich bei der entsprechenden Lehrkraft melden, bzw. im Sekretariat Bescheid geben. (Download: Wahlfachangebot 2014_15.pdf) Bitte bestätigen Sie den Empfang des 1. Elternbriefes im Schuljahr 2014/15 bis Montag, 06.10.14, im Hausaufgabenheft mit dem Betreff „1. Elternbrief“. Mit freundlichen Grüßen Wittelsbacher-Realschule Jahnstr. 2 · 86551 Aichach Telefon +49 (0) 8251/ 70 36 Telefax +49 (0) 8251/ 70 37 [email protected] Detlef Kraze, Schulleiter stellvertretend für das Team der Wittelsbacher-Realschule Seite 6 von 6
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